Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 58

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setzung für die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit in der Pensionsversicherung aus dem Titel einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung."

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Eine kleine, geringfügige Korrektur wäre das, meine Damen und Herren, zu der Sie nicht bereit waren, nämlich jenen Frauen, ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): ... die mit 53 Jahren arbeitslos werden, etwas mehr Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ich antworte Ihnen im letzten Satz mit den Worten von Augustinus: "Was anderes sind Staaten, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden?" – Da können Sie sich selbst in den Spiegel schauen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Großruck zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter! Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung!

11.14

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es wurde fälschlicherweise behauptet, dass die Politikerpensionen 170 000 S betragen würden und dass es Doppelpensionen gäbe. Ich stelle richtig: Seit der Bezügereform im Jahre 1997, die meines Wissens einstimmig, also von allen im Parlament vertretenen Parteien, beschlossen worden ist (Widerspruch bei den Freiheitlichen), gibt es für Politiker – egal ob Bürgermeister, ob Landtagsabgeordneter, ob Landesräte, ob Landeshauptleute, ob Regierungsmitglieder hier im Haus –, die neu eintreten, keine Politikerpensionen mehr.

Für meine Person darf ich feststellen, dass ich Abgeordneter im Parlament und Bürgermeister der Bezirksstadt Grieskirchen bin und dann, wenn ich in Pension gehe, keine wie immer geartete Politikerpension erhalte, sondern lediglich die von mir bisher einbezahlte ASVG-Pension, und das sind derzeit 22 000 S netto Höchstpension, die im ASVG bezahlt wird. Das wollte ich richtig stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 14 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Haupt  – auf dem Weg zum Rednerpult in Richtung Präsidium –: Bitte die Redezeit um 2 Minuten hinuntersetzen!)

11.16

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich muss die Ausführungen des Kollegen Großruck insofern korrigieren, als die Abstimmung zum Bezügegesetz nicht einstimmig war, sondern die Freiheitliche Partei dagegen gestimmt hat, und zwar deshalb, weil für jene, die im alten Pensionsrecht für die Politiker geblieben sind, keine Änderungen eingetreten sind, sondern tatsächlich in diesem Bereich Privilegien vorhanden sind, die auch heute noch nachklingen.

Es sind nur mehr einige wenige Abgeordnete hier im Hohen Haus, die so wie ich dieser Kategorie angehören. Uns wurde damals vom Gesetz her die Option auf das neue Bezügegesetz, das Kollege Großruck skizziert hat, verwehrt. Ich glaube aber, dass dann, wenn die


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