Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 127

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Rückverweisungsantrag

gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates

Abgeordneter Dr. Fichtenbauer stellt den Antrag, die Regierungsvorlage 1794 der Bei­lagen: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 ge­ändert werden, an den Landesverteidigungsausschuss rückzuverweisen.

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Damit der Unterhaltungswert des Hohen Hauses steigt, ist es unvermeidbar, Ihnen die Geschichte des „Bunkermuseums Wurzenpass“ zur Kenntnis zu bringen, das am Ran­de, so wie der Mond neben den Gestirnen, eine gewisse Rolle spielt, ohne jedoch Ge­genstand unserer Erde zu sein.

Es wurde das „Bunkermuseum Wurzenpass“ im Jahr 2002 mit Hilfe des Militärs einge­richtet. Oberst Scherer macht dort das Management. Er gilt als komplizierter Mensch, mit dem man unfreundliche Sachen austauschen kann, mündlich oder schriftlich. Sei‘s drum, es wird schon seine Richtigkeit haben.

Oberst Scherer hat Folgendes getan: Er hat einen Antrag gestellt, dass ihm zum Zwe­cke der Ausstattung dieses Museums ein Panzerturm für einen Kampfpanzer Chario­teer mit 8,34 cm Panzerkanone zur Verfügung gestellt wird.

Der Bescheid wurde positiv erlassen. Es wurde das Gerät geliefert. Keiner hat be­merkt, dass statt eine Panzerturms Charioteer Kaliber 8,34 cm einer mit Kaliber 10,5 cm ausgeliefert wurde. Nachgemessen hat Oberst Scherer nicht. 8,3 cm ist op­tisch nicht viel weniger als 10,5 cm, also, kein Problem!

Oberst Scherer hat auch einen Antrag gestellt, dass ihm eine Fliegerabwehrkanone zur Verfügung gestellt wird. Das wurde bescheidmäßig bewilligt.

Und jetzt muss man Folgendes bedenken: Das Heer denkt im Prinzip nicht in Stückgut, sondern in Ausstattungssystemen. Und der Waffenmeister, der „zugeschoben“ hat – so heißt das –, hat ihm auch die zwei Ersatzläufe übermittelt, oder drei, weiß ich nicht; je­denfalls etwas, was der Herr Scherer nicht gebraucht hat. Er hat gesagt: Moment, ich kriege da mehr Läufe, als ich brauche!, hat beim Bundesministerium angerufen und ge­sagt: Bitte, nehmt die Läufe wieder zurück, ich weiß nicht, was ich damit machen soll!

Aufgrund dieser Rückführung der überzählig gelieferten Läufe, die sich alle auf Be­scheide des Bundesministeriums für Landesverteidigung gegründet haben – Bewilli­gung und Zuführung –, hat man auf einmal gesagt: Ja Moment, der ist illegaler Kriegs­materialbesitzer!

Also das Heer bewilligt, liefert ihm falsches und überzähliges Material und sagt dann: Ja du bist ein Schuft, du bist ein Verbrecher!, und man zeigt ihn an bei der Staatsan­waltschaft. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Staatsanwaltschaft konnte das nicht glau­ben. Aber weil man so etwas nicht glaubt, schaut man es ein paar Wochen an, und dann hat man es eingestellt.

Aber das Heer hat gesagt: Jetzt ist es klar, du bist nicht mehr verlässlich im Sinne des Gesetzes! Du hast etwas übernommen, was du nicht hättest übernehmen sollen! Du hast zwar nicht darum ersucht, ich habe es dir aber geliefert, und du hast es genom­men! Es ist dann eine Zeit lang bei dir gelegen, und jetzt bist du unverlässlich! – Des­wegen ist der Herr Scherer jetzt ein schlechter Mensch. Er ist nicht mehr verlässlich.

Das Ganze liegt beim Verwaltungsgerichtshof, bei der Justiz – und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.

 


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