brauchen ein
Europa ohne amerikanische Truppen und ein Europa, das zeigt, dass
es einen globalen Weg zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gibt.
Ich mache mir
nicht die geringsten Sorgen darüber, dass ein Europa, das diese Positionen auch
in den Vereinten Nationen durchsetzen kann, einen viel größeren Beitrag zur
Stabilität im Nahen Osten und auch zum Sturz von Regimes wie jenem von Saddam
Hussein leisten kann, als es die USA durch eine Reihe von Weltkriegen tun.
Deshalb mein
Appell auch an den Herrn Bundeskanzler und an die Frau Außenministerin: Beteiligen
Sie sich nicht irgendwo, seien Sie nicht halbamerikanisch und halbeuropäisch,
sondern setzen Sie sich mit an die Spitze einer europäischen Entwicklung, die
nicht nur Europa, sondern die ganze Welt dringend braucht. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.09
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident
Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten
Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23
Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche
Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte
Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche
Anfragen: 55/J bis 121/J.
Schriftliche Anfrage
an den Präsidenten des Nationalrates: 1/JPR.
2.
Anfragebeantwortungen: 1/AB bis 15/AB.
Anfragebeantwortung
(Präsident des Nationalrates): 1/ABPR.
3. Regierungsvorlagen:
Bundesverfassungsgesetz
über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“, in den Sektionen I
und II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des
Grenzabschnitts „Innwinkel“ (5 der Beilagen),
Bundesverfassungsgesetz
über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik
Österreich und der Tschechischen Republik (6 der Beilagen),
Bundesverfassungsgesetz
über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik
Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II und
C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem) (7 der Beilagen),
Bundesgesetz über äußere
Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich
(Orientalisch-Orthodoxes Kirchengesetz; OrientKG) (8 der Beilagen),
Gesetzliches
Budgetprovisorium 2003 (10 der Beilagen).
4. Auf Grund eines
Schreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 29. Jänner 2003
gegenstandslos:
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
2003 – SVÄG 2003 (2 der Beilagen),
Bericht der
Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich
(III-7 der Beilagen).