Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 229

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Amtsvorgänge selbst online abgewickelt werden können. Gewerbliche Buchhalter sol­len das moderne E-Government nutzen können. Die gesetzlichen Rahmenbedingun­gen werden für Gewerbliche Buchhalter in § 102 Gewerbeordnung 1994 geschaffen. Das Recht auf Vertretung gegenüber Abgabenbehörden soll dann in Kraft treten, wenn die die technischen und organisatorischen Voraussetzungen definierende § 16 der FinanzOnline-Verordnung 2002 entsprechend angepasst ist.

Die kalkulatorische Buchhaltung hängt eng mit der pagatorischen Buchhaltung zusam­men. Gewerbliche Buchhalter sollen daher zu dieser ausdrücklich berechtigt sein. Die Rechte anderer Gewerbetreibender (zB der Unternehmensberater), die ebenfalls zur pagatorischen Buchhaltung berechtigt sind, werden dadurch nicht berührt.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


19.54.49

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Die Vorrednerin hat den Wegfall von Bürgerbeteiligung und die Einschränkung von Rechten von Nachbarn und Nachbarinnen als Abbau bürokra­tischer Hindernisse bezeichnet. Ich finde das falsch. Das ist eine falsche Betrachtungs­weise und bringt auch den Betrieben nichts.

Wir beschließen heute hier eine Sammelnovelle. Es sind mehrere ... (Abg. Steibl: Sie werden das wissen! Die Kollegin ist eine Unternehmerin! Sie nicht! Sie werden das nicht wissen!) – Ich bin Tochter eines Wirtshausbesitzers. Ich weiß, wie das mit Nach­barn bei einem Wirtshaus ist. Das ist genau dasselbe.

Ich möchte noch einmal betonen: Wenn Sie als Betrieb Ihre Nachbarn nicht in das Verfahren einbinden, haben Sie nach dem österreichischen Zivilrecht ein Risiko. Wenn der Nachbar im Verfahren keine Parteienstellung hatte, kann er auf das Zivilrecht zu­rückgreifen und im Ernstfall, wenn irgendetwas passiert, auf Unterlassung klagen. Wenn er im Verfahren beteiligt ist, kann der Nachbar, die Nachbarin das nicht, dann gibt es nur einen Schadensersatzanspruch. Dass man die Nachbarn sukzessive aus den ordnungspolitischen Verfahren hinausdrängt, bedeutet Rechtsunsicherheit für die Betriebe.

Das verstehe ich aus Sicht einer Unternehmerin auch nicht. Ich habe lieber zwei Wo­chen länger ein Verfahren, aber dann ist alles ordnungsgemäß abgewickelt und ich habe mein Leben lang Ruhe. Dass ich die Betreibergesellschaft von Mohovce klagen konnte, war nur deswegen möglich, weil Mohovce bei seinem Genehmigungsverfahren keinen Nachbarn, keinen Betroffenen eingebunden hat. Deswegen kann ich dort auf Unterlassung klagen und nicht auf Schadenersatz. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, den Sie in dem Wahn, alles zu deregulieren und zu verkürzen, ständig überse­hen.

Der Unterschied bei der Verfahrensdauer in Wien beträgt zwischen 55 und 42 Tagen. Ich finde, diese paar Tage sollten es uns wert sein, mit den Nachbarn einen ordentlich ausverhandelten Rechtsfrieden zu haben. Das ist meine Meinung. (Beifall bei den Grü­nen.)

Wenn Sie tatsächlich Verfahren beschleunigen wollen, dann sollten Sie sich einmal die Kompetenzen, die in Österreich zwischen Bund, Ländern, Ministerien und so weiter extrem zersplittert sind, ansehen und versuchen, eine Kompetenzreform zu machen. Ein Beispiel: Eine Straße braucht Genehmigungen nach Naturschutz, nach Wasser-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite