Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 194

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


19.09

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Eine ganze Reihe von Maßnahmen und Veränderungen im Sozialversicherungsbe­reich – bei der Harmonisierung des Sozialversicherungsrechtes, beim Einsparungspo­tenzial, bei den Pensionsversicherungsträgern, beim Hauptverband, bei den Arzneimit­teln, bei den Rezeptgebühren – ist in dieser 61. ASVG-Novelle und im 2. Sozialver­sicherungs-Änderungsgesetz enthalten.

Ich möchte nur kurz etwas zur Kritik sagen: Mein Vorredner, Kollege Öllinger, hat ge­meint, es seien gewisse Passagen enthalten, die durchaus Sinn machen. Das ist für mich schon der erste Schritt, wenn du gemeint hast, wir brauchen einen Pensionsver­sicherungsträger, einen Krankenversicherungsträger und einen Unfallversicherungs­träger. Diesbezüglich bin ich vollkommen deiner Meinung, aber das, was wir jetzt machen, ist der erste Schritt dazu, und es werden weitere Schritte folgen, Herr Kollege Öllinger. Und dann werden wir dort sein – und ich hoffe, dann wirst auch du dem zustimmen.

Bei der Chefarztpflicht, die von den Patienten hin zu den Ärzten ausgelagert worden ist, finden wir uns auch wieder.

Von Seiten der Frau Kollegin Silhavy ist überhaupt mehr Zustimmung zu dieser Novelle gekommen. Frau Kollegin! Sie haben auf jeden Fall drei oder vier Punkte kritisiert. Das war einmal der Entfall der Aufwertungsfaktoren. – Zu den Aufwertungsfaktoren muss ich allerdings eines sagen: Schauen Sie sich die Aufwertungsfaktoren in der Vergan­genheit an, etwa jene aus dem Jahr 1960! Da gab es einen Aufwertungsfaktor von acht, und damals war die Höchstbemessungsgrundlage 3 600 S. Wenn Sie das auf­rechnen, kommen Sie auf maximal 28 000 S. Und heute ist die Höchstbemessungs­grundlage, wenn Sie diesen Aufwertungsfaktor danach rechnen, bei 45 000 S, wenn wir in Schilling rechnen, und das entspricht nicht dem Lohnindex.

Wenn wir das in den Lohnindex hineinrechnen, weil seit dem letzten Jahr die Durch­rechnung um ein Jahr mehr ist – also nicht die 15 besten Jahre, sondern 16 –, macht das Sinn, und nur deswegen. Das möchte ich dazu noch sagen. (Abg. Silhavy: Aber es ist eine Schlechterstellung! Das wissen Sie auch genau, Herr Kollege!) – Nein, das ist keine Schlechterstellung, sondern der Lohnindex gewährleistet, dass man immer mit dem Lohnindex den Aufwertungsfaktor anhebt. (Abg. Silhavy: Es ist trotzdem eine Schlechterstellung!)

Nein, das ist keine Schlechterstellung, Frau Kollegin, da unterliegen Sie einem Irrtum! Aber ich habe jetzt – entschuldigen Sie – nicht mehr Zeit. Ich gehe jetzt auf zwei Kritik­punkte von Ihnen ein, denn zum Erläutern der anderen Dinge habe ich ohnehin keine Zeit mehr.

Die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung, Frau Kollegin, ist notwendig, weil es hier um die Spargesinnung geht und diese Spargesinnung bei den Krankenkassen weiter einzumahnen ist.

Und was die Verpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards angeht, wird das Ganze künftig im Ärztegesetz und nicht mehr im ASVG verankert sein. Damit sind nämlich alle Ärzte und nicht nur ein Teil der Ordinationen erfasst.

Was das bisherige Heilmittelverzeichnis betrifft, muss ich sagen: Ich bin eigentlich glücklich darüber, dass jetzt der so genannte Erstattungskodex dieses Heilmittelver­zeichnis ersetzt.

 


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