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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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51. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 20. November 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

51. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode  Donnerstag, 20. November 2014

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 20. November 2014: 9.05 – 21.06 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeits­zeit­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeits­lo­sen­versicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2014 (ASRÄG 2014), Bericht über den

Antrag 678/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland, über den

Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbslandwirte und über den

Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verluste für ehemalige KinderbetreuungsgeldbezieherInnen im Arbeitslosenversicherungsrecht

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 696/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindestlohns von 1 600 Euro, jähr­liche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionisten­preisindex (Gerechtigkeitsoffensive)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 694/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­ver­sicherungsgesetz 1977 idF des BGBl. 68/2014 abgeändert wird

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Ab-


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schaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich

7. Punkt: Bericht über den Antrag 156/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatzzeiten für Heimkinder in der Pensionsversicherung

8. Punkt: Bericht über den Antrag 681/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eine einzige Sozialversicherung für Österreich“

9. Punkt: Bericht über den Antrag 94/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen

10. Punkt: Bericht über den Antrag 635/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Sexismus beim SPÖ-Donauinselfest

11. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt

12. Punkt: Bericht über den Antrag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber

13. Punkt: Bericht über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensions­antritts­alters

14. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bil­dungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

15. Punkt: Bericht über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2013 der Bun­desregierung

16. Punkt: Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Roh­stofffonds

17. Punkt: Bericht über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi!

18. Punkt: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

19. Punkt: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfallunter­suchungsgesetz geändert werden

21. Punkt: Bericht über den Antrag 307/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkauf der ehemaligen Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach an der Triesting durch die ÖBB

22. Punkt: Bericht über den Antrag 721/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, und über den

Antrag 697/A der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird


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23. Punkt: Bericht über den Antrag 295/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

24. Punkt: Bericht über den Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellierung der §§ 5, 10 des Meldegesetzes 1991

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 18

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 2301/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 38

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 135

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 136

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 138

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 141

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 142

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 144

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 145

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 146

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 148

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 38

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 135

Fragestunde (6.)

Gesundheit .................................................................................................................... 18

Erwin Spindelberger (69/M); August Wöginger, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Eva Mückstein

Dr. Erwin Rasinger (62/M); Mag. Philipp Schrangl

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (65/M)

Dr. Eva Mückstein (67/M); Michael Ehmann

Dr. Marcus Franz (61/M); Walter Schopf

Mag. Gerald Loacker (72/M)

Johann Hechtl (70/M); Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES


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Mag. Gertrude Aubauer (63/M)

Dr. Andreas F. Karlsböck (66/M)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (68/M); Ulrike Weigerstorfer

Ulrike Königsberger-Ludwig (71/M); Claudia Durchschlag

Johann Höfinger (64/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 18

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  37, 135, 135

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), über den

Antrag 678/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland, über den

Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Neben­erwerbs­landwirte und über den

Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verluste für ehemalige Kinderbetreuungs­geldbezie­herInnen im Arbeitslosenversicherungsrecht (334 d.B.)        ............................................................................................................................... 38

2. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird (335 d.B.) ................. 39

3. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz geändert wird (336 d.B.)             ............................................................................................................................... 39

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 696/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindestlohns von 1 600 Euro, jährliche Wertanpas­sung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindest­pension von 1 200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionisten­preis­index (Gerechtigkeitsoffensive) (337 d.B.) ......................................................................................................................................... 39

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 694/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen


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betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz 1977 idF des BGBl. 68/2014 abgeändert wird (338 d.B.)                         39

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 39

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ..... 45

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 46

August Wöginger .................................................................................................... ..... 49

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 51

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 54

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ..... 55

Harald Jannach ....................................................................................................... ..... 58

Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 59

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 61

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 65

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 66

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 67

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 68

Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 69

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 70

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ..... 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive – Ablehnung ..........................  43, 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten  Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG – Ablehnung ................................................................................................................  48, 93

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 334, 335 und 336 d.B. ........................................ 91

Kenntnisnahme der zwei Ausschussberichte 337 und 338 d.B. .................................... 93

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 509/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionspri­vilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (339 d.B.) .................... 71

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 156/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Ersatzzeiten für Heimkinder in der Pensions­versicherung (340 d.B.) ................................................................................... 71

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 681/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eine einzige Sozialversicherung für Österreich“ (341 d.B.) ........................................................................................................................ 72

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 72

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 73

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 74

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ..... 75

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 76

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 77

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 78


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Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..................................................................  81, 90

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 84

Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ..... 85

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsautomatismus – Ablehnung ......................................................................  80, 90

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteistellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger – Ablehnung ..................................................................  87, 91

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 339, 340 und 341 d.B. ............................. 90

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 94/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen (342 d.B.) .............................................. 93

Redner/Rednerinnen:

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 94

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ..... 95

Carmen Schimanek ................................................................................................ ..... 95

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ..... 96

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 97

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ..... 97

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 98

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 98

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 342 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen (E 53)              ............................................................................................................................... 99

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 635/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Stopp dem Sexismus beim SPÖ-Donauinselfest (343 d.B.) ............................................................................................... 99

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................  99, 104

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 101

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 102

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 102

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 102

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 343 d.B. ...................................................... 105

11. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (III-117/331 d.B.)          ............................................................................................................................. 105

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 105

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 106

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 107

Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 108

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 109

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ...................................................................  110, 121

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................... 113


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 7

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 115

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 116

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 117

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 118

Leopold Steinbichler (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 119

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 119

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 120

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung des NAP Schutz von Frau­en vor Gewalt – Ablehnung  112, 122

Kenntnisnahme des Berichtes III-117 d.B. ................................................................... 122

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 331 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend K.-o.-Tropfen (E 54) .............................................................................................................. 122

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber (332 d.B.)      ............................................................................................................................. 122

13. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters (333 d.B.) ........................................................................ 122

Redner/Rednerinnen:

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 122

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 124

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 125

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 127

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 128

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 128

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 129

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 130

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 131

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 132

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 133

Michael Pock ........................................................................................................... ... 134

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 134

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 332 und 333 d.B. ............................... 135

Zuweisung des Antrages 740/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ........... 135

Zuweisung des Antrages 739/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ........... 135

14. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (317 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 (324 d.B.) .................................................................................... 149

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 150

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 151

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 152

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 153


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 8

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 154

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ... 156

Daniela Holzinger, BA ............................................................................................ ... 157

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 158

Julian Schmid, BA .................................................................................................. ... 159

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 161

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 162

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 163

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 164

Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 165

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 166

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 167

Genehmigung der Vereinbarung in 324 d.B. ................................................................ 169

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2013 der Bundesregierung (III-106/294 d.B.) ........................................................................ 169

16. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (208 d.B.): Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemein­samen Rohstofffonds (295 d.B.) ........... 169

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 169

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 171

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 172

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 174

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 175

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 177

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 178

Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................ ... 180

Bundesminister Sebastian Kurz .....................................................................  181, 187

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 183

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 184

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 185

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 188

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ... 189

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 190

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 191

Kenntnisnahme des Berichtes III-106 d.B. ................................................................... 192

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 294 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Schutz vor IS-Terror und Versorgung der Stadt Kobanê (E 55) .............................................. 192

Genehmigung des Staatsvertrages in 295 d.B. ........................................................... 192

17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betref­fend: Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi! (296 d.B.) ...................................................................................................................... 192

Redner/Rednerinnen:

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 192

Petra Bayr, MA ............................................................................................................ 193

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 194


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 9

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 197

Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................ ... 198

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp den menschenrechtswidrigen Strafen in Saudi-Arabien – Annahme (E 57) ......  196, 199

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 296 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend: Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi! (E 56) ............................................................. 199

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Regierungsvorlage: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (200 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung) ........ 199

19. Punkt: Regierungsvorlage: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Aus­schuss­vorberatung) ................... 199

Redner/Rednerinnen:

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 199

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 200

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 201

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 203

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen – Annahme (E 58) ..................  202, 204

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 200 und 201 d.B. .................................... 204

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (318 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfall­untersuchungsgesetz geändert werden (327 d.B.)                     205

21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 307/A(E) der Ab­ge­ordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkauf der ehemaligen Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach an der Triesting durch die ÖBB (328 d.B.) ............................................ 205

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 205

Johann Hell .............................................................................................................. ... 206

Georg Willi ............................................................................................................... ... 207

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 208

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 209

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 210

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 211

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 214

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 215

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 216

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (tatsächliche Berichtigung) ............................................. 217

Johann Rädler ............................................................................................................ 217


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Vollausbau der S 5 bis Krems – Verbesserung der Verkehrssituation in Niederösterreich – Ablehnung  213, 219

Annahme des Gesetzentwurfes in 327 d.B. ................................................................. 219

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 328 d.B. ...................................................... 219

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 721/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, und über den

Antrag 697/A der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird (329 d.B.) ......................... 219

23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 295/A der Abge­ordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßen­verkehrs­ordnung 1960 geändert wird (330 d.B.) ............................................................................................... 219

Redner/Rednerinnen:

Georg Willi ............................................................................................................... ... 219

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 221

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 222

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 223

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 223

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 224

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 225

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 226

Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ... 226

Johann Singer ......................................................................................................... ... 227

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 329 und 330 d.B. ......................................... 228

24. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellie­rung der §§ 5, 10 des Meldegesetzes 1991 (356 d.B.) ................................................ 229

Redner/Rednerinnen:

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 229

Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................. ... 230

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 231

Georg Willi ............................................................................................................... ... 233

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 234

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 235

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 235

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 236

Staatssekretär Dr. Harald Mahrer ......................................................................... ... 236

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 238


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 11

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 356 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellierung der §§ 5, 10 des Meldegesetzes 1991 (E 59) ....................................................................................................................................... 239

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geändert wird (788/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Statistik Asylverfahren (789/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenweitergabe der AMA Agrarmarkt Austria (790/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Europa (791/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung Sozial­versicherungsträger (792/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen, um die Elektro­mobilität auf die Straße bringen (793/A)(E)

Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novel­le zum NVG 1972) (794/A)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunfts­land­prinzip“ (795/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abrufbarkeit von Erlässen im Rechtsinformationssystem des Bundes (796/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Zweckentfremdung der Mittel des Familienlastenausgleichsfonds! (797/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung auf Grund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche (798/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendiger Verschär­fungen des Asylwesens (799/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, geändert wird (800/A)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt (801/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordination der Frauenförderpläne (802/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Beitrag zum Gelingen der UN-Klimakonferenzen in Lima 2014 und Paris 2015 – Einhaltung


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des Copenhagen Accords und Finanzierungszusagen für den Green Climate Fund (803/A)(E)

Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetz geändert wird (804/A)

Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verbesserte Kommunikation zu lebensmittel- und verbrauchsgüterbedingten Risiken“ (805/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziele, Aufgaben und Kontrolle staatlicher Beteiligungen (806/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend demokratische, trans­parente und nicht diskriminierende Erstellung des Dreiervorschlags für ein EGMR-Mitglied (807/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung bei der Errichtung von privaten Ladestationen für E-Fahrzeuge (808/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen (809/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordination der Frauenförderpläne (810/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt (811/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Vorratsdaten­speiche­rung für Fluggastdaten innerhalb der EU (EU-PNR) (812/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Netzneutralität sicherstellen (813/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Netzsperren obsoleszieren (814/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Logopädische Behandlung vor der kostenintensiven Zahnspangenbehandlung“ (815/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung des Tierschutzes im angekündigten Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Enga­gements“ (816/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen“ (817/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung (818/A)(E)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Das freiheitliche Entlastungsmodell Teil I – Entlastung der Lohnsteuerzahler (Arbeitnehmer und Pen­sionisten) (819/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (820/A)(E)


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Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (821/A)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Pensions­siche­rungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG Höchstpension (822/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, geändert werden (823/A)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive (824/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men­paket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (825/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vignette am Kfz-Kenn­zeichen“ (826/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die finanzielle Ausstattung des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) (3080/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sektsteuer (3081/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Strafanstalten (3082/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Budgetierung EU Battlegroups (3083/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Nordafrikaszene bei Brenner in Tirol (3084/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Welt-Schlaganfall-Tag (3085/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Wintersteller-Kaserne in St. Johann vor dem Aus? (3086/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Veröffentlichung von einsatzrelevanten Informa­tionen? (3087/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend gesundheitsbezogene Maßnahmen bei Suchtgiftmissbrauch (3088/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Keine Zeitersparnis bei der Rettungsgasse (3089/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3090/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 14

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3091/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3092/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3093/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3094/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Familien und Jugend betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3095/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3096/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3097/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3098/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Justiz betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3099/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Landesverteidigung und Sport betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3100/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Werbe­auftritte bei den ÖBB (3101/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3102/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Werbeauftritte bei den ÖBB (3103/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Keine Zeitersparnis bei der Rettungsgasse (3104/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Geldüberweisung an Baidjanko M. (alias Bakary J., alias Faiteh B.) (3105/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend transparente OP-Wartelisten in Krankenhäusern (3106/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verhandlungen des BMI bezüglich der Unterbringung von Asylwerbern in der Stadtgemeinde Amstetten (3107/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 15

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend steigender Konsum von Crystal Meth in Österreich (3108/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Acrylamid in Tiefkühl-Pommes-Frites (3109/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Artenschutzkonferenz in Ecuador (3110/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Artenschutzkonferenz in Ecuador (3111/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gesundheitliche Probleme bei Schichtarbeit (3112/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ausbau der Speicherkapazitäten bis 2050 (3113/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Verein „Nachbarinnen in Wien“ (3114/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verein „Nachbarinnen in Wien“ (3115/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Verein „Nachbarinnen in Wien“ (3116/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verein „Nachbarinnen in Wien“ (3117/J)

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend ärztliche Hausapotheken und Ärztemangel im ländlichen Raum (3118/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Mord mit legaler Waffe am 6. November in Hofstätten an der Raab (3119/J)

Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB Vorteilscard Zivildienst/Bundesheer (3120/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend mangelhafter und unzulänglicher Zusammenfassung und unzweckmäßiger formaler Aufbereitung der Tierversuchs­statistik 2013 (3121/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Abschaffung der Vorbereitungsstunden für die neue Reifeprüfung“ (3122/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Bestellung der Direktorin des Herta-Reich Gymnasiums Mürz­zuschlag“ (3123/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 16

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Stellungnahme der Ministerin zum Fortpflanzungs­medizinge­setz (3124/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Polizeibeamte im Grenzgebiet Niederösterreichs – Bezirk Gänserndorf (3125/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführabkommen (3126/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Folgen des Pestizideinsatzes (3127/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Identitätsfeststellung durch die Polizei in öffentlichen Verkehrsmittel (3128/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gewässerverunreinigung entlang der Packautobahn (3129/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verfahrensstand des Amtsmissbrauchsverfahrens Schwarze Sulm (3130/J)

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend dem Polizeieinsatz am 06.11.2014 in Wien-Simmering im Zuge der FPÖ Kundgebung (3131/J)

Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“ (3132/J)

Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Attraktivierung der Bahninfrastruktur in der Oststeiermark (3133/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Unglaubwürdige Schutzbehauptung“ (Profilartikel Nr. 44 10/2014) (3134/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Unglaubwürdige Schutzbehauptung“ (Profilartikel Nr. 44 10/2014) (3135/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kürzungen beim AMS auf Kosten von Fachkräftestipendien (3136/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung des genehmigten Projektes zur Errichtung eines Cargo Combi Terminals in Fürnitz und zum Ausbau des Standortes zu einem Dry-Port der Europäischen Süd- bzw. NAPA Häfen (3137/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Wertschöpfungsmaßnahmen entlang der Baltisch-Adrianischen Achse (BBA) nach Inbetriebnahme der Koralmbahn (2022) (3138/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 17

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Auswüchse eines Gutachter-Skandals innerhalb der Justizbehörden des OLG-Sprengels Linz (3139/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Finanzabkommen zwischen Italien und Südtirol (3140/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Burgenland (3141/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Wien (3142/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Vorarlberg (3143/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Tirol (3144/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Steiermark (3145/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Salzburg (3146/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Oberösterreich (3147/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Niederösterreich (3148/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung, Verbleib und Status von Asylwerbern in den Bundesländern: Kärnten (3149/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Artikel in der „Kronen-Zeitung“ am 12.10.2014 mit dem Titel: „Während kasachischer Ex-Botschafter in Wien in U-Haft sitzt: Polizei durchwühlte Aliyev-Villa auf Malta“ (3150/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 18

09.05.21 Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die 51. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen! Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin!

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Katzian, Keck, Mag. Steinacker, Mag. Zakostelsky, Kickl, Steger, Dr. Lichtenecker und Muchitsch.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Rupprechter wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Brandstetter vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Fragestunde mit der Gesundheitsministerin von ORF 2 live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen.

09.06.45Fragestunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute be­tragen. Ich werde wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit darauf aufmerk­sam machen.

Bundesministerium für Gesundheit

 


Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zur 1. Anfrage, der des Herrn Abge­ord­neten Spindelberger an die Frau Bundesministerin. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ein gutes Ge­sundheitssystem braucht gut ausgebildetes Personal. Vor wenigen Wochen haben wir die „Ärzteausbildung Neu“ hier herinnen beschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 19

Meine Frage lautet:

69/M

„Wie sieht konkret die von Ihnen“ – vor einigen Tagen – „bei der letzten Landesgesund­heitsreferentenkonferenz vorgestellte Reform der Gesundheits- und Krankenpflege­berufe aus?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Erst einmal: Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Guten Morgen an die Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Ja, wir haben uns nach der Ärzteausbildung den zweiten Schritt vorgenommen, nämlich die Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe neu zu strukturieren.

Was mein Ziel und unser Ziel war, ist, dass es einen modularen Verlauf gibt, dass Menschen auch ohne Matura einsteigen können und dass wir einen durchgängigen Prozess haben, und zwar von einer Pflegeassistenz, was die Pflegehilfe von früher ist, mit Zusatzqualifikationen hin zur Pflegefachassistenz und dann zur neuen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege, die einen Bachelorabschluss haben wird, plus Zusatzausbildungen.

Das bedeutet eine von Unterstützungsdiensten bereinigte Pflegeassistenz, das be­deutet wirklich einen Gesundheitsberuf, wo Menschen sich um die kranken Menschen kümmern können – exklusive der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten –, und der möglichst gut ausgebildet und möglichst durchlässig ist, sodass wir keine Einbahnstraßen kreieren sondern einen durchgängigen Verlauf von einer niedrigen Ausbildung bis hinauf zu einer tertiären Ausbildung garantieren können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Wenn ich das richtig verstanden habe – ich war am vergangenen Freitag beim MTD-Kongress –, gibt es den Wunsch nach zusätzlichen Additivfächern, diese künftig absolvieren zu dürfen. Ist das auch jetzt schon für die gehobenen Dienste in dieser Reform enthalten?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Das ist im Plan, wird aber erst in einem zweiten Schritt umgesetzt. Die Zusatzausbildungen für die Pflegeassistenz, die dann zur sogenannten Pflegeassistenz Plus wird, die sollten in dem Entwurf bereits drinnen sein. Die für den gehobenen Dienst werden in einem zweiten Schritt im nächsten Jahr dann vorangetrieben werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wöginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, Sie haben die Durchgängigkeit innerhalb der Berufsgruppen angesprochen, und natürlich geht es auch darum, dass ja die Pflegerinnen und Pfleger zum Einen im Alten- und Pflegeheim arbeiten, zum Zweiten sind sie in den mobilen Diensten oder auch in den Spitälern tätig.

Daher meine Zusatzfrage, Frau Bundesministerin: Was ist bei dieser Reform vor­gesehen, um entsprechend dem Regierungsprogramm auch die Ausbildung und das Berufsbild von Pflege-, Sozial- und Betreuungsberufen so weit zu harmonisieren, dass in der mobilen Pflege und Betreuung zu Hause nicht bis zu drei Personen hinter­einander kommen müssen, sondern alles aus einer Hand erledigt werden kann?

 



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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Ausbildung der Pflegeassistenz ist mit der Stundenanzahl von 1 600 Stunden so gewährleistet, dass sie für die Sozialberufe auch weiterhin als Grundvoraussetzung gelten kann. Dass Menschen, die zu Hause betreut werden, nicht vier, fünf Betreuungspersonen haben wollen, sondern möglichst eine, maximal zwei – diesen Wunsch habe ich ganz vehement von der Landesgesundheitsreferentenkonferenz, aber auch vom Roten Kreuz, das letztens bei mir war, mitgenommen.

Das heißt, wir versuchen, die Ausbildung so zu gestalten, dass es uns gelingt, einen möglichst großen Bereich, der der Ausbildung entspricht, abzudecken, sodass dann mehr oder weniger nicht durch Draufsicht, aber durch Aufsicht von diplomiertem Gesund­heits- und Krankenpflegepersonal zwar gewährleistet wird, dass die Sicherheit gegeben ist, dass aber die Menschen, die zu Hause betreut werden, möglichst wenig fremde Betreuungspersonen in ihre Wohnung hineinlassen müssen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Bösch.

 


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Bundesminister, die demo­graphische Herausforderung in Bezug auf die Pflege und die Notwendigkeit, auch junge Menschen für diese Berufe zu gewinnen, ist unbestritten. Sie wissen vielleicht, dass es in Vorarlberg seit 2011 ein erfolgreiches Modellprojekt „Betriebsdienstleis­tungs­lehre und Pflegehilfe gibt. In welcher Form kann das in Ihrem Gesamtkonzept – ich habe das nicht genau herausgehört – eingebaut werden, und wie sehen Sie die Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich? Planen Sie deren Einführung in Ihrem Gesamtkonzept? Wenn ja, bis wann?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Aufgrund meiner Einstellung, dass ich nicht glaube, dass die Pflege ein Lehrberuf ist, in den man junge Menschen mit 14, 15 Jahren hineinbringt, wird die Einführung einer Pflegelehre von mir sicherlich nicht priorisiert. Was wir versuchen, ist, auch Modelle zuzulassen, bei denen zum Beispiel über berufsbildende mittlere Schulen der Einstieg in die Pflege ermöglicht werden soll – nicht nur allein über Pflegeassistenzschulen, die sich möglicherweise an den früheren Gesundheits- und Krankenpflegeschulen befinden, aber sicherlich nicht über einen Lehrberuf, in dem man im Prinzip 14-jährige Kinder, Jugendliche, ans Krankenbett heranlässt. Das ist nicht geplant.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Mückstein.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Neuordnung der Gesundheits- und Pflegeberufe ist sicher sehr wichtig. Aber es gibt die Befürch­tung, dass die diplomierten Pflegepersonen dadurch zurückgedrängt werden. Deshalb meine Frage:

Wie können Sie garantieren oder wollen Sie garantieren, dass die diplomierten Pflegepersonen dadurch nicht zurückgedrängt werden und die Neuordnung nicht zu einem Sparprogramm verkommt?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege wird es nach dem neuen Modell nicht mehr geben, weil es nur mehr Bachelors geben wird. Das heißt, das Diplom als solches fällt weg. In diesem Fachbereich, auch in diesem Berufsbild der neu zu schaffenden – wie immer wir sie dann nennen – Krankenpflege-Fachperson ist die Tätigkeit am Krankenbett


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natürlich vorgesehen. Wir versuchen, die Tätigkeitsprofile so zu strukturieren, dass dieses Berufsbild Platz findet. Wir werden es in der Frage der Anordnung brauchen.

Sie wissen, dass wir uns auch in den Fragen der Pflegehierarchien mit Anordnungen beschäftigen – das heißt, es gibt einen, der vorgibt und kontrolliert, und jene, die drunter, je nach ihrer Ausbildung, auch ausführen können. Es wird für die neu zu schaffenden Bachelors Plätze sowohl in der Führung – das heißt Management und diese Dinge – als auch am Krankenbett geben.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 2. Anfrage, der des Herrn Abge­ordneten Dr. Rasinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

62/M

„Was unternehmen Sie bis Anfang des Jahres 2015, um die flächendeckende und wohnortnahe ärztliche Versorgung und die Medikamentenversorgung insbesondere im ländlichen Raum durch Haus- und Landärzte sowie durch die Absicherung der bestehenden ärztlichen Hausapotheken sicherzustellen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeord­neter, wie Sie wissen, haben wir uns mehr als deutlich vorgenommen, bis Ende 2015 im Parlament eine Regierungsvorlage, die die flächendeckende Medikamenten­ver­sorgung vor allem auch im ländlichen Bereich sicherstellt, vorzulegen. Derzeit gibt es Absprachen zwischen den Apothekerkammern und Ärztekammern. Das sind die beiden Berufsgruppen, die sich da am meisten zusammenraufen müssen.

Was wir weiters planen, ist die Frage der Primärversorgung. Und im Rahmen der Primärversorgung werden wir natürlich auch mitbehandeln, wie Menschen am leich­testen zu ihren Medikamenten kommen. Das wird ein Mix sein, das wird nicht die Hausapotheke allein sein – diese wird eine wichtige Rolle spielen –, aber das werden Filialapotheken sein, das wird die Apotheke mit einer Zustellmöglichkeit sein, vielleicht werden es andere Öffnungszeiten von Apotheken sein. Aber ich glaube, dass wir auf Koalitionsebene, aber natürlich auch die Vertragspartner vor Ort, einmal versuchen sollten, uns zusammenzusetzen – gemäß dem Wunsch, dem das Parlament hier in einem Fünf-Parteien-Antrag auch Rechnung getragen hat, nämlich sicherzustellen, dass die beiden Vertragspartner das auch miteinander tun werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rasinger.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Die ärztliche Versorgung in Deutschland und in der Schweiz, vor allem mit Hausärzten, ist in Gefahr, weil diese Länder zu wenig Ärzte ausbilden. In Österreich sind die Hausärzte vor zehn Jahren im Schnitt 51 Jahre alt gewesen, jetzt sind sie 57 Jahre alt. Was werden Sie tun, um die Versorgung mit Hausärzten in Zukunft sowohl in der Stadt als auch auf dem Land sicherzustellen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wie Sie wissen, leben wir derzeit in einem Spannungsfeld von einerseits der zweithöchsten Ärztedichte, die in der OECD ausgewiesen ist, andererseits den geburtenstarken Jahrgängen, die in den nächsten Jahren in Pension gehen werden. Was wir derzeit gemacht haben, was in meinem Einflussbereich liegt, ist zu versuchen, die Ausbildung so zu struk­turieren, dass sie attraktiver wird – das heißt, sie zu straffen und klarer zu strukturieren.


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Zur Frage der Lehrpraxen: Wir haben erstmals die Lehrpraxen fix mitaufgenommen, damit junge Kolleginnen und Kollegen vielleicht auch sehen, dass das Arbeiten auf dem Land, allein in der Ordination, nicht so schlimm ist, wie man es sich vielleicht während des Turnus im Spital vorstellt.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Primärversorgung. Ich war gestern im Burgen­land, wo der Ärztekammerpräsident gesagt hat: Die Zeiten der Einzelkämpfer sind vorbei. Wir werden verschränkte Formen der besseren Zusammenarbeit brauchen, um gemeinsam zu arbeiten, um zum Beispiel auch der neuen Work-Life-Balance von jungen KollegInnen nachzukommen. Wir hoffen, dass wir es mit dieser Strukturierung auch schaffen, dass die jungen KollegInnen hier in Österreich bleiben und vielleicht auch den sehr attraktiven Beruf des Hausarztes hier ergreifen – denn niemand weiß besser als du, wie dann das Feedback der Menschen ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Schrangl.

 


Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsident! Guten Morgen, Frau Minister! Der Kollege Rasinger hat es schon angesprochen, mich würde näher interessieren, ob es hier ein spezielles Maßnahmenpaket betreffend die ärztliche Versorgung gibt, abgestimmt auf die verschiedenen Bundesländer und ihre unter­schied­liche Strukturierung. Im Speziellen würde es mich für das Land Oberösterreich interessieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die neue Gesund­heitsreform, die wir geplant haben, ist natürlich eine regionalisierte. Und Primär­versorgungszentren, wie wir sie uns vorstellen, gibt es einerseits für den städtischen, urbanen Bereich – da sind wahrscheinlich mehrere Berufe unter einem Dach. Für den ländlichen Bereich sind es andererseits Netzwerke – das heißt ein Zusammenschluss von dezentral gelegenen ÄrztInnen, Gesundheits- und Krankenpflegediensten, Physio­therapeutInnen, was auch immer.

Wie genau das für Oberösterreich ausschauen wird, entscheidet das Land Ober­österreich. Wir haben ja im Prinzip eine regionale Versorgung – und das, glaube ich, ist auch gut so, denn die Oberösterreicher würden sich nicht freuen, wenn die Wiener am grünen Tisch vorgeben würden, wie sie ihr Gesundheitssystem zu strukturieren haben. Wir haben die Rahmenbedingungen, und wir gehen stark davon aus, dass das Land Oberösterreich für seine Bürger die richtige Versorgungsform bringen wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen damit zur 3. Anfrage, der der Frau Abge­ordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Sie haben gerade bei der Beantwortung dem Kollegen Rasinger gesagt, dass Sie hoffen, dass mit diesen neuen Strukturen der Beruf wieder attraktiver wird, dass es vermehrt gelingen wird, junge Kolleginnen und Kollegen im Land zu halten. Wir haben das auch heute schon gehört, wir haben ja die neue Ärzteausbildung beschlossen. Dennoch ist es in Wahrheit so, dass es nach wie vor attraktiver ist für junge, fertige Mediziner, in das benachbarte Ausland zu gehen – die Ausbildung kann trotz der neuen Beschlüsse dort noch immer schneller absolviert werden, das Gehalt ist ein höheres. Das heißt, das allein wird wahrscheinlich nicht reichen.

In diesem Zusammenhang meine Frage:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 23

65/M

„Was planen Sie gegen den steigenden Ärztemangel in Österreich?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Sie wissen, ich habe versucht, oder ich habe das gemacht, was in meinem Einflussbereich steht – das ist nun einmal die Ausbildung und die Frage: Wie strukturiere ich die Ausbildung, damit sie möglichst attraktiv ist? Ich glaube, dass es mehrere Faktoren geben muss, um junge Kollegen hier im Land zu halten. Das sind – Sie haben es angesprochen – die Arbeitsbedingungen. Es ist nicht allein die Ent­lohnung, sondern auch die Frage: Wie viele Stunden arbeite ich, wie planbar ist es, wie schaut das Umfeld aus?

Da merke zumindest ich derzeit in meinen Gesprächen – das ist ja Sache der Länder als Träger –, dass es mittlerweile einen Wettkampf der Bundesländer untereinander gibt. Und junge Kolleginnen und Kollegen werden mit den Füßen entscheiden, und ich hoffe, sie entscheiden so, dass sie sich zumindest im Land Österreich aufhalten und nicht ganz nach draußen gehen. Wir wissen, dass Vorarlberg zum Beispiel für das klinisch-praktische Jahr schon einige Pläne hat. Wir wissen, dass sich die Wiener gerade zusammenreden, um Wege zu finden, wie sie das so attraktiv machen könnten, dass die jungen Menschen dableiben.

Und eine dritte Frage, die auch nicht in meinem Einflussbereich ist, ist die Frage: Bilden wir genug Medizinerinnen und Mediziner aus?

Wir haben in Innsbruck die Möglichkeit eines wissenschaftlichen Lehrgangs in der Medizin, wo wir von vornherein schon jene KollegInnen ausscheiden, die vielleicht nicht überlegen, am Krankenbett zu arbeiten. Vielleicht wäre das auch eine Möglich­keit, dass wir Plätze vorhalten für junge Menschen, die sich wirklich auch überlegen, in die Medizin zu gehen und nicht in die Wissenschaft zu gehen, und das vielleicht auch für die anderen Universitäten zu trennen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesministerin, nicht zuletzt auch aufgrund des Ärztemangels, denke ich, haben Sie sich jetzt ent­schlossen, auch die Ausbildung für den Krankenpflegeberuf und für die gehobenen Gesundheitsberufe anzugehen. Es besteht aber sehr große Unsicherheit, nämlich vor allem bei jenen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten schon ausgesprochen fantastische Arbeit geleistet haben. Wie wird das für diese Personengruppe denn sein? Müssen die jetzt eine Zusatzausbildung machen? Wenn ja, in welcher Art? Werden sie finanziell abgestuft? Oder müssen sie den Beruf aufgeben?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Nein, diese Sor­gen sind völlig unbegründet. Wir planen eine Gesundheitsreform, die in die Zukunft geht. Das heißt, wir wissen, dass eine diplomierte Gesundheits- und Kranken­pflege­person heute hervorragende Arbeit leistet und qualitativ sehr gut ausgebildet ist.

Und die Ausbildungsqualität soll sich ja nicht unterscheiden von dem, was es dann im tertiären Bereich ist. Wir schließen uns hier dem europäischen Weg an, das heißt, wir verlagern aus der Schule, aus der mit Diplom abschließenden Gesundheits- und Kran­kenpflegeschule hinein in einen tertiären Fachhochschulbereich. Die Ausbildungs­inhalte werden natürlich adaptiert, aber die werden oder würden auch in einer Gesund-


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heits- und Krankenpflegeschule immer weiter adaptiert werden, weil der Fortschritt einfach da ist.

Das heißt, fürchten muss sich niemand. Ganz im Gegenteil, wir hoffen, dass wir mehr Möglichkeiten bieten, dass sich Menschen, die schon lange im Beruf sind, vielleicht dann auch entscheiden, zu sagen: Ich mache noch den Bachelor oder ich mache noch eine Zusatzausbildung und gehe dann vielleicht in eine planerische Position, wo ich dann weiter mittun kann bei der Weiterentwicklung des Berufsbildes!

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, jener der Frau Abge­ordneten Dr. Mückstein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Der Rechnungshof hat kürzlich festgestellt, dass sich die Zersplitterung im Gesundheitswesen auch nachteilig auf die Gesund­heitsförderung auswirkt. Es fehle eine gemeinsame Strategie.

Deshalb meine Frage:

67/M

„Warum gibt es in Österreich noch immer keine koordinierte Prävention und Gesund­heitsförderung, die die Aktivitäten aller Leistungsträger und Institutionen erfasst, wie es bereits 2008 in einem Entwurf für ein Bundesgesetz zur Verankerung einer abge­stimmten Gesundheitsförderung und Prävention geplant war?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie sprechen die noch unter Andrea Kdolsky diskutierte Frage eines Präventionsgesetzes an. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass ein Gesetz die Umsetzung noch nicht macht. Was wir gemacht haben, ist Folgendes: Der Rechnungshof kritisiert ja die Zersplitterung, den Föderalismus, und ich habe gesagt, ich muss mich eben den Spielregeln, die wir haben, anpassen. Das hat auch Alois Stöger so gesehen.

Was hat er gemacht? – Er hat eine Zielsteuerung gemacht, das heißt, er hat eine Steuerung zur Gesundheitsförderungsstrategie gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherungen auf den Weg gebracht. Was passiert dort? – Es werden Rahmenziele festgelegt, es wurde zusätzlich Geld hineininvestiert – es sind 150 Millio­nen € bis 2022, die für Prävention und Gesundheitsförderung ausgegeben werden. Neun von zehn Rahmengesundheitszielen, die wir uns gegeben haben, sind auf Prä­vention ausgerichtet.

Das heißt, wir haben uns den Gegebenheiten, die wir haben, angepasst – ich sage es, wie es ist – und haben versucht – und ich glaube, das ist auch sehr erfolgreich oder wird sehr erfolgreich sein –, die Interessen der drei Partner im System, nämlich Bund, Länder und Sozialversicherungen, zu bündeln, dort gemeinsame Wege zu gehen, das Geld zu kanalisieren und auch noch zusätzliches Geld hineinzuinvestieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Ich möchte Sie noch fragen: Gibt es eine Frist oder eine Zeitspanne, in der man in Bezug auf die Dotierung und die Ausgaben für Gesundheitsprävention und -vorsorge zum Beispiel das Niveau des OECD-Durchschnitts erreicht haben möchte?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Nein. Wir haben jetzt einmal den ersten Schritt mit den 150 Millionen € gesetzt. Sie wissen, wie der


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budgetäre Pfad in allen Ressorts ausschaut: eng! Sie wissen auch, wie es in den Ländern ausschaut: auch eng! Das heißt, unsere Aufgabe ist es, das Geld, das wir haben, möglichst effektiv einzusetzen. Das wird die Herausforderung sein, und ich glaube, dass wir da auch gut gerüstet sind.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ehmann.

 


Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Frau Bundesministerin, wurden Prioritäten, auch inhaltlicher Art, für die kommenden Jahre festgelegt?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ja, und zwar haben wir uns von diesen Gesundheitszielen ausgehend auch die Frage gestellt: Was priorisieren wir? Und da beginnen wir – das werde ich Ihnen jetzt sagen – mit frühen Hilfen. Das sind im Prinzip alle Angebote für Kinder von null bis drei, es sind die gesunde Kinderkrippe und die gesunden Kindergärten. Sie sehen also, wir bewegen uns sehr eng am Lebensweg eines Menschen. Wir sind dann in der gesunden Schule.

Im Bereich gesunde Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wird eines meiner Themen sein, dass ich versuchen möchte, eine Strategie auf den Weg zu bringen, wie man junge Menschen daran hindert, mit dem Rauchen anzufangen. Es geht also nicht nur um die Frage, wo man rauchen darf, sondern darum, dass man gar nicht erst damit beginnt.

Weitere Punkte werden die Frage der Gesundheitskompetenz von jungen Menschen und die soziale Teilhabe und die psychosoziale Gesundheit von älteren Menschen sein.

Sie sehen also, wir haben uns wirklich sehr am Lebensweg eines Menschen orientiert, diese Themen priorisiert und werden auch zügig in die Umsetzung gehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit zur 5. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Franz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Guten Morgen, Frau Minister! Wir wissen, wir haben im österreichischen Gesundheitssystem eine dramatische Spitals­las­tigkeit, die wiederum eine lokale und regionale Planung vorwiegend durch Lan­desfürsten und Bezirkskaiser begünstigt. (Abg. Haider: Ortskaiser gibt’s auch!) Auf der anderen Seite haben wir ÖSG und regionale Strukturpläne, die sehr sinnvoll von Experten ausgearbeitet werden.

Ihr Vorgänger, Minister Stöger, hat schon vor vier Jahren den Plan geäußert und den konkreten Plan auch vor sich gehabt, die öffentlichen Spitäler Österreichs in die Bun­desträgerschaft zu übernehmen. Warum ist das noch nicht geschehen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 61/M, hat folgenden Wortlaut:

„Warum werden die öffentlichen Spitäler Österreichs (Bezirk, Gemeinde etc.) nicht dem Bund unterstellt, obwohl das Ihr Vorgänger Minister Stöger bereits vor vier Jahren als konkreten Plan geäußert hat?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass die Rahmengesetzgebung beim Bund liegt und die Ausführungsgesetzgebung bei den Ländern. Es stimmt, Alois Stöger hat versucht, das in Bundeskompetenz zu bringen. Sie wissen, dass wir dafür nicht nur die Zustim­mung hier, sondern auch die Zustimmung im Bundesrat brauchen, weil es eine Verfassungsänderung wäre, und Alois Stöger ist in dieser Frage – wie zu erwarten, sage ich jetzt einmal – nicht wirklich über die Bundesländer drübergekommen.

Allerdings hat er etwas gemacht – und ich glaube, dass das der Weg ist, auf dem wir jetzt auch fortschreiten werden –: Er hat versucht, aus der Not eine Tugend zu machen, und hat – was ich in der Beantwortung der vorigen Frage schon gesagt habe – die Systempartner im Bund und in den Ländern an einen Tisch gebracht, damit sie zumindest in der gemeinsamen Planung und in der gemeinsamen finanziellen Verantwortung in die Pflicht genommen werden können.

Primärversorgung, Umsetzung Gesundheitsreform, da gilt also: Wenn wir das nicht kriegen, müssen wir die Ausweichstrategie wählen!, und ich glaube, die ist ganz gut gewählt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Eine Zusatzfrage, die damit zusam­menhängt: Wir kennen ja aus den Medien und erleben tagtäglich die Revolten der Ärztekollegen in den verschiedenen Bundesländern hinsichtlich der Ärztearbeitszeit. Jetzt fällt das nicht unbedingt ins Ressort des Gesundheitsministeriums, aber ich denke, dass die Gesundheitsministerin als Ärztin und kompetente Chefin des Gesund­heitssystems sozusagen hier Ratschläge für die Kollegen und für die Spitalsträger hat, wie mit den Problemen der Arbeitszeit umzugehen ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Danke für Ihr Vertrauen, aber ich glaube, sowohl die Länder als auch die Kollegen vor Ort würden sich sehr bedanken, wenn ich vom Rednerpult aus im Prinzip meine Kompetenzen überschreite und gute Ratschläge gebe.

Was ich in meiner Zeit, als ich noch dafür zuständig war, Arbeitszeiten und auch Gehälter zu verhandeln, kennengelernt habe, ist, dass beide Partner in den Systemen, sowohl die Dienstgeber als auch die Dienstnehmer, wissen, worauf es ankommt, nämlich Menschen in Österreich gut gesundheitlich zu versorgen. Da wird es viele Streitereien geben, da wird es viele Verhandlungen geben, aber ich gehe davon aus, dass sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit alle einigen werden, dass es eine gute Lösung gibt, wobei wahrscheinlich beide strampfen werden und beide sagen werden, es ist ein schwieriger Kompromiss. Aber ich gehe wirklich davon aus, dass mit großem Elan drangegangen wird und das geregelt werden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Schopf.

 


Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Ministerin! Das Thema Krankenhaus­häufigkeit wird immer wieder diskutiert. Eine konkrete Frage zu diesem Thema: Sind seitens Ihres Ressorts Maßnahmen in Bezug auf die im internationalen Vergleich hohe Krankenhaushäufigkeit geplant?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ja, Herr Abgeord­neter Franz hat schon gesagt, wir sind sozusagen Weltmeister im Spitalliegen. Dazu muss man aber, glaube ich, voraussetzen, dass sich kein Mensch freiwillig und gern in ein Spital legt. Das heißt, Menschen gehen primär deshalb in die Ambulanzen, weil es


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an Tagesrandzeiten – aus den diversesten Gründen – keine ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich gibt.

Ein Schritt, den wir da gehen, ist in der Frage der Primärversorgung, dass wir diesen Zentren, Netzwerken, wie auch immer, vorgegeben haben, dass eine Tagesöffnungs­zeit von 7 bis 19 Uhr gegeben sein muss – das heißt, dass wir zumindest einmal über den Tag eine gute ärztliche Versorgung erreichen – plus eine Rufbereitschaft in Notfällen auch über die Öffnungszeiten hinweg. – Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache ist – und ich glaube, dass das gerade Patientinnen und Patienten auch entgegenkommen wird – eine vermehrte Planung, was den tagesklinischen Bereich betrifft. Wir wissen, dass viele Dinge tagesklinisch bereits möglich wären, dass sie allerdings im Rahmen der Abrechnung für Spitäler nicht lukrativ sind beziehungs­weise – von lukrativ gar nicht zu reden – nicht kostendeckend sind.

Das heißt, es gilt da umzustrukturieren und zu schauen: Wie kann man den tages­klinischen Bereich ausbauen, die Honorierung so gestalten, dass es auch für die Spitäler attraktiv wird, und die Nachsorge dann über ein Primärversorgungszentrum so gewährleisten, dass auch die Patientinnen und Patienten etwas davon haben?

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zur 6. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Mag. Loacker. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir haben heute im Radio schon über die Diskussion über die Akademisierung auch im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gehört.

Meine Frage lautet:

72/M

„Mit welchen budgetären Auswirkungen wird die Reform der Ausbildung der Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe, die derzeit diskutiert wird, einhergehen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich habe mir den Beitrag heute in der Früh im „Morgenjournal“ mit den diversen Landesräten auch angehört, weil die Frage aufgekommen ist: Verteuert sich das? Die Antwort, die, glaube ich, von Sonja Wehsely gekommen ist, kann man hier als beispielhaft ansehen. Wir haben derzeit eine sehr, sehr gut ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflege, und wir haben hier ein Niveau, das mit dem Bachelor vielleicht noch ein bisschen erhöht werden kann, aber wir gehen von einem sehr hohen Level aus. In der Ausbildung selbst wird es möglicherweise für die Länder, oder für die Träger, billiger, weil der Fachhochschulbereich kein Schulbereich mehr ist. Das ist das eine, wenn man es auf diese Budgets bezieht.

In der Frage der Entlohnung danach versuchen wir uns natürlich an dem zu orien­tieren, was auch bei den Ländern drinnen ist, das heißt, die Pflegeassistenz ist die Pflege­hilfe, die einfach mehr Zeit dadurch gewinnt, dass sie den hauswirtschaftlichen Teil nicht mehr in ihren Tätigkeiten beinhaltet hat. So gibt es mehr Zeit für die Ausbildung, wodurch auch möglicherweise ein Mehr an Kompetenzen erreicht werden kann.

An der Ausbildung selbst wird sich nichts ändern, was die Kosten betrifft. Was die Kostentragung der Träger betrifft, gehe ich davon aus, dass es kostenneutral sein wird, außer, wie gesagt, den ganz normalen Anhebungen, die es bei etlichen Umstruk­turie-


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rungen in diesem Bereich geben wird. Gehaltsforderungen werden von der Gesund­heits- und Krankenpflege kommen, genauso wie sie derzeit von Ärztinnen und Ärzten kommen, aber es ist von uns hier keine außertourliche budgetäre Auswirkung einge­plant.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Loacker.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Es wird Berufsgruppen geben, die einen höheren Abschluss haben als bisher. Durch welche Umschichtung werden Sie diesen besser ausgebildeten Personengruppen eine adäquate Gehaltssteigerung zukommen lassen können?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich gar nicht, weil ich nicht derjenige bin, der die Gehalts- und Lohnverhandlungen führt, aber die Träger werden es im Rahmen eines Gesamtkonzeptes machen, wie sie es auch jetzt schon tun. Die Frage eines Gesamtkonzeptes einer Entlohnung ist entweder die eines Kollek­tiv­vertrages, einer Dienstordnung oder einer Besoldungsordnung, je nachdem wie das geregelt ist. In der Abstufung der Tätigkeiten werden die Gehälter verhandelt.

Ob der akademische Abschluss, der Bachelorabschluss, primär schon höher entlohnt wird, kommt auf das Schema an. Manche werden nach Funktion, manche nach Ausbildung bezahlt. Das heißt, diese Dinge müssen auf der Trägerebene geregelt werden. Da bin ich felsenfest davon überzeugt, dass die Gewerkschaften in den unterschiedlichsten Bereichen mit den Dienstgebern durchaus an einem vernünftigen Kollektivvertrag beziehungsweise einer vernünftigen Dienstordnung arbeiten werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen damit zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Hechtl. – Bitte.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die beste Gesundheitsversorgung bedarf natürlich auch des Zusammenwirkens der verschiedenen Berufsgruppen.

Meine Frage lautet: Ist die geplante Primärversorgung, die ja Ärzte dazu anhält, mit anderen Berufen eng zusammenzuarbeiten, nicht auch ein Konzept, das vor allem aufgrund der Nähe, die erforderlich ist, im städtischen Bereich organisiert wird?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 70/M, hat folgenden Wortlaut:

„Ist die geplante Primärversorgung, bei der Ärzte eng mit anderen Berufsgruppen kooperieren sollen und damit auch eine gewisse räumliche Nähe vorausgesetzt wird, nicht eher ein Konzept, das im städtischen Raum in Zentren umgesetzt werden wird?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeord­neter, ich habe es schon zu skizzieren versucht. Im städtischen Bereich muss man sich unter einer Primärversorgung wirklich das Haus vorstellen, mit den unterschiedlichsten Berufsgruppen, die zusammen, abgesprochen, koordiniert ein Angebot, ein verpflich­tendes Angebot, stellen.


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Im ländlichen Bereich wird das Ganze nicht unter einem Dach, sondern im Rahmen eines Netzwerkes sein. An unterschiedlichen Standorten werden sich mehrere Berufs­gruppen vernetzen, das heißt, sie können die Patientendaten austauschen, ohne dass der Patient mit seinen ganzen Akten bis zum Nächsten gehen muss, sondern das muss in einem geregelten Austausch, in Gesprächen, in gemeinsamen Sitzungen funktionieren. Der Patient weiß zum Beispiel, mein Hausarzt hat Montag den ganzen Tag offen, der nächste, der mich auch kennt, der meine ganzen Daten hat, hat am Dienstag den ganzen Tag offen. So kann man sich dort vernetzen.

Es gibt also ein Modell für die Stadt, für den städtischen Bereich, und eines, so wie im Fall Oberösterreich, für den dezentralen Bereich. Vernetzung, verpflichtende Ab­sprachen, verpflichtende Koordinierung sind notwendig, um Patientinnen und Patienten möglichst nicht in Spitalsambulanzen, sondern im niedergelassenen Bereich zu halten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Daraus ergibt sich automatisch gleich die Zusatz­frage. Jedes Konzept bedarf einer rechtlichen Grundlage. Meine Frage lautet: Wann planen Sie, dieses Konzept, das ja im Juni bereits beschlossen worden ist, zu verwirklichen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: In meinem Res­sort wurden gerade die sogenannten Stakeholder-Gespräche abgeschlossen, das heißt, auf Beamtenebene wurden mit den betroffenen Berufsgruppen des Grundteams einfach einmal Gespräche abgeschlossen. Was wir jetzt planen, ist, dass wir im ersten Halbjahr nächsten Jahres hoffentlich mit der rechtlichen Fassung fertig sind und diese dann auch hier zur Beschlussfassung vorlegen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger.

 


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zu diesen Primärversorgungsmodellen gibt es ja auch Pilot­projekte, die vorgesehen sind. Wissen Sie über den Umsetzungsstand dieser Pilotpro­jekte – etwa in Wien?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Es sind Pilotie­rungen geplant, bis 2016 soll 1 Prozent der Bevölkerung versorgt sein. Das klingt wenig, ist mir aber insofern wichtig, weil ich es wirklich pilotieren möchte. Sie wissen, am Reißbrett schauen die Dinge oft ganz anders aus, als sie dann in der direkten Umsetzung ausschauen.

Es gibt in Wien kein konkretes Primärversorgungskonzept, es gibt aber derzeit ähn­liche Formen, auf der Mariahilfer Straße zum Beispiel einen Kollegen, der bereits so etwas in der Art plant; der Kollege Mückstein, glaube ich, ist das – ein Namensvetter. Da gibt es schon etwas, das funktioniert, und es sind natürlich noch Sachen geplant. Ich weiß nicht, was Umsetzungsstand in den Bundesländern ist, weiß aber, dass mein Ziel ist, auf jeden Fall bis 2016 die Pilotprojekte durchzubringen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Aubauer. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Bundesminister, schön, dass Sie heute in Ihrer neuen Funktion hier im Parlament sind. Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit! Wir werden alle älter, leben hoffentlich auch länger gesund, dennoch


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wird es trotz aller Vorsorge künftig mehr pflegebedürftige Menschen in Österreich geben.

Wie ist der Stand der Vorbereitungen und der Stand der Planungen für Ihre Reform der Pflegeberufe, damit wir schon zeitgerecht auf diese neuen Herausforderungen reagie­ren können?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 63/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie ist der Stand der Vorbereitungen und Planungen für eine Reform der Pflege­berufe, um in Ausbildung und Berufsbild auf die geänderten Anforderungen zeitgerecht zu reagieren?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Landes­gesund­heitsreferenten haben uns im Mai letzten Jahres gebeten, uns um diese Neustrukturierung zu kümmern. Wir sind jetzt ziemlich am Ende der Planungsphase. Wir haben in der letzten Woche den Landesgesundheitsreferenten dieses Konzept, das ich hier grob zu skizzieren versucht habe – modular durchlässig, wirklich auch aus­gerichtet auf die unterschiedlichen Bereiche –, vorgestellt. Wir werden in Kürze natür­lich mit dem Koalitionspartner, mit dem Spiegelressort und mit den Ländern in Kontakt treten, sobald der Gesetzentwurf fertig ist, um diesen möglichst rasch hier zur Beschlussfassung zu bringen, weil wir wissen, dass eine Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe schon länger ansteht.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Hier im Parlament arbeitet derzeit eine Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“. Unser Ziel ist ja der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. Wie ist das in Ihrem Reformkonzept vorgesehen? Was planen Sie für den Bereich Palliativ, Hospiz oder auch im Bereich der Kinderrehabilitation?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Im Rahmen der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe wird Palliativ und Hospiz auch eine Zusatzausbildung sein, das heißt die Pflege von sterbenden Menschen, auch von älteren Menschen – wir werden darauf natürlich Wert legen.

In der Frage der Kinderrehabilitation sind derzeit Sozialversicherungen und Länder am Zug. Sie wissen, wir haben für die Kinderrehabilitation Österreich in Regionen, in Zonen eingeteilt. Derzeit wird geschaut, wo wir diese knapp 380 Betten, die wir für Kinderrehabilitation brauchen, am besten aufstellen. Das machen sich derzeit die bei­den Systempartner aus.

Kinderrehabilitation ist natürlich im Fokus. Wir erinnern uns an die vielen Diskussionen, die wir hier geführt haben, und es ist notwendig, das umzusetzen.

Palliativ- und Hospizversorgung planen wir, soweit es in meinem Einflussbereich steht, zumindest in der Ausbildung für das Krankenpflegepersonal auf jeden Fall mit.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 31

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 9. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Das oberste Prinzip in der Gesundheitspolitik muss natürlich die Qualität sein, und da gibt es viele Zugänge. Für die Patienten sind das größte Ärgernis in Bezug auf Qualität die ungenügenden und mangelhaften Öffnungszeiten der Arztordinationen, sowohl in der Stadt, wo das Problem nicht so groß ist, als auch auf dem Land.

Aus Ärztesicht ist eines der größten Probleme die Überlastung in den Krankenhäusern mehr noch als in den freien Ordinationen. Ein Konzept dagegen wäre aus unserer Sicht unsere lange Forderung, dass Ärzte endlich Ärzte anstellen dürfen.

Meine Frage geht dahin: Wie erklären Sie sich den Widerstand, die Blockade dieser Maßnahme über Jahre und Jahrzehnte, und setzen Sie persönlich auch Maßstäbe, dass nicht nur neue Versorgungsstrukturen entstehen, wie eben die Primärzentren, die ja durchaus positiv zu sehen sind und eine neue Ebene darstellen?

Die konkrete Frage lautet:

66/M

„Werden Sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ärzte auch Ärzte anstellen dürfen?“

Dadurch könnten die Probleme, die hier angesprochen worden sind, schon morgen ein bisschen abgefedert werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Kollege Karls­böck, Sie wissen genauso gut wie ich, dass das im Rahmen der Bundesverfas­sung geregelt ist. Das heißt, wir können hier zwar morgen etwas beschließen, aber Sie wissen, dass die Verfassung in Österreich aus wirklich gutem Grund diese Dinge so regelt, dass man sie nicht von heute auf morgen ändern kann. Das heißt, die Anstel­lung von Ärzten durch Ärzte ist derzeit möglich, allerdings in Form einer Kranken­anstalt. Das ist also klar geregelt.

Dass Ärzte Ärzte anstellen, ist eine Möglichkeit. Mir wäre es lieber, wir hätten es nicht im Angestelltenverhältnis. Sie alle kennen das Beispiel, das Erwin Rasinger immer bringt, und zwar des Arztes, der irgendwo am See liegt, die Seele baumeln lässt und 15 andere für ihn arbeiten lässt. Um das auszuschließen, wäre es mir lieber, wir schaffen Primärversorgungseinheiten, wo mehrere Kollegen miteinander arbeiten können, von mir aus mit Teilzeitverträgen, von mir aus im Rahmen neuer Versor­gungsformen, wo sie einander ergänzen müssen.

Ich sage Ihnen aber, dass wir die Frage der Anstellung von Ärzten bei Ärzten natürlich mit bedenken müssen in der Frage der Primärversorgungszentren. So wir dort einen Weg finden, um, sage ich jetzt einmal, Wildwuchs auch ausschließen zu können, kann man sicherlich darüber nachdenken. Primär wäre es mir aber lieber, eher gleich­berechtigte Partner/Partnerinnen zu haben, als dass einer beim anderen angestellt ist.

Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Wenn wir über Qualität sprechen, dann müssen wir natürlich auch über die sogenannten Leistungskataloge sprechen, die Krankenkassenärzte ihren Patienten anbieten oder umgekehrt. Wir sprechen auch jetzt in der Primärversorgung, in der Gesundheitsreform von sogenannten Common Trunks,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 32

State-of-the-Art. Das sind Fachausdrücke, die aber nichts anderes bedeuten, als dass der Arzt dem Patienten eben die beste momentan zur Verfügung stehende Therapie anbietet.

Es gibt gerade in der Zahnheilkunde heute noch einen Vertrag, der aus den fünfziger Jahren stammt, der in keinster Weise die Qualität abdeckt, die anzubieten wäre. Wir laufen da Gefahr, in eine Zweiklassenmedizin abzugleiten: Privat auf der einen Seite und Kassen auf der anderen Seite. Meine Frage: Was werden Sie in die Richtung tun, dass diese Uraltverträge jetzt endlich modernisiert werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Was Alois Stöger im Bereich der Zahnheilkunde zumindest im letzten Jahr begonnen hat, ist die Frage der Zahnspangen. Das ist einer jener Bereiche, wo wir wissen, dass es da auch die größten Ungerechtigkeiten gibt. Soweit mir gestern bekannt wurde, dürfte es da in Bälde auch eine Einigung zwischen den Zahnärzten und der Sozialversicherung in der Frage geben, wie von der Krankenkasse Zahnspangen, Zahnregulierungen für Kinder, die es wirklich brauchen, bezahlt werden können.

Was die Frage der Honorierung von Zahnleistungen betrifft, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies Angelegenheit des Hauptverbandes ist und davon abhängt, wie viel Geld sich in den Kassen befindet. Ich glaube und geben Ihnen recht, dass wir gerade im Bereich der Zahnmedizin bei vielen Dingen Nachholbedarf haben. Da wird es meiner Meinung darauf ankommen, dass sich da auch die beiden Systempartner, nämlich Zahnärzte und Zahnärztinnen und der Hauptverband, einmal zusammen­setzen und versuchen, trotz doch sehr kontroversieller Positionen – die einen bieten an, die anderen bezahlen es – vielleicht doch einen Weg zu finden, dass wir uns da ähnlich wie bei den Zahnspangen langsam und schrittweise einer moderneren Kran­kenversorgung annähern. Das ist, da gebe ich Ihnen recht, durchaus auch heute das Ziel.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zur 10. Anfrage, zu jener des Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Rahmen der laufenden TTIP-Verhandlungen geht es auch um den Schutz der europäischen, somit auch der österreichischen Landwirt­schaft und der Qualität unserer Lebensmittel. Wie wir wissen, wird das Klonen von Nutztieren in den USA in der Praxis bereits eingesetzt, während es in Europa verboten ist.

Meine Frage daher an Sie:

68/M

„Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der EU-Verordnung über Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial die Kennzeichnungspflicht auch auf Tiere und Zuchtmaterial ausgedehnt wird, das von Klon-Tieren stammt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeord­neter! Das, was Sie ansprechen, fällt nicht in meinen Einflussbereich, sondern das gehört ins Landwirtschaftsministerium.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 33

Was bei mir liegt, sind zwei Rechtsakte, die schon das Klonen betreffen, nämlich einerseits das Erlauben von Klonen von Tieren und anderseits das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren entstehen. Bei beiden Dingen, glaube ich, entspricht die Meinung, die ich hier repräsentiere, der Meinung der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung und auch der Abgeordneten in diesem Saal: Wir wollen keine geklonten Tiere in Österreich. Wir wissen, dass Klonen nicht etwas ist, was man nebenbei macht, das ist auch eine große Qual für die Tiere, das heißt, das sind Dinge, die man hier ablehnt, und ich glaube, niemand von uns möchte Fleisch von geklonten Tieren essen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Das heißt, wir werden natürlich versuchen, die Materien, die mir zustehen, in Brüssel so zu verhandeln, dass das nicht so kommt, und in den anderen Fragen dem Herrn Bundesminister Rupprechter natürlich den Rücken zu stärken, denn da haben wir, wie ich meine, einen klaren Auftrag auch vom österreichischen Volk.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Danke, Frau Bundes­ministerin, für dieses klare Bekenntnis gegen, sage ich in diesem Fall, Klonfleisch auf dem Teller. Sie haben jetzt auch angedeutet, dass es auch darum geht, Fleisch von Nachkommen von Klontieren entsprechend zu kennzeichnen. Meine Frage daher: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich für die Kennzeichnung von Fleisch von Nachkommen von Klontieren, die es in Europa derzeit noch nicht gibt, auf europäischer Ebene einsetzen werden? Denn das ist das Problem beim Import von Fleisch aus den USA. Für das Fleisch solcher Tiere gibt es derzeit keine Kennzeichnung.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeord­neter, Sie wissen, glaube ich, genauso gut wie ich, dass die technischen Möglich­keiten, nämlich den Nachkommen von Nachkommen von Nachkommen zu verifizieren, noch nicht wirklich gegeben sind. Man bräuchte das genetische Material des einen und des anderen, um das vergleichen zu können.

Wofür ich mich einsetzen werde, ist das, was derzeit machbar ist, das heißt, klar sicherzustellen, dass aus Brasilien, aus Amerika, von dort, wo es Klonfleisch gibt, Lebensmittel von geklonten Tieren nicht nach Österreich kommen. Wenn die Technik es zulässt, glaube ich, wird sich keiner dagegen aussprechen, dass das Fleisch der Nachfahren von Klontieren gekennzeichnet wird, aber ich meine, dass wir es derzeit auf der technischen Ebene nicht schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Weigerstorfer, bitte.

 


Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Danke schön, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Als Gesundheitsministerin sind Sie ja auch für Tier­schutz zuständig, und in diese Richtung geht auch meine Frage. Der Druck auf die europäische Gesetzgebung durch die Profiteure von Massentierhaltung steigt. Was wollen Sie tun, damit die österreichischen Tierschutzstandards Maßstab für Europa werden, oder könnte es sein, dass es zu Verschlechterungen in Österreich kommen kann?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie wissen genauso gut wie ich, dass der Druck immer größer wird, ein Mehr an Tierzucht zuzu­lassen, ein Mehr an Fleisch, ein Mehr an Tieren, ein Mehr an Kilogramm, wie auch immer das geregelt ist. Wir werden uns das unter dem sehr strengen Rahmen der Tierschutzbedingungen, die wir in Österreich haben, sehr, sehr genau anschauen, weil


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 34

die Abwägung zwischen Tierschutz und Menschenschutz – beides muss man, glaube ich, in dieser Frage mit hineinbringen – für mich eine sehr, sehr wichtige Sache ist.

Tierschutz hat in Österreich einen sehr hohen Standard, und die Tierschutzgesetze in Österreich sind sehr gut. Das heißt, meine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass wir diesen hohen Standard halten. Die Frage, ob wir es schaffen, in der Europäischen Union Vorreiter zu sein, wage ich anhand der langen Vergangenheit, die den Tier­schutz betrifft, eher hintanzustellen, aber für Österreich ist es so, dass wir sehr stark daran arbeiten, den Tierschutzstandard, den wir hier haben, nicht untergraben zu lassen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zur 11. Anfrage, jener der Abge­ord­neten Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Österreich hat eines der strengsten Fortpflanzungsgesetze, was man klar sieht, wenn man sich dies im Europavergleich anschaut. Jetzt ist eine Novelle in Begutachtung geschickt worden, nicht zuletzt auch aufgrund eines Verfas­sungsgerichtshoferkenntnisses.

Meine Frage geht jetzt dahin, Frau Ministerin:

71/M

„Welche Änderungen planen Sie – zum Teil gemeinsam mit Bundesminister Brand­stetter – im Bereich der Fortpflanzungsmedizin?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zuerst möchte ich die wirklich gute Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ressorts, dem Justizressort und meinem Ressort, sehr loben, was sonst oft nicht gemacht wird, die es ermöglicht hat, in der Frage eines sehr, sehr heiklen Gesetzes, würde ich sagen, einen nicht unkritisierten, aber einen der heutigen Zeit doch sehr entsprechenden Entwurf vorzulegen. Sie wissen, der Anlass war ein Er­kennt­nis des Verfassungsgerichtshofes, das dem Anliegen von gleichgeschlecht­lichen Paaren, von lesbischen Frauen betreffend Zugang zur In-Vitro-Fertilisation Rechnung getragen hat. Das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samen­spende für lesbische Lebensgemeinschaften wurde somit in Form dieses Gesetzes aufgehoben, das heißt, homosexuelle, gleichgeschlechtliche Frauen sind unter den gleichen Rah­men­bedingungen wie heterosexuelle Paare zur In-Vitro-Fertilisation zuge­lassen. Künftig soll die Samenspende an lesbische Paare und auch eines Dritten, das heißt, nicht nur vom eigenen Partner, möglich sein.

Ich freue mich deswegen besonders, dass dieses Gesetz jetzt auch hier ist, weil wir in Österreich nicht nur im Tierschutz, sondern auch in der Medizin sehr hohe Standards haben und ich es für fahrlässig halte, dass wir aufgrund einer, sage ich einmal, nicht ganz zeitgemäßen Gesetzeslage Frauen dazu zwingen, ins Ausland zu gehen, um sich dort sehr schwierigen Untersuchungen und Behandlungen zu unterziehen, die in Österreich vielleicht oder ganz sicher zu besseren Bedingungen stattfinden können. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Jetzt gibt es natürlich Befürch­tungen mancher Menschen, vielleicht berechtigte Befürchtungen, dass es durch die


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Fortpflanzungsmedizin zu sogenannten Auswahlverfahren kommen könnte. Das muss man natürlich ernst nehmen.

Meine Frage dahin gehend ist: Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um den Menschen diese Ängste, die da sind, zu nehmen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Im vorliegenden Rechtstext ist die Präimplantationsdiagnostik weiterhin allgemein verboten. Das heißt, dieses Verbot bleibt. Aufgemacht wird sie im Falle von Erkrankungen, wo völlig klar ist, dass das Kind, das geboren wird, entweder nicht lebensfähig ist, wenn lebensfähig, nur unter großem medizinischem Aufwand, nicht alleine und mit großen Schmerzen, das heißt, das wird auf einen sehr engen Bereich eingegrenzt.

Es ist so, dass die Institutionen, wo das gemacht wird, sehr klare Qualitätsvorgaben und sehr klare Richtlinien haben und dass ein wissenschaftlicher Rat auch immer wieder entscheidet, ob das bei dieser oder jener Erkrankung, bei diesem oder jenem Bild zugelassen wird. Auf keinen Fall soll oder darf es das Wunschbaby geben – eine Vorstellung, die immer so durch den Raum geistert. Das schließt dieses Gesetz eindeutig aus.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben gerade selbst gesagt, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das jetzt in Begutachtung ist, weckt ja durchaus Befürchtungen und Ängste. Wir bekommen auch viele Mails zu diesem Thema.

Daher auch meine Frage in diesem Zusammenhang: Wie ist in diesem Gesetz sicher­gestellt, dass bei der In-Vitro-Fertilisation nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie dann auch gebraucht werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Das ist auch jetzt schon festgeschrieben, dass es nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft so gehand­let werden muss, dass nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie für eine zu erwartende Schwangerschaft notwendig sind.

Wir alle wissen, dass die Zahl der Mehrlingsgeburten in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, auch aufgrund sicherlich vermehrter Zahlen von In-Vitro-Fertilisation. Das heißt, es sind sehr klare Richtlinien notwendig, und zwar nicht auf gesetzlicher Basis, sondern die wissenschaftliche Gesellschaft soll sagen, was unbedingt notwendig ist und auch wie viel man implantieren muss, um eben auszuschließen, dass es zu Mehrlingsschwangerschaften kommt, die dann wieder eine Belastung für Mutter und Kind darstellen. Das heißt, das ist klar geregelt, das muss mit klarer wissenschaftlicher Begleitung stattfinden.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 12. Anfrage, jener des Herrn Abge­ord­neten Höfinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Will jemand in Österreich seine Spezialität mit dem EU-weiten Herkunftsvermerk der Kennzeichnung entweder der geschützten geographischen Angabe oder der geschütz­ten Ursprungsbezeichnung versehen, steht er vor einem enormen bürokratischen Hürdenlauf. Der Antrag ist beim Patentamt zu stellen, es wird durch das Gesundheits­ministerium überprüft, und die Kontrollstelle ist wieder beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Dieses aufwendige Verfahren schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 36

wissen, Frankreich hat 219 geschützte Marken, Italien 266, in Österreich sind es nur 14. Hier brauchen wir eben eine klare und unbürokratische Möglichkeit, diese Antrags­verfahren in Zukunft abzuwickeln.

Meine Frage: Werden Sie uns dabei unterstützen, diese Verfahren zu vereinfachen, um damit auch den Menschen die Chance zu geben, ihre Produkte besser platzieren zu können und die Exportchancen zu erhöhen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 64/M, hat folgenden Wortlaut:

„Sind Sie bereit, im Sinne einer Vereinfachung des Antragsverfahrens bei geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen die Anzahl der Zulassungen entsprechend zu forcieren, um neue Exportchancen für österreichische Spezialitäten zu eröffnen?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Danke schön, Herr Abgeordneter! In meinem Ressort lerne ich tagtäglich neue Dinge dazu. Eines dieser Dinge ist natürlich auch die Frage der Vermarktung österreichischer Lebens­mittel. Während wir hier reden, wird, glaube ich, heute am Nachmittag bei mir im Ministerium erneut eine Arbeitsgruppe tagen, die sich genau diesem Thema widmen wird, nämlich der Frage, wie wir es leichter und unbürokratischer schaffen können, dass österreichische regionale Lebensmittel, regional gekennzeichnete Lebensmittel besser vermarktet werden können, wie etwa das steirische Kürbiskernöl oder Produkte, die sich durch besondere Qualitätskriterien hervorheben, wie Bio oder die Heumilch.

Sie haben es gesagt: Für den Antrag ist das Patentamt zuständig, das Gesund­heits­ministerium ist beigezogen. Die Kontrollen und diese ganzen Dinge sind im Prinzip also noch zu regeln. Ich habe mir sagen lassen, das ist ein Verfahren, das zum Teil bis zu zwei Jahren dauern kann.

Mein Ziel ist es, österreichische Qualität durchaus auch anderen Menschen zugute­kommen zu lassen und vor allem den österreichischen Produzenten die Möglichkeit zu geben, das auch gut zu vermarkten. Das heißt, Sie werden in mir sicherlich eine Unterstützerin finden. Wir arbeiten daran und werden auch versuchen, im Rahmen dieser Gesetzwerdung, die die Bereiche biologische Produktion, geschützte Herkunfts­angaben und traditionelle Spezialitäten betreffen soll, zu einem vernünftigen, verwal­tungs­effizienten Gesetz zu kommen, das für die österreichischen Produzenten ein Anreiz, aber kein Hindernis sein soll. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Bundesminister, Sie haben ange­sprochen, es tagt eine Arbeitsgruppe auch heute schon. Haben Sie schon Vorstellun­gen, wie konkrete Maßnahmen oder Abläufe in Zukunft ausschauen können?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich will der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Aber wenn man bei den beiden Punkten, die Sie genannt haben und die ich auch genannt habe, nämlich bei den Fragen: Wo ist der Antrag zu stellen und wer ist beizuziehen, um das zu verifizieren?, zu einer Einigung


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kommen könnte, dass man das verwaltungseffizienter zusammenzieht, hätten wir, wie ich meine, schon einen großen Schritt in diese Richtung getan. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Frau Bundesministerin, auch für die hohe Zeitdisziplin.

Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt.

Ich erkläre damit die Fragestunde für beendet.

09.56.19Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (365 d.B.)

Budgetausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichs­gesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (362 d.B.)

Finanzausschuss:

2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014 (360 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktauf-sichtsbe­hör­dengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichts­gesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturen­vollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Banken­interventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (371 d.B.)

Justizausschuss:

Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014 (366 d.B.)

Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014 (367 d.B.)

Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014 (368 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirks­gerichte in Graz aufgehoben wird (370 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 38

Landesverteidigungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (372 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (369 d.B.)

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2301/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2301/AB der Anfrage 2387/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Finanzausgleichsverhandlungen durch den Herrn Bundesminister für Finanzen durchzuführen.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 5, 6 bis 8, 12 und 13, 15 und 16, 18 und 19, 20 und 21 sowie 22 und 23 der Tagesord­nung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 115, FPÖ 106, Grüne 89 sowie Team Stronach und NEOS je 47 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten, und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig und damit mit der erforderlichen Zwei­drittel­mehrheit auch so angenommen.

09.58.301. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­ge­setz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das


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Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozial­rechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), über den

Antrag 678/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland, über den

Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Neben­erwerbs­landwirte und über den

Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verluste für ehemalige Kinderbetreuungs­geld­bezie­herInnen im Arbeitslosenversicherungsrecht (334 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird (335 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (336 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 696/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindestlohns von 1 600 Euro, jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex (Gerechtigkeits­offensive) (337 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 694/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 idF des BGBl. 68/2014 abgeändert wird (338 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen daher zu den Punkten 1 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


10.00.33

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Bundesminister, es hätte sehr schön werden können. Ich mache einen kurzen Rückschwenk in das Jahr 2011, als das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz erstmals hier im Haus gegen


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die Stimmen der Freiheitlichen beschlossen wurde – nicht deshalb, weil wir für Lohn- und Sozialdumping wären, nein, ganz im Gegenteil. Wir haben damals gesagt: Dieses Gesetz ist sehr lückenhaft, das wird nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Wir sind jetzt ungefähr fünf Jahre dafür geprügelt worden, dass wir nicht mitgestimmt haben, weil es ja ein solch fantastisches Gesetz ist. Daher waren wir dann umso verwunderter, als Sie, Herr Bundesminister, angekündigt haben, dass im Herbst eine Novelle kommt. Wir haben viel Hoffnung in diese Novelle gesetzt, und jetzt haben wir dieses Gesetz vor uns liegen, sozusagen noch eine weitere fantastische Besser­machung des fantastischen Gesetzes.

Jetzt sage ich Ihnen ganz ehrlich: Es gibt natürlich weitere Verbesserungen in dem Gesetz, beispielsweise höhere Strafen und auch Strafen, wenn Lohnunterlagen von Arbeitgebern nicht vorgelegt werden. Das ist etwas, was wir natürlich begrüßen. Es soll auch innerhalb der EU zu einem verbesserten Datenaustausch kommen. Wie genau das stattfinden wird, lassen Sie ein bisschen offen, das muss ich Ihnen auch ganz ehrlich sagen. Das ist alles gut und das ist alles richtig, aber es sind schon ganz wesentliche Punkte, die in dem Gesetz nach wie vor mangelhaft sind, und deshalb werden wir dem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben.

Ich sage Ihnen jetzt ganz genau, woran es sich unserer Meinung nach spießt. Was Sie nach wie vor nicht berücksichtigt haben, ist die Sozialversicherung. Sie wissen, dass in Europa kein Austausch über Sozialversicherungsanmeldungen erfolgt. Es gibt Arbeit­nehmer aus dem Ausland, die im Ausland angemeldet und am nächsten Tag wieder abgemeldet werden. Sie können das nicht überprüfen. Daher haben wir immer gefordert, dass die Sozialversicherung hier in Österreich abgeführt werden muss. Das haben Sie wieder nicht berücksichtigt, das ist eine Ungerechtigkeit.

Der nächste Punkt: Es gibt Baustellen, wo es nicht einen Arbeitnehmer gibt, der unter­entlohnt wird, sondern wo das System ist, wo Firmen das zum System machen. Das Recht auf das Schließen einer Baustelle ist wieder nicht in das Gesetz aufgenommen worden. Dass man also wirklich Firmen auch einmal zeigen kann, dass es so nicht geht, dass es so nicht funktioniert, das haben Sie wieder nicht aufgenommen. Es sind viele weitere Verschärfungen, die Sie einfach nicht hineingenommen haben, wo Sie es einfach laufen lassen. Daher kann ich Ihnen jetzt schon garantieren, dass Sie das in ein paar Jahren – wenn Sie draufkommen – wieder reformieren müssen.

Sie machen es immer Step by Step, und das ist schade, denn man könnte jetzt gleich einmal ein ganz großes, strenges Gesetz machen. Warum Sie das nicht tun, ist mir persönlich nicht ganz klar.

Etwas ist natürlich auch zu erwähnen: Sie machen hier ein Gesetz, dessen Vollziehung zulasten Dritter geht, denn vollziehen muss dieses Gesetz die Finanzpolizei.

Herr Bundesminister, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, Sie werden das wissen, denn es gibt ja auch bei der Finanzpolizei sozialdemokratische Arbeitnehmervertreter: Im nächsten Jahr verliert die Finanzpolizei 50 Dienstposten. – 50 Dienstposten weniger! Das bedeutet, dass weniger Personal ein noch strengeres Gesetz exekutieren soll. Wie soll denn das funktionieren?

Es gibt auch hier von Ihnen keinen Ansatz, beispielsweise eine Art Taskforce einzurichten, wo auch das Sozialministerium Personal abstellt, um dieses Gesetz zu exekutieren, vielleicht gemeinsam mit dem AMS. Das wird so nicht funktionieren. Das heißt, dieses Gesetz ist lieb gemeint, aber Sie machen Gesetze zulasten Dritter und kümmern sich in Wirklichkeit nicht weiter darum.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wenn man das wirklich exekutieren möchte, dann wird es notwendig sein, die Dienstposten zu verdoppeln, etwa bei der Finanzpolizei, oder aber


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Sie geben einen Teil an Dienstposten aus Ihrem Ressort dazu. Es muss auch eine sogenannte Flexi-Klausel im Dienstpostenplan der Finanzpolizei geben, das heißt, dass man je nach Anzahl der Aufgriffe, je nach Anzahl von Anzeigen ein bisschen flexibler gestalten kann, wie viele Dienstposten der Finanzpolizei zugeteilt werden. Auch das werden wir brauchen, denn anders werden wir das Problem nicht in den Griff bekommen, und das wissen Sie ganz genau, denn die Zahlen sprechen ja für sich.

Sie haben im Ausschuss gesagt, dass es eine Anfragebeantwortung gibt auf die Anfrage der Kollegin Schatz von den Grünen, die wir in der Zwischenzeit ja auch bekommen haben. Das zeigt auch ganz genau auf, wie viele Probleme es in Wirklich­keit gibt und wie viele ausländische Firmen, das haben Sie selbst unterschrieben, davon betroffen sind. Es ist jetzt also nicht das Randproblem, als welches Sie es versuchen darzustellen.

In diesem Sinne möchte ich zunächst den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive einbringen, den ich in seinen Grundzügen erläutere.

Wir fordern: eine Verdoppelung der Dienstposten bei der Finanzpolizei, um dem Gesetz überhaupt in irgendeiner Art und Weise Herr zu werden;

eine Flexi-Klausel für den Dienstpostenplan der Finanzpolizei, wo je nach Anzahl von Aufgriffen eine Erhöhung des Dienstpostenkontingents durch sogenannte Eigenfinan­zierung aus dem Titel der Finanzstrafen und der eingehobenen Sozialversiche­rungs­beiträge, Steuern und Abgaben geregelt wird;

eine Taskforce zwischen dem Sozialministerium, dem AMS, dem Arbeitsinspektorat, der Finanzpolizei und der Gewerbebehörde, um dieses Problem wirklich an der Wurzel anpacken zu können und eine Flurbereinigung zu ermöglichen;

eine gerichtsgebührenbefreite wettbewerbsrechtliche Verbandsklage gegen Lohn- und Sozialdumping-Anbieter, damit auch die Berufsbranche selbst diesem Missstand zivil­rechtlich Herr werden kann;

eine Verschärfung des Gewerberechts beim Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen das ist ja auch ein ganz großes Problem – und gewerberechtliche Geschäftsführer;

die Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns;

ein Recht zur Schließung von Baustellen;

eine obligatorische Überprüfung durch die Polizei im Zuge von Kontrollen;

den Entfall des Entgeltanspruchs für einen Arbeitnehmer, der zum zweiten Mal im Rah­men des Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird, zugunsten der Republik Öster­reich;

den Entfall des Arbeitslosenbezugs für einen Arbeitnehmer, der zum zweiten Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird, zugunsten der Republik Österreich;

ein Arbeits- und Aufenthaltsverbot für ausländische Arbeitnehmer, die zum zweiten Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst werden, sowie

die rechtlich verbindliche Zustellung aller im Rahmen des Lohn- und Sozial­dumping­gesetzes erfassten Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen auch an die Bot-


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schaften, Außenhandelsstellen und sonstigen Vertretungen des jeweiligen Ent­sende­staates.

*****

Zum letzten Punkt ist ganz kurz zu sagen: Oftmals weiß man ja bei ausländischen Arbeitnehmern gar nicht, wo man sie antreffen kann. Da muss es auch möglich sein, dass man an Vertretungen zustellt, denn sonst kann man ein Schriftstück überhaupt nie zustellen, das wird einfach nicht funktionieren.

Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Faktor ist und eine ganz wesentliche Materie. Wir haben die höchsten Arbeitslosenzahlen in der Zweiten Republik, wir kratzen an der halben Million, es fehlt nicht mehr viel. Und da muss es wirklich ein gemeinsames Ziel und eine gemeinsame Kraftanstrengung sein, Lohn- und Sozialdumping so weit wie möglich auszumerzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist mir schon klar, 100 Prozent werden wir nicht schaffen, aber wenn wir dieses Problem nicht endlich in den Griff bekommen, dann werden unsere Arbeitslosenzahlen weiter sehr massiv in die Höhe schnellen, und das ist das Hauptproblem. Dann kom­men Sie mit Ihrem Argument: Die haben ja alle österreichische Auftraggeber. – Jein, natürlich auch, aber eben nicht nur.

Das ist ein allumfassendes Problem, und das müssen wir an der Wurzel anpacken. Da brauchen Sie nicht immer zwischen bösen Österreichern und guten Ausländern zu unterscheiden, das stimmt nicht, es gibt da wie dort die Guten und die Bösen. Aber all jene, die man erwischt und die man finden kann, egal woher sie sind, die müssen be­straft werden, und zwar so, dass sie sich wirklich überlegen, ob es noch Sinn macht. Die Strafen müssen so drastisch sein, Herr Bundesminister, dass sich jeder Arbeit­geber dreimal überlegt, ob er dieses Risiko noch einmal eingeht. Das möchte ich Ihnen schon noch dazu sagen.

Dann noch zu zwei weiteren Anträgen, über die jetzt noch zu beschließen ist. Der eine betrifft die Einführung eines Mindestlohns. Ich halte das für eine ganz, ganz notwen­dige und wichtige Aufgabe. Die Armutsgefährdung in Österreich ist so hoch wie nie. Wenn Sie sich Kollektivverträge im Handel anschauen, so liegen die bei 1 500 €. Eine Friseurin ist nach dem siebenten Arbeitsjahr bei 1 500 €. Das sind ja Leute, die 40 Wochenstunden arbeiten und die können sich mit ihrem Gehalt ja nicht einmal mehr irgendetwas anschaffen, geschweige denn irgendetwas ansparen. Das kann doch nicht sein. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schatz.)

Es muss doch möglich sein, dass in Österreich – und wir hören ja immer, Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt jene Menschen, die hier auf dem Arbeitsmarkt sind, die hier 40 Stunden arbeiten, so entlohnt werden, dass sie sich das Leben in dieser Republik auch leisten können. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schatz.)

Und ich möchte nicht, dass in Österreich Mütter, Frauen, aber auch Familien Mindest­sicherung zusätzlich zu ihrem Gehalt beziehen müssen. Das ist doch der völlig falsche Weg, das ist doch auch unwürdig für die Menschen, das kann doch nicht wahr sein. Es muss doch anders möglich sein und das ist kein Aushebeln des Kollektiv­vertrags­wesens, so wie Sie das immer ankündigen, nein, ganz im Gegenteil, es ist einfach nur ein Niveaueinzug.

Das heißt, hier müssen die Verhandlungen beginnen, hier und nicht darunter. Was dann weiter herauskommt, das werden wir sehen, das ist natürlich Aufgabe der Kollek­tiv­vertragsverhandler.


