Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 37

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Meine Damen und Herren! Ich muss das klarstellen, damit kein Irrtum entsteht. Ich habe mich geirrt! Scheibner wird – unter Weglassung von Titeln – durch Böhmdorfer vertreten, Haupt durch Waneck und Reichhold durch Molterer.

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In der Aktuellen Stunde gelangt nunmehr die Frau Bundesministerin mit einer Stellungnahme zum Gegenstand zu Wort. Die Redezeit beträgt gleichfalls 10 Minuten. – Bitte.

9.14

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern konnte das neue Universitätsgesetz 2002 dem Ministerrat vorgelegt werden; das neue Universitätsgesetz, das einen Meilenstein in der Geschichte der Universitäten darstellt, das neue Universitätsgesetz, das wir seit über einem Jahr in mehr als 300 Veranstaltungen, Besprechungen, Diskussionen heftig und breit diskutiert und besprochen haben. Ich bedanke mich bei allen, die sich konstruktiv an dieser Diskussion beteiligt haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich habe im Laufe dieser Diskussion aber auch erlebt, dass ständig sehr viele Ängste, sehr viele Vorurteile verbreitet werden. Deswegen möchte ich jetzt zu Beginn klipp und klar sagen, was nicht der Fall ist.

Es ist nicht der Fall, dass sich die Universitäten ein Drittel ihres Budgets selbst verdienen müssen. Sie erhalten vom Staat das gesamte Budget zugesichert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist nicht wahr, dass die außerordentlichen Professoren keine Rechte und keine Pflichten mehr haben. Sie haben alle Rechte und alle Pflichten. Sie sind sehr wichtig und sehr notwendig, wir brauchen sie an den Universitäten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist nicht wahr, dass es an der Universität keine Organisation mehr geben wird. Selbstverständlich wird jede Universität in Fakultäten, Institute, Departments unterteilt sein. Es ist aber sehr wichtig, dass diese Organisation von der Universität selbst gemacht werden kann.

Es ist auch nicht richtig, dass es keine Mitsprache mehr geben wird. Wir haben vorgesehen, dass Kollegialorgane eingerichtet werden, und wir haben zum ersten Mal festgeschrieben, dass die Studenten bei Studienangelegenheiten noch mehr Mitsprache haben. Mindestens 25 Prozent der Studierenden müssen bei allen Studienangelegenheiten vertreten sein.

Es ist auch nicht wahr, dass der Universitätsrat die politische Einflussnahme für das Ministerium sein wird. Mehr als die Hälfte des Universitätsrates wird nämlich von der Universität selbst gewählt.

Es war mir sehr wichtig, das zu Beginn klarzustellen. Ich bin auch sehr froh darüber, dass die Studierenden inzwischen wissen, dass dies Unwahrheiten sind, die gestreut werden. Von den 194 776 Studierenden, die wir haben, glauben nur noch 60 solche Unwahrheiten. Diese 60 waren gestern bei mir im Ministerium, und ich hoffe (Abg. Dr. Jarolim: Das ist eine Unwahrheit!), es ist uns gelungen, auch noch diesen 60 die Situation zu erklären. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist mir sehr wichtig, dass wir gerade bei diesem Universitätsgesetz die gemeinsamen Ziele sehen, die wir umsetzen wollen. Das gemeinsame Ziel ist, dass die Universitäten anstelle von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen nun Selbständigkeit im Rahmen moderner Zielvereinbarungen leben können, dass sie eine Selbständigkeit leben können, die schon seit vielen Jahren als Ziel der Universitäten angegeben wurde.

Ich bedanke mich auch bei jenen, die mit uns mitgedacht haben – insbesondere bei den Universitätsangehörigen, auch bei den Rektoren, die sehr viel zu guten Weiterentwicklungen bei


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