Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 141

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Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass eine verbesserte fachliche Ausbildung der Tiertransporteure gewährleistet wird. Die ÖVP erweist sich damit wieder als Tierschutzpartei. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt zu Wort Herr Abgeordneter Kößl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.58.52

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesnovelle bringt gleich in meh­reren Bereichen einen wesentlichen Mehrwert: eine Verbesserung beim Tierschutz, eine Verbesserung im Tiertransportbereich, aber natürlich auch eine Verbesserung im Tierseuchenbereich. Und mit diesen Verbesserungen kann auch weiterhin die Lebensmittelqualität im bisherigen Ausmaß gewährleistet werden.

Die Bestimmungen betreffend den Tierschutzrat sind schon mehrmals angesprochen worden. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass dort Personen agieren, die eine Ahnung von dieser ganzen Materie haben und die somit das Ministerium und die Frau Ministerin auch entsprechend beraten können. Das ist jetzt mit dem neuen Tier­schutzrat auf jeden Fall gewährleistet.

Ebenfalls ist es wichtig, dass es einen Krisenplan für Notfälle gibt – auch das ist ein wichtiger Mehrwert.

Insgesamt gesehen glaube ich, dass wir stolz sein können auf diese gesetzliche Grundlage, die wir hier heute beschließen. Und bei dieser Gelegenheit möchte ich der Frau Ministerin zu ihrem diesbezüglichen Engagement gratulieren. (Beifall bei der ÖVP.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden, in 153 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Eßl, Keck, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­de­rungsantrag eingebracht.

Schließlich hat die Frau Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungs­weise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Eßl, Keck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel I § 21 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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