Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 172

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be daher, wenn tatsächlich zu einer Novellierung des Bezügebegrenzungsgesetzes geschritten werden sollte, so sollte man sich von Seiten dieses Hohen Hauses auch mit diesen offenen Fragen, mit diesen einer mehrfachen Interpretation zuzuführenden Bestimmungen auseinander setzen und vielleicht für etwas mehr Klarheit sorgen, was dann auch die Anwendung des Bezügebegrenzungsgesetzes in der Praxis erleichtern würde.

Auch wir wissen, dass jene Stellen, die mit der Vollziehung dieses Gesetzes befasst sind – und das ist ja nicht nur der Rechnungshof –, gewisse Schwierigkeiten haben, einzelne Bestimmungen zu interpretieren und ohne weitere Komplikationen einer Lösung zuzuführen. Letztlich zählt dazu auch die Frage, wie es mit jenen Fällen aussieht, in denen sich die Betroffenen etwa die Pensionen abfinden ließen, und dergleichen mehr. Das sind Fragen, die unserer Meinung nach nicht genügend klar in diesem Gesetz geregelt sind. Sie sollten einer Regelung zugeführt werden, um nicht endlose Gerichtsverfahren zur Folge zu haben.

Ich darf daher im Zusammenhang mit der Behandlung dieses Berichtes den Nationalrat ersuchen, sich auch diesen Problemstellungen in der Zukunft widmen zu wollen, um für eine reibungslose Vollziehung des Bezügebegrenzungsgesetzes zu sorgen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Bitte.

19.33

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident Dr. Fiedler, vielen herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme, für Ihre Worte und auch für den Ausblick, in welche Richtung eine Novellierung des Gesetzes gehen könnte. Ich habe schon bei der letzten Debatte über die Berichtslegung 1996/97 und auch heute wieder feststellen können, dass die Bereitschaft bei allen Fraktionen sehr groß ist, eine Novellierung der Gesetzeslage durchzuführen, um die Vollziehbarkeit zu verbessern. Ich glaube, dass es angebracht gewesen wäre, dies auch in der Debatte im Ausschuss vorzuerörtern und darüber zu reden.

Ich bedanke mich wirklich sehr herzlich auch bei den Bediensteten der Statistik Österreich. Es ist schon im Ausschuss angesprochen worden, dass sie eine ganz wesentliche Leistung erbracht haben, die uns die Möglichkeit bietet, die Einkommen der Österreicher objektiv zu überblicken, einen objektiven Eindruck von den Einkommensverhältnissen in Österreich zu bekommen.

Ich bin so wie der Herr Präsident der Meinung, dass eigentlich erst jetzt die Diskussion beginnen kann. Wir verfügen in diesem Bericht über eine Fundgrube von Anregungen, von Informationen und haben damit, wenn es um künftige Regelungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen geht, das statistische Material und die Unterlagen zur Hand, um die Situation auch richtig einschätzen zu können.

Aber es war mir natürlich ganz klar, dass durch die Zulassung – und ich bejammere das nicht, Herr Kollege Kogler; Sie sind der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses – des Antrages betreffend die Besteuerung der Unfallrenten das eigentliche Thema "zum Schmeißen" war, das heißt, dass eine sachliche, ausführliche Diskussion über die vorliegende Thematik nicht mehr möglich war. (Abg. Mag. Kogler: Weil Ihre Abgeordneten zum Faschingsdienstag in die Provinz fahren wollten!) Da das heute ohnedies das Generalthema ist, spricht jeder dazu, und jetzt spreche ich auch dazu.

Ich bedauere es zutiefst, dass es tatsächlich so ist, dass in Österreich offenbar keiner ein Einkommen haben darf. Das ist wahrscheinlich eine ganz besondere Eigenheit der österreichischen Mentalität: Alle sollen sie viel arbeiten, alle sollen sie viel spenden – aber ein höheres Einkommen sollen die Menschen nicht haben.


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