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Nur noch ein Satz: Dem Antrag der Kollegin Schwentner werden wir unsere Zustim­mung nicht geben. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, für Arbeitslose Urlaubs­anspruch einzuführen, denn gerade für jene Fälle, die Sie angeführt haben, bekommen Arbeitslose frei. (Abg. Schwentner: Es kommt das Wort „Urlaub“ nicht vor!) Wenn jemand in seinem Arbeitslosendasein innerhalb Österreichs Urlaub macht, gibt es über­haupt keine Probleme, verliert er auch kein Geld. Insoweit ist dieser Vorstoß, glaube ich, nicht notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

10.10


Präsidentin Doris Bures: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungs­antrag der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Ich werde den Antrag im Hinblick auf seinen Umfang gemäß § 53 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen lassen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§§ 55 GOG

der Abgeordneten Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit­neh­merInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden - Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), über den Antrag 678/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland,über den Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbslandwirte und über den Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verluste für ehemalige Kin­derbetreuungsgeldbezieherInnen im Arbeitslosenversicherungsrecht

Das aktuelle Gesetzespaket gegen Lohn- und Sozialdumping ist ein erster Schritt, längst überfällige Maßnahmen wie höhere Strafen, Strafen bei Nichtvorlage von Lohn­unterlagen, Untersagung der Dienstleistung, eigenes Kompetenzzentrum, verbesserter Datenaustausch innerösterreichisch und innerhalb der EU gegen die Schmutz- und Billigkonkurrenz aus dem Ausland auf unserem heimischen Arbeitsmarkt zu setzen. Aber das Gesetzespaket bleibt an der Oberfläche stehen und garantiert insbesondere keine konsequente Umsetzung der Anti- Lohn- und Sozialdumping auf allen Ebenen.

So fehlt neben dem Kompetenzzentrum vor allem eine ausreichende Organisation und personelle Ausstattung mit Dienstposten für die Finanzpolizei um die bisherigen und neuen gesetzlichen Maßnahmen vor Ort umsetzen zu können. Im Zuge des Begut­achtungsverfahrens haben unter anderem der ÖGB, das Finanzministerium und die Wirtschaftskammer kritische Anmerkungen zur aktuellen Novelle 2014 getätigt.

Weder wird der Dienstpostenplan entsprechend erweitert noch wird etwa durch eine Flexiklausel ermöglicht, dass die Finanzpolizei erfolgsorientiert weiteres Personal auf­nehmen kann. Auch die Schaffung einer tatsächlichen Task Force, wo Sozialminis­te-


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rium, AMS, Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei, Polizei und Gewerbebehörde im Zusam­menhang mit dieser Art der organisierten Wirtschaftskriminalität konzentriert zusam­menarbeitet, fehlt. Ebenso gibt es keine Verschärfung des Gewerberechts in den sensiblen Sektoren Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen und gewerberechtliche Geschäftsführerkonstruktionen.

Ebenso müssten eine Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns, ein Recht zur Schließung von Baustellen sowie eine obligatorische Überprüfung durch Polizei im Zuge von Verkehrskontrollen und sonstiger Kontrollen erfolgen. Da die Realität zeigt, dass ausländische Arbeitnehmer sich immer wieder bewusst selbst in solche Lohn- und Sozialdumpingverhältnisse begeben, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt tätig zu sein, muss man auch hier die Ansätze einer Wieder­holungs­täterschaft und damit organisierten Wirtschaftskriminalität lückenlos unterbinden.

Deshalb sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihren Entgeltanspruch verlieren. Dieser soll zu Gunsten der Republik Österreich verfallen.

Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihren Arbeitslosenanspruch verlieren. Dieser soll zu Gunsten der Republik Öster­reich verfallen.

Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verlieren.

Da sich ausländische Firmen, die mit Lohn- und Sozialdumpingmethoden auf dem Markt agieren, immer wieder ihre Zustelladressen ändern bzw. als U-Boot-Firmen im Ausland agieren, soll bei der Zustellung von amtlichen Schriftstücken eine Ersatz­vornahme möglich sein. Diese Schriftstücke sollen, auch wenn daraus Rechte und Pflichten erwachsen, durch eine abschriftliche Zustellung an die jeweilige Botschaft, Außenhandelsstelle usw. sonstiger Vertretung des Entsendestaates, als zugestellt gelten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die bereits bestehende Regelungen gegen das Lohn- und Sozialdumping weiter verschärft und gleichzeitig eine organisatorische und personelle Umsetzung dieses Maßnahmenpakets sicherstellt:

Eine Verdoppelung der Dienstposten bei der Finanzpolizei, um das Gesetz überhaupt umsetzen zu können.

Eine Flexi-Klausel für den Dienstpostenplan der Finanzpolizei, - je nach Aufgriffen Erhöhung des Dienstpostenkontingents durch „Eigenfinanzierung“ aus dem Titel der Finanzstrafen und eingehobenen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Abgaben!

Eine Task Force zwischen Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei, Polizei  und Gewerbebehörde um die Sache tatsächlich an der Wurzel zu packen und hier eine Flurbereinigung zu ermöglichen !


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Eine gerichtsgebührenbefreite wettbewerbesrechtliche Verbandsklagen gegen Lohn- und Sozialdumping-Anbieter, um diese auch zivilrechtlich durch die Berufsbranche zur Verantwortung zu ziehen

Die Verschärfung des Gewerberechts beim Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen und gewerberechtliche Geschäftsführer

Die Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns !

Ein Recht zur Schließung von Baustellen.

Eine obligatorische Überprüfung durch Polizei im Zuge von Kontrollen

Der Entfall des Entgeltanspruchs für einen Arbeitnehmer , der zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird zu Gunsten der Republik Österreich.

Der Entfall des Arbeitslosenbezugs für einen Arbeitnehmer, der zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird zu Gunsten der Republik Österreich.

Ein Arbeits- und Aufenthaltsverbot für ausländische Arbeitnehmer, die zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst werden.

Die rechtlich verbindliche Zustellung aller im Rahmen des Lohn- und Sozial­dumping­gesetzes erlassenen Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen auch an die Botschaften, Außenhandelsstellen und sonstige Vertretungen des jeweiligen Entsen­destaates.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


10.11.01

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, es ist schon einmal gut, dass Sie dieses Mal von einer Verbesserung sprechen – das sind sehr seltene Worte aus Ihrem Munde. Aber irgendwie wird immer wieder versucht, Angst zu machen in die Richtung, dass zu viele ArbeitnehmerInnen aus dem Ausland den österreichischen Arbeitsmarkt überschwemmen.

Ich erinnere an 2011, als wir die erste Phase des Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetzes eingeführt haben und Sie gemeint haben, dass Hunderttausende Menschen an der Grenze warten und hereinströmen werden. Das ist nicht geschehen. Die Zahl, die damals vom Ministerium genannt wurde und unser Minister gesagt hat, nämlich 25 000 pro Jahr, hat sich bestätigt, und das ist die Realität. Das heißt aber nicht, dass alles problemlos ist. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir heute die Verbesserung dieser Gesetzesvorlage vorantreiben und umsetzen werden.

Daher meine ich, heute ist ein wirklich wichtiger Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird einen Gang höher geschaltet. Die Praxis hat gezeigt, dass es hier Bedarf gibt, nachzuschärfen. Es gab Schlupflöcher, die beseitigt gehören, die geschlossen gehören, und das geschieht heute und das ist gut so.

Es geht in dieser Gesetzesvorlage um vier wesentliche Eckpunkte: In Zukunft wird das gesamte Entgelt überprüft werden, das gesamte Entgelt in allen Branchen. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, weil Entgeltbestandteile nach der alten Gesetzeslage nicht inkludiert waren und es nun möglich ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hier enorm entgegenzukommen.


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Zweiter Punkt: Die Lohnunterlagen haben da zu sein. Das heißt gleichzeitig, das Schwindeln wird schwieriger, Schwindeln gehört der Vergangenheit an.

Es wird eine Informationspflicht in Richtung ArbeitnehmerInnen geben, wenn Verstöße geahndet werden und wenn sie nachgewiesen werden. Auch das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Und vor allem wird es teurer werden. Es werden höhere Strafen veranschlagt werden.

Das heißt, wir gehen hier einen Weg, der gut beschritten werden kann und der wirklich Verbesserungen nach sich zieht, die unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen.

Ich möchte hier aber noch einen weiteren sehr wichtigen Punkt heute ansprechen. Es werden 30 Millionen € für Kurzarbeit für das Jahr 2015 neu aufgestellt und zur Ver­fügung gestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass uns das Instrument der Kurzarbeit sehr erfolgreich durch die Krise geführt hat. Es ist ein Instrumentarium, bei dem beide Sozialpartner – ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen – die Last auf den Schultern tragen. Wir sind in Europa wirklich einer der wenigen Staaten, die aus der Krise wieder schneller herausgestartet sind, wir sind schneller herausgestartet als unsere Nachbar­staaten.

Es ist wirklich gut, dass dieses Modell sehr flexibel gehandhabt werden kann und mittlerweile noch flexibler ist als 2009. Wir können Kurzarbeit in kürzester Zeit in Betrieben einführen. Das ist wichtig. Hilfe ist gut, schnelle Hilfe ist noch besser.

Gerade das Beispiel MAN Österreich hat ja gezeigt, wie gut dieses Modell ist: Fünf Tage hat es gebraucht, bis dieses Kurzarbeitsmodell vereinbart und im Unternehmen eingesetzt war.

Die deutschen Freunde haben uns das damals gar nicht geglaubt, denn bei ihnen dauert das natürlich viel länger. Wir haben ihnen gezeigt, wie das geht. Dieses Modell kann sofort angewendet werden, wenn ein Problem auftritt.

Ich darf für die Flexibilität Danke sagen, ein Danke dem Herrn Sozialminister, der ja die Realität des Wirtschaftslebens kennt und federführend und unter großer Bedacht­nahme diese Vorgangsweise vorangetrieben hat.

Ich möchte aber auch den nachgeschalteten Stellen Danke sagen. Das AMS Ober­österreich war in diesem Zusammenhang ganz besonders gefordert. Es hat wirklich alles geklappt, und diesen Menschen gehört ganz einfach Danke gesagt, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe eingangs gesagt, es ist dies ein wichtiger Tag für die ArbeitnehmerInnen. Wir stehen auf ihrer Seite, und die Abstimmung wird zeigen, wer sich in dieser Angele­genheit gegen die ArbeitnehmerInnen ausspricht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.16.00

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage unter Tagesordnungspunkt 1 betrifft einen größeren und zwei kleinere Themenbereiche: die Weiterentwicklung des Lohn- und Sozialdum­ping-Bekämpfungsgesetzes. Es geht aber auch um eine Reparatur des Arbeitslosen­versicherungsgesetzes im Zusammenhang mit Nebenerwerbsbauern und um Verän­derungen im Bereich des Arbeitsschutzes. Zu all diesen Punkten möchte ich einen


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Abänderungsantrag einbringen, der verteilt werden wird und den ich im Zuge meiner Rede auch erläutern möchte.

Zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Die Weiterentwicklung dieses Gesetzes ist sehr wichtig, wir begrüßen sie sehr.

Ich kann es mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass bereits bei der Beschluss­fassung des Gesetzes im Jahr 2011 die meisten Punkte, die jetzt in die Novelle auf­genommen werden, von uns in Form eines Abänderungsantrages vorgeschlagen wurden. Aber man sagt ja, besser spät als nie, und insofern begrüßen wir die Weiter­entwicklung. Sie wird die Wirksamkeit dieses Gesetzes auf jeden Fall erhöhen, wenn – und zumindest in diesem Bereich bin ich der Meinung von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein – auch die entsprechenden Kontrollstrukturen gestärkt werden. Wir brauchen da mehr Personal, wir brauchen da mehr Ressourcen.

Daher bringe ich in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auf­stockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle Ausstattung für Lohnkontrollen deutlich aufstockt wird.“

*****

Wir brauchen also mehr Personal, um die Wirksamkeit zu erhöhen.

Trotz all der positiven Schritte hat dieses Gesetz nach wie vor einen blinden Fleck; einen blinden Fleck, auf den weder die Sozialpartner noch die Regierung geschaut haben oder schauen wollen. Worum geht es?

Der von Unterbezahlung betroffene Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat auch mit diesem Gesetz keine Garantie, dass er/sie letztlich zu dem vorenthaltenen Geld kommt. Und warum ist das der Fall? – Weil der betroffene Arbeitnehmer erst über das Verfahren informiert wird, wenn es aus ist. Also erst mit Vorliegen des Strafbescheides wird der von Unterbezahlung Betroffene darüber informiert.

Was ist jetzt das Problem? – Das Problem ist, dass wir gleichzeitig in den Kollektiv­verträgen eine Frist haben, die definiert, wie lange nach der erfolgten Arbeit man Unterentlohnung einklagen kann. Solch ein Verfahren dauert mindestens ein paar Monate, diese Verfallsfristen sind aber sehr kurz. Das heißt, in der Praxis führt das dazu, dass der von Unterbezahlung Betroffene erst zu einem Zeitpunkt erfährt, dass er unterbezahlt wurde, zu dem er das nicht mehr einklagen kann. Und das ist ein großes Manko, das repariert gehört! (Beifall bei den Grünen.)

Was braucht man für diese Reparatur? – Eine frühere Information der Betroffenen. Man braucht eine Abstimmung der Verfallsfristen mit dem Gesetz, damit das sozu­sagen zusammenpasst. Und unserer Meinung nach wäre es auch sinnvoll, eine Verbandsklage einzuführen, damit eben nicht nur der einzelne betroffene Arbeitnehmer


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seine Unterentlohnung einklagen kann, sondern auch der Verband, die Arbeiter­kam­mer oder die Gewerkschaft.

Herr Minister, ich finde, wir sollten uns diese Anregungen anschauen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, in diese Richtung Weiterentwicklungen vorzunehmen.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, sind die Änderungen beim Arbeits­losen­versicherungsgesetz. Sie haben vielleicht in Erinnerung, es gab einen Aufschrei, weil Nebenerwerbsbauern künftig kaum mehr die Möglichkeit gehabt hätten, Arbeits­losengeld zu beziehen, außer sie besitzen nur ein Mini-Mini-Mini-Gut. Das wird jetzt repariert und das ist auch gut so. Aber: Wie kommt ein Selbständiger dazu, dass er anders behandelt wird? Ich bin dafür, dass alle Menschen, die in die Arbeitslosen­versicherung einzahlen, einen entsprechenden Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben und im Falle des Verlustes ihres Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld bekommen, sofern sie kein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben. Und es muss egal sein, welche Art von Einkommen das ist.

Ich finde es nicht gerechtfertigt, dass man hier unterscheidet, ob das zusätzliche Ein­kommen aus einer Landwirtschaft, einer selbständigen Tätigkeit oder einer unselb­ständigen Tätigkeit kommt. Das muss gleich behandelt werden und würde auch den modernen Entwicklungen am Arbeitsmarkt entsprechen, weil zunehmend mehr Men­schen auch eine Kombination von verschiedenen Tätigkeitsformen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Und schließlich der dritte Punkt: Es geht um die Verschlechterungen beim Arbeit­nehmerInnenschutz. Die ÖVP nennt das Ganze eine Entbürokratisierung, die SPÖ will es herunterspielen, gleichzeitig kritisiert die AUVA – doch eine relevante Institution im Zusammenhang mit ArbeitnehmerInnenschutz – die Änderungen heftig. Es ist nämlich nicht egal, ob eine Tagesarbeitszeit im Block festgehalten wird oder die tatsächliche Arbeitszeit inklusive der Pausen. Es ist nicht egal, ob Organe des ArbeitnehmerIn­nenschutzes wie früher viermal oder nur mehr einmal im Jahr tagen. Und es ist nicht egal, wenn vom Unternehmer nominierte Präventivfachkräfte diesen nicht nur beraten, sondern plötzlich auch die Vertretung der Belegschaft übernehmen. Das hat Kon­sequen­zen, das schwächt den ArbeitnehmerInnenschutz und schwächt vor allem auch die präventive Wirkung des ArbeitnehmerInnenschutzes, die wir ja verstärkt betreiben wollen. Diese Änderungen sind in meinem Verständnis in dieser Hinsicht äußerst kontraproduktiv.

Das Positive an dieser Vorlage überwiegt trotzdem, und wir werden ihr zustimmen, obwohl wir diesen Teil mit dem ArbeitnehmerInnenschutz ablehnen. Ich wünschte mir wirklich, wir hätten von dieser Regierung mehr Vorlagen wie diese, denn der öster­reichi­sche Arbeitsmarkt und die in Österreich Beschäftigten würden mehr positive Weiterentwicklungen brauchen. Ich hoffe, es geht in dieser Richtung weiter. (Beifall bei den Grünen.)

10.23


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG


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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit­nehmerIn­nenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014).

Begründung

Die vorliegende Novelle des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes schließt nun Lücken der Lohnkontrolle. So werden alle Lohnbestandteile nun geprüft und das Nicht-Bereitstellen von Lohnunterlagen wird zu einem Strafbestand.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten bei knapp 27.000 Firmen durch BUAK und Finanzpolizei Lohnkontrollen. Gegen 938 Unternehmen wurde eine Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet. Insgesamt waren davon knapp 4.000 ArbeitnehmerInnen betroffen.

Damit neben der generalpräventiven Wirkung der nun verschärften Bestimmungen auch Unterentlohnung und Wettbewerbsverzerrung effektiv bekämpft werden, braucht es eine verstärkte Kontrolle. Die Anzahl der Vergehensfälle im Baubereich oder der Gastronomie zeigen, dass eine Aufstockung der Ressourcen zur Lohnkontrolle notwendig ist, um das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes durchzusetzen und die Wirksamkeit zu erhöhen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle Ausstattung für Lohnkontrollen deutlich aufstockt wird.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die Kernpunkte des Abänderungsantrages, Frau Abge­ordnete, haben Sie nicht referiert, wir kommen daher zur nächsten Wortmeldung. (Abg. Schatz: Doch! Habe ich eingebracht!)

Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


10.23.28

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Ich nehme Bezug auf das Gesetzespaket, das im wesentlichen fünf Bereiche beinhaltet. Erstens geht es um Änderungen im Lohn- und Sozialdumping-Bereich. Es werden jetzt alle Entgeltbestandteile in die Lohnkontrolle einbezogen, bisher war nur der Grundlohn ohne Überstunden und Sonderzahlungen Maßstab für das Lohndumping. Wir haben Verschärfungen beim Strafrahmen vorgesehen. Werden die Lohnunterlagen nicht in der notwendigen Form bereitgestellt, haben wir derzeit


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Strafen von mindestens 500 € bis maximal 5 000 €, wir erhöhen diese auf 1 000 € beziehungsweise maximal 10 000 €.

Wir haben aber auch nach dem Grundsatz „Beraten statt Strafen“ bei geringfügigen Unterschreitungen die sogenannte Bagatellgrenze von 3 Prozent auf 10 Prozent geändert. Das heißt, bei einer unbeabsichtigten kleinen Unterschreitung soll nicht gleich die volle Strafe zur Geltung kommen. Der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ wird hier umgesetzt, aber zum Schutz der heimischen Wirtschaft und auch der damit verbundenen Arbeitsplätze werden diese Veränderungen in diesem Bereich durch­geführt, was wir auch für sehr notwendig erachten. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Punkt – ich verstehe da auch als Betriebsrat die Kritik ehrlich gesagt nicht –: Wir haben Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen. Es ist auch für die Arbeit­nehmer nicht angenehm, wenn sie bei fixen Arbeitszeiten immer dasselbe Blatt Papier abgeben müssen. Es gibt da eine sinnvolle Veränderung: Bei fixen Arbeitszeiten kann die Aufzeichnung zur Gänze entfallen, nur die Abweichungen müssen festgehalten werden. Das bedeutet weniger Papier und weniger Zeitaufwand im Sinne der Dienst­geber und Dienstnehmer. Auch die Aufzeichnung von Ruhepausen kann häufiger entfallen, bisher war sie mit 30 Minuten begrenzt. Das fällt auch unter den Titel der Vereinfachung, meine Damen und Herren.

Im Gegenzug bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Verlangen einmal pro Monat das Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung. Für Unter­nehmen entfällt noch die Meldepflicht über Schichtarbeit und Kurzarbeit gegenüber dem Arbeitsinspektor. Das ist Entbürokratisierung und Vereinfachung. Viele Unter­nehmer stöhnen in diesem Bereich, was uns auch immer bei Betriebsbesuchen gesagt wird. Daher halten wir auch diesen Bereich für sehr sinnvoll, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt, Entbürokratisierung: Ich verstehe nicht, warum man dem nicht auch im Bereich der Beauftragten zustimmen kann, da wird wirklich nicht übers Ziel ge­schossen. Es entfallen die Brandschutzgruppen und die verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutz-Ausschusses werden von zwei auf eine pro Jahr reduziert. Ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses kann natürlich jederzeit eine Sitzung einberufen. Auch die Funktion von Präventivfachkräften und Sicherheitsvertrauenspersonen wird verein­facht, das kann dann eine Person durchführen.

Das bringt jedenfalls Erleichterungen für die Betriebe und überhaupt keine Benach­teiligungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher wird auch dieser Punkt jedenfalls unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kuzdas.)

Beim vierten Punkt geht es um die Rechtssicherheit für Nebenerwerbslandwirte beim Arbeitslosengeldbezug. Da möchte ich mich insbesondere bei unserem Bundesminis­ter Hundstorfer bedanken, denn es ist keine Selbstverständlichkeit, dass das so rasch umgesetzt wird. In kürzester Zeit wurde die bis zum Sommer geltende Rechtslage wieder fixiert, nämlich dass der relevante Einheitswert, angelehnt an die Geringfügig­keitsgrenze, wieder 13 177 € beträgt. Meine Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiger Punkt für viele Tausende Nebenerwerbslandwirte. Herr Bundesminister, ich danke Ihnen auch für das Schreiben, das an die AMS-Stellen in diesem Zusam­men­hang bereits ergangen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der letzte Punkt: Wir wissen, wir haben eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt. Es werden zusätzlich 30 Millionen für die Kurzarbeit zur Verfügung gestellt, weil es notwendig ist, bei einer schwächeren Konjunktur entgegenzuwirken. Auch dieser Punkt


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wird hier miterledigt. Insgesamt sind das wesentliche Punkte für den Bereich des Arbeitsmarktes, auch für den Bereich der Vereinfachung und der Entbürokratisierung.

Meine Damen und Herren, unsere Zustimmung findet dieses Paket jedenfalls, und ich bitte auch Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.28.34

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie! Ein großes Paket hat die Regierung uns da unterbreitet, und wir stehen den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Es waren im Lohn- und Sozialdumping-Bereich einige Nachbesserungen erforderlich, einfach um einen fairen Wettbewerb, insbesondere für die österreichischen Firmen, sicherzustellen und im Hinblick darauf die Vollstreckung von Sanktionen und Verwaltungsstrafen neu zu organisieren.

Wir stellen uns aber dagegen, Unternehmer unter einen Generalverdacht zu stellen, und wir sind sehr vorsichtig, wenn Regelungen möglicherweise zu bürokratisch aus­fallen oder zu eng gefasst sind. Deswegen haben wir einige Änderungswünsche bereits im Ausschuss eingebracht, wo sie im Großen nicht einmal gescheit diskutiert worden sind. Deshalb bringen wir sie hier noch einmal ein, und ich möchte dazu wie folgt ausführen:

Zu § 7a Abs. 1a und 7b Abs. 1a, zu der Frage, wann eine Entsendung vorliegt: Da wurde eine taxative Aufzählung gewählt, so als ob man heute für alle Zeit sagen könnte, welche Tätigkeiten da in Frage kommen. Wir sind dafür, eine demonstrative Aufzählung daraus zu machen.

Im § 7d ist die zwingende Bereithaltung der Lohnunterlagen vor Ort vorgesehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Herr Abgeordneter: Wenn Sie das als Abänderungsantrag einbringen, dann weise ich Sie darauf hin, dass Sie diesen ver­lesen müssen. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Ich weiß, dass ich das verlesen muss, ich möchte es aber zuerst erklären, denn von den Buchstaben haben Sie nichts.

Was uns da aufstößt, ist, dass die Bereithaltung der Lohnunterlagen vor Ort als ver­pflichtend angeordnet ist. Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt, wenn man das von einem Parteienvertreter wahrnehmen lässt, sei die Geschichte gegessen. – So steht es aber nicht im Gesetz! Im Gesetz steht, die Lohnunterlagen müssen vor Ort verwahrt werden. Wir meinen, eine Frist bis zum zweitfolgenden Werktag für die Beschaffung vor Ort müsste genügen, um das unbürokratisch abzuwickeln.

Kollegin Schatz hat auch darauf Bezug genommen, wie denn das sei, wenn festgestellt wird, dass irgendwo zu wenig entlohnt worden ist. Da sieht der Gesetzentwurf vor, dass den betroffenen Arbeitnehmern ein Strafbescheid zugestellt werden muss. Wir möchten den Mitarbeitern aber nicht Strafbescheide zugestellt wissen, die nicht einmal rechtskräftig sind, denn es wäre ja möglich, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer in einem Berufungsverfahren Recht bekommt und der Strafbescheid hinfällig wird. (Abg. Schatz: Die Verfallsfrist anpassen!) Wenn man dann vor Rechts­kraft die Bescheide schon der Belegschaft zustellt, schürt man nur Misstrauen und Rechtsunsicherheit, und das kann in niemandes Interesse sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 52

Ein weiterer Punkt ist § 7o, bei dem es um die Zustellung geht, wenn sichergestellt werden soll, dass es bei Bescheiden, die an ausländische Unternehmen gehen, nicht zu Zustellungsschwierigkeiten kommt. Hinsichtlich der Frage, ob ein Bevollmächtigter des ausländischen Unternehmens bekanntgegeben werden muss oder nicht, sind wir der Meinung, dass der Beauftragte des ausländischen Unternehmens jedenfalls ver­pflichtend genannt werden muss, damit sichergestellt werden kann, dass diese Umge­hungsmöglichkeit ausgeschaltet wird. Da hätten wir uns eine engere Fassung ge­wünscht.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen

1. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7a Abs. 1a nach der Wortfolge „Eine Entsendung liegt“ das Wort „insbesondere“ eingefügt.

2. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 1 Z 4 im letzten Halbsatz das Wort „oder“ durch ein „und“ ersetzt.

3. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 1a nach der Wortfolge „Eine Entsendung liegt“ das Wort „insbesondere“ eingefügt.

4. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 5 nach der Wortfolge „Ist die Bereithaltung oder Zugänglichmachung der Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort nicht zumutbar“ die Wortfolge „oder wird die steuerliche Vertretung durch einen Berufsbefugten wahrge­nommen“ ersetzt.

5. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7d Abs. 1 nach der Wortfolge „Ist die Bereithaltung der Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort nicht zumutbar“ die Wortfolge „oder wird die steuerliche Vertretung durch einen Berufsbefugten wahrgenommen“ ersetzt.

6. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7e Abs. 1a Z 6 vor das Wort „Strafbescheid“ das Wort „rechtskräftigen“ eingefügt.

7. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7g Abs. 3 vor das Wort „Strafbescheid“ das Wort „rechtskräftigen“ eingefügt.

*****

Wären wir dem also auch nachgekommen.

Zur angesprochenen Frage „Urlaub für Arbeitslose“: Dazu hat Kollegin Schwentner einen Antrag eingebracht, und wir haben im Ausschuss die Möglichkeit gehabt, darüber zu diskutieren. Da hat allerdings die Bereitschaft der Mehrheitsparteien gefehlt, sinnvoll auf das Anliegen einzugehen. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Es wurde mit dem Hinweis darauf, das sei Urlaub für Arbeitslose, einfach abgetan. Ich glaube, das Thema ist ein berechtigtes, das Anliegen ist ein berechtigtes. Wir stimmen dem Antrag dennoch nicht zu, weil wir ein paar Details gerne anders gesehen hätten, aber es steht dem Anliegen jedenfalls zu, dass hier näher darauf eingegangen wird, und man sollte auf vernünftige Anliegen nicht mit der populistischen Keule draufhauen und sich nicht einmal der Diskussion stellen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

10.34



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 53

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenver­sicherungs­gesetz 1977 geändert werden - Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeits­zeit­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977 geändert werden - Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7a Abs. 1a nach der Wortfolge „Eine Entsendung liegt“ wird das Wort „insbesondere“ eingefügt.

2. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 1 Z 4 im letzten Halbsatz das Wort „oder“ durch ein „und“ ersetzt.

3. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 1a nach der Wortfolge „Eine Entsendung liegt“ wird das Wort „insbesondere“ eingefügt.

4. In Artikel 1 Z 1 wird in § 7b Abs. 5 nach der Wortfolge „Ist die Bereithaltung oder Zugänglichmachung der Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort nicht zumutbar“ die Wortfolge „oder wird die steuerliche Vertretung durch einen Berufsbefugten wahrgenommen“ ersetzt.

5. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7d Abs. 1 nach der Wortfolge „Ist die Bereithaltung der Unterlagen am Arbeits(Einsatz)ort nicht zumutbar“ die Wortfolge „oder wird die steuerliche Vertretung durch einen Berufsbefugten wahrgenommen“ ersetzt.

6. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7e Abs. 1a Z 6 vor das Wort „Strafbescheid“ das Wort „rechtskräftigen“ eingefügt.

7. In Artikel 1 Z 2 wird in § 7g Abs. 3 vor das Wort „Strafbescheid“ das Wort „rechtskräftigen“ eingefügt.

Begründung

Ad 1. und 3.

Die Auflistung von Tätigkeiten, die nicht dem Tatbestand einer Entsendung ent­sprechen, ist zu begrüßen. Allerdings scheint die abschließende Aufzählung nicht ziel­führend, da sie unvollständig bzw. zu eng gefasst sein könnte. Insbesondere im Hinblick auf sich stetig veränderende Tätigkeitsfelder und wirtschaftliche Abläufe, ist eine solche taxative Auflistung kritisch zu betrachten, da sie auf zukünftige Verän­derungen nicht flexibel genug reagieren kann. Eine beilspielhafte, demonstrative Auf-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 54

zählung genügt aus unseren Sicht und bietet entsprechenden Spielraum für zukünftige Tätigkeiten, die einer Entsendung gleichzustellen wären.

Ad 2.

Die vorliegende Regierungsvorlage versucht zwar, die Zustellung an ausländische Unternehmen zu verbessern, doch in der vorliegenden Fassung muss stark ange­zweifelt werden, ob dies überhaupt möglich ist. Denn in der aktuellen Fassung besteht die Gefahr, dass wenn der ausländische Unternehmer bzw. Beauftragte untergetaucht, oder sonst nicht greifbar wäre, gar keine Strafverfolgung möglich ist. Eine wesentliche bessere Verfolgung gegenüber ausländischen Unternehmen wäre durch eine verpflich­tende Nennung eines Beauftragten möglich, wodurch Betrugsmöglichkeiten weitesgehend ein Riegel vorgeschoben werden könnte. Mit dem gegenständlichen Abänderungs­vorschlag wird, wenn das ausländische Unternehmen bzw. der Beauftragte nicht greifbar sind, zumindest eine Zustellung an den inländischen Arbeitgeber möglich. So kann ein besserer Schutz des redlichen inländischen Mitbewerbs erzielt werden.

Ad. 4. und 5.

Die verpflichtende Bereithaltung der Lohnunterlagen am Arbeitsort ist nicht praxis­tauglich. Worauf hier überhaupt nicht eingegangen wird, sind Unternehmer, die ihre Abrechnung ordnungsgemäß von einem Parteienvertreter wahrnehmen lassen. In so einem Fall braucht es auch Zeit, die Unterlagen zu beschaffen. Denn gerade um Fehler in diesen Bereichen zu vermeiden, werden diese Aufgaben teilweise ausgelagert. Wenn Unternehmen schon keinen Fehler machen wollen und sich professioneller Hilfe bedienen, dann sollte dies auch in den durchaus notwendigen Überwachungsmaß­nahmen einfließen und redliche Unternehmer nicht gezwungen werden, ihr gesamtes Personalarchiv und sämtlichen Unterlagen mit sich zu führen. Die vorgeschlagene Änderung berücksichtigt diesen Umstand und gewährleistet damit eine praktikable Handhabung für Unternehmen.

Ad 6. und 7.

Aus unserer Sicht ist die vorgesehene Regelung in der Regierungsvorlage rechts­politisch höchst bedenklich. Denn bei einem Strafbescheid wäre der/die betreffende Arbeitnehmer_in sofort, nämlich vor Rechtskraft des Bescheides, vom Krankenver­siche­rungsträger darüber zu informieren.

Die Information über missachtete Recht von Arbeitnehmer_innen ist positiv zu beur­teilen, sie darf aber erst dann erfolgen, wenn entsprechende Bescheide auch tatsäch­lich Rechtskraft erlangt haben. Weder Arbeitgeber_innen noch Arbeitnehmer_innen hätten einen Nutzen von der Benachrichtigung über einen nicht rechtskräftigen Bescheid, außer Misstrauen und Rechtsunsicherheit. Weshalb gerade in diesem Bereich für Arbeitgeber_innen dieser Rechtsschutz nicht gelten soll, ist nicht nach­vollziehbar.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dietrich. – Bitte.

 


10.34.38

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Spätestens jetzt bemerken wir, dass Österreich in der globalisierten Welt angekommen ist. Wir haben 400 000 Arbeitslose, die versuchen, einen Job zu finden. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in weiten Bereichen die Produktion der Güter nicht mehr in Österreich erfolgt, sondern dass Waren aus dem Ausland unsere Supermärkte füllen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 55

Das heißt, der Industriestandort, der Produktionsstandort wurde im Laufe der letzten Jahre sukzessiv geschwächt, und die Regierung hat nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken. (Beifall beim Team Stronach.)

War es zuerst nur die Produktion, die ausgelagert wurde, so merken wir jetzt, dass wir auch im Dienstleistungsbereich immer mehr Arbeitsplätze verlieren. Immer mehr müs­sen wir zur Kenntnis nehmen, dass zum Beispiel durch das Schlupfloch Entsende­richtlinie ausländische Arbeitnehmer auf unseren Baustellen arbeiten, während inländische Arbeitnehmer arbeitslos sind. Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute dieses Gesetz beschließen, ein Gesetz, das Lohn- und Sozialdumping verhindern sollte, weil das eine richtige Maßnahme in die richtige Richtung ist, um die heimischen Arbeitnehmer zu stärken, um die heimischen Betriebe zu stärken.

Meine geschätzten Damen und Herren, es gibt jedoch noch andere Schlupflöcher. Wir wissen, es gibt zum Beispiel Zimmermädchen, die selbständig in einem Hotel arbeiten, also nicht dort angestellt sind, sondern als selbständige Einzelunternehmer gelten. Es gibt Friseurinnen, die Einzelunternehmer sind, die in einem Friseursalon arbeiten, aber nicht angestellt sind. Wir haben noch immer ein System, das unseren Kollektivvertrag unterlaufen kann, sodass unsere Arbeitsplätze, nämlich die Arbeitsplätze unserer heimischen Arbeiter und Arbeiterinnen, stark gefährdet sind. Auch da müssen wir ansetzen, da haben wir Handlungsbedarf. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich bin sehr froh darüber, dass bei einer Diskussionsveranstaltung hier im Parlament vorige Woche auch das Bestbieter- und Billigstbieterprinzip thematisiert wurde. Da gibt es mit Sicherheit Möglichkeiten, um die regionalen Unternehmer zu stärken. Das ist einmal der richtige Ansatz. Wenn man im Bereich der Ausschreibung zusätzliche Kriterien einführt, wird die Schwierigkeit sein, dafür zu sorgen, dass dann nicht die Korruption überhandnimmt. Auch da müssen wir sehr wachsam und sehr achtsam sein, dass wir die richtigen Instrumentarien finden.

Was die Budgetierung für die Kurzarbeit betrifft, dem werden wir zustimmen, weil ich glaube, dass das ein flexibles Instrumentarium ist, um die Menschen im Arbeitsprozess zu halten und sie nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken.

Frau Kollegin Schatz, wogegen wir jedoch in Zeiten wie diesen vehement sind, ist, dass Arbeitslose einen bezahlten Urlaubsanspruch haben. Ich kann Ihnen sagen, das polarisiert zu stark. Das bringt die Menschen zu stark gegeneinander auf – jene, die heute schon um sehr wenig Geld hart arbeiten müssen, jene, die zum Beispiel Unternehmer sind, die, wie man weiß, maximal zwei Wochen oder zehn Tage Urlaub im Jahr haben, die hart ums Überleben kämpfen, und die Arbeitslosen, wenn man dann sagt, dass sie Urlaubsanspruch haben und Urlaubsgeld bekommen sollen. Da werden wir auf keinen Fall mit dabei sein, denn wir wollen nicht auf Schulden Urlaub finanzieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Noch dazu gibt es ja jetzt schon viele Möglichkeiten. Arbeitslose können sogar ins Ausland auf Urlaub fahren, aber es wird ihnen nicht bezahlt. Ich glaube, das ist in einer Zeit, die wirtschaftlich so schwierig ist, der richtige Weg, die Schraube nicht noch mehr anzuziehen. (Beifall beim Team Stronach.)

10.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


10.39.15

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte grundsätzlich einmal denjenigen Fraktionen, die zustimmen, Danke sagen, denn ich glaube, es ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 56

ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, ein wesentlicher Schritt, um eine Lücke zu schließen. Dieser Lückenschluss wird noch weitere Schritte nach sich ziehen. Warum sage ich das jetzt schon? – Weil wir auch davor stehen, dass wir nächstes Jahr die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie umsetzen werden. Und mit dieser Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie – klingt wahnsinnig technisch, gebe ich offen zu – ist es dann aber auch möglich, Verwaltungsstrafen im Ausland zu exe­kutieren. Das ist der nächste wesentliche Punkt, den zum Glück noch das Euro­päische Parlament in seiner alten Zusammensetzung beschlossen hat und der national­staatlich in den nächsten Monaten umgesetzt werden muss.

Ich möchte auch da ein paar Zahlen etwas geraderücken, weil ich glaube, dass gerade jene Partei, die immer meint, sie vertritt den kleinen Mann, hier nicht mitstimmen will, das ist in Wirklichkeit ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Sie sollten sich Ihren Standpunkt überlegen, denn Sie sind für die Beibehaltung von diversen Missständen. Dafür sind Sie verantwortlich. Dann sagen Sie doch den kleinen Leuten, dass es Ihnen wurscht ist, wie es ihnen geht. Das ist doch die Ratio Ihrer Logik. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Sie stellen sich hier her und verlangen einiges. – Es ist ja alles super, ich hätte das auch gerne, 1 600 € Mindestlohn, 1 200 € Mindestpension. Natürlich ist das toll, aber erklären Sie doch den Menschen, wie Sie die 10 Milliarden € Mehrkosten finanzieren! Erklären Sie doch der kleinräumigen österreichischen Wirtschaft, wie sie über Nacht 1 Milliarde € mehr an Lohnkosten finanzieren soll! Erklären Sie das den Menschen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Und gleichzeitig stellen Sie sich her und sind gegen jegliche Form von Ver­mögens­besteuerung. Ihr Populismus überholt Sie selber. Das ist in Wirklichkeit Ihre Politik. Viel Vergnügen, mir kann es recht sein! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist nicht wahr!)

Noch ein paar Dinge zur Klarstellung. Meine Damen und Herren! Betreffend Entsende­richtlinie gibt es immerhin das, was wir heute schon an Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsmöglichkeiten haben. Das ist keine riesige Zahl, aber 17 ausländische Firmen sind bereits jetzt für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gesperrt, weil sie wegen Unterentlohnung, Nicht-Vorliegen von Lohnunterlagen und so weiter ein Verwaltungsstrafverfahren bekommen haben. Das Durchziehen dieses Verwaltungs­straf­verfahrens bedeutet immerhin für 17 ausländische Firmen: hier nicht mehr.

Das ist heute schon Rechtslage, das tun wir, wir verschärfen das Gesetz jetzt, werden es noch besser machen. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Wir haben 28 000 Firmen kontrolliert. Es kam zu fast 1 000 Anzeigen. Auch hier – das muss man auch klar sagen – sind die Hälfte inländische Firmen, die andere Hälfte ausländische Firmen. Das nur zur Klarstellung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe auch nichts anderes gesagt!)

Weiters zur Klarstellung: Wir haben immerhin allein durch den Tatbestand der Unter­entlohnung einen Strafrahmen von 6,9 Millionen € beantragt, allein durch den Tatbestand Verweigerung der Einsichtnahme in die Lohnunterlagen haben wir immer­hin ein paar 100 000 € hereinbekommen. Beim Tatbestand der Unterentlohnung betrug die Gesamtsumme – ich habe sie bereits erwähnt – rund 19 Millionen €, nur die Anzeigen wegen Unterentlohnung; auch da wiederum die Hälfte aus dem Ausland, die Hälfte aus dem Inland.

Das heißt, es ist in Wirklichkeit so, dass diese Gesetzesmaterie sehr wohl gegriffen hat, aber es war notwendig und es ist notwendig, ein paar Dinge noch zu verschärfen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 57

Ich weiß, die Information für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klingt natürlich super. Wir haben auch da eine Entwicklung, die ich ganz gerne mehr beschleunigt hätte. Ich hätte auch gerne den Tatbestand, den wir im BUAG schon haben, im Bau­arbeiterbereich, überall drinnen; dort, wo die BUAK die Sozialversicherung ist, haben wir das ja bereits drinnen. Die Information erfolgt dort früher, mit der Strafanzeige erfolgt die Information.

Ich hätte das ganz gerne in allen Bereichen umgesetzt, aber auch hier sind wir step by step unterwegs. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass wir dies step by step schaffen werden.

Ich möchte aber noch einmal an alle appellieren, diesem Gesetz komplett zuzu­stimmen, weil wir nämlich in Österreich etwas geschaffen haben, womit wir einzigartig sind. Wir sind das einzige Land der Welt – das einzige Land der Welt! –, wo im Verwaltungsstrafrecht der Tatbestand Unterentlohnung verfolgt wird. Wir sind das einzige Land Europas, wo der Tatbestand Unterentlohnung verwaltungsstrafrechtlich verfolgt wird. Die Frage der nicht ausbezahlten Löhne oder nicht ordnungsgemäß ausbezahlten Löhne ist ein Faktum des Zivilrechts. Im Zivilrecht ist das alles möglich und ist schon lange geübte Praxis. Wir sind hierbei aber einzigartig im Verwaltungs­strafrecht. Das ist in Wirklichkeit die Challenge dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, dass wir hier wiederum einen Schritt gesetzt haben, um eine Weiterentwicklung zustande zu bringen. Demzufolge kann ich nur noch einmal an alle appellieren, hier zuzustimmen.

Die Finanzpolizei besteht aus 535 Personen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie schaut es nächstes Jahr aus?) – Das wird nächstes Jahr auch so sein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fragen Sie Ihre Personalvertretung!) Sie dürfen sich da sicher sein. Ich weiß, dass Sie mit einer Zahl durch die Gegend argumentieren  (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich argumentiere überhaupt nicht!) – Entschuldigung, eine Wortmeldung von Ihnen ist ja zumindest eine halbe Argumentation. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hätten Sie zugehört ! Ich habe keine Zahl genannt)

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, ich habe das sogar ernst gemeint, ich wollte Ihnen sogar unterstützend sagen, dass Sie da etwas Ernsthaftes ansprechen. Sie sprechen nämlich eine Personaleinsatzplanzahl an, und diese Personal­einsatz­planzahl ist eine andere als der tatsächliche Personalstand. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber ich habe keine Zahl genannt!) Der tatsächliche Personalstand ist 535, die Personaleinsatzplanzahl ist eine andere.

Das ist das Gleiche wie bei mir bei den Arbeitsinspektoraten. Es sind ja beide Sektoren vom Aufnahmestopp ausgenommen, beide Sektoren haben genauso unterschiedliche Zahlen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie schaut es nächstes Jahr aus?) Wir haben Vollzeitäquivalente, wir haben Teilzeitäquivalente und, und, und. Demzufolge können Sie versichert sein, wir setzen alles daran, dass es diese Zahl von 535 Personen, die es de facto gibt, die es effektiv gibt, auch in Zukunft geben wird. Ich rede von der effektiven Zahl und nicht davon, was irgendwo im sogenannten Einsatzplan steht. Das ist das, was ich Ihnen hier mitteilen wollte.

Ich danke auch für die Zustimmung und hoffe, dass alle bei den Nebenerwerbsbauern mitmachen werden. Diese Reparatur war im Interesse dieser Personengruppe not­wendig, denn in Wirklichkeit sind es 50/50: 50 Prozent Arbeitnehmer wie alle anderen, 50 Prozent sind in der Landwirtschaft tätig, wie eben die Vollerwerbsbauern. Das heißt, es sind Menschen, die in diesen beiden Bereichen tätig sind.

Ich möchte zum Schluss kommen und noch einmal die Veränderung der Modalitäten beim Arbeitslosengeld klarstellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 58

Frau Abgeordnete Schwentner, ich möchte auch hier noch einmal sagen, es gibt heute schon, nach den heutigen Modalitäten, im heutigen Rechtsrahmen, in dem das AMS arbeitet, die Möglichkeit, dass sich Menschen bei sehr begründeten Vorliegen von diversen Ursachen ins Ausland begeben können. Aber einen Urlaubsanspruch für das Ausland? – Ich würde Sie dringend bitten, diesen Standpunkt noch einmal zu über­denken. Ich weiß nicht, ob Sie den Betroffenen damit etwas Gutes tun. Jeder kann für Hochzeiten, bei Todesfällen ins Ausland fahren, das ist alles möglich und geschieht auch, aber ich glaube nicht, dass Sie den Menschen damit etwas wirklich Tolles tun, weil sonst viele andere Diskussionen auf uns zukommen, die diesen Menschen überhaupt nicht gut tun, nämlich die Diskussion, wie sie das finanzieren, wie sie das überhaupt tun können und, und, und. Demzufolge würde ich Sie dringend bitten, diesen Standpunkt zu überdenken.

Zur Argumentation der Arbeitslosenzahlen: Gestern am Abend waren es 326 550. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


10.49.37

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich befasse mich mit der Neuregelung des Arbeitslosengeldbezuges für Nebenerwerbs­landwirte. Wir wissen ja, es gibt Zehntausende Kleinst- und Nebenerwerbslandwirte in Österreich. Wir waren ehrlich gesagt auch bestürzt, dass das AMS diesen die Aus­zahlung bei Verlust aus ihrer unselbständigen Tätigkeit  (Abg. Wöginger und Bun­des­minister Hundstorfer: Der Verwaltungsgerichtshof!) Der Verwaltungsgerichts­hof. – Das wird jetzt wieder geändert, diese Kleinst- und Nebenerwerbslandwirte bekommen wieder Arbeitslosengeld, denn dieses Arbeitslosengeld beziehungsweise das Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung ist für diese Kleinst- und Klein­landwirte ja von existenzieller Bedeutung.

Diese Betriebe haben ja keine Existenzgrundlage – oder keine lebensfähige Existenz­grundlage – aus der Bewirtschaftung ihres Kleinstbetriebes heraus. Sie sind aber für Österreich trotzdem sehr, sehr wichtig, denn das sind ja vielfach die Idealisten, das sind auch die Erhalter der Kulturlandschaften, das sind – in kleinem Maße, aber doch – auch Lebensmittelproduzenten, und sie tragen natürlich sehr, sehr viel zum gesell­schaftlichen und kulturellen Leben in den von Abwanderung betroffenen Gebieten bei.

Was mich wundert, ist, dass die Auswirkungen dieser Novelle niemandem aufgefallen sind. Wir haben im Landwirtschaftsministerium 1 000 Beamte sitzen, denen das nicht aufgefallen ist. In den neun Landwirtschaftskammern haben wir ebenso viele Beamte und Fachexperten, denen das nicht aufgefallen ist. Und wir haben hier die Fraktion des Bauernbundes, die den Alleinvertretungsanspruch für die Landwirte für sich reklamiert, und – es wundert mich – auch denen ist nicht aufgefallen, dass die Novellierung dieses Gesetzes solche Auswirkungen auf die Nebenerwerbslandwirte hat. (Abg. Eßl: Auslegungssache!)

Ich bin ein bisschen stolz, dass wir Freiheitliche – als einzige Partei im Nationalrat – einen diesbezüglichen Antrag eingebracht haben und diese Änderung jetzt zumindest mit beschleunigt haben. Das ist ein großer Erfolg für uns. Keine andere Partei im Nationalrat hat sich um diese Dinge gekümmert, das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Herr Minister! Sie haben aber noch etwas vergessen. Sie haben gerade die hohen Ar­beitslosenzahlen und das geringe Arbeitslosengeld in vielen Bereichen ange­sprochen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 59

und Sie haben an den Freiheitlichen kritisiert, dass wir ja nur vorgeben, für den kleinen Mann zu sein, aber das nicht tatsächlich sind. Ich erinnere mich an den gestrigen Antrag, den wir hier gestellt haben, und den möchte ich Ihnen auch zur Kenntnis bringen, damit Sie wissen, wie die SPÖ mit Förderungen und mit Geld umgeht.

Wir haben gestern einen Antrag betreffend Kürzung der Förderungen für Groß­agrarbetriebe eingebracht. Sie wissen davon wahrscheinlich nichts, Ihre Abgeordneten wissen es. Da geht es um Millionenförderungen. Wir reden hier nicht von 100 € für Arbeitslose oder für AlleinerzieherInnen, wir reden von Millionenförderungen. Wir haben gestern beantragt, dass Förderungen aus dem Landwirtschaftsbudget für die Stiftung Fürst Liechtenstein – die jährlich 1,3 Millionen € Förderung bekommt, die lediglich eine Zweigniederlassung und nicht ihren Sitz in Österreich hat – gekürzt werden. Die SPÖ-Abgeordneten haben das gemeinsam mit der ÖVP abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Unerhört!)

Wir haben eine Kürzung der Förderung für die Stiftung Fürst Esterházy verlangt, die mit 700 000 € pro Jahr aus dem Landwirtschaftsbudget gefördert wird. Wir haben eine Kürzung der Förderung für die Landgut Allacher GmbH und die Allacher Landbau GmbH – zwei gespaltene Firmen mit der gleichen Geschäftsführerin – verlangt, die 780 000 € Förderung pro Jahr erhalten. Und wissen Sie, wie viele Arbeitsplätze diese Firma hat? Genau sechs Stück. 780 000 € Förderung für sechs Arbeitsplätze.

Wir haben diesen Antrag eingebracht, damit man hier eine sinnvolle Obergrenze einführt. Die SPÖ-Abgeordneten haben in einer namentlichen Abstimmung eine Be­schränkung dieser Unsummen an Förderungen für diese landwirtschaftlichen Gesell­schaften und Stiftungen abgelehnt.

Ich möchte auch noch erwähnen – weil ich gerade den Abgeordneten Pendl hier sehe –, dass das Stift Heiligenkreuz, deine Gemeinde, 570 000 € aus dem Landwirt­schaftsbudget an Förderung erhält. Und du hast unseren Antrag hier abgelehnt.

Auf der einen Seite wird gejammert, dass wir so viele Arbeitslose haben, und man versucht hier in kleinsten Schritten, diese stärker zu fördern – dabei geht es vielleicht um 50, 70, 100 €. Auf der anderen Seite ist die SPÖ jedoch nicht bereit, diese wenigen – vielleicht sind es 50, vielleicht sind es 100 – Betriebe, die diese Hundert­tausende Euro an Förderungen erhalten, zu beschränken. Das ist keine soziale Ge­rechtigkeit, von der Sie immer sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und es sind ja nicht nur Sie, es ist ja Ihre gesamte Fraktion, die davon spricht, Reichensteuern und Millionärsabgaben einzuführen, für Verteilungsgerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit zu sorgen, den kleinen Mann zu unterstützen, während Sie im Gegenzug diesen wenigen Großbetrieben auf die nächsten fünf, sechs, sieben Jahre hinaus Millionen an Förderungen zuschanzen. Und das ist meiner Ansicht nach keine soziale Gerechtigkeit, Herr Sozialminister. (Beifall bei der FPÖ.)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.54.38

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen, liebe Kollegen! Ein sehr wichtiges Gesetz für Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird heute novelliert, und ich hoffe, dass es einstimmig novelliert wird. Ein Gesetz – der Herr Minister hat es gesagt –, das einzigartig in Europa ist. Es gab dazumal – im Jahr 2011 – viele Diskussionen und wichtige Forderungen der Gewerkschaftsbewegung in Österreich und auch der Arbeiterkammer, letztendlich wurde es realisiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 60

Betrachtet man den letzten Zeitraum, so weiß man, dass das Gesetz zu Recht im Jahr 2011 beschlossen worden ist. Es gab viele Überprüfungen. Einige Zahlen wurden genannt: 1 000 Strafanzeigen, die letztendlich zu einer Summe von 20 Millionen € an Strafen – leider, muss man sagen – geführt haben.

In der vorliegenden Novellierung sind ganz wichtige Punkte die Kontrolltätigkeit betref­fend enthalten. Es wurde bereits erwähnt: Der Grundlohn wird ja schon heute kontrol­liert. Ein wesentlicher Bereich sind die Überstunden, die Überstunden und deren Zuschläge werden jetzt auch in Zukunft kontrolliert. Wir wissen, dass hier in manchen Branchen leider einiges im Argen liegt. Und wir wissen – vor allem wir in der Gewerk­schaftsbewegung –, dass im Überstundenbereich viele Schwierigkeiten existieren. Wenn in Zukunft die Kontrollen auch in diesem Bereich existieren, ist das für die Gewerkschaftsbewegung – und vor allem für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Die Strafhöhe bei Nichtbereithalten der Lohnunterlagen wird verdoppelt. Es gab ja quasi die Möglichkeit der Straffreiheit – das ist alles schon angesprochen worden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in Zukunft beim Strafbescheid konkret über die Unterentlohnung informiert – das ist ein ganz wichtiger und richtiger Schritt. Vonseiten der Gewerkschaft hätten wir es zwar gerne gehabt, dass man bereits vorher informiert, aber nochmals: Es ist ein wichtiger und ein guter Kompromiss.

Es hat hier eine sehr treffende und wichtige Petition vonseiten der Arbeiterkammer und des ÖGB Oberösterreich gegeben, wo 25 000 Kolleginnen und Kollegen unter­schrieben haben. Das war eine besondere Initiative des Präsidenten der AK Oberöster­reich, Dr. Johann Kalliauer. Ich denke, es ist eine gute Novellierung, und ich bitte um Beschlussfassung.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Wöginger und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (336 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In der Z 2 wird im § 10 Abs. 56 der Ausdruck „Arbeits- und Sozialrechts-Ände­rungs­gesetzes 2014“ durch den Ausdruck „Bundesgesetzes“ ersetzt.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

10.57


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 61

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Wöginger und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (336 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In der Z 2 wird im § 10 Abs. 56 der Ausdruck „Arbeits- und Sozialrechts-Ände­rungs­gesetzes 2014“ durch den Ausdruck „Bundesgesetzes“ ersetzt.

Begründung

Die Aufgrund des § 27 GOG-Antrages erfolgte Änderung steht zwar im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014, erfolgt aber nicht im Rahmen des ASRÄG, sondern in einem eigenen Bundesgesetz. Die beiden Bundesgesetze werden unter verschiedenen BGBl. Nummern kundgemacht werden. Zur korrekten Verweisung auf die Fundstelle der Kundmachung ist daher die vorgeschlagene Korrektur in der Inkrafttretensbestimmung erforderlich.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.57.58

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Zu­schauerin­nen und Zuschauer! Herr Minister! Ich starte jetzt noch einmal den Versuch, den Abänderungsantrag meiner Kollegin Birgit Schatz ordnungsgemäß einzubringen. Im Kern geht es darum, dass wir bei begründetem Verdacht eine frühere Information der ArbeitnehmerInnen wollen, die Einführung der Möglichkeit einer Verbandsklage, keine Verknüpfung zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen und den Präventiv­fachkräften, und zum Vierten, dass im AlVG, also im Arbeitslosenversicherungsgesetz, Unselbständige, Selbständige und LandwirtInnen gleich behandelt werden. Ich hoffe, dass das jetzt entsprechend eingebracht ist. – Danke. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Und jetzt zu meinem Antrag. Es ist schon ein bisschen verwunderlich, jeden Tag, auch gestern wieder, reden wir darüber, und wir hören auch jeden Tag neue Zahlen, nämlich, um wie viele arbeitslose Menschen es in Österreich geht. Frau Kollegin Dietrich hat es vorhin auch wieder erwähnt: Derzeit sind 400 000 Menschen in Öster­reich arbeitslos. Wir reden darüber, was passieren muss oder passieren sollte, um Jobs zu schaffen, um zu gewährleisten, dass Menschen wieder in die Erwerbstätigkeit kommen. Worüber wir aber nicht reden, und das hätte ich mir gewünscht – danke dem Herrn Kollegen Loacker, der zwar meinen Antrag nicht unterstützt, aber zumindest die Diskussion darüber –, ist, wie es den arbeitslosen Menschen geht, wie es jemandem geht, der täglich entweder in einer Schulung ist, zum AMS muss oder Absagen bekommt, der immer wieder Bewerbungsschreiben schickt, der Angst hat, der von Existenzängsten geplagt wird, mitunter auch die ganze Familie.

Wir haben nicht darüber geredet, im Gegenteil. Es ist ein Sturm an Polemik aus­gebrochen, besonders enttäuschend vonseiten der ÖVP, in Bezug auf meinen Antrag, wo es nicht darum geht, dass arbeitslose Menschen Urlaub bekommen – und das möchte ich jetzt ein für alle Mal richtigstellen, denn in diesem Antrag steht kein einziges


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 62

Mal das Wort „Urlaub“ drinnen –, sondern es geht um eine verpflichtungsfreie Zeit für Menschen, die mehr als 90 Tage, das sind drei Monate, arbeitslos sind, und das heißt sehr, sehr viel für diese Menschen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Dafür gibt es kein Verständnis von den arbeitenden Menschen!)

Ich würde gerne darüber reden, was „verpflichtungsfreie Zeit“ heißt, nämlich nicht dem AMS verpflichtet zu sein, selbst darüber zu entscheiden – wie in vielen anderen Ländern auch, in Deutschland ist das gang und gäbe, auch in der Schweiz – nach 90 Tagen Arbeitslosigkeit, ob man sich vielleicht für ein, zwei, drei, maximal fünf Tage woanders aufhalten möchte, nicht unbedingt im Ausland, sondern auch in Österreich an einem anderen Ort, denn auch das ist nicht erlaubt und möglich. (Abg. Rädler: Dafür gibt es kein Verständnis!) – Ja, es gibt leider kein Verständnis von Ihrer Seite (Abg. Rädler: Bei den arbeitenden Menschen!), und das finde ich sehr, sehr bedauer­lich. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht beispielsweise darum, dass man aus sozialen Gründen seine Angehörigen besuchen möchte, an einer Hochzeit teilnehmen möchte, an einem Begräbnis, und das geht umgekehrt sehr wohl. Ich habe eine Bekannte, die lebt in München und ist arbeitslos. Ihre Mutter ist pflegebedürftig und lebt in Wien, inklusive Schwester. Die Schwester ist tagtäglich um die Pflege der Mutter bemüht, und die Schwester in München kann immer wieder kommen und die Schwester in Wien unterstützen und auch die Mutter besuchen. Umgekehrt wäre das nicht möglich.

Herr Minister, Sie haben da nicht recht, das ist nicht gang und gäbe, das hängt immer wieder ab vom Goodwill des Betreuers und des Beraters im AMS, ob jemand die Erlaubnis bekommt, seinen Aufenthaltsort zu ändern oder nicht. Die Menschen haben kein Recht darauf, das zu tun. Sie haben keinen Rechtsanspruch, ihren Aufenthaltsort zu wechseln, und genau das möchten wir ändern, dass es nämlich diese Möglichkeit gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Was mich in diesem Zusammenhang auch verwundert, Herr Minister, ist, dass Sie fragen: Wer soll das denn zahlen? – Das kostet nämlich gar nichts, und das wissen Sie besser als ich oder zumindest genauso gut wie ich. Also bitte hören wir auf, in dem Zusammenhang mit Falschinformationen herumzuwerfen, mit Polemik, und widmen wir uns dem Kapitel: Wie geht es arbeitslosen Menschen in Österreich, welche Rechte und auch Pflichten haben sie?!

Sie müssen diese Tage beim AMS anmelden. Das heißt, sie müssen mit Ihrem Betreuer unserer Ansicht nach vorher gesprochen haben, der oder die muss Bescheid wissen, dass die Person weg ist. (Abg. Rädler: Völlig weltfremd sind Sie!) Das ist nicht weltfremd, Sie sind weltfremd, wenn Sie nicht wissen, dass mittlerweile Arbeitslosigkeit in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen ist, dass jede erwerbstätige Person alle drei Jahre ungefähr hundert Tage arbeitslos ist! Wenn Sie sich ein bisschen damit beschäftigen und vielleicht auch manchmal ins AMS gehen und schauen würden, wie es den Menschen da geht, dann wäre Ihnen klar, dass nicht ich weltfremd bin, aber Sie sehr wohl. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Schwentner in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung. Er wird aufgrund seiner Länge im Saal verteilt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 63

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Sozialausschuss über ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerIn­nen­schutz­gesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014, 319 d. B.) in der Fassung, des Ausschussberichts (334 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­vertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerIn­nenschutz­gesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014, 319 d.B.) in der Fassung, des Ausschussberichts (334 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z.2 wird in §7e. Abs. 3 folgender Satz angefügt:

„Eine Ablichtung der Anzeige ist der Abgabenbehörde zum Zweck der Nachver­rechnung von Abgaben sowie dem/der von Unterentlohnung betroffenen Arbeitneh­mer/in und den zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitneh­mer/in­nen und der Arbeitgeber/innen ehebaldigst zur Kenntnis zu übermitteln.“

2. In Art. 1 Z. 2 wird nach §7o folgender §7p angefügt:

„Verbandsklage

§ 7p. Sofern der/die Arbeitgeber/in die Entgeltansprüche nicht bereits geleistet hat, haben die zuständigen gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen der Arbeit­nehmer/innen und der Arbeitgeber/innen gegen den/die Arbeitgeber/in den Anspruch auf Unterlassung der Unterentlohnung.“

3. In Art. 1 Z3 wird in Z.31 die Paragraphenbezeichnung „7o“ durch „7p“ ersetzt.

4. Art. 3 Z1 lautet:

„1. Dem §10 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) Eine Sicherheitsvertrauensperson oder ein Betriebsratsmitglied kann nicht rechts­wirksam als betriebseigene Präventivfachkraft bestellt werden.““

5. In Art 6 lautet Z 1.:

„1. § 12 Abs. 1 lautet:

㤠12. (1) Arbeitslos ist, wer

1. eine (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) beendet hat, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 64

2. keine neue oder weitere (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) ausübt.““

Begründung

Grobe Konstruktionsfehler des 2011 in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdum­ping­bekämpfungsgesetz wurden mit der vorliegenden Novellierung behoben (vielfach entsprechend der grünen Vorschläge bei Beschlussfassung im April 2011). Dennoch bleiben einige Lücken bestehen, die die Wirksamkeit der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings – gerade für die Durchsetzung der Interessen für ArbeitnehmerInnen – erschweren bzw. sogar verunmöglichen.

Lohn- und Sozialdumping verunmöglicht fairen Wettbewerb und schädigt das Lohn­niveau ganzer Branchen. Es ist daher nicht nur notwendig, die Lohnkontrolle, Strafbe­stimmungen und Wettbewerbsbedingungen zu verbessern, sondern auch Arbeitneh­merInnen, die praktische Möglichkeit zu geben im Fall von Unterentlohnung den Lohnentfall einzufordern. Die zeitgerechte Information, dass ein begründeter Verdacht auf Unterentlohnung vorliegt (auch über die darin festgestellte Höhe vorenthaltener Löhne), ist dafür Voraussetzung, wird aber derzeit nicht erfüllt.

Diese Problematik besteht seit Einführung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes und wurde auch von Interessensvertretungen jahrelang kritisiert. Die Arbeiterkammer Ober­österreich und der ÖGB Oberösterreich haben diesbezüglich sogar eine parlamen­tarische Initiative eingebracht, die genau die Information von betroffenen unterent­lohnten Beschäftigten und eine einheitliche Verfallsfristdauer auf mind. drei Jahre einfordern.

Zu 1 (§7e. Abs. 3 letzter Satz, AVRAG)

Die Novelle sieht zwar die Information des zuständigen Sozialversicherungsträger an betroffene ArbeitnehmerInnen bei Vorliegen eines Strafbescheids vor. Doch das Ein­klagen oder Einfordern zu diesem Zeitpunkt ist praktisch durch zu kurze Verfallsfristen nicht mehr möglich. Diese sind in den einzelnen Kollektivverträgen festgelegt. Im Bau­gewerbe-KV besteht zum Beispiel eine Verfallsfrist von drei Monaten, im Arbeitskräfte­überlasser-KV können Ansprüche binnen sechs Monaten eingefordert werden. Verfahren bis zum Vorliegen des rechtswirksamen endgültigen Strafbescheides dauern in der Regel länger.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die ArbeitnehmerInnen bereits bei einem begrün­deten Verdacht auf Unterentlohnung zu informieren. Dadurch können sie zeitgerecht ihre Rechte einfordern. Ein weiterer Ansatz ist die Möglichkeit der Verbandsklage.

Zu 2 und 3 (§7p AVRAG)

Den gesetzlichen wie freiwilligen Interessensvertretungen von ArbeitnehmerInnen wie ArbeitgeberInnen wird mit dem vorgeschlagenen § 7o (der bereits so ähnlich im Ministerialentwurf 2010, S. 4 enthalten war) die Möglichkeit geboten, die Interessen ihrer Mitglieder im Weg der Verbandsklage durchzusetzen. Dies ist insofern geboten, als die bereits mögliche Verbandsklage nach § 14 Abs. 1 UWG im Fall von Lohn- und Sozialdumping erst dann erfolgversprechend eingesetzt werden kann, wenn bereits ein rechtsgültiger Bescheid nach §7i Abs. 5 vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt sind in vielen KV enthaltenen Verfallsfristen längst wirksam. Die Schaffung einer eigenständigen Mög­lich­keit der Verbandsklage in den Schutzbestimmungen gegen Lohn- und Sozialdum­ping verkürzt daher in der Praxis die Laufzeit von Verfahren und vergrößert die Rechtssicherheit sowohl für die von Lohndumping betroffenen ArbeitnehmerInnen wie auch für das betroffene Unternehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 65

Zu 4 (§10 ASchG)

Die in der vorliegenden Novelle getroffene Klarstellung, dass betriebseigene Präventiv­fachkräfte bzw. ArbeitsmedizinerInnen auch die Funktion der Sicherheitsvertrauens­person übernehmen können, ist aus mehrfacher Hinsicht problematisch und schwächt letztendlich beide Funktionen.

Die Erfahrung zeigt, dass Sicherheitsvertrauenspersonen einen wertvollen Beitrag für die betriebliche Ausgestaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes darstellen und oftmals gemäß ihrer Bezeichnung hohes Vertrauen in den Belegschaften genießen. Dies ist zu hohem Maß durch die klare Zuordnung zur ArbeitnehmerInnenseite rückführbar, die auch zudem durch die EU-Rahmenlinie des Arbeitsschutz (89 /391 /EWG) im Artikel 11 expliziert gefordert ist.

Die Eingebundenheit in Arbeitsprozesse und das Erfahrungswissen aus der Mitte der Belegschaft (z.B. in der Testung von neuen Schutzausrüstungen) gewährleistet die praktische Anknüpfung des ArbeitnehmerInnenschutzes.

Betriebseigene Präventivfachkräfte oder ArbeitsmedizinerInnen sind nach dem ASchG unmittelbar dem Arbeitgeber in Stabsfunktion zu unterstellen (vgl. ASchG §83 (7)). Interessenskonflikte sind daher in der betrieblichen Praxis vorprogrammiert.

Zudem wirft die geplante Änderung die Bestellungslogik über Bord: so hat die Betriebs­ratkörperschaft keinen Einfluss auf Bestellung der Präventivdienste, aber Recht die Bestellung einer SVP zu verhindern (im neuen Fall kann das ein und dieselbe Person sein).

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Unvereinbarkeit dieser Funktionen klarzu­stellen um die Zuordenbarkeit der Sicherheitsvertrauenspersonen auf die Arbeitneh­merIn­nenseite zu unterstreichen.

Zu 5 (§12 Abs. 1 AlVG)

Mit der Wiederherstellung der für NebenerwerbslandwirtInnen sehr vorteilhaften Bestim­mung hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist (neuerlich) die Frage der Ungleichbehandlung verschiedener Bevölkerungsgruppen aufgeworfen. Es ist sachlich nicht begründbar, warum LandwirtInnen einer derart günstigen Anrechnungs­regelung unterworfen sein können, während Selbständige in derselben Lebenssituation keinen Zugang zu Arbeitslosengeld haben sollen. Der Wegfall des Ausschlusses von Menschen, die einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen, schafft keinen neuen Zugangstatbestand, sondern ermöglicht Menschen in Krisen­situationen deren Überwindung. Auch Selbständige sollen nach Verlust einer unselb­ständigen Beschäftigung Zugang zu Arbeitslosengeld haben, sofern sie im gegen­ständlichen Monat keine Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erreichen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


11.03.43

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Urlaub für Arbeitslose wird mein Kollege Gabriel Obernosterer dann profund Stellung nehmen.

Viele unserer Pensionisten können sich keinen Urlaub leisten. Ich befasse mich daher mit dem Thema Mindestpensionen, das ist mir ein wichtiges Anliegen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 66

In einem bin ich ja ganz bei Ihnen, Kollegen der Freiheitlichen: Wir haben alles zu tun, um Menschen mit geringen Pensionen so gut wie möglich zu helfen. Die Frage ist aber doch: Wie? Was wirkt?

Ihr Weg: Sie fordern eine Mindestpension von 1 200 €. Das würde insgesamt 9 Milliar­den € kosten, eine Riesensumme, Geld, das wir wohl nicht haben.

Unser Weg ist: Wir wollen langfristig sichere Pensionen, stabil finanziert. Für 2015 ist die Anpassung entsprechend der Inflation mit 1,7 Prozent bereits budgetiert. Das ist seriös und vertretbar. Statt Geld zu investieren, das wir nicht haben, wie Sie das vorhaben, wollen wir die Pensionen langfristig sichern und ein stabiles System erhalten.

Zu Ihrem Antrag, Ihrem Weg: Sie wollen Erhöhungen nach dem Pensionisten­preis­index. Dazu: Aktuell liegt der Pensionistenpreisindex 0,1 Prozent über dem VPI, über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Das würde also wohl nicht viel bringen, wäre minimal.

Unser Weg: Wichtiger ist uns eine rasche Steuersenkung, denn wer weniger Steuern zahlt, dem bleibt mehr Geld in der Börse.

Weiters ist unser Ziel eine echte Gebührenbremse. Was nützt das den Pensionisten? –Damit könnten die Pensionisten pro Jahr rund 100 € mehr in der Geldbörse haben. Daher unser Weg: Gebühren dürfen kein Körberlgeld bringen, sie sollen Kosten decken, aber auch nicht mehr. Und was mehr an Geld bei der Versorgung mit Wasser oder der Müllabfuhr eingehoben wird, diese Gewinne sollten automatisch an die Gebührenzahler und Gebührenzahlerinnen rücküberwiesen werden.

Sie sehen, es gibt eine Reihe besserer Möglichkeiten. Unsrer Meinung ist es sinnvoll, die Pensionen langfristig zu sichern, eine rasche Steuersenkung und eine echte Gebührenbremse umzusetzen. Da haben unsere Pensionistinnen und Pensionisten mehr davon. (Demonstrativer Beifall des Abg. Neubauer.) Wir wissen alle, Herr Kollege, die Mindestpensionisten drehen jeden Cent dreimal um. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

11.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


11.06.50

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Ich spreche heute zu dem von der Koalition eingebrachten Antrag auf Verlän­gerung der Kurzarbeit und auch deren Folgen. Vor allem geht es hier um die Betrof­fenen.

Die Verlängerung der Kurzarbeit sollte eigentlich im April 2014 auslaufen. Mittlerweile hat uns die Realität eingeholt. Während im Jahr 2014 3 500 Menschen in diesem Land diese in Anspruch nehmen mussten, rechnen wir mittlerweile mit 10 000 für das Jahr 2015. Damit verbunden sind auch Kosten, die nicht unerheblich sind, nämlich im Ausmaß von 30 Millionen €.

Das sind dramatische Entwicklungen, aber im Grunde genommen ist das eine Symptombehandlung, und wir sollten eigentlich darauf schauen, worum es geht. Es geht um längere Durchrechnungszeiträume. Das ist das, was ich höre, wenn ich mit Unternehmern spreche. So, wie es in Graz gewesen ist: ein großartiges Unternehmen, das über 2 000 Mitarbeiter hat, die aber keine Kurzarbeit in Anspruch nehmen, weil es eben so erfolgreich ist. Der Chef hat mir gesagt: Wissen Sie, was ich brauche? Längere Durchrechnungszeiträume!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 67

Oder der Heini Staudinger: Wenn er heute Spitzen hat und im Jänner keine mehr, egal, er muss die Überstunden mit einem Aufschlag von 50 Prozent bezahlen.

Das sind Themen, die die Unternehmer beschäftigen, und ich denke, dass wir hier auch flexiblere Arbeitszeiten brauchen. Warum sollte man nicht vier Tage in der Woche arbeiten? VW hat es in Deutschland vorgelebt, wie das funktionieren kann. Und: Warum sind wir so starr im System der Teilzeitarbeit?

Im Bereich des Tourismus beispielsweise können wir die Leute nicht in Kurzarbeit schicken, weil wir nicht die Leistungen reduzieren können in Zeiten, wo es weniger Spitzen gibt. Im Tourismus hat man da zu sein, wenn die Gäste da sind. Und was die Beweislast betrifft, ist es ein bürokratischer Super-GAU für den Unternehmer, die Beweise für die Umsatzeinbrüche zu liefern, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Aber ich will auch über die Betroffenen sprechen. Der Herr Schmuckenschlager und die Modeikone Reisinger haben gestern auch darüber gesprochen. Ich glaube, Sie haben gestern nicht „ZiB 2“ geschaut – oder haben Sie „Austria’s Next Topmodel“ geschaut? Da hätten Sie nämlich hören können, was ein Mann aus Ihren Kreisen über die vernichtende Bildungspolitik der letzten 20 Jahre spricht.

Bernd Schilcher hat Ihnen gezeigt, was Sie für eine Klientelpolitik in den letzten 20 Jahren betrieben haben. Und die Notleidenden sind die, die nächstes Jahr in Kurzarbeit gehen müssen. Das kostet jetzt auch wieder 54 Millionen € – weil dies heute auch noch auf der Tagesordnung steht –, um die zu einem Schulabschluss zu führen.

Das ist Ihre Politik! Sie sollten sich darum kümmern, wie die Bildungspolitik der nächsten 20 Jahre ausschaut. Jetzt fliegt Ihnen nämlich alles um die Ohren, und die gestrige vernichtende Kritik des Herrn Schilcher Ihnen gegenüber war angebracht. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.10


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


11.10.16

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Dieses Arbeits- und Sozialpaket lässt sich herzeigen. Bürokratieabbau ist darin verankert, es gibt aber auch Verschärfungen, um zielgerechter arbeiten zu können. Meine Vorredner und auch der Herr Bundes­minister haben das zum Großteil schon argumentiert, aber im Raum steht der von den Grünen eingebrachte Antrag, diese vier Wochen Freizeit oder Urlaub für Arbeitslose. (Abg. Walser: Du hast nicht zugehört!) – Ich habe zugehört und habe mich auch interessiert, habe mich auch mit dem AMS auseinandergesetzt. Der Herr Bundesminis­ter hat es auch schon erklärt, und ich möchte das auch noch einmal bestätigen, weil ich mich selbst intensiv damit beschäftigt habe.

Wenn eine Familie, in der die Frau arbeitslos ist, der Mann in Arbeit steht und die Kinder Ferien haben, auf Urlaub fahren möchte, wäre es aufgrund der jetzigen Bestim­mungen nicht möglich, dass sie unabgemeldet in den Urlaub fährt. Aber es ist sehr wohl möglich, wenn die Frau, die keine Arbeit hat, zum AMS geht und sich dort für diese Woche oder 14 Tage abmeldet. (Abg. Schwentner: Aber ohne das Arbeits­losengeld weiterzubeziehen, sie hat keine Versicherung in der Zeit!) Sie hat natürlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, genießt aber weiterhin den Versicherungs­schutz.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 68

Jeder, der dringliche Angelegenheiten, wie Krankheit, Hochzeiten, Todesfälle, beim AMS meldet, kriegt die Freistellung, dorthin zu fahren, egal, ob im In- oder Ausland. (Abg. Schwentner: Aber ohne das Arbeitslosengeld!)

Und ich bin wie schon einige Vorredner der Meinung, dass man mit diesem Antrag den Arbeitslosen nichts Gutes getan hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Genau!) Man hat ihnen nichts Gutes getan, und das zeigen auch die Meldungen, die ich persönlich dazu bekommen habe. Dafür ist auch kein Verständnis vorhanden, das sage ich auch ganz deutlich, weil es jetzt schon ganz klar geregelt ist.

Was mich bei den Anträgen fast ein bisschen erschreckt – wir befinden uns hier schließlich in der höchsten Gesetzgebung –, ist manchmal die Ernsthaftigkeit bei diesen Anträgen. (Abg. Auer: Die fehlende!) – Die fehlende Ernsthaftigkeit, richtig. Wenn ich die Anträge anschaue: Mindestlohn – wir wissen, dass das Thema der Sozial­partnerschaft ist – auf 1 600 € erhöhen, Mindestpension auf 1 200 €, Kosten von zirka 10 Milliarden €, getragen vom Bund, von den Ländern, von den Arbeitnehmern. Auf der anderen Seite arbeiten wir an einem Entlastungspaket für die Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber im Ausmaß von zirka 6 Millionen €. Das heißt, wir wissen eigentlich ganz genau, dass das einfach unrealistisch und auch nicht möglich ist. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Was mich weiters erschreckt, ist, dass manche hier wirklich realitätsfremd sind, wenn es um die Kontrollen geht. Zirka 30 000 Kontrollen hat es vom Arbeitsinspektorat und von der KIAB gegeben. Zur Anzeige sind zirka 3,5 Prozent gekommen. Fragen Sie einmal draußen die Unternehmer, wie viele Kontrolleure im Jahr ein- und ausmar­schieren! Und dann verlangen die Grünen hier eine massive Aufstockung. Was mich eigentlich am meisten erschreckt hat: dass gerade von den Freiheitlichen heute der Antrag eingebracht wird, den Personalstand der KIAB, der Finanzpolizei, zu verdop­peln, sprich von 535 Personen auf 1 070 Personen. Das hat mit der Realität nichts zu tun! (Abg. Doppler: Das ist nur ein Signal, dass es zu wenig sind!)

Etwas erwarte ich mir aber als Unternehmer. Die Unternehmer werden kontrolliert, jahrein, jahraus, aber ich glaube, wo es manchmal wirklich eine bessere Kontrolle braucht, ist beim Sozialmissbrauch. In diesem Bereich können wir auch noch ansetzen, denn eines ist für uns alle klar: Jeder hat seine Pflicht zu erfüllen, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Es hat überall eine Kontrolle zu geben, aber dass alles nur auf den Arbeitgeber abgewälzt wird, das finde ich nicht okay. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

11.15

11.16.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte seien Sie nicht überrascht, wenn ich jetzt gegen Ende der Debatte nicht zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 einläute. Aufgrund mehrerer Abänderungsanträge und auch aufgrund von Anträgen auf getrennte Abstimmung verlege ich die Abstim­mung auf nach der Debatte über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung, weil das Croquis gerade erst im Fertigwerden ist und den Klubs zu wenig Zeit bleibt, es noch einmal durchzuarbeiten.

Also: Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 erst nach der Debatte über die Tagesordnungspunkte 6 bis 8.

Nächster Redner: Herr Kollege Doppler. – Bitte.

 


11.16.30

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf zuerst eine Delegation aus Salzburg, aus dem Oberpinzgau begrüßen. Herzlich willkommen hier in Wien, liebe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 69

Freunde! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Bekämpfung von Lohn- und Sozial­dumping haben wir ein Gesetz, das haben wir gehört. Trotzdem wird es betrieben, vor allem in der Baubranche, wo ohnehin schon große Arbeitslosigkeit herrscht. Baufirmen stellen immer öfter ausländische Bauarbeiter aus aller Herren Länder an, viele kommen aus den ehemaligen Oststaaten Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Slo­we­nien, Bulgarien, Rumänien. Was ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die FPÖ überhaupt nicht in Ordnung finden: dass auch im öffentlichen Bereich Fremd­firmen an der Tagesordnung sind, etwa bei den ÖBB oder der ASFINAG. Und was mich und die FPÖ und die heimische Wirtschaft zur Weißglut bringt: dass sogar Bauteile, Bauelemente nicht aus Österreich, sondern irgendwo aus dem ehemaligen Ostblock stammen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! So kann es mit den heimischen Firmen nicht weitergehen. Heimischen Firmen mit Eigenpersonal ist es fast nicht mehr möglich, Aufträge zu bekommen. Hier brauchen wir dringend ein modernes Vergaberecht, damit die heimischen Firmen wieder Aufträge bekommen und wir dadurch weniger Arbeitslose haben, was dringend nötig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


11.18.09

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Kapitel noch auf die Änderungen im Bereich Arbeitslosenversicherung ein­gehen, im Speziellen auf die Reparatur des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbs­landwirte.

Es war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, dass vielen Nebenerwerbs­landwirten das Arbeitslosengeld entzogen wurde, was aber nie im Sinne des Gesetzgebers war. Daher werden wir die Gesetzeslage wieder entsprechend anpas­sen, denn diese Nebenerwerbslandwirte zahlen ja auch in das System ein.

Ich darf mich für diese Initiativen beim Präsidenten Auer ganz herzlich bedanken, vor allem aber auch beim Herrn Bundesminister für das Verständnis, das gleich aufge­bracht wurde, aber auch für die rasche und unbürokratische Umsetzung und die Unterstützung bei dieser Gesetzwerdung bis zum heutigen Tag.

Es ist nämlich für die Nebenerwerbslandwirte sehr, sehr wichtig, nämlich für jene, deren landwirtschaftlicher Einheitswert die 13 177er-Grenze nicht übersteigt, dass sie auch wieder Anspruch auf diese Leistungen und Rechtssicherheit in dieser Frage haben – die Sicherheit, in diesem System auch gerecht behandelt zu werden, denn es geht ja wirklich darum, dass sie durch ihre Arbeit und ihren finanziellen Beitrag dieses System auch stützen und erhalten.

Daher auch vielen Dank all jenen, die diesem Gesetz zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 70

11.20.01

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Frau Genossin Schwentner hat mich jetzt auf den Plan gerufen. Was steckt denn letztlich dahinter, wenn Ihre Genossen und Freunde von der Grünen Partei etwas fordern, das ein Schlag ins Gesicht für jeden arbeitenden Menschen sein muss, nämlich Urlaub für Arbeitslose? Dabei geht es natürlich nicht darum, dass jemand – so wie wir das vorhin gehört haben – einmal mit der Familie auf Urlaub fährt, wenn er sich das leisten kann und will, sondern es geht darum, dass die Verpflichtungen, die die Gesellschaft übernommen hat, erlöschen. Das heißt, letztlich geht es darum, dass, wenn jemand arbeitslos ist, er von der Gesellschaft getragen wird und die Verpflichtung hat, wieder Arbeit zu suchen.

Wenn Sie sagen, er braucht eine Pause von dieser Verpflichtung, dann sage ich, dass auch die Gesellschaft eine Pause von der Verpflichtung, denjenigen zu erhalten, braucht. (Abg. Schatz: Er hat für die Versicherung Geld bezahlt!) Es gibt genug Men­schen da draußen, die um 6 Uhr in der Früh aufstehen, in die Arbeit gehen und am Ende des Tages nicht viel mehr bekommen als jene, die von der Mindestsicherung leben. (Beifall beim Team Stronach. – Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Schatz und Schwentner.)

Was sagen Sie all jenen, die um 6 Uhr in der Früh aufstehen und arbeiten gehen, wenn der Nachbar zu Hause sitzt und sagt, er macht jetzt einmal Urlaub, er macht jetzt einmal nichts, weil es für ihn eine Belastung ist, immer so viele Bewerbungsschreiben zu schreiben?! – Na selbstverständlich ist das nicht einfach. Aber eine Sekretärin schreibt auch den ganzen Tag Briefe, und das ist auch keine Belastung, denn das ist ihre Arbeit.

