Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 156

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Für Qualität gibt es aber meiner Meinung nach andere Kriterien, die man vielleicht nicht auf Gesetzesebene regeln kann. Mit einem davon beschäftigen wir uns gerade, näm­lich damit, die Ordinationen im Hinblick auf Hygiene, Einrichtung und Geräte zu stan­dardisieren. Im Ausschuss ist irgendwie belächelt worden, dass es kein Kriterium für Qualität ist, wenn ein Faxgerät vorhanden ist. – Das ist vielleicht richtig, aber es ist zu­mindest ein erster Schritt in Richtung vernetztes Gesundheitswesen und vernetzte Qualitätssicherung. Auch auf diese Dinge gehört also geachtet.

Zweitens: Meines Erachtens müssen die Ärzte auch initiativ sein und selbst immer wie­der Weiterbildungsseminare besuchen, denn als Patient merkt man sehr wohl, ob ein Arzt sich bemüht beziehungsweise ob er sich auf gewissen Fachgebieten weiterge­bildet hat.

Drittens ist natürlich die Patientenzufriedenheit wichtig: Der Patient ist ja ein Kunde – wie bei einem normalen Wirtschaftsunternehmen –, und da sind die Ärzte natürlich selbst angehalten und bemüht, ihre Patienten zufrieden zu stellen.

Ich möchte auch noch zu dem „Vorwurf“ – unter Anführungszeichen – etwas sagen, dass wir uns nicht um Leute mit Behinderung kümmern. – Ich selbst bin seit geraumer Zeit Vorstand des Vereins „Kärnten Jugend“, der sich mit Kindern, die vom Schicksal getroffen sind, mit Familien mit behinderten Kindern und auch mit Kindern, die an Krebs leiden, beschäftigt. Wir führen sehr viele Charity-Aktionen durch und versuchen auf diese Weise, zusätzlich zu den Mitteln des Bundes und des Landes Geld aufzu­treiben.

Ich denke, es täte jeder gut daran, wenn er in diesem Bereich selbst auch initiativ wird und somit dem Staat unterstützend unter die Arme greift. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.08

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.08

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Da sich Kollege Lichtenegger gerade mit der Qualitätssicherung be­schäftigt hat, ist es vielleicht nicht überraschend, dass auch ich mich mit der Qualitäts­sicherung beschäftigen will.

Wissen Sie, was mich irgendwie eigentümlich berührt? – Wir diskutieren hier über eine Qualitätssicherung, die wir jetzt im Rahmen des Ärztegesetzes beschließen, die aber im Rahmen des ASVG noch gar nicht abgeschafft ist. – Das machen wir nämlich erst später. Sie wissen also offensichtlich schon, wohin Sie wollen, nur die zeitliche Koordi­nation hat nicht ganz funktioniert. – Das wäre aber noch das Geringste.

Zweiter Punkt: Herr Kollege Lichtenegger, es ist leider ein Problem, wenn jetzt im Rah­men des Ärztegesetzes eine Gesellschaft für Qualitätssicherung eingerichtet wird – sie ist noch nicht eingerichtet, denn wir beschließen ja gerade das Gesetz –, und darin steht, dass die Führung eines Qualitätsregisters beziehungsweise die Ausarbeitung von Qualitätskriterien die Aufgabe dieser GesmbH ist. – Klingt vernünftig, könnte man sagen. Es liegt uns aber im Rahmen des Gesetzes, das wir später erst korrigieren müssen – des ASVG – schon dieser verspätet eingebrachte Qualitätskriterienvorschlag der Ärztekammer vor, von dem die Frau Ministerin sagt, das sei nicht ihrer, der passe ihr nicht.

Frau Bundesministerin! Da hätte ich die erste Frage an Sie: Wie wollen Sie im Rahmen dieser GesmbH verhindern, dass die Ärztekammer auf die Idee kommt, diesen Vor-


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