Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 151

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hinaus Ihre menschlichen Qualitäten zeigen. Deshalb, meine Damen und Herren, zum Abschluss einen kleinen Vierzeiler:

Ein Name, der ganz oben steht,

bürgt im Land für Qualität:

eine Frau, die jeder mag –

es genügt, wenn ich „Benita“ sag’.

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.05

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Die soeben mit einem Gedicht Verehrte wird jetzt fort­setzen. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.06

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte kurz auf zwei Themen eingehen: das eine ist die Alpenkonvention und das zweite der Inter­nationale Strafgerichtshof.

Im Zusammenhang mit der Alpenkonvention freue ich mich, dass ich am 24. Juni dieses Jahres das Abkommen mit Landeshauptmann van Staa und dem französischen Generalsekretär Lebel in Anwesenheit der Bürgermeisterin Hilde Zach in Innsbruck, und zwar im Goldenen Dachl – denn dort ist das Büro angesiedelt –, unterzeichnen konnte. Ich sage Ihnen auch, warum ich mich darüber gefreut habe: Damit hat Öster­reich wieder eine internationale Organisation nach Österreich geholt, und diesmal sogar in eine Landeshauptstadt – etwas, was heute auch Kollegin Hakl angesprochen und als wichtig empfunden hat. Ich tue das auch.

Wir haben ein vitales Interesse am Schutz und an der nachhaltigen Entwicklung dieses wichtigsten Ökosystems Europas, eben unserer Alpen. Seit den achtziger Jahren haben wir uns darum bemüht, mit der Alpenkonvention voranzukommen. Schließlich ist sie dann unter österreichischem Vorsitz im Jahre 1991 angenommen worden. Wir haben als eines der ersten Länder ratifiziert, nämlich im Jahre 1995. Aber es hat eben bis 2003 gedauert, bis sie von allen anderen Alpenkonventionsmitgliedern unterzeich­net wurde.

Ich darf sagen, dass wir hier jetzt doch auf eine beträchtliche Anzahl von Themen set­zen: Tourismus, Energie, Naturschutz, Raumplanung, Berglandwirtschaft und Verkehr. Diese Vielzahl an Themen spiegelt natürlich auch die Komplexität des Lebens in einem Staat wider, dessen Staatsgebiet – und das müssen wir uns auch immer wieder vor Augen führen – zu fast zwei Dritteln aus Bergen besteht. Gleichzeitig macht dieser ganzheitliche Ansatz der Alpenkonvention und ihrer Protokolle sie zu einem der wich­tigsten Instrumente für die nachhaltige Entwicklung einer gesamten Bergregion. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben uns auch, verehrte Damen und Herren, über Jahre hinweg aktiv an der Aushandlung von neun Protokollen zur Alpenkonvention beteiligt, und Kernstück dieser Bestrebungen – und auch das wurde heute schon in der Diskussion erwähnt – war natürlich das Protokoll über den Bereich Verkehr, das jetzt durch ein Protokoll zur Beilegung von Streitigkeiten abgerundet wurde, um in Zukunft auch eine nachhaltige Verkehrspolitik im Alpenraum sicherzustellen. Zentrales Element ist hiebei der Verzicht auf neue hochrangige Straßen für den alpenquerenden Verkehr.

Verehrte Damen und Herren! Die Bemühungen Österreichs wurden schließlich anläss­lich der siebten Alpenkonferenz, die dann im November 2002 in Meran stattfand, end-


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