Man verlangt von einem Arbeitslosen, dass er sich bemüht, wieder Arbeit zu finden. Davon braucht er keinen Urlaub. (Beifall beim Team Stronach.) Wenn er davon Urlaub braucht, dann soll er sich das von seinem eigenen Geld bezahlen (Abg. Schatz: Er hat in die Versicherung einbezahlt und ein Recht darauf!), und die Gesellschaft macht genau die gleiche Pause, die er sich von seinen Verpflichtungen nimmt. Genau die gleiche Pause nimmt sich auch die Gesellschaft von ihren Verpflichtungen. (Anhal­tende Zwischenrufe der Abg. Schatz.)

Es geht um ein grundsätzliches Problem, aber die Grünen haben das noch nicht verstanden. Bitte, liebe Grüne, hört einmal sehr aufmerksam zu! – Der Staat ist kein Gebilde, das irgendwo existiert. Der Staat sind wir alle. (Abg. Schatz: Versicherung zahlen wir alle!) Der Staat sind wir alle. Sie hetzen mit Ihrer Politik die Leute draußen auf, immer mehr zu fragen, was man bekommen kann und wo die eigenen Rechte sind. Niemand macht sich mehr darüber Gedanken, was man alles beitragen soll und was man denn beitragen kann. Das ist genau das Problem, das Sie letztlich mit Ihrer teilweise kommunistischen Gesinnung haben. Sie wollen immer mehr Rechte haben, aber kein Mensch bei den Grünen fragt, was die Verpflichtungen in einer Gesellschaft sind.

Wenn wir so weitertun – das kann ich Ihnen versprechen –, wenn es immer mehr Leute gibt, die nur fragen, was man bekommen kann, dann wird sich der Staat irgendwann einmal gewisse Dinge nicht mehr leisten können. Dann haben wir genau die sozialen Unruhen, die Sie vorgeben, mit Ihrer Politik zu beseitigen. – Vielen Dank. (Beifall bei Team Stronach und ÖVP sowie des Abg. Lausch.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 71

11.22.54

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Schellhorn ist leider nicht mehr im Saal, ich möchte trotzdem auf seinen Redebeitrag eingehen. Ich denke, die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument, um Menschen in Beschäftigung zu halten. Die Menschen in diesem Land gehen nicht in Kurzarbeit, weil es an der notwendigen Flexibilität in den Unternehmen fehlt. Es mag schon sein, dass es da und dort vielleicht an den notwendigen Regelungen fehlt. Würde sich heute jemand in der Industrie auskennen, wüsste er, dass man dort nicht in Kurzarbeit geht, weil es keine Zeitkonten gibt – diese Zeitkonten sind vorhanden –, sondern das Instrument der Kurzarbeit ist notwendig, weil diese Zeitkonten nicht mehr ausreichen.

Wenn wir über Flexibilität reden, dann schauen wir doch nach Polen! Was macht man in Polen? – Es gibt zum einen keine Arbeitszeitflexibilität bei den Arbeitnehmern, und das Instrument Kurzarbeit ist auch nicht bekannt. Das heißt, in Polen werden die Mitarbeiter unbezahlt nach Hause geschickt oder gekündigt. Das ist dazu die Alter­native, die es gibt.

Wenn es heute bezüglich der Flexibilität Diskrepanzen gibt, dann deshalb, weil der Wunsch da ist, eins zu eins Zeitkonten zu führen. Ich frage mich, was die Gegen­leistung für den Arbeitnehmer ist. Wenn die Gewerkschaft fragt, ob es Garantien auf Arbeitsplatzsicherheit gibt, dann werden diese Garantien nicht gegeben. Darum herrscht bei uns große Skepsis gegenüber diesen Arbeitszeitkonten. (Beifall bei der SPÖ.)

Man muss auch sagen, dass Kurzarbeit von den Unternehmen auch deshalb angewen­det wird, um topausgebildete Facharbeiter in den Unternehmen zu halten. Die sind nicht so einfach auf dem Arbeitsmarkt verfügbar, und deshalb ist es für beide Seiten wichtig, diese Menschen in Beschäftigung zu halten.

Kollege Doppler, wenn Sie davon sprechen, dass Betonfertigteile aus dem Osten kommen, dann muss ich Ihnen sagen, dass die – leider Gottes – auch aus dem Westen kommen, und zwar deshalb, weil Deutschland kein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, wie Österreich es kennt, hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Wofür war das Danke?!)

11.24


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort der Berichterstatter scheint nicht gewünscht zu sein.

Wie vorhin schon angekündigt, findet die Abstimmung über die ersten fünf Tages­ordnungspunkte und die Anträge dazu nach der Debatte über die Punkte 6 bis 8 statt.

11.25.396. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (339 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 156/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatzzeiten für Heimkinder in der Pensionsversicherung (340 d.B.)


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8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 681/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eine einzige Sozialversicherung für Österreich“ (341 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu eben diesen Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abge­ord­nete.

 


11.25.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, Sie tragen heute einen gelben Button auf Ihrer Brust, auf dem steht: „Kinder haben Rechte“. – Ja, das kann ich unterschreiben.

Ich möchte gleich zu meinem Antrag betreffend die Heimkinder kommen. Heimkinder haben ganz offensichtlich bei Ihnen keine Rechte. Wir haben einen Antrag gestellt, dass man Heimkindern jene Zeiten, die sie zwar gearbeitet haben, aber während derer vom Heimträger – das sind in der Mehrheit die Länder – keine Pensionsver­siche­rungsbeiträge bezahlt wurden, als Ersatzzeiten in die Pension einrechnet. Es ist, finde ich, schon etwas bemerkenswert, wenn man Menschen, denen in ihrer Kindheit das Schlimmste, das man Kindern überhaupt antun kann, angetan wurde, jetzt in der Pen­sion sozusagen noch einmal etwas wegnimmt oder nicht gibt, was sie sich eigentlich erarbeitet haben, nämlich wenn man ihnen Pensionszeiten nicht gibt. Ich denke, da ist eine Verantwortung der Bundesregierung gegeben.

Ich habe diesen Antrag schon vor einigen Monaten eingebracht. Er wurde damals vertagt, und ich habe es noch im Ohr, Herr Bundesminister, Sie haben damals gesagt, dass man derzeit mit den Ländern verhandle. Ganz offensichtlich sind die Verhand­lungen abgeschlossen, und man kam zu dem Punkt, das braucht es nicht, sie bekom­men das ganz einfach nicht. – Punkt, Ende der Debatte.

Ich möchte es Ihnen an einem Beispiel zeigen; es geht um Herrn L.. Herr L. war in seiner Jugend in Wien in einem Kinderheim auf der Hohen Warte und Herr L. hat im Jahr 1966 einen Gesellenbrief im Maler- und Anstreicher-Gewerbe ausgestellt bekom­men. Unangenehmerweise war er aber in dieser Zeit nicht angemeldet. Das heißt, während seiner gesamten Lehrzeit wurden vom Heimerhalter – in diesem Fall ist es die Stadt Wien – keine Pensionsbeiträge abgeführt. Diese drei Jahre fehlen Herrn L. jetzt natürlich in der Pension. Er bekommt sie auch nicht. Auf Nachfrage beim Wiener Magistrat hat er nur zur Auskunft bekommen, dass er um Mindestsicherung ansuchen könnte. Das hat ihn so erzürnt, dass er sich dann an mich gewendet und gesagt hat, dass er eine Pension, nämlich für all die Jahre, die er später gearbeitet hat, bekommt, dass es aber nicht gerecht ist, dass er für drei Jahre nichts bekommt. Das hat Herr L. einfach als ungerecht empfunden.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich sehe das genauso, wie es Herr L. sieht. Das ist schlicht und einfach ungerecht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was den Kindern in den Kinderheimen angetan wurde, das kann niemand mehr gutmachen – die Kinder waren aus den unterschiedlichsten Gründen in Heimen –, das kann man nicht gutmachen, das macht kein Geld der Welt gut. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: In der Gesamtheit der österreichischen Bevölkerung sind die Heimkinder eine ganz, ganz kleine Gruppe. Diesen Menschen das zu geben, was sie sich erarbeitet haben, das wäre nur gerecht und ein Symbol einer Wiedergutmachung.


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Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, dass Kinder Rechte haben – Sie sind Mitglied der SPÖ Wien, die dieses Heim geleitet hat –, dann muss ich Ihnen schon sagen: Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck und machen Sie etwas gut, das damals schief­gelaufen ist!

Ich weiß schon, dass Sie nichts dafür können, dass die Kinder und Jugendlichen in den sechziger und siebziger Jahren nicht angemeldet worden sind. Das mache ich Ihnen persönlich auch nicht zum Vorwurf, aber man muss es auch wiedergutmachen können. Man muss auch zur eigenen Vergangenheit und zu den eigenen Fehlern stehen. Ich bitte Sie daher wirklich, dieses Anliegen zu unterstützen. Es betrifft insgesamt eine kleine Gruppe in Österreich, aber für die Betroffenen ist das ein ganz, ganz wichtiger und ganz, ganz großer Schritt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindel­berger. – Bitte.

 


11.29.26

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich habe heute den Eindruck, dass die FPÖ zurzeit auf einem Gerechtigkeitstrip unterwegs ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Geh bitte!), wenn sie ernsthaft verlangt, dass die Luxuspensionen abgeschafft und an die ASVG-Pensionen angeglichen werden sollen; das aber ohne in ihrem Antrag genau zu definieren, was sie unter „Luxuspensionen“ überhaupt versteht. Wenn Sie damit die Sonderpensionen meinen, würde das ganz konkret bedeuten, dass Sie alle Beamtenpensionen und alle ÖBB-Pensionen abschaffen wollen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ja wieder ein Argument! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es dürfte Ihnen aber wirklich entgangen sein, dass in diesem Bereich schon längst gesetzliche Regelungen getroffen werden; so zum Beispiel bei den Österreichischen Bundesbahnen, wo alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 1. Jänner 1995 ins Unternehmen eingetreten sind, ohnehin nur mehr ASVG-Ansprüche haben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wieder eine glatte Themenverfehlung!) Oder wollen Sie vielleicht in bestehende Regelungen eingreifen, das heißt in bereits erworbene Pen­sionsansprüche? – Sie wissen ganz genau, dass rechtlich auch der Vertrauens­schutz zu beachten ist und eine Reduzierung bereits bestehender Pensionsansprüche auf ASVG-Niveau völkerrechtswidrig und auch sachlich nicht gerechtfertigt wäre.

Schwafeln Sie nicht ständig, dass die Bundesregierung die Luxuspensionen auf ewig einzementiert hat! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja! Natürlich stimmt das!) Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Durch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz werden künftig Ansprüche der Höhe nach begrenzt, und das verfassungsrechtlich, und es sind Pensionssicherungsbeiträge in Höhe von 17 Prozent eingeführt worden. (Abg. Deimek: Sie können ja nicht einmal eine Zehnerpotenz lesen!) Sie tun nichts anderes, als ständig Neid zu schüren. Eine Politik, wie Sie sie da betreiben, ist für mich eine Schande! (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Schauen wir uns Ihre Politik an, die Sie betrieben haben! Während die Bundes­regierung sich nicht gescheut hat, auch in bestehende Sonderpensionen einzugreifen, haben Sie während Ihrer Regierungsbeteiligung genau das Gegenteil gemacht. Sie haben damals nicht die Luxuspensionen angegriffen – Sie haben massive Einschnitte bei den ASVG-Pensionen gemacht, Sie haben Krankenversicherungsbeiträge für Mitversicherte eingeführt, Sie haben damals Unfallrenten besteuert und Sie haben die ASVG-Pensionsbezieher nur mit Einmalzahlungen abgespeist! Dadurch zeigt sich Ihr


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wahres Gesicht, was Sie da betreiben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum sind Sie so nervös? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ihnen haben wir auch den Umstand zu verdanken, dass das Budgetdefizit – wir reden tagtäglich darüber, warum das so ist – derart in die Höhe geschnalzt ist. (Widerspruch bei der FPÖ.) Ihr Hypo-Desaster ist schuld, Ihr Ankauf von Eurofightern. Das haben wir alles noch abzubezahlen.

Wir brauchen Ihre Politik nicht! Wir bauen die Leistungen für unsere Versicherten auch in so schwierigen Zeiten noch weiter aus – im Gegensatz zu dem, was Sie während Ihrer Regierungsverantwortung gemacht haben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

11.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


11.32.29

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja wo war denn die FPÖ, als wir über die Luxus­pensionen abgestimmt haben? Wie war das denn? (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Richtig!)

Wer hat denn dazu beigetragen, dass wir dieses Gesetz beschließen konnten? – Das geschah mithilfe der Grünen, ja, aber wir haben auch immer gesagt, es geht uns nicht weit genug, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um dieses System, diese unverschämten Luxuspensionen, die es bis dahin gegeben hat, einzudämmen und anzugehen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sie waren nicht bei den Verhand­lungen, Sie haben nichts dazu beigetragen und stehen jetzt da und schreien herum und stellen zum wiederholten Mal einen Antrag, den wir – und das wird Sie jetzt wundern – sogar unterstützen werden. Die Regelung ist uns, wie gesagt, damals auch nicht weit genug gegangen, weshalb wir weiter daran arbeiten, die Luxuspensionen einzudämmen, nämlich in Richtung eines einheitlichen Pensionsmodells. Sie waren nicht dabei, das heißt, es ist nicht ganz nachvollziehbar, warum Sie sich jetzt aufregen.

Wir wollen ein einheitliches Pensionsmodell. Das wollen viele hier in diesem Land, weil nicht einzusehen ist, warum wir so viele verschiedene Systeme haben, so viele verschiedene Leistungen, Beitragsvorschreibungen und so weiter. Wir haben einfach ein ungerechtes System, deshalb schlagen wir Grüne schon lange vor, dass wir ein einheitliches Pensionsmodell für alle in diesem Land brauchen.

Wir Grüne schlagen außerdem vor, dass es so etwas wie eine Grundsicherung für ältere Menschen, die die Pension bekommen, geben muss, und darauf baut ein beitragspflichtiger Leistungsbezug auf, der sich aus den Beiträgen errechnet.

Wir sind auch dafür – und jetzt gehe ich auf den Antrag des Teams Stronach ein –, dass man die vielen Sozialversicherungsträger zusammenlegt. Das heißt, wir brauchen zwar weiterhin drei Sparten, aber nicht wie bisher 40 verschiedene Träger, was Sozialversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung anlangt. Diesbezüg­lich sind wir einer Meinung, nur leider hat es sich in ÖVP- und SPÖ-Kreisen noch nicht ganz herumgesprochen, dass es höchst an der Zeit ist, eine Vereinheitlichung zu schaffen, nicht nur, um unnötige Kosten endlich einzusparen, sondern auch, um ein unfaires System, aus dem sich verschiedene Leistungen, Möglichkeiten für die Ver­sicherten und so weiter ergeben, zu beseitigen.

Das kennt jede/jeder von uns aus der Krankenversicherung: Wenn man bei der GKK versichert ist, erhält man andere Leistungen, als wenn man bei der BVA versichert ist,


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beziehungsweise muss unterschiedliche Beiträge dazu leisten und so weiter und so fort.

Ich möchte Ihnen von einem Fall erzählen, der das einleuchtend schildert, vielleicht schaffen wir es dann endlich einmal, darüber auch wirklich ernsthaft zu reden, dass es notwendig wäre, die verschiedenen Träger zusammenzulegen: Ein Bekannter von mir ist Bundesbeamter in Pension und als solcher bei der Beamtenversicherung kranken-, unfall- und pensionsversichert. Er war Vertragslehrer über das Land Steiermark und als solcher bei der GKK und bei der Pensionsversicherungsanstalt kranken-, pensions- und unfallversichert. Er ist noch dazu Miteigentümer eines Grundes, der als landwirt­schaftlicher Grund gilt, daher ist er bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern versichert, nämlich unfallversichert. Er ist noch dazu selbständig und somit bei der Ver­sicherungsanstalt der Selbständigen versichert und als solcher dort auch pensions­versichert.

Das ist ein Mensch, er lebt nur ein Mal, er kann nur ein Mal krank werden und er kann nur ein Mal in Pension gehen – versuchen Sie, irgendjemandem in diesem Land zu erklären, welchen Sinn dieses System eigentlich macht! (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.) Bitte lassen Sie uns ernsthaft darüber diskutieren! – Danke. (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.)

11.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


11.36.47

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eingangs zwei Sätze zum Thema Luxuspensionen. Ich glaube – das hat auch die Kollegin vor mir schon gesagt –, die Freiheitlichen waren nicht dabei, als wir hier im Hohen Haus die Begrenzung der Luxuspensionen beschlos­sen haben, und es ist nicht sonderlich redlich, immer wieder ein Thema daraus zu machen. Es ist ein Thema, das wir gelöst haben, aber Sie machen aus rein partei­politischen Motiven immer wieder ein Thema daraus. Das ist unredlich, und daher ist dem auch nicht näherzutreten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich möchte meine Aufmerksamkeit aber auf den Antrag des Teams Stronach hin­sichtlich der Sozialversicherungsträger lenken. Letztes Mal waren es die Neos, dieses Mal ist es das Team Stronach, das den relativ einfach hingeschriebenen Antrag stellt, die Zusammenführung aller Sozialversicherungen in einer Zentralisierung umzu­setzen. Ich sage gleich vorweg, ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns mit dem Thema konstruktiv auseinandersetzen und immer wieder auch überlegen, wie man das System verbessern kann, es ist aber unredlich, zu behaupten, man sollte die Versiche­rungsträger auf eine Sozialversicherung zusammenlegen, und der Bevölkerung mehr oder weniger vorzumachen, das sei deshalb erforderlich, weil es im System große Ineffizienzen gebe. Das ist nämlich nicht der Fall. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir alle sind daran interessiert, unsere Sozialversicherung bestmöglich auszugestal­ten. Im Fokus unseres Handelns muss stehen, das Leistungsangebot bestmöglich auszugestalten, den Leistungszugang und vor allem natürlich auch die Verwaltung möglichst effizient zu gestalten. Wie in jedem anderen Unternehmen auch ist es eine permanente Aufgabe, die Verwaltung zu optimieren und zu verbessern. Man muss aber auch dazusagen, dass im Bereich der Sozialversicherung in diese Richtung schon viel gemacht und die Zahl der Sozialversicherungsträger auch schon reduziert wurde.


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Es ist aber natürlich notwendig, immer wieder darüber nachzudenken, in welcher Organisationsform man die bestmögliche Leistungserbringung, die bestmögliche Bürgernähe, aber auch Wirtschaftlichkeit sicherstellen kann. Einfach zu sagen, eine Zentralisierung löst alles, ist nicht sonderlich zielführend, weil es eine Reihe weiterer Faktoren gibt, die man berücksichtigen und bewerten muss.

Einige Fakten noch zum gegenständlichen Antrag, weil die Menschen, glaube ich, grundsätzlich sehr, sehr zufrieden mit dem System der Sozialversicherung in Öster­reich sind:

2 bis 3 Prozent der Gesamtbudgets der österreichischen Sozialversicherungsträger gehen in den Verwaltungsbereich. Natürlich kann man immer wieder optimieren und Einsparungen treffen, es ist aber nicht sonderlich hilfreich, immer so zu tun, als würde, wenn man alles zusammenlegt, unheimlich viel Geld zurück ins System fließen, dass man dort einiges sicherstellen kann. Das ist nicht der Fall, wir reden, wie gesagt, in diesem Zusammenhang von 2 bis 3 Prozent des Gesamtaufkommens.

Wichtiger für die Bürger ist es, Vereinfachungen in Melde- und Versicherungs­vor­schriften, in der Transparenz des Leistungsrechts sicherzustellen, auch einen One Stop mit einheitlichem Kundendienst und Servicestellen zu etablieren. Daran wird gearbeitet, darauf gibt das Regierungsprogramm auch viele Antworten und zeigt Vorhaben auf.

Grundsätzlich hat sich – und das möchte ich schon festhalten – das System der Selbstverwaltung, der Einbindung der Sozialpartner, etabliert, weil es sehr bürger­freundlich, sehr bürgerorientiert ist und die Alternative ein rein staatliches, zentrales System wäre.

Grundsätzlich stehen wir – das gilt für meine Fraktion – konstruktiven Diskussionen über die zukünftige Gestaltung der Sozialversicherung positiv gegenüber, denn unser aller Bestreben ist es, das System bestmöglich zu organisieren. Im Fokus aller Bemü­hungen und im Mittelpunkt muss aber der Bürger und Leistungsbezieher stehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin ist die geschäftsführende Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.40.16

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! In wenigen Tagen hat die SPÖ ihren Bundesparteitag, und ich bin mir ganz sicher, dass bei diesem Bundesparteitag Bilanz gelegt wird, was alles die SPÖ zu verantworten hat. (Abg. Neubauer: Da wäre ich gar nicht so sicher! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welche Bilanz? Sozialabbau?)

Ich hoffe, Herr Minister, dass man dabei nicht vergisst, dass Österreich die höchste Verschuldungsquote hat, die wir jemals hatten, nämlich mehr als 90 Prozent des BIP. Ich hoffe, dass Sie nicht vergessen, dass wir mehr als 400 000 Arbeitslose haben, wenn wir jene mitberücksichtigen, die in Schulung und Umschulung sind. Und ich hoffe, dass Sie bei Ihrer Bilanz nicht vergessen, dass es 1,5 Millionen Menschen gibt, die armutsgefährdet sind. Bitte auch darauf einmal hinzuweisen! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Die SPÖ trägt nun schon jahrzehntelang Verantwortung in diesem Land. Wie kann es da sein, dass wir ein System haben, das voll ist von Privilegien, ein System, wo es sich die Mächtigen gerichtet haben auf Kosten der anderen (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm), auf


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Kosten der Beitragszahler, auf Kosten der Pflichtbeitragszahler – nämlich jener, die in die AK einzahlen müssen, damit ihr Präsident eine fette Pension von sage und schreibe 15 000 € kassieren kann? – Meine geschätzten Damen und Herren, diese Zeit sollte wohl schon längst vorbei sein! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

Ich finde es überhaupt arg, von Privilegienpensionen zu reden – nämlich Privilegien deshalb, weil man dafür nie eingezahlt hat, sondern nur aus dem System heraus­nimmt – in Zeiten, in denen 2,3 Millionen ASVG-Pensionisten eine Durchschnitts­pen­sion von sage und schreibe 987 € kassieren. (Abg. Doppler: Wahnsinn!) Also wie es so etwas geben kann in einer Sozialdemokratie, die sich das Wort „sozial“ noch in den Namen schreibt, das ist mir mehr als ein Rätsel! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

Und was die Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsanstalten betrifft, so weiß ich schon, dass da niemand hingreifen will, weil dort die Funktionäre sitzen, weil dort das Netzwerk ist, das diese Großparteien sich aufgebaut haben, aber, Herr Kollege Hammer, wenn Sie es nicht als ineffizient bezeichnen, dass Tausende Tarife ver­handelt werden müssen, reden Sie mit meinem Kollegen Franz! Der hat solche (die Rednerin zeigt die Stärke der Ordner mit Daumen und Zeigefinger) Ordner, wo je nachdem, welcher Versicherung der Patient angehört, die unterschiedlichsten Tarife bezahlt werden. Für uns ist das ineffizient! Wir wollen ein System, in dem jeder Österreicher gleich behandelt wird. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

In diesem Sinne werden wir mit Sicherheit nicht müde werden, so wie die anderen Oppositionsparteien für ein gerechtes System zu kämpfen: für eine Versicherung. (Beifall beim Team Stronach.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.43.46

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bevor ich auf die Tagesord­nungs­punkte 6 bis 8 eingehe, möchte ich schon an die Kollegin Dietrich die klare Botschaft richten, dass unser Herr Bundesminister vor einigen Minuten klar und deut­lich gesagt hat, wie hoch die Zahl der Arbeitslosen ist: Es sind keine 400 000, es sind genau 326 550 (Abg. Dietrich: Und die in Umschulungen? – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), Herr Bundesminister, und das, denke ich, gehört gerade in diesem Rahmen vor der Öffentlichkeit auch klar zum Ausdruck gebracht (Abg. Peter Wurm: Soll ich sie Ihnen hinunterbringen?) – obwohl wir nach wie vor ganz genau wissen, dass jeder Arbeitslose in diesem Land ein Arbeitsloser zu viel ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, es war ja nicht anders zu erwarten, als dass gerade bei diesem heiklen Thema des Superpensionenbegrenzungsgesetzes gerade von einer bestimmten Fraktion, von einer Partei, nämlich der FPÖ, dieses Thema wieder zur politischen Diskussion gebracht wird. Ich denke da an die Vergangenheit – und wenn ich von Vergangenheit spreche, so meine ich den Zeitraum von 2000 bis 2005 beziehungsweise 2006 –, als genau diese Fraktion, als die Freiheitliche Partei die Regierungsverantwortung mitgetragen hat und wo sie gerade dieses Thema, dieses wirklich heiße Thema, eigentlich vernachlässigt hat – man kann auch sagen: verschla­fen hat. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Unsere Bundesregierung, unter Bundeskanzler Werner Faymann und mit Bundes­minister Rudolf Hundstorfer, hat dieses heiße Eisen angegriffen, geschätzte Damen


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und Herren, und eine Regelung geschaffen (Abg. Neubauer: Wo er fünf Jahre gesagt hat, das geht nicht!), durch die wirklich maßgebliche Einschnitte zu verzeichnen sind, maßgebliche Einschnitte, die auch auf europäischer Ebene am Rande dessen, was vertretbar ist, erfolgt sind.

Lassen Sie mich einige Punkte nennen: Mit diesem Sonderpensionenbegrenzungs­ge­setz, wie es ganz genau heißt, ist bei diesen Luxus- oder Sonderpensionen ein Ein­schnitt im Ausmaß von 17 Prozent erfolgt, indem der Sicherungsbeitrag erhöht wurde beziehungsweise zukünftig solche Luxuspensionen nicht mehr möglich sind und dies auch in verfassungsgesetzlichen Bestimmungen festgelegt wurde.

Und weil immer von den Politikerpensionen gesprochen wurde, so muss man hier in diesem Rahmen und muss man auch der Öffentlichkeit sagen, dass bereits 1997 mit einer Reform für all jene Politikerinnen und Politiker, die ab 1. August 1997 neu in das politische Amt eingetreten sind, vorgesehen wurde, dass es keine eigenständige Politikerpensionen mehr gibt, geschätzte Damen und Herren. Unser Bundesminister Hundstorfer hat mit dieser Regelung auch in die Alt-Politikerpensionen eingegriffen, von deren Beziehern nunmehr erhöhte Pensionssicherungsbeiträge zu leisten sind.

Geschätzte Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass dieses Thema immer wieder aufgegriffen und gerade von der Freiheitlichen Partei immer wieder zur Sprache gebracht werden wird. (Abg. Neubauer: Das tut weh, gell?)

Ich möchte vielleicht nur ganz kurz auf den Tagesordnungspunkt 7 eingehen, der den Entschließungsantrag der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein behandelt. Ich gebe Ihnen recht: Diese behinderten Kinder beziehungsweise diese Kinder in den Heimen haben gearbeitet, und wenn sie gearbeitet haben, dann ist für die Zahlung der Pen­sions­versicherung beziehungsweise der Sozialversicherung das Institut, die Einrich­tung oder der jeweilige Unternehmer zuständig. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich möchte Ihnen auch vorhalten, dass es bereits eine Beantwortung der damaligen Sozialministerin Haubner gegeben hat, in der sie versprochen hat, dass sie sich dieser Sache annehmen wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Kinderheime!) Bis dato wurden keine Ergebnisse geliefert.

Ich glaube, dieses wesentliche Beispiel zeigt, dass unser Herr Bundesminister alle heißen Eisen angegriffen und Lösungen herbeigeführt hat, die auch rechtlich halten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da war der Kinderheim-Skandal ...! Was haben Sie denn dafür getan? – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


11.47.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Kollegen Spindelberger, Hechtl und Hammer haben jetzt wortreich das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – oder wie es der Kollege Hechtl genannt hat, das Superpensionenbegrenzungsgesetz – verteidigt, und das ist mutig. Diese lächerliche Pensionsbegrenzung, die bei diesen Bonzen im Schnitt mit 74 € zu Buche schlägt – 74 €! –, hier jetzt auch noch verkaufen zu wollen, ist wirklich absolut lächerlich! (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

Und da haben die Freiheitlichen recht, wenn sie Sie damit nicht auskommen lassen und wenn sie da hartnäckig bleiben. Das bleiben wir sicher auch!


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Da wird dann auch immer weit ausgeholt: Ja, bei den ÖBB haben wir es jetzt so und bei den Beamten ist es so – aber was Sie immer verschweigen, wenn Sie auf eine Harmonisierung hinweisen, ist, dass Sie jahrzehntelange Übergangsfristen haben. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Da werden bei den Schwarzen und bei den Roten immer die Schäfchen geschützt, sodass die eigenen nicht geschoren werden. Da sind Sie immer sehr eifrig. (Beifall bei den NEOS.)

Ich möchte aber auch dort anschließen, wo Kollegin Schwentner gesagt hat, dass es schon bedauerlich war, dass sich die Freiheitlichen beim Verhandeln des Sonder­pensionenbegrenzungsgesetzes nicht mehr eingebracht haben, weil sie da sicher etwas beizutragen gehabt hätten. Und dass Sie sich da so zurückgehalten haben, zeigt sich jetzt auch darin, dass einzelne Elemente in Ihrem Antrag nicht sauber argumen­tiert sind.

Wenn Sie Pensionskassenregelungen angreifen, dann sieht man, dass Sie bei der Debatte gefehlt haben, als in der Vorbereitung des Sonderpensionen­begrenzungs­gesetzes auch darüber diskutiert worden ist, warum solche Regelungen nicht mit­erfasst sind. Der Grund dafür ist nämlich, dass sie oft nicht leistungsorientiert, sondern eben beitragsorientiert sind, weil da Personen auf Bezugsteile verzichtet haben, die in diese Pensionskassen geflossen sind. Es wäre nicht fair und gerecht, dort einzugreifen, wo Menschen das aus dem eigenen Bezug heraus finanziert haben. Deshalb können wir das nicht mittragen.

Ich möchte aber beim Thema Pensionen darauf hinweisen, dass im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission Österreich dazu aufgefordert wurde, eine Koppelung des Pensions­antrittsalters an die Lebenserwartung vorzunehmen. Das haben wir versäumt. Der Herr Vizekanzler greift es jetzt langsam auf, aber er muss es vorsichtig machen, sonst werden ihm die eigenen Leute verrückt.

Dabei geht es nicht, wie oft argumentiert wird, darum, die Alten gegen die Jungen auszuspielen, sondern um ein gesundes Verhältnis dessen, was die Alten und was die Jungen bekommen. Dieses Verhältnis fehlt, deswegen treten wir für einen Automatis­mus ein, sodass jeder in der Folge auch vorhersehen kann: Wenn die Menschen länger leben, dann muss ich auch länger arbeiten.

Auf der anderen Seite gehört damit auch ein flexibles System verbunden, in dem die Menschen den Pensionsantritt frei wählen: Wenn ich früher in Pension gehe, bekomme ich weniger; wenn ich später in Pension gehe, bekomme ich mehr, aber bei statistisch gleicher Pensionssumme, das heißt, mit versicherungsmathematisch berechneten Zu- und Abschlägen. Dann kann ich auch Zuverdienstgrenzen wegfallen lassen, dann kann ich das auch bei der Teilpension viel flexibler lösen. Es wäre mit einem Schlag vieles erledigt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Pen­sions­automatismus

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pensionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische und wirtschaftliche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 80

Kennzahlen, insbesondere an die steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbs­beteiligung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität, angepasst wird.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.51


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Pen­sionsautomatismus

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionspri­vilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (339 d.B.)

Unser Pensionssystem läuft gegen eine Wand. Das Hauptproblem stellt die nicht vor­han­dene Flexibilität unseres Pensionssystems dar. Die Menschen werden glück­licherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter hinkt hinterher. Die Zeit in Pension wächst deshalb immer weiter – hier ist es nötig anzusetzen. Aber nicht nur die Lebenserwartung in Bezug auf das Pensionsantrittsalter muss im Pensions­system berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems zu garantieren.

Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, Inflation, Produktivität, Beschäftigung etc. soll in Zukunft ein Pensionsautomatismus installiert werden.

Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Lebenserwartung gefordert. Es geht dabei besonders darum eine Aus­gewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, der eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleisten soll. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgetein­spa­rungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensions­ausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tat-sächlichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters [] nicht darum [geht], die Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenserwartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der


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höchsten Erwerbsquote für ältere Arbeitskräfte verzeichnen zum Teil auch die nied­rigsten Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeits­plätze keine feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifizierten Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die gestiegene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen. Bessere Chancen für Menschen jeden Alters lautet auch das Ziel des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Gene­rationen 2012.“

Wie eine Studie von EcoAustria zeigt betragen mit dem vorliegenden Budget die implizierten Staatsschulden 271,5% des BIP. Würde ab 2019 ein Pensionsauto­matismus eingeführt, wodurch das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebens­erwartung abgepasst würde, würden sich diese implizierten Staatschulden um 125% senken und wesentlich zu einem ausgeglichenem Budget beitragen und Mittel für wirkliche Zukunftsinvestitionen freisetzen.

Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage genommen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pensions­kontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebens­erwar­tung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Verlängerung der Lebenserwartung führt zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension, bei einem einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexibilisierung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstgrenzen und die Möglichkeit einer Teilpension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, der einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pensionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische und wirtschaftliche Kennzahlen, insbesondere an das steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbs­beteiligung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität, angepasst wird."

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.51.44

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen und versuchen, eine Klarstellung vorzunehmen.

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, es ist gar keine Frage: Heimkinder sind ein sehr sensibles Thema, das wir seit einigen Jahren versuchen aufzuarbeiten. Wir haben


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damals im ASVG auch eine, wie ich meine, entsprechende Novellierung gemacht, mit der wir versucht haben, Menschen zu helfen – gar keine Frage.

Es haben auch einige Bundesländer, nachdem ich ja im August 2012 an alle Landeshauptleute geschrieben habe, das gemacht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was? Was?), denn sie sind nämlich diejenigen, wo es verursacht wurde, und sie haben für diese Menschen die Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt. Wir haben ja für diese Personengruppe mehr oder weniger das Prinzip, dass man für die gesamte Vergangenheit – nämlich wann immer das passiert ist – entsprechend nachzahlen kann. Das haben einige Bundesländer hervorragend gelöst (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber nicht Wien!) – ganz hervorragend! –, und einige Bundesländer haben es nicht gelöst.

Und jetzt, Frau Belakowitsch-Jenewein, kommen wir zu Ihrem Fall. Die Stadt Wien hat seit dem Jahr 1963 ein Abkommen mit der Wiener Gebietskrankenkasse, sodass sämtliche Heimkinder, die eine Lehrlingsausbildung bei der Stadt Wien gemacht haben, angemeldet werden. Seit dem Jahr 1963! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: 1966 nicht?!)

Die Stadt Wien hatte eigene Lehrwerkstätten – Sie wissen es, glaube ich, genauso gut wie ich – in Eggenburg, sie hatte aber keine einzige Lehrwerkstätte auf der Hohen Warte – keine einzige! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dort haben sie gewohnt!) – Und jetzt sind wir beim Punkt: Wer war derjenige, der den Lehrvertrag auf der anderen Seite unterschrieben hat? Damit, sehr geehrte Frau Belakowitsch-Jenewein, würde ich Sie bitten, das zu eruieren, denn das war nämlich nicht die Stadt Wien (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Werkstatt der Berufsschule in Kaiserebersdorf!) – Jetzt kommen wir schön langsam hin! Jetzt entwickelt sich die Sache!

Schauen wir nach, wer der sogenannte Lehrberechtigte war, und dann schauen wir weiter: Da 1963 für alle, die bei der Stadt Wien eine Lehrlingsausbildung in einem Lehrlingsheim gemacht haben, das nur in Eggenburg möglich war und sonst nirgends, würde ich Sie bitten, das zu prüfen.

Ich lade Sie beziehungsweise die Stadt Wien lädt Sie aber gleichzeitig ein, da 40 Jahre dazwischen liegen und niemand weiß, ob nicht vor 40 Jahren irgendwo irgendwer durchgerutscht ist – das weiß niemand! –, den Fall zum Weißen Ring zu bringen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mache ich gerne!) – denn die Stadt Wien hat ja all das an den Weißen Ring abgetreten –, und der Weiße Ring wird das erledigen, wenn es so ist, wie Sie es hier darstellen.

Ich möchte nur eines klarstellen: Es war nicht die Stadt Wien, die da ganz einfach etwas zu tun verabsäumt hat. – Das ist einmal Punkt 1. Ich möchte das nur klarstellen (Beifall bei der SPÖ), wir haben nämlich die Zeit zwischen Ihrer und meiner Wort­meldung genützt, um ein paar Telefonate zu führen und ein paar Dinge aufzuklären. Nur so viel, um das auch einmal auf den Punkt zu bringen.

Ich bin bei diesem Thema nämlich deshalb sehr sensibel, weil ich weiß, dass einige Bundesländer das hervorragend gelöst haben, beispielsweise ein Bundesland gleich von Beginn an, das war Wien. Oberösterreich hat alles nachbezahlt, und ich stehe überhaupt nicht an, das anzuerkennen. Oberösterreich hat das vor zwei Jahren für alle Heimkinder nachbezahlt, soweit das dokumentierbar und darstellbar war. Da haben die Menschen zwar formal das Geld bekommen, es ist aber gleich an die Pensions­ver­sicherung überwiesen worden.

In Tirol haben wir immer noch Probleme, und zwar deshalb, weil es wahnsinnig schwer ist, zu dokumentieren, wo jemand war. – Das ist nicht einfach. In Tirol haben viele in der Landwirtschaft gearbeitet und demzufolge ist es sehr schwierig, etwas nachzu-


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vollziehen, weil diese Landwirtschaften nicht mehr existieren oder jetzt ganz woanders und ganz anders existieren. Das ist nicht immer ganz einfach.

Das heißt aber, wir sind selbstverständlich dabei, unserer Verpflichtung, unserer moralischen Verpflichtung diesem Personenkreis gegenüber nachzukommen.

Darum, wie gesagt: Wenn da etwas durchgerutscht ist, auf den Tisch damit – gerne! Wenn nichts durchgerutscht ist: Auch auf den Tisch damit! Der Weiße Ring wird das entsprechend abarbeiten. Behaupten wir aber nichts, was nicht stimmt, das ist mein großer Appell. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Habe ich eh nicht!) Das haben sich diese Menschen nicht verdient. Das haben sie sich nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall und Bravoruf des Abg. Doppler. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber warum haben Sie das nicht gleich vor einem halben Jahr gemacht?)

Frau Abgeordnete Dietrich, ich kann natürlich verstehen, dass Sie jetzt hier versuchen, uns alles Mögliche umzuhängen, aber auch da bitte und ersuche ich, dass Sie bei der Realität bleiben.

Wir haben eine niedrigere Arbeitslosenquote als unter Schwarz-Blau: Im Juli 2005 war die Arbeitslosenquote 5,5 Prozent, zur Stunde sind es 5,1 Prozent. Beides viel zu hoch – das nur zur Klarstellung.

Die Abgabenquote war 2001 viel höher, als sie heute ist – auch das nur zur Klar­stellung.

Die BIP-Verschuldungs-Relation ist nicht 90 Prozent, sondern niedriger. (Abg. Dietrich: Aber wenn man die ausgelagerten Betriebe ...!) Sie wissen das alles ja! Sie wissen das alles, also warum behaupten Sie das krampfhaft?! Warum wollen Sie ein Land in einem Europa, in dem es derzeit wirtschaftlich schwierig ist, krampfhaft noch einmal heruntermachen? (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer.) Glauben Sie, dass Sie damit auch nur eine Wählerstimme gewinnen?

Glauben Sie denn wirklich, dass wir im Export davon profitieren, wenn man dauernd liest, dass wir in Österreich uns selbst noch weiter heruntermachen?! (Abg. Dietrich: Das ist der Beitrag der Sozialdemokratie!) Glauben Sie das wirklich, Sie, die Sie angeblich eine exportorientierte Partei sind, Sie, die Sie angeblich von jemandem gegründet worden sind, der nur vom Export lebt? Glauben Sie wirklich, dass man etwas gewinnt, wenn man sich dauernd intern heruntermacht? Glauben Sie das? Glauben Sie das wirklich? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steinbichler: Es wird auch nicht besser, wenn man krampfhaft die Realität leugnet!)

Ich leugne die Realität keineswegs! Das ist kein Thema, nicht einmal ansatzweise – nicht einmal ansatzweise! –, denn wenn ich die Realität leugnen würde, hätte ich mich nicht so eingesetzt für die Nebenerwerbsbauern, lieber Herr Großbauer! Ich hätte mich nicht so eingesetzt, wenn ich die Realität leugnen würde! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei den NEOS.)  – Entschuldigung, ich nehme das Wort „Großbauer“ zurück. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren auf der Galerie! Sie bemerken, teilweise müssen wir auch etwas heiter sein, denn von Zeit zu Zeit brauchen wir gruppendynamische Übungen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS. – Abg. Strolz: Das war lustig! – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wenn Sie das sagen, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer (fortsetzend): Danke schön, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz kurz zurück zu unserem ernsten Thema kommen.


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Ich weiß natürlich, dass das Thema Luxuspensionen eines ist, das sich herrlich für den Populismus verwenden lässt – ganz herrlich! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie auch ein anderes ...?!) Das ist ein ganz tolles Thema für den Populismus, das ist natürlich ein ganz tolles Thema für die tägliche Diskussion auf dem Sportplatz, für die tägliche Diskussion irgendwo im Kaffeehaus, im Wirtshaus, und, und, und. Das ist klar.

Aber wissen Sie, was wir endlich gemacht haben? – Wir haben erstmalig, was die verfas­sungsrechtliche Höchstgrenze und das, was der Europäische Menschen­rechts­gerichtshof als zulässig erklärt hat, betrifft, in bestehende Pensionen eingegriffen, und zwar mit einem Pensionssicherungsbeitrag von 17 Prozent. Ich hätte mir gerne ange­schaut, was Ihre Partei gemacht hätte, wenn ich mit 25 Prozent hineingefahren wäre. Dann wären Sie nämlich die Ersten gewesen, die für die betroffene Person den Prozess beim Menschenrechtsgerichtshof bezahlt hätten. Das ist das, was Ihre Linie ist! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie wissen genauso gut wie ich, dass das System in der Umstellung begriffen ist. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es in der Notenbank nur mehr eine kleine Gruppe gibt, die die Dienstklasse I und II hat. Sie wissen auch ganz genau, dass seit Mitte der neunziger Jahre alle dort neu Aufgenommenen all das nicht mehr haben. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Und Sie wissen auch genauso gut wie ich, dass bei den ÖBB eine kleine Gruppe noch im alten Recht angesiedelt ist, aber die Masse nur mehr im Rahmen des ASVG aufgenommen wird. Sie wissen auch genauso gut wie ich, dass nur mehr 25 Prozent der Wiener Gemeindebediensteten Pragmatisierte sind und 75 Prozent im ASVG versichert sind. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Daher stellen Sie sich doch der Debatte so, wie sie geführt wird! (Abg. Deimek: Sie wissen, ohne uns wäre das alles nicht passiert!)

Aber das stimmt doch überhaupt nicht! Ihr Geschrei hören wir schon 15 Jahre lang, aber der, der das in die Hand genommen hat, war ich. Das ist der entscheidende Unter­schied! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Von Ihnen habe ich nie etwas anderes gehört, als dass ein paar Spitzen hochgezogen werden, aber einen konstruktiven Lösungsvorschlag, wie man in ein System bei Zusatzpensionen und bei Grundpensionen eingreift, habe ich von Ihnen noch nie gehört. Ihre Vorschläge sind genauso wenig konstruktiv wie Ihre Erklärungen gegen­über den Pensionisten in diesem Land, die Pensionslast in einem Jahr um 9 Milliar­den € zu erhöhen, und dann wäre alles gut. Sie sagen nie dazu, wie Sie das finan­zieren wollen, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen.

Dazu kommt noch, dass Sie als Vertreter des kleinen Mannes nur die Millionäre und Milliardäre in diesem Land schützen, indem Sie absolut gegen Vermögens­besteue­rungen auftreten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Deimek: Was haben Sie bei den Eisenbahnern zusammengebracht?!)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


12.02.53

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Minister, ich weiß nicht, warum Sie so nervös sind! Ich mache jetzt einen sehr konstruktiven Vorschlag. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es ist Wahlkampf!) Ja, gut, in Wien ist Wahlkampf, aber das macht ja nichts. Wir in Salzburg haben den Wahlkampf schon gehabt. Gott sei Dank!


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Herr Minister, ich mache Ihnen jetzt einen sehr gütigen Vorschlag, was die Zusam­menlegung der verschiedenen Sozialversicherungsanstalten betrifft – eine Uraltforde­rung der Freiheitlichen Partei.

Die Sozialversicherung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist in Österreich eine Pflichtversicherung. Sie wird ausschließlich vom Steuerzahler erhalten und finan­ziert. Kein Mensch braucht in Österreich 22 verschiedene Sozialversicherungsträger. Deren Zusammenlegung fordert nicht nur die FPÖ schon sehr lange, sondern seit Kurzem auch der Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl; der ist ja allen bekannt.

Wir haben in Österreich das Phänomen der Doppel- und Mehrfachversicherungspflicht. Besonders betroffen von dieser Regelung sind Personen, die neben ihrem Hauptberuf noch einer anderen Tätigkeit nachgehen müssen, wie zum Beispiel sehr viele fleißige Bäuerinnen und Bauern, nämlich Nebenerwerbslandwirte.

Die Doppel- und Mehrfachversicherungspflicht gehört abgeschafft und die zu vielen Sozialversicherungsanstalten müssen zusammengelegt werden. Herr Minister, ein sehr guter Vorschlag! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.

 


12.05.00

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich beziehe mich auf den Antrag des Kollegen Hagen und der Kollegin Dietrich betreffend die Harmonisierung der Sozialversicherungsträger.

Es ist gerade behauptet worden – ich weiß nicht mehr, welcher Kollege es war –, dass dieses System nicht besonders ineffizient ist. Jetzt könnte man im Umkehrschluss sagen: Wir leben in der besten aller Welten, offensichtlich im effizientesten System! Also das ist doch etwas, das wir hinterfragen müssen.

Wenn für dieselben Leistungen dieselben Beiträge gezahlt werden, dann ist aus un­serer Sicht eine Harmonisierung beziehungsweise eine Zusammenlegung aller Sozial­ver­sicherungsträger durchaus konsequent und sinnvoll. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag auch, der damit begründet wurde, dass es eben Mehrfachversicherte gibt.

Aus einer Beantwortung einer Anfrage von Gerald Loacker geht hervor, dass es sich um zirka 80 000 oder eigentlich um über 80 000 Menschen handelt, die, je nach Definition, als EPU zu bezeichnen sind, und das ist ein substanzieller Prozentsatz. Also zirka ein Viertel bis ein Drittel aller EPUs leidet unter Mehrfachversicherungen. Es gibt zwar die Möglichkeit von Rückforderungen, die wird aber nur sehr selten in Anspruch genommen. Das ist nur ein kleines Beispiel einer bürokratischen Hürde, die durch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger beseitigt würde.

Ich möchte aber auf ein ganz anderes wesentliches Problem verweisen, nämlich auf die GPLA-Prüfungen. Da würde mich interessieren, wer von den Abgeordneten hier, wer von den Unternehmerinnen und Unternehmern schon mit GPLA-Prüfungen zu tun hatte. (Abg. Haubner hebt die Hand.) Immerhin, wir sind zu zweit, Herr Kollege! Also nicht besonders viele. Die meisten sprechen hier offensichtlich von Dingen, mit denen sie noch keine persönliche Erfahrung gemacht haben.

Was passiert denn bei den GPLA-Prüfungen? – Da wird geprüft, ob die Auftragnehmer nicht vielleicht als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu qualifizieren wären. Das heißt, es werden da Selbständige unfreiwillig zu Unselbständigen gemacht, obwohl die Abgaben, die zu entrichten sind, natürlich alle bezahlt werden. Und dann kommt es dazu, dass die Auftraggeber dieser Auftragnehmer – und in vielen Fällen sind das


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EPUs – noch zusätzliche Abgaben zu entrichten haben. Das heißt, es wird da eigent­lich doppelt kassiert.

Das führt mitunter bei den Unternehmen zu wirklichen Problemen, weil diese Zahlun­gen dann in einem Stück zu erfolgen haben und auch Verzugszinsen zu bezahlen sind. Das stellt die Unternehmen, die diese Nachzahlung leisten müssen, wirklich vor große finanzielle Probleme. Eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wäre auch da eine Lösung, weil diese Belastung nicht daraus resultiert, dass man irgend­jeman­den schützen will, denn die Betroffenen haben ja nichts davon, sondern daraus, dass es da einen Kampf der verschiedenen Versicherungsträger gibt um diejenigen, die deren Beiträge bezahlen.

Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wäre demnach aber keine unmit­tel­bare Lösung des Problems, sondern wir brauchen etwas, womit die EPUs, die selbständig arbeiten wollen, schneller zu ihrem Recht kommen.

Der Ablauf dieser Zusammenlegung ist ja dem Finanzministerium bekannt. Und zwar gibt es eine Verordnung, wie so eine Schlussbesprechung bei einer Umstellung auszusehen hat. Und da gibt es die Möglichkeit einer Stellungnahme von SVA und SVB, aber die wird, wie aus der Beantwortung einer Anfrage von Gerald Loacker ebenfalls hervorgeht, kaum in Anspruch genommen. Das heißt, die Betroffenen, über deren Selbständigkeit entschieden wird, haben in diesem Verfahren gar keine Parteien­stellung, sind in dieses Verfahren gar nicht eingebunden, werden gar nicht befragt. Und das ist an sich schon absurd.

Daher brauchen wir einen klaren Rechtsrahmen, damit die Betroffenen nicht dem Willen der Gebietskrankenkassen unterworfen sind.

Dazu bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betref­fend Parteistellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu treten, um durch eine Ände­rung der ‚Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen‘ eine Formalparteistellung für die Sozialver­siche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sowie der von Sozialversicherungsprüfungen betroffenen Unternehmen und der von einer Umstellung betroffenen Versicherten sicherzustellen. Weiters wird der Bundes­minis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, die Anwendbarkeit einer solchen geänderten Verordnung in weiterer Folge auch in der im Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichteten Schlichtungsstelle umzusetzen.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Alm soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 87

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betref­fend Parteistellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 681/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Eine einzige Sozialversicherung für Österreich" (341 d.B.)

Aufgrund von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen ist es in Österreich möglich, bei mehreren Sozialversicherungträgern gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge leis­ten zu müssen. Diese Entwicklung ergibt sich unter anderem aus den sich verän­derenden Erwerbstätigkeitsmustern, in denen die Österreicher_innen leben und arbeiten. Es wird immer komplizierter zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit messerscharf abzugrenzen.

In zahlreichen Fällen haben GPLA-Verfahren bei Auftraggeber_innen von Unterneh­mer_innen ergeben, dass diese selbstständigen Auftragnehmer_innen von der prüfenden GKK sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer_innen beurteilt und behandelt wurden. Infolgedessen wurden diese Selbstständigen mit diesem Teil ihrer Erwerbstätigkeit zu unselbstständigen Erwerbstätigen, während gleichartige Aufträge bei anderen Auftraggeber_innen noch der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet blieben. Dadurch sind Selbstständige, aber auch Bauern und Bäuerinnen sowohl bei der SVA bzw. SVB als auch bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse kranken- bzw. sozialversichert. Zudem ist es möglich, dass insbesondere EPU, die nur für eine/n Auftraggeber_in arbeiten, als Dienstnehmer_inner der Auftraggeber_innen betrachtet werden, und damit gegen ihren Willen von Selbstständigen zu Unselbstständigen erklärt werden.

Solche Verfahren sind Ergebnis eines verdeckten Kampfes der unterschiedlichen Ver­sicherungsträger um Versicherte und deren Beitragszahlungen. Die einfachste Lösung wäre eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Doch dieser Schritt ist aufgrund evidenter Interessenslagen jener Parteien und Kammern, die ihnen zuzuord­nende Vertrauensleute in Sozialversicherungsträgern unterbringen, nicht zu erwarten.

Mit dem Ziel eines Interessenausgleichs zwischen Arbeit- bzw. Auftraggeber_innen und insbesondere den unterschiedlichen Versicherungsträgern in Verfahren mit un­klarer sozialversicherungsrechtlicher Zuordnung wurde auf Grundlage eines Beschlusses der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger mit 01.10.2012 eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die über strittige Fälle bzw. Verfahren entscheidet. Im Regierungsprogramm wird auch auf S.16 darauf eingegan­gen: "Rechtssicherheit für Selbständige: Bei Uneinigkeit zwischen den SV-Trägern entscheidet eine im Hauptverband eingerichtete Schlichtungsstelle". Die gegenwärtige Situation, in der die SVA bzw. SVB nur die Möglichkeit hat eine Stellungnahme abzugeben, kann aber nicht die endgültige Lösung sein und führt auch keineswegs zu Rechtssicherheit für die Betroffenen.

In der gegenwärtigen Konstellation wird über die Köpfe der Betroffenen hinweg ent­schieden, ohne dass diese auch angehört werden müssten. Weder Arbeit- bzw. Auftraggeber_innen, noch die betroffenen Versicherten selbst haben die Möglichkeit, in einem solchen Verfahren selbst Stellung zu beziehen. Diese direkt Betroffenen können lediglich eine Beiziehung der SVA bzw. SVB beantragen - wie in der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungs-


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prüfungen, BGBl. II Nr. 182/2013 beschrieben -  eine verpflichtende Teilnahme der SVA bzw. SVB und der Betroffenen ist nicht vorgsehen.

Wie aus der Anfragenbeantwortung 2148/AB vom 24.9.2014 deutlich wird, ist sich das BMASK der Bedeutung einer Formalparteistellung der Sozialversicherungsträger nicht sicher. Die Bedeutung einer Formalparteistellung auch der bei GPLA-Verfahren überprüften Unternehmen und betroffenen Versicherten wird generell nicht beachtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu treten, um durch eine Änderung der "Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbe­sprechung von Sozialversicherungsprüfungen", eine Formalparteistellung für die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sowie der von Sozialversicherungsprüfungen betroffenen Unternehmen und der von einer Umstellung betroffenen Versicherten sicherzustellen. Weiters wird der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, die An­wendbarkeit einer solchen geänderten Verordnung in weiterer Folge auch in der im Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichteten Schlichtungsstelle umzu­setzen."

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt von Herrn Abgeordnetem Neubauer. – Bitte.

 


12.10.12

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich habe mir die Frage gestellt, wie eine Bundesregierung damit umgeht, dass sie vor einem Jahr mit einem relativ großen Vertrauensvorschuss vom Wähler ausgestattet wurde und jetzt, nach einem Jahr, mit der Frage konfrontiert wird: War dieser Vertrauensvorschuss auch gerechtfertigt? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Oder ist in der Bevölkerung mittlerweile so etwas wie eine Trauerstimmung eingekehrt, weil man einem Repräsentanten – und wir sind in einer repräsentativen Demokratie! – sein Vertrauen gegeben hat und nichts von diesem Vertrauen zurückbekommen hat?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich ansieht, ob man dem von den verschiedensten Bevölkerungsgruppen gegebenen Vertrauensvorschuss gerecht wurde, dann kommt man drauf, dass Sie zum Beispiel die Jugend sträflich vernach­lässigen. Die Jugend hat aufgrund Ihres Versagens im Bildungswesen keine Gegen­wart, auch beruflich nicht! Zusätzlich nehmen Sie dieser Jugend auch die Zukunft, weil Sie damit auch das Pensionssystem für diese Jugendlichen gefährden. Viele von denen, die heute in Ausbildung sind oder bereits im Beruf stehen, wissen nicht, ob sie vielleicht irgendwann überhaupt noch eine Pension bekommen können! Das ist auf das Versagen dieser Bundesregierung zurückzuführen. Und, Herr Bundesminister: Dafür tragen Sie die Verantwortung! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 89

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur die Jugend leidet, auch die Wirtschaft. Wir kennen die Aussagen des Herrn Leitl, der über die Wirtschaft sagt, dass der Standort Österreich nicht mehr attraktiv ist.

Wir wissen, dass auch die Pensionisten leiden, weil das, was sie von der Bundes­regierung bekommen, zu viel zum Sterben ist und zu wenig zum Leben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Karl Blecha hat vor wenigen Tagen ein Inserat geschaltet, in dem er sagte, dass Pensionisten bei einer Pension von 1 200 € für das nächste Jahr sage und schreibe 20 € dazubekommen. (Abg. Riemer: Ungeheuerlich! Ungeheuerlich!) Abzüglich der Steuern bleiben diesen Pensionisten – und wir reden hier von Mindestpensionisten! – 12 €! (Abg. Riemer: Eine Verhöhnung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da kommen Sie her, schreien und plärren durch den Plenarsaal, gerieren sich als Robin Hood der SPÖ und haben keine Scham, hier diesen Menschen zu erklären, wie sie ihre Zukunft gestalten sollen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dafür sollten Sie sich entschuldigen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.) Dafür können Sie plärren und schreien und sich herstellen, um den Menschen – 2 Millionen Menschen in Österreich – das zu erklären.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, darf ich Sie bitten, sich in der Wortwahl etwas zu mäßigen. „Plärren“ und „schreien“ gegenüber wem auch immer: Solche Vorwürfe sind in diesem Haus nicht angebracht. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

 


Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Herr Präsident! Ich nehme das zur Kenntnis. Aber ich hätte mich gefreut, hätten Sie den Herrn Bundesminister genauso zur Räson gerufen, denn das wäre längst fällig gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich führe hier die Sitzung und habe die Aufsicht über die Sitzung – und nicht Sie! Ich habe sehr genau aufgepasst: Der Herr Bundesminister war zwar sehr emotional, aber er hat sich in seiner Wortwahl sehr zurückgehalten. Und ich hatte daran nichts auszusetzen. Bitte, das zur Kenntnis zu nehmen! (Demonstrativer Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Herr Präsident, ich nehme das zur Kenntnis. – Aufgrund dieser sozialen Ungerechtigkeit, die in diesem Lande offenbar herrscht, wäre es kein Fehler, Herr Bundesminister, wenn Sie endlich auf die Forde­rung eingehen würden, die Wiedereinführung des Alleinverdiener-Absetzbetrages anzugehen. Hochkarätige Vertreter des Pensionistenverbandes und des Seniorenrates fordern das seit Jahren. Warum Sie hier nicht tätig werden – ich weiß es nicht!

Ebenfalls sinnvoll wäre es, endlich die sofortige Abschaffung des Pensionssicherungs­beitrages anzugehen, was selbst der ÖGB fordert, ebenso wie verschiedene Senioren­vertreter. Auch hier herrscht Stillstand. Darüber hinaus wäre es ein Gebot der Stunde, eine Mindestpension von 1 200 € gesetzlich festzulegen, denn das wäre endlich ein Betrag, von dem die Menschen in diesem Land auch leben könnten, Herr Minister. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Spindelberger, Sie haben gemeint, in den letzten zehn Jahren sei so viel schief­gegangen und deshalb hätten wir heute ein Problem. Ich darf Ihnen dazu Folgendes sagen: Die Regierung damals hatte ein riesiges Problem, die Versäumnisse der SPÖ aufzuarbeiten. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich erinnere an das Versagen und das Zerstören der BAWAG. Ich erinnere an das Fast-Zerschlagen der voest. Ich erinnere an das Zerschlagen des „Konsum“. Ich erinnere an die hohen Schulden der ÖBB. Ich erinnere an 6 Milliarden €, die bisher der


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Kommunalkredit bereits übergeben werden mussten, um das Versagen einer dortigen Vorsitzenden, die aus der SPÖ kommt und dann auch zu Ministerehren kam, über­haupt ausgleichen zu können! In Linz kämpft die Stadtgemeinde mit einem Swap, der immerhin 550 Millionen € ausmacht, verursacht durch die sozialdemokratische Regierung in Linz.

Herr Kollege Hammer, wenn Sie sagen, wir waren bei der Luxuspension nicht dabei, dann kann ich Ihnen nur sagen: Ich bin stolz auf meine Partei, dass sie das nicht mitgetragen hat! (Abg. Auer: Der Herr Gugerbauer kassiert sie!) Denn eine Luxus­pension von 12 320 € ist ein Skandal für dieses Haus, wenn man sich ansieht, was alle anderen in diesem Land als Durchschnittslohn erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann kann ich eine Luxuspension mit 12 320 € guten Gewissens ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Auer.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.16.59

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich möchte die Verhandlung nicht unnötig hinauszögern. Danke, Herr Präsident!

Herr Abgeordneter Neubauer, ich habe eine Bitte: Sie wissen, welche Rolle ich in der BAWAG bei der Abwicklung hatte. Sie wissen, dass ich Eigentümervertreter war. Sie wissen, dass ich in diesem Haus mit allen Parteien ein BAWAG-PSK-Sicherungs­gesetz verhandelt habe. Das wissen Sie.

Und ich darf Ihnen hier versichern: Der Einzige, der Geld in die Hand nehmen musste, war der Eigentümer, denn das BAWAG-PSK-Sicherungsgesetz hat uns 33 Millionen Haftungsentgelt gekostet. Das war Teil des Gesetzes. Das war in Ordnung. Aber die Republik Österreich hat für die BAWAG keinen einzigen Euro aufgewendet. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.17

12.17.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte. (Abg. Heinzl: Wie ist das mit der Hypo!?)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu einer ganzen Serie von Abstim­mungen, und ich bitte um Ihre besonders geschätzte Aufmerksamkeit.

Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 339 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsautomatismus.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 340 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 91

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 341 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Parteistellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

12.20.03Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 in 334 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor: Abände­rungs­antrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen, Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen.

Weiters liegen zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 1 Z 1 sowie Z 2 § 7d und § 7e Abs. 1a eingebracht.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 1 Z 2 § 7e Abs. 3 eingebracht.

Wer mit diesen Änderungen einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 Z 2 § 7g eingebracht.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 92

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag mit folgendem Inhalt eingebracht: Einfügung eines neuen § 7p in Z 2 in Art. 1 sowie Abänderung der Z 3 in Art. 1.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 3 Z 1 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über diesen Teil des Gesetzent-wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Art. 3 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände-rungs-antrag betreffend Art. 6 Z 1 eingebracht.

Bei Zustimmung erbitte ich ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über diese Teile des Gesetzent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Art. 6 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss-berichtes.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffen­sive.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 93

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 335 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in 336 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Wimmer, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Wimmer, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 337 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 338 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

12.27.359. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 94/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinde­rungen (342 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 94

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


12.28.01

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher im Plenarsaal und an den Fernsehschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt werden wir einen Allparteienantrag beschließen, in dem es darum geht, dass wir gemeinsam mit der Volksanwaltschaft eine wissenschaftliche Studie betreffend das Thema Missbrauch und Gewalt an Menschen mit Behinderungen anfertigen lassen. Ich denke mir, das ist ein sehr wichtiger Beschluss, den wir heute fassen werden, damit man über die Gewalt an Menschen mit Behinderungen endlich auch in Österreich Daten und Fakten haben wird.

Gewalt ist noch immer ein Tabuthema, geschätzte Damen und Herren, es ist egal, ob es um Gewalt an Frauen geht – obwohl ich mir denke, wir haben in den letzten Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um dieses Thema aus der Tabuzone herauszubekommen; wir haben auch mit Abstand herzeigbare Gewaltschutzgesetze im Bereich von Gewalt gegen Frauen – oder um Gewalt an Kindern. Die sogenannte g’sunde Watsch’n ist irgendwie wieder in aller Munde, was ich speziell am heutigen Kinderrechtetag wirklich sehr diskussionswürdig finde. Ich denke mir, es gibt die g’sunde Watsch’n für Kinder einfach ganz hundertprozentig nicht und dagegen sollten wir alle auch auftreten. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. El Habbassi.)

Es ist natürlich auch ein ganz besonderes Tabuthema, wenn es um Gewalt an Men­schen mit Behinderungen geht. Da gibt es ein doppeltes Tabu: Die Beeinträchtigung ist noch immer ein Thema, das noch nicht ganz selbstverständlich diskutiert wird, und natürlich auch die Gewalt an Menschen mit Behinderungen. Deswegen sollten wir alle gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um dieses Thema aus der Tabuzone heraus­zuholen und auch in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Ich bin sicher, die Studie wird dazu einen Beitrag leisten.

Gewalt, geschätzte Damen und Herren, tritt in den unterschiedlichsten Formen auf. Es gibt die physische Gewalt, diese ist, wie ich meine, leicht erkennbar, für Außen­stehende und auch für jemanden, der von physischer Gewalt betroffen ist. Da weiß man, man ist ein Opfer von Gewalt.

Es gibt aber auch die psychische Gewalt, die viel subtiler ist, die sich oft über Jahre zieht, wo man selbst als Opfer oft gar nicht weiß, ob man eigentlich von psychischer Gewalt betroffen ist. Es handelt sich dabei um Beleidigungen, um Beschimpfungen, um Herabwürdigungen und auch um Ignoranz; auch Ignoranz kann eigentlich psychische Gewalt sein.

Menschen mit Behinderungen sind ganz oft von dieser sogenannten psychischen subtilen Gewalt betroffen, weil sie aufgrund ihrer Lebenssituation oft ein ganzes Leben lang Assistenzleistungen brauchen, sei es von Familienangehörigen oder auch in Institutionen, weil sie eben Betreuung und Unterstützung in ihrem Alltag brauchen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis ist oft auch ein Grund dafür, dass Menschen mit Behinderungen von Gewalt betroffen sind. Ich denke mir, man muss wirklich hinschauen, man muss Menschen mit Behinderungen stärken, sich als Opfer zu erkennen, sich auch artikulieren zu können und zu sagen: Nein, hier ist meine Grenze, da ist einfach die Grenze erreicht, wo du meine Intimsphäre überschreitest!, oder zu sagen, wo einfach auch tatsächlich psychische Gewalt stattfindet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 95

Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema zum Thema machen, deswegen ist diese Studie ganz besonders wichtig. Auch der Monitoringausschuss, der die Überein­kommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich überwacht, hat sich in einer öffentlichen Sitzung mit diesem Thema befasst und ganz genau darauf hingewiesen, dass es einerseits wichtig ist, Daten zu erheben, damit wir endlich wis­sen, wovon wir sprechen, und andererseits dann auch Maßnahmen zu ergreifen, damit man Menschen mit Behinderungen tatsächlich in ihrer Wahrnehmung stärkt und auch darin stärkt, dass sie einfach Stopp sagen können.

Ich freue mich, dass wir diesen ersten Schritt heute auf Initiative von Kollegin Jarmer gemeinsam setzen werden, diese Studie in Auftrag zu geben, und bin sicher, dass das auch dazu beitragen wird, das Thema Gewalt an Menschen mit Behinderungen und sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen in die Öffentlichkeit zu rücken. Noch schöner wäre es natürlich, wenn wir alle gemeinsam dagegen ankämpfen, so dass diese Gewalt hintangehalten wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.33.02

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sexueller Missbrauch und Gewalt an behinderten Menschen ist kein Kavaliersdelikt, deshalb haben wir auch in der letzten Legislaturperiode im Strafrecht die Strafen für sexuellen Missbrauch an behinderten Menschen gleichgestellt mit den Strafen für Missbrauch an nichtbehinderten Menschen. Das war ein wichtiger Schritt zur Abschreckung. Wir haben aber keine Daten oder Erhebungen, wie sich das ausgewirkt hat, wie sexueller Missbrauch aktuell überhaupt passiert, ob und wie er passiert.

In den siebziger Jahren wurde in Wiener Kinderheimen Gewalt an behinderten Kindern und auch sexueller Missbrauch praktiziert; das hat die Wiener Historikerkommission vor Kurzem in ihrem Bericht sehr ausführlich dargelegt. Es geht darum, dass wir solche strukturellen Gewaltübergriffe verhindern, denn sexueller Missbrauch geschieht vor allem in Pflegeheimen und Kinderheimen, in Strukturen, die institutionell sind.

Wir wissen, dass sexueller Missbrauch meistens ein Machtbeweis ist, der auch oft in Institutionen passiert, und dass behinderte Menschen auch aufgrund ihres Umgangs mit Medizin, wo der Körper immer wieder defizitorientiert betrachtet wird, abgetastet wird – das ist der erste Schritt –, diese Schutzgrenze und dieses Bewusstsein, dass man seinen Körper schützen muss, verlieren. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir diese Studie durchführen, und ich danke meiner Kollegin Mag. Jarmer dafür, dass sie die Initiative dazu im Ausschuss eingebracht hat.

Im Übrigen möchte ich auch dafür eintreten, dass die Menschenwürde, die unantast­bare Menschenwürde in der Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

12.36


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


12.37.06

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, auch ich möchte mich ganz herzlich bei Kollegin Jarmer dafür bedanken, dass sie diesen Antrag hier im Parlament eingebracht hat. Wir haben es geschafft, nun eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 96

Sechs-Parteien-Einigung zu diesem Thema zustande zu bringen und können jetzt auch eine Studie in Auftrag geben. Wir wissen, die letzten Zahlen, die wir zu diesem Thema haben, sind leider schon 14 Jahre alt oder noch älter, und das ist natürlich eine Sache, die mit Besorgnis zu betrachten ist. Ich bin sicher, wir werden dann in der Lage sein, aktuelle Zahlen zu bringen.

Kollegin Königsberger-Ludwig hat ja den Antrag in Grundzügen schon erklärt – und ich bin sehr froh, dass wir diesen jetzt beschließen werden. Ich gebe auch Kollegen Dr. Huainigg absolut recht: Unsere Kinder müssen geschützt werden, auch Heim­kinder – er hat die Heimkinder angesprochen; was da in der Vergangenheit passiert ist, ist wirklich eine Schande –, aber auch der sexuelle Missbrauch von Menschen mit Behinderungen gehört enttabuisiert. Wir wissen, es wird da auch mit sehr vielen Ängsten gespielt. Gerade diese Personen können sich oft nicht artikulieren, sie befin­den sich auch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Betreuern und sind natürlich doppelt belastet.

In diesem Sinne freue ich mich deshalb, dass wir jetzt als ersten richtigen Schritt eine Studie in Auftrag geben und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft einen weiteren Schritt gehen können. Die Volksanwaltschaft hatte ja seit Juli 2012 ein Mandat, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auch Behinderten­einrichtungen zu besuchen, und ich glaube, diese Zusammenarbeit mit der Volksan­walt­schaft ist gerade in dieser Angelegenheit sehr wichtig und richtig.

Noch einmal vielen Dank, Frau Kollegin Jarmer! Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg, um auch für Menschen mit Behinderungen ein noch würdevolleres Leben in Österreich zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ord­neten von SPÖ und ÖVP.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


12.39.51

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause an den Bildschirmen! Das Thema heute ist Missbrauch, sexuelle Gewalt, Gewalt im Allgemeinen an Menschen mit Behinderungen. Viele Per­sonen assoziieren mit Gewalt sehr häufig körperliche Gewalt und sexuellen Miss­brauch, wie wir schon gehört haben, aber wir haben auch gehört, dass Gewalt unterschiedlichste Formen annehmen kann. Es kann verbale Gewalt sein, es kann sein, dass man den Menschen mit Behinderungen die Schuld zuschreibt, dass sie behindert sind, und das kann bis dahin gehen, dass falsche Medikamente verabreicht werden oder man Menschen mit Behinderungen deren Hilfsmittel wegnimmt, sie ihnen entzieht – ganz unterschiedliche Formen. Das alles ist unter dem Begriff der Gewalt zu verstehen.

Betroffen sind nicht nur Menschen mit Behinderungen, man muss bedenken, das sind gleichzeitig auch Kinder, ältere Menschen, Menschen, die sich nicht sehr gut ausdrücken können. Gerade in Institutionen können sich diese Menschen sehr schwer dagegen wehren, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, und genau diese Zielgruppe wird da besonders angesprochen. Auch in Zusammenhang mit Bildung erleben wir Gewalt: Menschen, die gar kein Wissen darüber haben, ob etwas rechtens ist, wo sie Rechte haben, Menschen, die nicht wissen, was sie tun können, was sie sich wünschen dürfen und sogar einfordern dürfen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 97

Wir haben gerade von meiner Kollegin gehört, wir haben Zahlen, die sehr alt sind, und es ist wichtig, dass wir neue Zahlen bekommen. Ich freue mich außerordentlich, dass wir hier ein gemeinsames Zeugnis ablegen können, dass wir etwas für diese Men­schen tun und dass wir das gemeinsam tun, und das finde ich besonders wichtig. Die Studie ist ein erster Schritt. Wir arbeiten zusammen. Wir sehen uns die aktuelle Situation ganz genau an. Wir nehmen sie unter die Lupe. Wir schauen, was die Menschen brauchen. Wir fragen: Wo liegen die Bedürfnisse? Wir erheben einen Ist-Stand.

Was ich mir wünsche, ist, sehr geehrter Herr Minister, dass die Studie so bald wie möglich vorliegt, denn wir brauchen sie so früh wie möglich. Herr Minister, Gewalt passiert täglich! Sobald wir die Studie haben, wünsche ich mir, dass wir weiter gemeinsam daran arbeiten, dass wir Präventivmaßnahmen schaffen, dass wir Aufklä­rung betreiben und somit Schritt für Schritt wirklich dazu beitragen können, dass Gewalt nicht mehr so häufig vorkommt. Es ist ein Menschenrecht, würdevoll zu leben, ein Recht, das allen zusteht. Jetzt haben wir die Möglichkeit, gemeinsam an diesem Ziel zu arbeiten, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. (Beifall bei den Grünen.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


12.44.00

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, Missbrauch an Behinderten und an Schutzbefohlenen gehört zu den widerwärtigsten und abscheulichsten Dingen im Leben, und dem muss man entgegentreten, wo immer man kann. Ich halte diese Maßnahme, die jetzt von uns allen hier beschlossen wird, für eine absolut sinnvolle. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Wir dürfen aber nicht vergessen, viele Tausende und Abertausende Menschen sind in der Behindertenpflege und -betreuung tätig, und die allermeisten von ihnen nehmen diesen ganz schweren Beruf als Berufung auf sich. Die machen das sehr gut. Die Missbrauchsfälle sind in der absoluten Minderheit. Die meisten, die in diesen Berufen arbeiten, machen ihre Sache sehr gut, sind gut ausgebildet, machen das gerne. Manche machen sie oft auch unbezahlt, wenn sie abseits von Institutionen arbeiten.

Als Arzt ist man in der Lage, auch einmal in den Institutionen tätig sein zu können oder auch zu müssen. Wenn man die einmal kennengelernt hat, dann sieht man, wie schwer diese Aufgabe ist und wie fordernd dieser Beruf sein kann. Ich möchte hier an dieser Stelle im Namen des Teams Stronach allen, die in der Behindertenbetreuung und Pflege tätig sind, einmal Dank und Anerkennung aussprechen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

12.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.45.24

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Ich wollte nur informieren: Wir haben vorbehaltlich des heutigen Beschlusses – danke, dass er im Ausschuss und jetzt auch hier im Plenum einstimmig gefasst werden konnte – schon die Volksanwaltschaft kontaktiert, wir haben schon erste Telefonate gemacht. Wir bemühen uns, das Grundkonstrukt der Studie noch vor Weihnachten fertigzustellen. Ich sage es noch einmal: nicht die Studie, sondern das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 98

Grundkonstrukt, also was wir fragen wollen. Herr Sektionschef Pallinger wird sich bemühen.

Wahrscheinlich werden wir im Jänner eine Person pro Fraktion einladen und bevor die Studie dann startet noch ein kleines Rückkoppelungsgespräch mit Ihnen machen, damit Sie dann wissen, was wir in dieser Studie an Überschriften definiert haben, die wir dann erarbeiten wollen. Ich glaube, es wäre gut, nachdem es diese Gemeinsamkeit gibt, wenn wir die Rückkoppelung bereits machen, bevor wir mit der Studie anfangen, denn es hilft nicht, wenn jemand mittendrin auf einmal dagegen argumentiert. Das Thema ist viel zu wichtig und viel zu tabuisiert. Das wurde ja schon festgestellt, und darum möchte ich, dass wir uns hier sehr, sehr bemühen, dass wir gemeinsam ver­suchen, das zu erarbeiten. Budgetmittel haben wir übrigens, vorausblickend wie mein Haus ist, perspektivisch bereits vorgesehen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.47.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dieser gemeinsame Antrag ist eine gute Gelegenheit, die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen im Bereich Menschen mit Behinderung anzusprechen. In diesem Haus herrscht oft ein rauer Umgangston und die Wogen gehen hoch, beim Bereich Menschen mit Behinderung ist es wirklich spürbar anders.

Als vor Kurzem die deutsche Staatssekretärin Lösekrug-Möller zu Besuch war und sich die Behindertensprecherinnen und ‑sprecher getroffen haben, war spürbar und sichtbar, was für gemeinsame Anliegen hier vorhanden sind und dass man auch abseits von Parteipolitik an der Sache arbeiten kann. Dieses gemeinsame Bestreben, das belastete Thema Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen anzugehen, eben nicht wegzusehen, das halte ich für einen wichtigen Schritt. Auch die vom Herrn Bun­desminister angesprochene Studie, wo man alle Lebensbereiche ansieht, die mobile und die stationäre Betreuung, ist ein wichtiger Punkt. Hinsehen statt Wegsehen, das Ganze einem Prozess unterziehen, evidenzbasiert daran arbeiten, frei von politischem Kalkül an der Sache arbeiten – das ist vorbildlich! So könnte ich mir das in verschiedenen anderen Bereichen durchaus auch vorstellen.

Geschätzte Damen und Herren, es liegen im Ausschuss noch ein paar andere gemeinsame Oppositionsanträge zum Themenkreis Menschen mit Behinderung vor, und die Mehrheitsparteien sind aufgefordert, sich einen Ruck zu geben und der einen oder anderen Sache näherzutreten, sodass wir noch zu weiteren Sechs-Parteien-Anträgen in diesem Themenkreis kommen. (Beifall bei den NEOS.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


12.49.28

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­schätzte Damen und Herren! Ich darf mich beim Herrn Bundesminister gleich vorweg einmal recht herzlich bedanken für sein Engagement, das er gerade für Menschen mit Behinderungen zeigt. Er hat nicht nur zugesagt, eine Studie zu erstellen, sondern engagiert sich auch in vielen anderen Bereichen.

Immer wieder werden Menschen Opfer von Gewalt und Missbrauch. Manche Gruppen von Menschen sind dabei besonders gefährdet, und dazu gehören leider Menschen mit Behinderung. Unsere Gesellschaft schaut bei diesen Themen gerne weg, es ist oft ein Tabuthema, und viele sprechen nicht gerne darüber.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 99

Ich möchte hier in meinem Debattenbeitrag einen Konnex zwischen diesem Thema und der Volksanwaltschaft herstellen. Die Volksanwaltschaft hat seit Juli 2012 den verfas­sungsgesetzlichen Auftrag erhalten, präventiv ausgerichtete Aufgaben zu übernehmen und die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich zu schützen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden von der Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderung bestimmt sind, wirksam überwacht. Auf Grundlage dieser Wahrnehmungen der Kommissionen über Einzelfälle hinaus können dann auch entsprechende Anregungen dargelegt werden, die im alljährlichen Bericht der Volks­anwaltschaft enthalten sind.

Als Sprecher der Volksanwaltschaft meiner Fraktion begrüße ich es daher, dass man mit dem heutigen Beschluss das Bundesministerium für Soziales und die Volks­anwaltschaft beauftragt, eine wissenschaftliche Studie unter besonderer Berücksich­tigung der Situation der Behinderteneinrichtungen zu diesem Thema zu erstellen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – Meine Kollegin Königsberger-Ludwig hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht nur um diese Einrichtungen geht, sondern dass es auch darum geht, was zu Hause passiert.

Zusätzlich sollen zu dieser Studie natürlich auch andere Überlegungen angestellt werden. Es geht um die Ausarbeitung von geeigneten gewaltpräventiven Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und die Schaffung von barrierefreien Beratungs­stellen für Behinderte und Gewaltopfer.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Gewalt jeder Art ist zu verurteilen, beson­ders aber, wenn es sich um Gewalt an und sexuellen Missbrauch von Menschen mit Behinderungen handelt. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.52

12.52.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstatterin wird nicht gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 342 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 53.)

12.52.3910. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 635/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Sexismus beim SPÖ-Donauinselfest (343 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.53.06

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Sie können sich alle noch sehr gut daran erinnern, als Mitte Juni das Autorennen in der Steiermark war, bei dem der steirische Sänger Andreas Gabalier die Bundeshymne gesungen hat, und zwar in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 100

der Fassung ohne Töchter. Das war damals ein enormer Aufschrei, vor allem, sage ich jetzt einmal, in der linken Szene, aber auch aus der ÖVP gab es da  (Abg. Rädler: Na, na, na!) – Na ja, die Kollegin Rauch-Kallat gehört schon zu Ihnen, oder? Outen Sie sich jetzt? Ich weiß es nicht.

Es gab dann einen Facebook-Eintrag der Frauenministerin, in dem sie den Sänger darauf hingewiesen hat, wie der Text richtig wäre. Sie hat ihm quasi ein „Nicht genügend“ gegeben, weil er die Hymne nicht richtig gesungen hat.

Nur wenige Tage später war dann in Wien das Donauinselfest. Bevor jetzt wieder andere Wortmeldungen kommen: Ich bin kein Donauinselfest-Basher, ganz im Gegen­teil. Als Wienerin habe ich das Fest oft besucht, sehr häufig sogar in meiner Jugend. Es ist ein ganz gelungenes Fest, daher hat das gar nichts damit zu tun. Es geht hier um etwas ganz anderes.

Auf dem Donauinselfest gab es dieses unappetitliche Getränk beziehungsweise ein unappetitliches Plakat. Das Getränk wurde nicht von irgendjemandem ausgeschenkt, sondern das Getränk wurde von Gewerkschaftern ausgeschenkt. Meine Anfrage an die Frauenministerin war, was sie dazu zu sagen hat. – Ihr einziger Kommentar in der Anfragebeantwortung war dann: „Die Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterIn­nen ist ein Verein. Ihre internen Angelegenheiten fallen nicht in den Zuständigkeits­bereich meines Ressorts.“ (Abg. Rädler: Wow! – Ruf bei der FPÖ: Aha!) Da hat sie natürlich recht, aber ich weiß nicht, ob es in ihr Ressort fällt, einem Sänger zu sagen, was er zu singen hat und wie der Text geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Also wenn, dann gehört das gleich behandelt, wobei ich jetzt schon auch noch Folgen­des festhalten möchte: Das eine ist eine Hymne, die man mit einem anderen Text gesungen hat – auch über diesen Beschluss muss man noch einmal nachdenken, weil das rechtlich nicht so ganz geklärt ist (Abg. Königsberger-Ludwig: Da gibt es einen Beschluss!) –, man tut aber damit niemandem weh. Dieses unappetitliche Plakat ist eindeutig sexistisch, Frau Königsberger-Ludwig (Abg. Königsberger-Ludwig: Ja, ist es eh!), das ist frauenverachtend.

Der alte Text der Hymne wird übrigens auch bei jedem Ländermatch gesungen. Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht und das letzte Match – ich bin kein Fußballfan – extra angeschaut. Die Hymne wird auch von den Fußballern immer in der alten Version gesungen, und viele Menschen werden sie so singen, weil sie es ganz einfach so gewohnt sind. Das ist weder bösartig, noch ist es frauenverachtend. Es ist einfach Tatsache. (Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es aber um reine Frauenverachtung, und da orte ich sehr wohl ein Versagen der Frauenministerin, denn da hätte ich mir schon gewünscht, dass sie das verurteilt. Das hat sie aber nicht getan. Und das ist der Grund, warum wir jetzt einen Antrag gestellt haben, damit so etwas nicht mehr vorkommt.

