Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 101

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend: Freiwillige stärken – Helfern helfen mit der österreichischen Ehrenamtskarte. (Abg. Krainer: Ist er gar nicht da? – Weitere Zwischenrufe.)

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haider, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige I.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.06.02 2. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrah­men­gesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) (2397 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


13.06.21

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben uns ja bereits im letzten Unterrichtsausschuss sehr ausführlich, sehr breit, ich möchte auch sagen, sehr kultiviert und vor allem auch sehr informativ darüber unterhalten, wie es mit der Ausbildung unserer Lehrer in Zukunft weitergehen soll. Es liegt hier ein umfangreiches Gesetzeswerk vor, das zur Be­schluss­fassung ansteht. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben Kritik geäußert, wie auch einige der Experten, die dort waren. Manche Experten, die in die Abfassung dieses Gesetzes von Anfang an integriert waren, haben es natürlich entsprechend gelobt und haben hier die Vorteile aufgezeigt. Von den Kritikpunkten sieht man einen bereits ganz zu Beginn. Es ist der Wunsch gewesen, die Ausbildung in den tertiären Bildungsbereich komplett einzugliedern, und man sieht, dass zwei Minister offensichtlich dafür zuständig sind.

Da haben wir bereits einmal in dieser formellen Angelegenheit Kritik geübt. Wenn schon die Pädagogenausbildung tertiärer Bildungsbereich ist, dann soll auch der Minister oder die Ministerin zuständig sein, die für das tertiäre Bildungswesen insgesamt zuständig ist, sprich in der konkreten Form das Wissenschaftsministerium. Das ist eine Kritik, der sich auch der Rechnungshof angeschlossen hat und die, wie ich im Ausschuss gehört habe, auch andere Parteien durchaus teilen. Hier stellt sich bereits einmal die erste Frage.

Aber es geht natürlich auch um die Frage des Inhaltes selbst, nicht nur um diese formelle Sache – um vielleicht noch dabei zu bleiben: die Frage dieser Joint Studies, die es hier gibt, und aus den verschiedenen Arbeitsgruppen, interministeriell und so weiter. Es gibt auch bereits – bei mir vorliegend zumindest, wenn er eingebracht


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