Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 93

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stummvoll, Krainer zum Ausschussbericht 1923 der Beilagen Bun­desgesetz über eine Transparenzdatenbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Ausschussbericht wird wie folgt geändert:

1. In § 18 Abs. 4 wird der Klammerausdruck „(18)“ durch den Klammerausdruck „(19)“ ersetzt

2. § 34 Z 5 entfällt.

Begründung:

Durch den Abänderungsantrag soll ein Redaktionsversehen bereinigt werden. Hinsicht­lich der Veröffentlichung von Statistiken soll die Sonderregelung im TDBG entfallen, sodass die entsprechende Bestimmung des Bundesstatistikgesetzes zur Anwendung kommt.

*****

14.07.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Bundesministerin Dr. Fek­ter –: Jetzt melden Sie sich nicht mehr zu Wort, jetzt haben Sie nichts mehr zu sagen! Abgehoben, präpotent bis zum Gehtnichtmehr!)

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1891 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag betreffend § 18 und § 34 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.08.285. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1900 d.B.): Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Bei­tragsgesetz 2012) (1920 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1901 d.B.): Bundes­gesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Wäh­rungsfonds (1921 d.B.)

 


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