Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 183

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde sagen, das ist alles andere als alltäglich. Das ist wohl die grobe Ausnahme. Heute hätten wir gerne dem Wirtschafts­minister zugestimmt – wir können es nicht. SPÖ und ÖVP haben sich geeinigt, den Schritt zurück zu machen.

Herr Kollege Steindl, Sie haben gesagt, die Liberalisierung war ein großer Schritt. Da kann ich nur sagen, es ist Ihnen wirklich ein großer Schritt gelungen – allerdings in die falsche Richtung. Sie haben hier einen Rückschritt vollzogen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Themessl.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ernest Windholz, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Na­tional­rat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abschaffung der Zwangsmitglied­schaft bei den Wirtschaftskammern vorsieht.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Mitgliedschaft wird funktionieren, wenn es eine gescheite Leistung gibt. Zwang ist immer das schlechteste Argument. Ich kann Ihnen sagen: Da Sie immer wieder von einer modernen Wirtschaft, von einer inno­vativen Wirtschaft sprechen und das Wort „Entbürokratisierung“ in den Mund nehmen – Sie haben heute den Beweis dafür erbracht, dass Sie alles machen, nur nicht das, was Sie versprechen. Sie machen genau das Gegenteil. (Beifall beim BZÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ernest Windholz, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 15: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1800 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1874 d.B.)

Die Vorgänge in Zusammenhang mit der Erstellung des gegenständlichen Gesetzes­vorhabens hat einmal mehr drastisch vor Augen geführt, wie stark die Agitation der Wirtschaftskammer und ihren „verlängerten Armen“ im Nationalrat vom Prinzip des Bewahrens und Einzementierens von einmal erworbenen Rechten einzelner Berufs­gruppen geprägt ist. Dies völlig losgelöst von fachlichen Argumenten, die bspw. die Zeitgemäßheit einzelner Rechte in Frage stellen, wie dies im gegenständlichen Fall der Frage der Liberalisierung des Fotografengewerbes auch in den Erläuterungen der Regierungsvorlage klar zum Ausdruck kommt, wenn es dort wörtlich heißt:

 


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