Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll211. Sitzung / Seite 69

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von der Beschäftigung bzw. der damit verbundenen Entwicklung des Familienlasten­ausgleichsfonds (FLAF) abhängt. Derzeit entwickelt sich der FLAF positiv und lag im Vorjahr mit einer positiven Gebarung von 170 Millionen erstmals seit 2002 wieder im Plus. Auch unter Berücksichtigung des neuen Modells wäre der FLAF auf Basis der ak­tuellen Prognose 2019 schuldenfrei.

Familienbeihilfe NEU von bis zu 220 Euro pro Monat

Anlass für die Reform ist, dass die Familienbeihilfe seit ihrer Einführung vor rund 60 Jahren zwar laufend weiterentwickelt wurde, damit aber auch unübersichtlicher ge­worden ist. Anstatt der bisher sechs verschiedenen Instrumente soll es daher künftig nur noch drei geben, um mehr Transparenz und Planbarkeit zu schaffen. Kern des Mo­dells ist eine höhere Familienbeihilfe, die in drei Stufen inklusive des Kinderabsetzbe­trages ausbezahlt wird: Bis zu einem Kindesalter von neun Jahren liegt die Unter­stützung bei 180 Euro pro Monat, von zehn bis 18 Jahren bei 200 Euro pro Monat und ab 19 Jahren bei 220 Euro pro Monat.

Als zweites Instrument soll eine Geschwisterstaffel der Armutsgefährdung für Mehr­kind-Familien vorbeugen und die steigenden Kosten für Eltern berücksichtigen. Bei zwei Kindern soll der Zuschlag zur Familienbeihilfe laut Modell bei 7,5 Euro pro Kind und Monat (=15 Euro bei zwei Kindern) liegen, bei drei Kindern sind es 25 Euro pro Kind pro Monat (insgesamt 75 Euro), bei vier oder mehr Kindern sind es 60 Euro pro Kind und Monat. Darüber hinaus soll, drittens, der Familienbeihilfe-Zuschlag für behin­derte Kinder von 138,30 Euro auf 150 Euro pro Monat steigen.

Damit die Wähler sicher sein können, ob die von den Regierungsparteien vor der Wahl angekündigten Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden stellen die unter­fertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2013 einen Ge­setzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung der „Familienbeihilfe NEU“ – mit 180 Euro pro Monat bis zum 9. Lebensjahr, 200 Euro pro Monat von zehn bis 18 Jahren und 220 Euro pro Monat ab 19 Jahren, sowie eine Geschwisterstaffel mit einem Zuschlag von 7,5 Euro pro „Mehrkind“ und Monat (=15 Euro bei zwei Kindern), 25 Euro pro Kind pro Monat, somit insgesamt 75 Euro bei drei Kindern und 60 Euro pro Kind und Monat bei vier oder mehr Kindern, sowie einen Familienbeihilfe-Zuschlag für behinderte Kin­der von 150 Euro pro Monat – beinhaltet.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Rainer Widmann, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ für überhöhte Gebühren

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Genug versprochen – Steuern und Gebühren runter! in der 211. Sitzung des Nationalrates am 27. Juni 2013

Insbesondere für den Bund und die Gemeinden werden Gebühren – die Abgaben, die für tatsächlich erbrachte Leistungen verlangt werden – in zunehmendem Maß zu einer beachtlichen Einnahmequelle und einer Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger zu


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