Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 83

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Ausdrücklich wurde von uns und von Herrn Blecha festgestellt, dass im Rahmen dieser Pensionsreform Ältere und in Pension Befindliche nur betroffen sein könnten von den Pensionsanpassungsmaßnahmen. Zu diesem Kapitel wurde Einigung erzielt. Betreiben wir keine Haarspaltereien: Die Spitzenvertreter der drei Seniorenverbände haben zu dieser Pensionsreform ja gesagt, und daran können Sie auch nicht rütteln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Nein, das stimmt nicht!)

Eine für mich überraschende Aussage hat Herr Abgeordneter Nürnberger ebenfalls getroffen, weil sie für mich in dieser Form neu ist. Sie haben gesagt, dass der ÖGB schon seit vielen Jahren eine umfassende Pensionsreform bearbeitet. Das ist mir bis jetzt nicht bekannt gewesen. Aber vielleicht meinen Sie – was in einer Zeitung vor einigen Tagen zu lesen stand –, dass der mittlerweile bei Ihnen wieder sehr geschätzte, im Übrigen auch von mir sehr geschätzte frühere Minister Androsch im Jahre 1980 an den damaligen Sozialminister einen Brief geschrieben und seiner tiefen Sorge darüber Ausdruck verliehen hat, dass das Pensionssystem so langfristig nicht zu halten wäre.

Dieser Brief hat das Licht der Öffentlichkeit erblickt, und es ist inzwischen klar geworden, dass der damalige Sozialminister Weißenberg und auch der damalige Kanzler Kreisky das dann weggewischt haben und Androsch sich nicht durchgesetzt hat. Natürlich diskutieren Sie schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten auch dieses Thema, aber es hilft nichts. Solange nichts geschieht, bringt uns das nichts. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Und das sind Sie in Ihrer Verantwortlichkeit, Herr Abgeordneter Nürnberger und meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, schuldig geblieben.

Wir setzen hier einen wichtigen Schritt, und wir tun das im Interesse der Jugend. Die Reform ist sozial gerecht und bewahrt auch die soziale Symmetrie. In diesem Sinne meinen wir, dass wir heute einen wichtigen Schritt zur langfristigen Sicherung des Pensionssystems im Sinne der jungen Menschen in diesem Lande setzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Nürnberger hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haupt zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit den Ausführungen, die Sie zu berichtigen wünschen.

12.58

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Nürnberger hat in seiner Rede zum Schluss gemeint, dass Herr Abgeordneter Gaugg und die anderen Arbeitnehmervertreter der Freiheitlichen Partei die Interessen der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Pensionsreform verraten hätten.

Tatsache ist, sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger, dass die freiheitlichen Arbeitnehmervertreter gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern der Österreichischen Volkspartei in jener Zeit, als die österreichischen Gewerkschaften nicht mehr verhandelt haben und keine tauglichen Verhandlungsvorschläge unterbreitet haben, das Paket im Gesamtausmaß von 2,4 Milliarden Schilling im Interesse der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschärfen konnten.

Ich darf Ihnen die Maßnahmen aufzählen: Verbesserung beim Arbeitslosengeldbezug, die entsprechende Form der Gewährleistungsverbesserung, die entsprechenden Formen der Verbesserungen in der Invaliditätspension nach Vorschlag der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, in entsprechender Form die Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch längere Übergangsfristen bei langen Kündigungsfristen.

Zum Zweiten hat Herr Kollege Nürnberger in seiner Rede behauptet, dass die österreichische Bundesregierung ein Verwaltungs-Tohuwabohu bei der Einhebung der Ambulanzgebühren hervorgerufen hat.


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