Herr Bundesminister, da Sie der Arbeitsminister sind (Bundesminister Hundstorfer: Ja!), ist dieser Antrag eben an Sie gegangen, dass wir dort keine sexistischen Ge­tränke und keine sexistischen Werbungen mehr haben wollen; darum geht es. Und ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Königsberger-Ludwig, hätten Sie sich darüber jetzt nicht so echauffiert, hätte ich angenommen, dass Sie das genauso verurteilten. Man sieht aber, Sie messen hier mit zweierlei Maß: Dort wird ein Sänger irgendwo an den Pranger gestellt, in die Medien, in den ORF gezerrt, und da, weil es sich eben zufällig um sozialdemokratische GewerkschafterInnen handelt, nimmt man das augenzwin­kernd zur Kenntnis und sagt: Es ist eigentlich eh nicht so schlimm, sie haben es dann eh wieder weggegeben!


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Tatsache ist, das wirkliche Vergehen und der wirkliche Skandal ist, dass ein solches Plakat überhaupt aufgehängt worden ist, und das darf in Zukunft nicht mehr passieren, denn das ist frauenverachtend. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hat nichts anderes zu bedeuten als: Trankelt die Frauen so lange ein, bis sie willig werden!  Und genau das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte. (Rufe von der Galerie. – Flugblätter werden von der Galerie in den Sitzungssaal geworfen. – Abg. Muttonen: Da sind wir aber beeindruckt!)

 


12.56.59

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Belakowitsch-Jenewein, ich habe es schon im Ausschuss gesagt, und ich stehe auch nicht an, es hier zu wiederholen. Ich darf mich im Namen der FSG durchaus entschuldigen, weil ich es auch als sexistisch empfinde, ein Getränk namens „Haxen-Spreizer“ auszu­schen­ken. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Abgeordnete Wöginger hat schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es nicht nur dieses eine Getränk gibt, das sexistisch ist, sondern dass es weitere gibt, die auch sexistisch sind. Es ist schade, dass es Ihnen offensichtlich mit Ihrem Antrag nicht darum geht, dieses Problem des Alltagssexismus aufzuzeigen, sondern einfach darum, andere Parteien anzupatzen.

Ich darf deshalb auch aus diesem Grund Ihren Antrag vorlesen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Gewerkschaftsveranstaltungen bzw. bei Veranstaltun­gen, die von Gewerkschaftern mitorganisiert werden, das alkoholische Getränk Haxen­spreizer nicht mehr beworben und ausgeschenkt wird.“

Das heißt, Sie setzen gleich, Gewerkschaft gleich Sexismus. (Abg. Kitzmüller: Das ist nicht wahr!) Ich finde dieses Niveau fragwürdig. Ich habe hier zum Beispiel ein Plakat einer Ihrer Jugendorganisationen mit eindeutig sexistischem Inhalt, das ich jetzt nicht herzeige, weil ich mich nicht auf dieses Niveau hinabbegeben möchte, auf dem sich dieser Antrag bewegt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf Ihnen auch sagen, dass das Niveau des Antrages gefährlich nahe an dem der Aussage eines Ihrer Parteikollegen zu Asylwerbern ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Könnten Sie konkretisieren, was Sie meinen?)

Ich glaube, dass Alltagssexismus ein wichtiger Punkt ist, dem wir manchmal auch – und da stehe ich auch nicht drüber – zu wenig Bedeutung beimessen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Da denke ich mir, das einzig Positive an diesem Beitrag ist, dass wir sozusagen unser Bewusstsein wieder schärfen sollten auf all das, was in unserem Umfeld an Alltags­sexismus passiert, sei es mit der Bezeichnung von Getränken, sei es auch in der Werbung. Ich denke, wir alle sind aufgefordert, kritischer hinzusehen und vor allem auch in unserem Umfeld glaubwürdig dafür einzutreten. Wir werden das tun, wenn wir die Möglichkeiten haben. Ich würde mir aber wünschen, dass Sie in Ihrem eigenen Haus darauf schauen, dass das auch eingehalten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 102

12.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


12.59.48

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Sexismus im Alltag ist abzulehnen, ist widerwärtig. Ich glaube, wir alle sind dieser Meinung. (Beifall bei Team Stronach und SPÖ.)

Selbstverständlich ist es der Auftrag jedes Einzelnen, wachsam zu schauen: Wo findet so etwas statt?, und die Verantwortlichen darauf hinzuweisen, dass das einfach nicht geht. Aber ich glaube, der Plenarsaal ist nicht der richtige Ort, um über jede Getränke­bezeichnung in Österreich zu diskutieren. Ich glaube, das gehört woanders hin. Wir haben Wichtigeres zu erledigen, nämlich zu schauen, dass wir dieses Land wieder flottmachen, zu schauen, dass wir ein faires System aufbauen, um diesem Land eine Zukunft zu geben. – Glück auf! (Beifall bei Team Stronach und ÖVP.)

13.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


13.00.59

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Nur ganz kurz von meiner Seite – mein Kollege Peter Pilz wird auch noch etwas dazu sagen.

Ich sage nur zwei, drei Sachen. Erstens: Wir waren uns alle einig, nicht nur im Aus­schuss, sondern auch hier im Hohen Haus, dass es da um eine widerliche Sache geht, die wir zutiefst ablehnen. Zweitens, jetzt an Sie, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, weil es im Antrag vorkommt: Es gibt keinen sozialistischen Sexismus, es gibt keinen wie auch immer konservativen oder sonstigen Sexismus, es gibt nur Sexismus. (Beifall bei Grünen, SPÖ und Team Stronach.)

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie wirklich genau wissen, wovon Sie reden, wenn Sie von Sexismus reden. Dazu wird mein Kollege noch mehr sagen. Aber ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir zuletzt im Gleichbehandlungsausschuss – darüber werden wir heute auch noch diskutieren – die Gleichbehandlungsberichte gehabt haben, nämlich zur Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und auch in der Arbeitswelt.

Diese Berichte, alle drei, so dick, strotzen nur so von Sexismen, ein Fall nach dem anderen. Und was machen Sie? Sie haben sich kein einziges Mal dazu zu Wort gemel­det, Frau Kollegin Schimanek, und Sie haben diesen Bericht nicht einmal zur Kenntnis genommen. Daher möchte ich darauf hinweisen: Wenn wir von Sexismus reden, dann bitte von dem, der tagtäglich hier in Österreich passiert, und nicht nur von dem am Donauinselfest, den ich auch zutiefst ablehne. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


13.02.46

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über dieses geschmacklose Plakat möchte ich nicht viele Worte verlieren. Ich halte es grundsätzlich für richtig, dass die Frauenministerin dazu Stellung nimmt; denn sie soll nicht fragen, von welcher Partei das kommt, sondern was draufsteht. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit.


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Ich halte es aber für genauso selbstverständlich, weder der SPÖ noch dem ÖGB generell Sexismus zu unterstellen. Das halte ich für eine dumme Verallgemeinerung, die durch keinerlei Fakten gerechtfertigt ist.

So, und jetzt möchte ich noch kurz etwas bemerken zu einer Frage, die uns alle beschäftigen sollte, nämlich der Frage der Sexualität der Höhlenmenschen. Die Sexualität der Höhlenmenschen lässt sich an etlichen Fällen dokumentieren.

Fall Nummer eins ist ein Fall aus Graz: Ein damaliger Stadtrat der Freiheitlichen Partei – sexuelle Übergriffe – die darauf folgenden Verfahren – Rücktritt, aber keinerlei klare Konsequenzen in der Partei – verurteilt durch ein ordentliches Gericht.

Das Zweite ist die Affäre mit den Kinderpornos auf dem Computer des Gemein­deratsklubs der Linzer Freiheitlichen Partei: keinerlei Aufarbeitung, keinerlei Konse­quen­zen.

Kinderpornos bei Ortsparteichef der FPÖ im Burgenland: verteidigt, keinerlei Kon­sequenzen, ist offensichtlich in dieser Partei nicht übermäßig verfolgenswert.

Die berühmte Lockvogelgeschichte – die Sachen sind zum Teil so unappetitlich, dass ich nicht einmal im Detail darauf eingehen möchte.

Dann gibt es den bekannten Fall des Abgeordneten Lausch, der als Justizwache­beamter von einigen Beamtinnen sehr glaubhaft beschuldigt worden ist, sexuelle Übergriffe getätigt oder zumindest versucht zu haben. Ein Beweis für den Umgang der Freiheitlichen Partei mit derartigen Vorwürfen, die weit über ein geschmackloses Plakat hinausgehen, ist, dass der Herr Abgeordnete Lausch nach wie vor zu Recht den Titel Nationalratsabgeordneter trägt.

Jetzt muss man sich einmal fragen: Was sind das für Leute und was ist das für eine Partei? Und wie hat diese Partei die Frechheit, sich als die vorderste Kämpferin gegen Sexismus aufzuspielen? Da kann uns der Abgeordnete Hübner weiterhelfen, weil der Abgeordnete Hübner in einem bemerkenswerten Interview erklärt hat, wie das so ist mit den Alphatieren. Er hat erklärt: Das Alphatier zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht bei einer Frau bleibt, weil es einen besonderen Drang hat, nämlich – laut Hübner – seinen Samen zu verbreiten. – Zitatende. Das ist die große Aufgabe des Alphatiers.

Ich vermute, dass wir eine relativ große Population von „hübnerschen“ Alphatieren in der Freiheitlichen Partei, nicht nur im Parlamentsklub, haben. Und das dürfte ein Kern des Problems sein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jetzt komme ich zu einem weiteren Begriff, den ein freiheitlicher Abgeordneter geprägt hat, nämlich dem Begriff des Höhlenmenschen. Ja, dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus angebracht. Das erinnert an Verhalten weit vor unserer Zivilisation. Und die Frage, die wir uns stellen müssen, ist nicht nur: Wer ist der Höhlen­mensch?, sondern auch: Wo ist die Höhle?

Mir drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass in diesem Sinne die gesamte Freiheitliche Partei eine Art Höhle ist (Abg. Haider: Ist das eine Faschingsrede?), wo sich die Höhlenmenschen bei Gelegenheit wieder zurückziehen können, das aussitzen können und dann wieder herauskommen, um eine andere Partei aus einem guten Grund mit einer völlig unzulässigen Verallgemeinerung des Sexismus zu bezichtigen.

Wenn wir in diesem Haus eine Partei generell des Sexismus, der Duldung und der Verharmlosung von Sexismus bezichtigen können, dann ist das eine einzige Partei, nämlich die Freiheitliche Partei Österreichs. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Wider­spruch bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 104

Wenn ich mir überlege, wozu Höhlenmenschen noch fähig sind: Ein 13-jähriges Mädchen einfach so nebenbei über den Haufen schießen, mit dem Hitlergruß im Bezirk Tulln herumstehen als Regionalverantwortlicher der Freiheitlichen Partei und so weiter; das ist eine so lange Liste, dass ich nicht nur aus Zeitgründen uns allen und sogar den Freiheitlichen das ersparen möchte. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Deswegen ist es wichtig, zum Schluss zu fragen: Warum gibt es diese Höhlenmen­schen­kultur? Warum kann man H.-C. möglicherweise mit Höhlenmenschencharakter übersetzen? Warum ist das so? Und ich vermute und befürchte: Weil viele Freiheitliche glauben, dass damit Wählerstimmen, nicht Wählerinnenstimmen, zu gewinnen sind – mit diesen alten Mustern, mit diesen alten Stereotypen, mit Sexismus, mit Minderheits­feindlichkeit, mit Frauenfeindlichkeit, mit Kulturfeindlichkeit.

Das ist der Grund. Das sind keine Ausrutscher, das ist ein System. Das ist das politische und das kulturelle System der Höhlenmenschen und darin fügt sich auch die Sexualität der Höhlenmenschen ein.

Deswegen: Räumen Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, einmal in Ihrer politischen Höhle auf, bevor Sie andere eines Verhaltens bezichtigen, das systematisch ausschließlich in der Freiheitlichen Partei verbreitet ist! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Widerspruch bei der FPÖ.)

13.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.09.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kol­lege Pilz, wissen Sie, das Niveau, das Sie heute geboten haben, ist selbst für Ihre Verhältnisse tief gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage es Ihnen jetzt ganz ehrlich. Ich weiß, das amüsiert Sie besonders. Sie stellen sich hier heraus, erzählen irgendwelche Geschichten von Kinderpornos, die auf den Computern gefunden wurden, wo es keine Konsequenzen gegeben hat. Sie wissen, dass das falsch ist. Jeder einzelne dieser Fälle, die Sie hier aufgezählt haben, ist längst aufgearbeitet! (Abg. Pilz: Verurteilungen!)

Sie behaupten hier etwas, weil Sie ganz genau wissen: Sie sind hier heraußen immun, Sie können mit Dreck schmeißen. Irgendetwas wird schon picken bleiben. Genau das haben Sie jetzt gemacht, Herr Kollege Pilz. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie meinen, Sie wollen uns anpatzen, suchen Sie sich etwas, das noch nicht aufgearbeitet ist. Da werden Sie sich eben schwer tun. Das ist Ihr großes Problem. Sie haben Ihre Liste, die Sie immer wieder nehmen und dann reden Sie immer wieder darüber. Aber der Zettel ist alt, es ist alles aufgearbeitet und es gibt Konsequenzen, wenn etwas dran ist.

Nur am Beispiel Linz: Das war ein Fake und das ist auch gerichtlich festgestellt worden. Das nur so zu Ihrer Information. Merken Sie es sich! Vielleicht können Sie zumindest das einmal behirnen!

Jeder einzelne Fall ist längst aufgearbeitet, und glauben Sie mir: Im Kampf gegen Kinderpornographie sind wir mit Sicherheit die Partei, die am sensibelsten reagiert! (Beifall bei der FPÖ.)

Da könnten Sie in Ihren Reihen sehr, sehr, sehr genau aufräumen. Es sind nämlich die Grünen, die Kinderpornographie in ihren Programmen haben, und es sind die Grünen, die einen Cohn-Bendit als Fraktionsführer im EU-Parlament gehabt haben. Sie sollten


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einmal genau nachschauen, was dort ist. Verabschieden Sie sich nicht immer von Ihrer eigenen Vergangenheit! Es ist nämlich nicht nur Ihre Vergangenheit, es ist Ihre Gegenwart.

Es sind Ihre grünen Bruderparteien in der Bundesrepublik Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, die einen Antrag gestellt haben, dass Kinderpornographie im Parteipro­gramm sein soll. (Widerspruch bei den Grünen.) Das sind Ihre Bruderparteien, mit denen sitzen Sie in einer Fraktion, Herr Kollege Pilz! Schauen Sie sich einmal in Ihren eigenen Reihen um und dann reden Sie weiter. Aber glauben Sie mir eines: Kinder­pornographie wird bei uns sofort geahndet, da gibt es sofort Konsequenzen. Glauben Sie mir das! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pilz.)

13.11

13.11.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 343 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.11.5111. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundes­minis­terin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (III-117/331 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.12.25

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt umfasst ein Bündel von 64 Maßnahmen. Diese sind eine sehr gute Zusammenschau aus den unterschied­lichen Ressorts. Die Maßnahmen werden in den Jahren 2014 bis 2016 von der Bundesregierung umgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Prävention, also auf der Vorbeugung, dass das Verbrechen gar nicht passiert.

Österreich ist international Vorreiter in Sachen Gewaltschutz. Wir haben ein gutes Netz von Gewaltschutzeinrichtungen und auch viele Schutzgesetze, aber wir wollen noch besser werden. Der neuen Aktionsplan zeigt, dass wir noch etwas tun können, und er zeigt auch, wo man noch Lücken schließen muss.

Ein Beispiel aus dem Aktionsplan zur Prävention ist die Kampagne, die gerade im Septem­ber angelaufen ist, „GewaltFREI Leben“ sowie ein Leitfaden für Krankenhaus-MitarbeiterInnen. Ins Krankenhaus gehen nämlich unter anderem Opfer auf der Suche nach ärztlichem Rat, und dieser Leitfaden soll dazu dienen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Krankenhaus die richtige Diagnose stellen können.

Der NAP, also der Nationale Aktionsplan, sieht auch vor, dass beim Sammeln und Aufbereiten von Daten von Gewaltfällen mit NGOs und Bundesländern verstärkt zusammengearbeitet wird. Jede fünfte Frau in Österreich wird in ihrem Leben mindes-


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tens einmal Opfer von Gewalt. Leider wissen die Österreicherinnen zu wenig über Hilfsangebote Bescheid. Eines der Ziele des NAP ist daher, schon vorhandene Hilfsangebote wie die Frauenhelpline oder die fem:HELP-App bekannter zu machen. Um Risikofamilien und potenziell Betroffene frühzeitig zu identifizieren, wird es Pilotprojekte über die Gebietskrankenkassen in ausgewählten Regionen geben.

Im Bereich des materiellen Rechtes, also des Strafrechtes in diesem Zusammenhang, haben wir uns zum Ziel gesetzt, Verbrechen gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität neu zu bewerten. Denn es kann nicht sein, dass diese gegenüber Vermögensdelikten unverhältnismäßig verfolgt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben auch noch im Ausschuss, der vor zwei Wochen tagte, einen Antrag ein­gebracht, nämlich Kollegin Schittenhelm und ich, zum Thema K.-o.-Tropfen. Von diesem Verbrechen sind immer mehr junge Mädchen betroffen. Es werden ihnen K.-o.-Tropfen eingeflößt, dann kommt es zu einem Filmriss und anschließend wissen sie nicht, was mit ihnen geschah.

Noch mehr Information, noch mehr Aufklärung durch Lehrpersonal, auch durch verschiedene KindergartenpädagogInnen und so weiter zu garantieren, darauf zielt dieser Entschließungsantrag ab. Die KollegInnen werden noch detaillierter darauf eingehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. – Bitte.

 


13.16.07

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Häusliche Gewalt, die Unfähigkeit, aggressions­frei zu diskutieren, zu leben, kostet uns in Österreich an die 78,3 Millionen €. Das sind vorsichtige Schätzungen, da es ja keine ausreichend detaillierten Daten gibt.

Allein an dieser Zahl sehen wir, dass die häufigste Menschenrechtsverletzung an Frauen, nämlich die Gewaltausübung durch einen nahestehenden Menschen, nach wie vor gang und gäbe ist. Jede fünfte Frau wird Opfer von Gewalt. Wie viel Leid damit verbunden ist, können wir allerdings nicht zahlenmäßig darlegen.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, wie wir wissen. Von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu häuslicher Gewalt in allen Ausprägungen, von körperlicher, sexueller bis zu psychischer Gewalt. Es sind ja nicht immer nur körperliche Attacken, sondern auch Psychoterror, wie das beim Stalking praktiziert wird.

Im letzten Jahr hat es 555 Fälle von beharrlicher Verfolgung, Stalking genannt, gege­ben. Das ständige Beobachten, Verfolgen, kann oft nicht nur über Monate, sondern über Jahre erfolgen, wie die Daten auch zeigen, und es beeinträchtigt ganz massiv das Leben und die Lebensweise der Betroffenen. Es folgen Stresssituationen, Depres­sionen, Panikattacken, psychosomatische Erkrankungen und vieles mehr.

Aber auch Mobbing, meine Damen und Herren, also eine konfliktbelastete Situation am Arbeitsplatz, hat für Betroffene verheerende Auswirkungen und kann zur psychischen und physischen Vernichtung einer Person führen.

Eine neue Form von Gewalt ist hingegen das Verabreichen von K.-o.-Tropfen – die Kollegin Wurm hat es angesprochen. Da bin ich froh, dass wir diesen Antrag ein­gebracht haben, dass die Kampagne gegen K.-o.-Tropfen, die die Frau Bundes­ministerin Heinisch-Hosek eingeführt hat, weiter fortgeführt wird. Diese Substanzen werden den Mädchen, aber auch den Burschen einfach ins Getränk gemischt. Sie


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merken das gar nicht, werden ohnmächtig, fallen nahezu in ein Koma, und was sich in dieser Zwischenzeit abspielt, weiß niemand. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir diesen gemeinsamen Antrag beschlossen haben.

Hohes Haus, es gibt internationale, europäische und nationale Studien, die das enorme Ausmaß an häuslicher oder familiärer Gewalt, vor allem auch deren weit­reichende Folgen nicht nur für die betroffenen Frauen, sondern auch für die Kinder, die in diesen Haushalten, in diesen Familien leben, beleuchten und feststellen. Wir in Österreich bekennen uns zu einer aktiven Gleichstellungspolitik und zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das hat bei uns einen zentralen Stellenwert. Da danke ich ganz ausdrücklich unserer Frau Ministerin. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die österreichischen Gewaltschutzzentren und -gesetze sind international nicht nur anerkannt, sondern auch Vorbild für Regelungen in anderen Ländern, die noch nicht so weit sind wie wir. Daher ist es mehr als begrüßenswert, dass bereits im Sommer letzten Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt und mit der Erstellung eines NAP zum Schutz der Frauen vor Gewalt betraut wurde.

Ich war ein wenig skeptisch. Wenn fast alle Minister unter der Leitung der Frauen­sektion mitarbeiten und dazu noch Gesprächsrunden mit Vertretern der Zivilgesell­schaft und der Opferschutzeinrichtungen stattfinden, dann, habe ich mir gedacht, wird das zu viel, da wird nichts herausschauen. Das Gegenteil ist der Fall, denn gerade auch die Expertise und die Erfahrungswerte von jenen Institutionen, die sich tagtäglich damit beschäftigen, war wichtig und auch wesentlich. Auch das funktioniert und ist zu begrüßen.

Die Struktur des NAP folgt weitgehend der Struktur der Istanbul-Konvention. Danke dafür an Kollegin Gisela Wurm, die sich auf europäischer Ebene sehr dafür eingesetzt hat, dass auch wir in Österreich das übernommen haben.

Ziele dieser Konvention sind die Koordinierung von politischen Maßnahmen zur Prä­vention von Gewalt gegen Frauen, Schutz und Unterstützung von Opfern, rechtliche Vorhaben im Bereich der Ermittlungen und der Strafverfolgung und vor allem auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Meine geschätzten Damen und Herren! Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmt­heit, Frauen haben ein Recht auf körperliche Unantastbarkeit, Frauen haben ein Recht auf sexuelle Integrität. Daher ist Gewalt an Frauen durch nichts zu entschuldigen – und schon gar nicht zu tolerieren. Wer es verharmlost und lächerlich macht, macht sich selbst schuldig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


13.20.39

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolle­gen! Einleitend möchte ich hier ausdrücklich festhalten, dass jede Art von Gewalt abzulehnen und nicht zu tolerieren ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir begrüßen jede Unterstützung, die Gewalt an Frauen und an Kindern behindert. Wir haben gerade zuvor den Antrag von Kollegin Jarmer bezüglich der sexuellen Gewalt an Behinderten diskutiert, auch hier ist jede Unterstützung notwendig, und ich freue mich, dass es einen einheitlichen und einstimmigen Konsens in dieser Thematik gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotz aller Verbesserungen in den letzten Jahren ist Gewalt an Frauen in Österreich leider immer noch traurige Realität und ein ernsthaftes Problem. Übergriffe und


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sexuelle Gewalt an Frauen müssen strenger behandelt werden. Frau Kollegin Wurm, ich freue mich sehr, jetzt von dir gehört zu haben, dass es nun – was wir immer schon gefordert haben – auch strengere Strafen für Sexualstraftäter geben soll, denn ich finde es unerträglich, dass Sexualstraftäter in Österreich immer noch mit einer Fuß­fessel gehen können. Das gehört abgeschafft, und ich hoffe, dass wir hier endlich eine Lösung finden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, in Österreich gibt es auch sehr gute Gewaltschutzeinrichtungen und eine sehr gut funktionierende Gewaltschutzgesetzgebung. Ich habe aber das Gefühl, in diesem Zusammenhang ist nie genug getan. Wir haben noch sehr viel zu tun, denn es gibt immer noch zu viel Gewalt an Frauen, Kindern, behinderten Menschen oder Pflege­bedürftigen.

Damit komme ich nun zu dem Bericht, den wir diskutieren: In unserer Gesellschaft gibt es nicht nur Gewalt an Frauen, sondern auch an Männern und an jungen Burschen. Auch dieser Antrag im Zusammenhang mit den K.-o.-Tropfen, den ich sehr begrüße – Kollegin Schittenhelm hat ihn ja ausführlich präsentiert – betrifft ja sehr viele junge Frauen und auch sehr viele junge Burschen. Und diese Tropfen haben ja noch andere Folgen. Viele jungen Menschen wissen in ihrem Zustand nicht, was mit ihnen passiert, finden sich in diesem Zustand dann oft auch im Internet wieder – sprich Cyber­mobbing –, das ist für die Würde der jungen Menschen sehr, sehr tragisch. Daher glaube ich, dass wir auch hier sehr viel zu tun haben und es gerade im Bereich der neuen Medien eines Aktionsplanes bedarf.

Das Thema Gewalt ist meiner Meinung nach sehr breit aufzustellen und auch zu behandeln. Selbstverständlich müssen Frauen alle ihre Rechte kennen und selbst­bewusst auftreten. Frauen in Not müssen wissen, wo sie sich hinwenden können. Somit sind auch die Frauenhäuser auszubauen und die notwendigen Plätze zu schaffen. Auch hier gibt es unsererseits einige Anträge, die Finanzierung für die Frauen­häuser auszubauen. Frau Minister, ich weiß – wir diskutieren das öfter und sind da auch einer Meinung –, dass Sie nur sehr beschränkte Mittel haben, weil Sie ja immer mit den Ländern kooperieren müssen. Aber auch hier wäre es wichtig, die Länder in die Pflicht zu nehmen, denn ich weiß gerade aus meinem Heimatland Tirol, wie notwendig die Plätze für Frauen sind und dass viel zu wenig Plätze zur Verfügung stehen.

Die im Bericht enthaltenen Tabellen beinhalten für mich teilweise nur sehr allgemein gehaltene Maßnahmen, in einigen Fällen werden Finanzierungen ohne genauere Festlegung in Aussicht gestellt. Ich würde mir eine breitere Diskussion in Sachen Gewalt wünschen, aber, wie schon eingangs gesagt, ist alles, was wir gegen Gewalt an Frauen, Kindern und pflegebedürftigen Menschen tun können, ein richtiger Schritt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


13.25.03

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen zu Hause und auf der Galerie. Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein Riesenthema, auch wenn wir schon mehrere Jahrzehnte daran arbeiten. Österreich hat in den letzten Jahren viele Maßnahmen gesetzt, um Opfer zu schützen und auch zu unterstützen. Es wurden auch Gewaltschutzgesetze wie Wegweisung, Betretungs­verbot oder einstweilige Verfügung im Sinne des Opferschutzes implementiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 109

Dennoch gibt es immer noch viel zu tun, um Gewalt an Frauen und Kindern zu verhindern, insbesondere schwere Gewalt wie Morde an Frauen und Kindern. Das ist ja auch das Problem in Österreich. Wir haben zwar im Europavergleich wirklich ein sehr gutes Gewaltschutzgesetz, aber das war es dann auch, denn in der Umsetzung hapert es immer noch. Auch wenn der NAP derzeit primär als Weg für diese Problem­bewältigung dient, ist die Umsetzung eine Herausforderung und umfasst bei Weitem nicht alles Notwendige. Es fehlen weiterhin bewusste Kampagnen im öffentlichen Interesse zur Aufklärung und zum Verständnis der komplexen Problematik von geschlechtsbasierter Gewalt.

Wenn wir Frauen kein selbstbestimmtes, kein finanziell unabhängiges und kein gewaltfreies Leben ermöglichen, werden wir wahrscheinlich die nächsten Jahre immer wieder von den gleichen Problemen sprechen. Laut Studie weiß in Österreich jede fünfte Frau nicht, was sie nach einem Gewalterlebnis machen, wohin sie sich wenden soll. Diese Zahl ist einfach alarmierend und zeigt auch die vernachlässigte Not­wendigkeit der besseren Bekanntmachung der Hilfseinrichtungen.

Damit die Umsetzung noch effektiver wird, ist es wichtig, dass hier auf allen Ebenen angesetzt wird – auf der Ebene der Justiz, der Familie, der Bildung, der Männer, der Täterarbeit und natürlich auch der Justiz. Dazu gehören auch Schulungsmaßnahmen und Seminare im Gesundheitsbereich, vor allem in der pflegerischen und medizini­schen Ausbildung und im Justizbereich. Beratungs- und Präventionsarbeit sind wichtige Säulen des Opferschutzes.

Viele ExpertInnen aus den Beratungsstellen teilen uns mit, dass sie aus finanziellen Gründen gerade noch Geld für Frauen haben, für präventive Maßnahmen für Kinder aber leider kein Geld da ist. Der Schutz der Kinder muss dringend verbessert werden. Wissen Sie warum? – Weil diese Kinder, die aus gewaltbetroffenen Familie kommen, später dann selber entweder zu Opfern oder zu Tätern werden.

Auch wenn ich es noch hundert Mal sage: Mit der Lage der Frauenberatungsstellen kann es so nicht weitergehen, es müssen alle Ministerien mithelfen. In den ländlichen Gegenden sind gewaltbetroffene Frauen immer noch benachteiligt, da muss es kon­krete Schritte geben. Als ehemalige Rechts- und Sozialberaterin weiß ich, wovon ich spreche und wie wichtig Beratungsstellen und Frauenhäuser im Sinne des Opfer­schutzes sind. Es kann doch nicht sein, dass Frauen und Kinder von den Frauen­häusern abgewiesen werden, weil es dort keinen Platz mehr gibt.

Frauenhäuser führen Frauen nicht nur in ein selbstbestimmtes Leben, sondern leisten auch wertvolle Präventionsarbeit für Jugendliche und Kinder. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Frauenhäuser und Beratungsstellen retten Leben und sollten auch personell und finanziell ausreichend abgesichert sein.

Wie Frau Kollegin Schittenhelm schon gesagt hat: Jede Frau hat das Recht auf Schutz und Sicherheit und jede Frau soll auch Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus haben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, vom Alter oder auch vom Einkommen.

Gewalt an Frauen ist kein individuelles Problem, sondern es ist ein gesellschaftliches Problem, für das wir natürlich alle die Verantwortung tragen müssen. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und NEOS.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


13.29.56

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 110

Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt ist aus unserer Sicht absolut begrüßenswert, weil wir als Gesellschaft gefordert sind , diese Gewaltspirale, die in der Gesellschaft herrscht, zu unterbrechen.

Gewalt hat viele Gesichter. Meistens ist es so, dass Gewalt versteckt zu Hause stattfindet, von Personen, denen man es gar nicht zutraut, und oft müssen Frauen Gewalt ertragen, denen man es auch nicht zutraut, dass sie das überhaupt über sich ergehen lassen.

Wahrscheinlich kennt jeder von Ihnen Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind, dann eine Anzeige erstatten, diese aber wieder zurückziehen, weil so ein riesiges Abhängig­keitsverhältnis zwischen den Ehegatten besteht – entweder weil sie finanziell abhängig sind oder weil sie sich nicht outen wollen. Das ist vor allem im ländlichen Bereich ganz, ganz schwierig, da dort niemand zur Polizeidienststelle gehen und sagen möchte: Mein Mann schlägt mich!

Es gibt also viele Komponenten, die es erschweren, dieses Thema wirklich transparent zu machen. Daher sind wir gefordert, Frauen zu bestärken, Frauen zu unterstützen, dass sie den Mut haben, das, was ihnen zu Hause passiert, auch zu dokumentieren und die entsprechenden Schritte zu setzen.

Gewalt an Frauen trifft alle Altersklassen, trifft alle Gesellschaftsklassen und betrifft auch alle Kulturen.

Um diese Spirale unterbrechen zu können, ist es wichtig, dass wir bereits bei den Kindern darauf achten, Zivilcourage zu stärken (Beifall beim Team Stronach), dass Eltern ein achtsames Auge auf Mitschüler haben, dass Lehrer genau hinschauen, was zu Hause stattfindet, denn diese kleinen Kinderseelen werden verletzt, wenn sie mitansehen müssen, was ihrer Mutter daheim passiert. Und wenn wir das nicht aufar­beiten und unterbrechen, dann werden sie die nächste Generation sein, die wiederum Gewalt weitergibt.

Meine geschätzten Damen und Herren, es gibt gute Ansätze: Es gibt das ehrliche Bemühen des Ministeriums, und es gibt auch tolle Anlaufstellen, wie zum Beispiel seit 1999 das Anti-Gewalt-Training einer Wiener Interventionsstelle, wo man nach inter­nationalen Standards mit Tätern, mit Betroffenen trainiert, um diese Gewaltspirale zu unterbrechen.

Ich möchte noch kurz auf die Beantwortung einer Anfrage meiner Kollegin Martina Schenk an das Innenministerium hinweisen, in der gestanden ist, dass mehr Männer als Frauen Opfer von K.-o.-Tropfen sind. – Das ist verwunderlich, das hätte ich mir nicht gedacht. Vielleicht ist es aber so, dass viele Frauen einfach wiederum Scham oder Angst haben und deshalb schweigen.

Wir Frauen hier im Haus sind aufgefordert, unsere Geschlechtskolleginnen zu stärken, ihnen Mut zu machen, dass sie wirklich das erzählen, was ihnen widerfährt. So können wir die Spirale unterbrechen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


13.33.53

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-ReisingerMES (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich kann mich meinen Vorrednerinnen eigentlich in vielem nur anschließen. Wir begrüßen es sehr, dass die Ratifikation der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 111

Istanbul-Konvention zum Anlass genommen wurde, eine interministerielle Arbeits­gruppe einzurichten.

Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat einen sehr umfangreichen Nationalen Aktions­plan zum Schutz von Frauen vor Gewalt erstellt. Von meiner und unserer Seite ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Ressorts und an alle beteiligten Personen, denn dieser Nationale Aktionsplan ist tatsächlich sehr gut gelungen, weil er klar strukturiert ist, weil er einen klaren Blick auf die verschiedenen Handlungsfelder hat und weil er Maßnahmen sehr gut ausweist.

Wir sehen es als äußerst wichtig, in diesem Bereich tätig zu werden. Immer wieder liest man von schockierenden Einzelfällen. Betrachtet man aber die Gesamtzahlen, so sieht man, dass es noch schockierender ist, wenn man liest, dass mehr als ein Drittel aller Frauen von psychischer, sexueller oder physischer Gewalt betroffen sind.

Die Frage ist tatsächlich: Was kann die Politik dagegen tun?

Es wurde bereits von meinen Vorrednerinnen häufig darauf hingewiesen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist, dass es darum geht, dass in den Familien darauf geachtet wird, dass in der Schule auf das Umfeld geschaut wird. Ich glaube aber sehr wohl auch – und deshalb unterstützen wir auch diesen Nationalen Aktions­plan so sehr –, dass es wichtig ist, als Politik, als Staat eine gewisse Grundhaltung zum Ausdruck zu bringen, was man einfach nicht akzeptiert.

Was mir in diesem Zusammenhang auch wichtig ist – das habe ich schon im Aus­schuss dargelegt, und mein Kollege Pock hat, wie ich glaube, dazu mittlerweile auch eine parlamentarische Anfrage eingebracht –, das ist das Thema Wirkungs­orien­tierung. Es sind zwar in den einzelnen Ressorts sehr viele Einzelmaßnahmen sehr übersichtlich und auch sehr glaubhaft aufgelistet, mir geht es aber darum, dass, wenn man hier Maßnahmen setzt und teilweise auch Geld in die Hand nimmt – teilweise auch über Verschärfungen im Strafrecht diskutiert –, auch eine Wirkungsorientierung geprüft wird. Das heißt, ich möchte gerne evidenzbasiert zumindest den Versuch unternommen wissen, dass man sich anschaut, ob das denn etwas bringt. Ich denke, in sehr vielen Bereichen – und das ist nur ein Gefühl – wird es etwas bringen. Ich glaube, dass Bewusstseinskampagnen immer etwas helfen.

Skeptisch bin ich aber im Bereich des Strafrechts. Es gibt schon einen ersten Entwurf der Reformkommissionsgruppe StGB 2015, da findet sich das Vorhaben, Cyber­mobbing als Straftatbestand einzuführen. Ich glaube, dass es gut ist, wenn die Gesell­schaft sagt: Wir akzeptieren nicht, was da passiert! Denn was da gerade jungen Mädchen im Umfeld von Facebook & Co an psychischer Gewalt passiert, ist tat­sächlich – wenn ich zu den jungen Menschen auf der Galerie schaue – ein noch viel zu wenig beleuchteter Bereich. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Schrei nach höherer Strafe in manchen Bereichen – wobei auch ich ein Ungleichgewicht zwischen Strafen gegen Leib und Leben und Strafen aufgrund von Delikten gegen Vermögen sehe – wirklich die Wirkung erzielt, die man sich wünscht. Davor warne ich, und deshalb hätte ich das gerne evidenzbasiert diskutiert.

Aus diesem Grund bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend  die Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Parlament ein Konzept zur Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt vorzulegen, das nicht ausschließlich den Umsetzungsgrad der ein­zelnen Maßnahmen berücksichtigt, sondern weiterführend konkrete Zielsetzungen sowie dazugehörige Messindikatoren zu den einzelnen Programmen anführt.“

*****

Noch einmal: Ich halte es für sehr wichtig, ein Zeichen zu setzen. Das ist auch ein Teil unserer politischen Verantwortung. Dennoch glaube ich, dass wir auch so ehrlich sein müssen, uns zu fragen, ob das, was wir vorhaben, wirklich in den einzelnen Bereichen auch das bringt, was wir uns erwarten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt

Begründung

Die interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" hat dem National­rat kürzlich ein Maßnahmenpaket zum nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorgelegt. Maßgeblich ist hierbei die Koordination zwischen den einzelnen Ministerien, die das umfassende Programm mittragen, um eine nachhaltige Reduktion von Gewalt gegen Frauen zu erreichen. Mehrere Punkte des Nationalen Aktionsplans beziehen sich auf schon bestehende Maßnahmen; andere Teilbereiche sind erst in der Konzeptionsphase. Angesichts der diversen Maßnahmen des Aktions­plans bzw. des unterschiedlichen Status der jeweiligen Umsetzung der Maßnahmen, ist es verständ­lich, dass im veröffentlichten Bericht nicht im Detail auf die spezifischen Schritte zur Realisierung dieser Unterfangen eingegangen wurde.

Angesichts der Tatsache, dass der Bericht übersichtlich in die Teilbereiche Prävention, Schutz und Unterstützung, Materielles Recht, Strafverfolgung und internationale Zusam­menarbeit aufgeteilt ist, ist jedoch nicht verständlich, warum nicht äquivalent zum strukturierten Aufbau des vorliegenden Maßnahmenpakets auch gleichzeitig Ziele seitens der beteiligten Ministerien formuliert werden, nämlich ähnlich der Wirkungs­orien­tie­rung, die mit der Haushaltsrechtsreform eingeführt wurde. Gleichzeitig wäre ebenfalls anzudenken, das jeweilig zugehörige Budget im Bericht anzuführen, um eine übersichtliche Darstellung der Einzel- und Gesamtkosten der Maßnahmen zu gewährleisten.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonte im letzten Gleichbehandlungsaus­schuss am 5.11.2014, dass eine Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt auf Basis eines "Ampel-Systems" angedacht wird, wobei hier nicht die Wirksamkeit der Maßnahmen beurteilt werden soll, sondern lediglich der Umsetzungsgrad. Eine effek­tive Evaluierung des NAP wäre jedoch nur dann gewährleistet, wenn konkrete Ziele sowie zugehörige Messindikatoren formuliert werden. Denn die alleinige Evaluierung des nationalen Aktionsplanes nach dem jeweiligen Umsetzungsgrad ist nicht aus-


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reichend, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen erfolgreich bzw. zielführend sind, und welche womöglich weiterentwickelt oder ersetzt werden müssen. Zwar ist eine umfassende Formulierung von Wirkungszielen sowie die Ausweisung von konkre­ten Budgets mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, jedoch wäre dieser angesichts der budgetären Lage durchaus gerechtfertigt. Das Zusammenwirken der einzelnen Ministerien sowie die Anstrengungen, die hier unternommen werden, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu bekämpfen, könnte durch eine solche stringente Evaluierung optimiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung uns insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Parlament ein Konzept zur Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt vorzulegen, das nicht ausschließlich den Umsetzungsgrad der einzelnen Maßnahmen berücksichtigt, sondern weiterführend konkrete Zielsetzungen sowie dazugehörige Messindikatoren zu den einzelnen Programmen anführt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorge­schlagen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


13.38.25

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Prä­sident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Tage bevor wir wieder mit vielen Aktionen in ganz Österreich – nicht nur in Österreich, in Europa, auf der ganzen Welt – diese 16 Tage gegen Gewalt begehen und zu vielen Veranstaltungen, Diskus­sionen und Podien zum diesem Thema einladen werden, finde ich es ein wertschät­zendes, gutes und richtiges Zeichen, diesen Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz hier im Parlament zu diskutieren und das ein oder andere, das in Österreich noch nicht so gut läuft, in den Fokus zu rücken.

Es gibt aber auch vieles, das bei uns schon vor Jahren und Jahrzehnten sehr gut initiiert wurde. Es wurden teilweise in den Regionen auch ausreichend Beratungs­einrichtungen, Frauenhäuser, Notwohnungen, Übergangswohnungen eingerichtet. Des­­halb gilt es, einmal auch offen und ehrlich zu sagen: Es ist gut, dass es das gibt! Ein großes Dankeschön an alle Frauen, Mitarbeiterinnen aller Einrichtungen, die hier seit Jahren und Jahrzehnten Frauen auf ihrem Lebensweg beratend begleiten, bei Trennungen, Scheidungen und vor allem auch, wenn Gewalterfahrungen gemacht werden, um ihnen ein Stück weit die Möglichkeit zu geben, ein anderes, ein neues Leben zu beginnen, wenn sie sich oft erst nach Jahren – oft auch wegen und mit ihren Kindern – aus einer Gewaltbeziehung herauswagen.

Diesem Nationalen Aktionsplan liegen viele historische Ereignisse zugrunde. Ich darf nur an die Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien erinnern, die damals endgültig festlegen konnte, dass Frauenrechte Menschenrechte sind, das Private politisch ist. Man kann nicht die Türen verschließen, wenn Gewalt im Spiel ist. Was in den vier Wänden passiert, das möge und soll auch privat bleiben, aber wenn Gewalt gegen


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Frauen und Kinder angewendet wird, dann darf sich die Gesellschaft, darf sich ein Staat, darf sich die Politik nicht verschließen!

Unter dieser Ägide 1993 folgten viele wichtige Gesetzesmaßnahmen: 1997 das erste Gewaltschutzgesetz, Novellen sind gefolgt, es begann die Einrichtung der institutio­nellen Gewaltschutzeinrichtungen. Die Frau Innenministerin und ich, wir teilen uns hier die Kosten von über 6 Millionen € pro Jahr, wo abgesichert ist, wenn eine Wegweisung erfolgt ist, dass die Gewaltschutzeinrichtung verpflichtet ist, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen und dieses Opfer zu beraten, zu begleiten, das Opfer so zu schützen, dass sich die Täter auch bei einer eventuellen einstweiligen Verfügung nicht nähern dürfen. Diese einstweilige Verfügung wurde auf die Bereiche Schulen, Kindergärten und Horte ausgeweitet. Über 200 dieser Wegweisungen wurden überprüft, was heißt, dass sich Täter auch den Kindern nicht nähern können.

Ich bin sehr stolz und froh – herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Wurm –, dass es gelungen ist, auf Ansinnen des Europarates viele Mitgliedstaaten dazu zu bringen, in Istanbul diese Konvention zu unterschreiben. Es sind jetzt auch genug Staaten, die das nicht nur ratifiziert haben, sondern dieses Element wurde auch ein rechtsverbindliches Instrument, das laufend von einer internationalen ExpertInnen-Kommission überprüft wird.

Weil heute Wirkungsorientierung, Wirkungsziele genannt wurden: GREVIO, die inter­nationale ExpertInnen-Kommission, überprüft auch laufend in den einzelnen Staaten, was zum Thema Gewaltschutz passiert. Es gibt das CEDAW-Komitee, dem wir berichten müssen, dem wir einen Staatenbericht liefern müssen. Das kontrolliert, wie wir jeglicher Diskriminierung von Frauen entgegentreten. Natürlich gehört da auch der Gewaltschutz dazu.

Diese 64 Maßnahmen, die einem einzigen Wirkungsziel in meinem Ressort unter­geordnet sind, nämlich der Eindämmung von Gewalt gegen Frauen durch Koordinie­rung von Maßnahmen und Programmen, werden begleitet, das ist ganz sicher. Die Evaluierung ergibt sich dann von selbst, denn bevor die Maßnahmen greifen können, können wir die Instrumente der Evaluierung insofern nicht festlegen, als wir Begleit­instru­mente, Beobachtungs-, Controlling-Instrumente ohnehin haben.

Sie können ganz sicher sein, dass wir uns nach einiger Zeit anschauen werden, ob und wie ernsthaft die einzelnen Ressorts mittun. Ich bin überzeugt, dass sehr ernsthaft mitgetan wird, sonst hätten sie nicht mit entwickelt, was wir zum Thema Gewaltschutz noch vorhaben. Die Verpflichtungen der Justiz, des Arbeitsministers, der Innenminis­terin, des Wirtschaftsministers, die sind da auch festgeschrieben; und ich bin über­zeugt, dass dieses Thema ziemlich ernst genommen wird und wir nicht einfach nur irgendwelche Pseudomaßnahmen beschlossen haben.

Wir wollen jetzt auch die Bundesländer einbeziehen, wir wollen es eine ständige Einrichtung in Bezug auf die NGOs werden lassen, dass die auch Mitglieder des Komitees sind. Von diesen 64 Maßnahmen kommen übrigens 33 allein aus dem Frauen- und Bildungsressort, also mehr als die Hälfte liegt ohnehin bei mir, in Ver­antwortung des Frauenministeriums. Die restlichen Maßnahmen gehen von Koor­dinierung über Datensammlung, Forschung bis hin zu Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungsmaßnahmen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen.

Auch das materielle Recht steht sehr im Fokus. Das Missverhältnis des Strafmaßes zwischen Gewalt gegen Leib und Leben und Betrug und anderen Delikten wurde schon angesprochen, und das wird in der StGB-Novelle jetzt berücksichtigt. Es wird da auch Verbesserungen geben, aber auch Änderungen betreffend Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung, Verfahrensrecht, Schutzmaßnahmen sind Ziele, und die europäische Vernetzung wird festgeschrieben.


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Alles in allem ist Österreich weit gekommen, Österreich ist noch immer Vorbildland, aber viel zu viele Gewalttaten gegen Frauen und Kinder passieren auch bei uns noch. Ich bin draufgekommen, dass, obwohl wir seit zig, zig Jahren eine österreichweite Hilfstelefonnummer haben, die rund um die Uhr gratis zugänglich ist, das noch immer nicht alle Frauen wissen. Daher sind auch europäische Kampagnen, wie die Kam­pagne „GewaltFREI leben“, die mit Unterstützung der EU in Österreich finanziert werden kann, immerhin insgesamt im Wert von 400 000 €, ein gutes Instrument, die Dinge, die Maßnahmen, die Einrichtungen zum Schutz der Frauen noch bekannter zu machen.

Draufkommen tut man immer wieder, dass sensibilisieren und informieren ganz, ganz wichtig ist, dass auch opferzentrierte Täterarbeit wichtig ist, dass Arbeit mit Kindern enorm interessant und wichtig erscheint. Es muss schon in der Volksschule begonnen werden, ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln, Nein-Sagen zu lernen. Auch die von der Frau Abgeordneten Schittenhelm erwähnte Kampagne zu den K.-o.-Tropfen ist wichtig, wo ich auch nicht nachvollziehen kann, wie sich dieses Verhältnis der Täter und der Opfer darstellt. Ich habe keine Ahnung, ich kenne einige junge Frauen, die Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sind, und ich glaube, diese Sensibilisie­rungsmaßnahmen fortzusetzen, das ist nur ein Bereich aus den 64 Maßnahmen.

Ich würde Sie wirklich einladen: Schauen Sie sich diesen Nationalen Aktionsplan an! Er wurde ja schon ob seiner Strukturierung und ob der Formulierungen gelobt, die sehr klar gefasst sind. Schauen Sie im Jahr 2015/16, wenn er dann in voller Blüte sein soll, was sich getan hat! Messen Sie uns an dem, was wir uns vorgenommen haben! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


13.47.04

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Speziellen darf ich – stellvertretend für meine Kollegin – die Schülerinnen und Schüler aus dem Holztechnikum Kuchl in Salzburg begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Es gibt immer noch einige Menschen, die über Gewalt an Frauen nicht unbedingt sprechen wollen, ganz nach dem Motto: Wenn man nicht darüber redet, gibt es das nicht! Umso wichtiger finde ich, dass wir heute schon die dritte Debatte zum Thema Gewalt an Frauen im Hohen Haus führen – davor ging es um Gewalt an behinderten Menschen – und heute über den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt diskutieren.

Wir haben wichtige Errungenschaften, einiges davon ist bereits erwähnt worden, wie zum Beispiel Gewaltschutzgesetze, viele, viele Kampagnen von vorigen Frauenminis­terinnen und auch der jetzigen Frauenministerin, die betrieben worden sind, um eben das Thema Gewalt an beziehungsweise gegen Frauen aus der Tabuzone zu heben.

Ich darf auch an dieser Stelle die ganz aktuelle Kampagne erwähnen, die auch von der Frau Ministerin genannt wurde, nämlich „GewaltFREI leben“. Diese umfasst Öffentlich­keitsarbeit, einige Aktionen und, was aus meiner Sicht als Kinder- und Jugend­sprecherin ganz besonders wichtig ist, die Kooperation mit der Bundesjugendver­tretung, die nämlich etliche junge Leute als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren


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ausgebildet hat, um in Schulen und Jugendzentren gegen Gewalt zu sensibilisieren und junge Leute einfach auch wirklich zu unterstützen.

Gewalt gegen Frauen bedeutet manchmal auch, wie schon erwähnt wurde, Gewalt gegen Kinder oder an Kindern. Darauf möchte ich heute im Speziellen am 25. Geburts­tag der Kinderrechte und anlässlich 25 Jahre gewaltfreier Erziehung hinweisen. Gewalt ist nicht diskutabel, egal, ob in der Beziehung, in der Familie, im Beruf, wo auch immer, und ich finde es auch sehr problematisch, dass der „g’sunden Watschen“ medial noch immer so viel Platz eingeräumt wird. Ich halte das für unfassbar problematisch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein zweiter Aspekt, der mir ganz besonders wichtig ist, ist das große Problem der K.-o.-Tropfen. Es werden Mädchen und junge Frauen betäubt, es passiert der sogenannte Filmriss, es gibt sexuelle Übergriffe, Vergewaltigungen. – Das ist unfassbar letztklassig und unfassbar grauenvoll. Es haben einige Lokale schon darauf reagiert und auch Deckel auf die Trinkbecher montiert, was, glaube ich, ein wesentlicher Aspekt wäre, um da entgegenzuwirken. (Zwischenrufe des Abg. Steinbichler.)

Wir haben uns im Ausschuss und auch heute ganz klar folgende Forderung gesetzt: Die Kampagne gegen K.-o.-Tropfen muss fortgeführt und im Bereich der Bildung auf Lehrpersonal und SchulärztInnen ausgeweitet werden! Diese sollen sensibilisiert werden, den Schülerinnen und Schülern den Rücken zu stärken, sie aufmerksam zu machen, auch Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Mädchen und Frauen vor sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen zu schützen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den Familien- und Jugendarbeitsbereich – da brauchen wir Materialien, um in Jugendzentren junge Mädchen davor zu schützen.

Ich möchte auch auf die kommenden Wochen hinweisen. Nützen wir weiterhin die 16 Tage gegen Gewalt, die mit 25. November starten, um Aufklärungsarbeit zu leis­ten – denn von ihren Ehemännern verprügelte Ehefrauen sind keine Familien­tragödien, sondern das ist ganz klar Gewalt gegen und an Frauen! (Beifall der Abg. Gisela Wurm.)

Tragen wir die Frauenhelpline gegen Gewalt, 0800/222 555, in die Welt, um Frauen zu unterstützen und ihnen wirklich zu helfen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


13.51.15

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Jede Form von Gewalt ist abzulehnen, und jedes Opfer, das ein Opfer von Gewalt ist, ist eines zu viel. Wie wir heute schon gehört haben, sind bei uns in Österreich 20 Prozent der Frauen von Gewalt betroffen, und 90 Prozent dieser Fälle passieren wirklich innerhalb ihrer Familien oder in ihrem Nahbereich – das ist wirklich tragisch. Daher ist es besonders wichtig, dass Personen, die mit den Opfern zu tun haben, die mit ihnen in unmittelbarem Kontakt stehen – wie die Polizei, das Betreu­ungs­personal in der Beratung, in den Frauenhäusern, die PädagogInnen, die Ärzte –, wirklich gut ausgebildet sind, damit sie sensibel mit den Betroffenen umgehen und auch die Zeichen, die diese zeigen, erkennen.

Wir haben in Österreich – das ist schon angesprochen worden – bereits eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die dem Gewaltschutz dienen, und dazu zählt auch der § 38a des Sicherheitspolizeigesetzes, welcher das Betretungsverbot ausspricht. Da


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trägt auch die Polizei eine große Verantwortung, denn sie muss sensibel entscheiden, ob der Gefährder mit einem Betretungsverbot belegt wird. Dafür auch Danke, denn dadurch erhalten die Frauen wirklich Schutz und Hilfe.

Heute diskutieren wir über den Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor Gewalt. Sieben Ministerien und zahlreiche NGOs waren dabei miteingebunden, und in sechs Sitzungen ist ein Vorschlag mit diesen 64 Maßnahmen beschlossen worden, der im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 verwirklicht wird. Darin enthalten sind viele Projekte zum Schutz und für die Unterstützung der Opfer und auch rechtliche Vor­haben.

Ich möchte aber noch besonders auf zwei Dinge hinweisen: zum einen auf die Prävention, diese ist heute schon öfters vorgekommen, und da gerade im Bereich der Kinder. Wir haben es schon gehört: Wir feiern 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention, und wir brauchen gerade im Kindesalter Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt, denn ob ein Mensch warmherzig und vertrauensvoll heranwächst oder zu einem gefühls­kalten und egoistischen Menschen wird, dafür liegen die Wurzeln schon in der Erziehung, in der frühen Kindheit. Gewalt in der Erziehung erzeugt immer nur Gegengewalt. Dementsprechend ist es gut, dass die Prävention in den Schulen weiter fortgesetzt wird. Wir haben auch schon sehr viel von den K.-o.-Tropfen gehört, auf die aufmerksam gemacht werden muss und über die eine Aufklärung erfolgen soll.

Der zweite Punkt, der auch sehr wichtig ist, ist das Hilfsangebot, das vorgefunden werden muss von den Frauen, die betroffen sind. Dieses muss ganz niederschwellig sein, damit die Frauen diese Stellen aufsuchen können und dort Beratung finden – und das vor allem auch im ländlichen Raum. Das ist mir sehr wichtig.

Zum Schluss gilt es noch zu sagen: Wir müssen alles tun, um Gewalt zu verhindern! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


13.54.31

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor dem Fernseher und natürlich auf der Galerie! Es ist eine Wohltat, dieser Diskussion beizuwohnen. Das Thema ist zwar keine Wohltat, aber dass eine Fraktion nach der anderen hier herauskommt und kundtut, die Gewalt an Frauen gemeinsam zu bekämp­fen, diesen Schulterschluss zu bekunden, das ist wirklich eine Wohltat.

Diesen Schulterschluss hat die Bundesregierung mit ihrem Nationalen Aktionsplan mit 64 Maßnahmen vorgestellt. Eine Maßnahme möchte ich besonders erwähnen – ob­wohl alle nennenswert wären –, nämlich die Maßnahme für hochrisikogefährdete Frauen. Sehr geehrte Damen und Herren, schwere Gewalt, Mordversuche und Morde an Frauen in der Familie und in Partnerschaften sind meistens nicht ganz unvor­hersehbar. Oft gab es schon vorher gewalttätige Übergriffe und Drohungen, vor allem in Zeiten der Trennung steigt bei den betroffenen Frauen das Risiko, schwere Gewalt erleben zu müssen oder vom Ex-Partner ermordet zu werden.

Deswegen wurde vor drei Jahren in zwei Polizeibezirken in Wien ein Pilotprojekt gestartet: in Favoriten, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring, Hernals und Döb­ling. Dort arbeiten betroffene Institutionen – Jugendwohlfahrt, Polizei, Frauen­häuser – mit, sie treffen einander regelmäßig und besprechen, wie hoch das Risiko des Opfers ist und welche Maßnahmen man rechtzeitig setzen sollte, damit es nicht zu schweren Körperverletzungen beziehungsweise zu einem Mord kommt. Dieses Projekt, das seit drei Jahren in Wien läuft, wird im Nationalen Aktionsplan auf Niederösterreich (Abg.


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Gisela Wurm: Tirol!) und Tirol erweitert. Dieses Projekt finde ich besonders wertvoll, auch dass diese Maßnahme in anderen Bundesländern zum Schutz der Frauen eingerichtet wird – das wollte ich noch erwähnen.

Vielen Dank auch an alle Rednerinnen und Redner, die nach mir drankommen, für das Bekenntnis, den Frauen Schutz zu gewähren, damit diese ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


13.57.51

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Umsetzung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein wichtiger Schritt in puncto Gewaltschutz. Es wurde schon mehrmals angesprochen, dass auch in unserem Land jede fünfte Frau vor allem von Gewalt im näheren sozialen Umfeld betroffen ist.

Der vorliegende Bericht zum Nationalen Aktionsplan benennt physische, sexualisierte, psychische und ökonomische Gewalt als die häufigsten Formen von Menschenrechts­verletzungen an Frauen. Deshalb brauchen wir noch viele Schritte, und der Nationale Aktionsplan ist sicher ein sehr wichtiger, um Frauen Mut zu machen, sich aus Gewalt­beziehungen zu befreien.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber vor allem jenen – es sind in erster Linie Frauen – danken, die sehr engagiert, mit viel Einfühlungsvermögen und Kompetenz in Gewaltschutzeinrichtungen, Frauenhäusern und Beratungseinrichtungen tätig sind. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von Team Stronach, NEOS und Grünen sowie der Abg. Schimanek.)

Darüber hinaus möchte ich mich auch als Vater für den Entschließungsantrag betref­fend K.-o.-Tropfen bedanken, weil vor allem Mädchen und junge Frauen mit einer wirklich hinterhältigen Methode gefügig gemacht werden – das kann in unserer Gesell­schaft einfach nicht akzeptiert werden. Den vorliegenden Aktionsplan sehe ich daher auch als Auftrag und als Signal für eine Gesellschaft ohne Diskriminierung und Gewalt und danke für die offene Diskussion und die Einstimmigkeit im Ausschuss.

Abschließend möchte ich mich entschuldigen für die Unruhe, die vor Kurzem im Plenum geherrscht hat, aber ich halte es für unerträglich, dass Kollege Leo Stein­bichler – der zwar den ganzen Tag politisch unerträglich ist – gerade bei der Gewalt­diskussion, wenn eine junge Abgeordnete am Rednerpult zur Sprache bringt, dass Gewalt an Kindern und an Frauen besonders verabscheuungswürdig ist, nichts ande­res über die Lippen bringt als die Bemerkung: Warum redet die überhaupt schon mit? Hat die schon sechs oder acht Kinder? – Ist das für Sie, Herr Kollege, eine Voraussetzung dafür, dass man als Politikerin hier überhaupt erst zu Wort kommen darf?

Ich halte diese Aussagen nicht nur für politisch dumm, sondern sie sind genau der Grund, der Nährboden dafür, worüber wir hier diskutieren.

Ich erwarte jetzt vom Kollegen Leo Steinbichler vom Team Stronach keine Recht­fertigung, keine Erklärung, dass er es eigentlich ganz anders gemeint hat, sondern eine Entschuldigung bei der Kollegin Kucharowits und beim Hohen Haus. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Sehr gut!)

14.00



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 119

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die sehr engen Bedingungen der Geschäftsordnung zur tatsächlichen Berichtigung. – Bitte.

 


14.01.10

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Ich berichtige tatsächlich:

Das, was der Herr Kollege da jetzt behauptet hat, ist – das kann Kollege Robert Lugar, der mit mir gesprochen hat, sofort bestätigen – völlig aus dem Zusammenhang geris­sen, völlig falsch interpretiert. Und ich erwarte mir insbesondere von dir, der du das Wort „Wahrheit“ in den Mund nimmst, dass du auch die Wahrheit sprichst. – Danke. (Abg. Weninger:  war keine Entschuldigung! – Abg. Obernosterer: Was hat er jetzt gesagt? – Ruf bei der ÖVP: Nichts hat er gesagt! – Weitere Zwischenrufe.)

14.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Das war wieder einmal keine tatsächliche Berichtigung.

Wir müssen wirklich mehr darauf achten, dass jeder Mandatar sich die Geschäfts­ordnung ordentlich anschaut, was tatsächliche Berichtigungen betrifft. Es kann sich ohnedies jeder, der etwas zu sagen hat, als Redner zu Wort melden – dann geht die Redezeit eben auf das Konto der Fraktion.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.02.19

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zusammenfassend festhalten: Österreich hat als eines der ersten Länder die Istanbul-Konvention unter­schrieben, und vieles ist im Regierungsprogramm verankert. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll bis 2016 erfolgen. Im Jahr darauf, 2017, wird ein Umsetzungsbericht an die Bundesregierung ergehen, und da wird man dann sehen, was tatsächlich umge­setzt werden konnte.

Nicht überall ist Gewaltschutz so stark thematisiert wie bei uns. Vielerorts ist Gewalt gegen Frauen an der Tagesordnung, und sie wird nicht einmal als solche erkannt.

Was kann man tun, um Gewalt generell vorzubeugen? – Es gilt, grundlegend stärker zu sensibilisieren, im Sinne von Erkennen von Gewalt und im Sinne von Prävention. Wir haben es heute schon gehört: Gewalt zu Hause, in den eigenen vier Wänden, pas­siert zwar im Privatraum, aber diese Gewalt geht die Öffentlichkeit sehr wohl etwas an. Es geht auch darum, bereits im Kindesalter zu sensibilisieren, denn genau da werden die Grundsteine für ein selbstbestimmtes Leben gelegt.

Es geht darum, PädagogInnen zu sensibilisieren, zu schulen, jenen Unterstützung zu bieten, die in Hilfsorganisationen tätig sind, und es geht darum, bewusst zu machen, welche Hilfsorganisationen wo existieren. Warum? – Nur jede zehnte Frau nimmt nach Gewalterlebnissen medizinische Hilfe in Anspruch, und nur jede fünfte eine Beratung oder Therapie.

Was kann man international tun? – Österreichs Initiativen und Gewaltschutzregelungen sind heute Vorbild für viele andere Länder. Wir können internationale Zusammenarbeit stärken, das heißt Unterstützung der in diesem Bereich tätigen internationalen Organi­sationen, das heißt Umsetzung von Projekten im Rahmen bi- und multinationaler Kontakte und das bedeutet Stärkung von Projekten im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.


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Zu welchen Themen geschieht das bereits? – Österreich unterstützt etwa UN Women, jene UN-Organisation, die sich hauptsächlich der Gleichstellung der Geschlechter und dem Empowerment von Frauen widmet. Schwerpunkt dieser Organisation ist Gewalt­schutz.

Es ist prinzipiell erfreulich, dass Frauenanliegen in der österreichischen Entwick­lungs­zusammenarbeit so stark berücksichtigt und auch angenommen werden. Bestimmte Themen müssen aber noch genauer fokussiert werden – ich denke da an das Beispiel der Kinderehen.

Abschließend möchte ich festhalten: In Österreich haben wir einen guten Weg einge­schlagen. Gehen wir diesen gemeinsam weiter, vergessen wir dabei aber auch nicht, welche internationalen Schwerpunkte es zu beachten gilt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


14.05.40

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier auf der Galerie! Persönlich macht es mich etwas nachdenklich, wie der heutige Tag hier verlaufen ist. Wir diskutieren ein sehr, sehr wichtiges Thema, und es gibt hier im Plenum Aussagen, die, glaube ich, mehr als unpassend sind.

Im Vorfeld hat mich die Debatte, die von Frau Kollegin Belakowitsch angesprochen wurde, wo es um Sexismus ging, doch etwas mitgenommen. Ich glaube, dass der Kampf gegen Sexismus, gegen Gewalt, gegen alle Formen der Diskriminierung eine politische Aufgabe sein kann und muss, dass wir alle gefordert sind, diesbezüglich auch eine Vorbildfunktion einzunehmen, ganz besonders auch hier im Hohen Haus. Dazu darf ich alle Kolleginnen und Kollegen recht herzlich einladen.

Ich freue mich, Frau Kollegin Schimanek, dass auch Sie heute sehr positiv und konstruktiv mitdiskutiert haben in diesem Bereich – dafür ein Danke an Sie persönlich. (Abg. Schimanek: Die Frau Minister kennt mich nur so!) Mich haben nur einige Aussagen betroffen gemacht, die wir heute vom Kollegen Pilz gehört haben. Ich glaube, dass wir doch alle auch in den eigenen Parteien anfangen müssen. Ich glaube, dass es für Sie eine ganz besonders schwierige Aufgabe ist, die Sie da in der FPÖ haben (Abg. Schimanek: Nein, nein, ! – Abg. Kitzmüller: Sicher nicht!), wenn es etwa – so wie es heute der Fall war – Aussagen gibt, dass Männer Alphamännchen sind, die den Drang haben, ihren Samen zu verteilen, oder wenn es Aussagen gibt, dass Frauenhäuser schuld sind an der Zerstörung der Ehe. (Abg. Schimanek: Na, na, na! Also, !)

Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass dieser Kampf auch in der eigenen Fraktion geführt wird, und ich glaube, dass Sie dabei durchaus auch Unterstützung hier im Hohen Haus finden würden. Kollegin Schittenhelm ist sicherlich bereit, da mitzuar­beiten, Sie zu unterstützen, auch Frau Kollegin Wurm. Auch Kollege Pilz hat sich ja heute als passionierter Frauenpolitiker hier starkgemacht. Sie hätten also auch wirklich Rückendeckung hier im Hohen Haus, um sich stark einzubringen. (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Was mir auffällt, ist (auf den unbesetzten Platz des Abg. Strache weisend), dass bei allen diesen Fragen Kollege Strache „immer da“ ist. Sie kämpfen da in der Frei­heit­lichen Partei anscheinend allein auf weiter Flur. (Widerspruch der Abg. Schimanek.) Er ist immer weg, kommt dann wieder, ist wieder weg. Gewalt an Frauen ist anschei-


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nend kein Thema, das ihn persönlich berührt. (Abg. Schimanek: Also bitte, Herr Kollege! Also wirklich!)

Ich freue mich, dass die Bundesregierung und die Frauenministerin hier aktiv werden. Das halte ich für sehr, sehr engagiert.

Was ich persönlich für sehr wichtig halte, ist, dass im Nationalen Aktionsplan vor allem der Bereich der Prävention auch einen sehr hohen Stellenwert hat. Das halte ich für ein sehr wichtiges Element, denn Gewalt verursacht nicht nur sehr viel persönliches Leid, schmerzhafte Erfahrungen, sondern – wir haben es heute schon gehört – auch ganz hohe direkte und indirekte Kosten für unsere Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.08.09

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich offensichtlich nicht klarmachen konnte, worum es uns bei der Wirkungsorientierung geht. Es geht uns ja genau nicht darum, dass man jetzt überprüft, ob von diesen 64 Maßnahmen wieder die Umsetzungsschritte in den Ministerien gemacht werden. Darum geht es uns genau nicht, auch wenn ich es gut und richtig finde, dass sie das machen. Sie haben auch angekündigt, dieses Ampel-System zu machen – wunderbar.

Es geht mir darum zu überprüfen, ob die Maßnahmen, die darin vorgeschlagen sind, tatsächlich die Wirkung entfalten, nämlich Gewalt an Frauen einzudämmen oder zu verhindern. Da würde ich mir wünschen, dass man, wenn wir einen Maßnahmen­katalog von 64 Maßnahmen machen, das auch überprüft.

Warum? – Ich gebe Ihnen ein Beispiel – ich habe das, glaube ich, ohnedies im Aus­schuss auch gesagt, aber jetzt vielleicht noch einmal deutlicher –: Ich habe das Gerichts­jahr gemacht, und da kam es oft vor, dass es Verfahren wegen Körperver­letzung gegen Ehemänner oder Lebensgefährten gab. Es kam auch einige Male vor – und das wird aus der Praxis auch immer wieder berichtet –, dass die Frauen, kurz bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, die Aussage zurückgezogen haben – warum auch immer: weil sie unter Druck gesetzt wurden oder weil es doch eine unangenehme Situation ist, den Lebensgefährten oder Ehemann auf einmal in einem Gerichtssaal sitzen zu sehen und zu merken, dass jetzt vielleicht eine Strafe droht. Das bedeutet eine unglaubliche psychische Drucksituation.

Es ging sogar so weit, dass die Richterin einmal ein Urteil gefällt hat, obwohl die betreffende Frau die Aussage verweigert hat, weil am Körper der Frau die Marke des Turnschuhs nachzulesen war, weil der Fußabdruck des Ehemanns so massiv war, dass man die Marke erkennen konnte.

Aber wenn ich jetzt hergehe und sage: Ich erhöhe das Strafausmaß – es ist auch vorgesehen, dieses bei diesen Delikten zu überprüfen –, dann werde ich nicht ver­hindern, dass die Frauen die Aussage zurückziehen. Und das meine ich mit Wirkungs­orientierung: Bitte schauen wir uns an, welche Maßnahmen tatsächlich die Wirkung entfalten, die wir wollen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.10

14.10.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungs­aus­schusses, den vorliegenden Bericht III-117 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 331 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend K.-o.-Tropfen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 54.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung des NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

14.11.2212. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber (332 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 739/A(E) der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters (333 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Wurm gemeldet. – Bitte.

 


14.11.59

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Zuseher hier im Saal und zu Hause! Seit einigen Wochen geistert eine sehr sonderbare Forderung durch die Presse, nämlich der freie Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt. Es gibt in der Politik meiner Meinung nach gute Ideen, mittelgute Ideen, auch schlechte Ideen, aber es gibt auch gemeingefährliche Ideen, und das ist aus meiner Sicht eine eindeutig gemeingefährliche Idee. Ich werde in den nächsten Minuten versuchen, das zu erklären.

Mich hat nicht überrascht, dass die Asylindustrie, die linke Gutmenschenschickeria und andere mehr diese Idee sehr stark in der Presse forcieren. Ein bisschen überrascht hat mich allerdings schon der Vorstoß der Wirtschaftskammer, der ich eigentlich Vernunft zuordne, die das auch noch mitunterstützt hat, und da ist schon zu hinterfragen, was der tiefere Sinn ist. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Die deutsche Bundeskanzlerin, die haben Sie auch noch vergessen!)

Der Einzige, der das bisher außer uns aufhält, ist Minister Hundstorfer. Ich bin nicht immer einer Meinung mit ihm, aber in diesem Fall unterstütze ich ihn zu 100 Prozent, wobei mir schon vorkommt, dass er die letzten Wochen ein wenig zu wanken beginnt,


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der Herr Minister – er ist leider heute nicht mehr hier. Ich hoffe, er kann diesen medialen Druck auch durchstehen und aushalten.

Was mir einfach wichtig ist – denn wir haben heute einen sehr unqualifizierten Auftritt eines für mich unverständlichen Peter Pilz gesehen (Abg. Walter Rosenkranz: Ist der überhaupt da?) –: Ich verstehe mich als Sachpolitiker und möchte jetzt einfach einige Tatsachen hier referieren. Das sind alles Tatsachen, die ich von der öffentlichen Hand habe, von Statistiken des Staates, von offiziellen Stellen wie dem AMS oder von Anfragebeantwortungen und Ähnlichem mehr, also ich kann jede Zahl hier belegen. Das heißt, ich fische hier nicht im Trüben, sondern beziehe mich ausschließlich auf ganz offizielle Zahlen.

Da ist mir einmal eines wichtig, weil es auch in der Öffentlichkeit ist: Für mich ist ein sehr dünner Grat zwischen Information und Propaganda, und ich lehne Propaganda, ganz egal von welcher Richtung, kategorisch ab. Wir müssen in diesem Bereich aufpassen, dass die Propaganda nicht überhandnimmt, sondern dass wir im Sinne der Betroffenen wirklich sachlich informieren, mit Zahlen, Daten, Fakten, und versuchen, das pragmatisch zu lösen, denn eine Emotion, in welche Richtung auch immer, hilft niemandem weiter. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ganz wichtig ist mir eine Begriffsdefinition: Wir haben einmal grundsätzlich Menschen, die zu uns kommen, das sind dann Asylwerber, wenn sie Asylansuchen stellen. Dann haben wir Menschen, die den Asylstatus erhalten, die nennen wir der Einfachheit halber Asylanten. Dann gibt es noch den Begriff der Flüchtlinge, und das sollten wir bitte nicht vermischen, denn es sind nicht alle Asylwerber Flüchtlinge. Das Bild, das in der Presse immer gezeichnet wird, die Mutter mit den kleinen Kindern, entspricht nicht den Tatsachen, die wir in Österreich haben, das kann ich auch ganz kurz referieren.

In den letzten zehn Jahren haben wir – die Statistik des Bundesasylamts kann jeder nachschlagen – eine Asylquote von 20 Prozent. Das heißt, von 100 Prozent, die ansuchen, erhalten im Schnitt 20 Prozent Asyl, weil sie wirklich Gründe haben, verfolgt sind, aus einem Krieg kommen oder sonstige Gründe zutreffen. 80 Prozent erhalten es nicht, und das ist eine belegte Zahl, die übrigens auch aus der Beantwortung einer unsererseits an die Frau Minister gestellten Anfrage stammt.

Noch ein Wert: 72 Prozent aller Asylwerber sind Männer, das kann man auch nachlesen, vorwiegend zwischen 18 und 30 Jahren.

Auch eine ganz wichtige Zahl ist – es war schwierig, das herauszufinden, steht aber im Budget; dies für alle, die es nicht gelesen haben –: Eine negative Erstinstanzent­scheidung dauert genau 48 Tage in Österreich. 48 Tage, das ist im Budget nach­zulesen. Bei den Erstinstanzurteilen werden 85 Prozent innerhalb von sechs Monaten gefällt – eine Zahl, die Ihnen bekannt sein dürfte –, und, jetzt komme ich zu einem weiteren interessanten Punkt: Wenn jemand dann einen negativen Asylbescheid be­kommt und in weitere Instanzen geht, kann das lange dauern, da gebe ich Ihnen recht. Allerdings weise ich auf einen Wert, den Sie auch im Budget finden, hin: Jene, die diesen Instanzenweg gehen, erhalten in der zweiten Instanz wiederum zu 95 Prozent einen negativen Bescheid. All das ist hier im Budget eindeutig definiert. Also, im zweiten Instanzenweg wird 95 Prozent wiederum kein Asyl gewährt.

Jetzt kommen wir zum Arbeiten – das ist ganz wichtig und das wissen auch die wenigsten, gerade bei den NEOS –: Wenn jemand Asylwerber ist, kann er ab dem ersten Tag selbständig sein. Sie müssen keine drei Monate warten, überhaupt nicht. Wie bei Österreichern gilt: Wenn sie die Gewerbeordnung erfüllen, können sie ab dem ersten Tag selbständig arbeiten. Das ist ganz einfach eine Tatsache. Das will ich Ihnen einfach zur Kenntnis bringen. (Abg. Strolz: Aber die Firmengründung ist nicht einfach in Österreich!)


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Unselbständig – als Angestellter – gibt es in Österreich nach einer Wartezeit von drei Monaten eine Zulassung für acht Lehrberufe, das heißt, auch Asylwerber haben die Möglichkeit, acht Lehrberufe zu ergreifen.

Dann gibt es Mangelberufe, das ist eine Liste mit 25 Berufen: Bäcker, Koch, Tape­zierer, alles Mögliche. Diese Berufe können auch nach drei Monaten sofort ergriffen werden. (Abg. Schwentner: Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden!) Die Möglichkeit, als Saisonarbeiter und Erntehelfer zu arbeiten, besteht auch, ganz klar, und die Möglichkeit, gemeinnützig zu arbeiten, um 3,50 € pro Stunde bei der Ge­meinde, auch nichts Neues.

Vor einigen Wochen hat es einen Asylgipfel in Innsbruck gegeben – ungefähr 150 Anwesende, klarerweise alles NGOs. Ich war auch dabei, war dort eindeutig in der Minderheit. Es war aber interessant, weil die Referenten von AMS, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Uni Innsbruck waren, und die haben auch noch einmal einige sehr hochinteressante Zahlen, Daten und Fakten präsentiert – kann ich auch alles vorlegen.

Es gibt zum Beispiel ein Projekt in Tirol, das heißt AKI, von der Arbeiterkammer mit dem AMS gemeinsam. Bei diesem haben 107 Asylanten einen Buddy bekommen, nämlich einen von der Wirtschaft, einen vom AMS, die versucht haben, diese Leute in die Arbeitswelt zu integrieren. Sie müssen sich einmal den Aufwand vorstellen. Das Ergebnis war: 56 Prozent haben es trotz dieser zwei Buddys nicht geschafft, einen Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen, sprich, sie haben niemals angefangen, in die Arbeitswelt einzusteigen. Und von den 44 Prozent, die es dann dank dieser massiven Hilfe – die würden sich 400 000 Arbeitslose in Österreich wünschen – geschafft haben, haben wiederum 90 Prozent den Arbeitseinstieg als Hilfsarbeiter geschafft.

Ein kleines Beispiel noch aus der Stadt Schwaz, Bürgermeister Lintner hat es kurz referiert: Schwaz ist eine Stadt mit 12 000 Einwohnern und hat ein Asylwerberheim mit 60 Personen. Die Stadt Schwaz gibt für die 3,50-€-Jobs 100 000 € im Jahr aus. Okay, das ist ihre Entscheidung. Aber was man auch noch erwähnen muss: In der Stadt Schwaz gibt es hundert Gemeindewohnungen für Asylanten.

Im Sozialausschuss hat mir Minister Hundstorfer auch eine interessante Zahl genannt, und zwar haben wir 11 000 Asylanten, die beim Arbeitsamt vorgemerkt sind, und vor­gemerkt heißt, sie scheinen in der Statistik, die wir heute auch vom Minister gehört haben, gar nicht auf. Die sind nur vorgemerkt, ganz klar, sie waren ja vorher auch nicht beschäftigt. Die hängen also im luftleeren Raum, 11 000 Beschäftigungslose mehr, 3 200 zusätzlich in Schulung.

Und jetzt komme ich auf den Punkt: Wir haben genau in dieser Gruppe der Minder­qualifizierten und Nicht-Österreicher die größte Grundarbeitslosigkeit, die ist doppelt bis dreimal so hoch wie im Regelfall. Und genau in dieser Gruppe – das kann man auch nachlesen – ist Monat für Monat eine doppelt so hohe Zunahme an Arbeitslosig­keit zu verzeichnen.

Das heißt, das, was Sie mit Ihrem Vorschlag wollen, ist, dass Sie genau in der schwächsten Gruppe noch einmal den Druck zu erhöhen versuchen. Und das lehnen wir Freiheitliche kategorisch ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


14.20.37

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Liebe


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Kolleginnen und Kollegen! Sie werden sich jetzt über den Themensprung wundern, ich spreche nämlich zum Frauenpensionsantrittsalter. Es wird in diesem Tagesord­nungs­punkt auch das Frauenpensionsantrittsalter angesprochen. Herr Abgeordneter Loacker hat diesbezüglich einmal mehr einen Antrag gestellt, nämlich das gesetzliche Frauenpensionsantrittsalter vor der hiefür vorgesehenen Zeit zu erhöhen.

Zur Klarstellung, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrte Damen und Herren: Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ist bereits beschlossen. Mit dem Jahre 2033 werden alle Frauen bis 65 Jahre arbeiten. Vorher ist es aus Sicht der Frauen aus vielen Gründen nicht angebracht, über ein höheres Pensionsantrittsalter zu reden.

Ich nenne Ihnen dazu fünf Punkte:

Die Gehaltsschere ist nach wie vor riesengroß; Frauen verdienen um ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen.

Frauen sind armutsgefährdeter.

Frauen erledigen zwei Drittel der unbezahlten Arbeit. Sie erledigen auch zwei Drittel der Pflege von angehörigen Menschen.

Nach wie vor ist nur ein Bruchteil von Entscheidungspositionen in Frauenhand. Solange wir diese eklatanten Benachteiligungen nicht entscheidend verbessert haben, so lange brauchen wir über ein höheres Pensionsantrittsalter für Frauen nicht zu reden. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber auch aus einem anderen Grund bin ich dagegen: Das wäre eine Maßnahme, die völlig an der Lebenswirklichkeit der Frauen vorbeiginge. Denn wie schaut es denn wirklich aus, sehr geehrte Damen und Herren? Da lohnt sich ein sehr genauer Blick auf die Zahlen im Hinblick auf diese Lebenswirklichkeit.

Ein Drittel aller Frauen, die in Pension gehen, gehen aus der Arbeitslosigkeit in Pension. Im Oktober 2014 waren rund 30 000 Frauen, die älter als 50 Jahre sind, arbeitslos; das sind um zirka 30 Prozent mehr als im Jahr 2013.

Und was sagt uns das? – Der Arbeitsmarkt schiebt diesen Frauen einen Riegel vor; so einfach ist das. Diese Frauen finden keine Anstellung. Im Gegenteil: Viele Unterneh­men entledigen sich älterer Arbeitnehmerinnen. Was würde also passieren, wenn wir das Pensionsantrittsalter für Frauen erhöhten?  Wir würden damit noch mehr Frauen in die Arbeitslosigkeit treiben, es würde in vielen Fällen noch niedrigere Pensionen geben. Und das bringt den Frauen nichts, erspart dem Staat aber auch nichts.

Fazit: Für mich klingt es eher nach Hohn denn nach ernsthafter Politik, wenn man sagt, klar, die Frauen sollen doch länger arbeiten! – Da hat jemand die Rechnung ohne den Wirt gemacht, und, sehr geehrte Damen und Herren, das ist in diesem Fall die Wirt­schaft. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


14.24.03

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Gäste auf der Galerie, vor allem unsere jungen Gäste hier, und sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen!

Bis zum Jahr 2004 war es so, dass Schutzsuchende in Österreich, sofern sie einen konkreten Arbeitgeber finden konnten und sofern sich für diesen konkreten Job kein österreichischer Staatsbürger/keine österreichische Staatsbürgerin oder keine anderen EU-StaatsbürgerInnen finden konnten, legal arbeiten durften.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 126

Das hat es den Menschen ermöglicht, sich selbst zu versorgen, auch Steuern zu zahlen, einen Beitrag zu leisten in Österreich, wo sie um Schutz angesucht haben. Und nebenbei und last but not least war es auch wichtig, dass sie sich beschäftigen konnten, dass sie nicht Däumchen drehen mussten, oft monate-, ja teilweise jahrelang. Und das hat auch aktiv gegen Vorurteile gegen sie geholfen. Die Einheimischen haben dann nämlich nicht gedacht: Aha, warum sitzen Asylwerber eigentlich den ganzen Tag da, warum tragen sie nichts bei, warum arbeiten sie nicht?

Im Jahr 2004, unter der Regierung von ÖVP und FPÖ, hat der damalige Arbeits­minister Bartenstein einen Erlass herausgegeben, mit dem er ein faktisches Arbeits­verbot für Schutzsuchende in Österreich etabliert hat. Seitdem dürfen Schutzsuchende, auch wenn sie schon seit Jahren in Österreich sind und noch immer auf den rechtskräftigen Ausgang ihres Asylverfahrens warten, entweder in der Saison- oder Erntearbeit tätig sein, wobei sie, wenn sie das tun, die Grundsicherung verlieren und dann nach der Arbeit auf der Straße stehen.

Die zweite legale Möglichkeit, die ihnen offensteht, ist die Prostitution. (Abg. Peter Wurm: Das ist falsch!) – Das ist sachlich richtig, Herr Kollege, erkundigen Sie sich ein bisschen bei den Betroffenen! (Beifall bei den Grünen.) Die einzige legale dauerhafte Beschäftigung, die den Leuten offensteht, ist die Prostitution; ganz legal und ganz offiziell. (Abg. Peter Wurm: Wenn Sie es wiederholen, wird es nicht richtiger!)

