Den
über 200.000 österreichische Studierenden soll mit diesem Gesetz die
Möglichkeit genommen werden, ihr Studierendenparlament, ihre Vertretung
gegenüber der Öffentlichkeit, dem Parlament und der Regierung, direkt selbst
zu wählen. Bei dieser Neuregelung handelt es sich um ein obskures
"Wahlmännersystem", dass die Zusammensetzung des bundesweiten
StudentInnenparlaments auf undurchsichtige demokratiepolitische Weise zustande
kommen lässt.
Der
Initiativantrag wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion von ÖVP und FPÖ, entgegen
den Vorankündigungen seitens der Bildungsministerin, ohne allgemeine Begutachtung
und ohne ausreichende, eingehende Anhörung der ÖH-Bundesfunktionäre (Gespräche
wurden nur mit ausgewählten ÖVP- und FPÖ-nahen StudentenvertreterInnen geführt)
eingebracht.
Eine
aktuelle Studie des Instituts SORA zeigt aber, dass 84 Prozent der
Studierenden das direkte Wahlrecht beibehalten wollen!
Auch
im Universitätsgesetz 2002 ist die Einbindung der Studierenden in Senat, Universitätsrat
und Rektorat nicht ausreichend gegeben. Nach § 25 des Universitätsgesetzes 2002
wird die genaue Anzahl der VertreterInnen im Senat vom Universitätsrat
bestimmt. Die UniversitätsprofessorInnen müssen laut UG aber über eine absolute
Mehrheit verfügen, die Studierenden müssen mindestens 25 Prozent der
VertreterInnen stellen und den Rest der Mittelbau bzw. das allgemeine
Universitätspersonal. § 21 des UG 2002 sieht lediglich ein
Anhörungsrecht für Universitätsvertretungsvorsitzende zu Tagesordnungpunkten,
die ihren Aufgabenbereich betreffen, vor. Bei den Sitzungen des Rektorats sieht
das UG 2002 (§ 22) keine Regelung zur Einbindung der StudierendenvertreterInnen
vor.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgendes sicherstellen:
Gewährleistung
der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschülerschaftsgesetz,
passives
Wahlrecht für ausländische Studierende.
Tatsächliche
Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:
Einführung
der Drittelparität im Senat,
Sitz
und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie
verpflichtende
Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den Sitzungen
des Rektorats.“
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
14.30
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich möchte auch zum 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sprechen. Wobei ich