Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 40

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Diese Fälle gibt es, Frau Fekter! Auch wenn Sie noch so sehr versuchen, sie wegzu­brüllen: Es gibt sie einfach, sie liegen auf dem Tisch!

Erlauben Sie mir, zur Obsorge noch etwas zu sagen: Ich hoffe doch, Herr Dr. Böhm­dorfer, dass Sie sich dazu entschließen können, dieses Gesetz noch vor 2005 zu evaluie­ren. Ich denke, wenn es so massive Auswirkungen für Frauen, für Kinder und für Väter hat, dann sollten wir uns das Gesetz schon vorher ansehen und nicht erst 2005, wie Sie im Ausschuss angekündigt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Die zweite massive Verschlechterung betrifft die Situation rund um den Vorschuss von Unterhaltszahlungen. Wir wissen, dass es in den letzten Jahren wirklich Verschlech­terun­gen gegeben hat, weil nur dann Unterhaltsvorschuss gewährt wird, wenn man davon ausgeht, dass der Vater auch wirklich zahlen kann. Kann er es nicht, gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss. So gesehen ist Ihre Aussage, wonach jedes Kind in Österreich, das Unterhaltsvorschuss benötigt, ihn auch bekommt, schlicht und einfach falsch, denn wenn man davon ausgeht, dass es sich der Vater nicht leisten kann, dann gibt auch der Staat kein Geld her. Das ist ein großes Problem, weil hier Kinder allein gelassen werden und der Staat sich seiner Verantwortung nicht stellt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber.)

Beim dritten Punkt geht es um angehende Alleinerzieherinnen: Da geht es um das Scheidungsverfahren, wo Sie immer wieder vorschlagen, Herr Minister, dass wir eine Anwaltspflicht einführen sollten oder müssten. Ich denke, Ihr Anliegen, das hinter die­sem Vorschlag steht, ist durchaus – um es einmal wohlwollend begreifen zu wollen – löblich. Ich möchte auch Frauen im Scheidungsverfahren unterstützen, damit sie nicht unter die Räder kommen – aber nicht so wie Sie, indem ich den Anwälten ein zusätz­liches Einkommen verschaffe, das für die Frauen Kosten bedeutet, die sich viele von ihnen nicht leisten können. Sie sprechen immer von 1 000 €: Ich hätte mir das in meiner Situation nicht leisten können! Selbst wenn dadurch hundertmal ein für mich besserer Vergleich und ein besserer Unterhalt herausgekommen wären – so argumen­tie­ren Sie nämlich immer –, so steht doch dieser Unterhalt dann dem Kind zu und nicht dem Rechtsanwalt, der vorher den höheren Betrag herausgeschlagen hat.

Ich finde daher, dass das eine absolut negative Maßnahme ist. Im Gegensatz dazu könnten wir Frauenvereine und Beratungsstellen finanziell unterstützen, die genau die­se Aufgabe wahrnehmen. Aber die wollen Sie nicht, die machen Sie immer schlecht, genauso wie die Opferschutzeinrichtungen, die Sie auch aushungern wollen.

All diese Vereine und Organisationen leisten ganz, ganz wertvolle Unterstützung, und ich hoffe, dass wir für sie auch in Zukunft genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

11.17

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. Restliche Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Minister.

 


11.18

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ganz kurz möchte ich auf die noch offenen Fragen eingehen:

Herr Abgeordneter Jarolim hat gesagt, dass es beim Jugendgerichtshof zu einer Plan­stellenauflösung gekommen wäre. – Herr Abgeordneter, das ist falsch! Zur Verkürzung der U-Haft-Zeiten, gerade bei den Jugendlichen, haben wir dort eine Planstelle mehr hingegeben. Es dauert nur alles ein bisschen, bis das durchgeführt ist, aber von einer Planstellenauflösung kann überhaupt keine Rede sein. (Abg. Dr. Jarolim: Das heißt,


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