Herr Kollege, ich weiß, Sie von der FPÖ sind „berühmt“ dafür, dass Sie ständig zwi­schenrufen  (Abg. Peter Wurm: Wir sind für Sachpolitik!) – Für Sachpolitik (Heiterkeit der Rednerin) sind Sie sehr berühmt, ja, das war ein sehr guter Scherz; ich bedanke mich dafür. (Beifall bei den Grünen.)

Seit dem Jahr 2004 sind in Österreich Schutzsuchende mit einem faktischen Arbeits­verbot belegt. Sie sind dazu gezwungen, Däumchen zu drehen. Auch wenn das Verfahren jahrelang dauert, dürfen sie keinen Beitrag leisten; ihre Steuern sind uner­wünscht; sie sind zum Nichtstun verdammt.

Dieselbe FPÖ hetzt aber gegen sie, Schutzsuchende würden uns – unter Anführungs­zeichen – „auf der Tasche liegen“, „so viel kosten“ und so weiter und so fort. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Herr Kollege, ich glaube, Sie waren am Wort! (Abg. Glawischnig-Piesczek: Melden Sie sich noch einmal zu Wort!)

Auch wenn ich mich in jeder Rede wiederhole gegenüber Kollegen und Kolleginnen von den Freiheitlichen: Sie waren am Wort und vielleicht hätten Sie die Güte, auch andere hier von ihrem demokratischen Rederecht Gebrauch machen zu lassen. Ich weiß, es ist für die FPÖ unerträglich, mit Sachpolitik konfrontiert zu werden. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Was wir dazusagen sollten, was viele nicht wissen, ist, dass die EU auf dem Weg ist, einen sogenannten effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende vorzusehen. Das wird nach neun Monaten der Fall sein, und zwar in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Deutschland hat übrigens schon reagiert und im Juli beschlossen, dass nach einem dreimonatigen Asylverfahren ein effektiver Arbeitsmarktzugang ermöglicht wird. Das bedeutet, wie Sie sich vorstellen können, nicht Prostitution, nicht nur Ernte- und Saisonarbeit, durch die die Leute dann die staatliche Unterstützung gänzlich verlieren und dann nach diesem Beschäftigungsverhältnis auf der Straße stehen, sondern ein effektiver Arbeitsmarktzugang kommt.

Das haben inzwischen nicht nur Deutschland, sondern sehr viele Menschen auch in unserem Land begriffen, und deshalb ist der Arbeits- und Sozialminister auch ziemlich allein auf weiter Flur, vielleicht noch unterstützt von den Freiheitlichen. Aus Ihrer Regierungszeit ist ja dieser Arbeitsverbotserlass.


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Ich finde es bemerkenswert, dass gerade ein sozialdemokratischer Arbeitsminister an einem Arbeitsverbotserlass für Schutzsuchende festhält, an einem Erlass also, der aus der Zeit der schwarz-blauen Regierung stammt. Aber ich bin überzeugt davon, die Vernunft wird siegen und auch der Arbeitsminister wird erkennen, dass es keinen Sinn macht, Menschen monate-, ja jahrelang zum Nichtstun zu verdammen und so gleich­zeitig Vorurteile zu unterstützen und zu bekräftigen, die da lauten: Warum tun diese Leute nichts, warum leisten sie keinen Beitrag?!

In diesem Sinne, Herr Bundesminister – der im Moment leider nicht anwesend ist, aber ich bitte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, ihm das höflich auszurichten –, geben Sie sich bitte einen Ruck, machen Sie, was sinnvoll wäre, nämlich dass arbeitsfähige, arbeitswillige Menschen legal einen Beitrag leisten können und nicht jahrelang zum Nichtstun gezwungen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


14.29.42

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Schön, dass ich wieder zum Thema Frauenpensionen zurückkommen darf. Wie schauen denn derzeit die Fakten aus? – Die Frauenpen­si­o­nen liegen im Schnitt weit unter jenen der Männer. Da ist anzusetzen, da gebe ich Frau Kollegin Wurm absolut recht. Aber wie können wir diese Pensionslücke schließen?

Thema Pensionsantrittsalter. Da hat sich sehr viel verändert. Bei der normalen Alterspension der Frauen hat das faktische Pensionsalter das gesetzliche von 60 Jahren längst überholt. Das aktuelle Frauenpensionsantrittsalter liegt bei 61,1 Jah­ren. So weit die Realität.

Wie schaut es mit einer rascheren Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern aus, wie es die NEOS verlangen? – Ganz klar, da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Kollegin Wurm, dieses Vorhaben steht nicht im Regierungsprogramm.

Wir haben aber vereinbart, dass es Ende 2015 eine umfassende Evaluierung zu folgenden Punkten geben wird:

Wie haben sich die bisherigen Reformen im Pensionsbereich ausgewirkt? Reichen diese Reformen aus, um unser gutes Pensionssystem zu sichern? Wenn nein, wo liegen die Problemfelder? – Entsprechend den Erfordernissen wollen wir passende weitere Reformschritte setzen.

Das können verschiedene Maßnahmen sein. Und ja, das könnte auch eine raschere Angleichung des Frauenpensionsalters bedeuten, ist zumindest zu diskutieren, freilich in verfassungskonformen kleinen Schritten.

Frau Kollegin Wurm hat viele Nachteile erwähnt. Es gäbe aber auch Vorteile, wenn das gesetzliche Frauenpensionsalter an das der Männer angeglichen wäre, denn derzeit erreichen ja viele Frauen keine Top-Pensionen. Sie erreichen auch keine Top-Gagen, weil sie schon viel früher in Pension geschickt werden oder auch gar nicht die richtigen Arbeitsplätze haben. (Abg. Schimanek: Leider!)

Ein Weg, den wir sehr begrüßen, wäre die Aufschub-Bonuspension. Genau die würde nämlich den Frauen sehr helfen. Sie ist jetzt leider aufgeschoben. Für jedes über das Regelpensionsalter hinaus gearbeitete Jahr würde es einen Bonus von 5,1 Prozent geben, mit allen Zulagen würde sich ein 10-prozentiger Bonus pro länger gearbeitetem Jahr ergeben. Ich hoffe, dass wir diese Verbesserung für Frauen in Kürze beschließen können. Und natürlich, Sie haben absolut recht, es braucht die richtigen Arbeitsplätze.


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Eine große Herausforderung: Für ältere Arbeitskräfte braucht es besondere Anstren­gungen. Wir haben daher auch schon einiges gemeinsam unternommen. Vieles ist im Laufen, etwa die finanziellen Hilfen für den Wiedereinstieg in den Job, dazu werden bis 2016 350 Millionen € zusätzlich in den Arbeitsmarkt investiert.

Was könnte Frauen in der Pension weiters nützen? – Pensionssplitting: Wer ein Kind zur Welt bringt, kann vier Jahre lang die Pensionsansprüche teilen, Mann und Frau können diese Ansprüche teilen. Aber das ist kaum bekannt. Und ich würde ganz gerne fragen: Welcher Mann hier im Saal teilt die Pensionsansprüche mit seiner Frau? – Ich glaube, hier wäre noch Diskussionsbedarf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberg­huber. – Bitte.

 


14.33.32

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Antrag Frauenpensionsantrittsalter, der eine frühere Anpassung des Antrittsalters an jenes der Männer um vier Monate pro Jahr ab 2018 vorsieht: Dieser Antrag war bereits am 12. März 2014 im Sozialausschuss, darüber wurde schon heftig diskutiert.

Bevor die Rahmenbedingungen nicht geschaffen sind, kommt eine vorzeitige Anhe­bung des gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalters für uns nicht in Frage. Ganz abgesehen davon, dass man damit wiederum massiv in die Lebensplanung der betrof­fenen Frauen eingreift, muss zuerst eine Verbesserung der Gesamtsituation der Frauen in Österreich in Angriff genommen werden. Dazu gehört die volle Anrechnung von Kindererziehungszeiten mit vier Jahren pro Kind, unabhängig vom Altersabstand. Das Wichtigste muss doch sein, dass Kinder kein Schaden für die Pension sind.

Ein weiterer Punkt, der uns auch wichtig ist: gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Kollektivverträge für Männer und Frauen in allen Bereichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem sind die benötigten Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer aktuell weder für Frauen noch für Männer vorhanden. Und bevor diese Maßnahmen nicht umgesetzt sind, hat es eigentlich überhaupt keinen Sinn, dass wir über dieses Thema dis­kutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun spricht Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


14.35.33

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Was den Antrag der NEOS betref­fend sofortige Anhebung des Frauenpensionsalters betrifft, glauben wir vom Team Stronach, dass wir derzeit noch nicht die geeigneten Rahmenbedingungen haben. Wir treten für ein faires System ein, in dem die Geschlechter und auch die Berufsgruppen gleich behandelt werden.

Was wir jetzt haben, ist ein sehr unfaires System. Vergleicht man Frauen und Männer, dann sieht man, dass Frauen in vielen Bereichen viel mehr Lasten zu tragen haben. Es sind Pflichten im sozialen Bereich, im Familienbereich, Familienarbeit, Kinder­er­zie­hung, Pflege, Krankenpflege und so weiter, zu erledigen. Zu diesen vielen Pflich­ten haben sie im Einkommen einen gewaltigen Nachteil, bei der Pension einen gewaltigen Nachteil, in der Karrieremöglichkeit einen gewaltigen Nachteil. Und ich glaube, da ist noch viel an Rahmenbedingungen zu schaffen, bevor man eine Gleichstellung erzwin-


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gen oder herstellen kann. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Frauen haben eine um 63 Prozent geringere Pension als Männer. Frauen kommen jetzt mit 890,28 € aus. Und was die Frauen besonders trifft, ist der lange Durchrech­nungszeitraum. Und es ist meine große Sorge, dass wir mit diesem System ein Heer von Frauen in Altersarmut produzieren. Das heißt, während Frauen nach dem alten System, nach den alten Berechnungsmodellen 80 Prozent des Letztverdienstes in der Pension hatten, werden es mit der lebenslangen Durchrechnungszeit 40 Prozent sein. Das heißt, Frauen werden wahnsinnig viel an Pension verlieren. Und es wird schwierig sein, den Lebensalltag damit zu finanzieren.

Was mir besonders gut gefällt, ist der Ansatz der ÖVP, einen Bonus zu haben. Das gilt für den, der länger arbeitet, der die Chance hat, länger zu arbeiten. Darum geht es ja auch! Mir hat eine Friseurin gesagt, ich komme mit dem, was jetzt mit 60 Jahren am Pensionskonto steht, nicht aus. Aber die Frage ist: Wer will noch, dass ich ihm mit meinen 65 Jahren die Haare richte? Wer will noch eine Kellnerin mit 64, 65 Jahren?

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir können hier alles beschließen, aber wir müssen auch auf die Realität schauen. (Beifall beim Team Stronach.) Wir müssen schauen, ob es für die Frauen noch einen Job in diesem Bereich gibt.

Zur Frage der Asylanten möchte ich ganz kurz sagen: Wir sind auch der Meinung, gemeinnützige Arbeit, das ist okay. Uns ist aber eine rasche Abwicklung der Asyl­verfahren wichtig, damit wirklich rasch abgeklärt werden kann, wer wirklich Asylant ist und wer es nicht ist. Und wir fordern die Bundesregierung auf, auch international zu verhandeln, dass jene Länder in Verantwortung treten, die bisher keine Asylanten aufgenommen haben, wie Großbritannien, sodass sie wirklich fair in der EU aufgeteilt werden und nicht Österreich wiederum als Musterschüler die meisten Lasten trägt. (Beifall beim Team Stronach.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


14.39.21

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ein bisschen verwundert bin ich jetzt schon. Ich würde jetzt gerne einmal wissen, was der Kurs der ÖVP in Bezug auf die Anhebung des Frauenpensionsalters ist. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Wir stehen jetzt hier und diskutieren den Antrag der NEOS, der in die Richtung geht, wir sollten das Frauenpensionsalter früher anheben. Sie stimmen jetzt hier gegen diesen Antrag, der die frühzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters will. Ihr Bundesparteiobmann und Wirtschaftsminister Mitterlehner erklärt uns heute in den „Salzburger Nachrichten“, dass er das Frauenpensionsalter durchaus vorzeitig anhe­ben will. Also bitte, erklären Sie uns einmal, was da jetzt Sache ist! Reden wir überhaupt vom Gleichen, wenn wir von der Anhebung des Frauenpensionsalters reden? Was bedeutet das? Das müssten Sie uns erklären, denn unsere Meinung ist – und insofern kann ich mich meinen VorrednerInnen aus mehreren Fraktionen an­schließen, auch aus frauenpolitisch unüblicheren Fraktionen, aber in dem Fall sind wir uns einig –: Solang Gleichstellung in diesem Land nicht so weit ist, dass wir von Gleichstellung im wahren Sinn des Wortes reden können, so lange werden wir auch nicht von einer vorzeitigen Anhebung reden.

Kollegin Wurm hat das schon erklärt, die Anhebung ist beschlossen. Es gibt dazu einen Pfad und es gibt auch alle zwei Jahre einen Bericht über die Gleichstellung von


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Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Und dieser Bericht sagt uns jedes Mal aufs Neue: Die Ampel ist rot. Nein, nicht vorzeitig anheben! Wir sind, was die Gleichstellung anlangt, noch lange nicht so weit. Wir sind nicht so weit, was die Einkommen anlangt, die gehen noch immer bis zu 25 Prozent auseinander. Das heißt, die Einkom­mens­schere ist ein Indiz dafür, dass Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt nicht gewähr­leistet ist.

Und wir sind noch lange nicht so weit, das haben meine VorrednerInnen auch schon gesagt, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anlangt, was das Verhältnis zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit anlangt. Wir wissen, dass noch immer in erster Linie Frauen unbezahlte Arbeit in diesem Land tätigen, nämlich nicht nur im Kinderbetreuungsbereich, sondern meistens auch später bei der Altenpflege, bei der Pflege ihrer Angehörigen zu Hause.

Und solang nicht gewährleistet ist, dass die Vereinbarkeit gegeben ist und Einkommen so weit gerecht sind, dass wir von einer Gleichstellung reden können, so lange werden wir das Pensionsantrittsalter nicht vorzeitig anheben, zumindest nicht aus unserer Sicht, wir wären dann nicht dabei.

Was sehr wohl sein sollte, Frau Kollegin, ist, dass Frauen, die länger arbeiten wollen – und das wollen viele –, das auch tun können und nicht von ihren Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinauskomplimentiert werden. Dann soll es Mechanismen geben, dass sie auch länger arbeiten können. Das wäre durchaus im Sinne vieler Frauen, und da gibt es noch viel zu tun, um das zu gewährleisten.

Insgesamt glaube ich, dass man bei diesem Haus Gleichstellung nicht damit anfangen kann, dass man das Dach darauf setzt, sondern dass man zuerst die Grundmauern bauen muss. Es wäre schön, wenn wir diese auch mit Hilfe der NEOS gemeinsam bauen könnten. Wenn die Grundmauern gewährleistet sind, was Gleichstellung be­deutet, dann kann man auch das Dach Frauenpensionsalter darauf setzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.43.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich fange zuerst mit der ÖVP an. Vizekanzler Mitter­lehner hat es gesagt: Wir sind zu wenig ambitioniert. Das Frauenpensionsantrittsalter muss hinauf. Und der Vizekanzler sagt (der Redner zeigt einen Zeitungsartikel): Die Wähler haben das schon begriffen. – Aber offensichtlich nicht alle in seiner Partei.

Jetzt darf ich mich der Kollegin Wurm zuwenden und meine Zettel, die ich vorbereitet habe, vergessen. Frau Kollegin, Sie beginnen nämlich mit der Wirkung und verwech­seln sie mit der Ursache. Frauen haben niedrigere Pensionen. – Ja, aber da muss ich mich fragen, was denn die SPÖ-Politik seit 1945 bewirkt hat, wenn Frauen niedrigere Pensionen haben.

Ein wichtiger Punkt ist nämlich, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt früher alt sind, weil sie früher in Pension gehen. Das wirkt sich bei der Jobsuche aus, weil Frauen im Verhältnis zu Männern einfach weniger Jobperspektive haben. Frauen sind im Betrieb früher alt, weil man bei Stellenbesetzungen darauf schaut, wie lange die Kandidatin, der Kandidat diese Führungsposition noch innehaben wird. Wegen zwei, drei Jahren werden Stellen nicht neu besetzt, dann nehme ich halt den Mann, der vielleicht noch fünf, sechs, sieben Jahre da ist. Da fallen Frauen um Beförderungen und auch um Weiterbildung um, denn weil Frauen früher in Pension sein werden, beginnt man


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natürlich schon früher die Investitionen in Mitarbeiterinnen zurückzufahren. (Zwischen­ruf bei der SPÖ.)

Da all diese Faktoren zusammenwirken, gehen die Frauen früher und mit einer niedrigeren Beitragsgrundlage in Pension. Dann kommt natürlich auch weniger heraus. Und am Ende ihrer Berufslaufbahn stehlen Sie den Frauen die besten Jahre, in denen sie am meisten verdienen könnten. Und jetzt, wo voll durchgerechnet wird, wirkt sich das noch stärker aus, als das bisher der Fall war. (Beifall bei den NEOS.)

Das heißt, mit Ihrer Politik schädigen Sie die Frauen zusätzlich. Und Sie haben das Ergebnis, dass Frauen weniger Pension haben, weil Sie auf der Bremse stehen.

Schauen wir uns das an: 1997 wurde beschlossen, dass das Frauenpensions­antritts­alter 2033 gleich hoch sein wird. In solchen Zeitspannen wird in Österreich gearbeitet! (Abg. Strolz: Das ist ja Schwachsinn!) Die Schweizer haben jetzt beschlossen, dass das Frauenpensionsalter in sechs Jahren angeglichen wird. Das geht sogar in Italien schneller, die schaffen es in fünf Jahren. Wir in Österreich brauchen nahezu 40 Jahre dazu.

Wir haben beantragt, nicht mit Sechsmonatserhöhungen von 2024 bis 2033, so wie Sie das wollen, sondern mit Viermonatserhöhungen von 2018 bis 2033 vorzugehen. Von einem Eingriff in die Lebensplanung kann da überhaupt keine Rede sein, vielmehr ist es für den Arbeitsmarkt wesentlich besser verkraftbar, wenn jedes Jahr ein Drittel eines Jahrgangs zusätzlich auf dem Markt ist als jedes Jahr ein halber Jahrgang, so wie Sie das geplant haben. Wenn Sie mit Arbeitsmarktexperten sprechen, werden Sie sofort die Bestätigung bekommen, dass es für den Arbeitsmarkt in kleinen Schritten viel besser zu verdauen ist.

Jetzt noch zum Thema Asylwerber. Zynischer, als zu sagen, dann sollen sie sich halt selbständig machen, geht es ja wohl nicht. (Abg. Kitzmüller: Bitte aufpassen, Herr Kollege!) Die kommen ja nicht mit einem Rucksack voller Geld zu uns und suchen um Asyl an. Und mit diesem Rucksack voller Geld eröffnen sie dann ein Geschäft? – Entschuldigung! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Peter Wurm: Nicht aufgepasst, Herr Kollege!)  

Nein, Sie haben gesagt, sie sollen sich selbständig machen. Die Prostitution werden Sie nicht gemeint haben, unterstelle ich Ihnen jetzt einmal. Ich bin ja gnädig. Aber ein Geschäft aufmachen, wenn ich Asylwerber bin, das kann nicht allen Ernstes das sein, was Sie meinen. (Abg. Walter Rosenkranz: Ist ja Tatsache! – Abg. Strolz: Das ist zum Verzweifeln!) Und nächstes Jahr wird dieser Arbeitsmarktzugang für Asylwerber kommen, weil es die Regierung umsetzen muss, weil es eine EU-Richtlinie gibt. Und die wartet wieder bis zur letzten Minute. (Beifall bei den NEOS.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


14.47.18

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal zur Klarstellung zum früheren Pensionsantrittsalter von Frauen: Das ist kein Privileg, wirklich kein Privileg, sondern es ist ein notwendiger Ausgleich für die vielfältigen Belastungen, die Frauen immer noch in der Gesellschaft (Abg. Strolz: Das sehen wir ja!) und in der Arbeitswelt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gerade in Richtung der NEOS sage ich das, denn Sie verkennen hier absolut die Realität! (Abg. Strolz: Aber das ist die falsche Medizin! Das Problem sehen wir ja!)


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Ich weiß schon, das ist nicht Ihre Realität. Aber bitte versuchen Sie, sich in die Lage der Frauen hineinzuversetzen. Ohne diese Regelung würden wir viele ältere Frauen direkt in die Arbeitslosigkeit schicken, ihnen dann noch mehr Abschläge zumuten und sie dann erst recht in die Altersarmut treiben. (Abg. Strolz: 830 € Frauenpension nach 50 Jahren SPÖ!) Das wäre eine kalte Pensionskürzung, die Sie da den Frauen zumu­ten würden. Bitte versetzen Sie sich in die Lage der Betroffenen! Hier können sich die Frauen aber auf die SPÖ verlassen, wenn sie schon von anderen Fraktionen verlassen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch einmal zum Durchrechnungszeitraum, weil das angesprochen worden ist. Das ist ein Relikt von Schwarz-Blau, das möchte ich auch klarstellen. Das macht den Frauen nach wie vor zu schaffen, aber nicht nur den Frauen. (Abg. Zanger: Wir haben ein Glück!)

Eines noch zur Kollegin Dietrich: Es sind nicht die Kundinnen und Kunden, die sich nicht von älteren Menschen bedienen lassen wollen. Ich schätze zum Beispiel den Service von unserem Herrn Rudi in der Parlamentskantine sehr. Ich schätze die Dienst­leistungen meiner über 60-jährigen Friseurin sehr. Es sind nicht die Kundinnen und Kunden, die diese Dienstleistungen und den Service ablehnen, es sind die Arbeit­geber und Arbeitgeberinnen, die den Menschen hier zu wenig Chancen einräumen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber auch, weil sie teurer sind!)

Wir müssen alles daransetzen, dass wir den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern mehr Chancen geben. Aber treiben wir sie bitte nicht in die Arbeitslosigkeit! In diesem Sinne danke ich für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


14.50.02

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es wurden von vielen Vorrednerinnen die Benachteiligungen angesprochen, die Frauen in der Gesellschaft und im Erwerbsleben nach wie vor erleiden. Diese Missstände gilt es natürlich abzu­stellen, das ist völlig klar.

Es ist ja auch im vorliegenden Entschließungsantrag betreffend die frühere Anhebung des Frauenpensionsalters von einigen Benachteiligungen von Frauen die Rede. Es ist etwa davon die Rede, dass Frauen durch das frühere Pensionsantrittsalter viele Karriereschritte versäumen. – Das stimmt, das betrifft viele Frauen, aber damit ist nicht nur eine Benachteiligung der Frauen in Beschäftigung und Beruf verbunden, sondern damit sind auch pensionsrechtliche Folgen für die Frauen verbunden. Denn: Wie berechnet man die Pensionshöhe, welche Faktoren sind für die Berechnung der Pensionshöhe ausschlaggebend? – Es sind dies die Höhe des Erwerbseinkommens und die Beschäftigungsdauer. Das heißt, je länger ich arbeite und je höher mein Erwerbseinkommen ist, desto höher ist auch meine Pension.

Wenn nun Frauen fünf Jahre früher in Pension gehen, dann fehlen ihnen diese fünf Jahre für die Berechnung der Pensionshöhe. Und man muss natürlich auch noch berücksichtigen, dass ja in der Regel gerade die letzten Jahre der Erwerbstätigkeit höher bezahlte Jahre sind, Jahre, in denen man ein höheres Einkommen erzielt. Das heißt, es fehlen den Frauen bei der Berechnung der Pensionshöhe fünf sogenannte gute Jahre.


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Es ist ja schon sehr zutreffend von einigen meiner Vorrednerinnen darauf hingewiesen worden, dass die niedrige Frauenpension ein Missstand ist, den es zu beseitigen gilt, den es zu bekämpfen gilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Entschließungsantrag wird aber auch die beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 ange­sprochen. Wenden Sie den Blick zurück, darauf, was eigentlich der Auslöser dieser schrittweisen Anhebung ab 2024 war. Es war ein Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes aus dem Jahre 1990. Damals hat der Verfassungsgerichtshof die Rege­lungen über das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Mann und Frau wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz aufgehoben. In der Folge wurde dann ein Gesetz im Verfassungsrang erlassen, mit dem das Pensionsantrittsalter schrittweise ab 2024 angehoben wird.

Aber interessant sind die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes. Der Verfas­sungs­gerichtshof sagt Folgendes – ich zitiere –:

„Der unterschiedliche Eintritt in das Pensionsalter kann im Erwerbsleben zu einer Zurücksetzung der Frau führen und damit einen weiteren Anlaß zu ihrer Diskriminie­rung geben.“

Frau Abgeordnete Grossmann hat darauf hingewiesen, dass wir einen notwendigen Ausgleich der vielen Benachteiligungen der Frauen in Gesellschaft und Arbeitswelt brauchen. Auch damit hat sich der Verfassungsgerichtshof auseinandergesetzt, er sagt:

„Viele Frauen waren und sind aufgrund ihrer traditionellen gesellschaftlichen Rolle besonderen Belastungen durch die Haushaltsführung und Obsorge für Kinder ausgesetzt. Auch bei der gebotenen Durchschnittsbetrachtung ist aber die Festlegung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Frauen und Männer kein geeignetes Mittel, um den Unterschieden in der gesellschaftlichen Rolle der Frauen und Männer ange­messen Rechnung zu tragen.“

Er sagt auch: „Das niedrigere Pensionsanfallsalter für Frauen kommt eher jener Gruppe von Frauen zugute, deren Berufslaufbahn nicht durch Haushaltsführung und Obsorge für Kinder unterbrochen war, die also mehr Versicherungszeiten erwerben konnten als jene Frauen, deren Belastung abgegolten werden soll.“ (Beifall der Abg. Schimanek.)

Ich bitte Sie, auch diese Argumente in die Debatte mit aufzunehmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


14.53.57

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Wurm, ganz kurz: Sie haben hier viele Dinge richtig, auch faktisch, kundgetan. Dann haben Sie gesagt, die Asylver­fahren dauern eh so kurz, deswegen ist das unproblematisch.

Ich hatte erst heute einen Termin mit einem 18-jährigen Asylwerber. Er ist als unbe­gleiteter Minderjähriger vor eineinhalb Jahren nach Österreich gekommen, er lebt allein hier, seine Familie lebt im Iran, die sind dorthin geflüchtet. Er geht jetzt zur Schule und würde sich gerne etwas dazuverdienen, er darf aber grundsätzlich nicht arbeiten, wie Sie wissen. – Sie haben recht, es gibt Ausnahmebestimmungen. Was macht er jetzt? –


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Er arbeitet gemeinnützig in einem Pensionistenheim der Caritas, dort darf er aber auch nur 366 € insgesamt dazuverdienen.

Er würde sich gerne seinen Lebensunterhalt hier verdienen. Er kann sich sein Leben hier mit Grundversorgung und dem, was er hinzuverdienen kann, nicht leisten. Wissen Sie, wieso er es trotzdem schafft? – Weil es in Österreich Menschen gibt, die ihn unter­stützen, weil er jemanden hat, der ihm Nachhilfe gibt, der ihn finanziell unterstützt und ihn billig in einer Wohnung wohnen lässt. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

Es geht da um junge Menschen, die hier allein leben und sich irgendwie ihren Lebens­unterhalt verdienen wollen (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), und Sie verstehen das nicht und wollen ihnen das nicht erlauben! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Wie ist denn das erst­instanzliche Verfahren ausgegangen? – Abg. Schimanek: Das ist noch nicht fertig! – Abg. Walter Rosenkranz: Das ist die Sauerei! – Abg. Scherak – das Rednerpult verlassend –: Ja, eh! – Weitere Zwischenrufe.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


14.55.00

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte nur auf einen Punkt in aller Kürze eingehen. Es wird ins Feld geführt, dass wir das Frauenpensionsantrittsalter nur dann früher anheben können, wenn tatsächlich die anderen Maßnahmen greifen. Dieses Viertel an Lohnunterschied ist zu 6 bis 8 Prozent tatsächlich darauf zurückzuführen, dass bei gleicher Arbeit ungleicher Lohn bezahlt wird – jedes Prozent zu viel, keine Frage.

Der große Anteil ist aber darauf zurückzuführen, dass tatsächlich Frauen und Männer unterschiedlichen Berufsbildern und Branchen angehören, und da gibt es einen wesentlichen Punkt, den wir nicht angegangen sind, und der betrifft unser Bildungs­system. Und wenn wir jetzt darauf warten, dass wir tatsächlich diese Lohnschere schließen, aber gleichzeitig im Bildungssystem keine Reformen angehen, dann warten wir bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Zwi­schenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

14.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


14.56.00

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Es wird sich bis 15 Uhr ausgehen. Ich möchte nur ausdrücklich betonen: Soziale Sicherungssysteme sind in Österreich deswegen so gut, weil die Sozialdemokratie seit vielen Jahren hier Verantwortung trägt. Das soll einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es gibt eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung, es gibt Mindestpensionen. Und ich möchte gerne von der Regierungsbank aus festhalten: Das entspricht auch dem Verant­wortungsbewusstsein der jetzigen großen Koalition.

Wenn der Herr Vizekanzler eine Pensionsautomatik anspricht, die da lautet: Wer länger lebt, soll länger arbeiten!, dann müssen wir gemeinsam Überlegungen anstellen, denn wenn es keine Arbeitsplatzgarantie für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeit-


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nehmer gibt, kann es keine Pensionsautomatik geben. So einfach ist das! (Beifall bei der SPÖ.)

14.57

14.57.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 332 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich weise den Antrag 740/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gleich­behandlungsausschusses, seinen Bericht 333 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ich weise den Antrag 739/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

*****

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

*****

14.58.01(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

14.59.29Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2301/AB

 


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ord­nungszahl 2301/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.


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Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Mag. Loacker als Antragsteller, die Debatte zu eröffnen. – Bitte.

 


15.00.35

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zu­schauer auf der Besuchergalerie! Schon wieder ich! Ich muss gestehen, Herr Bundes­minister, wir hätten uns von Ihrer Anfragebeantwortung mehr erwartet und mehr gewünscht. Ihre Aussagen anlässlich Ihres Amtsantritts waren durchaus vielver­sprechend. Umso enttäuschter sind wir, dass Ihre Antwort von der Textierung her auch von Ihrem Vorgänger stammen hätte können.

Sie haben am Dienstag beschlossen, den Finanzausgleich bis 2016 zu verlängern, und wir sehen das als problematisch, weil damit die Verhandlungen und die materielle Inangriffnahme weiter nach hinten rücken. Zwar ist schon im Regierungsprogramm festgelegt, dass man den bestehenden Finanzausgleich bis 2016 verlängern will, nur bedeutet das, dass etwas, was 2008 ausverhandelt worden ist, bis 2016 gilt – in solchen Horizonten wird bei uns an den Stellschrauben gedreht! Wir können uns ja ausmalen, was diese Verschleppung von Reformen für die Republik bedeutet.

Ich verstehe natürlich auch, dass ein Hinausschieben heikler Themen für Verant­wortungsträger immer einen Vorteil hat, weil man dadurch auch Auseinandersetzungen und unangenehme Diskussionen erst zu einem späteren Zeitpunkt führen muss.

Um deutlich zu machen, was das für uns bedeutet, möchte ich noch einmal näher darauf eingehen: Mit dem Finanzausgleichsgesetz regeln wir die finanziellen Bezie­hungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und legen fest, welche Transfers vom Bund in Richtung der subnationalen Gebietskörperschaften fließen. Das ist ein Herzstück der österreichischen Budgetierung und ganz wesentlich dafür, wie die Republik gesteuert wird.

Die Experten sind sich einig, dass das System, so wie wir es heute leben, absolut dysfunktional ist. Da kann man sogar von Ländern beauftragte Experten fragen, die werden das bestätigen.

Bei Ihrer Beantwortung unserer ernst gemeinten Fragen bekomme ich nicht das Gefühl, dass Sie uns Auskunft darüber geben wollen, wohin Ihre Reise geht. Wir wollten zum Beispiel von Ihnen wissen, welche Interessenvertreter, Anspruchsgruppen und Experten und Expertinnen in die Verhandlungen eingebunden werden, welche Fachministerien, Vertreter und Vertreterinnen von Bund, Ländern und Gemeinden zuge­zogen werden, und Sie haben geantwortet, die Verhandlungen werden „von den Finanzausgleichspartnern, also dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, den Ländern, vertreten durch die Landesfinanzreferenten, und den Gemein­den, vertreten durch den Österreichischen Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund, geführt“ werden.

Weiters schreiben Sie:

„Abhängig von den zu behandelnden Themen wird die Arbeitsgruppe aber die betrof­fenen Ressorts und Experten und hier insbesondere auch die Sozialpartner einzu­binden haben. Sowohl bei der Auswahl der einzubeziehenden Experten und Ein­richtun­gen als auch bei der Form der Einbindung wird die Arbeitsgruppe flexibel vorgehen können.“ – Ja.

Also dass die Finanzausgleichsverhandlungen noch nicht gestartet sind, haben wir auch gewusst, und was wir ebenfalls verstehen, ist, dass die Ladung von Expertinnen und Experten flexibel vonstattengehen muss; aber dass Sie nicht wissen, welche Institutionen federführend beigezogen werden und welche wissenschaftlichen Institutio-


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nen Sie konsultieren wollen, das erscheint doch eigentümlich. Wenn wir von 2016 reden, sollten Sie nämlich sehr bald in die Gänge kommen und schauen, welche Exper­ten Sie zurate ziehen wollen und welche Personen Sie bei diesem Prozess unter­stützen sollen.

Wir wollten ebenfalls von Ihnen wissen, ob es einen Zeitplan für die Verhandlungen geben wird, der auch Etappenziele berücksichtigt. Sie haben uns geantwortet:

„Sowohl die zu behandelnden Themen als auch deren Reihenfolge werden gemeinsam mit den Finanzausgleichspartnern festzulegen sein. Einen Zeitplan für die Behandlung der einzelnen Themen gibt es daher noch nicht.“

Wir sind der Meinung, dass das BMF sehr wohl einen Zeitplan vorgeben sollte, zumindest eine Vorlage für die Verhandlungen mit den Finanzausgleichspartnern, weil wir folgende Gefahr sehen: Sie wären nicht der erste Finanzminister, der als Tiger in die Verhandlungen mit den „Landeshäuptlingen“ hineingeht und als Bettvorleger wieder herauskommt (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ), weil das Verhältnis da drin immer eins zu neun ist, und diese neun Landeskaiser werden einen Teufel tun und Ihnen irgendetwas schenken.

Früher haben Landesfürsten, wenn sie pleite waren, den Nachbarn überfallen. Heute tun sie sich zu neunt zusammen, fahren nach Wien und pressen den Finanzminister aus. So hat sich die Geschichte geändert. Daher wäre es also gut, wenn Sie sich darauf vorbereiten, welche konkreten Themen Sie angreifen wollen, welche Experten Sie zurate ziehen wollen. Es bestehen ja relativ kongruente Vorstellungen darüber, was grundsätzlich anzugehen wäre.

Wir haben auch nach der Kommunikation gefragt, die Sie sich vorstellen. Wie teilen Sie den Bürgern mit, in welche Richtung das läuft? Wie teilen Sie den anderen politischen Playern mit, was da an Gestaltungsprozessen im Gange ist? Und auch da sagen Sie, dass es keine Pläne dafür gibt, und das macht uns Bauchweh, dass wir das Gefühl haben, in diese Verhandlungen, für die wir Ihnen wirklich und ehrlich Erfolg wünschen, gehen Sie nicht mit der Vorbereitung hinein, die wir für eine professionelle Verhandlung für erforderlich halten. Dazu gehört auch die Kommunikationsaufgabe des BMF in diesem Prozess. Ich glaube, dass eine gute Kommunikation das Finanzministerium in Verhandlungen mit den neun Landeskaisern stärkt, die ihre jeweiligen Ländermedien sehr gut im Griff haben, wie wir alle wissen.

Sie haben zudem angemerkt, dass die Organisation der Gespräche nicht zum Erfolg derselben beiträgt, sondern schlicht der politische Wille ausschlaggebend für den Erfolg sei. Sie sind ausgewiesenermaßen ein Profi in Verhandlungssachen. Sie haben Managementerfahrung, und das glaube ich Ihnen nicht, dass Sie meinen, dass die Vorbereitung von Verhandlungen nicht erfolgsentscheidend wäre. Das können Sie nicht ernst meinen, was Sie uns da geschrieben haben. Natürlich kann eine strukturierte Vorbereitung und somit eine strukturierte Verhandlung entscheidend dazu beitragen, dass man die Ziele, die man sich für die Verhandlung gesetzt hat, am Ende auch erreicht, vor allem weil der Zeitplan auch eng gesteckt sein wird und weil ja dann in weiterer Folge auch die gesetzlichen Maßnahmen zu treffen sind.

Sie haben außerdem angemerkt, dass eine verstärkte Abgabenautonomie der Länder definitiv ein Thema sein wird. Das begrüßen wir ausdrücklich, dass Sie das auch so sehen, aber Sie haben nicht angeführt, welche Annahmen dem zugrunde liegen, und das ist deswegen interessant, weil das BMF ja Studien zu einer Reform des Finanz­ausgleichsgesetzes in Auftrag gegeben hat, und da wird es wohl auch konkrete Ergebnisse geben, die Sie Ihren Verhandlungszielen zugrunde legen. Mir ist auch klar, dass Sie Ihre Verhandlungsposition jetzt nicht zur Gänze offenlegen können und dass Sie nicht alle Trümpfe aus der Hand geben, die Sie in diesem Spiel mit den Landes-


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fürsten ganz sicher brauchen werden, aber eine Orientierung, in welche Richtung Sie marschieren möchten, hätten wir uns von Ihrer Anfragebeantwortung schon erwartet.

Auch zu unseren Fragen hinsichtlich der Bereiche Gesundheit, Familie, Wohnbau­förderung, Infrastruktur und Treibhausgasreduzierung haben Sie sehr global – um nicht zu sagen: schwammig – Antwort gegeben. Verstehen Sie mich jetzt nicht falsch, Herr Bundesminister: In den Interviews in den letzten Wochen haben Sie sehr oft einen konstruktiven und klaren Kurs vermittelt, und daher kommt auch unsere Skepsis, wenn das BMF nicht den Eindruck erweckt, richtungslenkend in diese Gespräche hinein­gehen zu wollen.

Je besser Sie vorbereitet sind, je klarer Ihre Ziele sind, je konkreter Sie wissen, wohin Sie marschieren, umso mehr werden Sie bei diesen Verhandlungen Erfolg haben, und diesen Erfolg wünschen wir Ihnen, diesen Erfolg braucht die Republik, damit wir uns nicht zu Tode föderalisieren in diesem Staat. Wir wünschen uns große Ernsthaftigkeit, auch im Umgang mit Skeptikern, denn diese können Sie in Ihrem Boot gut gebrauchen, weil Sie Verstärkung und Mitstreiter brauchen werden. (Beifall bei den NEOS.)

15.09


Präsidentin Doris Bures: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.09.27

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Dass wir den Finanzausgleich, der jetzt verlängert wurde, so hinbekommen haben, wie er sich jetzt darstellt, war nicht zuletzt deshalb möglich, weil wir extrem gut vorbereitet waren, sehr gut verhandelt haben und versucht haben, eine so heikle Materie ohne mediales Trommelfeuer dar­zustellen.

Das ist ein entscheidender Punkt, denn Sie wissen alle, dass bei Verhandlungen zu Verlängerungen von Finanzausgleichen – und ich habe das ja geerbt, ich habe das ja nicht selber beschlossen – auf dem Weg zur Beschlussfassung sehr, sehr viele Begehr­lichkeiten ins Spiel kommen.

Ich darf darauf hinweisen, dass es konstruktive Gespräche waren, dass die Länder bewiesen haben, dass sie zu diesem Dialog fähig sind, und dass es uns gelungen ist, jene Punkte, die verlängerungsfähig sind, zu verlängern; dass es uns auch gelungen ist, Veränderungen herbeizuführen, die Sie dann ja auch in den Vorlagen sehen werden, und dass jene Punkte, die zwar im Finanzrahmengesetz festgeschrieben sind, aber ohne bestehende 15a-Vereinbarung nicht weitergeführt werden können, jenen zugewiesen wurden, die als Fachministerinnen und Fachminister dafür zuständig sind. Das ist ein entscheidender Punkt, denn natürlich wollten die Länder, dass alle 15a-Vereinbarungen automatisch verlängert werden. Das ist nicht der Fall, und das be­trachte ich schon als ein gutes Ergebnis, das hier vorliegt.

Der zweite Punkt, der in dem Zusammenhang sehr wichtig ist, den habe ich ange­kündigt und den werden wir umsetzen. Ich habe gesagt, dass eine entscheidende Voraussetzung für die Verhandlungen zum Finanzausgleich darin bestehen wird, dass wir davor die Harmonisierung des Haushaltsrechts schaffen. (Abg. Moser: Ja bitte, das hätte man gestern schon machen sollen!) Ihr Namenskollege, Rechnungshofpräsident Moser, Frau Abgeordnete, darf das nämlich nach diesem Gesetz mit mir gemeinsam machen. Seine Zustimmung zu dem, was wir jetzt vorgelegt haben, ist in Vorbereitung.

Das heißt: Ich gehe davon aus, dass wir zu Beginn des nächsten Jahres die Harmoni­sierung des Haushaltsrechts per Verordnung durch den Herrn Bundesminister mit


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Zustimmung des Rechnungshofpräsidenten und in Abstimmung mit ihm vorlegen werden. Die Gespräche laufen sehr gut. Es gibt Detailfragen technischer Art, die wir zu klären haben. Aber ich halte es für sinnvoll, dass wir zuerst die Frage der Harmo­nisierung klären, bevor wir in die Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich eintreten. Dann haben wir vergleichbare Daten, dann können wir transparent darstellen, was ist wo abgebildet und wie wollen wir das in Zukunft machen.

Zum Terminplan: Es wird bereits im März ein Kick-off-Meeting geben. Die Vorberei­tungen dazu laufen selbstverständlich sowohl auf Ebene der Gebietskörperschaften – und das wurde auch von denen eingefordert, dass sie Zeit bis März bekommen – als auch im Finanzministerium. Bei uns arbeitet bereits eine eigene Gruppe daran, mit welchen Überlegungen und Zielsetzungen wir in diese Finanzausgleichsverhandlungen hineingehen werden.

Die Frage, die sich dahinter verbirgt, ist nämlich eine sehr vielfältige. Wir wollen mit einer Aufgabenkritik starten. Das ist eine besondere Herausforderung bei den verschie­denen Kanälen, die wir derzeit bei unseren Kompetenzlagen zwischen den Gebiets­körperschaften haben. Wir wollen anschließend dazu übergehen, dass wir aufgrund der Ergebnisse die Themen in einzelne Arbeitsgruppen zuweisen.

Ein Thema haben Sie angesprochen, die Autonomie für die Länder. Wir gehen in diese Frage sehr ergebnisoffen hinein. Es gibt aber von mir die Zusage, dass das ein Schwerpunkt der Verhandlungen sein wird. Nun kann man darüber diskutieren, wie man eine solche Länderautonomie herstellen kann. Ich werde auch im Rahmen des Kick-off-Meetings oder um diesen Zeitpunkt herum die Schweizer Finanzministerin nach Österreich einladen, damit sie uns präsentieren kann, welche Erfahrungen sie auf der Schweizer Ebene damit hat.

Bevor wir diese Entscheidungen treffen, sollten wir uns auch die Best-Practice-Bei­spiele anschauen, und auch, was das bringt, wo es Probleme geben kann und was man besser machen kann und sollte.

Der dritte Punkt in dem Zusammenhang ist eine wichtige Zielsetzung: Wir wollen einen aufgabenorientierten Finanzausgleich und keinen, der einfach nur an irgendwelchen Prozentsätzen hängt. Das zwingt uns aber, davor diese Aufgabenkritik zu machen, damit man in diese Aufgabenorientierung kommen kann. Schlussfolgerung aus dieser aufgabenorientierten Vorgangsweise ist nämlich aus meiner Sicht, dass wir es schaffen müssen, die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten zusammenzubringen. Es kann in Zukunft nicht so sein, dass irgendjemand – Beispiel: Lehrer – für etwas zuständig ist, und die anderen sind dafür verantwortlich. Das muss im Rahmen der neuen Finanzausgleichsverhandlungen möglich sein, sonst kommen wir aus diesen Zahlungsströmen, den Transfers und allem, was dahintersteckt, nicht heraus.

Ein wichtiger Punkt, der mir besonders am Herzen liegt, ist, dass wir in Zukunft, was die Datenstrukturen anbelangt, transparenter sind und, daraus resultierend, auch Bench­marks entwickeln, anhand deren wir messen, wer wie gut liegt, denn diese Diskussion können Sie aufgrund der heutigen Datenbasis gar nicht führen. Daher glauben wir, dass es wichtig ist, dass wir auch darstellen können, es gibt Bundes­länder, die machen dieses besser, und andere, die machen jenes besser. Wir wollen voneinander lernen, dann können wir alle gleich gut werden, denn dann werden wir einen guten Finanzausgleich zustande bringen.

Das führt auch dazu, dass ich vorschlagen werde, dass wir die Prozesse in Richtung dieser Benchmarks auch monitoren und beobachten, wer sich in diese Richtung bewegt. Ich glaube, das ist ein gutes Vehikel, wenn man immer wieder nicht nur einen Finanzausgleich über viele Jahre abschließt, sondern auch in Zwischenetappen über­prüft: Wo stehen wir denn eigentlich? Und wie kommen wir dorthin, wo wir uns vor-


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genommen haben, hinzukommen? – Das ist ein entscheidender Punkt, weil es nicht zielführend ist, dass wir dann ein Jahr vor Ablauf des Finanzausgleichs draufkommen, das, was wir ausgemacht haben, geschieht ohnehin nicht. Das ist nicht der Weg, den ich beschreiten möchte.

Und der letzte und entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang: Wir müssen es im Rahmen dieses neuen Finanzausgleichs am Schluss auch schaffen, die sehr unüber­sichtlichen und zum Teil auch intransparenten Transfers zwischen den Gebietskörper­schaften zu bereinigen. Daher sehen Sie, wir haben klare Vorstellungen, wo wir hinwollen, und wir bereiten jetzt technisch auf, wie das gehen kann und was notwendig ist.

Ich verstehe den Wunsch der Länder und respektiere auch, dass sie sagen, jetzt ist einmal klar, in welche Richtung es gehen soll, wir möchten uns auch darauf vorbe­reiten, auch die Gemeinden und Städte. Das halte ich für einen fairen und vernünftigen Vorgang.

Um den Zeitplan noch abzuschließen: Wir haben vor, nach dem Kick-off-Meeting im März 2015 bis Ende des Jahres 2015 auf der Ebene der Expertinnen und Experten, aber auch schon politischer Gruppierungen die Meilensteine zu fixieren, um dann rechtzeitig mit Beginn des Jahres 2016 in die politischen Endverhandlungen gehen zu können.

Daher glaube ich, dass dieser Zeitplan ein guter ist. Ich glaube auch, dass er gerecht­fertigt ist, weil es doch ein sehr komplexes Thema ist, das wir hier angehen wollen, auch mit verschiedenen Neuerungen, die ins Auge gefasst werden. Und Sie werden erleben, dass ich Ihnen hier im Parlament auch die Zwischenberichte zu dem jeweili­gen Fortschritt geben werde. Dann können wir am Schluss darüber diskutieren, ob der Tiger noch lebt oder Bettvorleger ist. (Heiterkeit des Abg. Podgorschek.) Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit mir gemeinsam diese Diskussion dann noch führen können (Abg. Podgorschek: Ja, am Boden, oder wie?), und zwar von Angesicht zu Angesicht und nicht von Bettvorleger zu Angesicht. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Strolz: Sie sind der beste NEOS in der Regierung! – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

Daher möchte ich Ihnen versichern, dass wir dann kommunizieren – und das ist wichtig! –, wenn wir Ergebnisse vorweisen können. Aber ich halte nichts davon – auch aus Respekt gegenüber dem Verhandlungspartner –, dass wir uns über die Medien ausrichten, was wir vorhaben.

Daher haben der jetzige Finanzausgleich und dessen Verlängerung gezeigt, dass wir es im Wesentlichen in sechs Wochen – ich bin zwölf Wochen im Amt, dass das in Erinnerung gerufen wird, und nicht zwölf Jahre – geschafft haben, in sehr konstruktiven Verhandlungen dieses Ergebnis vorzulegen. Wir können mit Stolz darauf hinweisen, dass es gelungen ist, alle Punkte abzuarbeiten und in die parlamentarische Behand­lung zu bringen. Ich glaube, das sollte ein Weg sein, den wir auch in Zukunft beschrei­ten, dass wir uns nicht irgendwelche Details, Wünsche oder Anregungen oder auch Kritik ausrichten, sondern dass wir versuchen, durch sachliche Diskussion die Lösun­gen herbeizuführen. Dafür stehe ich, und so möchte ich auch den Finanzausgleich mit Beginn 2015, Ende 2016 angehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.18


Präsidentin Doris Bures: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeord­neten beträgt gemäß Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 



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15.18.43

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, Herr Bundesminister, auch wenn sich bei Ihnen im Gegensatz zu mir die Nutzung der Haarpracht als Bett­vorleger noch als sinnhaft erweisen würde (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ), möchte ich Ihnen doch dies als Ergebnis der Verhandlungen nicht wünschen. Ich kann mich auch der Kritik des Kollegen Loacker über das Ausmaß oder die Länge der Anfragebeantwortung nicht anschließen, vor allem angesichts des Vergleichs mit Anfragebeantwortungen, die wir sonst ab und zu von Ministerien erhalten.

Im Regierungsprogramm ist ja ein Fahrplan für die Erstellung des neuen Finanz­ausgleichsgesetzes bereits Ende 2013 festgelegt worden, und der Herr Bundesminister hat ja diesen Fahrplan, die an den Tag zu legende Vorgehensweise und die dabei eingebundenen Akteure und Institutionen auch in der Anfragebeantwortung näher erläutert, und jetzt hat er das noch einmal präzisiert. Dafür einmal von dieser Stelle aus auch Danke schön!

Auch die Verlängerung des zeitlichen Rahmens wurde bereits im Regierungsprogramm thematisiert, und auch das hat der Herr Bundesminister hier noch einmal präzisiert.

Herr Kollege Loacker, beim Finanzausgleich geht es bekanntlich um den horizontalen und vertikalen Lastenausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, da geht es nicht um Geschenke, sondern um gerechte Verteilung der Finanzen zwischen den Gebietskörperschaften; auch wenn die Erfahrung der letzten Jahre und Jahrzehnte gezeigt hat, dass das ein sehr diffiziles – der Herr Bundesminister hat gesagt: komplexes – Thema ist, das nicht immer zur großen Freude aller am Prozess Beteilig­ten sein Ende findet.

Im Licht der aktuellen Diskussion um den Steuerwettbewerb zwischen Staaten – das Beispiel Luxemburg geistert auch heute noch durch die Medien – geht es im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum FAG auch um die Frage einer verstärk­ten Abgabenautonomie der Länder. Aus meiner Sicht sollte einem Steuer­wettbewerb unter den Ländern in diesem Prozess aber nicht Vorschub geleistet werden.

Im Hinblick auf eine aufgabenadäquate Mittelausstattung und die Verteilung der Finanz­mittel haben vor allem im kommenden Finanzausgleich die einzelnen Gebiets­körperschaften und deren Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, Berücksichtigung zu finden. Dass dabei eine Überprüfung von Doppelgleisigkeiten bei Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung und gewisse Effizienzsteigerungen durch deren Beseitigung im Fokus zu stehen haben, ist auch Thema der Verhandlungen. Es gibt dazu auch vonseiten des KDZ, also des Zentrums für Verwaltungsforschung, bereits ausgear­beitete und weitreichende Vorschläge.

Die Finanzmittelausstattung der Gemeinden hängt im hohen Maß von der Ausge­staltung des Finanzausgleichssystems ab. Hierbei sind einerseits die Ertragsanteil­verteilung sowie die Einhebung eigener Steuern über den primären Finanzausgleich und andererseits aber vielfältige Transferströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zum Beispiel die Gemeindebedarfszuweisungen, die Umlagen über den sekundären und tertiären Finanzausgleich, ebenfalls relevant.

Aus Sicht der Kommunen geht es jedenfalls auch darum, dass Gelder, die im Finanz­ausgleich für die Gemeinden vorgesehen sind, tatsächlich bei diesen landen. Und mit den so bereitgestellten Mitteln geht es bekanntlich darum, zahlreiche Aufgaben der Gemeinden zu finanzieren. Dabei stellt sich insbesondere auch im Zusammenhang mit den Finanzausgleichsverhandlungen die Frage, inwieweit die über den Finanzaus­gleich bereitgestellten Mittel noch ausreichen, die Aufgaben in den Gemeinden zu


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finanzieren. Auch das wird in den Verhandlungen zu thematisieren sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Frage der ausreichenden Mittel für die notwendige Aufgabenfinanzierung lässt sich auch auf andere betroffene Bereiche ausdehnen. Mir fällt hier zum Beispiel die Zweck­bindung der Mittel für die Wohnbauförderung ein. Insbesondere im Licht der aktuellen Debatte um die Kosten des Wohnens und der dringend notwendigen Schaffung von neuem, leistbarem Wohnraum darf man schon die Frage stellen, ob die Mittel, die für die Wohnbauförderung vonseiten des Bundes eingehoben werden, auch wirklich immer an die richtige Adresse gelangen.

Vor allem sollten wir aber auch im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich die Fragen eines modernen, transparenten Haushaltsrechts für die Gebietskörperschaften und eines generellen Spekulationsverbots für Länder und Gemeinden mitverhandeln.

Herr Bundesminister, wir erwarten uns im Hinblick auf die kommenden Verhandlungen konstruktive Gespräche und eine inhaltlich tiefgreifende Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen und anstehenden Fragen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam viele, wenn nicht alle diese Probleme einer Lösung im Sinne aller betroffenen Gebiets­körperschaften zuführen werden können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte.

 


15.24.11

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Vorweg darf man durchaus festhalten, dass die Beant­wortung durch den Herrn Finanzminister nicht nur heute im Plenum, sondern auch bei der schriftlichen Anfragebeantwortung sehr profund und ausreichend war. Da das Thema aber so wichtig ist, diskutieren wir es gerne zusätzlich heute an dieser Stelle im Nationalrat.

Herr Kollege Loacker! Machen Sie sich keine Sorgen wegen Bettvorleger hin oder her! Wenn Sie selbst nicht bei den Finanzausgleichsverhandlungen dabei sind, brauchen Sie sich auch keine Sorgen wegen eines Bettvorlegers zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Eine Umsetzung der Neustrukturierung des Finanzaus­gleichs kann letztlich nur in guter Partnerschaft aller Verhandlungspartner gemacht werden. Verhandlungspartner sind natürlich das Bundesministerium für Finanzen, die Finanzreferenten der Länder, der Städtebund und der Gemeindebund. Das sind die Verhandlungspartner, und wir im Parlament dürfen letztendlich beschließen.

Es ist vom Zeitplan, den der Herr Bundesminister skizziert hat, von der Vorgangsweise her sehr vernünftig: zuerst die Steuerreform, anschließend geht es mit dem Finanzaus­gleich richtig los, weil mögliche Gegenfinanzierungsvorschläge auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich haben könnten. Daher ist es sinnvoll, wenn man vorher weiß, wie die Steuerreform ausschaut, nachher verhandelt man den Finanzausgleich, damit man das entsprechend beurteilen kann.

Die Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende 2016 war eine sehr gute Ent­scheidung, weil sie auch Auswirkungen auf andere Bereiche hat. Denken wir zum Beispiel an die Verlängerung des Pflegefonds, an die Verlängerung der Schwellen­werteverordnung, die ja nicht nur für die regionale Wirtschaft wichtig ist, sondern auch im Bereich der Bürokratie durchaus Vorteile bringt! Auch die Verlängerung betreffend


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Siedlungswasserwirtschaft für die nächsten Jahre ist gut, weil es jeweils um 100 Mil­lionen € für die Gemeinden geht. Das waren sehr wichtige Entscheidungen.

Natürlich werden in den Finanzausgleichsverhandlungen Themen wie die Aufgaben­orien­tierung eine Rolle spielen. Die Abgabenautonomie ist schon angesprochen wor­den. Da muss man auf der einen Seite schon mit Augenmaß vorgehen, damit man nicht auf der anderen Seite unnötige Bürokratie aufbaut. Es geht um Transfers und Transaktionen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, und man kann und muss über Kompetenzbereinigungen diskutieren. Auch da kann man diskutieren, dass vielleicht eine Organisation für Gesundheit zuständig ist, beispielsweise der Bund, während die Kinderbetreuung aus einem Guss von den Ländern und Gemeinden kommt. Über solche Dinge darf man diskutieren.

Kurz möchte ich schon noch auf den ländlichen Raum und den Finanzausgleich eingehen, weil er mir durchaus wichtig ist, da ich selbst aus diesem Raum komme. Es ist schon wichtig, dass man darauf Rücksicht nimmt, dass der ländliche Raum nicht sozusagen – nennen wir es einfach – Ausgleichsraum für Ballungsräume wird, sondern dass wir wirklich von Bürgern gleichen Ranges reden.

Es darf an dieser Stelle Folgendes gesagt werden: Wer schon ein bisschen länger in diesem Haus ist, hat vielleicht die eine oder andere Finanzausgleichsverhandlung erlebt. Einer der wirklichen Experten ist Kollege Jakob Auer. Ich denke an das Jahr 2008. Ich sage das bewusst: Parteiübergreifend werden alle Bürgermeister und Vizebürgermeister gefordert sein, dass wir einen Gleichklang finden, damit wir für einen gerechteren Finanzausgleich auch tatsächlich etwas weiterbringen. Betreffend Finanzausgleich 2008: Dass ab dem Jahr 2011 jeweils 100 Millionen € für die kleineren Gemeinden gekommen sind, das ist in Wirklichkeit das Verdienst von Jakob Auer. An dieser Stelle, aus dieser Perspektive noch einmal: Danke, Jakob, weil du dich da voll „reingehaut“ hast und das allen draußen auch zugutekommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich hoffe, dass in diesen Finanzausgleichverhandlungen wirklich Themen wie die gerechte und faire Verteilung der finanziellen Mittel vorkommen. Da kann man durch­aus auch über Eigenverantwortung nachdenken. Ich nenne jetzt nur ein Beispiel: abgestufter Bevölkerungsschlüssel. Es ist erlaubt, darüber nachzudenken, ob es nicht wichtiger ist, dass jeder Bürger gleich viel wert ist, egal, wo er wohnt. Man darf natür­lich über die Aufgabenorientierung nachdenken, das ist ein wichtiger Punkt, keine Frage, man darf aber beispielsweise auch über solche Themen wie Kommunalsteuer nachdenken: Wo sind die Arbeitsplätze und wo wohnen die Menschen, die dann woanders arbeiten und als Pendler dort hinfahren? Zwischen Wohnort und Arbeitsort zum Beispiel eine bessere, gerechtere Verteilung zu haben, das haben wir derzeit bei der Kommunalsteuer nicht.

Man darf auch über die demografische Entwicklung nachdenken, nämlich wenn man an die Abwanderungsregionen denkt, dass man auch im Finanzausgleich darüber nachdenken muss, wie man da Abhilfe schaffen kann. Da gehören die Aufrecht­erhaltung des Gesundheitssystems und des Pflegesystems im ländlichen Bereich dazu, ob man Anreizsysteme zur Niederlassung von Ärzten im ländlichen Bereich schafft, bis hin zum Bereich des interkommunalen Finanzausgleichs, der gemeinde­übergreifenden Zusammenarbeit. Es gibt viele gute Beispiele, ich könnte jetzt mehrere Minuten über Beispiele aus Oberösterreich reden, aber dazu reicht die Zeit nicht. Aber auch das ist ein wichtiger Punkt im Finanzausgleich, was diese interkommunale Zusammenarbeit bis hin zu Betriebsansiedelungen betrifft.

Persönlich bin ich von einem überzeugt: Wenn es gelingt, dass die Verhandlungs­partner – Bundesministerium für Finanzen und Finanzminister, die Finanzreferenten, Städtebund und Gemeindebund – auf Augenhöhe miteinander verhandeln, und ein


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guter Wille dahintersteht, dann wird es ein vernünftiges und verantwortbares Verhand­lungsergebnis für den Finanzausgleich ab 2017 geben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. – Bitte.

 


15.29.40

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, vorab: Ich wünsche Ihnen nicht, dass Sie als Bettvorleger enden. (Bundesminister Schelling: Keine Sorge!) Ich habe auch keine Sorge, dass Sie als Bettvorleger enden, weil, wie Sie selbst gesagt haben, Sie sehr lösungsorientiert arbeiten, und da Sie aus der Privatwirtschaft kommen, gehe ich davon aus, dass Sie auch wissen, worum es geht und was die eigentlichen Probleme sind.

Es tut mir leid, dass Sie gestern bei der Debatte zur Dinglichen Anfrage nicht dabei waren. Es ist nämlich um die Finanzierung der Steuerreform beziehungsweise um die Strukturreformen gegangen. Ich sehe da ein großes Hemmnis, und das habe ich gestern auch ganz klar kundgetan: Ein großes Hemmnis ist die klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Sie haben das selbst ja auch festgestellt – ich war bei einem Vortrag von Ihnen in Linz dabei –, und Sie haben es heute auch wieder gesagt: Sie können es sich durchaus vorstellen, dass die Länder im Finanz­bereich mehr Kompetenzen bekommen, dass die Länder das Geld, das sie letzten Endes ausgeben, und die Einnahmen selbst verantworten sollen und müssen. (Abg. Auer – demonstrativ Beifall spendend –: Das ist einmal gescheit!)

Das ist aus meiner Sicht ein durchaus gängiger Ansatz, in der Schweiz funktioniert es ja. Wichtig ist für diese Bereiche, in denen es Probleme gibt – ich will das jetzt nicht der Reihe nach aufzählen, wir wissen es: im Bildungsbereich, im Gesundheitsbereich –, dass wir den Menschen wieder mehr Geld zur Verfügung stellen, dass wirklich mehr Netto vom Brutto bleibt. Wir können das nur schaffen, indem wir einfach mit den Einstiegssteuersatz heruntergehen, indem wir die Progressionsstufen erhöhen.

Das ist alles klar, ich gebe Ihnen auch vollkommen recht, und da haben Sie für mich auch eine wesentliche Kernaussage getroffen: Wir haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem! Dieser Hebel ist eben der Finanzausgleich. Dieser Finanz­ausgleich ist eine Möglichkeit, einen Reformdruck aufzubauen.

Ich darf Ihnen vielleicht ein Beispiel mitgeben, denn aus meiner Sicht haben manche Bereiche in den Ländern immer noch zu viel Geld, und daher ist es nicht schlecht, wenn sie die Verantwortung übernehmen.

Da gibt es noch Förderungen des Landes Oberösterreich – als Oberösterreicher muss ich das einfach ansprechen – von der Direktion Soziales und Gesundheit an den Österreichischen Gewerkschaftsbund. Mir war völlig unklar, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund so arm ist, dass er auf Förderungen der öffentlichen Hand ange­wiesen ist. Aber das Land Oberösterreich, die Stadt Linz, die Stadt Steyr geben dem Gewerkschaftsbund Förderungen zur Unterstützung ansässiger Migrantenvereine. Das kann der Gewerkschaftsbund aus meiner Sicht durchaus machen, das ist legitim. Aber muss man noch zusätzlich die öffentliche Hand heranziehe, das Geld der Steuerzahler? Ich denke, nicht! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Prinz.)

Ich bin fest davon überzeugt, dass das kein Einzelfall ist. Als Sprecher der ober­öster­reichischen Abgeordneten bin ich immer bei den Vorbereitungen zu Regierungs­sitzungen dabei, und da schaue ich mir dann manchen Amtsvortrag an, und denke: Es ist unwahrscheinlich, wie viel Geld da noch verbrannt wird. Daher glaube ich, dass man durchaus in diese Richtung den Finanzausgleich und auch die Verhandlungen zu


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führen hat, andererseits – und ich bin ja noch immer Kommunalpolitiker in Ober­österreich – werden aber die Gemeinden vom Land ausgehungert.

Das muss man auch ganz offen sagen. Immerhin können zwei Drittel der Gemeinden in Oberösterreich ihr Budget nicht ausgleichen und sind Abgangsgemeinden. (Abg. Auer: Den ordentlichen Haushalt!) Den ordentlichen Haushalt, ja. Ist klar. – Die sind immer noch nicht dazu imstande, das heißt, auch da besteht Handlungsbedarf, und ich glaube, dass bei den Ländern jetzt einfach einmal der Hebel angesetzt werden muss. Ich will die Rechte der Länder nicht schmälern, aber die Kompetenzen gehören klar aufgeteilt.

Herr Bundesminister! Wir müssen weg von diesem Gefälligkeitsföderalismus, der in den Ländern zum Teil herrscht. Ich wünsche Ihnen für diese Verhandlungen wirklich –persönlich und auch namens der Freiheitlichen – viel Kraft und Glück. Auf alle Fälle werden Sie nicht an der Opposition scheitern, sondern – so fürchte ich – an den beharrlichen Kräften in den Ländern und Gemeinden. (Beifall bei der FPÖ.)

15.34


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. – Bitte.

 


15.34.34

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanz­minis­ter! Hohes Haus! Herr Finanzminister, in einem bin ich nicht ganz Ihrer Meinung: dass nämlich die Verlängerung des Finanzausgleichs bis 2016 etwas Positives sein kann. – Ganz im Gegenteil! Ich sehe in diesem Finanzausgleich, der ja ursprünglich für sechs Jahre abgeschlossen war, nahezu ein verlorenes Jahrzehnt. Was hat sich seit damals getan? – In Wirklichkeit nichts! Und was wird jetzt verlängert? – Der Status quo wird verlängert.

Es wird ja hernach gerade so getan, als hätten wir in Fragen des Finanzausgleichs keine Strukturschwächen zu lösen und als hätten wir nicht ein Föderalismusproblem in Österreich. Ich lese in Ihrer Anfragebeantwortung, dass Sie eine Arbeitsgruppe einset­zen wollen. – Oje, kann ich da nur sagen, denn ich verweise jetzt (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager) und blende auf das Jahr 2007 zurück – auf das Paktum zum Finanzausgleich vom 10. Oktober 2007!

Dort ist zu lesen: Es wird eine Arbeitsgruppe für eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs eingesetzt sowie je eine Arbeitsgruppe zur Struktur und Finanzierung der Gesundheit und der Pflege. Die Ergebnisse müssen bis zum Beginn der zwei­ten Etappe vorliegen. – Zitatende.

Die zweite Etappe begann mit dem 1. Jänner 2011. Und was ist seither passiert? – Nichts, aber auch rein gar nichts! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Was zeigt uns das? – Das zeigt uns, dass die Finanzausgleichspartner nicht reform­fähig sind (Abg. Rädler: Na, hallo!), und zwar ganz einfach deshalb nicht reformfähig sind ... (Abg. Fekter: Der Stabilitätspakt ist schon beschlossen worden!) – Was ist denn passiert? (Abg. Fekter: Haben Sie da geschlafen?) – Weil Sie nicht gesprächs­fähig sind, Frau Finanzministerin außer Dienst. (Abg. Fekter: Haben Sie die Gesund­heits­reform und den Stabilitätspakt verschlafen?) Sie sind nicht gesprächsfähig, und das Gesprächsklima zwischen Bund und Ländern, zwischen Ländern und Gemeinden ist von tiefem Misstrauen geprägt.

Selbst der ehemalige Landeshauptmann von Tirol, Herr van Staa, sagt, was es im Rahmen der Finanzausgleichsgespräche braucht, das ist Vertrauen. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Frau Kollegin Fekter! Vertrauen! (Abg. Fekter: Das haben Sie ver­schlafen, Herr Rossmann!)


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Das zeigen auch ausländische Erfahrungen, wo man auch hinschaut: Dort, wo Reformen des Finanzausgleichs erfolgreich sind, da muss Gesprächsfähigkeit gege­ben sein. Da muss aber auch Vertrauen gegeben sein. Es muss aber auch klar sein, dass die Frage des Föderalismus mit der Frage des Finanzausgleichs verbunden werden muss, und da kann es nicht nur um die Verteilung der Einnahmen gehen, nein, die Frage der Einnahmen ist mit den Aufgaben zu verknüpfen!

Herr Finanzminister! Das haben Sie gesagt, und das möchte ich ausdrücklich be­grüßen. Sind diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben, dann wird es auch zu keinem großen Wurf in der Frage des Föderalismus und in der Frage des Finanz­ausgleichs kommen. Ich – als jemand, der über Jahrzehnte hinweg Finanzausgleiche verfolgt  glaube an diesen großen Wurf längst nicht mehr. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ich glaube, dass es in zukünftigen Finanzausgleichen – und da bin ich auch ein wenig bei Ihnen, Herr Finanzminister – stärker um die Prozesse gehen muss. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Rädler.) Die Prozesse müssen im Vordergrund stehen. Und aus der Verknüpfung von Einnahmen und Aufgaben müssen auch einmal Ziele definiert werden. Herr Finanzminister, das habe ich bei Ihnen vermisst! (Abg. Rädler: Theoretiker!)

Es müssen abseits der Konsolidierung der Haushalte auch für den Finanzausgleich und für die Aufgaben, die zu finanzieren sind, Ziele entwickelt werden. Ohne eine solche Zieldefinition werden wir im neuen Finanzausgleich nicht weiterkommen.

Bei einem weiteren Punkt bin ich bei Ihnen, Herr Finanzminister. Sie sagen, es braucht ein neues Haushaltsrecht, bevor man einen neuen Finanzausgleich macht. Das be­grüße ich ausdrücklich. Sie sagen dann aber im Nachsatz, dass der § 16 Abs. 1 in der Finanzverfassung ausreicht, um vergleichbare Haushalte zu schaffen, dazu muss ich sagen: Sie unterliegen einem Irrtum, denn dort geht es nur um Form und Gliederung. Es muss und es kann nur um Inhalte gehen. Dazu braucht es eine Änderung der Finanzverfassung, denn sonst werden Sie das, was Sie erreichen wollen, nicht er­reichen. (Abg. Schmuckenschlager: Danke! – Abg. Rädler: Danke, Herr Finanz­minister in spe! – Abg. Fekter: ... Herr Professor!)

Wenn es um die Frage der Aufgabenorientierung geht ... – Na, lieber Professor sein, als so viel am Finanzausgleich herumpfuschen, wie das in den letzten Jahrzehnten geschehen ist, das muss ich schon sagen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn es um die Frage der Aufgabenorientierung geht – und ich begrüße das sehr –, dann bin ich dafür, dass man die Aufgabenorientierung nicht in Bausch und Bogen macht, sondern nach einzelnen Aufgabenbereichen und sich einmal anschaut: Wie schaut es denn beispielsweise in der Kinderbetreuung aus? Wie schaut es in der Wohnbauförderung aus? Wie schaut es im öffentlichen Verkehr aus? Wie schauen dort die Versorgungsquoten aus? Gibt es Über-, gibt es Unterversorgungen? – Von genau diesen Faktoren sind dann die finanziellen Mittel im Finanzausgleich abhängig zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Von was reden Sie?)

15.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. – Ich erteile es ihm.

 


15.40.10

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir sprechen immer wieder über konkrete Maßnahmen und darüber, was denn zu tun wäre. Ich glaube, das können wir uns sparen. Das können wir uns sparen, und zwar deshalb, weil eh jeder weiß, was zu tun ist. Man müsste sich nur einmal die Rech­nungshofberichte der letzten Jahrzehnte zur Hand nehmen, dann sieht man, dass der


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Rechnungshof seit Jahrzehnten klar vorrechnet, was alles bei den Ländern zu tun wäre, um hier endlich Strukturen zu schaffen, die auch dazu beitragen, dass wir ge­samt­wirtschaftlich sparsam unterwegs sind.

Das wissen wir alles. Auch die Vorgänger vom Herrn Finanzminister wussten das. Auch Frau Fekter wusste das. Nur habe ich es selbst erlebt, wie sie immer dann, wenn sie gescheitert ist, und zwar an den Landeshäuptlingen, gesagt hat, mehr war einfach nicht drinnen. Und genau das ist der Punkt! (Abg. Fekter: ! Ganz im Gegenteil!) Wir wissen ja alle, woran es hapert. Wir wissen, dass eine Reform, die tatsächlich zur Sparsamkeit führt – und das sagt auch der Rechnungshof –, niemals an den Ländern vorbeigehen kann. (Abg. Fekter: Nein, mit den Ländern!) Wir müssen die Länder einbeziehen.

Es ist so, dass die Minister alle, wie sie da sitzen und wie sie da gesessen sind, wissen und wussten, woran es liegt und was wir tun müssen. Deshalb, Herr Rossmann, können wir uns die guten Ratschläge sparen. Die wissen eh alle, was zu tun wäre. Das Problem ist nur, dass sie sich nicht durchsetzen konnten, weil alle Minister vorher ab­hängig waren. (Abg. Fekter: Bei der Schuldenbremse, , da haben wir uns durch­gesetzt!) Sie waren von ihren Landeshäuptlingen abhängig, sie waren von ihrer Partei abhängig, und sie wollten selbstverständlich auch wiedergewählt werden.

Und jetzt haben wir eine große Chance mit dem neuen Finanzminister, der, wie ich glaube, nicht abhängig ist – weder von Landeshäuptlingen noch von Parteien noch von sonst etwas. Und das ist die einmalige große Chance, endlich etwas in Angriff zu nehmen und sich gegen die Länder durchzusetzen, denn der Kern wird sein, dass wir die Länder entmachten müssen. Das wird der Kern sein! (Abg. Rädler: Hallo!) Das heißt, wir müssen den Ländern ihr Spielzeug wegnehmen, und das Spielzeug heißt Geld. Und mit diesem Spielzeug kaufen sie sich die Wähler. (Abg. Fekter: Das ist die Philosophie vom Stronach!) Sie bestechen die Wähler mit dem Geld, das sie über den Finanzausgleich bekommen, wo dann zusätzlich noch ein Drittel an Automatismus drinnen steckt, dass immer dann, wenn die Regierung aus Reformverweigerung die Steuern erhöht, die Länder ihren Anteil bekommen. (Beifall beim Team Stronach. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dieser Anteil wird dann frisch-fröhlich dafür verwendet, die Wähler einzukaufen, die Wähler zu bestechen, dass diese Parteien auch wiedergewählt werden. So funktioniert das System nämlich! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Und da geht es überhaupt nicht darum, dass die Länder deshalb das Geld brauchen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. (Abg. Rädler: Ihr habt euch vom Stronach kaufen lassen! Wie viel Geld haben Sie gekriegt vom Stronach?) Die Länder wollen ja auch keine Transparenz, denn wenn es Transparenz gäbe, dann würde man einmal sehen, wie ineffizient die Länder arbeiten. Da geht es nicht um Effizienz, da geht es darum, dass man die Steuerzahler und die Bürger bei Laune hält und sie dazu nötigt, wieder die „richtige“ Partei zu wählen. Darum geht es! Und das will man sich nicht wegnehmen lassen. (Abg. Rädler: Entschuldigen Sie sich!)

Herr Minister, ich traue Ihnen vieles zu. Ich traue Ihnen wirklich sehr viel zu, aber nicht deshalb, weil Sie genau wissen, was zu tun ist – das wissen die anderen auch; das weiß der Rechnungshof; ich glaube, jeder da herinnen weiß, was zu tun wäre –, sondern deswegen, weil Sie der erste Finanzminister sind, der sich auch leisten kann, das umzusetzen, weil Sie, wenn Sie die Gelegenheit jetzt am Schopf packen mit dem Finanzausgleich, den Ländern so viel Feuer unter dem Hintern machen können, dass die Länder zu Zugeständnissen bereit sein müssen, denn freiwillig werden sie es nicht tun. Das haben sie auch in der Vergangenheit nicht getan. An diesem Problem sind Fekter und wie sie alle heißen gescheitert.


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Deshalb haben wir jetzt eine einmalige Gelegenheit. Ich halte viel auf Sie, Herr Finanz­minister, und ich setze auch viele Hoffnungen in Sie, dass Sie endlich den Mut haben und vor allem auch die Unabhängigkeit, die bisher gefehlt hat, sich hinzustellen, besonders vor Herrn Erwin Pröll aus Niederösterreich, und zu sagen: Lieber Freund, bis hierher und nicht weiter! (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben eine gesamtstaatliche Verantwortung. Wir haben eine Verantwortung für dieses Land. Und die Landeshäuptlinge haben nicht das Recht, sich den Bund in Geiselhaft zu halten! (Beifall beim Team Stronach.) Genau das ist nämlich passiert in der Vergangenheit! Und das wollen wir abstellen.

Ich setze große Hoffnungen auf Sie, Herr Finanzminister, und sage Ihnen: Setzen Sie sich Ihre Ziele nicht allzu klein! Versuchen Sie gleich den großen Wurf durchzubringen, denn Sie werden von allen Seiten angefeindet werden! Und je schneller Sie das machen, desto besser für Österreich. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. Ich erteile es ihm.

 


15.45.00

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Die Finanzausgleichsverhandlungen sind das Thema dieser Debatte. Das ist ein bisschen ein sperriger Begriff, es geht aber um nichts anderes als um die Auf­teilung des Steuerkuchens zwischen Bund und Ländern. Und das ist deswegen so wichtig, weil an dieser Aufteilung sehr viel dranhängt in Österreich, weil hier sehr viel symptomatisch für die österreichische Politik ist.

Das durchgängige Prinzip der österreichischen Politik ist, dass einer sagt, wie das Geld eingenommen wird, und ein anderer sagt, wie das Geld ausgegeben wird. Und das kann einfach nicht funktionieren! Das sehen wir in vielen politischen Bereichen. Das sehen wir im Gesundheitsbereich. Das sehen wir im Bildungswesen. Und das führt natürlich zu unglaublicher Geldverschwendung, die dann eine hohe Steuerbe­lastung der Bürger und Bürgerinnen zur Folge hat.

In diesem Sinne kann ich auch der Verlängerung des Finanzausgleiches, Herr Finanz­minister, bis Ende 2016 nichts abgewinnen. Bei all den Reformgruppen und Arbeits­gruppen und Kommissionen, die da eingerichtet werden sollen, möchte ich schon darauf hinweisen: Das ist doch nicht das erste Mal, dass wir das diskutieren! Das ist doch nicht das erste Mal, dass sich Kommissionen, Experten und wer auch immer mit diesen Fragen und Themen beschäftigen! Um Ihnen das aufzuzeigen, habe ich Ihnen eine Liste mitgenommen – sicherlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit –, und die möchte jetzt kurz wiedergeben.

Die Frage des Finanzausgleichs und der Neugestaltung der finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern wird nicht erst seit heute diskutiert, steht nicht nur zum wiederholten Male im Regierungsprogramm wie auch in jenem vom Dezember 2013, sondern war auch schon in Arbeitsgruppen in den Jahren 2009 bis 2011 Thema. Es war Thema in Expertengruppen zur Staats- und Verwaltungsreform im Jahr 2007/2008. Es war Thema bei einer Finanzausgleichsreform, die man zumindest beabsichtigt hat, zu machen, im Jahr 2007. Es war Gegenstand des Österreich-Konvents von 2003 bis 2005. Es war Gegenstand der Aufgabenreformkommission aus dem Jahr 2000. Es hat das Perchtoldsdorfer Abkommen gegeben, 1992 – auch ein Versuch geblieben! Es hat eine Strukturreformkommission gegeben. Wissen Sie, wann? Im Jahr 1989.


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Wissen Sie, wann es, zumindest nach unseren Aufzeichnungen, begonnen hat, dass man sich mit diesem Thema auseinandersetzt? – Es hat eine Expertengruppe zu öffentlichen Aufgaben und zum Finanzausgleich gegeben im Jahr 1977!

Seit Jahren und Jahrzehnten diskutieren wir in diesem Land, wie die ineffizienten finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu aufgestellt werden müssen. Und es passiert nichts! Deswegen verstehe ich auch nicht, warum man jetzt über zwei Jahre braucht, um über das, was schon seit Jahren und Jahrzehnten diskutiert worden ist, noch einmal zu diskutieren. Warum denn? – Die Konzepte liegen doch schon alle in den Schubladen, man muss nur die Schublade aufmachen und hineingreifen!

Ein wesentlicher Punkt einer wirklichen Finanzausgleichsreform – Herr Finanzminister, das haben Sie richtigerweise angesprochen – ist die Steuerautonomie. Ich glaube nicht, dass man die Harmonisierung des Haushaltsrechtes dafür braucht. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch wenn das kommt, wird das Jahre dauern ... (Bundesminister Schelling: Haben Sie aber gefordert! Ich sage es nur!) Ja, haben wir gefordert, ich sage ja auch, ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich glaube, keine notwendige Voraussetzung für einen neuen Finanzausgleich, denn die Umsetzung wird ja auch Jahre dauern.

Ich möchte aber auch zum Gegenstand machen, dass sich bei den Landeshauptleuten da offenbar einiges getan hat. Ich habe mir das angeschaut. Landeshauptmann Pröll sagt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um über das Thema Steuerautonomie zu sprechen. Der Salzburger Landeschef, Wilfried Haslauer, signalisiert Zustimmung. Der Tiroler Landeshauptmann sagt, dass Steuerautonomie durchaus Sinn machen würde. Landeshauptmann Wallner bezeichnet es als „Zukunftsmodell“.

Ich glaube, dass da schon sehr viele Lippenbekenntnisse dabei sind, aber, Herr Finanzminister, Sie können jetzt die Landeshauptleute, die mittlerweile in der Mehrheit sind – sechs fordern die Steuerautonomie –, in den Verhandlungen beim Wort nehmen. Ich kann Ihnen die Zitate gerne mitgeben. Wenn die das nämlich in den Verhandlungen vergessen, dann können Sie sie daran erinnern und ihnen das zeigen, was sie zumindest in den Medien gesagt haben.

Unsere Unterstützung haben Sie auf jeden Fall: für die Steuerautonomie der Länder, aber auch vor allem der Gemeinden. Da sind Sie auf NEOS-Linie, das freut uns, aber Sie müssen nicht uns überzeugen, sondern Sie müssten – und damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin – die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses überzeugen. Sie müssten SPÖ und vor allem Ihre Fraktion ÖVP überzeugen, denn diese Fraktionen haben alle unsere Anträge zur Steuerautonomie, zum Haushaltsrecht und zum Insol­venzrecht der Gebietskörperschaften abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Diesen Stillstand und diese Blockade müssen wir aufbrechen! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.51


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

15.50.5214. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (317 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 (324 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 150

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.51.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Im Jahr 2013 haben wir Freiheitliche dieser Maßnahme zugestimmt. Es ist natürlich wichtig und auch richtig, Bildung nicht nur dort anzusetzen, wo man sie – unter Anfüh­rungszeichen – „normalerweise“ vermutet, nämlich bei den Kindern im Rahmen der Schulpflicht oder auch im Rahmen weiterbildender Einrichtungen, im tertiären Bildungsbereich und Ähnlichem, sondern natürlich auch bei der Erwachsenenbildung, und da nicht nur bei der Erwachsenenbildung im klassischen Sinn, etwa wenn man als Erwachsener in der Volkshochschule noch zusätzliche Kenntnisse erwerben möchte, nein, es gibt zunehmend Menschen in unserem Land, denen es sogar an den Basiskenntnissen fehlt, die einem normalerweise eine gute Bildung vermitteln sollen.

Im Jahre 2011 waren es noch 300 000 bis 600 000 Menschen, die derartige Probleme hatten. In der derzeitigen Regierungsvorlage werden diese Personen, denen Basis­kenntnisse wie Lesen, Rechnen, Schreiben oder sinnerfassendes Lesen fehlen, sogar auf eine Million geschätzt. Daher ist es durchaus legitim zu sagen: Wir wollen hier Geld in die Hand nehmen, wir wollen viel Geld in die Hand nehmen, und wir wollen dieses Geld einsetzen! Es gibt ja auch die Möglichkeit, insbesondere bei der Basisausbildung, dass aus dem Europäischen Sozialfonds rund 7 Millionen von unseren Nettozahlungen in das Land wieder zurückfließen, um dieses Geld hier sinnvoll einzusetzen.

