Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 137

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Die vom Hauptverband geplante Maßnahme wird also ihren Grund haben. Und ich sa­ge Ihnen – auch wenn Sie es bestreiten und auch wenn Sie so wie im Ausschuss sa­gen, es gibt keinen Missbrauch –: Es gibt gravierenden Missbrauch! Hinter vorgehalte­ner Hand gesagt wissen auch Sie davon, und hinter vorgehaltener Hand wird aus dem Hauptverband heraus sehr wohl zugegeben, dass vermutet wird, dass Missbrauch im Ausmaß von 80 Millionen € jährlich stattfindet. Und das ist nur die Spitze des Eisber­ges!

Sie sollten sich also schon etwas überlegen, denn aufgrund Ihrer neuen Regelung der 2-Prozent-Deckelung wird ja der Missbrauch wieder ansteigen. Auch das, werden Sie jetzt wieder sagen – und das weiß ich jetzt schon –, ist nicht so, das wird nicht passie­ren. Genau das ist aber der Grund! Und das ist auch der Grund, warum der Hauptver­band jetzt schon unserer freiheitlichen Forderung nachgegeben hat und das Foto auf die e-card kommt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Belakowitsch-Jenewein ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der e-card

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Laut Ärztekammer mehren sich die Fälle, in denen mehrere Patienten dieselbe Karte verwenden. Dieses Problem wird durch die vorliegende Regierungsvorlage und der, mit ihr eingeführten, Deckelung der Rezeptgebühren verschärft, weil aufgrund der feh­lenden Kontrolle durch die Ärzteschaft, in Ermangelung eines Fotos auf der e-card, vermehrt mit Missbrauch zu rechnen ist, in dem Sinne, dass falsche Rezeptgebühren­befreiungen angezeigt werden.

Aus diesem Grund wäre es dringend angeraten, nicht erst mit der Neueinführung der e-card im Jahre 2010 Passfotos zu implementieren, sondern schon jetzt, im Falle von Verlust oder Diebstahl, schrittweise auf e-cards mit Passfoto umzusteigen und für die Übergangszeit zumindest eine Ausweispflicht gesetzlich vorzuschreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine sofortige Umstellung, für verlorengegangene und ge­stohlenen e-cards, auf e-card mit Foto ermöglicht und eine Ausweispflicht im Zusam­menhang mit noch nicht umgestellten e-cards vorsieht.“

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