Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 133

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ist eines Rechtsstaates schlichtweg unwürdig. So geht das nicht! Man kann nicht belie­big einen strafbaren Vorwurf erheben, ohne ihn zu beweisen, nur um zu Ermittlungser­gebnissen zu kommen! (Beifall bei den Grünen.)

Kollegin Weinzinger hat in Ansätzen oder sogar sehr ausführlich, muss ich sagen, dar­gelegt, dass die Begründung des § 278a StGB hinten und vorne nicht passt. Unterneh­mensähnliche Struktur, das wird einfach behauptet, und es wird gar nicht belegt, wo da die geforderte hierarchische Kommandostruktur ist. Nein, man nimmt eine beliebige Gruppe und sperrt sie ein!

Es ist auch darauf hingewiesen worden, rein zufällig sind es zehn Personen, weil das Gesetz zehn Personen für die Bildung einer kriminellen Organisation verlangt.

Dann der Vorwurf schwerwiegender strafbarer Handlungen – auch diesbezüglich hat Kollegin Weinzinger schon sehr richtig gesagt, dass letztendlich gar nichts übrig geblie­ben ist. Es fehlt auch jede Konkretisierung, warum diese Personengruppe die strafba­ren Handlungen begangen hat. Wir wissen, es gibt strafbare Handlungen, und wir wis­sen, es gibt Tierschützer, und das genügt schon. – Aber das genügt eben nicht in einem Rechtsstaat!

Der dritte Punkt ist der erhebliche Einfluss auf Wirtschaft und Politik – das ist eine ganz wichtige Bestimmung in diesem § 278a StGB. Da fragen wir uns: Wo ist der Einfluss auf Wirtschaft und Politik bei den Tierschützern? – Wissen Sie, wie das untermauert wird? Es wird behauptet, dass diese Tierschützer Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin treiben würden, indem sie Kampagnen gegen den Pelzhandel veranstalten wür­den. Wenn das nicht so gefährlich wäre, würde ich lachen. Das ist ja schlichtweg lä­cherlich, denn politische Kampagnen in eine bestimmte Richtung führen Sie alle, meine Damen und Herren, führt jede NGO. Das allein kann und darf in einem Rechtsstaat nicht zur Anwendung des § 278a StGB führen! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Bundesminister, zusammenfassend einige Schlussfolgerungen daraus: Der Rechtsstaat hat unseres Erachtens versagt. § 278a StGB wurde als Ermittlungspara­graph missbraucht, um zu Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft zu kommen. Es wurde ein politisches Exempel statuiert, um unliebsamen Gruppen zu zeigen, dass man mit Strafverfolgung zu rechnen hat.

Das ist der Grund dafür, Frau Bundesminister, dass wir Sie heute damit konfrontiert ha­ben. Wir glauben, dass die logische Folge daraus nicht unbedingt ist, dass Sie sich so­zusagen da jetzt ins Verfahren begeben – mir ist schon klar, dass Sie da eine defensi­ve Haltung einnehmen müssen –, aber wir laden Sie ein, über eine Novellierung, über eine Reform des § 278a StGB nachzudenken, damit dieser Missbrauch nicht möglich wird.

Wir haben auch schon einen Initiativantrag eingebracht, der jedoch aufgrund der Auflö­sung des Nationalrates leider nicht mehr in Diskussion genommen werden wird – wir werden ihn natürlich wieder einbringen –, der ein ganz wesentliches Merkmal einschie­ben soll, nämlich dass ein wesentliches Identitätsmerkmal einer kriminellen Organisa­tion immer Gewinnabsicht und Bereicherungsstreben sind. Damit ist garantiert, dass NGOs und andere politische Organisationen nicht mehr mit dieser gefährlichen Waffe Zielscheibe werden können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Aspöck.) Das ist das einzige Ziel. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.43.53

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! Frau Präsi­dentin! Frau Bundesminister! Das gegenständliche Verfahren ist wahrlich nicht unbe-


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