Und da bin ich schon bei der Frage des sinnvollen Einsetzens. (Abg. Pendl: Ja, genau!) Wir haben die Summen ja hier, die der Bund zahlt. Vielleicht zur vorherigen Debatte noch ein kurzes Wort: Eine Artikel-15a-Vereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Seitens meiner Fraktion gibt es ein ganz klares Bekenntnis zum Föderalismus, zur Stellung der Bundesländer und auch der Ge­meinden und deren Autonomie. Diese Gebietskörperschaften sind immer näher beim Bürger, und dort kann das eine oder andere Problem besser, schneller und rascher erkannt und auch gelöst werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann Föderalismus natürlich auch falsch verstehen. Wenn es nur darum geht, zu blockieren, wäre das falsch, aber wenn das passiert, liegt das nicht an der Tatsache, dass es in Österreich Bundesländer und Gemeinden gibt, sondern daran, welche Per­sonen in diesen Bundesländern oder Gemeinden gerade regieren oder verhandeln. Aber das sind an sich menschliche Probleme, die haben mit unserer Verfassung in Wirklichkeit aber nichts zu tun. Daher eben dieses Bekenntnis zum Föderalismus und dazu, dass es auch hier eine Kostenteilung gibt. Immerhin soll der Bund rund 10,94 Mil­lionen im Jahr für beide Dinge ausgeben und die Länder dasselbe zusätzlich zu den EU-Mitteln.

Im Jahr 2013, als diese letzte Vereinbarung stattgefunden hat, haben wir beschlossen, dass das System insgesamt evaluiert werden soll, dass man schaut: Was passiert mit dem Geld? Wird es wirklich sinnvoll eingesetzt? Kommt es wirklich bei den Menschen an? Werden diese Bildungsstandards dann dort erreicht? Gibt es dann die Pflichtschulabschlüsse? – Und das wird verschwiegen, die Zahlen, dazu gibt es keine Evaluierung.

Ich möchte nicht, dass irgendwann in näherer Zukunft der Rechnungshof sagt: Na ja, das ist wieder einmal so eine typische Regierungssache ohne Zielvorstellung gewesen,


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ohne genaue Vorstellungen, wie man es umsetzen soll, was herauskommen soll, ohne Determinierung; das heißt, dass Geld verschwendet wird.

Wenn man sich die Zahlen in dieser Regierungsvorlage, wie vielen Personen das zugutekommen soll, hernimmt und ausrechnet, wie viel Geld da auf jeden Kopf entfällt, dann kommen dabei enorme Beträge heraus.

Geld muss sinnvoll eingesetzt werden, und wenn im Jahr 2013 beschlossen wurde, auch budgetär, eine Evaluierung dieser Maßnahme durchzuführen, und bei der Verlän­gerung diese Evaluierung nicht vorliegt, dann kann ich nicht guten Gewissens sagen: Na ja, geben wir halt als Bund noch einmal 11 Millionen € aus, die Länder dürfen auch noch einmal 11 Millionen € einzahlen, und von der EU bekommen wir dann auch noch einmal 7,18 Millionen €.

Diese drei Geldgeber bedienen sich alle am Steuergeld, und daher ist es notwendig, das ganz genau anzuschauen, damit man weiß, ob das Geld wirklich punktgenau eingesetzt wird – und nicht deswegen, weil die Überschrift halt gut klingt, weil es sich gut anhört, wenn man sagt, die Erwachsenen sollen ihre Bildungsstandards nachholen.

Und dann noch ein kleiner Punkt dazu, und der ist für mich der schlagkräftigste, Herr Bundesminister – so wie der Schilling weg ist, ist jetzt gerade auch der Schelling weg –: Die Situation ist dergestalt, dass für diese Maßnahmen in der Regierungsvorlage 10,94 Millionen vorgesehen sind, im Voranschlag 2015 stehen aber nur 1,6 Millionen. Warum? – Weil auch dieser Betrag wiederum auf das Jahr 2016 geschoben wird, so wie die Mieten, so wie andere Bereiche im Bildungsressort, die wir unter Umständen jetzt nicht bedienen können, die ebenfalls geschoben werden müssen.

Auf die Fragen: Wie kann das sein? Wird dieser Betrag geschoben?, haben Sie, Frau Bundesminister, im Ausschuss gesagt, ja, Sie haben das Versprechen, die Zusage des Herrn Finanzministers, dass es dieses Geld dann 2016 geben wird. Ich muss sagen, ein budgetpolitisches Versprechen abzugeben, das erst in zwei Jahren eingelöst wer­den soll, und als Institution zu sagen: Wir machen das, das wird sich schon irgendwie ausgehen, dann zahlt einfach ein bisschen später eure Schulden bei uns!, das ist keine seriöse Budgetpolitik, auch wenn die Maßnahme gut ist! (Beifall bei der FPÖ.)

15.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Ich stelle Ihnen 3 Minuten ein. – Bitte.

 


15.57.48

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, die Initiative zur Erwachsenenbildung weiter fortzusetzen und auch die nötige Finanzierung sicherzustellen, denn darum ist es ja im Wesentlichen gegangen.

Es handelt sich dabei um das kostenfreie Nachholen von Pflichtschulabschlüssen und den Erwerb von Basisbildungskenntnissen im zweiten Bildungsweg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe aus nächster Nähe mitbekommen, was hier geleistet wird, was hier durch diese Maßnahmen bewirkt wird. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Als Bildungslandesrätin in der Steiermark habe ich gemeinsam mit Erwach­senenbildungseinrichtungen den Prototyp entwickelt, zuerst im Oberen Murtal in der Steiermark, und dieser wurde dann unter Ministerin Schmied im Wege dieser Artikel-15a-Vereinbarungen auf ganz Österreich ausgedehnt.

Wenn Sie sich, Herr Kollege Rosenkranz, vor Ort anschauen, was hier geleistet wird, dann werden Sie sehen, dass das für viele Menschen wirklich die letzte Chance ist, zu einem Bildungsabschluss zu kommen und damit auch an den Chancen des Lebens teilzuhaben. Es ist für wirklich viele essenziell, diese Kenntnisse zu erlangen, um dann


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auch am Arbeitsmarkt andocken zu können, den Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Das wollen Sie den Menschen sicher nicht vorenthalten.

Für viele Zuwanderer und Zuwanderinnen ist es mitunter die erste Chance, denn sie hatten vielleicht noch gar nicht die Möglichkeit, von einem Bildungssystem zu pro­fitieren. Für diese Menschen ist das der Schlüssel, um sich in unsere Gesellschaft einbringen zu können.

Also ich sage Ihnen, die Fördermittel, die hier durch eine gemeinsame Kraftanstren­gung von Bund und Ländern unter bestmöglicher Nutzung der ESF-Mittel aufgebracht wurden, sind bestens angelegtes Geld, sind eine echte Investition in die Zukunft. Ich danke wirklich allen, die das mitunterstützen, und ich danke vor allem auch den Men­schen, die in den Erwachsenenbildungseinrichtungen tätig sind, für ihr Engagement, das oft weit über die berufliche Verpflichtung hinausgeht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


16.00.44

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Ausgangslage ist ebenso eindeutig wie veränderungswürdig. Es gibt zu viele Erwachsene, die keinen Pflichtschulabschluss haben, und es gibt viel zu viele Erwachsene, die über keine adäquate Basisbildung verfügen. Wir sehen das in allen möglichen Umfragen. Ich ziehe vielleicht nur die PIAAC-Erhebung 2011/2012 heran. Mittels dieser wurden die Schlüsselkompetenzen von erwachsenen Personen zwi­schen dem 16. und 65. Lebensjahr in 24 Ländern erhoben. Und da zeigt sich, dass Österreich zum Beispiel in der Lesekompetenz ganz schlecht abschneidet – weit unter dem Durchschnitt.

Wenn wir uns das Monitoring, das es für diese Initiative, die schon drei Jahre läuft, gibt, anschauen, zeigt sich ein Bild, das ganz klar erkennen lässt, dass es richtig und wichtig ist, dieses Angebot auch in den nächsten drei Jahren weiterzuführen.

In der Basisausbildung ist die Nachfrage in Wien – ich beziehe mich deshalb auf Wien, weil Wien ganz einfach die schlechteste Ausgangslage und die schlechteste Datenlage hat – weit größer als das Angebot. Eine Überschreitung von 160 Prozent zeigt das ganz eindeutig. Es ist also wichtig, dass wir hier etwas tun. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer, nämlich rund 80 Prozent, haben Migrationshintergrund, und mehr als zwei Drittel sind Frauen. Das ist keine sehr erfreuliche Ausgangslage.

Etwas erfreulicher, wenn auch nicht beruhigend, sind die Zahlen beim Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Da kommen rund 45 Prozent der Teilnehmer aus Wien. Allerdings ist das Verhältnis Männer zu Frauen ein aus der Sicht der Frauen sehr unerfreuliches. Es nehmen nämlich 60 Prozent der Männer und nur 40 Prozent der Frauen das Angebot, einen Pflichtschulabschluss nachzuholen, in Anspruch. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund liegt hier bei 60 Prozent.

Eine Evaluierung, die ja – wenn ich richtig informiert bin – voraussichtlich mit Dezem­ber dieses Jahres vorliegen soll (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Ja!), ist aus meiner Sicht dringend notwendig. Ich hätte mir auch gewünscht, dass es diese Evalu­ie­rung vorher gegeben hätte. Trotzdem meine ich, dass es ein Schritt ist, um den wir nicht umhinkönnen. Vielleicht kann sich auch die Freiheitliche Partei dazu ent­schließen, hier mitzugehen und mitzustimmen, denn – auch das wurde schon gesagt – ohne Ausbildung und ohne Abschluss nimmt man auch nicht am Leben teil. Man hat keine Chance auf einen Beruf und damit auch keine Chance auf ein gutes Leben.


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Dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Ausbildung und der Chance auf Beschäftigung besteht – glaube ich –, bestreitet niemand. Das ist evident. Wenn wir es mit Zahlen belegen wollen, müssen wir uns nur die aktuelle Arbeitslosenstatistik anschauen. Unter den rund 320 000 arbeitslosen Personen sind 47 Prozent Arbeit­suchende, die keine berufliche Ausbildung haben. Wien ist hier wieder einmal nega­tiver Spitzenreiter. In Wien haben 53 Prozent der Arbeitsuchenden keine berufliche Ausbildung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung der Erwachsenenbildungsmaßnahmen ist geboten und daher sehr zu begrüßen. Ich freue mich auch, dass es dazu im Ausschuss eine weitgehend einhellige Diskussion und auch Zustimmung gegeben hat. Ich gratuliere Ihnen noch einmal, Frau Ministerin, dass es gelungen ist, diese Vereinbarung weiter­zuführen.

Ich sehe das nicht kritiklos, wohl aber alternativlos. Es gibt einige Verbesserungen, die man hier vornehmen muss. Ich würde mir wünschen, dass aus einer Langzeit­betrach­tung dieses Angebots mehr Information über dessen Wirkungen kommt, damit wir darüber Bescheid wissen, was wirkt, was nicht wirkt und wo man Verbesserungen einbringen kann. Dennoch freue ich mich, dass es gelungen ist, diese Vereinbarung weiterzuführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


16.05.26

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ganz verstanden habe ich die Argumentation des Kollegen Rosenkranz ja nicht. Er hält die Maßnahme für notwendig, wird aber trotzdem nicht zustimmen, weil die Finanzierung fehlt. Man kann doch einer Maßnahme, die sinnvoll ist, die Zustimmung nicht verweigern, nur weil man glaubt, dass dann die Finanzierung nicht steht. Das scheint mir ein bisschen fragwürdig zu sein. (Abg. Walter Rosenkranz: Und die Evaluierung, Herr Kollege Walser, nicht vergessen!)

Um vielleicht noch einmal konkret auf den Punkt zu kommen: Wir sprechen hier über eine Maßnahme, die das Scheitern des österreichischen Bildungssystems zur Folge hat. Laut PIAAC-Studie – Kollegin Jank hat sie bereits zitiert – sind es derzeit eine Million Österreicherinnen und Österreicher, die zumindest Probleme beim sinnerfas­senden Lesen und beim Schreiben haben. Eine Million Menschen in diesem Land, die quasi von einem großen Teil der öffentlichen Kommunikation ausgeschlossen sind.

Ich glaube, das sollte uns zu denken geben. Unsere Kritik an dieser Maßnahme, Frau Ministerin, ist, dass wir eine Maßnahme aus der Vergangenheit verlängern, statt das endlich – und ich gebe Ihnen recht, dass die Evaluation natürlich bereits hätte erfolgen sollen, weil wir sie dringend brauchten – aufgrund einer qualifizierten Rückmeldung ins Regelsystem zu übernehmen und diese Maßnahme auf Dauer zu sichern. So könnten sich die Erwachsenenbildungseinrichtungen endlich darauf einstellen und diese Kurse längerfristig anbieten. Auch die Lehrkräfte dieser Kurse hätten endlich eine gewisse Sicherheit. – Nur so nebenbei: Derzeit werden in diesem Bereich wirklich schandbar geringe Löhne bezahlt. Solche Klagen hören wir immer wieder.

Vielleicht auch noch ein positives Wort über die EU. Hier werden EU-Gelder wirklich sinnvoll eingesetzt und kommen jenen zugute, die das am meisten benötigen, nämlich Menschen, die meist schon von Geburt an zu den Minderprivilegierten in unserem Staat gehören.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 154

Ich darf auch darauf verweisen, dass unser Schulsystem jährlich mehr Menschen entlässt, die nicht sinnerfassend lesen und schreiben können, als wir jährlich in diesen Fördermaßnahmen drinhaben. Die sind für 4 200 Personen vorgesehen. Jedes Jahr verlassen etwa 8 000 Menschen unser Schulsystem, die direkt in dieses Förderpro­gramm hineinkommen könnten. Ich glaube, viel klarer als mit diesem Hinweis kann man das Versagen eines Systems nicht dokumentieren.

Wenn wir nicht in der Lage sind, ein Schulsystem, das Absolventinnen und Absol­venten nach neun Jahren Schulpflicht wenigstens als sinnerfassende Leserinnen und Leser entlässt, zu organisieren, dann sollten wir das tun, was uns die Industriellen­vereinigung vorgestern vorgeschlagen hat, nämlich eine grundlegende Schulreform mit einer gemeinsamen modernen Schule, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler endlich eingehen kann. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Lassen Sie mich auch noch ein Wort zu diesen Menschen, die hier betroffen sind, sagen. Ich habe mir eine Studie des Soziologen Manfred Krenn angesehen, der die Ursachen ein bisschen analysiert hat. Ich möchte die Zahlen der Kollegin Jank nicht in Zweifel ziehen, aber der Soziologe Krenn spricht davon, dass ein Sechstel der Unter­suchten Migrationshintergrund hat, klassische Biographien, keiner aus einer Akademi­kerfamilie kommt, allesamt aus armen Schichten, meist übrigens aus dem ländlichen Umfeld – sie kommen dann nach Wien, Kollegin Jank –, dass es sehr häufig auch Kinder mit körperlicher Behinderung sind, die am Schulsystem scheitern, die eine hart­herzige, eine hänselnde Umwelt in der Schule haben – das kennen wir leider auch alles –, denen die Angst vor der Schule schon bei Schuleintritt quasi eingepflanzt worden ist und die dann zwei Möglichkeiten haben: renitent zu handeln oder sich dem System zu verweigern; das Ergebnis ist leider in beiden Fällen dasselbe.

Ich möchte, weil es mich sehr berührt hat, doch vorlesen, was Manfred Krenn darüber schreibt.

„Die Betroffenen erzählen von quälender Scham und anstrengenden Bemühungen, den Makel zu verbergen.“ – Der „Makel“ ist, nicht sinnerfassend lesen und schreiben zu können. – „Überraschend gut geht es hingegen meist im Berufsleben. Das liegt nicht nur an den Hilfsarbeitertätigkeiten, in denen Analphabeten unterkommen, wo es niemandem auffällt, dass sie nicht lesen können. Einer der Befragten hat es zum Computerprogrammierer gebracht. Häufig sind funktionale Analphabeten besonders fleißig, um ihren Makel zu kompensieren, lassen sich viel gefallen. In einem Fall gelang es sogar, ein kleines Unternehmen aufzubauen. Buchhaltung und Bürokratie lässt er von seiner Schwester, die er ins Vertrauen gezogen hat, erledigen, Termine und Kostenvoranschläge macht er im Kopf.“

Das ist die Situation von sehr, sehr vielen Menschen. Es sind nicht die Dummen, die in den Genuss dieses Programms kommen, es sind Menschen, die benachteiligt worden sind, und wir haben die Pflicht, diesen Menschen zu helfen. Von daher ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir dem heute zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. 9 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.11.42

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Minister! Selbstverständlich sind auch wir dafür, dass es einen Ausgleich für das Versagen des Bildungssystems gibt und dass jene unterstützt werden, die von diesem System vernachlässigt wurden, die auf der Strecke geblieben sind, auch schuldlos auf der


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Strecke geblieben sind. Wie wir vorhin von Herrn Kollegen Walser gehört haben, kommen jedes Jahr 8 000 zusätzlich dazu, denen es genauso geht, die die gleiche Karriere antreten, die die gleichen Hemmnisse und Schwierigkeiten haben, nur deshalb, weil Sie, Frau Minister, nicht in die Gänge kommen. Ich kann nicht sagen, dass von dem, was Sie bisher als Ministerin gesagt haben, auch nur irgendetwas den Anschein erweckt, dass Sie begriffen haben, wo das Problem liegt.

Sie haben vor Kurzem im Ausschuss vom Herrn Rechnungshofpräsidenten vorge­rechnet bekommen, dass so, wie Sie sich das vorstellen, sich das nicht ausgehen kann. Und anstatt aufzuwachen und zu sagen, wir müssen etwas verändern im System, haben Sie ihn dann auch noch beschimpft und ihm entgegengehalten, dass er Rhetorik der Opposition anwendet. – Und das als zusätzliches Ministerium, denn das ist der Rechnungshof. Er ist ein zusätzliches Ministerium, das die Aufgabe hat, Sie zu kontrollieren.

Das wollen Sie aber nicht, denn eines ist ganz sicher: Wenn Sie es nicht schaffen, für Ihr Ministerium ausreichend finanzielle Mittel zu organisieren, dass Sie zumindest die Mieten bezahlen können, die Sie jetzt ja schuldig bleiben wollen, dann frage ich mich, ob Sie begriffen haben, worum es hier geht. Es geht nämlich genau darum, dass es eben Menschen in unserem System gibt, die dann letztlich diese Programme, die wir heute hier beschließen, in Anspruch nehmen müssen, weil Sie nicht in der Lage sind, ein Bildungssystem auf die Beine zu stellen, das es schafft, in neun Jahren und bei Kosten von 60 000 € den Kindern wenigstens lesen und schreiben beizubringen. Das müssen Sie sich einmal vorstellen.

Da Sie das nicht schaffen, haben wir genau diese Probleme, die wir jetzt mit viel Geld lösen müssen. Ich finde es natürlich gut, dass man diesen Menschen die Hand reicht, aber ich würde es noch besser finden, wenn man zusätzlich auch Ihnen ein bisschen Dampf macht, dass Sie endlich die Maßnahmen einleiten, die wir brauchen.

Wenn Sie sagen, Sie möchten stärker für die Gesamtschule eintreten, dann sind das auch nur Worthülsen. Wir liegen im Moment unter 3 Prozent. Weniger als 3 Prozent der Schüler haben die Möglichkeit, eine Gesamtschule zu besuchen. Und was machen Sie? – Sie verpfänden das Geld, das dafür notwendig wäre, und setzen keine Maß­nahmen.

Noch etwas, Frau Minister: Sie haben in mir vor nicht allzu langer Zeit die Hoffnung geweckt, dass Sie es begriffen haben. Sie haben in mir die Hoffnung geweckt, dass Sie es begriffen haben, als Sie gesagt haben: Ja, wir wollen eine Autonomie der Schulen! Genau das würde nämlich die Probleme beseitigen. Wenn man jenen vor Ort, die wissen, was zu tun ist, mehr Möglichkeiten gibt, auch einzugreifen. Aber das haben Sie alles wieder kaputt gemacht, und zwar erst kürzlich mit Ihrer Aktion das Gymnasium Mürzzuschlag betreffend.

Dort gibt es seit drei Jahren einen erfolgreichen Direktor. Er hat großartige Leistungen in diesen drei Jahren erbracht, Dinge, die Jahrzehnte liegengeblieben sind. Alle sind begeistert. Es hat Abstimmungen gegeben, die er alle haushoch gewonnen hat, ob das Eltern waren, ob das Schüler waren, ob das sogar der Landesschulrat war: einstim­mige Beschlüsse, 15 : 0 für diesen Direktor. Alle waren dafür. Und was machen Sie? – Weil Sie die frauenpolitische Quote erhöhen wollten und weil Sie einen Erfolg brauch­ten in Ihrer zweiten Funktion als Frauenministerin, haben Sie gegen jede Vernunft in Ihrem angestammten Ressort, nämlich dem Bildungsressort, etwas getan, was dort riesige Probleme erzeugen wird. Damit legen Sie den Samen für Probleme, die wir heute hier besprechen.

Wenn Sie von Autonomie sprechen, dann müssen Sie sie auch zulassen. Sie spielen vor Ort Demokratie und fahren dann mit ihrer politischen Gewalt drüber. So funktioniert


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das nicht! Wenn Sie schon vor Ort Hearings ermöglichen, Abstimmungen abhalten lassen, wenn Sie vor Ort Demokratie vortäuschen, dann haben Sie sich an diese demokratischen Entscheidungen gefälligst auch zu halten. (Beifall beim Team Stronach.) Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie vorher sagen, dass das alles nur ein Spiel ist. Da geht es nicht darum, dass wir die Lehrer, die Eltern, alle vor Ort mitentscheiden lassen, es geht darum, was Sie letztlich wollen. – So kann man nicht Politik machen, vor allem keine Bildungspolitik, und deshalb sage ich: Politik raus aus der Schule, Politik hat in der Schule nichts verloren! (Beifall beim Team Stronach.)

Es gibt vor Ort Menschen, die wissen, was zu tun ist. Wir haben hoch motivierte Lehrer, wir haben sehr, sehr gute Direktoren – wenn sie nicht von der Politik ausge­sucht werden –, die motiviert sind und die hoffentlich gemeinsam mit den Lehrern, die sie sich auch aussuchen können, die richtigen Entscheidungen treffen. Das Einzige, das Sie machen sollten, ist, die Bildungsziele vorzugeben. Das können Sie machen, aber da hapert es ja auch in letzter Zeit, wenn man sich die Vorgänge rund um das BIFIE und so weiter ansieht. Das wäre Ihre Aufgabe: zu definieren, was jemand können soll, und dann zu entscheiden: Wir lassen niemanden zurück! Das wäre Ihre Aufgabe und nicht, sich politisch in Dinge einzumischen, wo Sie nicht wissen, was das Beste vor Ort ist, weil Sie nicht vor Ort sind. Deshalb: Lassen Sie jene vor Ort ent­scheiden, ermöglichen Sie Autonomie! Nehmen Sie erst dann wieder das Wort „Auto­nomie“ in den Mund, wenn Sie es auch wirklich ehrlich meinen! (Beifall beim Team Stronach.)

16.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. Ich erteile es ihr.

 


16.17.30

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir NEOS begrüßen natürlich jede vernünftige Investition im Bildungsbereich, und wir haben von den Vorrednern auch schon gehört, wie notwendig diese Maßnahme, diese Verlängerung ist. Ja, auch wir hätten uns eine Evaluierung gewünscht. So gehört das nun einmal ordentlich gemacht: dass man evaluiert und sich erst dann entscheidet, eine Maßnahme fortzusetzen. Dass die Notwendigkeit besteht, gerade im Bereich junge Erwachsene etwas zu tun, das zeigen die Zahlen. 1 Million Österreicher zwischen 16 und 65 verfügt nicht über ausreichende Lesekompetenzen – auch das haben wir schon gehört –, und das ist erschreckend.

Was wirklich Bauchweh verursacht – das wurde auch schon angesprochen –, ist, dass wir mit dieser Maßnahme ein Pflaster auf eine Wunde kleben, die extrem auseinan­derklafft. Wir kleben ein kleines Pflaster drauf! Wir wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler die Pflichtschule verlassen und nicht sinnerfassend lesen können, Risiko­schülerinnen und ‑schüler im Bereich Mathematik, im Bereich Naturwissenschaften sind. Wir wissen es und kennen diese Zahlen. – Wir kleben ein Pflaster drauf!

Wir wissen, dass es in Wien ein Problem gibt, das die Eltern sehr belastet, nämlich die Nachhilfe, wofür sie Geld ausgeben müssen, und dass das Schulsystem auch nicht darauf ausgerichtet ist, dass der Stoff allein im Unterricht mitgenommen wird. – Wir kleben ein Pflaster drauf, wir ermöglichen eine Gratis-Nachhilfe!

Das geht nicht mehr, wir können nicht mehr nur Pflaster draufkleben!

Die aktuelle „Zeit“ widmet diesem Thema sechs Seiten: „Kapitulation total. Das öster­reichische Bildungssystem ist marod. Die Regierung hat den Wunsch nach Reformen mittlerweile aufgegeben.“ – Da muss man doch sehen, dass da dringend Handlungs­bedarf gegeben ist.


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Natürlich wäre unserer Meinung nach auch ein richtiger Schritt ein Schritt in Richtung Schulautonomie. Das ist ein Schritt, ein wichtiger, ein sehr wichtiger, aber in Wahrheit muss dieses Schulsystem vom Kindergarten an, der die erste Bildungseinrichtung ist, bis zumindest zur Sekundarstufe 1 oder bis zum Ende der Sekundarstufe 1 völlig neu gedacht werden. Das ist die einzige Möglichkeit, die wir haben, um zu verhindern, dass Jahr für Jahr 8 000 Schülerinnen und Schüler die Pflichtschule verlassen und nicht sinn­erfassend lesen können, um zu verhindern, dass große Unternehmen keine Lehrlinge bekommen, weil diese nicht über die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um zu verhindern, dass so viele junge Menschen den direkten Weg zum AMS gehen. Und anstatt hier endlich dagegen vorzugehen, kleben wir ein Pflaster drauf – wieder ein kleines Pflaster. Das geht nicht mehr so weiter, und das wissen Sie!

Und wenn hier nicht endlich eine Bildungswende kommt ... (Abg. Mayer: Sondern?) – Ja, dann schauen Sie zumindest einmal in das Programm der IV! Sie werden auch darin Punkte finden, die sehr gut sind. Auch wir finden nicht alles darin gut, aber die Programme liegen am Tisch, die Modelle liegen am Tisch. Fahren Sie nach Schweden, fahren Sie nach Dänemark! Ich weiß, Sie fahren jetzt in die Niederlande: Schauen Sie es sich an!

Es braucht einen gesamthaften Ansatz – und zwar aller Parteien – zu einer echten Bildungswende. Es ist nicht mehr möglich, Pflaster auf diese Wunden zu kleben. (Abg. Mayer: Sie schauen immer auf die falsche Seite, merken Sie das?) – Na ja, so ganz auf die falsche Seite schaue ich auch nicht. Es ist richtig, dass ich mehr auf diese Seite schauen müsste (die Rednerin schaut in Richtung ÖVP), da haben Sie vollkommen recht, aber auch die Gesamtschule allein ist nicht die Lösung. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Jetzt schaue ich wieder in die andere Richtung, denn in Wahrheit wissen wir, dass diese Neue Mittelschule – vielleicht auch, weil es nach wie vor diese Zweiteilung gibt – völlig gescheitert ist. Natürlich muss ich vor allem auf diese Seite schauen (die Rednerin schaut wieder in Richtung ÖVP – Abg. Rädler: Überhaupt nicht!), aber ich muss auf beide Seiten schauen, weil Sie seit Jahren hier in der Verantwortung sind und nichts weitergebracht haben, ganz ehrlich. Das ist das Thema! (Abg. Wöginger: Du kannst hinschauen, wo du willst! Wir haben da kein Problem damit!)

Und so machen wir eine 15a-Vereinbarung für diesen Bereich der Erwach­senen­bildung, wir machen eine Gratis-Nachhilfe in Wien und kleben dort ein Pflaster auf die Wunde. Das ist doch unerträglich!

Gestehen Sie doch ein, dass Sie gescheitert sind mit dieser Politik, und zwar absolut gescheitert! Und lesen Sie die sechs Seiten in der „Zeit“, und schämen Sie sich! – Danke. (Beifall bei NEOS und Team Stronach. – Abg. Wöginger: Rückstand in Betätigung! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

16.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger zu Wort gemeldet. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.21.53

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Be­sucherInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Mit den im vorliegenden Bericht des Unterrichtsausschusses dargestellten Schritten über die Förderung der genannten Basisbildungsmaßnahmen sowie über die Förderung zum Nachholen des Pflichtschul­abschlusses treten wir einer Herausforderung entgegen, vor der die österreichische


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Bildungspolitik aktuell steht. So gibt es eben einen dringenden Bedarf und eine große Nachfrage im Bereich der Erwachsenenbildung.

Ergebnisse einer OECD-Studie ergeben eben, wie schon erwähnt wurde, dass eine Überprüfung der Schlüsselkompetenzen von Erwachsenen zeigt, dass bis zu eine Million Menschen in Österreich nicht ausreichend über die Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügt. Und genau diese Gruppen sind es dann eben, die bei der Teilnahme am sozialen Leben gehemmt sind und am Arbeitsmarkt nicht richtig Fuß fassen oder langfristig bestehen können. Aus diesem Grund wollen wir die 15a-Vereinbarung um die Jahre 2015 bis 2017 mit einem Gesamtvolumen von über 75 Millionen € durch Bund und Länder verlängern.

Positiv anmerken möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch, dass es Bun­desministerin Gabi Heinisch-Hosek geschafft hat, zusätzliche Mittel aus dem Euro­päischen Sozialfonds für diese im Sinne unserer BürgerInnen wichtige Bund-Länder-Materie zu lukrieren.

Herr Rosenkranz hat schon angemerkt, dass nicht evaluiert wird, wie er gesagt hat. – Es wird sehr wohl evaluiert, denn es wurde genau darauf eingegangen, wie die Maß­nahmen greifen. Beispielsweise wird auf die von der Arbeiterkammer geforderte Erleichterung des Hauptschulabschlusses in dieser Vereinbarung Bezug genommen.

Warum ist das wichtig? – Bisher hat sich in der Praxis gezeigt, dass Leute, die erst im Erwachsenenalter lesen und schreiben lernen, dann die nächste Hürde nicht schaffen, nämlich die Hürde des Hauptschulabschlusses. Deshalb wird genau in dieser 15a-Vereinbarung, in dieser existierenden Vereinbarung, jetzt ein zentrales Überbrückungs­modul eingefügt, um diesen Menschen den Hauptschulabschluss zu erleichtern. Das heißt, es wurde evaluiert, man hat es sich angeschaut, und es wird jetzt eine Verbesserung dafür eingeführt. (Abg. Walter Rosenkranz: Wo ist die Evaluierung? Wo ist die?)

Ich verstehe einfach nicht, wie es trotz all dieser positiven Entwicklungen dann eine Partei hier herinnen zustande bringt zu sagen: Hier stimmen wir nicht zu. (Abg. Walter Rosenkranz: Wo ist die Evaluierung?) – Die FPÖ ist dagegen, obwohl sie dafür ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Wo ist die Evaluierung? – Abg. Neubauer: Wo ist die Evaluierung?) Ich bin wirklich froh darüber, dass die Österreicher und Österreicherin­nen da nicht auf die Stimmen der FPÖ angewiesen sind (Abg. Walter Rosenkranz: Wo ist die Evaluierung? – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Sie kommt! – Abg. Walter Rosenkranz: Sie kommt!), und ich ersuche um Zustimmung durch die restlichen Fraktionen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Ein wahres Wort, dass das Glück ... nicht von der FPÖ abhängt! Sie haben in Kärnten ...!)

16.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. Ich erteile es Ihnen.

 


16.24.35

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministra! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder muss ich, bevor ich zur Sache komme, ein bisschen auf die Einwendungen der Opposition zu sprechen kommen, weil sie einfach teilweise korrigierenswert, teilweise kritisierenswert sind.

Herr Lugar, Sie dürfen nicht Gesamtschule und Ganztagsschule verwechseln. Wir haben 3 Prozent Ganztagsschulen – das meinen Sie vielleicht –, aber wir haben der­zeit keine Gesamtschulen in Österreich. (Ruf bei der ÖVP: Das ist eine gewisse Unschärfe!)


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Herr Kollege Walser, die Gesamtschule ist sicher nicht die einzige Medizin gegen den Zustand, den Sie beklagen, weil wir ja eine Gesamtschule haben, die Volksschule heißt, und offenbar auch diese die Lesefähigkeit bei vielen Schülerinnen und Schülern nicht erreicht. (Abg. Wöginger: Genau, richtig!)

Und schließlich: Frau Kollegin Meinl-Reisinger, ich habe die sechs Seiten in der „Zeit“ genau gelesen, auch deswegen, weil auch ein Artikel von mir dabei ist (Heiterkeit des Abg. Wöginger), und ich kann nur sagen: Da gibt es zum Beispiel einen Artikel von Professor Grabner, dem neu berufenen Begabungsforscher der Universität Graz, in dem dieser ganz explizit sagt, dass uns mit der PädagogInnenbildung Neu ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen ist. Man kann also nicht sagen, dass wir im Bereich der Bildung untätig seien und nicht bedeutende Dinge voranbringen würden.

Ich will damit die Bildung nicht rundum gutreden, genauso wenig, wie sie andere rundum schlechtreden. Natürlich herrscht da großer Reformbedarf, und natürlich ist es beklagenswert, wenn viele die einfachsten Bildungsziele nicht erreichen. Auch hier könnte man allerdings Europastatistiken heranziehen, dass wir diesbezüglich nicht die Einzigen sind. Wir wissen ja auch, dass die sehr große Inhomogenität in der Bevöl­kerung immer noch wächst, uns massive Probleme bereitet und dass wir auf sie noch stärker reagieren müssen, als wir es bisher tun. Mit der Verlängerung dieser Verein­barung und mit der weiteren Finanzierung eines Erwachsenenbildungs­pro­gramms tun wir genau das.

Natürlich ist das, das ist richtig, nicht unbedingt die Beseitigung einer Ursache, sondern eher die Therapie einer Schwäche, um im medizinischen Bild zu bleiben. Aber jeder Arzt muss eben bisweilen entsprechende Symptome bekämpfen und sich auch gleich­zeitig der Ursache zuwenden. Und das tun wir hier: Wir bekämpfen Symptome. Wir bekämpfen sie mit einem sehr erfolgreichen und sehr stimmigen Mittel: mit viel Geld aus der Europäischen Union und mit der gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern, und ich glaube, das ist eine sehr gute Sache, die ich nur begrüßen kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grossmann.)

16.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Schmid zu Wort gemeldet. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.27.32

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Es ist zwar schon alles gesagt worden, aber noch nicht von mir. Deshalb beginne ich jetzt.

Wir Grüne finden es gut – Harald Walser hat das ja schon gesagt –, dass dieses Pro­gramm verlängert wird. Ich finde, das ist eine super Sache. Das bedeutet eben, dass 4 200 Leute pro Jahr wirklich die Basisausbildung bekommen können, dass sie den Pflichtschulabschluss nachholen können. Das ist eine super Sache, das Problem ist nur, dass es tatsächlich, wenn wir uns die Gesamtzahlen anschauen – da gibt es nämlich eine Zahl, die noch nicht erwähnt worden ist –, 53 000 junge Leute zwischen 18 und 24 in Österreich sind, die keinen Pflichtschulabschluss oder keine weiter­führende Ausbildung gemacht haben. Jährlich kommen diese schon genannten 8 000 dazu, die die Schule abbrechen. Also das sind gigantische Zahlen, die es da gibt.

Und was dabei wirklich der Punkt ist, ist, dass diese Maßnahme zwar kein Tropfen auf den heißen Stein ist – es ist etwas! –, aber uns Grünen wäre natürlich am liebsten gewesen, wenn man da noch mehr Geld hineingesteckt hätte. Wir hätten es am liebsten gesehen, wenn das auch wirklich fixiert worden wäre, damit zum Beispiel die Ausbildner wissen, dass das wirklich bleibt, dass sie sich darauf verlassen können,


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dass es sozusagen ein bisschen ins österreichische Bildungssystem-Regelwerk übernommen wird, dass man auch später den Pflichtschulabschluss nachholen kann. Das wäre uns noch lieber gewesen.

Das Zentrale ist nämlich auch: Ich finde, Bildung ist grundsätzlich kein Selbstzweck, sondern sie hat sozusagen einen gesellschaftlichen Mehrwert. Und ein Punkt davon ist, dass sich unsere Wirtschaft jetzt im 21. Jahrhundert einfach gewaltig geändert hat. Das heißt also, wenn man ganz wenig Ausbildung hat, gibt es eigentlich immer weniger Jobs, die man mit diesem ganz geringen Niveau an Qualifizierung ergreifen kann. Von diesen Jobs gibt es bei uns immer weniger, während man für immer mehr Jobs eine gewisse höhere Qualifikation braucht. Deshalb brauchen wir natürlich auch Maß­nahmen, weil wir das Gesamtbildungsniveau ein bisschen heben müssen.

Und da gibt es einige Maßnahmen der Bundesregierung, die ich – das ist etwas Ungewöhnliches, was ich als Oppositionspolitiker jetzt sage – sehr gut finde, nämlich beispielsweise folgende: Ich war einmal einen Tag lang inkognito beim AMS Wien Jugendliche. Ich finde, die machen eine sehr gute Beratung, die sind tatsächlich wirk­lich sehr engagiert dort, jungen Leuten eine Chance zu geben und sie in gescheite Ausbildungen zu stecken, und sie bemühen sich dort wirklich um jeden Einzelnen. Diese Jugendcoachings, die es gibt, halte ich für einen sehr innovativen Ansatz.

Ich finde dieses Projekt gut, ich finde aber auch die überbetrieblichen Lehrwerkstätten gut. Es gibt zwar viele Mängel dabei, aber es ist besser, dass es sie gibt, als dass es sie nicht gibt. – Das alles sind Maßnahmen, die gut sind.

Der zentrale Punkt ist nur, und da kann ich mich Kollegin Meinl-Reisinger vollinhaltlich anschließen, dass das österreichische Bildungssystem an sich das eigentliche Problem ist. Die Frage ist also, warum Leute die Schule abbrechen müssen. Warum brechen diese 8 000 jungen Leute pro Jahr die Schule ab?

Diese Frage habe ich auch Ihnen, Frau Ministerin, im Ausschuss gestellt, als ich gefragt habe, was die Grundthese der Bundesregierung ist, warum junge Leute die Ausbildung abbrechen. – Ich finde, diesen Punkt sollten wir eigentlich viel mehr diskutieren, denn, ja, man kommt sich als Oppositionspolitiker zwar schon sozusagen wie eine Gebetsmühle vor, wenn man sagt, das Bildungssystem muss reformiert werden, es braucht eine Bildungsrevolution und so weiter, der Punkt ist nur, das muss tatsächlich passieren.

Die Leute in all diesen Ausbildungsstätten leisten zwar tagtäglich teilweise wirklich übermenschliche Arbeit, aber wenn man die Leute des Jugend-AMS fragt, was jetzt eigentlich wirklich das Problem ist, dann werden alle – und zwar jeder Einzelne! – sagen, das wirkliche Problem ist, dass die Schüler aus der Schule herauskommen und die Schule einfach nicht geklappt hat. Das ist das Kernproblem.

Wenn man junge Leute, wenn sie anfangen in die Schule zu gehen, wenn man da ein kleines Kind fragt, sind alle noch total neugierig und entdecken jeden Tag ganz viele Dinge. Wenn man sie am ersten Schultag fragt, ob sie sich auf die Schule freuen, dann freut sich fast jedes Kind darauf; wenn man sie ein paar Jahre später fragt, hat fast keiner mehr Bock auf Schule.

Ich finde, eine bessere Problembeschreibung kann man eigentlich gar nicht machen. Man muss nur die Jugendlichen fragen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Haider.)

Wenn man jetzt dieses Problem erkennt, dass die Schule sehr viele Jugendliche wirklich frustriert, dann, so finde ich, muss man da viel genauer hinschauen, denn es schaffen eigentlich nur jene Jugendlichen die Schule und die Ausbildung, deren Eltern zumindest irgendwie Interesse daran haben, dass sie es schaffen, deren Eltern das


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auch unterstützen (Abg. Glawischnig-Piesczek: Die Zeit haben!), ja, die überhaupt die Zeit haben. Das sind die Jugendlichen, die es dann schaffen.

Jene, die das nicht haben, müssen immenses Glück haben, um das zu schaffen, und dafür sind diese ganzen Maßnahmen da, mit denen man dann versucht, das sozu­sagen wie die Feuerwehr zu bekämpfen.

Das Problem ist einfach, dass im Grunde so viele Talente von Schülerinnen und Schülern jedes Jahr in diesem Schulsystem vernichtet werden, und deswegen finde ich, dass wir eine ein bisschen bessere Lehrerausbildung brauchen und kleinere Klas­sen, sodass es wirklich um das Individuum geht (Zwischenruf des Abg. Darabos), denn dann wird keiner mehr herausfallen. – Wie bitte? (Abg. Darabos: ... ein Talent mit den Lehrern ...!) – Ich weiß nicht, ich glaube, dass jedes Kind Talente hat, aber eigenartigerweise ... (Abg. Darabos: Ich habe gerade gesagt, dass Eltern sozu­sagen ...! – Ruf beim Team Stronach: Geh, macht das in der Cafeteria!)

Das Problem ist, dass, wenn man in der Schule in einem Fach gut ist – und da kann man jeden Schüler in Österreich fragen; auch mir selber ist es so ergangen –, ist man froh darüber, denn dann kann man sich voll auf das Fach konzentrieren, in dem man schlecht ist, und kann sich die ganze Zeit sozusagen auf seine Schwächen stürzen. Das ist das, was dann so viele junge Leute frustriert und warum sie schlussendlich aus dem Schulsystem herausfallen. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Auf jeden Fall brauchen wir diesbezüglich einige Reformen, und ich bitte, dass wir jetzt endlich eine zentralere Debatte angehen als diese. (Beifall bei den Grünen.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen die Uhr auf 2 Minuten ein. – Bitte.

 


16.34.12

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Auch ich begrüße es sehr, dass die Initiative Erwachsenen­bildung um drei weitere Jahre verlängert wird. Das ist wichtig und richtig.

Warum? – Laut einer Studie, das haben wir ja heute schon mehrmals gehört, können eine Million Österreicherinnen und Österreicher kaum lesen, schreiben und rechnen. Da ist die Politik sehr wohl gefordert, da müssen wir ansetzen: Es ist unsere Aufgabe, diesen Menschen neue Perspektiven zu geben, damit sie am sozialen Leben teilnehmen, am Arbeitsmarkt langfristig Fuß fassen können und berufliche Chancen erhalten.

Die aktuelle Arbeitslosenstatistik zeigt, dass ein Zusammenhang zwischen Ausbildung und einer Chance auf Beschäftigung gegeben ist. Das Risiko von Personen ohne berufliche Ausbildung, arbeitslos zu sein, liegt weit über jenem von Personen mit beruflicher Ausbildung, daher ist es umso wichtiger, dass mit dem Nachholen der Basis­bildung und mit dem Nachholen des Pflichtschulabschlusses ein klares Bekennt­nis im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit abgelegt wird.

Das Nachholen der Basisbildung betrifft immerhin 13 600 Personen und das Nach­holen des Pflichtschulabschlusses immerhin 5 800 Personen. Mit der Weiterführung dieser Initiative kann man sehr wohl den Anteil an gering qualifizierten Personen im erwerbsfähigen Alter nachhaltig senken und somit bessere Beschäftigungsmöglich­keiten schaffen.


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Somit ist auch, denke ich, Ihre Frage, Herr Rosenkranz, beantwortet: Ja, das Geld ist meiner Meinung nach sinnvoll angelegt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Es ist auf jeden Fall besser angelegt als bei der Deutschen Bank!)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort gemeldet. – Ich erteile es Ihnen.

 


16.36.14

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem darf ich auch im Namen meiner Kollegin Angela Fichtinger die Senioren aus Bad Traunstein auf der Besuchergalerie begrüßen. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Wie bereits meine Vorrednerinnen und Vorredner erwähnt haben, geht es beim Tages­ordnungspunkt 14 um eine 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern betreffend die Förderung der Basisbildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Es ist dies kein neues Instrument, sondern es handelt sich um die Fortführung eines bestehenden Systems, einer bestehenden Vereinbarung bis ins Jahr 2017.

Es geht dabei nicht um eine Wertung der Betroffenen, das möchte ich vorausschicken, sondern, wie es auch die Kollegen von der SPÖ im Ausschuss und auch jetzt hier am Rednerpult gesagt haben, es geht oft darum, eine erste oder eine zweite Chance zu ermöglichen: eine Chance zu ermöglichen, den Pflichtschulabschluss nachzuholen beziehungsweise Defizite in einzelnen Bereichen einfach auszuräumen.

Eine Wertung steht uns insbesondere nicht zu, weil uns nicht alle Lebensumstände bekannt sind, die dazu geführt haben, dass Menschen Grundkenntnisse in Schreiben, Rechnen, Lesen oder auch in den digitalen Kompetenzen, wie sie in der PIAAC-Studie angeführt sind, fehlen oder generell die Schule abgebrochen wurde, weswegen kein oder kein positiver Pflichtschulabschluss vorhanden ist.

Ich finde es dennoch falsch, sich hier nur auf das Bildungssystem oder das Schul­wesen auszureden, wenn ich auch keineswegs bestreiten möchte, dass es Handlungs­bedarf gibt und dass es noch immer viel zu viele gibt, die noch immer ohne aus­reichende Kenntnisse die Schule verlassen beziehungsweise die eben keinen positiven Pflichtschulabschluss haben.

Dafür gibt es aber viele Gründe, die differenziert betrachtet werden müssen. Zum einen sind es die Verhältnisse zu Hause, also wenn es da keine Unterstützung gibt. Ich stimme auch meinem Kollegen Schmid zu, wo es darum geht, dass wir uns oft einfach auf die Defizite konzentrieren, darauf, was ein Kind nicht kann, und dass wir es nicht so intensiv bei den Dingen unterstützen, die es kann.

Es gibt natürlich auch andere Umstände: Kollege Walser hat gesagt, wenn das Thema Mobbing in der Schule hineinspielt, dann ist oft der Gang zur Schule, einfach die Bildung für sich selbst natürlich nachrangig und man möchte sich eher verkriechen.

Also es gibt viele Gründe, wieso es zu Defiziten kommt und wieso junge Menschen ihre Chancen nicht ergreifen. In diesem Sinne glaube ich auch, dass wir, gerade wenn es um solche Lebensumstände geht, in der Schule weitaus mehr Unterstützung brauchen, wenn es beispielsweise um Schulpsychologen oder auch um Sozialarbeiter geht, um genau diesen jungen Menschen wieder einen Schritt weiterzuhelfen, ihre eigenen Probleme wie auch die Krisen zu Hause zu überwinden und sich auf die Schul­bildung zu konzentrieren.


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Ich möchte noch einmal zur Artikel-15a-Vereinbarung kommen und zur Fragestellung, was sie dem Einzelnen, was sie den Bürgerinnen und Bürgern bringt. Es geht darum – und das unentgeltlich, das möchte ich hier auch hinzufügen –, Versäumtes nach­zuholen, anderes aufzufrischen und auch wieder Neues zu lernen. In der immer wieder erwähnten PIAAC-Studie geht es um ein Sample von Personen zwischen 16 Jahren und 65 Jahren und auch um ein Schulsystem, seit dessen umfassender Neuregelung bereits 50 Jahre vergangen sind, wo von EDV-Kenntnissen in der Schule und in der Ausbildung noch keine Rede war.

Es geht darum, das auch lokal durchführen zu können. Die Werbung ist dafür auch unterschwellig angedacht. Es soll bei lokalen Bildungsangeboten – in Niederösterreich ist es das Bildungs- und Heimatwerk – angeboten werden, bei Volkshochschulen, sodass es möglich wird, damit auch ein Stückchen mehr Lebensqualität für sich persönlich mitnehmen zu können, auf den Bildungsweg vorbereitet zu werden, das Gewünschte auch nachholen zu können und auch beruflich weitere Schritte setzen zu können. Dafür bitte ich um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich erteile es ihr.

 


16.40.38

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2011 haben wir hier mit dem Beschluss der „Initiative Erwachsenenbildung“ einen sehr, sehr wichtigen Lückenschluss gemacht. Ich würde das nicht so abwertend als ein Pflaster klassifizieren, sondern wir haben da ein sehr wichtiges Auffangnetz für viele Menschen geschaffen. Und der Bedarf ist, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, auch sehr groß. Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir das verlängern. Ich bin zuversichtlich, dass wir das heute hier in diesem Haus auch einstimmig be­schließen werden.

Natürlich ist es erschreckend, wie groß die Zahl jener Menschen ist, die auch heute noch die wesentlichen Grundkompetenzen nicht beherrschen, die wichtigsten Kultur­techniken, die grundlegenden Kulturtechniken nicht beherrschen, mit denen man sich in unserer Gesellschaft entsprechend bewegen kann, die man dafür braucht und die dafür notwendig sind. Man muss sich vor Augen halten, was das im Alltagsleben bedeutet, wie viele Türen diesen Menschen verschlossen bleiben und welche Spirale nach unten das in Gang setzt, wenn man Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen nicht im entsprechenden Mindestausmaß beherrscht.

Was das im Berufsleben bedeutet, das liegt auf der Hand, aber man muss sich vor Augen halten, was das im Alltag, jeden Tag, in jeder Situation bedeutet: zum Beispiel, wenn man das Wechselgeld beim Einkaufen nicht nachzählen kann, oder dann, wenn man Formulare nicht ausfüllen kann, oder auch, wenn man mit Kollegen nach der Arbeit ins Gasthaus geht und die Speisekarte nicht lesen kann. Das setzt ein be­stimmtes Verhalten in Gang: Die Leute neigen dann dazu, sich zu verstecken, um sich diesen Situationen nicht aussetzen zu müssen. Und das ist dann der Weg, der pfeil­gerade in die soziale Isolation führt.

Mit der heute zu beschließenden Maßnahme wollen wir diese Menschen aus ihrer Isolation herausholen. Manche von ihnen haben ja bewundernswerte Strategien, das zu kompensieren oder zu vermeiden, indem sie eine erstaunliche Merkfähigkeit entwickeln und sich ausgeklügelte Techniken zulegen, um das zu überspielen.


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Jetzt komme ich zu einem Punkt, der nicht genannt worden ist, der mir aber besonders wichtig ist, und zwar: Wir wissen, dass es in der Gesellschaft so etwas gibt wie das Vererben von Bildungsdefiziten. Diese heute zu beschließende Maßnahme sollen wir auch sehen als einen kleinen zusätzlichen Schritt, der helfen soll, diese Vererbungs­spirale, die es in vielen Fällen gibt, zu durchbrechen.

Natürlich schließe ich mich allen an, die sagen, es ist ein Auffangnetz, es ist ein Lückenschluss, wir brauchen grundlegende Reformen im Bildungssystem. Aber ich meine, dass in den letzten Tagen da wieder ein bisschen Bewegung hineingekommen ist, und ich bin optimistisch, dass in den nächsten Jahren auch da etwas weitergehen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter El Habbassi. Ich erteile es ihm.

 


16.43.57

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sehr geehrte Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja heute schon alles Mögliche gehört, wie zum Beispiel: Wir geben 54,6 Millionen € aus! Wir legen sie gut an! Wir picken kleine Pflaster!

Eine kurze Bemerkung zu den oft sehr technischen Ausdrücken, wenn es darum geht, dass sehr viele Menschen in Österreich – fast eine Million, sagen Studien – mittlerweile nicht mehr sinnerfassend lesen können, oft nicht schreiben oder rechnen können und damit keine Chance haben, einen sinnvollen Beruf zu erlernen oder einen sicheren Arbeitsplatz zu bekommen.

Diese Menschen haben es auch schwer, wie Frau Kollegin Kuntzl bereits ausgeführt hat, am sozialen Leben entsprechend teilzunehmen. Da ist es unsere Pflicht und unsere Aufgabe als Politiker, dafür zu sorgen, dass diesen Menschen geholfen wird. Wir müssen den Jugendlichen, die keine Ausbildung, keine Basisausbildung, keinen Pflichtschulabschluss haben, oder Erwachsenen, denen es an grundlegenden Kennt­nissen fehlt, die Chance geben, diese zu erwerben, diese zu erhalten. Damit das möglich ist, investieren wir in Jobchancen, investieren wir in Zukunftschancen von Menschen. Dass das wichtig ist, sollten wir nie vergessen, wenn wir hier debattieren.

Frau Kollegin Reisinger, Sie haben gesagt, wir sollten uns schämen. – Schämen tu ich mich, wenn ich aus den Reihen der FPÖ, so wie vorhin, höre, das Geld wäre besser bei der Deutschen Bank angelegt. Das habe ich nämlich vorhin in einem Zwischenruf gehört. (Abg. Walter Rosenkranz: Was haben Sie gesagt? Was?) Es ist gesagt worden, das Geld wäre besser bei der Deutschen Bank angelegt. (Abg. Walter Rosenkranz: Das Gegenteil ist der Fall! Ich habe gesagt: Dieses Geld ist besser angelegt als bei der Deutschen Bank!) Okay. (Abg. Walter Rosenkranz: Lassen Sie Ihre Freud’schen Verhörer weg!)

Entschuldigen Sie, Herr Rosenkranz, dann habe ich Sie tatsächlich falsch gehört. Das Protokoll wird es beweisen. Ich entschuldige mich! Das war kein Freud’scher Verhörer, das ist nicht mein Stil. Ich habe es falsch verstanden. Ich entschuldige mich. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP in Richtung des Abg. Walter Rosenkranz. – Abg. Walter Rosenkranz – replizierend –: Er sollte besser zuhören!) Jeder Mensch kann sich, glaube ich, verhören.

Die Grundaussage und das Wesentliche an dieser Debatte ist, dass es darum geht, dass Menschen geholfen wird. Da sind wir uns Gott sei Dank einig, und das ist gut so.

Schämen soll man sich, haben Sie gesagt, Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger – nicht wegen der Artikel-15a-Vereinbarung (Abg. Meinl-Reisinger: Für die Versäumnisse!),


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sondern für die Versäumnisse in der Bildungspolitik. Genau! Und darauf möchte ich jetzt eingehen.

Es ist nicht unbedingt immer nur das System schuld, wie hier versucht wird, glauben zu machen. Denn dann ist es schon komisch, dass gerade in der letzten Zeit die Zahl derer, die nicht lesen, schreiben und rechnen können, gestiegen ist, wenn sich doch im System nichts geändert hat. Das sehe ich nämlich auch kritisch. Ich glaube schon, dass wir am System etwas ändern müssen. Aber ich glaube, es wäre viel wichtiger, das anzugehen, was Kollege Julian Schmid angesprochen hat, nämlich die ständige Defizitorientierung, das Fehlen der Ermöglichung von Zugängen zu Leistungen.

Wir haben tolle Lehrer! Wir haben tolle Direktoren! Wir haben tolle Schüler! Und wir haben Jugendliche, die sehr viele Talente haben! Aber wir müssen sie fördern! Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, diese auch zu entfalten. Das entledigt uns aber nicht der Pflicht, dort, wo Dinge in der Vergangenheit falsch gelaufen sind, auch Geld in die Hand zu nehmen, um den Menschen ein ordentliches Auskommen zu sichern und ihnen Jobchancen und Zukunftschancen zu bieten.

Ich teile auch die Kritik von Kollegen Rosenkranz, dass evaluiert werden soll. Natürlich gehören solche Maßnahmen evaluiert, weil sonst das Geld irgendwo verschwinden wird. Ich glaube, es wäre gut, das möglichst bald zu tun. Es freut mich, zu hören, dass das für Dezember geplant ist. Und dann sollte man schauen, wie es weitergeht. Gerade deswegen ist es gut, lieber Kollege Schmid, dass es noch nicht ins Regelwerk übergegangen ist, denn bevor nicht evaluiert ist, bevor nicht sichergestellt ist, dass das Geld der Steuerzahler da gut angelegt ist, nämlich im Sinne von Zukunfts- und Jobchancen von jungen und älteren Menschen, sollten wir das nicht in ein Regelwerk überführen.

Ich hoffe, dass wir doch alle gemeinsam jetzt diese Artikel-15a-Vereinbarung von Bund und Ländern unterstützen. Besten Dank dafür!

Wir sollten geschlossen dafür kämpfen, dass die Menschen in Österreich – egal wann – die besten Chancen für ihre Zukunft und ihren Arbeitsplatz erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. Ich erteile es ihm.

 


16.48.15

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf dort einhaken, wo Kollege Dr. Töchterle geendet hat, und möchte sagen: Es ist nicht so, dass wir am Punkt null beginnen und dass alles, was vorhanden ist, einfach nur Katastrophe ist, wir ein Volk von Analphabeten sind und man die letzten Jahre nichts getan hätte.

Wir haben, wie schon erwähnt wurde, eine Oberstufenreform auf den Weg gebracht – ein erster Schritt in Richtung modulare Oberstufe! Das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Schritt.

Wir haben einen zweiten wichtigen Schritt gemacht mit den Überprüfungen der Kompetenzen, wo man genau auf die Kompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen in der vierten und achten Schulstufe schaut. Zu erwähnen ist auch die kompetenz­orientierte Matura. Also viele Dinge sind auf den Weg gebracht, die ganz entscheidend sind.

Wir können über vieles reden, wenn wir über den Schulalltag reden, aber wir sollten die Lehrerpersönlichkeit nicht außer Acht lassen. Daher ist die neue PädagogInnenaus-


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bildung einer der größten Meilensteine, die wir gesetzt haben. Das wird aufgrund der Nachhaltigkeit erst in einigen Jahren messbar sein. Aber das, was da geschaffen wurde, kann sich sehen lassen, und zwar europaweit sehen lassen. Das wird auch jene Voraussetzungen verbessern, die wir an den Schulen brauchen.

Zum Thema selber. – Wie heißt es so schön? Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir! Alle, die das in der Schule nicht gelernt haben, was sie für das Leben brauchen – entscheidende Dinge –, versuchen, das irgendwann nachzuholen. Die Gründe, warum das so ist, sind vielfältig, wie Kollege Schmid sehr treffend gesagt hat.

Manche sagen ganz einfach: Die Schule ist schuld! Kollegin Himmelbauer hat richtiger­weise gesagt, es sind oft soziale Gründe. Es ist nicht so, dass, kaum dass ein Kind in die Schule kommt, das erste Ziel ist, die Talente abzuwürgen und zu schauen, dass man das kaputtmacht. Es fehlen oft die sozialen Voraussetzungen von zu Hause, die Unterstützung von zu Hause, um die Schüler überhaupt auf den richtigen Weg zu leiten. Die wollen nämlich, dass sie das, was ihnen in der Schule beigebracht wird, auch tatsächlich umsetzen können. Daher sind die Maßnahmen, die wir hier heute setzen, ganz entscheidend und wichtig.

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, gratuliere ich der Ministerin zu diesen Artikel-15a-Vereinbarungen. Es wird in zwei, drei Jahren noch einmal eine solche brauchen, und – wie ich glaube – dann noch einmal eine. Aber ich hoffe und ich kämpfe dafür, dass wir in 20 Jahren solche Artikel-15a-Vereinbarungen nicht mehr brauchen (demonstrativer Beifall der Abg. Moser), weil wir dann, so hoffe ich, eine andere Kompetenzlage haben werden. Dafür müssen wir kämpfen und uns gemein­sam einsetzen, auch und ganz besonders als Parlament, wenn es darum geht: Wer hat die Kompetenzen? Wer kann darüber entscheiden, wie in Österreich unterrichtet und gebildet wird? Da müssten wir alle zusammenstehen und gemeinsam für eine einheitliche Linie kämpfen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)

Zudem bin ich überzeugt, dass wir in 20 Jahren eine gemeinsame Schule haben werden, die überwiegend ganztägig sein wird, und zwar verschränkt ganztägig. Wir werden sozial kompetente junge Leute ausbilden – auch hochgescheite, höchst talentierte Leute, von denen wir jetzt glauben, diese nur im Gymnasium glücklich zu machen. Wir werden höchst kompetente, sozial gefestigte junge Menschen ausbilden, die mindestens einen Pflichtschulabschluss haben werden, dann vielleicht eine mittlere Reife, wie wir das in dieser Zeit bezeichnen werden. Dann wird es auch selbstver­ständlich sein, dass alle jungen Menschen in Österreich einen entsprechenden Schul­abschluss haben.

Meine Damen und Herren! Ich meine, es lohnt sich, dafür gemeinsam zu kämpfen. Stimmen Sie daher diesem Zwischenschritt, den wir heute noch beschließen müssen, zu! Meine Bitte geht vor allem an die Kollegen von den Blauen, denn ich weiß: Inhaltlich sind Sie auch dafür! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)

16.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.51.57

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Ich bedanke mich für alle positiven Redebeiträge bezüglich der Verlängerung dieser „Initiative Erwachsenenbildung“. Ich nehme zur Kenntnis, dass natürlich dieses Forum immer auch ganz generelle bildungspolitische Aspekte in die Debatte einbringt. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass wir mit den 800 Millionen € für


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ganztägige Schulen in den nächsten vier, fünf Jahren wirklich jedem dritten Kind in Österreich eventuell dabei helfen können, Bildungsbenachteiligungen, die in der Halb­tagsschule vorhanden sein können, auszugleichen.

Ich bin überzeugt davon, dass man nicht die Schule alleine für die Probleme verant­wortlich machen darf. Es bemühen sich alle, die in diesem System tätig sind – mehr oder weniger erfolgreich. Das wurde heute auch thematisiert, und das wissen wir auch aus den Zahlen. Das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig gibt es aber auch unterschiedliche Zugänge dazu, wie Bildung gestaltet und wie das öffentliche Bildungs­system in Österreich verwaltet wird.

Weil zuvor der Finanzausgleich und dessen Verlängerung debattiert wurden: Wir können, so glaube ich, die nächsten beiden Jahre maximal nützen, um die Weichen für die Zukunft zu stellen – nämlich auch bezüglich der Finanzierungsanteile und bezüglich der Zuständigkeiten. Ich bin immer schon sehr offen dafür gewesen, dass wir das gemeinsam tun. Da sind mir Modelle aus der Industriellenvereinigung genauso recht wie Modelle von der Opposition oder Modelle von uns Regierungsparteien. All diese Modelle können wir dann zusammenführen, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft unserer Kinder zu stellen.

Zur „Initiative Erwachsenenbildung“ und zu einigen Spezialfragen nur ganz kurz: Die Evaluierung wurde unter meiner Vorgängerin gestartet. Es braucht einen Durchlauf von zwei bis drei Semestern, damit man die Wirkung einer Maßnahme messen kann. Das wird jetzt Ende Dezember so weit sein. Im Fall einer Unterbrechung hätten wir die nächsten drei Jahre finanziell nicht sicherstellen können. Aus diesem Grund waren die Finanzverhandlungen mit den Ländern wichtig. Die Zusicherung des Finanzministers, diese Geldmittel für die nächsten drei Jahre gemeinsam aufzubringen, ist da. Das ist nicht nur irgendein Versprechen. Es ist eine Tatsache: Die Koalition bekennt sich zur „Initiative Erwachsenenbildung“!

Abschließend: Ich finde, es ist ein schöner Zufall und ein schönes Signal, dass ich in zirka eineinhalb Stunden bei der Vorpremiere des österreichischen Films „Rosi, Kurt und Koni“ sein darf. Dieser Film der Regisseurin Hanne Lassl begleitet drei Menschen, die den Zugang zur Basisbildung suchen, ihn gefunden haben und sich mit dieser Maßnahme in ihrem Leben zurechtzufinden lernen.

Da würde ich vielleicht auch uns empfehlen, dass wir uns einmal wirklich die Schick­sale von Menschen ansehen, wie die damit umgehen und wie freudig und dankbar sie diese Maßnahmen entgegennehmen. Ich glaube, wir sollten uns auch dieser Seite der Medaille widmen und uns ansehen, wem wir damit helfen können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. – Bitte.

 


16.55.18

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich auch damit beschäftigt, wie es mit unserem Schulsystem ausschaut. Ich möchte dazu einige Anmerkungen machen, da ich diese Debatte sehr aufmerksam verfolgt habe.

Wissen Sie, was wirklich schockierend ist? – Dass wir insgesamt für das Bildungs­we­sen 8,1 Milliarden € jährlich ausgeben und trotzdem eine Million Menschen haben, die nicht sinnerfassend lesen und schreiben können. Das macht mich betroffen! Wir liegen nämlich OECD-weit mit den Gesamtausgaben relativ an der Spitze, aber wenn man sich den Erfolg unseres Schulsystems anschaut, dann stellt man fest, dass wir weit


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abgeschlagen sind. Da ich auch praktizierender Lehrer bin und selber drei Kinder habe, wollte ich Ihnen ergänzend dazu ein paar Erfahrungen aus meiner Sicht dar­legen.

Punkt eins: Die Überforderung unserer Kinder ist extrem groß. Das hat schon Kollege Schmid andiskutiert, und ich muss ihm da vollkommen recht geben. Schauen Sie sich einmal an, wie viel Zeit Kinder tatsächlich pro Woche quasi in den „Arbeitsplatz Schule“ investieren! Jetzt sagen wir einmal pauschal: 35 Stunden Unterricht. Dazu kommen mindestens 15 bis 20 Stunden Arbeit zu Hause. Das ergibt bitte 50 bis 55 Stunden, die Kinder und Jugendliche aufzuwenden haben – pro Woche! Und das ist ein totaler Wahnsinn! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mayer: In welchem Alter?)

Deswegen gibt es bereits in frühester Kindheit Kinder, die zu Psychopharmaka greifen müssen, weil sie dieser Belastung und diesem Druck ja überhaupt nicht mehr stand­halten können. Dazu kommen überforderte Eltern, die arbeiten gehen müssen und nicht die Kraft und die Zeit haben, ihren Kindern weiterzuhelfen, und das führt dazu, dass die Kosten für die Nachhilfe steigen.

Vor Kurzem hatten wir die Debatte über Ärzte, die zukünftig 45 Stunden arbeiten. Darüber gibt es Diskussionen. Aber niemand diskutiert darüber, dass Kinder tat­sächlich 50 bis 60 Stunden pro Woche in ihre Aus- und Weiterbildung investieren müssen! Darüber sollten wir einmal diskutieren! Daran krankt das System.

Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es höchst an der Zeit wäre, die Lehr­pläne zu entrümpeln. Das ist ja die Katastrophe! Wir müssen schauen, dass wir unseren Kindern Grundfertigkeiten beibringen – Lesen, Schreiben, Rechnen – und dass sie Zeit zum Üben in der Schule haben. (Abg. Schieder: Da gibt es eh eine Antwort: Die Ganztagsschule!)

Ein Beispiel dazu, wobei mir bewusst ist, dass es hier quer durch den Gemüsegarten geht: Ich habe in der Handelsakademie unter anderem Betriebswirtschaftslehre unter­richtet, pro Jahr 350 Seiten Umfang! Was bedeutet das? Ich bin gezwungen, diesen Lernstoff durchzubringen. Das wird dokumentiert, indem ich das im Klassenbuch vermerke. Das ist die Konsequenz! (Abg. Schieder: Ja, aber nicht eins zu eins 350 Seiten, das stimmt doch nicht!) Nur – geschätzter Herr Kollege, reden wir einmal offen! –: Zeit zum Üben bleibt wenig! Stunden fallen aus. Was ist die Konsequenz? – Das Üben wird auf den Nachmittag verlagert! Dort, wo Eltern in der Lage sind, den Kindern zu helfen, da wird es weitergehen. Dort, wo die Eltern nicht in der Lage sind, sind die Kinder und die Eltern überfordert.

Das ist das Problem! Schauen wir einmal, dass wir die Lehrpläne entrümpeln, damit mehr Zeit zum Üben in der Schule übrig bleibt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Moser: Das sind ja Maximallehrpläne!)

Der springende Punkt ist, dass man in der Schule üben muss. Ich kann ja nicht alles auf den Nachmittag verlagern und damit alle komplett überfordern! Das ist nicht mög­lich.

Ein weiteres Beispiel sind die Referate in den Volksschulen. Ich war als Elternteil schockiert: In der vierten Klasse Volksschule sind mittlerweile Kinder aufgefordert, Referate zu machen! (Abg. Glawischnig-Piesczek: In der zweiten Klasse!) Die wissen ja bitte nicht einmal, was ein Referat ist! Wer macht denn die Referate? – Die Referate machen die Eltern, und die Kinder tragen das dann vor. (Weitere Zwischenrufe und Heiterkeit bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.) Das hat ja alles keinen Sinn, bitte!

Man muss doch Wertigkeiten setzen, ich könnte Ihnen Beispiele nennen. – Und das ist unser Problem, bitte! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mayer.) Das ist das


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Problem, das wir haben! Wir haben nämlich im Grunde ein unglaublich hohes Budget für die Schule (Zwischenrufe bei der SPÖ), aber leider kommt unter dem Strich heraus – das haben wir heute gehört –: eine Million Österreicher, die nicht sinnerfas­send lesen können.

Herr Kollege Mayer, da brauchst du nicht den Kopf zu schütteln, schau dir doch die Fakten an! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist doch heute dokumentiert wor­den.

Also: Packen wir es wirklich an! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Schauen wir ein­mal, dass wir mit dem Geld – OECD-weit führend – etwas Vernünftiges machen, ohne Schüler, Eltern und möglicherweise auch die Lehrer zu überfordern! Beginnen wir von vorne, bitte schön! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mayer:  Stammtisch! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

17.00

17.00.30

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Unterrichtsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 317 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

17.01.3715. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapoli­ti­schen Bericht 2013 der Bundesregierung (III-106/294 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (208 d.B.): Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (295 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.02.18

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Der Bericht ist wieder ausführlich und enzy­klopädisch wie jedes Jahr. Er enthält wirklich viele wertvolle Informationen über die österreichischen Außendienststellen, über Österreich und die Welt und internationale Organisationen, wie immer enthält er aber auch ein ausführliches Kapitel über die wichtigen Vorkommnisse in der Welt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Anders als bisher vermisse ich da aber ein zumindest einigermaßen enzyklopädisches Vorgehen, denn es wurden Fakten fast willkürlich zusammengestellt. Es wurde offenbar politisch wertend manches berichtet und anderes nicht – und das ist doch ein


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bisschen enttäuschend im Vergleich zu den übrigen Berichten. Ich will jetzt gar nicht über Südtirol reden; mein Kollege Neubauer wird noch ein wenig darauf eingehen, wie da hinter Worthülsen das versteckt wird, was Österreich will, und durch Zwei­deutig­keiten Verwirrung geschaffen wird. Das hat sogar schon zu Protesten aus dem Südtiroler Landtag geführt.

Ich will aber auf Dinge eingehen, die uns direkt betreffen, zum Beispiel der Vorfall mit dem bolivianischen Staatspräsidenten. Das war wirklich eine Sache, die allerhand gewesen ist. Europäische Länder haben dem bolivianischen Staatspräsidenten den Weiterflug aufgrund amerikanischer Intervention verwehrt, weil sie vermutet haben, dass Snowden – der böse Snowden – an Bord ist. Österreich hat eine Zwischen­landung genutzt – und wir haben ja die Urkunden gesehen, die Unterlagen und die Berichte der Polizei, was da tatsächlich abgelaufen ist – und ihn mehr oder minder gezwungen, einer Durchsuchung zuzustimmen, um weiterfliegen zu können. Dann erst waren die europäischen Staaten bereit, das Flugverbot für die Präsidentenmaschine aufzuheben und ihn durchzulassen.

Wie findet sich das im Außen- und Europapolitischen Bericht? – Da steht, dass die Zwischenlandung des bolivianischen Präsidenten zu internationaler Aufmerksamkeit führte. – Das Ganze ist ja fast schon eine DDR-Darstellung. (Abg. Lopatka: Das ist aber richtig, oder?!) – Das Wichtige an einer falschen Sache ist, dass sie leider manch­mal nicht durch falsche Behauptungen, sondern durch Weglassen des Wichtigen entsteht, und das ist hier der Fall, Kollege Lopatka. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist durch derartig irreführendes Weglassen des Wesentlichen so falsch, dass es gar nicht anders sein kann.

Das geht aber weiter, wir können da auch ins Ausland gehen: Da wird über Russland zwar politisch korrekt berichtet – der halbe Bericht behandelt Opposition und Proteste und so weiter –, wenn es aber um Länder geht, wo es offenbar politisch nicht korrekt ist, zu berichten, was die Leute denken und machen, da schaut es ganz anders aus. Der Militärputsch in Ägypten ist zum Beispiel auch ein relevantes Ereignis im Jahr 2013. Dazu steht Folgendes im Bericht:

„Nach Massenkundgebungen gegen den Präsidenten stellte die Armee () ein Ulti­matum () und setzte ihn und seine Regierung ab, als dieses nach 48 Stunden unerfüllt verstrichen war.“ – Interessant!

Und weiters: „Die Opposition feierte eine neue Revolution, während die Parteigänger der Regierung Morsi von einem Militärputsch sprachen.“

Aus, mehr wird nicht berichtet. Was nicht berichtet wird, ist, dass dieselben Partei­gänger der Opposition, die kurzfristig von einer Revolution gesprochen haben, heute samt und sonders hinter Schloss und Riegel sitzen.

Der österreichischen Regierung besonders bekannt ist, dass Herr El Baradei, Frie­dens­nobelpreisträger, langjähriger Präsident der Atomenergieorganisation, einer derjenigen, die tatsächlich von einer Revolution gesprochen haben, der sich dem Putschisten Sisi sogar zur Verfügung gestellt hat, nach zweieinhalb Wochen aus Ägypten geflüchtet ist und gesagt hat, er wolle und werde das Blutbad nicht mehr mitverantworten, das da angerichtet wird. – Es ist nicht irrelevant, würde ich sagen, dass man das in diesem Zusammenhang berichtet – und nicht schreibt: „Die Opposition feierte eine neue Revolution“.

Das geht aber noch bunter, zum Beispiel betreffend die Wahlvorgänge in Äthiopien. Ich will ja nicht sagen, dass das damit zu tun hat, dass Äthiopien ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe ist. Da wird zum Beispiel über die Lokalwahlen vom 14. April 2013 Folgendes berichtet:


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„Bei den Lokalwahlen am 14. April errang die Regierungskoalition“ – Koalition! – „EPRDF bzw. die mit ihr assoziierten Parteien rund 99 % der abgegebenen Stimmen. Gewählt wurden () die Stadt- und Gemeinderäte, darunter jener der Hauptstadt Addis Abeba. Die Oppositionsparteien blieben in großer Zahl den Wahlen fern.“

Nehmen wir einmal eine andere Quelle, vielleicht eine unverdächtige Quelle, wie die Bundeszentrale für politische Bildung des deutschen Innenministeriums, die für objektive, umfassende Darstellung und nicht tendenziöse Berichterstattung bekannt ist! Übrigens die EPRDF ist die Ethiopian People’s Revolutionary Democratic Front. (Abg. Lopatka:  soziale Integrationspartei!) Das gibt allein schon vom Namen her zu denken. Also wenn bei einer Wahl eine Partei mit so einem Namen um 99 Prozent erreicht, da, würde ich sagen, wäre es interessant, diese Wahlen zu beobachten.

Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt also Folgendes: Dank massiver Wahlfälschungen konnte die Regierungspartei EPRDF, die mit größter Härte gegen jeden Oppositionellen vorgeht, bei den letzten Parlamentswahlen knapp 100 Prozent und bei den lokalen Wahlen 2013 99,3 Prozent der Stimmen erlangen. Sie beherrscht Parlament und Regionalräte nach Belieben. Willkürliche Verhaftung und Folter von Oppositionellen sowie die Missachtung rechtsstaatlicher Regelungen gehören zur Tagesordnung. – Zitatende.

Soll ich da noch weitere Kommentare bringen? – Ich könnte noch viele bringen.

Dieser Bericht ist für uns völlig unakzeptabel, er weist geradezu volksdemokratische Züge auf, und wir werden ihn selbstverständlich nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

17.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


17.08.42

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Kollegen Hübner dafür, dass er diesen Bericht gelesen hat, denn es ist tatsächlich viel Arbeit, wie Sie eingangs richtigerweise gesagt haben, die dieser Bericht den Mitar­beitern des Außenministeriums bereitet. Auf beinahe 500 Seiten – 493 Seiten sind es – ist umfassend dargestellt, was dieses Haus leistet.

Was meine ich damit? – In anderen Ressorts ist es selbstverständlich, dass es Jahr für Jahr Kostensteigerungen von 400 bis 500 Millionen € gibt. Das Außenministerium muss mit weniger als 400 Millionen € weltweit diese Aufgaben bewältigen (Zwischenruf des Abg. Hübner), und dafür gebührt allen, die im Außenministerium arbeiten, ein herz­liches Dankeschön; das verdient wirklich Respekt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Moser und Vavrik.)

Vertreter Österreichs schaffen es immer wieder, weit mehr auf der internationalen Ebene zu leisten, als es der Größe unseres Landes entspricht. Natürlich kann man dann zu unterschiedlichen politischen Bewertungen kommen.

Sie sind ein mutiger Mann, Abgeordneter Hübner! Ich denke daran, welche Bewer­tungen Sie bei Ihren Reisen schon getroffen haben – Sie haben etwa festgestellt, welcher Demokrat Kadyrow ist; das war nur eine Ihrer Reisen. Wenn Sie dann hier hergehen und bei einzelnen Berichten so penibel sind, muss ich Ihnen sagen: Wissen Sie, man darf nicht immer alles auf die Goldwaage legen, denn da hätte die Frei­heitliche Partei hier im Haus oft ein riesiges Problem, weil es bisher immer gelungen ist, einen nationalen Konsens herzustellen, wenn es um außenpolitische Fragen gegangen ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 172

Gerade was Ihre Rolle und die Ihrer Partei betrifft, wenn ich an das Verhalten von Putin auf der Krim denke, dann ist es schon oft sehr fragwürdig, ob Sie damit der Republik und dem Ansehen der Republik einen guten Dienst erweisen, Herr Abgeordneter Hübner. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Das ist viel problematischer als einzelne Beurtei­lungen, sage ich Ihnen (Zwischenrufe der Abgeordneten Hübner und Walter Rosenkranz), das ist viel problematischer! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Vavrik. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir leben natürlich in einer zweigeteilten Welt. Ich konnte vor nicht einmal zwei Wochen in Berlin miterleben, wie sich die Berliner und die Gäste dort zu Recht freuten, dass 25 Jahre Fall der Berliner Mauer gefeiert werden konnte. Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, ein Ende dieses totalitären Systems – und das war natürlich ein totalitäres System in der DDR –, das hat berechtigten Anlass gegeben, zu feiern. Allerdings erleben wir auch, dass andererseits Menschenrechte brutal verletzt werden, und zwar in einer Art und Weise, wie wir es zuvor nicht erlebt haben – ich denke an Syrien, ich denke an den Irak.

Da habe ich gestern etwas erlebt, das ich auch erzählen möchte, weil die Kritik am KAICIID-Dialogzentrum sehr groß war. Dort ist gestern ein Vertreter der Jesiden aufgetreten und hat eindrucksvoll geschildert, wie furchtbar die Situation dieser religiösen Minderheit ist. Mit den Stimmen aller Religionsvertreter aus dieser Region ist gestern eine Resolution verabschiedet worden, in der man der Grußbotschaft unseres Außenministers gefolgt ist. Und es ist schon bemerkenswert, wozu da die Vertreter aller Religionsgemeinschaften bereit waren – einerseits was die Verurteilung des grausamen barbarischen Wirkens des IS-Regimes betrifft, andererseits aber auch die Würdigung des Zusammenlebens von unterschiedlichsten Religionsgemeinschaften in dieser Region; gerade die Christen sind ja in dieser Region besonders gefährdet.

Warum spreche ich das hier an? – Weil wir den Dialog, gerade was diese Region betrifft, nicht aufgeben sollten; davon bin ich felsenfest überzeugt. Und die Arbeit, die der Außenminister und das Außenministerium diesbezüglich leisten, wird international gesehen und auch gewürdigt. Daher darf ich zum Schluss noch eines festhalten: Es ist schon eine Auszeichnung, auch für die gesamte Bundesregierung, wenn Außen­minister Sebastian Kurz – er kann nicht der Doyen der Außenminister einer Fraktion sein, dazu fehlt es ihm an Lebensjahren – innerhalb der EVP-Fraktion nun den Vorsitz haben wird. Das ist ein Anerkennen seiner Leistungen in der Außenpolitik und somit auch ein Anerkennen der Leistungen, die das Außenministerium erbringt.

Ich finde, dass Österreich – wenn ich etwa an die Lösung der Atomfrage im Iran denke –, dass Wien dieses Wochenende im Zentrum der Weltpolitik stehen wird. Da ist viel gelungen, und ich wünsche mir, dass auch in Zukunft dem Team um Sebastian Kurz Erfolg beschieden ist. Wir sollten hier im Hohen Haus alles tun, einen möglichst breiten Konsens herzustellen. Das würde Österreich international noch stärker positiv bemerkbar machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


17.14.37

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Fernsehzuseher in Österreich und in Südtirol, die ich heute ganz besonders herzlich begrüße. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 173

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir heute hier den Außen- und Euro­papolitischen Bericht behandeln, dann möchte ich eingangs die Gelegenheit nutzen, eine Klarstellung anzubringen, eine Klarstellung zur Aussage des italienischen Präsi­denten Napolitano, die er vor zwei Wochen getätigt hat. Er hat wörtlich gesagt, Südtirol habe sich freiwillig Italien angeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aussage ist seitens der Freiheitlichen Partei entschieden zurückzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich denke mir, dass die österreichische Außenpolitik in den letzten zwei Wochen, aber auch Herr Bundes­präsident Fischer, der bei Herrn Präsidenten Napolitano zu Besuch weilte, die Gele­gen­heit hätte nutzen müssen, diese historische Unwahrheit richtigzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch wenn man alle möglichen Interpretationen der Ereignisse hernimmt – 1918, 1972 im Rahmen der Autonomie, 1982 im Rahmen der Streitbeilegungserklärung, dass aufgrund dieser Autonomie die Frage zu stellen sei, ob das ein Zugeständnis an den italienischen Staat gewesen sei –, dann ist es rechtlich grober Unfug, so etwas zu behaupten. Natürlich kann das Selbstbestimmungsrecht der Völker eine Autonomie für eine schutzbedürftige Minderheit auf der ganzen Welt nicht ersetzen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

In den letzten zwei Jahren ist die Frage aufgekommen, wie denn Österreich letztlich seine Rolle, seine Schutzfunktion gegenüber den Landsleuten in Südtirol definiert. Wir haben in der Auslegung mancher Begriffe leider eine Trendwende erkennen müssen. Im Außen- und Europapolitischen Bericht steht auf Seite 74 Folgendes zu lesen – ich zitiere –:

„Gleichzeitig besteht für Österreich kein Zweifel, dass die Südtirol-Autonomie völker­recht­lich auch auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt wird.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wirklich eine Wende in der Südtirol-Politik der österreichischen Bundesregierung. Es hat diesbezüglich bereits Proteste aus dem Südtiroler Landtag gegeben. Ich habe hier eine Aussendung, die heute die Südtiroler Medien erfasst hat – ich darf daraus zitieren –:

„Wenn im Bericht davon die Rede ist, dass ‚die Süd-Tirol-Autonomie völkerrechtlich auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortwährendes Recht von Süd-Tirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt wird‘, so ist dies eine völlige Fehlein­schät­zung“. „Die derzeitige Autonomie kann keinesfalls als eine Form der Selbstbe­stim­mung interpretiert werden, sondern ist lediglich ein temporärer Ersatz für die Selbstbestim­mung“, heißt es in dieser Aussendung, meine sehr geehrten Damen und Herren, der wir uns inhaltlich natürlich anschließen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Der renommierte Völkerrechtsexperte an der Innsbrucker Universität Dr. Pernthaler hat aufgrund dieser Behauptungen der österreichischen Bundesregierung in den letzten Monaten ein Gutachten erstellt und gerade zu dieser Frage Folgendes gesagt – ich zitiere –: Pernthaler stellt klar, „dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht nur den Staatsnationen, sondern ‚jedem Volk und jeder Volksgruppe‘ zukommt und dass weder das ‚innere‘ noch das ‚äußere Selbstbestimmungsrecht‘ Südtirols durch die Autonomie aufgehoben oder verbraucht worden ist.“

Das ist die gutachtliche Meinung und Ansicht des Herrn Universitätsprofessors und Völker­rechtsexperten Dr. Peter Pernthaler. Darüber hinaus darf ich auf einen Be­schluss des Südtiroler Landestages verweisen. Dieser hat am 9. Oktober folgende Be­schlüsse gefasst:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 174

„Der Südtiroler Landtag unterstreicht, dass Süd-Tirol gegen den Willen der Bevöl­kerung vom Vaterland Österreich abgetrennt wurde und bezeichnet die unfreiwillige Angliederung Süd-Tirols an Italien als Unrecht.“

Auch daraus geht also hervor, dass die Auslegung der Autonomie und des Selbst­bestimmungsrechts als Teil Italiens natürlich widersinnig ist.

