Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 17

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Frau Abgeordnete Stoisits, Sie haben gemeint, die Unabhängigkeit hänge auch davon ab, welche Mittel ein Richter zur Verfügung hat – denn bei der Unabhängigkeit gehe es ja nur um den Richter –, welchen Computer, welchen Raum, welchen Bleistift er hat und so weiter. Ich glaube, man darf die Unabhängigkeit nicht zu weit treiben. Unab­hängig bleibt der Richter auch dann, wenn sich die Aktenberge in seinem Zimmer türmen und wenn er keinen Computer zur Verfügung hat.

Gibt es zu wenig Personal, ist das eine Frage, ob es nicht ein Eingriff in die Grund­rechte ist, ob es nicht eine Rechtsverweigerung ist, wenn man nicht zu seiner Ent­scheidung kommt. Das ist etwas anderes, aber die Unabhängigkeit ist wirklich nicht dadurch gefährdet, wenn es in den Gerichten veraltete Strukturen gibt. Trotzdem – das habe ich schon erwähnt – bin ich dafür, dass man den inneren Gerichtsbetrieb einmal durchforstet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Budgetdebatte bietet auch immer Anlass, über materielle Dinge zu sprechen, die im Justizbereich vonstatten gehen. Das, was an kommenden Vorhaben im Justizbereich gemacht wird, hat schon Frau Kollegin Fekter angeführt, ich möchte besonders erwähnen – und das freut mich –, dass der Justizmi­nister plant, ein Heimaufenthaltsgesetz und ein Heimvertragsgesetz zu initiieren. Ziem­lich jeder von uns weiß, wie hilflos jemand ist, der pflegebedürftig ist, der alt ist, der in ein Heim kommt, wo oft nicht einmal die Grundstrukturen geregelt und nicht einmal die Grundrechte festgehalten sind. Es ist höchste Zeit, dass der Bund hier durch gewisse Vorgaben auch den Ländern zu verstehen gibt, dass es nicht genügt, nur ein Heim zur Verfügung zu stellen, ohne auch gewisse Rechte damit zu verbinden.

Ich meine, diesen Mindeststandard sind wir jenen Leuten schuldig, die krankheits­be­dingt in einem Heim sind beziehungsweise ihren Lebensabend in einem Heim verbrin­gen möchten. Herr Minister! Ich wünsche mir, dass diese beiden Gesetze möglichst bald in das Parlament oder zur Begutachtung kommen, sodass hier für die alten und pflegebedürftigen Menschen wirklich ein großer Schritt vorwärts geschieht.

Im Übrigen hoffe ich auch, so wie meine Vorrednerinnen, dass es weiterhin eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Justizressort und dem Parlament geben wird. Aber das setze ich ja eigentlich schon als selbstverständlich voraus. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. 20 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Minister.

 


9.45

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte diese Gelegenheit ergreifen, zuerst kurz nur zur Frage des Jugendgerichtshofes Stellung zu nehmen und werde mich zu den anderen Themen – ich habe genau mitgeschrieben – später äußern. Ich bedanke mich aber gleichzeitig auch für die anerkennenden und lobenden Worte für die Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums.

Ich möchte deshalb sofort zur Frage des Jugendgerichtshofes Stellung nehmen, weil so viele Jugendliche hier sind, die die falsche Information gehört haben. Ich möchte die Gelegenheit nützen, dass dieselben Jugendlichen die richtige Information bekom­men. (Rufe bei den Grünen: Ihre!) Das ist mir ganz wichtig. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

Diese Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, ihr besonderes Augenmerk auf den Jugendstrafvollzug und die Jugendgerichtsbarkeit zu richten und in diesen Berei­chen wesentliche Verbesserungen herbeizuführen.

 


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