Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 80

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vorzubeugen. Die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen ist von den zu­ständigen Behörden gerade während der Übergangsperiode in besonderer Weise zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang sollten auch grenzüberschreitende Koope­ra­tionen zur wirksamen Bekämpfung des Schwarzunternehmertums und der syste­ma­tischen illegalen Beschäftigung geprüft werden. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, mit Nachdruck die überfällige Reform der Entsen­de­richt­linie einzufordern, um Spannungen am Arbeitsmarkt vorzubeugen.

Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Aus­län­derbeschäftigungsgesetzes vorzuschlagen, damit die vereinbarten Übergangsfristen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auch wirksam genutzt wer­den können.

Die Bundesregierung wird nach dem Scheitern einer akzeptablen Übergangslösung für den Transitvertrag aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen um die Verhand­lungen für eine EU-Wegekostenrichtlinie zu nutzen, eine wirksame Reduktion der Be­lastungen durch den Strassengüterverkehr durchzusetzen. Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, entsprechende Partnerschaften mit anderen EU-Staaten aufzubauen und einzugehen, die ähnliche Probleme zu lösen haben (z.B. Frankreich, Slowenien). Die Europäische Union muss eine nachhaltige Verkehrspolitik umsetzen, die die Internalisierung der sozialen und der Umweltkosten erzwingt.

Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert bis zum EU-Haupt­ausschuss am 9. Dezember einen akkordierten österreichischen Standpunkt zur We­ge­kostenrichtlinie vorzulegen und in der EU nachdrücklich für einen Zeitplan einzu­treten, der eine Beschlussfassung der Wegekostenrichtlinie bis zum 30.04.2004 zum Ziel hat.

Mit der Erweiterung der EU ist mit einem deutlichen weiteren Anstieg des Verkehrs­aufkommens von den und in die neuen Mitgliedsländer zu rechnen. Österreich wird von dieser Entwicklung besonders betroffen sein. Um den zusätzlichen Anstieg des Ver­kehrs­aufkommens umwelt- und anrainerschonend bewältigen zu können, sollen alle Möglichkeiten zur Verlagerung von Verkehren von der Strasse auf die Schiene (Ausnützung von bestehenden Kapazitätsreserven; gemeinwirtschaftliche Leistungs­bestel­lungen auf der Rola usw.) oder auf die Donau forciert werden und sind die bereits geplanten und durch die Erweiterung zusätzlich notwendigen Maßnahmen wie das LKW-Roadpricing und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohne Aufschub umzu­setzen.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


12.38

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Außenminis­terin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! „Justitia regnorum fundamentum“, so finden wir es am Heldentor geschrieben: ein Vermächtnis bester österreichischer Politiktradi­tionen, das ist gut zu sehen, und zwar aus den ehrwürdigen Räumen der National­biblio­thek bis hin zum Ballhausplatz. Das Recht ist die Grundlage jeder Regierung. (Abg. Schieder: Die Gerechtigkeit – nicht „das Recht“!) Das ist es, was wir auch in Brüs­sel einmahnen müssen. Wir, denn wir sind sozusagen Brüssel. Brüssel ist ja keine fremde Macht, sondern erklärterweise der gemeinsame politische Wille aller Beitritts­länder, und die EU ist nach ihrer Definition auch eine Rechte- und Wertegemeinschaft; das hat sie 1993 in den Kopenhagener Kriterien dargetan. Da ging es darum, dass Grundlage für eine Mitgliedschaft bei der Europäischen Gemeinschaft eine stabile Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Schutz für Minderheiten sind.

 


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