Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 146

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werden. Sie wissen genau, dass das die Menschen ungleich stärker treffen wird als die ebenfalls abzulehnende generelle Lösung der Ambulanzgebühr.

Herr Staatssekretär! So, wie Sie hier den Begriff der medizinischen Notfälle dargestellt haben, dass das im Anfangsstadium oft nicht einmal ärztlich klar abzuklären ist – und vom Patienten sowieso nicht –, müssen Sie mir auch erlauben, an Sie die Frage zu stellen: Muss jemand, der doch die Möglichkeit hat, sich in den zweiten Stock hinaufzuschleppen, aber nicht weiß, ob es, wenn er in die Ambulanz geht, ein medizinischer Notfall ist oder ob es sich hinterher nicht als medizinischer Notfall herausstellt, trotzdem zahlen? – All diese Fragen sind nicht beantwortet.

Auch eine weitere Frage ist nicht beantwortet. Wenn man von den Ambulanzkosten infolge von Trunkenheit oder Missbrauch von Suchtgiften nicht ausgenommen ist, führt das zu einem gravierenden Widerspruch – ich möchte darauf nur verweisen –: Wie ist das dann bei Patienten, die auf Grund von Suchtgiftmissbrauch an Aids erkrankt sind? Oder wie ist es bei Patienten, die auf Grund von Alkoholmissbrauch an Leberzirrhose leiden, oder wie ist es bei Patienten, die auf Grund von Nikotinsucht an Lungenerkrankungen leiden? Müssen diese Menschen nun die Ambulanzgebühr zahlen oder müssen Sie die Ambulanzgebühr nicht zahlen?

All das sind offene Fragen, Herr Staatssekretär, die im Ausschuss nicht beantwortet wurden und die auch heute bisher von niemandem beantwortet wurden. Aber diese Fragen sind ganz wesentlich, nämlich für jene Menschen, die Sie jetzt zur Kassa bitten. (Beifall bei den Grünen.)

14.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte. (Abg. Öllinger  – in Richtung der das Rednerpult verlassenden Abg. Haidlmayr –: Den Taschenrechner!)

14.19

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Ministerbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf gleich beim Thema Ambulanzgebühren anschließen. Wir haben ja gleich nach Bekanntwerden des Regierungsprogramms schon sehr viele Horrormeldungen gehört. Da hat es geheißen, dass die armen, alten, kranken Menschen bei Behandlungen im Spital für eine Hüftprothese 20 000 bis 30 000 S Selbstbehalt, dass sie bei Schrittmacherimplantationen 20 000 bis 30 000 S Selbstbehalt zahlen müssen. All das hat sich nicht bewahrheitet.

Es hat auch geheißen: Beim praktischen Arzt werden 5 000 S Selbstbehalt für Kreuzschmerzen eingehoben. Die Gewerkschaften und die Arbeiterkammerfunktionäre haben das "hinausposauniert". All das ist nicht eingetroffen. Es war alles nur halb so schlimm. Nicht einmal ein Bruchteil davon wurde als Selbstbehalt eingeführt, und beim niedergelassenen Arzt gar nichts.

Auch bezüglich des Behandlungsbeitrages in den Ambulanzen kann ich nur sagen: Die Suppe wird bei weitem nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Es wird alles sozial verträglich sein. Und jeder, der zum niedergelassenen Arzt geht, wird ohne zusätzlichen Behandlungsbeitrag in gleicher Qualität wie bisher behandelt.

Aber damit das noch etwas abgeschwächt wird, haben wir noch einen Abänderungsantrag vorbereitet, der gewährleistet, dass auch für Maßnahmen der Rehabilitation kein Behandlungsbeitrag eingehoben wird und dass für die Jugendlichen-, Vorsorge- und Gesundenuntersuchung nichts zu bezahlen ist.

Daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Feurstein und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 254 der Beilagen über die Regierungsvorlage 181 der Beilagen betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000


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