wie bereits die Frau Ministerin ausgeführt hat. Wir wissen, dass 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Da gibt es immer wieder sehr starke Grauzonen, und mit diesem Gesetz gibt man eine Sicherheit, die die Angehörigen auch unbedingt brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Aus rechtlicher Sicht trifft den Laien beziehungsweise den Angehörigen nur noch die Durchführungshaftung, das heißt, im Falle eines Fehlers ist er strafrechtlich nicht mehr und zivilrechtlich nur noch bedingt haftbar. – Das ist die Quintessenz daraus.
Für mich persönlich und auch für die Berufsgruppen im Pflegebereich ist es ganz wichtig, dass damit eine Abgrenzung zur professionellen Pflege gegeben ist, die von diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern und Pflegehelferinnen und Pflegehelfern geleistet wird, die eine Ausbildung von 2 000 bis 4 100 Stunden absolvieren. Es ist also auch klargestellt, dass die professionelle Pflege von diesen Gesetzesrichtlinien nicht berührt ist.
Ich möchte mich in Namen der Berufsgruppen der Pflege ganz herzlich bei der Frau Ministerin und bei allen, die daran mitgearbeitet haben, dafür bedanken, dass es zu dieser guten Lösung gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Das heute zu beschließende Ärztegesetz sieht eben vor, dass die Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten an Laien – außerhalb von Einrichtungen, die der medizinischen und der psychosozialen Behandlung, Pflege und Betreuung dienen – stattfinden darf. Da gibt es also auch diese Abgrenzung zur professionellen Pflege. Die berufsmäßige Ausübung der ärztlichen Tätigkeiten wird durch dieses Gesetz auch im Rahmen nichtmedizinischer Betreuung untersagt. Das war unserer Berufsgruppe ganz wichtig.
Ich möchte das Miteinander der Angehörigen, der Pflegepersonen und der Ärzte besonders im extramuralen Bereich, wo diese Zusammenarbeit stattfindet, hervorheben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.17
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.
17.17
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Auch wenn die SPÖ heute den Änderungen zum Ärztegesetz zustimmen wird, tue ich das wirklich mit gemischten Gefühlen, und ich sage auch, warum: Vergangenen Freitag bin ich noch relativ optimistisch in den Gesundheitsausschuss gegangen, weil auch Sie, Frau Ministerin, immer wieder betont haben, dass es Ihnen darum geht, gemeinsam eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik zum Wohle unserer Bevölkerung machen zu wollen.
Herr Abgeordneter Mainoni hat heute
Vormittag gesagt, es gibt auch bei der SPÖ konstruktive Abgeordnete. Ich sage
Ihnen: Wir 69 sind nicht nur alle konstruktiv, sondern wir stellen bei unserer
Politik das Gesamtwohl aller Österreicherinnen und Österreicher
in den Vordergrund. Wir betreiben keinen Lobbyismus, bei dem nur einige wenige
Gruppen im Vordergrund stehen! (Beifall bei der SPÖ.) Ihre Politik ist
und bleibt – das sage ich ganz offen – menschenverachtend! Das hat
mit einer Politik des Miteinander überhaupt nichts mehr zu tun! (Abg.
Dr. Rasinger: Warum?)
Warum sage ich das? – Wir wissen, dass trotz der massiven Belastungen Ihrerseits mit dem Belastungspaket, mit dem Budgetbegleitgesetz der Abgang bei den Kassen im Jahre 2006 1 Milliarde € betragen wird. Ich weiß schon, dass verhandelt und dass im Medikamentenbereich ein bisschen etwas eingespart worden ist. Das ist wichtig, Frau