Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 122

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Den über 200.000 österreichische Studierenden soll mit diesem Gesetz die Möglichkeit genommen werden, ihr Studierendenparlament, ihre Vertretung gegenüber der Öffent­lichkeit, dem Parlament und der Regierung, direkt selbst zu wählen. Bei dieser Neu­regelung handelt es sich um ein obskures "Wahlmännersystem", dass die Zusam­mensetzung des bundesweiten StudentInnenparlaments auf undurchsichtige demo­kratiepolitische Weise zustande kommen lässt.

Der Initiativantrag wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion von ÖVP und FPÖ, ent­gegen den Vorankündigungen seitens der Bildungsministerin, ohne allgemeine Begut­achtung und ohne ausreichende, eingehende Anhörung der ÖH-Bundesfunktionäre (Gespräche wurden nur mit ausgewählten ÖVP- und FPÖ-nahen StudentenvertreterIn­nen geführt) eingebracht.

Eine aktuelle Studie des Instituts SORA zeigt aber, dass 84 Prozent der Studierenden das direkte Wahlrecht beibehalten wollen!

Auch im Universitätsgesetz 2002 ist die Einbindung der Studierenden in Senat, Universitätsrat und Rektorat nicht ausreichend gegeben. Nach § 25 des Universitäts­gesetzes 2002 wird die genaue Anzahl der VertreterInnen im Senat vom Universitätsrat bestimmt. Die UniversitätsprofessorInnen müssen laut UG aber über eine absolute Mehrheit verfügen, die Studierenden müssen mindestens 25 Prozent der VertreterIn­nen stellen und den Rest der Mittelbau bzw. das allgemeine Universitätspersonal. § 21 des UG 2002 sieht lediglich ein Anhörungsrecht für Universitätsvertretungsvorsitzende zu Tagesordnungpunkten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, vor. Bei den Sitzungen des Rektorats sieht das UG 2002 (§ 22) keine Regelung zur Einbindung der Studieren­denvertreterInnen vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgendes sicherstellen:

Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschülerschafts­gesetz,

passives Wahlrecht für ausländische Studierende.

Tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:

Einführung der Drittelparität im Senat,

Sitz und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie

verpflichtende Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den Sitzungen des Rektorats.“

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


14.30

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich möchte auch zum 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sprechen. Wobei ich


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