Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 24

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Sind Sie der Auffassung, daß die De-facto-Abschaffung des Aufschubrechtes für Wehrpflichtige in der Regierungsvorlage zum Wehr- und Zivildienstgesetz die Attraktivität der Landesverteidigung bei den betroffenen Jugendlichen steigern wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Ich glaube, daß die Attraktivität der Landesverteidigung bei den Jugendlichen recht hoch ist, wenn ich davon ausgehen kann, daß sich zirka 88 Prozent der tauglichen Jugendlichen in Österreich für den Wehrdienst entscheiden. Und das ist auch notwendig, um die Sicherheit unseres Landes gewährleisten zu können.

Ich gehe davon aus, daß diese Maßnahme nicht zur Erhöhung der Attraktivität des Bundesheeres gedacht ist, sondern eine zweckmäßige Maßnahme ist, um unmittelbar nach der Ausbildung den Jugendlichen zu ermöglichen, auch den Wehrdienst hinter sich zu bringen und dann ihr Studium in Ruhe zu absolvieren.

Es hat nebenbei auch noch einen positiven budgetären Effekt, nämlich jenen, daß sich sowohl im Bereich des Zivildienstes als auch im Bereich des Militärdienstes Einsparungen von jeweils ungefähr 150 Millionen Schilling, also somit von insgesamt zirka 300 Millionen Schilling ergeben, was gerade in der jetzigen Zeit sehr notwendig ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage, wie ich annehme.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Werden Sie in Zukunft auch mit Gewissensverweigerern so umgehen, daß diese Menschen wieder hinter Gitter müssen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich habe es nicht verstanden, aber wenn Sie es verstanden haben, Herr Minister, genügt es.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Ich habe es verstanden. Es hat in Österreich jeder junge Österreicher, der sich aus Gewissensgründen nicht für den Wehrdienst, der eigentlich seine Pflicht ist, entscheiden kann, die Möglichkeit, sich für den Zivildienst zu melden. Und dort hat er sogar noch die Möglichkeit, sich für bestimmte Interessengebiete sozusagen anzumelden. Ob er dann dafür auch effektiv eingeteilt wird, dafür kann es keine Garantie geben.

Das heißt, diese Möglichkeit einer Gewissensentscheidung besteht für jeden Österreicher, und insofern kann ich den Sinn oder den "Hintersinn" Ihrer Frage nicht ganz erkennen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Herr Abgeordneter Peter ist der nächste Fragesteller.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie haben eben gesagt, daß noch 88 Prozent eines Jahrgangs mit der Waffe einrücken. In unserer Verfassung ist die Wehrpflicht festgeschrieben. Wenn nun immer weniger junge Menschen durch Zivildienstaufschübe oder Untauglichkeit einrücken: Wie hoch ist der Mindestprozentsatz, den Sie brauchen, um Ihren Verpflichtungen als Verteidigungsminister nachzukommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Ich muß die Aussage beziehungsweise die Fragestellung in der Form korrigierend beantworten, daß es nicht immer mehr werden, sondern daß wir in den letzten drei Jahren eine ziemlich konstante Anzahl von Zivildienstmeldungen gehabt haben, und zwar in einer Größenordnung von knapp 6 000


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