Als zweiter Beschluss erfolgte: „Der Südtiroler Landtag bekennt sich zu den UN-Menschenrechtspakten und bekräftigt das in Art. 1 verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für Süd-Tirol.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Beschlüsse des Südtiroler Land­tags, und bisher war es Usance in diesem Haus, dass die Beschlüsse des Südtiroler Landtags auch für die Schutzfunktion Österreichs Geltung hatten. Ich ersuche deshalb das Bundesministerium für Äußeres, den Herrn Bundesminister, die Position hinsicht­lich der Diktion zum Autonomiestatut, aber auch zum Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler dahingehend zu korrigieren, dass die Beschlüsse des Südtiroler Landtags die österreichische Außenpolitik damit nicht konterkariert.

Um das auch sicherzustellen, wird die freiheitliche Fraktion heute einen Antrag einbrin­gen, damit sich auch der außenpolitische Ausschuss und in Folge vielleicht der Südtiroler Unterausschuss mit dieser Thematik befassen soll. Wir wollen eine sach­liche, wir wollen eine faire Klärung im Sinne der Südtiroler auch für die Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 


17.21.24

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist der 25. Geburtstag der UN-Kinderrechts­kon­vention. Sie hat heute schon in der Diskussion eine innenpolitische Dimension gehabt, aber viel, viel mehr hat diese Konvention eine außen- und weltpolitische Dimension, denn Kinderrechte, die Rechte von Kindern, eine Kindheit zu leben, eine Erziehung zu bekommen, frei von Hunger, von Zwangsarbeit zu sein, sind keine Selbstverständ­lich­keit. Heuer hat auch die Entscheidung, dass Malala den Friedensnobelpreis bekommt, diese wichtige Thematik in den Vordergrund gerückt.

Ich erwähne das nicht nur deshalb, weil es aktuell ist, sondern auch deswegen, weil ich glaube, dass die Entwicklungschancen und die Handlungsfelder für Außenpolitik in einem Zeitalter der globalisierten Welt für ein neutrales Land wie Österreich eben genau dort, in dieser multilateralen Welt liegen. Da hilft es natürlich, dass Österreich einer der drei UNO-Standorte ist, aber auch das Bekenntnis zu all jenen Dingen, die wir uns so sehr wünschen, bei denen wir es als notwendig erachten, sie international durchzusetzen – das Verbot von Landminen, das Verbot von Atomwaffen, die Freiheit für die Kinder, die Rechte von Frauen in vielerlei Hinsicht und all diese Fragen. Die sind am besten auf multilateraler, internationaler Ebene mit multilateralen, interna­tionalen Organisationen zu lösen. Das ist ein wichtiger Punkt, weil davon auch für das Außenministerium die Außenpolitik ableitbar ist. Die Stärkung dieser Institutionen, die Mitarbeit in diesen Institutionen sind entscheidende Punkte.

Für uns als Parlament kommt dazu, dass all diese Fragen auch eine parlamentarische Dimension haben oder zumindest haben sollten. Wenn wir daran denken, dass zum Beispiel jetzt Anfang Dezember eine Konferenz stattfindet, bei der es natürlich auch ein parlamentarisches Side Event zu diesem Thema gibt, dann zeigt es auch, dass gerade


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wir Abgeordnete hier auch eine wesentliche Funktion haben können und auch wahr­nehmen.

Eine der internationalen Herausforderungen ist der internationale Terror, der sich massiv verändert hat und sich in einer völlig neuen Form darstellt. Früher ist bei Terror­anschlägen sehr oft ein Freiheitsinteresse, ein ökonomisches Interesse, eine materielle Umverteilung im Hintergrund gestanden. Inzwischen überwiegen die kulturellen Fragen – nennen wir sie einmal so, obwohl ich glaube, dass der Fundamentalismus, egal, ob er ein islamischer oder ein anderer ist, oft gar keine kulturelle Frage ist und auch nicht diese Bezeichnung verdient. Gerade der Kampf gegen ISIS und den inter­nationalen Terror ist auch ein wichtiger Punkt für uns in der österreichischen Außen­politik und auch für uns als Parlamentarier.

Ich habe schon an einem anderen Tag von unserer Reise in die Gebiete, wo die Flüchtlinge untergebracht sind, berichtet. Die Menschen dort erhoffen sich sehr, dass die Vereinten Nationen sich um sie kümmern. Die Opfer sind nicht nur Opfer des ISIS-Terrors, vor dem sie geflohen sind, sondern jetzt in der Türkei sind sie auch Opfer eines etwas unverständlichen Kurses der Türkei und des türkischen Premierministers, der nämlich diese armen Flüchtlinge zum Spielball seiner immer eigenartiger wer­denden Politik macht. Um es ganz ehrlich zu sagen: Auch hier erwarte ich mir von der österreichischen Außenpolitik, diese Fragen kritischer anzusprechen, denn ich glaube, dass hier auch eine Klärung der Werte notwendig ist.

Lassen Sie mich zum Schluss etwas ansprechen, das wir in den letzten Wochen schon diskutiert haben, und zwar möchte ich die Sache mit dem Abdullah-Zentrum auch aus meiner Sicht darlegen: Was nicht geht, ist, dass man die Fragen nach Freiheit, nach Menschlichkeit so beantwortet, wie es die stellvertretende Leiterin und frühere Ministerin getan hat. – Das geht nicht, das ist zu verurteilen! Wenn so ein Zentrum Sinn macht, dann nur dann, wenn diese Fragen angesprochen werden, und zwar nicht ver­blödelnd oder kleinredend in einem Interview, sondern so, dass man sich den Menschenrechten annähert. Das habe ich bisher bei diesem Interview nicht bemerken können. Ich hoffe, dass auch im Außenministerium über diese Sache jetzt so diskutiert wird, dass wir Menschenrechte und Grundrechte miteinbeziehen. Dann macht es Sinn, dass Österreich und Wien ein Boden von einem kulturellen und auch politischen Austausch ist.

Das sind aus meiner Sicht die Fragen, die uns auch noch in nächster Zeit in der internationalen Politik beschäftigen werden – leider, muss ich sagen, weil sehr vieles eine fundamentale Bedrohung für das ist, was wir als Liberalität und Menschenrechte bezeichnen würden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lopatka.)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


17.26.49

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Schieder, ist von unserer Seite voll zuzustimmen. Diese internationalen Funktionen und Aufgaben unserer Republik wurden von unserer Seite auch nie bestritten.

Herr Kollege Lopatka! Sie müssten sich daran gewöhnen, dass es nicht die Aufgabe der Opposition ist, der Bundesregierung auch in der Außenpolitik einfach so nach dem Munde zu reden, wie es der Regierung passt. Wir Freiheitliche nehmen uns die Frei­heit, gewisse Aspekte – meine beiden Vorredner aus meiner Fraktion haben das bereits getan –, die uns wichtig sind, aufzugreifen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Ich möchte deshalb auch aufbauend auf Ihren Bericht, Herr Bundesminister, einen Raum erwähnen, nämlich den Balkan, ohne ihn jetzt im Gesamten beurteilen zu können, weil er viel zu weitläufig ist, auch in seiner Problematik. Ich konzentriere mich auf zwei Länder, nämlich Bosnien und Herzegowina und Kosovo, aus gutem Grunde, weil die Republik Österreich in diesen beiden Ländern auch mit militärischen Kräften vertreten ist, in Bosnien und Herzegowina mit zirka 200 Personen und im Kosovo mit zirka 400 bis 500 Personen. In Bosnien und Herzegowina haben wir eine EU-Mission und im Kosovo eine NATO-Mission. Beides ist durch Beschlüsse des UN-Sicherheits­rates unterstützt.

Ich greife deshalb dieses Thema auf, weil es mir scheint, dass es in der letzten Zeit aus dem Fokus der Europäischen Union und auch aus dem Fokus der österreichischen Bundesregierung verschwunden ist. Ich glaube, das ist deshalb der Fall, weil die Europäische Union in diesem Raum mit ihrem Latein am Ende ist, weil die Politik, die dort betrieben wird, seit dem Abkommen von Dayton, seit Mitte der neunziger Jahre, gescheitert ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir entnehmen dem Bericht der Bundesregierung für das Jahr 2013, dass es in Sarajevo friedliche Großdemonstrationen gegeben hat, die im Wesentlichen nur gegen die Regierung gerichtet gewesen seien, weil dort Ungerechtig­keiten vermutet worden sind. Wir müssen für das Jahr 2014 feststellen, dass es zu einer eklatanten Verschärfung dieser Krise gekommen ist, dass es gewalttätige Aus­einan­dersetzungen im gesamten bosnischen Raum gab. Das auslösende Moment waren soziale Missstände, Unmut über die Korruption und die Unfähigkeit der politi­schen Führung. Das ist nicht von ungefähr gekommen. Es gibt in Bosnien und Herzegowina einen Durchschnittslohn von 300 € und eine Arbeitslosigkeit von 28 Prozent. All das geschieht trotz aller Maßnahmen, die vonseiten der internationalen Organisationen, auch vonseiten der EU, in diesem Raum gesetzt worden sind.

Meine Damen und Herren, wir haben eine neue Herausforderung in diesem Raum: Die nationale Frage ist völlig ungelöst und wird zunehmend ergänzt mit dem weltweit wahrnehmbaren religiösen Konflikt, nämlich dem Konflikt zwischen islamisch-radikalen Gruppierungen und den Christen, die dort in diesem Raum leben.

Es gab gewalttätige Demonstrationen im Frühling dieses Jahres in Bosnien-Herze­gowina, wo Bosniaken den Serben und Kroaten gegenüberstanden, mit dem Ziel, das fein austarierte System dieses Staates zu Fall zu bringen. Das ist eine vollkommen neue Qualität. Bislang glaubte man ja, die Bosniaken sind ein stabilisierender Faktor in diesem schwierigen Lande, von dem die Republika Srpska und auch die bosnisch-kroatische Föderation eigentlich stabilisierend beeinflusst werden, nun scheint sich das Gegenteil herauszustellen. Wir haben in diesem Raum eine eklatante Verschärfung festgestellt. Das multiethnische Projekt in diesem Staat scheint vollkommen gescheitert zu sein.

Meine Damen und Herren! Das muss Folgen haben. Dasselbe gilt auch für den Kosovo. Wir haben in diesem künstlich vor etwa fünf, sechs Jahren entstandenen Staat, der nunmehr von etwa hundert neuen Staaten der Staatengemeinschaft aner­kannt wird, größte Schwierigkeiten festgestellt. Es gibt in diesem Land eine Arbeits­losigkeit von 43 Prozent, bei den Jugendlichen liegt sie bei 70 Prozent. 45 Prozent der Kosovaren leben in Armut, 15 Prozent in einer extremen Armut. Meine Damen und Herren, die EU-Integrationsstrategie, die diesem Lande helfen sollte, ist vollkommen gescheitert! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sollten deshalb hier eine eigenständige und neue Politik entwickeln, Herr Bun­desminister. Wir sollten als Republik Österreich den Mut haben, im Rahmen der Europäischen Union diese eigenständige Politik in Bezug auf den Balkan auch zu


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formulieren. Sie sollten auch den Mut haben, die Frage aufzuwerfen: Wie politisch klug ist es, Volksgruppen in einem Staat zusammenzuzwängen, die eigentlich weder zusam­men leben wollen, noch einen gemeinsamen Staat bilden wollen, sondern sich eigentlich gegenseitig den Tod wünschen? (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist notwendig, dass die Europäische Union – und vielleicht wäre es wichtig, wenn die österreichische Republik diesen ersten Schritt macht – sich die Frage stellt, ob dieses Konzept, das in Dayton entworfen worden ist, nicht komplett gescheitert ist und es höchst an der Zeit ist, da neue Wege zu gehen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


17.32.50

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht ist ja tatsächlich eine gute Grundlage, um auf die Gestaltung der österreichischen Außenpolitik oder auf den Versuch der Gestal­tung der österreichischen Außenpolitik zu schauen und um vielleicht auch einen roten Faden zwischen 2013 und 2014 zu finden.

Im Jahr 2013 wurde die Sicherheitsstrategie in diesem Haus mit einer Mehrheit ohne grüne Zustimmung beschlossen. Da steht ganz genau drinnen, dass auch das Außen­ministerium Teil dieser Sicherheitsstrategie sein soll, nämlich bezüglich der Entsen­dungen vor allem ziviler Natur in Krisenregionen, in Postkonfliktsituationen, vor allem im Auftrag der Europäischen Union.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor vier Monaten hat der Rat für Außen­bezie­hungen eine beratende, zivile, unbewaffnete Mission, eine nicht-militärische Mission, eine nicht-exekutive Mission zur Unterstützung der Ukraine ins Leben gerufen, zur Unterstützung einer zivilen Sicherheitsreform, zur Unterstützung des Sicherheits­sektors. Vonseiten der Außenminister und Außenministerinnen der Europäischen Union wurde sie für gut befunden und auch als unterstützenswert erachtet.

Wir wissen alle – und alle Studien belegen das –, dass es gerade in konfliktreichen Regionen oder auch in Postkonfliktgesellschaften extrem wichtig ist, zivile Missionen zu entsenden, das Know-how der Demokratien, zum Beispiel des Westens, tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Da geht es darum, Parlamentarismus zu stärken, es geht darum, Korruption zu bekämpfen, eine Polizei aufzubauen, die tatsächlich Polizei ist und die tatsächlich auch Schutz und Hilfe für ihre eigene Bevölkerung leisten kann.

13 Mitgliedstaaten sind in Kiew nun am Aufbau dieser zivilen Mission beteiligt, nur ein Mitgliedstaat nicht, nämlich Österreich. Österreich hat bis dato nicht einmal nur ansatzweise eine Zustimmung gegeben. Von österreichischer Seite gibt es da trotz möglichem Know-how, trotz dem Wissen, das Österreich zur Verfügung stellen könnte, keine Unterstützung für die Ukraine in dieser zivilen Mission.

Friedenspolitik in der Europäischen Union bedeutet nicht, zu sagen: Macht einmal, und wir schauen nur zu. Friedenspolitik bedeutet tatsächlich, Verantwortung zu über­neh­men, auch vonseiten Österreichs, und tatsächlich Teil dieser zivilen EU-Mission zu werden.

Mir ist ganz ehrlich, Herr Minister, ziemlich egal, welches Ministerium hier möglicher­weise blockiert, federführend ist bei diesen Entsendungen immer das Außenminis­terium. Ich finde, Sie haben hier auch die Verantwortung dafür zu tragen, das Know-how Österreichs tatsächlich der ukrainischen Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei den Grünen.)


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Weiters ist die Frage der österreichischen Außenpolitik auch eine Frage der Energie-   und Klimapolitik. Der Hunger von Industrien und Einzelstaaten nach Energie, nach nuklearer Energie, nach fossiler Energie, wird immer stärker. Es werden Abhängig­keiten zwischen Ländern geschaffen, die Krisen und Konflikte auslösen. Wir sehen am Beispiel der Ukraine, wie schwierig es ist, da Lösungen zu finden, weil es immer auch um Energieressourcen geht, weil es auch immer darum geht, wer die Macht hat und wer am längeren Ast sitzt und Energie verkaufen kann. Derjenige hat dement­sprechend auch die finanziellen Möglichkeiten. Lösungen sind in dieser Frage total schwierig. Friede und Stabilität hängen auch davon ab, ob die Energiefrage und auch die Klimafrage gelöst werden.

Ich vermisse hier vom Außenminister energie- und klimapolitische Schritte. Es geht um verbindliche Energieeffizienzziele, es geht um den Ausbau erneuerbarer Energien und natürlich auch um das Verminderungsziel, und das nicht nur auf europäischer Ebene. Österreich hat hier auch ganz klar Stellung zu beziehen, Österreich hat hier auch ganz klar diesen Schritt zu gehen!

Die Klimafinanzierung findet vonseiten Österreichs nicht statt. Da ist genauso das Außenministerium in der Verantwortung der UNO gegenüber, ganz klar in diese Richtung zu gehen. Stattdessen geht es im österreichischen Außenministerium immer nur um Gas. Ich erinnere an den furchtbaren South-Stream-Vertrag, der hier abge­schlossen wurde, wo eine neue Gaspipeline gebaut werden sollte, um eine Konflikt­region zu umgehen. Das ist der vollkommen falsche Weg, das wird weder Frieden, noch Stabilität in den Regionen schaffen. Nur der Klimaschutz und auch die Energie­politik werden das schaffen.

Weiters ist diese Woche der UN-Weltbevölkerungsbericht herausgekommen. Er be­sagt, dass 1,8 Milliarden Menschen zwischen zehn und 24 Jahre alt sind – 1,8 Milliar­den Menschen! So viele Menschen hat es weltweit noch nie gegeben. 89 Prozent dieser jungen Menschen leben in sogenannten Entwicklungsländern. Es ist eine immense Herausforderung und eine immense Aufgabe, diesen jungen Leuten eine Perspektive zu geben, diesen jungen Leuten Bildung und Gesundheitsvorsorge zu geben.

Was macht Österreich? – Österreich kürzt die Entwicklungszusammenarbeit rapide. Österreich unterstützt weder die bilaterale noch die multilaterale Entwicklungszusam­menarbeit so, wie es das zweitreichste Land Europas tun könnte und tun sollte. Ganz im Gegenteil: Es gibt Kürzungen, Blockierungen des Finanz- und Außenministeriums und eigentlich herrscht die vollkommene Wurschtigkeit.

Herr Minister, ich bin nicht stolz auf unsere Entwicklungszusammenarbeit. Ich finde, dass Sie in Ihrer Kampagne die Entwicklungszusammenarbeit durchaus auch einmal erwähnen könnten. Das, was da passiert, ist wirklich schändlich. (Beifall bei den Grünen.)

17.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


17.39.12

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im Aus­schuss den Außen- und Europapolitischen Bericht zur Kenntnis genommen, aber wir wollen schon die Sinnhaftigkeit hinterfragen, dass man so ein dickes Buch präsentiert und – gerade beim Bericht 2012 – dass es erst im Herbst 2014 erscheint.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 179

Obwohl im Bericht über die Einigung aller noch ausstehenden Rechtsakte des Gemein­samen Europäischen Asylsystems berichtet wird, gibt es hier massive Missstände. Europa darf nicht weiterhin humanitäre Schuld auf sich laden und Hunderttausenden die Hoffnung vermitteln, sie hätten hier in der EU Aussicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die EU hat seit Jahren verabsäumt, eine konsequente und menschliche Flüchtlings- und Migrationspolitik zu machen. (Beifall beim Team Stronach.)

Die EU hat nicht unterschieden zwischen politisch verfolgten Asylsuchenden und Armutsmigranten. Sie hat es nicht geschafft, die europäischen Außengrenzen zu schützen, und damit ist das Schengen-Abkommen eigentlich gescheitert.

In einer parlamentarischen Informationsveranstaltung über die Sahelzone und West­afrika haben wir gehört, dass in dieser Region ein Bevölkerungswachstum von 350 Pro­zent bis zum Jahr 2050 stattfinden wird. Es fehlt dort an Arbeitsmöglichkeiten, Schulen, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmitteln, einfach an der gesamten Infra­struktur, wie meine Kollegin Tanja Windbüchler-Souschill auch schon angesprochen hat.

Es ist vollkommen klar, dass diese Menschen, zusätzlich bedroht durch religiöse Konflikte, verzweifelt versuchen, der Armut zu entkommen und nach Europa zu flüch­ten. Allein in Marokko sitzen 40 000 Menschen fest, die an der Grenze zur spanischen Enklave Melilla wieder und wieder versuchen werden, dort die EU-Grenze zu überwinden, um was hier in Europa zu tun?

Wenn sie bei uns landen, können sie die Sprache nicht, sie können und dürfen nicht arbeiten, sie werden in der EU nicht gebraucht. Die Arbeitsmarktsituation ist sowieso angespannt und die Jugendarbeitslosigkeit enorm hoch.

Daher ist es undenkbar, Hunderttausende Afrikaner in Europa zu integrieren. Mit der Öffnung des Weges nach Sizilien und Lampedusa hat Italien den verbrecherischen Schlepperbanden erst richtig eine Chance eröffnet, sie profitieren von der feigen und unklaren EU-Politik. (Beifall beim Team Stronach.)

Statt die EU-Außengrenzen zu schützen, hat Italien mit viel EU-Geld mit der Aktion „Mare Nostrum“ das Geschäft der Schlepper noch angeheizt. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Italien registriert viele dieser geretteten Flüchtlinge nicht einmal, sondern schickt sie möglichst schnell in den Norden, wo sie dann in Deutschland oder in Österreich um viel Geld jahrelang betreut werden. Und die eigene Bevölkerung ist in den kleinen Gemeinden schon irritiert über die Ansiedlung so vieler Asylanten, Migranten.

Was die derzeitige Marine-Aktion von Frontex, die „Triton“, daran ändern soll, ist völlig unklar. Aus diesem Grund hat auch London das Mittun verweigert. Es erklärt ganz offen, dass es den Menschenhandel nicht noch fördern will. Es wird allerdings von der EU versichert, dass „Triton“ jetzt alle afrikanischen und asiatischen Einwanderer registrieren wird und ihnen die Fingerabdrücke abnehmen wird!

Aber damit gibt die EU offen zu, dass diese völkerrechtliche Verpflichtung von Italien ganz offensichtlich total ignoriert wurde. Und ganz besonders interessant in dem Zusam­menhang ist, dass die italienische Außenministerin Federica Mogherini, die diese Politik mitgetragen hat, jetzt die Außenkommissarin in der EU ist. (Beifall der Abgeordneten Hübner und Kitzmüller.)

Es ist also höchste Zeit, eine gesamteuropäische Lösung unter dem Aspekt der immer gewaltiger werdenden Migrationsströme zu finden. Am Beispiel Australiens sehen wir


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es. Australien wird heftig für seine Politik kritisiert. „NO WAY“ signalisiert von vorn­herein, dass das Schleppen von Flüchtlingen aussichtslos ist. Aber auf der anderen Seite hat Australien auch keinen einzigen im Meer ertrunkenen Flüchtling zu beklagen.

Deshalb frage ich: Wann wird man vonseiten der EU endlich konsequent gegen Schlepper vorgehen? Wann wird endlich die Entwicklungszusammenarbeit so gehandhabt, dass der Aufbau tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in notleidenden Ländern unterstützt wird und somit die Arbeitsmigration vermindert werden kann? – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


17.44.26

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Bürger und Bürgerinnen! Ich möchte die heutige Debatte über den Außenpolitischen Bericht zum Anlass nehmen, die für die Stabilität Europas gefährlichste Krise zur Sprache zu bringen. Der Ukraine-Konflikt ist zu einer Schicksalsfrage für Europa geworden.

Erstmals seit 1945 versucht eine europäische Macht mit Gewalt, die Grenzen in Europa, die Grenzen unseres Kontinentes neu zu ziehen. Und es geht um viel mehr als nur um die territoriale Integrität der Ukraine. Die deutsche Kanzlerin, Frau Merkel, hat richtigerweise gewarnt, dass die Handlungen Russlands die Nachkriegsordnung Europas insgesamt akut gefährden und – ich zitiere – „all das, was wir uns seit 1945 aufgebaut haben, sehr schnell zerstören könnten.“

Es ist eine traurige Ironie, dass trotz, ja sogar wegen der erfolgreichen Parlamentswahl im Oktober in der Ukraine der Konflikt inzwischen eskaliert ist. Das Potential zur innenpolitischen Stabilisierung der Ukraine als Folge der Wahlen ist dem russischen Präsidenten natürlich nicht entgangen, und es entspricht einer nachvollziehbaren, wenngleich auch perversen Logik, wenn Moskau nun im Gegenzug diese Stabilisie­rung zu unterwandern versucht.

Ich war im Oktober zehn Tage lang als OSZE-Wahlbeobachter in der Ukraine im Einsatz, in Kiew, in Lemberg, in Sokal, einer kleinen Stadt nördlich von Lemberg, nahe der polnischen Grenze, und in den umliegenden Dörfern.

Wir sind dort als OSZE-Wahlbeobachter großartig empfangen worden. Alle Wahl­kommissionen, die Bevölkerung haben uns super empfangen. Jeder wollte, dass wir am Wahltag ihr Wahllokal besuchen, in einem haben sie uns sogar spontan ein Ständchen gegeben – zum Nachhören auf meiner Website.

Und warum? – Weil sich die Ukrainer nach Normalität sehnen, weil die Ukrainer 25 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer sich endlich aus der erstickenden Umar­mung Russlands befreien möchten, weil die Ukrainer auch neidisch zum Beispiel nach Polen blicken und nicht einsehen, warum Polen, das vor 25 Jahren noch ärmer war als die Ukraine, heute vollwertiges Mitglied der EU ist, heute volle Souveränität genießt und heute ein Pro-Kopf-Einkommen hat, das mehr als dreimal so hoch wie jenes der Ukraine ist, und vor allem, weil die Ukrainer in ihrer überwältigenden Mehrheit die Zukunft ihres Landes als Mitglied der europäischen Wertegemeinschaft sehen.

Hohes Haus! Herr Minister! Europa darf die Hoffnung der Ukrainer nicht enttäuschen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Teile Europas, die Ukraine, Moldau, Georgien zu Staaten zweiter Klasse degradiert werden, Staaten, deren territoriale Integrität nicht berücksichtigt wird, deren Souveränität nur eingeschränkt gilt, sozusagen von Putins Gnaden.


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Um dies zu verhindern, bedarf es einer aktiven und robusten Friedenspolitik der EU. Wesentlicher Bestandteil einer solchen Friedenspolitik ist natürlich die Unterstützung der Ukraine im Ausbau einer friedlichen, rechtsstaatlichen Ordnung und einer leben­digen Zivilgesellschaft. Und wenn Außenminister Kurz intensive Gespräche mit Russ­land ankündigt, so begrüßen wir das.

Die Lösung des Konflikts muss über die Diplomatie erfolgen! Um den Frieden in Europa zu sichern, müssen wir aber auch gemeinsam standhaft sein gegenüber jenen, die versuchen, mit Gewalt ihre Interessen durchzusetzen. Daher warne ich davor, die Sanktionen gegenüber Russland aufzuweichen. Ein derartiges Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein völlig falsches Signal und würde eine weitere Eskalation wahrscheinlich eher anheizen als verhindern.

Hohes Haus! Herr Minister! Europa droht sich am Thema Ukraine zu spalten. Manche, wie Frau Merkel, haben die Zeichen der Zeit erkannt und wissen, wie viel auf dem Spiel steht. Andere scheinen kurzfristige Wirtschaftsinteressen über den langfristigen Frieden Europas zu stellen. Seien wir wachsam, die Grenzen zwischen Richtig und Falsch nicht verschwimmen zu lassen und passen wir auf, dass die österreichische Außenpolitik uns letzten Endes nicht auf der falschen Seite der Geschichte zurücklässt! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Moser.)

17.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.49.28

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vavrik, ich kann Ihnen inhaltlich in den Punkten, die Sie ange­sprochen haben, eigentlich nur voll und ganz zustimmen, vor allem dem Satz, den Sie gesagt haben, nämlich dass Europa die Ukraine, aber auch Länder wie Georgien oder Moldau nicht im Stich lassen und auch nicht enttäuschen darf.

Es ist leider Gottes, so ehrlich muss man sein, nach wie vor keine Verbesserung der Situation in Sicht, es sterben tagtäglich Menschen beim Konflikt in der Ukraine, und wir haben auch nach wie vor keine Entspannungssignale von russischer Seite.

Eine doch positive Entwicklung, über die ich aber berichten möchte, ist, dass der Rat der EU, der diese Woche am Montag stattgefunden hat, erstmals unter der Feder­führung von Federica Mogherini, meiner Meinung nach ein durchaus positiver war, weil einiges am Format geändert wurde.

Es gibt jedes Mal ein Schwerpunktthema, das klarerweise auch dieses Mal die Ukraine war. Diese etwas interaktivere Diskussion, die es diesmal gegeben hat, hat sich insofern ausgezeichnet, als es eine wesentlich proaktivere Diskussion als in der Vergangenheit war, und die Diskussion über aktive mögliche nächste Schritte mehr im Mittelpunkt gestanden ist als in der Vergangenheit. Während in der Vergangenheit vor allem über die Reaktion und Sanktionen als Reaktion gesprochen worden ist, ist dies­mal zwar an Sanktionen klarerweise festgehalten worden, und ich glaube, das braucht es auch, solange es keine Entspannungssignale von russischer Seite gibt, aber neben dieser Reaktion auf das russische Verhalten ist diesmal vor allem auch darüber diskutiert worden, welche neuen Akzente man in der Verhandlung setzen kann.

Meiner Meinung nach ist es absolut richtig, dass ein Ergebnis dieser Sitzung des Rates auch war – neben der zusätzlichen Listung von Separatisten, die aus meiner Sicht auch notwendig ist –, dass es eine möglichst baldige Reise von Federica Mogherini


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nach Kiew und nach Moskau geben soll. Dies ganz bewusst, um auch zu versuchen, den Gesprächskanal mit Moskau wieder zu öffnen.

Und es gab erstmals in dieser Sitzung ganz bewusst auch das Commitment vieler Außenminister, dass es nicht nur wichtig ist, über die aktuellen Geschehnisse, über die Völkerrechtsverletzung und die Militärbewegungen zu sprechen, sondern dass es auch notwendig ist, über die Wurzel des Problems und über potentielle langfristige Auswege aus dieser Krise zu sprechen.

Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger und richtiger Ansatz, denn wir wissen alle, dass hinter diesem Konflikt natürlich vor allem auch Sicherheitsinteressen, natürlich vor allem auch wirtschaftliche Interessen Russlands und natürlich auch die Idee der Eurasischen Zollunion als Gegengewicht zur Europäischen Union stehen.

Insofern habe ich ganz bewusst in dieser Ratssitzung unterstützt, dass es auch eine Diskussion zu diesen geopolitischen Fragen geben soll, denn sie sind der Hintergrund für das Spannungsverhältnis zwischen der Europäischen Union und Russland. Sie sind der Hintergrund für den aktuellen Konflikt in der Ukraine, und sie sind auch der Hintergrund für die schwierige Situation, in der sich Georgien und Moldau befinden – Länder, die immer in eine Entweder-Oder-Entscheidung gedrängt werden, obwohl sie sowohl eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Union als auch eine Zusam­menarbeit mit Russland, insbesondere wirtschaftlich, brauchen.

Es gibt ein klares Commitment, dass es notwendig ist, an Sanktionen festzuhalten, solange es keine Besserung der Situation gibt, aber es gibt gleichzeitig ein Commit­ment, dass die neue Kommission die Möglichkeit nutzen sollte, in neue Gespräche mit Russland einzusteigen. Und das halte ich persönlich für den absolut richtigen Schritt.

Zum vorliegenden Außen- und Europapolitischen Bericht kann ich Ihnen nur mitteilen, viele von Ihnen haben ihn ja gelesen oder durchgeblättert, dass er in üblicher Art und Weise über die wichtigsten Entwicklungen der europäischen und internationalen Politik des Jahres 2013 informiert. Insbesondere wird natürlich auf die Rolle Österreichs in der europäischen und der internationalen Politik eingegangen.

Der Bericht versucht, auch den breit gestreuten Kreis an Interessenten aus Verwal­tung, Wissenschaft, Diplomatie, Wirtschaft, Medien und Politik zu erreichen, und ich darf mich ganz herzlich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, nicht nur für die Arbeit, die im Jahr 2013 geleistet worden ist, sondern auch für die Arbeit, die solch ein Bericht mit sich bringt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Da wir selbstverständlich aber immer den Anspruch haben, bestmögliche Arbeit zu leisten, darf ich Abgeordneten Hübner einladen, uns einerseits die Kritikpunkte am Bericht aus dem Jahr 2013 mitzuteilen, andererseits aber gerne auch zu uns zu einer Diskussion über die Frage zu kommen, wie der Bericht in Zukunft generell aufgesetzt werden kann. Ich stehe, genauso wie der zuständige Abteilungsleiter Martin Weiss, jederzeit selbstverständlich zur Verfügung.

Ich möchte nicht allzu sehr der Tagesordnung vorgreifen, darf aber trotzdem die Mög­lichkeit nutzen, mich zu Top 17 zu Wort zu melden. Es geht um einen Antrag der Grünen, den ich sehr unterstützenswert finde, ganz konkret um den Schutz der Mei­nungs­freiheit am Beispiel des Internetaktivisten Raif Badawi in Saudi Arabien, dem eine meiner Meinung nach unmenschlich harte Strafe in Saudi Arabien droht, und leider Gottes ist auch nach wie vor keine Besserung der Situation in Sicht.

Wir haben uns in diesem Einzelfall ganz bewusst massiv eingesetzt, einerseits weil wir die Strafe für höchst ungerecht erachten, andererseits aber auch, weil Einzelfälle im-


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mer die Möglichkeit bieten, auch die generelle schlechte Menschenrechtssituation in Saudi Arabien und anderen Ländern anzusprechen.

Wir haben es Gott sei Dank erreicht, dass im Mai und im Juli 2014 dann auch von europäischer Seite interveniert wurde. Ich darf mich ganz besonders bei unserer Botschaft in Riad bedanken, die sich unter teilweise nicht einfachen Bedingungen bei zahlreichen informellen Gesprächen für diesen Internetaktivisten, aber auch für viele andere Betroffene eingesetzt hat.

Insofern kann ich nur sagen, wir unterstützen den Antrag voll und ganz, und nachdem Menschenrechte ein ganz wichtiger Bereich unserer Außenpolitik sind, bin ich froh, dass es hier auch einen Schulterschluss im Parlament gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS.)

17.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Durch­schlag zu Wort. – Bitte.

 


17.56.39

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass im Gegensatz zum Außen- und Europapolitischen Bericht, der ja nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, der Tagesordnungspunkt 16, zu dem ich mich äußern möchte, einstimmig über die Bühne gehen wird.

Kurz gefasst könnte man zu diesem Abkommen, von dem wir jetzt zurücktreten, sagen: Gut gedacht, schlecht gemacht!

Die Ursprungsintention, nämlich rohstoffreichen Entwicklungsländern durch höhere Rohstoffpreise ein höheres Exporteinkommen zu ermöglichen, war ja grundsätzlich sicher eine sehr positive und sehr gute und sehr unterstützenswerte. Allerdings stand das Rohstoffabkommen ganz offensichtlich von Anfang an unter keinem guten Stern. So hat es mangels Mittel auf der einen Seite und Mitgliedstaaten auf der anderen Seite bereits zehn Jahre gebraucht, bis es überhaupt in Kraft treten konnte.

Und auch beim Inkrafttreten selbst war es eigentlich bereits absehbar, dass die Zielsetzung wohl eher im Bereich des Wünschens bleiben würde. Das hat unter anderem auch damit zu tun, dass es beispielsweise Finanzinstitute wie die Weltbank gibt, die für Forschung und Infrastruktur wesentlich höhere Mittel bereitstellen.

Was können wir daraus lernen und welche Schlüsse können wir ziehen? – Es ist, denke ich, allemal vernünftiger, darüber nachzudenken, wie man bereits vorhandene Strukturen – und besonders auch in der Entwicklungszusammenarbeit – nützt, als neue Strukturen zu erfinden, besonders, wenn sie nicht ausreichend dotiert werden können.

Der Rücktritt von diesem Abkommen ist daher ein logischer Schritt, der aber genau wie der Beitritt natürlich von uns beschlossen werden muss. Er werden daher im nächsten Jahr dann die möglichen Mittel aus dem ersten Fenster in der Höhe von 769 000 € freigegeben.

Besonders denke ich auch, dass der Aspekt, dass die jetzt noch im ersten Fenster verbliebenen Mittel anderen Zwecken oder administrativen Aufgaben zukommen könnten, den Austritt Österreichs – und das ist ein Austritt nach einer ganzen Reihe von Austritten anderer Länder wie zum Beispiel Kanada, Schweiz, Frankreich, Belgien, um nur einige zu nennen – als durchaus richtige und sinnvolle Maßnahme erscheinen


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lässt. Daher gehe ich in diesem Fall von einer Sechs-Parteien-Einigung aus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


17.59.12

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich gleich eingangs beim Herrn Außenminister bedanken, für seine Kritik an Saudi Arabien, dass er gemeint hat, dass dort die Menschenrechtssituation eine äußerst kritikwürdige ist und dass die Verurteilung des Internetaktivisten ebenfalls im höchsten Maße zu kritisieren ist. Dann stellt sich letztlich nur mehr die Frage, warum Saudi Arabien sich berufen fühlt, eine Einrichtung mitzufinanzieren, die für den interreligiösen Dialog ist. Das sollte man wirklich nach einer Evaluierung noch einmal überdenken und darüber nachdenken, ob es nicht eine unabhängige Einrichtung gibt, die sich wirklich glaubwürdig für den interreligiösen Dialog einsetzen kann. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Bayr.)

Das Zweite, das mir in diesem Zusammenhang wichtig erscheint, ist die Frage Ukraine – Russland. Ich stimme im Gegensatz zu Ihnen, Herr Minister, den Äuße­rungen des Kollegen Vavrik insofern nicht zu, als er einige andere Dinge nicht erwähnt hat, und die hätte er eigentlich erwähnen sollen.

Im heutigen „Handelsblatt“ meint der ehemalige Außenminister Genscher unter dem Titel „Entfeindet euch!“: „Stabilität in Europa gibt es nur mit Russland und nicht gegen Russland. Eine bellizistische Ost-West-Debatte erstickt jede Chance eines konstruk­tiven Dialogs. Das sollte der Westen in der Ukraine-Krise bedenken. Sonst droht ein neuer kalter Krieg.“ 

Bei der GASP-Sitzung in Rom bedienten sich die Vertreter der baltischen Länder bereits einer Rhetorik, die an den Kalten Krieg erinnerte, die unfassbar war. Ich finde, das endet letztlich mit Atomraketen auf beiden Seiten. Ich habe das dort in einer Wortmeldung auch so gesagt. Es ist eine Katastrophe für die Wirtschaft, es ist auch unmöglich, für eine Verflechtung der Wirtschaft zwischen Russland und Europa einzutreten und zugleich die NATO-Positionen immer weiter vorzurücken. (Zwischenruf des Abg. Vavrik.)

Was jetzt die ukrainische Regierung dann noch gemacht hat, nämlich Sozialleistungen und Pensionen für die ostukrainische Bevölkerung zu streichen, ist ja kontraproduktiv. Wenn ich nicht will, dass die abgleiten, darf ich doch genau das nicht machen. Das wurde auch kritisiert, zu Recht, und es gibt in diesem Zusammenhang auch andere Kritikpunkte, die man anführen kann.

Ich habe das Interview mit Putin auf ARD gesehen. Ich habe die Diskussion verfolgt. Am nächsten Tag wurde Elmar Brok, der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschus­ses der EU, im „Morgenmagazin“ des ARD interviewt. Dieses Interview war ein Aus­druck von Hilflosigkeit. Es ist im Endeffekt so, dass man jetzt von dieser Eskala­tionsstufe weg muss. Das bringt uns einfach nicht weiter. (Abg. Vavrik: Sagen Sie das dem Putin!)

Ich habe daher die Äußerungen des Ministers begrüßt, als er gesagt hat, dass jetzt Gespräche geführt werden, jetzt die substantiellen Gespräche kommen. Federica Mogherini hat auch hier in Rom gesagt, dass es diese Gespräche geben muss und dass Schluss sein muss mit der Eskalationsstrategie. Dann hat Elmar Brok gesagt: Jetzt werden wir beginnen, Sanktionen gegen die Separatistenführer zu erlassen! Gregor Gysi hat dann gesagt: Na, das ist super, warum erst jetzt? Denn das ist ja die eigentliche Zielgruppe, auf die man abzielen sollte. Nicht, dass ich Gregor Gysi über


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die Maßen schätze, aber das war eine Anmerkung, die auch ich getan hätte, wenn mich jemand gefragt hätte. Ich finde es jedenfalls ganz wichtig, dass man da Schritte setzt.

Letzter Punkt in diesem Zusammenhang: die Palästina-Frage. – Schrecklich! Das ist zu verurteilen, was da in der Synagoge passiert ist, darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Trotzdem muss man etwas hinzufügen: Diese Siedlungspolitik der Netanjahu-Regierung hat das Ziel, dass es keine Zweistaatenlösung gibt; und das ist etwas, das in Wirklichkeit gegen das langfristige Existenzinteresse Israels ist.

Denn was wird am Ende des Tages sein? – Es wird dort zu einer Majorisierung der arabischen Bevölkerung gegenüber der Bevölkerung, die jetzt in Israel die Mehrheit hat, kommen; und das wird dann nicht das sein, was viele in Israel aus ihren sicher­heitspolitischen Interessen heraus eigentlich anstreben.

Außerdem ist es ein legitimes Recht, dass es dort ein Palästina gibt. Und diese Anerkennungspolitik der Mitgliedsländer der Europäischen Union ist in der Tat die Folge dieser Politik der Netanjahu-Regierung. Das ist kein Beitrag für eine friedliche Entwicklung, für eine Zweistaatenlösung. Da können wir, glaube ich, durchaus deutlichere Worte auch von unserer Seite entwickeln, und zwar letztlich im Interesse Israels, weil wir uns ja grundsätzlich natürlich zum Existenzrecht Israels bekennen. Des­wegen sagen wir auch, dass wir da für eine Zweistaatenlösung sind.

Schlusssatz: Wer die Schlepper bekämpfen will, bezüglich Mittelmeer und Fluchtbe­wegung, der muss in Libyen ansetzen; denn Libyen ist das Problem, das ungelöst ist, und da kann man, glaube ich, noch viele Schritte setzen. Ansonsten: Weitere Unter­stützung für die aktive Außenpolitik thematisch dort, wo wir uns wirklich hundertpro­zentig auch unterstützend einbringen können! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

18.03


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


18.04.09

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Normaler­weise erwartet man von einem Außenminister, dass er anlässlich der Vorlage eines Außenpolitischen Berichts die Grundlinien der österreichischen Außenpolitik erläutert. Das hat er nicht getan. Er hat eine aktuelle Stellungnahme abgegeben; und ich frage jetzt mich und auch ihn, warum er das nicht getan hat. (Abg. Hübner: Das hat er eh! Aber ob’s richtig ist?)

Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder er will es aus bestimmten politischen Gründen nicht tun, oder er kann es mangels außenpolitischer Linie schlicht und einfach nicht tun. Meine Befürchtung ist, dass es seit der Ära Bruno Kreisky so etwas wie eine selbständige österreichische Außenpolitik nicht mehr gibt.

Versuchen wir, uns daran zu erinnern – und das ist wirklich schon lange her –, was die wesentlichen Merkmale der kreiskyschen Außenpolitik waren! Das war erstens, dass ihr sachlicher Kern eine globale Friedens- und Menschenrechtspolitik war, zweitens, dass sie hochintelligent und an den Möglichkeiten Österreichs orientiert war, und drittens, dass sie im hohen Maße unabhängig war. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sind nach wie vor die Voraussetzungen einer aktiven österreichischen Außenpolitik.

Wenn ich mir jetzt von Ukraine, Russland bis Kurdistan, Türkei, Syrien die öster­reichischen Initiativen oder auch Unterlassungen anschaue, dann stelle ich fest, dass das manchmal im Kern durchaus friedens- und menschenrechtsorientierte Politik ist, dass es aber mit Sicherheit kein durchgehendes Konzept insofern gibt, als spezifische österreichische Möglichkeiten intelligent genutzt und in den Dienst größerer Initiativen gestellt werden. Und eines gibt es schon gar nicht: eine unabhängige Außenpolitik.


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Das Kernproblem der österreichischen Außenpolitik im Konflikt Ukraine – Russland ist mit Sicherheit die fehlende Unabhängigkeit. Es ist eine lange und schlechte Tradition von ÖVP-Außenministern, letzten Endes mit der US-Politik und ihren Verbündeten mitzulaufen. Es ist im Kern Mitläuferpolitik. Das war ein Riesenproblem beim Konflikt zwischen Russland und Ukraine, denn die politische Aggression ist in der allerersten Phase eindeutig vom Westen, und hier vor allem von den USA, ausgegangen. (Abg. Vavrik: Was?!)

Es war immer klar, dass der heikle Punkt die Antwort auf die Frage ist: Gibt es einen bündnisfreien militärischen Korridor rund um Russland? Und die USA mit ihren Ver­bündeten haben die Frage mit Nein beantwortet, trotz vorhergehender anderer Ver­sprechen.

Dass darauf eine russische militärische, völkerrechtswidrige Aggression gefolgt ist, war nicht das Recht Russlands (Zwischenrufe bei der ÖVP); das geht viel weiter als das, was die USA und ihre Verbündeten getan haben. Aber die österreichische Rolle wäre doch die traditionelle Rolle eines Blockfreien, eines Neutralen gewesen (Abg. Vavrik: Wir sind nicht in den siebziger Jahren!), auf der Suche nach und mit dem Vorschlag von eigenständigen Lösungen. Und genau das ist nicht passiert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Vavrik: Wir leben im 21. Jahrhundert! Blockfrei gibt es nicht mehr!)

In Kurdistan, Türkei geht es um eine völlig andere Frage. Das ist keine Blockkon­frontation. Das ist die Frage, wie in einer der schwierigsten, heikelsten und gefähr­lichsten Regionen dieser Welt politisch agiert wird und welche Rolle hier wieder ein kleines, niemanden bedrohendes, reiches Land spielen kann. Da geht es neben der Palästina-Frage um die Antwort auf eine Frage, und die heißt Kurdistan. Und das ist heute nicht mehr wie vor 25 Jahren die Frage der Anerkennung der kurdischen Anliegen; das haben wir geschafft: durch große Vernetzungen, viele Aktionen wie auch jetzt die Türkeireise, an der ja einige Abgeordnete dieses Hauses – meine Kollegin Berivan Aslan, Kollege Schieder und andere – teilgenommen haben.

Jetzt geht es um eine andere Frage: Wie gehen wir mit der Frage nach einem kur­dischen Staat oder ersten Schritten in Richtung eines kurdischen Staates in Süd­kurdistan um? Wie gehen wir mit der Frage nach der Autonomie in den kurdischen Gebieten, vor allem in der Türkei, aber auch im Iran und in Syrien um? Und wie gehen wir mit der PKK um?

Schafft es unser Außenministerium, so wie damals Bruno Kreisky gegenüber der PLO, einmal zu sagen: Wir müssen einen Dialog mit der PKK beginnen – auch wenn es anderen nicht passt –, weil sie letztendlich die Vertreterin der Kurden im Staatsgebiet der Türkei ist! Traut sich das die österreichische Außenpolitik? Das ist die Frage an den Außenminister.

Ein Bruno Kreisky hat diese Frage angesichts Palästinas mit Ja beantwortet, ein Außenminister Kurz stellt diese Frage zumindest öffentlich noch gar nicht. Ich hoffe, da kommt es zu einer Initiative, und ich hoffe, da kommt es auch zu Eigenständigkeit und Mut.

Eine letzte kurze Bemerkung noch zum Blogger Raif Badawi in Saudi-Arabien: Es ist wunderbar, wenn wir heute alle gemeinsam eine Resolution beschließen. Das ist ein wichtiges Signal! Aber was ist von der Errichtung eines saudischen Zentrums mit österreichischer Unterstützung mitten in Wien zu halten, wenn aus politischen und religiösen Gründen in Saudi-Arabien Menschen hingerichtet werden, wenn dieser Blogger eingesperrt wird, wenn jeder, der an Demokratie, Menschenrechte und Gleich­berechtigung der Frauen denkt, mit Gefängnisstrafen rechnen muss? Da finanzieren wir quasi einen Pseudo‑, Schein‑ und Verharmlosungsdialog mit!


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Darauf gibt es nur eine Antwort, und diese lautet: Entweder werden die Menschen­rechte, die religiösen Rechte und die Frauenrechte in Saudi-Arabien respektiert, oder wir sperren diesen saudischen Laden in Wien zu – aus, Schluss und basta! (Beifall bei den Grünen.)

So einfach und so klar ist die Geschichte, nur leider nicht für unseren Außenminister: Er führt immer dort Dialoge, wo es längst keine Dialoge mehr gibt, und drückt sich vor Entscheidungen, die auch im Interesse Österreichs längst zu treffen wären. – Deswegen wünsche ich Ihnen, Herr Außenminister Kurz, vor allem eines, nämlich Mut, denn diesen werden Sie brauchen! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Kurz hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.11.17

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilz, ich bin eigentlich nicht bekannt dafür, dass ich im Parlament das Rederecht möglichst oft an mich reiße und dann möglichst lange rede. – Mit Ihrer Rede haben Sie gerade wirklich viel Mut bewiesen, aber das war nicht unbedingt richtig und auch nicht notwendig! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Beifall des Abg. Vavrik.) Daher möchte ich doch die Gelegenheit wahrnehmen, hier einiges, was mir ganz besonders aufgefallen ist, noch einmal zurechtzurücken.

Sie haben gesagt, dass die Aggression in diesem Konflikt von Amerika und Europa ausgegangen ist. – Ich hoffe sehr, Herr Abgeordneter, dass Sie das nicht wirklich ernst meinen, denn es wäre hochgradig peinlich, wenn ein Abgeordneter des österreichi­schen Parlaments so eine Aussage wirklich ernst meint! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vavrik.)

Herr Abgeordneter Pilz, Sie haben darüber hinaus gesagt: Österreich ist diesbezüglich nicht unabhängig. – Sie haben insofern recht, als wir Teil der Europäischen Union sind und hiermit die Verpflichtung haben, die Entscheidungen, die von den Staats- und Regierungschefs oder von den Außenministern gemeinsam getroffen werden, auch mitzutragen. Aber wir haben die Möglichkeit, auch mitzugestalten! Diese Rolle haben wir sehr aktiv wahrgenommen, und zwar nicht nur, indem wir während unseres Euro­paratsvorsitzes die Ersten waren, die in Österreich den russischen und den ukraini­schen Außenminister zur Zeit dieses Konflikts an einen Tisch gebracht haben, sondern auch weil wir innerhalb der Europäischen Union mit Frank-Walter Steinmeier und vielen anderen zu jenen gehören, die stets darauf gedrängt haben, dass es neben Sanktionen auch einen Dialog gibt. – Wenn Sie also der Meinung sind, dass wir diejenigen sind, die die amerikanische Politik vertreten, dann ist Ihre Aussage entwe­der auf Unwissenheit zurückzuführen, oder Sie sagen hier einfach absichtlich die Unwahrheit! (Beifall bei der övp. – Abg. Rädler: Wenn er dieser Meinung ist, dann ist er eben Kommunist!)

Wenn Sie sich die internationale Medienberichterstattung ansehen und auch verfolgen, wie die Diskussion in den unterschiedlichsten europäischen Ländern geführt wird, dann werden Sie feststellen, dass es viele Staaten gibt – etwa Polen, die baltischen Staaten und einige andere –, die eine sehr harte Position gegenüber Russland einnehmen, dass es viele Staaten gibt, die sich eher in der Mitte befinden, und dass es eine Gruppe gibt, der auch Österreich angehört, und zwar zu Recht angehört, die sagt, es gibt zwar die Notwendigkeit, mit Sanktionen zu reagieren, Sanktionen sind aber kein Selbstzweck, und daher braucht es auch jede Initiative, die helfen kann, um das


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Gespräch mit Russland aufzunehmen. In dieser Gruppe war Österreich von Beginn an, und daher kann es hoffentlich nicht ganz ernst gemeint sein, wenn hier behauptet wird, dass wir eine harte Linie einnehmen und die Linie der Amerikaner vertreten!

Ich darf vielleicht noch, weil ich das vorhin vergessen habe, auf die Anmerkung der Frau Abgeordneten Windbüchler-Souschill eingehen: Sie haben vollkommen recht! Die EU‑Mission in der Ukraine ist sinnvoll, und ich bin auch stark der Meinung, dass wir diese unterstützen sollten. Wir haben daher auch schon bei der Europäischen Union – vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates und auch des Parlaments – bekannt gegeben, dass wir uns vorstellen können, diese Mission mit fünf Personen aus dem Innenministerium zu unterstützen. Es gibt diesbezüglich noch Abstimmungsbedarf in der Bundesregierung, aber Sie haben vollkommen recht, wenn Sie einfordern, dass es diese Mission geben sollte, weil diese, wie ich glaube, sehr hilfreich sein kann.

Zu unserer Verteidigung kann ich nur sagen, dass wir die OSZE‑Mission, von welcher meiner Meinung nach auch sehr wichtige Arbeit geleistet wird, von Anfang an mit unterstützt haben und dass wir nach wie vor federführend und für unsere Größen­verhältnisse auch sehr aktiv unterstützend dabei sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


18.15.15

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute den Außenpolitischen Bericht 2013, in dem Ent­wicklungszusammenarbeit ein großer Schwerpunkt ist. Österreich setzt sehr wichtige Zeichen bei der Friedensvermittlung, bei der Friedenssicherung und bei der Ermög­lichung des Zugangs zu Wasser. Das ist auch ein Schwerpunkt der Austrian Develop­ment Agency und vor allem von Wirtschaftspartnerschaften, welche der Garant für eine Weiterentwicklung in den betroffenen Ländern sind.

Derzeit wird schon an der Basis für die Erstellung des nächsten Berichts gearbeitet. Es wird derzeit im Außenministerium ein Dreijahresprogramm entwickelt, und es ist Sebastian Kurz zu verdanken, dass die Entwicklung dieses Programms im Sinne einer Gesamtstrategie unter Einbindung aller Ressorts und auch der NGOs stattfindet. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt auch in Richtung einer Gesamtfinanzierung, denn Entwicklungszusammenarbeit ist auch eine Gesamtverantwortung der Bundes­regierung.

2015 wird das Europäische Jahr für Entwicklung sein, und in diesem Zusammenhang wird Österreich federführend durch das Außenministerium Bewusstseinsbildung durch­führen.

Mir wäre auch wichtig, dass es viele Möglichkeiten gibt, dass sich die Bevölkerung beziehungsweise die Zivilgesellschaft aktiv an der Entwicklungszusammenarbeit beteiligen kann, denn es ist dies kein Programm für eine kleine ausgewählte NGO-Gruppe. Im Hinblick darauf ist es wichtig, dass das freiwillige soziale Jahr auch in Ent­wick­lungsländern möglich sein wird. Wenn nämlich gerade Jugendliche dort leben und Erfahrungen sammeln, ist das für sie lebensentscheidend, und sie werden dieses Bewusstsein auch nach Österreich mitbringen und sich auch hier weiterhin engagieren. Das hat sich auch bei anderen Jugendlichen gezeigt, die ein solches Programm gemacht haben.

Auf einen wichtigen Punkt möchte ich noch eingehen, nämlich auf die Beschaffung: Wenn der Bund einkauft, dann soll – wie wir erst vor Kurzem hier im Hause diskutiert


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haben – nicht nur nach dem Billigstangebot bewertet werden, sondern nach dem Bestangebot, und wenn es um Entwicklungszusammenarbeit geht, dann heißt das, dass Fair‑Trade‑Produkte gekauft werden. Das gilt auch für den Staat Österreich, der eine Vorbildfunktion haben sollte.

Meine Damen und Herren, nächstes Jahr, das Europäische Jahr für Entwicklung steht unter dem Motto: „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“. – Wie wir mit der Welt umgehen, wie wir auch unterstützen und helfen, ist ein Zeichen der Würde. In diesem Sinne ist es mir auch ein Anliegen, dass die Menschenwürde in der österreichischen Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


18.20.32

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Der Außen- und Europapolitische Bericht 2013, den wir heute diskutieren, gibt einen durchaus guten Überblick über die außenpolitischen und europapolitischen Geschehnisse.

Eine Anregung möchte ich allerdings doch noch unterbreiten – ich habe diese übrigens vor zwei Jahren auch schon Ihrem Vorgänger gegeben –: Besonders bei den Berich­ten, die sicherheitspolitische Themen behandeln und die Entwicklung in Krisenregionen zeigen, fehlt mir oft die frauenpolitische Dimension, und damit fehlt ein wichtiger Aspekt, um die Krisen und auch die Wege aus den Krisen besser verstehen zu können.

2015 wird die UN-Resolution 1325, mit der eine bessere Partizipation von Frauen in der internationalen Sicherheitspolitik eingefordert wird, 15 Jahre alt, aber noch immer ist diese Partizipation viel zu gering, und noch immer ist die wichtige Rolle von Frauen für das Konfliktmanagement, die Friedensstiftung und die Friedenserhaltung zu wenig spürbar und zu wenig sichtbar gemacht worden. – Ich glaube, das Außenministerium könnte durch das Aufnehmen dieser frauenpolitischen Dimension besser und stärker auch für dieses Thema sensibilisieren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Im Zusammenhang mit der Ukraine hat sich der Bericht 2013 mehr auf die wirt­schaftliche Dimension der Annährung beschränkt und ist weniger auf die geostrate­gische Dimension eingegangen. Ich glaube, das wäre aber wichtig gewesen! Dieser geopolitische Aspekt ist jedoch völlig verkannt worden, was aus heutiger Sicht wohl durchaus ein Fehler war.

Im Hinblick auf die Krise in der Ukraine möchte ich auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Position, die der Außenminister und auch der Bundeskanzler ein­nehmen, sehr zu begrüßen ist, denn es steht ja außer Frage – das haben wir heute schon gehört –, dass die EU‑Staaten gegenüber Russland einer starken Stimme sprechen müssen. Mit dieser Stimme sollte aber kein Konfrontationskurs eingeschla­gen werden, sondern wir brauchen, wie es Genscher formuliert hat, eine Abrüstung der Worte. Das wäre in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Wir müssen auf Dialog und dürfen nicht auf Konfrontation setzen.

Was brauchen wir auch? – Wir brauchen einfach mehr OSZE und weniger NATO in dieser Krise. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Hübner.)

Frieden gibt es nicht durch militärische Blöcke, sondern letztendlich nur durch kulturelle und wirtschaftliche Brücken. Und diesem Hoffnungsschimmer, der durch Mogherini und


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Außenminister Steinmeier bewirkt wird, müssen wir Vorschub leisten. Ich hoffe, dass es eine Möglichkeit gibt, diesbezüglich in einen Dialog einzutreten.

Ganz kurz noch zur Lage in Syrien und im Irak: Diese Lage ist weiterhin furchtbar. Für Österreich und für uns, für die SPÖ, stehen weiterhin die Unterstützung und die Solidarität mit den von Terror bedrohten KurdInnen, SyrerInnen und IrakerInnen an oberster Stelle, und zwar im diplomatischen, im zivilen und im humanitären Bereich.

Eines möchte ich noch hinzufügen: Ich halte es für völlig überflüssig, wenn eine rechte Partei hier, nämlich die FPÖ, die humanitäre Hilfe von der jeweiligen Religionszu­gehörigkeit abhängig macht. Damit stellen Sie sich nämlich letztendlich auf dieselbe Stufe mit ISIS, und das ist unserer demokratischen und offenen Gesellschaft in Öster­reich nicht würdig! – Danke. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Sie können das Interview des Herrn Strache ja nachlesen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurt­scheller. – Bitte.

 


18.25.05

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Ich beziehe mich in meiner Rede auf den Entschließungsantrag, den der Außenpolitische Ausschuss im Zuge seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen hat. Es ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit, mich bei allen Ausschussmitgliedern dafür zu bedanken, dass sie sich für den Schutz der Menschen in den kurdischen Gebieten Syriens ausgesprochen haben.

Sie alle miteinander haben mit diesem Antrag die Errichtung eines humanitären Korri­dors gefordert, mit welchem die Versorgung der Menschen in und um Kobanê gesichert werden soll. Dieser Korridor ist unbedingt notwendig, davon konnte ich mich bei meiner Reise an die türkisch‑syrische Grenze überzeugen.

Herr Kollege Pilz, bei dieser Gelegenheit möchte ich mich jetzt ganz persönlich bei Ihnen vorstellen: Ich bin die andere, die auch noch mit war! Ich bin die von der ÖVP, und ich bin der lebende Beweis dafür, dass sich auch die ÖVP und unser Herr Außen­minister sehr stark dafür interessieren, wie es den Kurden, den jesidischen Kurden und den Christen in diesem Gebiet geht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) – Danke schön.

Kollegin Berivan Aslan und Herr Klubobmann Schieder von der SPÖ haben bereits bei der letzten Sondersitzung – Herr Schieder auch heute – über unsere Reise berichtet, und auch ich möchte die Gelegenheit noch einmal nützen, um Ihr aller Augenmerk auf die Lage der Menschen in der Region Rojava in Syrien, aber auch im kurdischen Teil der Türkei zu lenken: Das Bild, das sich uns in dem Krisengebiet geboten hat, war wirklich dramatisch und ganz furchtbar.

Hundertausende Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind in die benachbarte Türkei geflüchtet, der Großteil wird allein von den kurdischen Gemeinden und der kurdischen Bevölkerung untergebracht und versorgt. So kommt zum Beispiel in der Stadt Suruç, nahe der Grenze zu Kobanê, ein Flüchtling auf einen Einwohner. Man kann sich also vorstellen, dass die Versorgung der Flüchtlinge an ihre Grenzen stößt, und jede weitere Woche bedeutet eine absolute Herausforderung für die Bevölkerung.

Was mich aber neben der ganz großen Hilfsbereitschaft des kurdischen Volkes so sehr beeindruckt hat, war der Wille, alles dafür zu tun, dass diese Region eine demo­kratische Entwicklung erfahren kann. Bei allem Leid und bei allem Chaos wurde in allen Gesprächen mit den verschiedenen Vertretern ganz klar, dass dieses Volk,


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gemeinsam mit allen Minderheiten, alle Bestrebungen setzt und unbedingt einen Weg finden will, möglichst autonom und in Frieden leben zu können.

Daher möchte ich Sie alle hier im Parlament und auch Sie, Herr Minister, ganz herzlich bitten, sich dafür einzusetzen, dass erstens ganz schnell humanitäre Hilfe in diese Region gelangt und dass wir zweitens die Kurden und die Minderheiten in der Region weiterhin unterstützen, einen demokratischen Weg in die Zukunft zu finden.

Abschließend möchte ich noch auf die syrischen Flüchtlinge eingehen, die hier in Österreich um Asyl angesucht haben, beziehungsweise jene, die sicherlich in nächster Zeit noch ankommen werden: Diese Menschen haben Schreckliches erlebt. Sie haben ganz furchtbare Dinge durchgemacht, und wir alle können sicher sein, dass die Flucht für sie nur die allerletzte Alternative war. Daher brauchen sie unsere uneingeschränkte Unterstützung, und ich möchte Sie alle dazu aufrufen, in Ihrem Umfeld und gemäß Ihren Möglichkeiten darauf einzuwirken, dass die Österreicherinnen und Österreicher diesen Kriegsflüchtlingen positiv entgegenkommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Vavrik.) – Danke schön.

Sehr geehrter Herr Minister, Ihnen möchte ich ganz herzlich für Ihren Einsatz für die verfolgten Menschen und für Ihre eindeutigen Stellungnahmen gegen Radikalisierung und gegen die Terrororganisation IS danken. Bitte lassen Sie auf keinen Fall nach, und nützen Sie jede Gelegenheit, in den EU-Gremien auf die Lage der Menschen im türkisch‑syrischen Grenzgebiet hinzuweisen! Eine nachhaltige Verbesserung der Lage kann nur durch internationalen Druck erwirkt werden, und ich weiß von meiner Reise, dass die Kurden ganz fest auf die Unterstützung durch Österreich hoffen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.

 


18.30.01

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen der Kollegin Pfurtscheller waren berührend, und ich bin mir sicher, dass das österreichische Volk auch hier Solidarität zeigen wird, welche es schon in vielen anderen schwierigen Situationen bewiesen hat – ob es die Ungarnkrise war, ob es Bosnien war, oder auch bei anderen Gelegen­heiten.

Es ist jetzt zirka ein Jahr her, als in Wien, hier im Parlament, der Europarat zu Gast war. Das Standing Committee, das Presidential Committee der Parlamentarischen Ver­sammlung des Europarates mit 47 Mitgliedstaaten hier in Wien getagt. Nahezu zeit­gleich war auch der damalige Präsident der Ukraine, Janukowitsch, hier zu Gast. Es wurde noch debattiert: Wie wird es aussehen, wenn die Ukraine das Assoziierungs­übereinkommen mit der EU ratifiziert?!

Die Zeit hat dann eine andere Geschichte geschrieben. Es gab die Unruhen am Maidan-Platz, und was folgte, können wir nach wie vor immer wieder in den Zeitungen lesen.

In dieser Zeit, von November 2013 bis Mai 2014, hat Österreich seit 1993 erstmals wieder den Vorsitz im Europarat innegehabt. Ich muss diesbezüglich allen ein Kompl­iment machen, ob das Bundeskanzler Faymann war, der in Straßburg zu Gast war und erklärt hat, dass die Maßnahmen, die im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit gesetzt wurden, auf großes Interesse gestoßen sind, oder Außenminister Kurz, der dann mit dem Generalsekretär des Europarates nach Kiew gereist ist, um Vorschläge zu machen, um Lösungsansätze anzubieten.


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Auch Heinz Fischer war im Europarat mit einer viel beachteten Rede zu Gast, in der er auch den Vorschlag machte, die Möglichkeit, dass die Ukraine neutral wird, zu prüfen. Der Vorschlag wurde leider nicht angenommen, aber es war eine viel beachtete Rede, und Heinz Fischer hat sich dort im Europarat als großer Staatsmann präsentiert, in dieser Friedensorganisation der 47 Staaten. Er hat mit seinem Wissen über die euro­päische Geschichte brilliert; und in den Gängen hat man oft gehört – und das war nicht ein Kompliment, das nur so ausgesprochen wurde –: Ihr könnt stolz auf diesen euren Bundespräsidenten sein! (Abg. Schönegger in Richtung SPÖ –: Kein Applaus?!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn heute vom Herrn Außenminister angekündigt wurde, dass der Dialog weitergehen wird, dass durch die neue Außenbeauftragte Federica Mogherini nun die Gespräche weitergehen werden, dass weiterhin mit der Ukraine und mit Russland nach einer Lösung gesucht wird, die nicht zum Kalten Krieg führt, so ist das eine gute Nachricht. Ich hoffe, dass diese Gespräche zu einem friedlichen Fortgang führen werden. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.33

18.33.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, den vorliegenden Bericht III-106 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 294 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend Schutz vor IS-Terror und Versorgung der Stadt Kobanê.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 55.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 208 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

18.35.0217. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 594/A(E) der Abge­ord­neten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi! (296 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


18.35.27

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Viele von Ihnen wissen ja bereits von der dramatischen Geschichte des saudischen Bloggers Raif Badawi. Er ist von einem


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saudischen Gericht zu zehn Jahren Haft, 1 000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 1 Million Riad oder umgerechnet 191 000 € verurteilt worden, weil er auf einer Inter­netseite über die Gleichwertigkeit der Religionen geschrieben hat. Er habe Muslime, Christen, Juden und Atheisten als gleichwertig bezeichnet, was nicht unge­straft bleiben dürfe, hieß es in einem Rechtsgutachten, das Badawi zu einem Ungläubigen erklärte. Darauf steht in Saudi-Arabien die Todesstrafe.

Es ist gut so, dass wir im Ausschuss eine einhellige Meinung dazu gefunden haben, diesen Entschließungsantrag, der von den Grünen eingebracht wurde, zu unterstützen.

Worum geht es? – Es geht um Meinungsfreiheit, es geht um Religionsfreiheit. Schick­sale wie dieses zeigen uns, dass das, was wir in Österreich als selbstverständlich ansehen, global gesehen nach wie vor ein großes Problem darstellt.

Erst kürzlich wurde von „Kirche in Not“ die Studie zur Religionsfreiheit 2014 vorgestellt, die alle zwei Jahre alle Religionsgruppen unter die Lupe nimmt. Darin heißt es, dass in 81 von 196 untersuchten Ländern die Religionsfreiheit massiv und in 35 Ländern proble­matisch beeinträchtigt ist. Nur in 80 Ländern ist in puncto Religionsfreiheit kein Anlass zur Sorge erkennbar. Das bedeutet, dass wir weltweit, was die freie Meinungs­äußerung in puncto Glauben betrifft, massive Menschenrechtsverletzungen vorfinden.

Umso wichtiger ist es, dass wir sowohl in bilateralen Gesprächen als auch gemeinsam auf europäischer Ebene verstärkt initiativ werden, um derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuzeigen. Mit unserem Außenminister Sebastian Kurz haben wir einen hervorragenden Repräsentanten, der durch diverse Initiativen bereits gezeigt hat, dass er den interreligiösen Dialog aktiv lebt. (Zwischenruf des Abg. Doppler.)

Das Engagement des Herrn Bundesministers für Religions- und Meinungsfreiheit hat dazu geführt, dass sich Österreich zu einer Drehscheibe des Dialogs entwickelt hat. Wir nehmen hier eine aktive Vorreiterrolle ein. Herzlichen Dank, Herr Minister, für diesen nachhaltigen Beitrag zu einer globalen Vertrauens- und Friedenssicherung! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn allerdings Menschenrechte aufs Gröbste missachtet werden, dann müssen wir reagieren und dürfen nicht wegschauen! Raif Badawi hat nichts anderes gemacht als die Gleichwertigkeit aller Religionen öffentlich darzustellen. Dafür wurde er in Saudi-Arabien verhaftet und verurteilt.

Dieser Entschließungsantrag, der von uns allen hier im Hause unterstützt wird, ist ein wichtiges Zeichen des Öffentlichmachens einer nicht zu tolerierenden Verletzung des Menschenrechtes auf freie Meinungsäußerung und auf freie Religionsausübung. Dies zeigt die Geschlossenheit unseres Landes in dieser Angelegenheit, und ich hoffe, dass auch die Breitenwirkung darüber hinaus auf europäischer Ebene, aber auch inter­national gegeben sein wird.

Religionen dürfen niemals, mit welchen Argumenten auch immer, als Grundlage für Gewalt missbraucht werden. Das sollte die zentrale Botschaft von heute sein. Religio­nen stehen im Dienst des Friedens. Deshalb ist auch die Freiheit der Religion uner­lässlich und damit verbunden auch der wechselseitige Respekt. Ich bitte um breite Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


18.39.48

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat den Fall des Bloggers Raif Badawi schon geschildert. Ich habe übrigens, das sei nur kurz erwähnt, im Mai 2014 einen Brief an


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das Abdullah Zentrum für interreligiösen Dialog gerichtet und um Stellungnahme zu diesem menschenrechtlich bedenklichen Vorfall ersucht. Bis heute herrscht Schweigen im Wald, offensichtlich sind die Herrschaften mit anderen Dingen beschäftigt.

Lassen Sie mich ein bisschen auf die Hintergründe dieses Falles eingehen. Saudi-Arabien kommt ganz oft in die Schlagzeilen, was Menschenrechtsverletzungen betrifft. Es gibt jede Menge Repressalien, nicht nur gegenüber Bloggern, sondern auch gegenüber MenschenrechtsverteidigerInnen, FrauenrechtsaktivistInnen, sogar gegen Frauen, die Auto fahren. Es werden sehr viele Menschen gesteinigt, gefoltert, zum Tode verurteilt wegen aller möglichen Delikte, auch wegen des Abfalls vom Glauben. Zu diesen Steinigungen und Folterungen sei gesagt, dass Saudi-Arabien übrigens im September 1997 die Anti-Folter-Konvention ratifiziert hat. So viel zum Ernstnehmen dieses internationalen Abkommens.

Was seit heuer das strukturierte Menschenrechtsverletzen durch den Staat noch leichter macht, ist ein im Februar in Kraft getretenes Anti-Terror-Gesetz, das übrigens auch auf Raif Badawi angewandt worden ist, obwohl er zu dem Zeitpunkt, Februar 2014, die ihm vorgeworfenen – unter Anführungszeichen – „Taten“ schon längst begangen hat. Aber dieses Anti-Terror-Gesetz hat einige sehr flexible Paragrafen, die alle mit drakonischen Strafen bedroht sind. Zum Beispiel gibt es das Delikt des Störens des öffentlichen Friedens, das Destabilisieren der Sicherheit der Bevölkerung, die Gefährdung der nationalen Einheit und die Beschädigung der Reputation des Staates.

Bis Ende Oktober, also bis vor zwei Wochen, ist nur im Jahr 2014 bereits an 60 Men­schen in Saudi-Arabien die Todesstrafe exekutiert worden, unter anderem wegen solcher eben genannter Delikte aus dem Anti-Terror-Gesetz. Das ist absolut untolerier­bar.

Noch ein Nachsatz zur Medienfreiheit, zur Meinungsfreiheit: Im Press Freedom Index ist Saudi-Arabien von 180 Ländern auf Platz 164 gelistet, also es steht sehr schlecht um die Meinungsfreiheit in Saudi-Arabien. Allerdings ist weltweit leider generell zu beobachten, dass Medien- und Meinungsfreiheit intensiv unter Druck kommen. Es ist erschreckend, dass das Committee to Protect Journalists berichtet, dass 90 Prozent der Täter und Täterinnen, die Journalisten und Journalistinnen ermorden, ungestraft bleiben. Sehr oft stehen auch Staaten hinter der Ermordung von JournalistInnen.

Das heißt, wir brauchen einerseits eine Gleichstellung von Bloggern und Bloggerinnen mit JournalistInnen, was den Schutz betrifft, aber es ist auch absolut notwendig, dass wir unseren Beitrag dazu leisten, dass starke demokratische Institutionen aufgebaut werden, eine starke Zivilgesellschaft, und dass Presse- und Meinungsfreiheit wirklich überall greifen kann, nicht nur in Saudi-Arabien, sondern überall auf der Welt. Es wird sicher noch weitere Initiativen dafür benötigen. Ich hoffe, dass sie genauso einstimmig getragen werden wie die heutige. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)

18.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.43.21

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Auch wenn es für ein Parlament immer ein bisschen problematisch ist, Beschlüsse an Einzelfällen aufzuhängen, werden wir diesem Antrag der Kollegin Windbüchler-Souschill gegen die Bestrafung des Bloggers Raif Badawi natürlich zustimmen.

Ich werde aber die Gelegenheit nutzen und am Ende meiner Rede einen weiter­führenden Antrag dazu einbringen, weil wir der Meinung sind, dass wir es uns nicht so


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einfach machen sollten, dass wir den Außenminister beauftragen, sich für Einzelfälle einzusetzen. Wenn es um Menschenrechte geht, wenn es um die bürgerlichen Freiheiten geht, erwarten wir uns von unseren österreichischen Vertretern im Ausland, allen voran vom Außenminister, dass auf unsere Werte stetig hingewiesen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer – auch vor dem Hintergrund der Diskussion um das König Abdullah Dialogzen­trum –, so wie Saudi-Arabien, bis heute als enger Verbündeter der westlichen Werte­gemeinschaft angesehen wird und wer einer der politisch privilegierten Ansprech­partner der europäischen Länder im Nahen Osten ist, der muss es sich dann aber auch von seinen Partnern gefallen lassen, immer wieder auf die eigenen Menschenrechts­defizite hingewiesen zu werden.

Ihnen liegt mein Antrag vor: Wenn man sich nur den Länderkurzbericht aus 2013 von Amnesty International zu Saudi-Arabien durchliest, dann weiß man, wie in Haft gefoltert wird, wofür Prügelstrafen in Saudi-Arabien verhängt werden: Alkoholmiss­brauch, Verleumdung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Sexualdelikte werden mit Prügelstrafe bezahlt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube – wenn wir wieder an diesen Blogger Raif Badawi denken –, wir können uns das nicht einmal ansatzweise vorstel­len, wie es ist, wenn man 1 000 Peitschenhiebe bekommt. Das sind 20 mal je 50 Peit­schenhiebe alle zwei bis vier Wochen, das sind mehr als eineinhalb Jahre. Wenn man freitags herausgezerrt wird und 50 Peitschenhiebe bekommt, wenn man das überlebt, physisch, dann, glaube ich, können wir uns nicht einmal ansatzweise vorstellen, was da ab dem zweiten Mal psychisch mit so einem Menschen passiert.

Darum erwarte ich mir auch, und da erwähne ich jetzt gar nicht die Todesstrafe, dass sich angesichts dieser Umstände der österreichische Außenminister nicht nur mit Einzelfällen befasst, sondern dass immer wieder, bei jedem Treffen, bei jeder Konfe­renz, bei jeder bilateralen, bei jeder multilateralen Gelegenheit, wo es ein Zusam­men­treffen mit saudi-arabischen Repräsentanten gibt, auf diese Missstände hinge­wiesen wird.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp den menschenrechtswidrigen Strafen in Saudi-Arabien

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird ersucht, sich bei den Behörden Saudi Arabiens mit Nachdruck für die umgehende Abschaffung aller mit den Grundprinzipien der Menschenrechte unverein­barer Strafen – insbesondere das öffentliche Enthaupten, Steinigen und Auspeit­schen – einzusetzen und auch auf internationaler Ebene Verbündete für dieses Anlie­gen zu suchen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

18.47

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 196

Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Haider eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haider, Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

betreffend Stopp den menschenrechtswidrigen Strafen in Saudi Arabien

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi! (296 d.B.), TOP 17., in der 51. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 20.11.2014

Saudi Arabien wird bis heute als „enger Verbündeter der westlichen Wertegemein­schaft“ behandelt und ist einer der „politisch privilegierten Ansprechpartner“ der euro-päischen Länder im Nahen Osten.

Amnesty International schreibt im Länderkurzbericht 2013 über Saudi Arabien unter https://www.amnesty.de/kurzinfo/2013/5/saudi-arabien auszugsweise wie folgt:

3. FOLTER UND MISSHANDLUNGEN IN HAFT

Obwohl Saudi-Arabien dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (kurz: Anti-Folter-Konvention) mit Vorbehalten beigetreten ist, sind Folterungen und Misshandlungen weit verbreitet. Zu den angewendeten Foltermethoden zählen Stock­schläge, Quetschungen, das Aufhängen von Gefangenen an den Handgelenken, Schlaf­entzug und Beleidigungen. Die weit verbreitete Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt leistet der Folter Vorschub. Folter dient u.a. dazu, Gefangene einzuschüch­tern und „Geständnisse“ zu erpressen, die dann vor Gericht anerkannt werden. Foltervorwürfen wird nicht nachgegangen.

4. GESETZLICH VERHÄNGTE KÖRPERSTRAFEN

Alkoholmissbrauch, Verleumdung, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Sexual­delikte werden mit der Prügelstrafe geahndet, teilweise zusätzlich zu anderen Strafen. Selbst Kinder und Jugendliche sind hiervon betroffen, obwohl Saudi-Arabien die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) unterzeichnet hat. Die Auspeitschungen finden öffentlich statt und werden von der Religionspolizei (al-Mutawwa’in), dem „Komitee für die Verbreitung von Tugend und die Verhinderung des Lasters“, durchgeführt. Strafen von 200 bis 400 und mehr Peitschenhieben sind nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Angeklagte zu 1000 – 2500 Peitschenhieben verurteilt. Die Strafe wird in der Regel in Intervallen von 30 bis 50 Hieben alle zwei bis vier Wochen vollstreckt. Die Schari`a-Gesetzgebung sieht in Saudi-Arabien immer noch Amputationsstrafen vor. Dazu zählen die Amputation der rechten Hand oder beider Hände bei Diebstahl sowie sogenannte Kreuzamputationen (rechte Hand und linker Fuß) bei Wiederholungstätern.

5. TODESSTRAFE

Die Todesstrafe wird für eine Reihe von Vergehen verhängt, z.B. für Mord, Ehebruch, Vergewaltigung, bewaffneten Raubüberfall, Sabotage, Verschwörung, "Hexerei", sowie für Abfall vom islamischen Glauben (Apostasie). 1987 dehnte Saudi-Arabien den Anwen­dungsbereich der Todesstrafe auf Drogenschmuggel, -handel und -besitz aus. Im Jahr 2011 wurden mindestens 69 Hinrichtungen bekannt, 2012 betrug die Zahl der Hingerichteten mindestens 79. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher. Die Hinrichtungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 197

werden überwiegend durch Enthauptung des Verurteilten durch das Schwert vollzogen und finden öffentlich statt, zumeist nach dem Freitagsgebet. Saudi-Arabien stimmte wiederholt gegen die Resolutionen der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.

Obwohl Saudi-Arabien die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, werden immer noch Jugendliche, die zur Tatzeit minderjährig waren, zum Tode verurteilt und hinge­richtet. Im März 2013 wurden in Abha im Süden Saudi-Arabiens sieben Männer hingerichtet, darunter zwei mutmaßlich zur Tatzeit Minderjährige.

Angesichts dieser Umstände reicht die bloße Befassung mit Einzelfällen nicht aus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird ersucht, sich bei den Behörden Saudi Arabiens mit Nachdruck für die um­ge­hende Abschaffung aller mit den Grundprinzipien der Menschenrechte unver­einbarer Strafen – insbesondere das öffentliche Enthaupten, Steinigen und Auspeit­schen – einzusetzen und auch auf internationaler Ebene Verbündete für dieses Anlie­gen zu suchen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

18.47.41

 


Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheit, tatsächlich die eigene Meinung kundzutun und diese auch zu publizieren, ist ein hohes Gut. Ich glaube, wir hier in Europa und gerade in Österreich schätzen es oft gar nicht hoch genug, dass das einfach möglich ist. Es ist möglich, einen Blog zu schreiben, es ist möglich, seine Meinung kundzutun, und es ist auch möglich, sich kritisch in Richtung Religion, in Richtung anderer Religio­nen beziehungsweise in Richtung Politik zu äußern. Es gibt Länder, wo das eben extrem schwierig beziehungsweise ganz unmöglich ist und wo eine Meinungsäußerung tatsächlich auch mit hohen Strafbestimmungen geahndet wird.

„Reporter ohne Grenzen“ haben auf ihrer Homepage aufgelistet, dass im Jahr 2014 bis jetzt schon 58 Journalisten und Journalistinnen getötet wurden, 11 Medienassistenten und -assistentinnen getötet wurden und 21 Online-Aktivisten und -Aktivistinnen getötet wurden. 179 Journalistinnen und Journalisten sitzen in Haft, und 174 Online-Aktivistin­nen und ‑Aktivisten sitzen in Haft. Das ist eine sehr große Zahl an Menschen, die Meinungsfreiheit leben wollen, an Menschen, die Medienfreiheit leben wollen und tatsächlich mit solch hohen Strafen belegt werden.

Raif Badawi ist mit Sicherheit ein Symbol eines solchen Online-Aktivisten, der so mutig war, trotz besseren Wissens tatsächlich in seinem Blog zu schreiben, dass es keinen Unterschied macht, welcher Religion ich angehöre, dass es keinen Unterschied macht, ob ich Christ bin, ob ich Muslim bin, ob ich Atheist bin, ob ich Jude bin.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 198

Diese Freiheitsrechte ausüben zu können ist natürlich auch ein hohes österreichisches Gut. Und deshalb freut es mich umso mehr, dass es diesen Schulterschluss gibt, hier ein klares Signal und ein klares Symbol in Richtung Saudi-Arabien zu setzen.

Die Botschaft von Saudi-Arabien in Österreich habe ich informiert. Auch der öster­reichi­sche Botschafter in Riad weiß Bescheid. Ich hoffe, dass mit diesem Antrag dann auch die weiteren Schritte eingeleitet werden können. Es geht darum, dass die Peit­schenhiebe, die auch schon dargestellt wurden, nicht erfolgen, dass es tatsächlich eine Amnestie und eine Freilassung gibt.

