Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 86

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Hiezu haben die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der Änderungen in Artikel 1 und 2 zum Inhalt hat.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Entwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des eben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kollegin­nen und Kollegen abstimmen.

Wenn Sie dem beitreten, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

12.32.01 4. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2339/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Anton Heinzl, Mag. Karin Hakl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Rainer Widmann, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend barrierefreie Telekommunikation als wichtiger Beitrag zur Gleich­stellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und über den

Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Schaffung einer Telefonvermittlungszentrale für gehörlose, hör- und sprechbehinderte sowie taubblinde Menschen (2474 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.32.45

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der vorliegende Antrag aus dem Verkehrsausschuss beinhaltet den Ausbau und die Förderung von barrierefreier Telekommunikation als wichtigen Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von behin­derten Menschen.

Im Oktober 2008 ist in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser Konvention ist eine Aufgabe aller Ressorts. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Zusammenarbeit mit allen anderen Ministerien dazu den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012–2020 erstellt.

Die Telekommunikation ist seit Jahren eines der Themen, das uns im Alltag massiv begleitet. Vor Jahren war es noch undenkbar: Alltagserleichterungen durch den Zu­gang zu Internet, Computer, Smartphone, Zugang eben zu weltweiter Kommunikation, und lange Zeit konnten gehörlose Menschen nicht selbständig telefonieren; heute ist dies möglich.

Allen Menschen, auch jenen mit Behinderung, soll ein selbstbestimmtes und unab­hängiges Leben möglich gemacht werden. Vor allem der Telefoniezugang insbeson­dere gehörloser, hör- und sprechbehinderter, aber auch taubblinder Menschen ist hier eine enorme Hilfe.

 


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