Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 100

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Frau Kollegin Haidlmayr, wenn Sie 9 600 € jährlich für die Unselbstständigenförderung oder 2 890 € jährlich für das Selbstständigenmodell als ein „bisserl Zuschuss“ titulieren, dann, so meine ich, sind Sie von den Lebensrealitäten jener Menschen, die einen Be­darf an öffentlicher Förderungsleistung haben, weit weg. 9 600 € im Jahr sind mehr als ein „bisserl Zuschuss“. Das deckt etwa 70 Prozent bis 80 Prozent der Kosten der Sozi­alversicherung ab. Und wenn die betreffende Person, etwa weil Angehörige zuzahlen oder ein Einkommen vorliegt, das eine Steuerleistung indiziert, diese Kosten, diese nunmehr legal bezahlten Kosten für die 24-Stunden-Betreuung auch steuerrechtlich geltend macht – was ich jeder Person nur empfehlen kann –, dann kann es sogar sein, dass die Kosten für die legale Betreuung nunmehr niedriger sind als für die illegale Be­treuung. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme zum Schluss. – Kollege Neubauer wiederholt den Vorschlag, das dänische Modell einzuführen, wo knapp über 2 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt für Pflege und Betreuung verwendet werden, und meint, die Erhöhung würde 0,9 Prozent gegenüber der jetzigen Situation ausmachen. – Da haben Sie schon recht, Kollege Neubauer, aber Sie sollten auch dazusagen, diese 0,9 Prozent machen etwa 2,3 Milliarden € jähr­lich aus. Hier so flapsig als Alternative zur 24-Stunden-Betreuung, die Sie heute hier beschließen, dieses Modell mit jährlichen Kosten von 2,3 Milliarden € vorzuschlagen, das geht doch ein bisschen an einer eventuellen Verwirklichung vorbei. Ich bekenne mich dazu, dass das ein Zukunftsprojekt sein kann – im Rahmen einer Gesamtfinan­zierung, etwa auch durch die Vermögensbesteuerung, die hier bereits andiskutiert wor­den ist. Das aber jetzt zu beschließen, kurzfristig, als Alternative zur 24-Stunden-Be­treuung, hieße, kurzfristig Notwendiges mit langfristig Möglichem zu vertauschen, und das, Herr Kollege Neubauer, geht meistens nach hinten los.

Kollege Huainigg hat darauf hingewiesen, dass es Probleme bei der Abgrenzung von Pflege und Betreuung gibt. Ich glaube, da hat er recht. In der Praxis werden diese Pro­bleme immer wieder beklagt, und ich sehe sie auch. Die Novellierung des Gesund­heits- und Krankenpflegegesetzes, das in der Verantwortung von Frau Gesundheits­ministerin Kdolsky liegt, wäre eine Möglichkeit – die einzige Möglichkeit –, wie diese strengen berufsständischen Vorschriften, die an den Übergängen tatsächlich behin­dernd wirken können, behoben werden könnten. Aber Kollege Huainigg weiß wahr­scheinlich genauso gut wie wir alle hier im Saal, welch schwieriges Unterfangen es sein wird, in dieser GuK-Verordnung eine entsprechende Änderung herbeizuführen.

Das Problem ist richtig erkannt – die Lösung wird wahrscheinlich langwierig sein. Ich würde Frau Kollegin Kdolsky dabei sehr gerne unterstützen.

Abschließend: Ich verstehe, wenn die Opposition hier im Hohen Hause an Gesetzes­vorlagen der Regierung die kritischen Punkte sucht und diese aufzeigt. Das ist nicht nur das Recht der Opposition, sondern das ist die Pflicht der Opposition. Ich würde aber auch bitten, mit einem vielleicht nicht ganz so scharfen, aber doch ein bisschen geschärfteren Auge auch darauf zu schauen, was die beiden Regierungsparteien mit diesen beiden Gesetzesvorlagen an tatsächlichen, realen Verbesserungen für viele tausende Menschen in diesem Land schaffen. Sie sind auch eingeladen, an der Be­schlussfassung mitzuwirken. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

12.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.35.04

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Verlängerung


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