Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 43

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Wenn Sie sich jetzt darüber freuen, dass die Zuverdienstgrenze angehoben wird, Frau Bundesministerin, kann ich Ihnen sagen, ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht, den Gesetzestext zu lesen. Ich erspare Ihnen diese 19 Zeilen – das ist völlig unver­ständlich –, aber das, was Sie an Informationsmaterial zur Verfügung stellen für Eltern, die wissen wollen, wie sie sich an die Zuverdienstgrenze halten sollen, das ist tatsäch­lich einer Verlesung wert. Ich möchte Ihnen das jetzt noch einmal ans Herz legen und möchte gerne wissen, wer von den Anwesenden das tatsächlich versteht und auch tat­sächlich machen kann.

„Die während des Kindergeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte ohne Sonderzahlun­gen werden um die gesetzlichen Abzüge“ – Beiträge zur Sozialversicherung, Wohn­bauförderungsbeitrag, Kammerumlage – „reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbe­messungsgrundlage wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Davon werden die Werbungskosten ... in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 Prozent erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen.“

Ich frage Sie ehrlich: Sind Sie fähig, ohne einen Experten/eine Expertin, ohne einen Steuerberater/eine Steuerberaterin diese Sache in irgendeiner Form zufriedenstellend für sich selbst zu lösen? Ich halte das für völlig ausgeschlossen – Sie aber verlangen das von Eltern! (Beifall bei den Grünen.)

11.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Steibl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.28.20

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesminis­terinnen! Eine zentrale Herausforderung an die Familienpolitik ist es, Familienleben und Erwerbstätigkeit durch geeignete Rahmenbedingungen für Mütter und Väter best­möglich vereinbar zu machen.

Das Kinderbetreuungsgeld gibt es seit fünf Jahren für alle Mütter und Väter, von der Schülerin über die Vollhausfrau bis hin zur unselbständig Berufstätigen und Unterneh­merin – also ein Kinderbetreuungsgeld für alle. Die Zahl der BezieherInnen, das sei auch gesagt, hat sich in den letzten Jahren von 78 000 auf 170 000 mehr als verdop­pelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Mal Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Familienformen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, reicht aber nicht aus. Es muss laufend positive Weiterentwicklungen geben. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung beschließen wir heute. Das Kinderbetreuungsgeld für alle wird nunmehr auf Basis der Regierungsverhandlungen und dank der exzellenten Verhand­lungen von Familienministerin Dr. Andrea Kdolsky um wichtige Wahlmöglichkeiten er­weitert. (Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wieso ist die Frau Brinek nicht auf der Rednerliste?)

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Jänner 2008 sind – ich denke, dass es auch gut ist, insbesondere den Zuhörerinnen und Zuhörern vor den Fernsehapparaten einmal zu sagen, was Sache ist, positive Sache ist (Abg. Öllinger: Das wird schwierig!) –, diese drei neuen Varianten gibt es durch eine Übergangsregelung auch für Geburten vor 2008:

Die erste Variante: Es ist möglich, weiterhin 436 € für 36 Monate – davon zumindest sechs Monate der Partner – zu beziehen. (Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln in die Höhe, auf denen jeweils unter der Überschrift „Kindergeld neu“ eine der künftig mögli-


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