Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 211

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Wir wollen, dass diese Weisungsfreiheit besteht. Wollen Sie, dass Minister Weisungen geben?

Ich sage aber auch dazu, es hat bisher hier nie Probleme gegeben. Der Verfas­sungsdienst vertritt auch im Fall der Gleichbehandlungsanwaltschaft die Auffassung, dass es sich um eine Gutachter- und Sachverständigentätigkeit handelt und derartige Tätigkeiten naturgemäß nicht zum Gegenstand einer fachlichen Weisung gemacht werden können.

Ich appelliere noch einmal an Sie, die Chance zu nützen, zumindest der Weisungs­freistellung der Gleichbehandlungsanwaltschaft zuzustimmen. (Abg. Mag. Prammer: Sie brauchen nur unseren Abänderungsanträgen zustimmen!) Ich appelliere an Sie – auch im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit.

Ich bedanke mich abschließend noch einmal bei allen, die mit dazu beigetragen haben, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage ein sehr gutes Gesetzeswerk zur Beschluss­fassung vorliegen haben und damit weitere Verbesserungen in Richtung Gleich­behandlung und auch in Richtung Anti-Diskriminierung in Österreich sicherstellen und beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits am Wort. – Bitte.

 


19.30

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer! Guten Abend, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich jetzt gleich auf die Ausführungen von Frau Kollegin Scheucher, die, replizierend auf Kollegin Prammer, davon gesprochen hat, dass es sie, Scheucher, gefreut habe, dass die SPÖ von ihrem Vorhaben, jetzt gleich ein Antidiskriminierungsgesetz beschließen zu wollen, Abstand genommen hat.

Das könnte jetzt vielleicht missverständlich klingen, so, als würde die SPÖ kein Anti­diskriminierungsgesetz wollen. Dazu möchte ich schon klarstellen: Auch die SPÖ will selbstverständlich ein Antidiskriminierungsgesetz – und das wollte sie schon zu der Zeit, als SPÖ und ÖVP noch gemeinsam in der Regierung waren und von den beiden angesprochenen Damen sozusagen nur ich die Oppositionsrolle hatte. Damals – das betone ich – hatten wir in der damaligen Ministerin Prammer eine Mitstreiterin. „Wir“, das heißt jene nicht-staatlichen Organisationen oder Repräsentanten der österreichi­schen Zivilgesellschaft, haben im „Jahr der Menschenrechte“ 1998 – das wurde ja erwähnt – mit Steuergeld, man muss das so prosaisch sagen, das die rot-schwarze Bundesregierung der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt hat, ein Antidiskriminie­rungsgesetz ausarbeiten lassen.

1998 war das also! Mein Sohn ist jetzt sieben Jahre alt; damals war er ein Jahr alt; jetzt ist er schon ein Volksschüler. Da können Sie sich vorstellen, wie lange bereits daran gearbeitet wird, wozu Frau Kollegin Scheucher meinte: nicht jetzt gleich ein Anti­diskriminierungsgesetz! Dazu habe ich ein geradezu historisches Bewusstsein, und ich muss Ihnen sagen: Auch diese Zeit, bis es dann zum Regierungswechsel 2000 ge­kommen ist, war vom Ergebnis her, mit dem, womit wir heute konfrontiert sind, eigentlich nicht zu vergleichen, und zwar selbst in dem nicht, was uns diesbezüglich die EU vorgibt, und wie Sie wissen, sind EU-Richtlinien immer Mindeststandards. Also nicht, dass ich hier vielleicht falsch verstanden werde, ich würde meinen, die EU sei so gut, sondern: Die EU normiert immer Mindeststandards, und Österreich ist – und das gibt’s tatsächlich, meine Damen und Herren! – der EU mit ihren Mindeststandards in


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