Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 155

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würden. Daher mußten Familien – auch österreichische Familien – zum Beispiel eine Kürzung der Familienbeihilfe in jeder Altersstufe um 100 S hinnehmen; ebenso wurden die Geburtenbeihilfe und die Heimfahrtbeihilfen sowie die Studentenfreifahrt gestrichen. Mit diesen Maßnahmen konnte allerdings der Kurs zur grundsätzlichen Sicherung der Familienförderungssysteme beibehalten werden.

Nun zur konkreten Anfrage der Grünen. Ich glaube, daß man klar sagen muß, daß die Bestimmungen für Kinder, die im Ausland leben und somit nicht haushaltszugehörig sind – das ist ja eine der Voraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge – in diesem § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a expressis verbis geregelt sind. Da steht nämlich drinnen, daß ein Kinderabsetzbetrag nicht zusteht. Lit. b ist nicht so genau geregelt.

Ich glaube, bei aller Härte – auf den ersten Blick – und bei aller sozialen Verantwortlichkeit, die wir auch den ausländischen Familien und Kindern gegenüber haben, muß man sagen, daß doch auch die Verantwortung jenes ausländischen Staates, in dem die Kinder leben, einzufordern ist. Ich freue mich, daß der Herr Finanzminister von sich aus gesagt hat, daß eine Überprüfung der Rechtsansicht und der anscheinend divergierenden rechtlichen Bestimmungen erfolgen soll, denn immerhin sind davon 54 000 Kinder betroffen und ist damit ein Kostenaufwand von 600 Millionen Schilling verbunden, wobei hinsichtlich der 54 000 Kinder in der Diskussion immer wieder eingewandt wird, daß das eine ziffernmäßige Größenordnung ist, die nicht überprüfbar ist.

Abschließend, meine Damen und Herren: Österreich ist in der Europäischen Union, was Familienleistungen betrifft, beispielgebend. Daher ist es aus unserer Sicht und aus meiner Sicht wohl das Ziel, daß dieses Niveau zu einem internationalen Niveau werden möge; vor allem für jene, die der EU beitreten wollen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

18.05

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Finanzielle Förderung von Familien ist zwar nicht die einzig notwendige Förderung, die Familien zuteil werden muß, aber sie ist eine der wesentlichsten Förderungen, um einen Ausgleich zwischen Familien mit Kindern und Familien ohne Kinder zu schaffen.

Frau Abgeordnete Mertel hat vor mir schon gesagt, Österreich hat in dieser Beziehung eine langjährige Tradition und ist auch EU-weit eines jener Länder, das nicht nur betragsmäßig, sondern auch in der Vielfalt seiner Leistungen, seien es jetzt finanzielle oder Sachleistungen, an oberster Stelle steht. Diese Leistungen – auch das ist schon gesagt worden – stehen in- und ausländischen Kindern, die in Österreich leben, hier in den Kindergarten und zur Schule gehen, ohne Unterschied zur Verfügung.

Sicher gäbe es – in meiner Zeit als Familienministerin habe ich das erlebt – für jeden Familienminister und sicher auch für jeden Finanzminister nichts Schöneres, als das Füllhorn über alle Familien auszuschütten. Jeder Politiker täte nichts lieber als das. Wir wissen allerdings, daß in Zeiten von steigenden Budgetdefiziten, in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Situationen der Staat nicht unendlich Geld ausgeben kann und daß es auch seine Verpflichtung ist, in dieser Zeit mit einem konsolidierten Budget – das war letztendlich das Ziel des Konsolidierungsprogramms 1996 – auch die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze in diesem Land zu sichern.

Aus diesem Grund hat das Konsolidierungsprogramm auch jenen schmerzlichen Schnitt vornehmen müssen und die Hälfte der Kinderbeihilfen, die bis zu jenem Zeitpunkt mit den vom Herrn Bundesminister genannten Ländern durch Sozialabkommen gesichert waren, streichen müssen. Das gleiche ist analog dazu mit der Abschreibung des Unterhalts geschehen.

Die rechtliche Situation getraue ich mich hier nicht zu beurteilen, und ich bin auch sehr froh, daß der Herr Bundesminister zugesichert hat, die Rechtmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung, die Sie hier angeführt haben, Herr Kollege, zu überprüfen, um zu sehen, ob das rechtens ist.


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