Dazu noch ein Wort: Seine Frau ist aus Saudi-Arabien geflohen, weil sie große Angst hatte, und ist mit ihren Kindern in Kanada untergekommen. Sie arbeitet jetzt sehr aktiv über Amnesty International und unterstützt insgesamt die Online-Aktivisten und ‑Aktivis­tinnen weltweit.

Das ist ein richtiges Signal. Vielen Dank dafür! Ich denke, dieser Schulterschluss ist das richtige Zeichen gegen dieses Unrecht, das da passiert. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

18.50


Präsident Karlheinz Kopf: Letzte Wortmeldung hiezu: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


18.50.53

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe bereits vor einigen Monaten an dieser Stelle von der staatlich organisierten Barbarei berichtet, die ich erlebte, als ich in Saudi-Arabien gelebt habe. Fakt ist nach wie vor, Saudi-Arabien gehört zu den restriktivsten Regimen dieser Welt, wo ein Mensch zu zehn Jahren Gefängnis und tausend Peitschenhieben verurteilt wird, nur weil er es gewagt hat, zu behaupten, dass Muslime, Christen, Juden und Atheisten gleichwertig sind. Da kann man nur von einem Unrechtsstaat sprechen, der die Menschenwürde mit Füßen tritt.

Das stellt natürlich die Außenpolitik vor ein Dilemma, denn zeitgleich sind die Saudis, wie schon erwähnt wurde, doch verlässliche Verbündete des Westens in einer der instabilsten Regionen der Welt. Sie sind auch ein wichtiger Handelspartner. Und es stellt sich die Frage: Wie geht man um mit einem Land, das universelle Rechte aufs Gröbste verletzt, dessen Kooperation man aber trotzdem braucht?

Wir glauben, dass Österreich da eine wertebasierte Außenpolitik wählen muss, eine Außenpolitik, die mit Nachdruck Grundwerte vertritt, verteidigt und fördert. Deswegen, sehr geehrte Kollegen von den Freiheitlichen, werden wir Ihren Antrag in diesem Sinn unterstützen.

Es darf aber auch nicht in Symbolpolitik verfallen, und der politische Paukenschlag, jetzt das Abdullah-Zentrum zu schließen, wäre unseres Erachtens so eine billige Symbolpolitik, symbolische Geste.

Was heißt „wertebasierte Außenpolitik“ jetzt konkret? – Das heißt konkret, dass wir im Umgang mit anderen Staaten nicht ausschließlich von Wirtschaftsinteressen getrieben werden dürfen. Wenn in unseren offiziellen Beziehungen Demokratie, Menschen­rechte, Freiheit zu Lippenbekenntnissen verkommen, sobald heimische Unternehmen ein Geschäft wittern, dann gleicht das einer moralischen Bankrotterklärung unserer Außenpolitik. Lieber Herr Kollege Cap, das sollten wir im Umgang mit Saudi-Arabien, mit dem Iran und auch mit Russland beherzigen.

Wir fordern daher den Außenminister auf, sich gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen für die Freilassung von Badawi einzusetzen. Wir glauben, dass ein koordi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 199

niertes Vorgehen vielleicht den nötigen Druck auf Saudi-Arabien aufbauen kann, dass Badawi begnadigt wird. Damit wird nicht nur ein Einzelfall, ein Einzelschicksal gerettet, sondern es könnte vielleicht der erste Schritt Saudi-Arabiens in Richtung eines Um­denkens in seiner Menschenrechtspolitik sein. Ich glaube, die Zeichen sind eher positiv. Saudi-Arabien will sich ja von der IS abgrenzen und ist vielleicht heute für solch einen Druck empfänglicher als noch vor sechs Monaten.

Eine wertebasierte Außenpolitik, die auf Lösungen abzielt, mag nicht immer im Inter­esse aller Wirtschaftslobbys sein. Wenn uns aber Demokratie, Menschenrechte, Freiheit und Frieden wirklich wichtig sind, muss unsere Außenpolitik auf Werten und nicht nur auf kurzfristigen partikularen Wirtschaftsinteressen fußen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.54

18.54.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 296 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend: Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi!

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 56.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haider, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Stopp den menschenrechtswidrigen Strafen in Saudi-Arabien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (E 57.)

18.55.0918. Punkt

Regierungsvorlage: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (200 d.B.)

19. Punkt

Regierungsvorlage: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologi­schen Erbes (revidiert) (201 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tages­ord­nung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde jeweils gemäß § 28a der Geschäfts­ordnung Abstand genommen.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

18.55.46

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei den vorliegenden zwei Anträgen haben wir es mit zwei Übereinkommen zu tun, die die Kultur, speziell und explizit auch archäologische Güter europaweit zum Inhalt haben.

Österreich ist eine – und ich behaupte – schon alte Kulturnation. Zeugnis davon legen viele Fundstätten ab – denken Sie an die Hallstattkultur, denken Sie an verschiedene römische Ausgrabungen wie Carnuntum, Lauriacum und viele andere. Das Selbst-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 200

verständnis der Menschen kommt aus der Geschichte, aus der ganz persönlichen, aber auch aus der Geschichte des eigenen Landes. Daher sind die Bewahrung des geschichtlichen Erbes und die daraus resultierende Möglichkeit zu lernen von großer Bedeutung.

Mit den beiden Übereinkommen, die wir heute beschließen, legen wir als Gesetzgeber auch ein deutliches Bekenntnis dazu ab, einerseits zum Wert des Kulturerbes an sich und andererseits auch noch zum Schutz des archäologischen Erbes. Kultur und kulturelle Einrichtungen benötigen unseren besonderen Schutz, besonders auch in wirtschaftlich nicht so einfachen Zeiten, denn wenn es um den Einsatz der finanziellen Mittel geht, dann hört man von Kulturbanausen sehr oft: Wozu brauchen wir das? Das ist zu teuer!

Wenn wir allerdings Kultur als unverzichtbare geistige Grundlage unseres Zusammen­lebens erkennen, dann führt am Schutz der kulturellen Zeugnisse kein Weg vorbei, denn dem Satz „Kultur kostet Geld, Unkultur kostet aber noch wesentlich mehr“ kann ich nur vorbehaltlos zustimmen.

Wenn wir den Vertrag von Valletta zum Schutz des archäologischen Erbes jetzt ratifizie­ren – zwar erst 22 Jahre nach seiner Errichtung, aber immerhin –, dann fangen wir in Österreich auch nicht bei null an, sondern können doch auf guten Voraus­setzungen aufbauen. Es gibt bereits jetzt im Rahmen der UVP die Verpflichtung, schon im Vorfeld der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte eventuell vorhandene archäo­logische Fundstellen in die Planungen mit einzubeziehen.

Ich denke, es gibt in Österreich eine hohe Sensibilität bei diesen Themen. So hat beispielsweise in Oberösterreich der Umbau beziehungsweise die Renovierung des Landhauses in Linz doch einiges an Verzögerung erfahren, weil im Zuge der Umbau­maßnahmen einerseits alte Fundamente freigelegt wurden, die jetzt auch für die Öffentlichkeit sichtbar sind, und es andererseits Skelettfunde gegeben hat, die erst richtig eingeordnet werden mussten. Es gibt also eine hohe Sensibilität und auch eine hohe Bereitschaft, die eigene Geschichte als Lernort zu begreifen und zu bewahren.

Ein Punkt, der besonders auch für die Bundesländer sehr wichtig ist, ist die Frage, welche Auswirkungen das auf Flächenwidmungspläne hat. Dazu soll es eine Art Kataster über archäologische Fundstellen geben, und zwar unabhängig davon, ob diese Fundstellen bereits real existieren oder von Wissenschaftlern nur vermutet werden. Dieser Kataster soll dann in die Flächenwidmungspläne beziehungsweise in die daraus resultierenden Raumordnungskonzepte einfließen. So soll sichergestellt sein, dass diese zwei wichtigen Themen einander nicht in die Quere kommen und man von vornherein einander entgegenstehende Interessen auseinanderhält.

Ich würde sagen, es sind zwei positive Anträge, und ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. – Bitte.

 


18.59.15

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur ist ein Menschen­recht, das steht unumstößlich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Damit haben die Menschen auch das Recht, an ihrem kulturellen Erbe teilzuhaben. Gleichzeitig gibt es eine individuelle und kollektive Verantwortung hinsichtlich des Kulturerbes. Das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, das wir heute ratifizieren, greift diesen Gedanken auf


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 201

und spricht davon, dass das ganz wichtige, aktuelle Themen sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es sei gestattet, dazu ein Beispiel anzuführen: Seit Jahren ist der Trend zu beob­achten, dass Kunstwerke immer mehr zu Spekulationsobjekten werden und wegwei­sende Werke der Malerei in Kunstdepots verkümmern, statt in Museen für alle zugäng­lich zu sein. Eine nachhaltige Nutzung des Kulturerbes, wie im Abkommen gefordert, ist eben etwas ganz anderes.

Ebenfalls angesprochen werden wichtige Themen wie die Förderung der interdiszipli­nären Forschung und die Nutzung digitaler Technologien, um große Kunstwerke für alle Menschen noch leichter zugänglich zu machen.

Dass im Rahmenübereinkommen genannte Zielsetzungen, wie die Förderung der kulturellen Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der kulturellen Teilhabe, auch Kernanliegen der österreichischen Kulturpolitik sind, ist auch hier festzustellen. Daher ist es konsequent und begrüßenswert, dass Österreich dieses Rahmenübereinkommen gemeinsam mit dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes auch sehr gerne ratifiziert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bodendenkmäler sind heute vielfältigen Gefahren ausgesetzt, sei es durch Raubgrabungen oder Umweltverschmutzung. Umso wichtiger ist es, dass sich Österreich aktiv um den Schutz dieses bedeutenden Erbes bemüht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich wird mit der Ratifizierung beider Abkommen seinem Ruf als Kulturnation einmal mehr gerecht. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


19.01.48

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! (Abg. Lopatka spricht mit Bundesminister Kurz.) – Aha, er verhandelt kurz; hoffentlich über unseren Antrag. – Den beiden Vorlagen, die wir da jetzt verhandeln, stimmen wir selbstverständlich zu. Kollege Heinzl und Kollegin Durchschlag haben das ausgiebig auch in unserem Sinn erläutert. Aber wir hören nicht auf, darauf hinzuweisen, dass es im Augenblick ein riesiges Problem gibt, und ich bin sehr froh, dass heute auch der Herr Außenminister von diesem Problem erfährt, das ich im letzten Plenum dem Kulturminister nahebringen konnte.

Im Jahre 2005 hat Österreich, genauso wie alle anderen europäischen Staaten und wie die EU als Ganze, das UNESCO-Abkommen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt ratifiziert. Mit dieser Konvention wird das Recht der Staaten auf Stützung und auf Gestaltung ihrer Kulturpolitik unabhängig von irgendwelchen wirt­schaftlichen Abkommen und Freihandelsintentionen abgesichert.

Die Vereinigten Staaten haben als eines der wenigen Länder dieses Abkommen nicht unterzeichnet. Sie wollen eine Unterordnung auch der Kultur unter Freihandelsinten­tionen. Und jetzt sind wir in der Situation, dass wir TTIP verhandeln, also das transatlantische Abkommen, aus dem auch die Kultur nicht generell ausgenommen ist. Und verhandelt wird bei diesem Abkommen auch der Abbau staatlicher Regulierungen im Bereich der Kultur.

Allein die Tatsache, dass das überhaupt verhandelt wird, widerspricht meiner Meinung nach der UNESCO-Konvention, und das Ergebnis könnte ein eigenartiges Aufwachen bringen, nämlich zumindest einen Teilverzicht auf die kulturelle und die kulturpolitische


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 202

Gestaltungsmöglichkeit der einzelnen Staaten, und damit auch ein Ende des Wach­sens und des Schutzes von regionalen Kulturen, unabhängig von irgendwelchen wirt­schaftlichen Prämissen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förde­rung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förde­rung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenom­men wird.

*****

Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass Kunst und Kultur unsere gesell­schaftlichen Werte weiter beeinflussen können, unabhängig von irgendwelchen wirt­schaftlichen Intentionen, dann genügt es nicht, dass wir sagen, das wird schon nicht passieren, da kann schon nichts kommen. Ich verlasse mich nicht auf Verhandlungen, die von vornherein auch mit Überlegungen, die von Wirtschaftsinteressen geleitet sind, geführt werden. Wir sollten rechtzeitig darauf schauen, dass wir behalten, was wir aus gutem Grunde über Jahre, Jahrzehnte, Jahrhunderte entwickelt haben. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

19.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 18: Rahmenübereinkommen des Europa­rates über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft (200 d. B.)

Begründung

Es scheint allerorts Einigkeit darüber zu herrschen, dass der Erhalt des kulturellen Erbes von besonderer Wichtigkeit für unsere Gesellschaft ist. Dies kommt in dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Ausdruck und wurde auch bereits im Jahr 2005 im Unesco-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen klargelegt. Nun drohen die Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes aber Makulatur zu werden. Die Unesco hat ihre diesbezüglichen Sorgen bereits artikuliert. Mit dem Beitritt zum Unesco-Übereinkommen über den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 203

Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtung eingegangen, diese Zielvorgaben auch in interna­tionalen Verhandlungen zu verfolgen. Die USA hingegen haben das Unesco-Überein­kommen nicht ratifiziert. Im Zuge der Verhandlungen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP könnte daher, dies betonen die Expertinnen und Experten der Österreichischen Unesco-Kommission, diese Verpflichtung zu wenig Berücksichtigung finden und die kulturelle Vielfalt gefährdet werden.

TTIP soll, wie der Name schon sagt, weit über klassische Freihandelsabkommen hinaus neben der Liberalisierung des Marktzugangs auch einen Modus zur Abstim­mung in bestehenden wie zukünftigen Regulierungsfragen umfassen. Das könnte auch zu einem teilweisen Verzicht der EU und ihrer Mitglieder auf kulturpolitische Gestal­tungs­möglichkeiten führen.

Der von der Kommission neben dem audiovisuellen Sektor angestrebte Schutz von „starken kulturellen Komponenten“ wie Bibliotheken, Archiven und Museen ist unzu­reichend. Auch „Negativlisten“, mit denen einzelne, explizit aufgezählte Teilbereiche aus der Liberalisierung ausgenommen werden könnten, sind unbefriedigend. Nicht nur, weil für jede Ausnahme ein Definitionsdruck entstünde, sondern vor allem deshalb, weil zukünftige Entwicklungen am Kunst- und Kultursektor nicht vorhergesehen werden können.

Für den Schutz der kulturellen Vielfalt ist zudem nicht nur das Kunstschaffen, sondern auch dessen Verbreitung und Zugänglichkeit unabdingbar – beispielsweise durch den freien Eintritt in geförderte kulturelle Einrichtungen. Die Unesco-Konvention von 2005 fordert daher, die gesamte kulturelle Wertschöpfungskette – vom kreativen Prozess über die Produktion und Verbreitung bis zum Konsum – zu berücksichtigen.

Kulturelle Güter und Dienstleistungen sind vor allem Träger gesellschaftlicher Werte. Auf ihrer Klausurtagung 2014 formulierten die Expertinnen und Experten der Unesco unter anderem die Forderung, „den Ausschluss des gesamten Kultursektors aus allen Bereichen der TTIP-Verhandlungen und die Verankerung dieser Ausnahme in der Definition des Anwendungsbereichs des Abkommens“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenom­men wird.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


19.06.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eigentlich wollte sich meine Fraktion zu diesem Punkt nicht zu Wort melden, weil unsere Haltung dazu an sich klar ist. Österreich hat ja eine sehr große Tradition, was das Kulturerbe betrifft, auch was die Spezifikation des archäologischen


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Erbes betrifft. So ist der Umgang damit von Demokratisierung und offenem, leichtem Zugang zu Kultur gekennzeichnet. Ich denke daran, wie mustergültig archäologische Stätten wie zum Beispiel gerade auch das bereits erwähnte Carnuntum aufbereitet wurden, wie diese anschaulich gemacht wurden, was wir da bereits für Kinder, für Schulkinder machen, um sie an diese Stätten heranzuführen.

Der Entschließungsantrag des Kollegen Zinggl hat es jetzt aber notwendig gemacht, hier eine Stellungnahme abzugeben und sich dazu zu äußern. Kollege Zinggl hat gesagt, wir verhandeln jetzt gerade über TTIP. – Also „wir“, wir verhandeln einmal gar nicht über TTIP. Gegenstand der jetzigen Debatte ist ja ein Übereinkommen des Europarates, TTIP betrifft aber die EU. Der Fokus wandert da also ein bisschen hinüber.

Kollege Zinggl, wir werden uns diesem Entschließungsantrag nicht anschließen, weil wir nicht einmal den Anschein erwecken wollen, dass wir zu diesen Vertrags­verhandlungen betreffend TTIP überhaupt irgendetwas dazutun. Sie wollen eine Notbremse für etwas einbauen, womit wir eigentlich generell gar nichts anfangen und nichts zu tun haben wollen. Wir wollen diese gesamten – unter Anführungszeichen – „Verhandlungen“, oder wie immer man diesen Lobbyistenaustausch bezeichnet, nicht einmal mit so einem Antrag unterstützen, weil man dann sagen könnte: Naja, ihr Lieben, ihr wollt ja mit diesem Antrag sogar etwas von der Kultur in diesen Verhand­lungen drinnen haben. Also verhandeln wir da jetzt einmal nicht, und dann haben wir da eben ein bisschen Kultur hineingenommen – und all die anderen Grauslichkeiten kommen dann auch dazu!

Ich glaube, es wäre angebracht und an der Zeit – auch wenn Unkenrufe von manchen wirtschaftsliberalen Parteien kommen, die sagen, das ist unbedingt notwendig und Freihandel, Freihandel über alles! –, dass unser Hohes Haus sagt: Nein, da wollen wir jetzt nicht einmal anstreifen! Denn: Gutes kann aufgrund der Verhandlungsführung von allen Beteiligten – dieser EU, dieser Vertreter und vor allem dieser Bundesregierung – nicht herauskommen, egal, ob mit diesem Entschließungsantrag oder ohne ihn. (Beifall bei der FPÖ.)

19.07

19.07.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt gemäß § 65 der Geschäftsordnung zu den Abstimmungen, die ich über jede Regierungsvorlage getrennt vornehme.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Geneh­migung des Staatsvertrages: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft in 200 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Staatsvertrag die Genehmi­gung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz erteilen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucks­formen bei den TTIP-Verhandlungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen. (E 58.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Genehmigung des Staatsvertrages: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes in 201 der Beilagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 205

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Staatsvertrag die Geneh­migung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz erteilen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

19.09.4420. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (318 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungs­gesetz geändert werden (327 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 307/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkauf der ehe­maligen Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach an der Triesting durch die ÖBB (328 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Ich erteile es ihm.

 


19.10.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Als Erstes muss ich einmal sagen: Ja, ich bin sehr froh, dass wir heute diesen positiven Beschluss fassen, überhaupt fassen und mit­tragen können. Wie der Herr Minister uns erklärt hat, bedurfte es zur Umsetzung nach zehn Jahren nicht unbedingt eines Machtwortes, aber zumindest einer Entscheidung. Darüber, dass er als Politiker und als Minister diese Entscheidung auch getroffen und nicht weiter aufgeschoben hat, sind wir froh. Politik machen heißt einfach auch entscheiden, wenn es so ist.

Wenn wir schon über Unfälle im Rahmen dieses Gesetzes diskutieren, möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und einen Fall bei den ÖBB aus der letzten Zeit aufneh­men – das war gestern und ist heute in den Zeitungen –: die Montage von falschen Radsätzen bei den ÖBB. Das ist ein Fehler, der an und für sich in jeder Firma immer wieder einmal vorkommen kann. Die Frage ist: Wie wird das Ganze kommuniziert?

Bei den ÖBB hat man den Weg gewählt, die eigenen Mitarbeiter teilweise falsch zu informieren, teilweise gar nicht zu informieren. Die Kunden wurden gar nicht informiert, im Ungewissen gelassen. Obwohl eigentlich zu keiner Zeit Menschenleben als solches gefährdet war, hat man die furchtbarste aller Krisenkommunikationen gewählt.

Vergleichen wir das Ganze mit der Krisenkommunikation in der Luftfahrt. Wenn dort etwas passiert, fühlen sich nach der entsprechenden Kommunikation durch die Luftfahrtunternehmen die Kunden eher noch sicherer als vorher. Bei den ÖBB muss man sich fragen: Wer wählte diese Art der Krisenkommunikation, der Nichtkommuni­kation? War es Horner, war es Hanusch-Linser? Herr Kern ist an und für sich ein Kommunikationstalent, dem traue ich es nicht zu. Aber er darf sich darum kümmern, wer in seiner Firma solche Fehlentscheidungen getroffen hat.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber noch einen weiteren Punkt diskutieren. Kollege Hafenecker hat dann einen Antrag, den er erklären möchte, zu den Regionalbahnen. Bei den ÖBB gibt es momentan schon die Tendenz, die heißt – Beispiel Nieder­öster-


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reich, derzeitiges Beispiel Oberösterreich – Verkauf von Regionalbahnen, von teilweise unrentablen Regionalbahnen. Wenn man dieses System so weiterzieht, dann werden die ÖBB irgendwann ein reiner Fernverkehrsbetreiber. Und wir wissen ganz genau, der Fernverkehr ist eher der unrentablere, die höheren Margen oder die höheren Erträge wären eigentlich im Nahverkehr zu erzielen.

Das Ganze ist natürlich auch immer ein Thema des Föderalismus. Jetzt sind wir grundsätzlich sehr für den Föderalismus. Wenn man aber bemerkt, dass, wenn die ÖBB als solche Regionalbahnen betreiben, sie mit Problemen konfrontiert sind – Problemen, die da heißen: Öffnungszeiten oder Schließzeiten von Geschäften, von Schulen, Schulzeiten und Ähnliches –, sobald aber ein gewisses Paket an Regional­bah­nen dann an das jeweilige Bundesland transferiert ist, gibt es auf einmal sofort passende Schulzeiten, dann muss man den Föderalismus ganz heftig hinterfragen, denn es kann nicht sein, dass sich jeder Landeshauptmann seine eigene Pyramide baut und sein Denkmal setzt und das Ganze dann auch noch auf den Regionalverkehr umlegt.

Wir wollen eine gute Bahn, wir wollen eine gute Bahn im Eigentum des Staates, und sie muss natürlich auch von den Ländern unterstützt werden und darf nicht für Privatinteressen der Landeshauptleute missbraucht werden. (Beifall bei der FPÖ.) Das wollen wir von dieser Position auch einmal ganz klar feststellen.

Wir stehen zur Bahn, wir stehen zum Regionalverkehr, der von diesen ÖBB durch­geführt wird. Und ich hoffe, dass auch Sie dies unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.29

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Aufgrund eines Vorbringens der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof, wonach einzelne Regelungen aus dem Eisenbahngesetz aus 1957 und das Unfall­unter­suchungsgesetz nicht ausreichen, die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit umzusetzen, kommt es heute hier zu dieser Anpassung. Mit diesen Neuregelungen sollen auch ein möglicher Rechtsstreit vermieden und zusätzlich völlige Rechtsklarheit bei der Umsetzung der EU-Richtlinie hergestellt werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, zwei Beispiele aus den heute zu be­schließenden Punkten. Vor Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung an Eisenbahn­verkehrsunternehmen muss bereits im Vorfeld die Sicherheit des Betriebes von Schienenfahrzeugen und des Verkehrs auf Haupt- und Nebenbahnen nachgewiesen werden. Es erfolgt hier eine Genehmigung durch die Behörde. Kommt es jetzt nach einer solchen Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung zu wesentlichen Änderun­gen der rechtlichen Rahmenbedingungen, kann eine neuerliche Überprüfung zur Sicher­heitsbescheinigung verlangt werden.

Weiters werden im Unfalluntersuchungsgesetz Unfälle in Kategorien eingeteilt, und es wird festgeschrieben, dass Sicherheitsuntersuchungen von Vorfällen auch dann durch­zuführen sind, wenn zu erwarten ist, dass eine Sicherheitsuntersuchung neue Erkennt­nisse zur Vermeidung künftiger Vorfälle bringt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Massive Investitionen in den Eisenbahn­verkehr auf Österreichs Schienen in den letzten Jahren haben wesentlich dazu beigetragen, einen international vorbildlichen Sicherheitsstandard auf Österreichs Schienen­netzen zu schaffen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 207

Der Eisenbahnaufsichtsbehörde kommt in dieser Frage eine ganz wichtige Bedeutung zu. Auch die klare und schnelle Entscheidung im Zusammenhang mit den vorhin schon angesprochenen möglichen nichtbewilligten Achsen im Zusammenhang mit dem railjet hat gezeigt, dass hier rasch entschieden wird.

Wir haben aber auch verstärkt darauf zu achten, dass es nicht mangels Kontrollen im Schienenverkehr auch im Zusammenhang mit Ausbildung, Fahrerlaubnissen und Fahrzeiten des Fahrpersonals zu einer Verschlechterung kommt und dass die Sicher­heitsstandards weiter angehoben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


19.17.02

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Eisenbahngesetz und zum Unfalluntersuchungsgesetz. Wir werden diesem Teil nicht zustimmen, obwohl man meinen könnte, ja, es geht in die richtige Richtung. Nur: Wir sind verärgert über die Art, wie es zu dieser Novelle kam.

Bereits im Jahr 2010 haben die Grünen – damals Gabi Moser – eine Anfrage gestellt, was denn da jetzt los sei mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Und die Antwort Ihrer Vorgängerin war relativ patzig: Es ist alles in bester Ordnung. Das brauchen wir nicht, denn wir sind quasi auf dem Boden der EU-Richtlinie.

Dem ist natürlich nicht so, und die heutige Novelle zeigt, dass man schon seit Jahren hätte anpassen müssen.

Was uns auch stört, ist die Art, wie man versucht hat, die Verantwortung für die Sicherheit möglichst den Eisenbahnunternehmen zuzuschieben, damit die Behörde sozusagen fein raus ist. Ich finde, es braucht beides: Es braucht Verantwortung bei den Eisenbahnunternehmen und es braucht Verantwortung bei den kontrollierenden Behörden.

Kollege Deimek hat ja erzählt, wie das mit den railjets ist. Verantwortung auf beiden Seiten ist das, was wir brauchen. Daher waren wir sehr verärgert, dass es so lange gedauert hat, das zustande zu bringen. (Abg. Heinzl: Aber jetzt haben wir’s!)

Und das Zweite: Im Eisenbahngesetz § 37a Abs. 5 und § 38a Abs. 3 ist nur eine Kann-Bestimmung drinnen. Wir finden einfach, dass diese behördliche Überprüfung nicht nur eine Kann-, sondern eine Soll- oder Muss-Bestimmung werden müsste. Daher lehnen wir dieses Paket ab.

Jetzt zum anderen Antrag, nämlich dass die ÖBB die Bahnstrecke Hainfeld-Weissen­bach an der Triesting zurückkaufen sollen. Hinter diesem Antrag, den wir unterstützen, steckt ein riesiges Drama. Dies ist vor Ihrer Zeit, Herr Minister, passiert. Die ÖBB haben versucht, sich sozusagen der lästigen Nebenbahnen zu entledigen. Dabei muss jeder wissen, das Rückgrat jedes öffentlichen Verkehrs ist die Bahn. Und ich habe das Gefühl gehabt, die ÖBB wollten sich da einiger ungeliebter Kinder entledigen. Die schmutzige Arbeit wollten sie nicht machen, nämlich die Strecken stillzulegen, sondern haben das abgeschoben an das Land Niederösterreich, das hat Ja gesagt, der Bund hat auch Ja gesagt, und plötzlich war das alles weg, damit sich die ÖBB auf den Ausbau der Fernstrecken konzentrieren können.

Ich habe nichts gegen den Ausbau von Fernstrecken. Aber wenn dann Geld für den Ausbau des Nah- und Regionalverkehrs fehlt, der die höchsten Zuwachsraten zeigt, wie wir im letzten Nationalrat in den Berichten, die vorgelegen sind, von der Schienen-Control Kommission und so weiter gesehen haben, wenn dann also der Ausbau des


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Regional- und Nahverkehrs auf der Strecke bleibt, dann geht es in die falsche Rich­tung.

Herr Minister, ich weiß, das ist sozusagen vor Ihrer Zeit passiert, aber Sie haben eine Verantwortung für diese Nebenbahnen, zumindest als der Schirmherr der Bahnen in Österreich. Ich würde mir wünschen, dass wir es schaffen, was einige Nebenbahnen- und Regionalbahnenbetreiber geschafft haben, nämlich sozusagen Totgesagte wieder zu kräftigem Leben zu erwecken. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist in Salzburg gelungen, die Montafonbahn ist ein wunderbares Beispiel, einige andere Bahnen auch. Aber in Niederösterreich, da ist es sehr dunkel, fast schwarz. (Ruf bei der FPÖ: Sehr schwarz!) Da gibt es nur eine Himmelsstiege, die ist okay, die glänzt, die glänzt fast zu viel. Da wird der ganze Glanz nur auf diese eine Himmels­treppe konzentriert, und der Herr Landeshauptmann meint, wenn er eine Himmels­treppe hat, dann ist er alle Sünden, die er mit der Bahn begangen hat, los. Aber das ist zu wenig. Er wird oben, wenn er im Himmel ankommt, keine Absolution bekommen, nein, der Himmelvater wird ihm sagen: Die Himmelstreppe, Herr Pröll, ist zu wenig, zurück ins Fegefeuer!

Damit er aber in dieses Fegefeuer nicht kommt, wünschen wir dem Herrn Landes­hauptmann und allen starken Landtagsabgeordneten aus Niederösterreich, dass sie ihn dabei unterstützen, die jetzt brachliegenden Nebenbahnen zu reaktivieren. (Zwi­schen­rufe bei der ÖVP.)

Wir unterstützen Sie dabei, und dieser Antrag ist ein Beitrag dazu. Daher werden wir diesem Ansinnen mit großer Freude zustimmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Pröll wird da ganz gut alleine regieren!)

19.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ottenschläger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


19.22.07

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt zwei Materien zu behandeln.

Das eine wurde schon erwähnt, die Anpassung des Eisenbahngesetzes und des Unfalluntersuchungsgesetzes. Ich brauche mich hier nicht näher zu verbreitern, es wurde schon einiges dazu gesagt, und ich bin froh, dass wir das jetzt rasch umsetzen, um einem bevorstehenden Vertragsverletzungsverfahren zuvorzukommen beziehungs­weise es vom Tisch zu bekommen.

Jetzt komme ich aber zu den Nebenbahnen, lieber Kollege Gerhard Deimek! Es ist natürlich populär, um nicht zu sagen – sei mir nicht bös – ein bisschen populistisch, einen solchen Antrag zu stellen. Zum Rückkauf dieser Bahnstrecke in diesem Antrag: Erstens ist das Ding gelaufen, der Zug ist im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren. Man überlegt in der Region, was können wir daraus machen, Radverkehr, touristisch nutzen et cetera, et cetera.

Meiner Ansicht nach ist der springende Punkt folgender: Ihr seid immer diejenigen, die sagen: Der Rechnungshof zeigt uns eh, wie es geht und wie wir Verwaltungs­reform  – (Abg. Deimek: Nicht immer!) – Nicht immer. Nur da, wo es euch passt! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Na, sei mir nicht bös, es ist so. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Strecke, die mit weniger als 2 000 Fahr­gästen frequentiert war, als die Bahn zuletzt gefahren ist, sagt der Rechnungshof, das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 209

ist die untere Schranke für einen volkswirtschaftlich darstellbaren Betrieb. Und jetzt frage ich: Unter welchen Gesichtspunkten beurteilen wir das dann?

Wenn der Rechnungshof sagt, diese Linie wird zu wenig genutzt, das ist volkswirt­schaftlich nicht darstellbar, geschweige denn betriebswirtschaftlich, bitte, nach welchen Grundlagen soll man sonst entscheiden, wenn nicht nach dieser? Deswegen werden wir auch diesem Antrag, der, wie gesagt, populär, vielleicht populistisch ist, nicht zustimmen. (Abg. Brosz: Nennen Sie sie „Erwin-Pröll-Bahn“, dann geht’s sicher!)

Ich glaube, wir müssen uns grundsätzlich auch darüber unterhalten und uns damit auseinandersetzen, dass es bei Infrastrukturprojekten oder auch beim Betrieb von Bahnen zwei Gesichtspunkte gibt, unter denen wir das betrachten: den volkswirt­schaftlichen und den betriebswirtschaftlichen. Und das ist ein Beispiel, bei dem wir sehen, aus beiden Sichtweisen erscheint es nicht sinnvoll, diese Strecke weiterzu­führen.

Und eines möchte ich hier zum Abschluss auch noch sagen – ich glaube, Kollege Pock von den NEOS hat es im Ausschuss ähnlich oder gleich formuliert –: Manchmal ist ein gut ausgelasteter Bus, wie er dort ja fährt – es ist nicht so, dass es dort jetzt keine Verkehrsinfrastruktur mehr gibt –, ökologisch und ökonomisch sinnvoller als ein fast nicht genutzter Zug. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


19.25.21

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Um es vorwegzunehmen: Wir werden dem Tagesordnungspunkt 20 natürlich auch zustimmen. Aber Kollege Willi hat das schon richtig angesprochen, und ich wollte auch darauf eingehen: Vor drei Jahren hat es eine Anfrage der Grünen zu diesem Thema gegeben. Da hat Ihre Vorgängerin, die damalige Bundesministerin Bures, geantwortet, dass sie diesbezüglich keinerlei EU-rechtliche Bedenken sehe. Und da muss ich mich jetzt schon fragen, ob da bei Ihnen in der Rechtsabteilung etwas schiefläuft, Herr Minister Stöger, oder wie das sonst zu verstehen ist.

Und wenn ich mir anschaue, was in den letzten Tagen über die ÖBB in den Medien kursiert, dann verstärkt sich diese Meinung. Wenn wir da sehen: „Schrottloks, Rech­nungshof kritisiert ÖBB-Fehlkauf“, dass diese Schrottloks auf 30 Jahre ausgelegt waren, aber bereits nach der Hälfte der Zeit abgeschrieben werden mussten, dann ist hier ein unheimlich großer finanzieller Schaden entstanden. Das Ganze wird weiter untermauert, indem der Rechnungshof kritisiert, dass der Kaufpreis damals viel zu hoch war und die Lokreihe 1014 im Vergleich zur Lokreihe 1116 um 23,4 Millionen € mehr kostete und außerdem Probleme mit Reparaturkosten und so weiter entstanden sind. Da frage ich mich, wo man da hingeschaut hat.

Und wenn ich dann heute im Internet lese, dass der railjet mit falschen Achsen unter­wegs ist, dann kann man sagen, okay, die dürfen nur bis 160 km/h gefahren werden und der railjet fährt bis 230 km/h. Es sei aber nicht gefährlich gewesen, sagen sie. Ich hoffe, dass es so ist, es ist Gott sei Dank nichts passiert. – Aber es häufen sich die Probleme und die Fehlentscheidungen bei den ÖBB.

Genau unter diesem Aspekt kann man auch den zweiten Antrag sehen, und zwar dass der Bahnverkauf damals in Niederösterreich ein absoluter Fehlverkauf war. Da gebe ich der FPÖ absolut recht mit ihrem Antrag. Wir werden den natürlich unterstützen, weil es nicht sein kann, dass die Nebenbahnen stillgelegt werden und man die vielen Pendler, die aufs Auto umsteigen müssen, belastet bis zum Gehtnichtmehr.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 210

Die Gebühren, die Pendlerpauschalen werden nicht angehoben, aber der Spritpreis ist eine Zeit lang extrem teuer gewesen. Jetzt fällt er ein wenig, aber die Kosten für den Autofahrer sind trotzdem enorm hoch. Das fängt bei den Steuern auf Sprit an, geht weiter bei den Kfz-Steuern, bei der Versicherung, bei der Vignette und, und, und. Sie können sich erinnern, ich habe den Antrag gestellt, um für Wechselkennzeichen nur noch eine Vignette zu haben. Das ist zum Beispiel ein wichtiger Punkt. Aber die Autofahrer werden nur abkassiert, und das ist der falsche Weg. Herr Minister, hier hätten Sie viele Aufgaben, die Sie machen könnten. Und dabei würden wir Sie auch gerne unterstützen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


19.28.39

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist ja in den Redebeiträgen vorher jetzt sehr oft diese Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach an der Triesting angesprochen worden. Man muss dazu sagen, dass seit 2004 der Personenverkehr eingestellt ist beziehungsweise dass die Bahn im Jahr 2006 an die NÖVOG verkauft wurde. Die NÖVOG hat dann den Gemeinden angeboten, diese Grundstücke zu erwerben und anders zu nützen, was teilweise auch erfolgt ist. Aus diesem Grund ist eigentlich ein Rückkauf dieser Bahnstrecke unrealistisch.

Aber es sollte uns gerade in diesem Fall einmal das Problem klar werden. Es ist ja, Kollege Willi hat es angesprochen, eigentlich eine Katastrophe, dass Bahnstrecken verkauft werden, um Geld zu machen. Der Hintergrund dafür, und das muss man auch einmal dazu sagen, liegt eigentlich im Jahr 2003.

Im Jahr 2003 wurde ein Gesetz geschaffen, mit dem das Unternehmen ÖBB in meh­rere AGs und GesmbHs zerschlagen wurde, mit dem klaren Auftrag, dass diese Gesellschaften so zu bilanzieren haben, dass sie Gewinn machen. Und damit war auch vorgegeben, dass bestimmte Bereiche einfach privatisiert und verkauft werden muss­ten.

Man kann heute dem Verkehrsminister nicht den Vorwurf machen, dass das eine oder andere von dem, was 2003 ein Minister Gorbach aus der Freiheitlichen Partei als Gesetz hier eingebracht hat, nicht funktioniert.

Kollege Deimek, du hast letztes Mal im Verkehrsausschuss gesagt, dass es bei den ÖBB so viele Schnittstellen gibt. Ich kann nur eines sagen: Gesetz 2003 – wenn es viele AGs und GesmbHs statt einer Firma gibt, dann gibt es auch viele Schnittstellen. Das habt ihr damals beschlossen. Leider Gottes ist das der Hintergrund. (Abg. Deimek: Wenn du so klass bist, erkundigst du dich, warum die EU das vorgeschrieben hat!)

Ja, aber die hat etwas anderes vorgeschrieben. Man ist einen ganz anderen Weg gegangen und hat viel mehr zerstückelt, und deswegen gibt es auch das Problem, oft auch unter verschiedenen Firmen Kommunikationsprobleme. Das gebe ich zu.

Aber ich sage eines: Zur Daseinsvorsorge gehört für mich die Infrastruktur. Die Infrastruktur im Bereich Verkehr ist Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in den Regionen und darf nicht zum Spielball irgendwelcher privaten oder politischen Inter­essen werden. Leider können Fehler, die damals passiert sind, heute nicht ganz einfach weggewischt werden (Abg. Rädler: Das war kein Fehler!), denn das, was verkauft ist, ist verkauft und das können wir nicht mehr zurückkaufen.

Darum möchte ich, Herr Bundesminister, einmal ein recht herzliches Dankeschön für Ihre klare Haltung sagen, wenn es jetzt immer wieder Diskussionen darüber gibt, dass Infrastrukturbereiche in irgendwelche Gesellschaften verschoben werden sollten, die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 211

eigentlich nur die Zielrichtung haben, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu verstaat­lichen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Herr Minister, ich darf klipp und klar sagen: Verkehrsinfrastruktur gehört in das Ver­kehrsministerium, und da werden wir Sie unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 


19.31.42

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kollegen im Nationalrat! Das ist wahrscheinlich heute wirklich die letzte Chance, dieses 25 Kilometer lange Teilstück zwischen Weissenbach und Hainfeld zu retten.

Sie wissen, in Niederösterreich sind in wenigen Monaten Gemeinderatswahlen, und diese Gemeinderatswahlen werden dazu führen, dass die Bürgermeister der betrof­fenen Gemeinden beginnen, die Bahninfrastruktur abzureißen und somit auch endgül­tig zu zerstören.

Ich sage Ihnen, das passiert wirklich mutwillig. In diese Eisenbahn sind dort noch Anfang der 2000er Jahre kolportierte 20 Millionen € investiert worden. Es wurde im Bereich Weissenbach eine neue Brücke eingebaut, es wurden Betonschwellen verlegt, also volkswirtschaftlich eigentlich ein Wahnsinn.

Zum Kollegen Lipitsch: Herr Kollege Lipitsch, die NÖVOG hat die Bahn im Jahre 2010 übernommen, und 2010 hätte es für die Sozialdemokratie durchaus die Möglichkeit gegeben, diesen Fehler, wenn Sie das so sehen, aus dem Jahr 2003 rückgängig zu machen. Leider ist das nicht geschehen. Ich glaube, man ist ganz froh darüber, dass man diese Last sozusagen los ist. Aber es gibt die Möglichkeit, die Bahn zurück­zukaufen, denn Landesrat Wilfing aus Niederösterreich sagt ganz locker: 1 €, und die Bahn gehört dir!

Herr Bundesminister, diesen einen Euro werden Sie, denke ich, im Ressort zur Verfügung haben, um diese Bahn in die ÖBB zurückzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch ein bisschen auf die Geschichte und auf das Jahr 2010 eingehen. Was ist damals in Niederösterreich generell mit den Nebenbahnen passiert? – Die NÖVOG hat 28 Nebenbahnen übernommen und, wie Kollege Willi schon gesagt hat, die meisten davon geschlossen. Niederösterreich ist sozusagen eisenbahnfrei gemacht worden. Das war noch unter dem damaligen Landesrat Heuras, der dann selbst­ver­ständlich einen entsprechenden Beinamen bekommen hat: Man hat ihn ab dem Zeit­punkt, ab dem alle Nebenbahnen geschlossen waren, nur noch „Zusperr-Hansl“ genannt.

Niederösterreich ist bahnfrei geworden, und dann hat in Niederösterreich eine ziem­liche Basarstimmung eingesetzt: Die Eisenbahngrundstücke wurden verschachert. Man sagt, eigentlich ist es dem Landeshauptmann und seinem Stellvertreter gar nicht so schlecht gekommen, denn Sie wissen, es gab in Niederösterreich einen Spe­kulationsskandal mit den Wohnbaugeldern (Abg. Rädler: Jetzt hör mit dem Blödsinn auf!) und man konnte zumindest ein bisschen etwas zur Reduzierung des Schadens über die verschacherten ÖBB-Gründe wieder hereinspielen.

Was passiert in weiterer Folge? – Erhalten werden muss ein sechs Meter breiter Streifen für eine allfällige Wiedererrichtung der Eisenbahn, und wie man das gelöst hat,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 212

ist wirklich sehr elegant. Diese Grundstücke, dieser sechs Meter breite Streifen, muss in Zukunft von den Gemeinden erhalten werden. Der Schotter wird eingeschreddert, es werden dort Wege angelegt, und dann sollen Fahrradwege entstehen, Herr Kollege. Und diese Fahrradwege sind insofern sehr, sehr „kreativ“, als wir gerade im Triestingtal um sehr viele Millionen bereits einen Fahrradweg gebaut haben, der neben der Eisen­bahn geführt ist. Ich frage mich jetzt schon: Was machen wir dann damit? Gibt es dann eine Einbahnregelung, oder wie funktioniert das dann? – Nein, die ÖVP ist kreativ, wendet den üblichen Türtaferlschmäh an und sagt: Okay, das ist dann halt kein Radweg, sondern ein Erlebnisweg! Und die Erlebnisse im Zusammenhang mit diesem Weg kann ich mir jetzt schon vorstellen, vor allem, wenn die Gemeinden die Erhaltung übernehmen müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Herr Kollege Ottenschläger, ich würde Sie wirklich bitten, besuchen Sie uns einmal im schönen Triestingtal und versuchen Sie, von Wien mit öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin zu gelangen. Es ist leider nicht so, wie Sie glauben.

Das, was unser öffentlicher Verkehr dort ist, nennt sich „Trixi“, das sogenannte Triesting­tal-Taxi. Darunter müssen Sie sich einen VW-Bus mit neun Sitzplätzen vorstellen. Dieses Taxi können Sie am Vortag anrufen – Anrufsammeltaxi –, und am nächsten Tag kommt man und holt Sie ab, wenn Sie wissen, dass Sie am nächsten Tag dort irgendwohin müssen. Kommen Sie zufällig zu dieser Station, dann dürfen Sie gar nicht mitfahren, weil Sie nicht angemeldet sind. Das ist die Wahrheit. Und die Kosten dafür tragen – drei Mal dürfen Sie raten – die Anrainergemeinden, dazu gibt es zugegebenermaßen eine schwache Bundesförderung. Das ist die „supertolle“ Verkehrs­lösung, die wir im Triestingtal haben. Herzlichen Dank!

Auch wenn es wirklich so wäre, wie vorher schon gesagt worden ist, nämlich dass es nicht rentabel ist, diese Bahn zu führen, muss ich die Frage stellen: Würden Sie aus der Westbahn, sage ich jetzt einmal, 20 Kilometer herausreißen, weil zwischen Groß Sierning und Loosdorf einfach zu wenige Leute einsteigen? Ich glaube, man muss da die gesamte Linie sehen und muss die Leobersdorfer Linie als Verbindungsglied zwischen Süd- und Westbahn sehen. Man kann sie nicht einfach zerstören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei einer Steuer- und Abgabenquote von 45 Prozent haben es auch die Bürger im Triesting- und im Gölsental verdient, ordentlich behandelt zu werden und einen ordentlichen öffentlichen Verkehr zu haben. (Abg. Rädler:  Abgeordnete verdient!)

Es gibt noch immer die Gleise, die im Jahr 2000 saniert worden sind, und ich möchte Sie wirklich bitten, unterstützen Sie unseren Antrag und stellen Sie damit sicher, dass die Bürger im Gölsen- und im Triestingtal nicht Bürger zweiter Klasse sind. Machen wir also eine verkehrspolitisch logische Entscheidung daraus.

Eine zweite logische Entscheidung ist aber auch für den Raum Krems angebracht, und zwar ebenfalls betreffend die Verkehrspolitik. Auch dort hat man im Bereich der Eisenbahn gewütet, aber zumindest die Anbindung an eine hochrangige Straße ver­sprochen. Aber leider Gottes gibt es dort die Verbindung von der S 5 nach Krems, die vierspurig versprochen wurde, noch nicht. Trotzdem haben sich im Vertrauen darauf, dass sie gebaut wird, viele Unternehmer im Gebiet zwischen Krems und Jettsdorf angesiedelt, sie warten jetzt auf die vorausgeplante Anbindung, die es bis heute nicht gibt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 213

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Christian Hafenecker und weiterer Abgeord­neter betreffend den Vollausbau der S 5 bis Krems – Verbesserung der Verkehrs­situation in Niederösterreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dringend ersucht, den durchgehenden vierspurigen Vollausbau der S5 bis Krems umgehend sicherzustellen.“

*****

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Unterstützung dieser Anträge. (Beifall bei der FPÖ.)

19.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf mitteilen, dass der Antrag ausreichend unter­stützt und ordnungsgemäß eingebracht ist und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Christian Hafenecker und weiterer Abgeord­neter betreffend den Vollausbau der S5 bis Krems – Verbesserung der Verkehrs­situation in Niederösterreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 307/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rückkauf der ehemaligen Bahnstrecke Hainfeld–Weissenbach an der Triesting durch die ÖBB (328 d.B.) in der 51. Sitzung des Nationalrates am 20. Novem­ber 2014

Wir brauchen den durchgehenden vierspurigen Ausbau der S5, weil eine gute und sichere Verkehrsanbindung für die Wirtschaftskraft eines Standortes entscheidend ist.

Dieses Nadelöhr muss beseitigt werden, weil es ein Sicherheitsrisiko darstellt und Zeit kostet. Krems hat in vielerlei Hinsicht ein enormes Entwicklungspotenzial. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.

Seit der Inbetriebnahme der Donaubrücke zwischen Traismauer und Grafenwörth, die die S5 mit der S33 verbindet, lassen sich immer mehr Unternehmer in dieser Achse nieder. Das zirka 10 Kilometer lange Teilstück der S5 zwischen Knoten Jettsdorf und Krems ist derzeit zweispurig ausgebaut.

Ein Vollausbau, also ein durchgehender vierspuriger Ausbau, würde einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Niederösterreich samt einer Hebung der Verkehrssicherheit leisten und massiv zur Verbesserung der Verkehrs­situation im gesamten Raum Krems beitragen.

Ein Vollausbau der S5 bis Krems wäre so wie der Rückkauf und die vollständige Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Bahnstrecken Hainfeld–Weissenbach an der Triesting ein weiterer wichtiger Beitrag zur Unterstützung der die durch angespannte Wirtschaftslage leidenden Unternehmen und eine wichtige Maßnahme für die betrof­fenen Bevölkerung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 214

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dringend ersucht, den durchgehenden vierspurigen Vollausbau der S5 bis Krems umgehend sicherzustellen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


19.38.01

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zwei, drei Informationen für Sie:

Ich bedanke mich dafür, dass wir im Ausschuss eine gute Diskussion über diese Gesetzesmaterie geführt haben. Es geht um die Umsetzung von europäischem Recht, und ich denke, es ist wichtig, dass wir die klaren Begriffsbestimmungen der euro­päischen Richtlinie zur Rechtssicherheit übernehmen.

Da ich auf einige Themen angesprochen wurde, möchte ich auf diese eingehen. Ich möchte hier ganz klar und deutlich sagen, dass mir die Regionalbahnen ein großes Anliegen sind. Wir haben im Rahmen der ÖGB (Heiterkeit), Entschuldigung, der ÖBB – manchmal verspricht man sich – und der Organe, die dort tätig sind, entschieden, dass wir in die Regionalbahnen investieren werden. Wir haben entschieden, 101 Cityjets anzu­kaufen, damit wir der österreichischen Bevölkerung moderne Züge zur Verfügung stellen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben darüber hinaus die Bundesländer eingeladen, von der Option Gebrauch zu machen, Cityjets zu bestellen, damit wir nicht nur 101 Züge haben. Die Bundesländer können mit dazu beitragen, dass wir 200 dieser Züge haben werden, indem sie auch welche bestellen. Wir haben eine entsprechende Option dafür sichergestellt, damit wir auch dadurch eine Verbesserung des Regionalverkehrs in Österreich erreichen können.

Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, auch in Ihrem Bundesland dafür zu werben, dass von diesem Angebot ausreichend Gebrauch gemacht wird, damit wir die Regionalverkehre auch insgesamt stärken können.

Die Österreichischen Bundesbahnen haben nicht nur in die Fernverkehre investiert. Ich sage das sehr deutlich, weil ich sehr froh und glücklich über die Bahnhofsoffensive bin, im Rahmen derer wir Bahnhöfe menschengerecht organisiert haben, moderne Bahn­höfe zur Verfügung gestellt haben und die Qualität der Versorgung enorm verbessert haben.

Ich stehe zu den Regionalbahnen und sage ganz klar, dass ich diese stärken möchte. Ich möchte nicht, dass sie totgesagt werden, sondern ich möchte, dass sie zum Leben erweckt werden. Ich glaube, überall dort, wo Schienen gelegt worden sind, haben sie eine wirtschaftliche Bedeutung. Ich bin aber ein pragmatischer Mensch und gehe davon aus, dass wir alle Verkehrsverbindungen, alle Netzwerke – Straße, Schiene, Wasser, Luft und auch das Breitband – gut miteinander verbinden müssen. Und je


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 215

besser wir diese Verknüpfung, diese Verbindung schaffen, desto besser können wir unsere gemeinsame Infrastruktur zum Leben erwecken.

Ich bedanke mich auch für die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 21. Es macht deut­lich, dass der Verkauf von Nebenbahnen ein Problem ist. Das finde ich gut. Verkauft ist verkauft, insofern ist das vergossene Milch, über die wir jetzt reden. (Abg. Hafenecker: 1 €!)

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir ein Bekenntnis zu den Österreichischen Bundesbahnen abgeben, zu den Bahnen, die vorhanden sind. Und es ist die Aufgabe der Bundesbahnen, auch im Regionalverkehr tätig zu sein. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Klare Worte!)

19.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


19.42.21

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die ehemalige Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach, auf der es seit mehr als zehn Jahren keinen Bahnbetrieb mehr gibt.

Schon im Jahr 2010 war der Bahnbetrieb längst eingestellt. Das heißt, diese Strecke war zum Zeitpunkt der Übernahme durch die NÖVOG nicht nur totgesagt, sondern bereits tatsächlich tot.

Kollege Hafenecker, in Ihrem Entschließungsantrag fordern Sie den Rückkauf der auf­ge­lassenen Bahnstrecke. Ich frage: Was dann, wenn die Bahnstrecke zurückgekauft wird?

Tatsache ist, dass Teile der Gleisanlagen bereits abgetragen wurden (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) und ein Großteil der Grundstücke und der Gebäude, die für einen Bahnbetrieb notwendig wären, bereits veräußert wurden. Das heißt, es gibt keine Bahnstrecke mehr, die zurückzukaufen wäre. (Abg. Hafenecker: Fahren Sie hin, schauen Sie es sich an!)

Um den Betrieb wieder aufnehmen zu können, müsste man die Bahnstrecke neu er­richten, das Streckennetz komplett erneuern beziehungsweise neu errichten und die notwendigen Gebäude ebenfalls wieder errichten. Man müsste dafür überdies die Grundstücke teurer zurückkaufen. Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl eine Verschleuderung von Volksvermögen wäre.

Kollege Ottenschläger hat Ihnen schon erklärt, was der Rechnungshof zu einer wirt­schaftlich zu führenden Bahn sagt, wie viele Fahrgäste pro Tag da einsteigen müs­sen. – Diese Zahl wurde im konkreten Fall nie erreicht!

Sie versuchen doch tatsächlich, das Hohe Haus glauben zu machen, dass diese Region vom Großraum Wien hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs völlig abgeschnitten wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt zahlreiche Linienbusse und auch Anruf­sam­meltaxi-Systeme, die eine öffentliche Anbindung des Bezirks Lilienfeld gewährleisten. Zum Beispiel fährt ein Bus von Kaumberg-Markplatz nach Baden-Bahnhof in 54 Minu­ten, von Kaumberg-Marktplatz nach Mödling-Bahnhof in 65 Minuten, von Kaumberg-Marktplatz nach Wiener Neustadt-Hauptbahnhof in 73 Minuten (Abg. Hafenecker: Wie oft am Tag?), also weit unter den im Antrag angeführten drei Stunden, und dass es eine Anbindung nur über St. Pölten gibt, ist schlichtweg falsch. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)


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Der Rechnungshof hält auch fest, dass der Transport mit Bussen in solchen Regionen weitaus sinnvoller ist, und zwar deswegen, weil beim Betrieb einer nur gering ausge­lasteten Bahn mit einer Diesellok gegenüber einem Betrieb mit Bussen zirka fünf Mal mehr CO2 ausgestoßen wird. Außerdem können mit Bussen Ortskerne besser ange­schlossen werden, wodurch sich die Fußweglänge zu den Haltestellen verringert und die Gesamtwegezeiten verkürzen. (Abg. Brosz: Wissen Sie, wie viele Busse von Baden nach Trumau fahren am Wochenende?)

Ich würde Sie überhaupt ersuchen, Kollegen von den Freiheitlichen, vor allem auch Herrn Deimek und Herrn Hafenecker, mit diesem Bundesländer-Bashing beziehungs­weise Niederösterreich-Bashing aufzuhören, vor allem mit diesen völlig untauglichen Beispielen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal versucht haben, die Abfahrtspläne von Zügen an die Schulbeginnzeiten anzupassen. Da ist es leichter, für 200 Schulen die Schul­beginn­zeiten zu verändern, als einen einzigen Fahrplan zu ändern.

Und dass Niederösterreich bahnfrei ist, ist ja völlig falsch. Ich erinnere an die vier Himmelsrichtungen: Westbahn, Nordbahn, Südbahn, Ostbahn, und Franz-Josefs-Bahn, Pottendorfer Linie (Ruf bei der ÖVP: Aspangbahn!) – danke, und Aspangbahn. Das Land Niederösterreich hat bewiesen, dass die Strecken, die es übernommen hat, durchaus erfolgreich zu führen sind, wie zum Beispiel die Mariazellerbahn, die Wald­viertler Schmalspurbahn und der Reblaus Express zwischen Retz und Drosendorf. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


19.45.48

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das österreichische Eisenbahngesetz hängt sehr eng mit dem österreichischen Seilbahngesetz zusammen, vor allem im Bereich Sicherheit. Neben der Eisenbahnbehörde gehört auch die Seilbahnbehörde zum BMVIT. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist das gemeinsame Verkehrs-Arbeitsinspek­torat.

Die österreichische Seilbahnbranche hat in den letzten 50 Jahren eine rasante Ent­wicklung durchgemacht. Seit 1957 wurde von damals 358 Liftanlagen auf heute über 3 000 Liftanlagen aufgerüstet. Die technische Entwicklung sorgte für viele Meilen­steine im Seilbahnbau, wie zum Beispiel: 1926: die erste Seilschwebebahn auf die Rax, 1947: der erste Sessellift in der Wildschönau, 1972: die Schienenbahn auf das Kitz­stein­horn, 1981: die erste Sechser-Einseilumlaufbahn in Gaschurn, 1996: die erste Funitel-Dop­pel­seilumlaufbahn in Hintertux, 2004: die 3S-Bahn in Kitzbühel, bis hin zur  Riesenrad-Funitel in St. Anton 2006.

Die heutigen Seilbahnanlagen sind hochtechnische, komplexe Anlagen, die, um die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten zu können, auch dementsprechend bedient und gewartet werden müssen.

Diese technische Entwicklung stellt aber auch die Mitarbeiter vor neue Heraus­forde­rungen. Der braungebrannte Liftler, der die Fahrkarten kontrolliert und den Schlepp­bügel reicht, gehört endgültig der Vergangenheit an.

Genau deshalb habe ich mich jahrelang für einen Lehrberuf eingesetzt, und wir konn­ten diesen 2008 als Ausbildungsversuch starten und 2012 nach einer Evaluierungs­phase als Regellehrberuf Seilbahntechnik etablieren. Durch die Einführung des neuen Lehrberufs Seilbahntechnik ist es den Betrieben möglich, künftig die seilbahntechnisch


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hochqualifizierten Fachkräfte selbst auszubilden. Die Lehrlinge von heute sind die Betriebsleiter von morgen.

Heute befördern die österreichischen Seilbahnunternehmen mit ihren rund 15 000 Mit­arbeitern über 600 Millionen Personen im Jahr und gehören zu den sichersten Ver­kehrs­mitteln in Österreich. Ich sage das ganz bewusst, auch vor dem Hintergrund des großen Seilbahnunglücks in Kaprun in meinem eigenen Betrieb, das uns alle sehr betroffen gemacht hat und auch heute noch betroffen macht. Ich weiß, wovon ich spreche, ich war damals dabei.

Die Lehren daraus wurden gezogen. Neue Sicherheitsstandards wurden definiert. Sicherheit ist das oberste Gebot. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir mit der heutigen Novelle hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit vollständige Rechtsklarheit herstellen. Herr Minister, danke für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, ich mache auf die sehr klaren Bestimmungen im Geschäfts­ord­nungsgesetz aufmerksam. – Bitte.

 


19.48.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Kollege Ofenauer von der ÖVP hat in seiner Rede behauptet, der niederösterreichische Regionalverkehr wäre durch Nord­bahn, Südbahn, Ostbahn, Westbahn und die Franz-Josefs-Bahn in bester Situation.

Ich korrigiere und berichtige dahin gehend: Lieber Kollege, das ist Fernverkehr. – Vom Regionalverkehr dürftest du keine Ahnung haben! (Beifall bei der FPÖ.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Ich bitte um Ruhe, damit wir alle den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rädler besser folgen können. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.49.00

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Deimek, pünktlich ist nicht immer der Zug, aber pünktlich ist die Opposition vor Wahlen.

Der niederösterreichische Gemeinderatswahlkampf hat voll eingesetzt. Bei den Grü­nen – „unser Willi geschehe“ – wird Verstärkung aus Tirol geholt, weil man ja in Niederösterreich nicht mitregieren kann, die Freiheitlichen sind aus der Regierung geflogen, jetzt geht man zurück ins Triestingtal, und die Roten fallen in Nieder­österreich sowieso unter die politische Mindestsicherung. So ist es halt. (Heiterkeit bei der ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Kollege Deimek, Sie ziehen da jetzt alte Hüte hervor, mit dem Regionalverkehr, der verbessert wird, obwohl Sie wissen ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es ist leider so! Schauen Sie sich die Wahlergebnisse in Niederösterreich an! Da hilft auch das Raunzen nichts. (Abg. Heinzl: Wie heißt es? Hochmut kommt vor dem Fall! Beifall bei der SPÖ.) – St. Pölten! Das ist halt ganz, ganz schwierig, wenn man in St. Pölten den Landeshauptmann sitzen hat! Das glaube ich, dass das für euch schwierig ist. (Ruf bei der FPÖ: Der Rädler kommt unter die Räder! Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 218

Präsident Ing. Norbert Hofer: Es ist wirklich sehr laut im Saal. (Rufe bei der FPÖ: Er redet ja nicht!) – Ich bitte, den Herrn Abgeordneten zu Wort kommen zu lassen.

 


Abgeordneter Johann Rädler (fortsetzend): Ich kann ja nicht reden! Kollege Deimek! (Abg. Schieder: Lieber Wiener Bürgermeister als Winzerkönig! Beifall bei Abgeord­neten der SPÖ. Abg. Deimek: So eine realistische Bemerkung hätte ich dem Klubobmann Schieder nicht zugetraut!) Das wird auch schwierig mit dem Wiener Bürgermeister! Da sind die Freiheitlichen wieder gut unterwegs. Aber bitte, es sind bald Gemeinderatswahlen, und das schlägt halt jetzt noch in der Debatte durch. (Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Es ist wirklich laut. Bitte, Herr Abgeordneter, setzen Sie Ihre Rede unbeeindruckt fort! (Heiterkeit im Saal.)

 


Abgeordneter Johann Rädler (fortsetzend): Sie können sicher sein, dass ich von den Zwischenrufen unbeeindruckt bin, es geht ja nur um die Verständlichkeit.

Herr Abgeordneter Deimek, zum vierten Mal jetzt: Sie fordern von Weissenbach im Triestingtal bis nach Hainfeld den Neubau einer Strecke. Da gibt es keinen Bewilli­gungs­bescheid, da gibt es eigentlich gar nichts mehr. (Abg. Brosz: ... Bad Erlach!) Die Bürgermeister haben beschlossen, dass man im Tourismusbereich Investitionen tätigt, und daher können wir das gar nicht mehr zurücknehmen. (Abg. Hafenecker: Genau das ist das Problem, dass das die Bürgermeister gemacht haben!) Das sollten Sie wissen. Aber natürlich, es sind Gemeinderatswahlen, jetzt wollen Sie das dort wieder aufs Tapet bringen, obwohl Sie wissen, dass es dort überhaupt kein Problem mit dem Verkehr gibt. Diese Strecke wurde seinerzeit vor dem Ersten Weltkrieg als Güterbahnstrecke gebaut. (Abg. Hafenecker: Ich wohne dort, Herr Kollege!)

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg war das eine Personenverkehrsstrecke, und bezüg­lich der Tätigkeit der NÖVOG und der Einstellung fällt mir gerade die Keule des Herrn Lippitsch ein: Immer dann, wenn es um die Bundesbahnen geht, wird die rote Keule herausgezogen und das Bashing gegen die ÖVP und gegen die FPÖ begonnen, dass wir 2003 die Bundesbahnreform durchgeführt haben. (Abg. Deimek: Nicht alle neun Bundesländer sind schwarz, Herr Kollege! Abg. Moser: Die Restrukturierung der ÖBB hat fast 1 Milliarde € gekostet! Sündteuer!) Ja, liebe Kollegen, die war ja längst notwendig! 7 Milliarden € kosten uns diese Bundesbahnen, und alles, was gemacht wurde, wird jetzt von SPÖ-Seite als Privatisierung – das ist ja der Teufel an der Wand der SPÖ – verteufelt.

Das war notwendig, und diese Privatisierung war kein Nachteil, denn durch die NÖVOG wurde auch sichergestellt, dass über den VOR der Personenverkehr im Triestingtal funktionieren wird. Nicht jede Privatisierung ist ein Nachteil, das möchte ich euch mitgeben.

Führen wir den Gemeinderatswahlkampf draußen in den Gemeinden und nicht im Parla­ment! Und die Ergebnisse in St. Pölten schauen wir uns dann an, Herr Abge­ordneter Heinzl! (Beifall bei der ÖVP.)

19.53

19.53.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 219

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfallunter­suchungs­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 318 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht in 328 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Vollausbau der S 5 bis Krems – Verbesserung der Verkehrssituation in Niederösterreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

19.55.01 22. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 721/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, und über den

Antrag 697/A der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird (329 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 295/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (330 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


19.55.52

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rädler, hier herinnen findet kein Niederösterreich-Bashing statt. (Rufe bei der ÖVP: Oh ja!)

Ich liebe Niederösterreich, ich liebe den Wein dort und die Landschaft, es ist ein wun­derschönes Land. (Beifall bei den Grünen sowie Bravorufe und demonstrativer Beifall


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 220

bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Rädler: Aber schau! Abg. Schittenhelm breitet die Arme zu einer einladenden Geste aus.)

Es ist nur leider unter seinen Möglichkeiten regiert. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Team Stronach und NEOS. Abg. Matznetter: Das kann man aber ändern! Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) – Genau, das kann man ändern. (Abg. Rädler: Ihr probiert das schon 17 Jahre! Abg. Wöginger: Der war auch gut!)

Ich spreche jetzt zum Kraftfahrgesetz und dann zur Straßenverkehrsordnung. Wir werden dieser Novelle zum Kraftfahrgesetz aus folgendem Grund nicht zustimmen: Es geht – für alle, die nicht im Verkehrsausschuss sitzen – um den elektronischen Fahrtenschreiber. Da werden Ausnahmen prolongiert, andere werden beibehalten, neue werden eingeführt, und ich finde, das ist nicht gut für die Verkehrssicherheit, daher lehnen wir das ab.

Jetzt komme ich aber zum wesentlichen Punkt, zur Straßenverkehrsordnung. Es ist vorgesehen, dass bei bestimmten Ausnahmeregelungen, von denen mehrere Bundes­länder betroffen sind, jenes Bundesland entscheidet, in dem die Ausnahme zum ersten Mal schlagend wird, zum Beispiel weil es der Ausgangspunkt einer Fahrt mit dem Lkw ist, für die eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot begehrt wird.

Das klingt auf den ersten Blick sehr vernünftig. Der Lkw-Fahrer, der nachts durch fünf Bundesländer fährt und eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot braucht, muss nicht fünf Mal ansuchen, sondern nur bei dem Bundesland, wo seine Fahrt ihren Ausgang nimmt. Das klingt nach einer sehr vernünftigen Verwaltungsvereinfachung, zumal in der vorge­schlagenen Änderung steht – ich zitiere –: „(...) in all diesen Fällen ist das Einver­nehmen mit den übrigen in Betracht kommenden Landesregierungen herzustellen.“

Das heißt, wenn sich alle einig sind, macht man das einmal und nicht fünf Mal.

Ich komme aus Tirol, wo das Nachtfahrverbot eine zentrale Bedeutung hat, aus Luftgründen und aus Lärmgründen. Wir halten es also mit dem Nachtfahrverbot ziem­lich streng – zum Wohle der Bevölkerung.

Nehmen wir jetzt an, weil heute so viel von Niederösterreich die Rede war, ein Lkw-Fahrer will von Niederösterreich nach Vorarlberg fahren, sucht an, und die Nieder­öster­reicher behandeln dieses Ansuchen. Das Problem ist: Jetzt müssen die Niederöster­reicher die anderen Bundesländer fragen. Was ist aber, wenn die anderen Bundes­länder zum Beispiel keine Antwort geben oder wenn die Niederösterreicher auf das Fragen vergessen, oder wie auch immer? – Dazu steht – und das ist der entschei­dende Satz – in der Begründung, ich zitiere:

„Die mangelnde Herstellung des Einvernehmens lässt die Entscheidungspflicht der Behörde unberührt.“

Das heißt, die Niederösterreicher müssen jedenfalls entscheiden. (Abg. Otten­schlä­ger: Aber da gibt es ja das Einvernehmen!) – Ja, sie müssen das Einvernehmen her­stellen, aber in eurer Begründung steht, wenn sie es nicht tun, entscheiden die Nieder­österreicher trotzdem, und das geht nicht.

Ich bin ein gebranntes Kind, was Ausnahmen vom Nachtfahrverbot betrifft, und das ist einer der Bereiche, wo diese Regelung hauptsächlich Anwendung finden wird. Daher können wir das nicht mit unterstützen. Hättet ihr hineingeschrieben: Wenn das Einver­nehmen nicht herstellbar ist oder die sich nicht melden, dann muss der Lkw-Fahrer bei allen fünf Bundesländern wieder einzeln ansuchen, so wie jetzt, dann hätte ich gesagt, okay, dann sind wir auf der sicheren Seite. Aber so sind wir auf der unsicheren Seite, und das würde der Bevölkerung entlang der Autobahnen auf den Kopf fallen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 221

Daher sagen wir: Einer solchen, wie ich finde, etwas unausgegorenen Vorlage können wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte. (Abg. Gisela Wurm: Niederösterreich spricht!)

 


19.59.49

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Rädler, die Sozialdemokratie in Niederösterreich mit der Mindestsicherung zu ver­gleichen, ist dein Niveau, nicht meines. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Ich darf dir nur sagen, falls du das nicht mehr genau weißt, die Sozialdemokratie hat bei der letzten Nationalratswahl vor einem Jahr in Niederösterreich 280 000 Stimmen erreicht. (Abg. Rädler: Bei der Landtagswahl!) Deine Partei hat 310 000 Stimmen erreicht. Wir haben 27 Prozent, ihr habt 30 Prozent. Wenn wir Mindestsicherung haben, dann habt ihr mit dem Erwin Pröll die Ausgleichszulage. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Aber es wird die Zeit kommen, wo du, Kollege Rädler, dich nicht mehr hinter dem Erwin Pröll verstecken kannst. Das wollte ich dir einfach in dein Stammbuch schreiben. (Abg. Rädler: Das sage ich ihm morgen!) Ja, das kannst du ihm sagen, und schöne Grüße vom Toni Heinzl.

Sehr geehrte Damen und Herren, und jetzt weg von der Ausgleichszulage der ÖVP hin zu der wirklich wichtigen Sache, der Novelle der Straßenverkehrsordnung. Ich glaube, wir können hier Einigkeit finden, wenn wir sagen, schlanke Bürokratie und Verwal­tungsvereinfachungen sind von uns allen anerkannte Ziele einer modernen Politik. Und genau dieses Ziel soll mit der heute diskutierten Novelle der Straßenverkehrsordnung auch erreicht werden.

Nur zu Erinnerung: Bisher war es so – und es ist noch immer so –, dass bei bun­desländerübergreifenden Veranstaltungen wie zum Beispiel Radrennen, etwa der Österreich-Radrundfahrt, in jedem Bundesland ein eigener Bescheid ausgestellt wer­den musste. Ähnliches galt auch für länderübergreifende Lkw-Nachtfahrverbote. Im Extremfall, sehr geehrte Damen und Herren, wie zum Beispiel bei der Österreich-Rad­rundfahrt, bedeutet das, dass man bis zu neun aufwendige Genehmigungsver­fahren für eine Veranstaltung braucht. Dieser Missstand wird heute beseitigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, als Vorsitzender des Verkehrsausschusses möchte ich ausdrücklich auf den rein parlamentarischen Werdegang dieses Gesetzes hinweisen, der von allen Parteien gleichermaßen mit großem Einsatz begleitet wurde. Bei mehreren Beratungen im Ausschuss und einer Ausschussbegutachtung wurden die unterschiedlichen Meinungen sachlich, aber auch fachlich auf sehr hohem Niveau ausgetauscht. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion und aller Klubs, die diesen vorbildlichen parlamentarischen Prozess begleitet haben.

Ganz kurz, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch ein paar Worte zur Novelle des Kraftfahrgesetzes. Diese steht in engem Zusammenhang mit dem Thema Ver­waltungsvereinfachung. Schon jetzt müssen Omnibusse – hauptsächlich im städti­schen Linienverkehr – einige Kontrollgeräte nicht mehr mitführen, die für Lkws und andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht sind.

Diese Befristung wäre nun ausgelaufen. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu ver­mei­den, werden Ausnahmen nun unbefristet beziehungsweise teilweise befristet bis 2020 verlängert. Die teilweise Befristung bis 2020 trägt der ungewissen Weiterent­wicklung der Technik Rechnung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 222

Sehr geehrte Damen und Herren, es sei mir noch erlaubt, darauf aufmerksam zu machen, dass ein gut ausgebautes innerstädtisches Bussystem ein entscheidender positiver Impuls für viele Städte ist. Das haben auch die Erfahrungen meiner Heimat­stadt St. Pölten gezeigt. Nach Einführung des Bussystems mit getaktetem Fahrplan und gescheiten Routenführungen, die nach den Bedürfnissen der Benutzer ausge­richtet sind, ist die Zahl der Fahrgäste förmlich in den Himmel geschossen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die Unterstützung bei der Gesetz­werdung der aktuellen Novelle der Straßenverkehrsordnung. Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


20.03.59

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich würde sagen, wir einigen uns auf ein Unentschieden zwischen Rädler und Heinzl. (Abg. Weninger: Mit leichtem Vorteil für Heinzl! Rufe bei der ÖVP: Na, na, na! Abg. Willi: Vorteil für Heinzl!) – Also ich bin dafür, dass wir uns auf ein Unentschieden einigen.

Kommen wir zurück zur Sache. Es wurde schon einiges über die Materien, die wir hier vorliegen haben, die wir diskutieren und, wie ich annehme, heute auch beschließen werden, gesagt. Ich möchte vor allem auch auf die Änderung in der Straßenverkehrs­ordnung eingehen. Kollege Anton Heinzl hat den Prozess ja auch schon beschrieben. Ich glaube, das ist bei diesem Punkt wirklich hervorzuheben. Wir haben hier die Initiative gemeinsam ergriffen, und ich danke an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament, die mitgewirkt haben, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sozusagen im Hintergrund bei der Ausschussbegutachtung hervor­ragen­de Arbeit geleistet haben.

Es liegt ein Ergebnis vor, das wirklich zur Entbürokratisierung und zur Verwal­tungs­vereinfachung beiträgt. Es ist auch eine Kostenreduktion für die Wirtschaft. Ich denke, in Zeiten wie diesen ist das ein gutes Signal für die Wirtschaft. Ich hoffe auch, dass das dementsprechend kommuniziert wird.

Kollege Willi, ich verstehe schon, was du meinst. Ich versuche es noch einmal zu erklären: Es steht im Gesetz, das Einvernehmen zwischen den Bundesländern muss hergestellt werden. Jedes Bundesland hat, wenn du so willst, ein Vetorecht. Wenn eines Nein sagt, dann gibt es einen negativen Bescheid. Es geht nur darum, dass der Bewilligungswerber weiß, ob es geht oder nicht geht, das steht so drinnen. Also ich bin optimistisch, dass die Bundesländer da untereinander kein Match spielen, sondern dass man sagt, okay, wenn Tirol sagt, geht nicht, dann wird es entsprechend einen negativen Bescheid geben. Der muss natürlich auch begründet sein.

Also wie gesagt, ein gutes Signal zur Entbürokratisierung, zur Vereinfachung. Wir nehmen ja noch eine zweite Änderung vor, und zwar bei der Kontrollgerätepflicht – du hast es auch schon erwähnt –, und auch das ist eine Erleichterung. Ich denke, wir werden uns weiter gemeinsam darum bemühen, für die Wirtschaft und damit auch für die Menschen Entlastungen zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 223

20.06.36

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir Freiheitliche begrüßen diesen Antrag der Abgeord­neten Heinzl und Ottenschläger betreffend Abänderung des Kraftfahrgesetzes 1967. Man handelt hier im Sinne der Menschen. Man handelt hier auch im Sinne des Büro­kratieabbaus und des Abbaus von Doppelgleisigkeiten.

Für uns ist das ein positives Signal im Verkehrsbereich, und wir werden diesem Antrag auch unsere Zustimmung geben.

Wir bedanken uns diesbezüglich auch bei der Parlamentsdirektion für ihre Unter­stützung, nicht nur bei den Referenten.

Ein weiterer Punkt ist der Antrag des Kollegen Hagen. Dem werden wir auch unsere Unterstützung geben. Da geht es um einen Redaktionsfehler – „Schweinwerfer“ statt „Scheinwerfer“ –, der durch die Abänderung beseitigt wird.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, dennoch gibt es wirklich wichtige Punkte im Ver­kehrs­bereich, etwa den Weiterbau des Semmering-Basistunnels und auch die Fertig­stellung des Koralmtunnels. Das sind auch für die Steiermark wirklich wichtige Bereiche und Themen. (Beifall bei der FPÖ.)

Vor allem diese Verkehrsprojekte sind ein wirklich wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Steiermark und auch wesentlich für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Steier­mark. Wir erwarten uns von Ihnen, Herr Bundesminister, dass Sie mit Nachdruck an der Umsetzung dieser Projekte weiterarbeiten. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.08.32

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie heißt es so schön: Heinzl gegen Rädler, das ist Brutalität. – So hätte es der Qualtinger gesagt. (Ah-Rufe bei der SPÖ.)

Aber, meine Damen und Herren, jetzt zum Ernst der Sache. Wir werden allen vorlie­genden Gesetzesvorlagen unsere Zustimmung geben. Es wurde von meinem Vorred­ner schon angesprochen: Bei meinem Antrag geht es um einen Redaktionsfehler, der durch die Medien gegeistert ist. Im Gesetz stand „Schweinwerfer“ statt „Scheinwerfer“. Das wurde jetzt richtiggestellt. Das ist eine Sache, der wir natürlich alle unsere Zustim­mung geben werden.

Es sind in der Novelle auch einige Änderungen betreffend Kontrollgeräte enthalten. Es ist nicht einsehbar, dass für einen bäuerlichen Tiertransport zu einem Markt im engeren Umkreis ein Messgerät, also ein Fahrtenschreiber sozusagen, installiert werden muss. Das ist auch in Ordnung, dem werden wir natürlich auch zustimmen.

Betreffend Nachtfahrverbote: Diese Ausnahmen waren wirklich ein Bürokratieaufwand und ein Durcheinander, weil man überall ansuchen musste. Das ist hier lockerer gelöst. Ich muss sagen, das ist natürlich ein Fortschritt, ist weniger Bürokratieaufwand und ist auch ein Fortschritt für die Wirtschaft.

Meine Damen und Herren, wenn wir beim Nachtfahrverbot oder bei den sogenannten Problemen, die es da gibt, sind: Ein gewaltiger Dorn im Auge sind mir die Lkw-Fahrten in der Nacht mit 60 km/h, nämlich dass man nur 60 km/h fahren darf.

Ich bin selber viel mit dem Auto auf diversen Straßen unterwegs, viel auf der Autobahn. Wenn ich in der Nacht fahre, fällt mir einfach auf, das geht viel besser mit dem Verkehr. Die Lkws können da flotter fahren. Es wäre mir lieber, wenn sich der Lkw-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 224

Verkehr hauptsächlich in der Nacht abspielt. Das Verkehrschaos untertags in den Ballungsräumen auf gewissen Autobahnen kennen wir. Es ist sicherlich nicht nützlich, wenn die Lkws dann im Stau stehen, wenn die Pkws im Stau stehen und sehr viele Schadstoffe ausstoßen.

Ich fahre viel über Deutschland, dort gibt es auf gewissen Strecken überhaupt kein Tempolimit. Überall dort, wo Tempolimits sind, gibt es Probleme: Dort gibt es Stau, dort gibt es gefährliche Situationen, dort gibt es Unfälle. Man müsste vielleicht auch einmal darüber nachdenken.

Wir haben ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, wir haben nirgends in Europa so gute Straßen wie in Österreich, die auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind. Das müsste man vielleicht einmal überdenken. Und da ärgert es mich schon, wenn ich höre, dass dieses Tempo-100-Limit, das in meinen Augen nur ein Abkassieren ist, in Tirol flächendeckend eingeführt wird. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach und der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich: Vor etwa eineinhalb Jahren habe ich eine Anfrage an den damaligen Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich gestellt und habe keine befriedigende Antwort betreffend diesen „Luft-Hunderter“ in Tirol bekommen. Es hat mich damals gewundert, als ich bei Regen durch Tirol fuhr, dass der „Luft-Hunderter“ vorgeschrieben war. Darauf habe ich keine befriedigende Antwort bekom­men. Wir haben dies dann hier in einer Anfragebesprechung diskutiert. Da habe ich auch wieder keine richtige Antwort bekommen.

Und siehe da, kurz danach lese ich in der Zeitung, dass in Tirol anscheinend ein Messgerät defekt war und Zigtausende Strafen zurückgezahlt werden mussten, die nämlich zu Unrecht bezahlt werden mussten.

Betreffend Strafen lese ich in der „Presse“, dass die Strafen beim „Luft-Hunderter“ fast doppelt so hoch sind, wie sie sonst sind; also wenn ich 10 km/h zu schnell bin, zahle ich 35 €  statt der normalen 20 €, oder bei 30 km/h zu schnell 80 € statt 50 €. Das ist modernes Raubrittertum, meine Damen und Herren. Hier wird nur abgecasht unter dem Motto „Umweltschutz“ und „Umweltschonung“. Es wird nur wieder der Autofahrer abgezockt.

Wir als Autofahrerpartei vom Team Stronach wehren uns absolut dagegen. Wir werden viele Maßnahmen setzen, dass dieses Abkassieren ein Ende findet. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach und der FPÖ.)

20.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


20.13.09

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Ich möchte ein paar Punkte zum Antrag 721/A zum Thema Kon­troll­geräteverpflichtung sagen.

Es handelt sich hier, wie ja bereits erwähnt wurde, um eine gesetzliche Umsetzung einer Sozialpartnereinigung zum Vorteil von vielen, insbesondere zum Vorteil von ArbeitnehmerInnen, aber auch ArbeitgeberInnen im Sinne einer Bürokratieverein­fachung.

Einerseits werden bereits bestehende Ausnahmen für Omnibusse im Linienverkehr verlängert beziehungsweise ausgeweitet. Neu ist, dass nun auch Oberleitungsomni­busse von dieser Kontrollgeräteverpflichtung ausgenommen sind.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Gründe dafür liegen in der Praxis, sind offen­sicht­lich und nachvollziehbar. Ohne diese Ausnahmen müsste beispielsweise bei


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einem Lenkerwechsel ein Nachtrag am Kontrollgerät vorgenommen werden. Das dauert – das wissen wir aus der Praxis – normalerweise fünf, sechs oder sogar oft sieben Minuten. Stellen Sie sich vor, in Städten mit einem guten öffentlichen, dicht getakteten Verkehrsnetz, wie zum Beispiel Wien, Salzburg, aber auch Linz, steht bei jedem Lenkerwechsel der Bus sieben Minuten zusätzlich in der Haltestelle oder gar auf einer Fahrspur für den allgemeinen Verkehr. Genau das verhindern wir durch diese Ausnahme.

Oder: Ebenso praxisfern wäre die tägliche Erstellung eines Formblattes für jeden Lenker/jede Lenkerin, das vor jeder Fahrt maschinenschriftlich auszufüllen, zu unter­schreiben und im Original mitzuführen ist. Das ist im Fernverkehr sinnvoll, im Orts­verkehr nicht. Daher diese Ausnahme.

Klar ist aber auch, dass diese Ausnahme nur unter der Voraussetzung zur Anwendung kommt, dass die entsprechenden Aufzeichnungen in der Betriebsstätte aufliegen. Das heißt, Kontrollen hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes – und das ist vor allem für die Gewerkschaften ein sehr wichtiger Punkt – werden nicht beeinträchtigt.

Zusammengefasst ist das eine sinnvolle, praxisnahe Einigung, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


20.15.15

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Diese Ausnahmeregelung von der Kontroll­geräteverpflichtung zeigt schon auch, was wir damit meinen, wenn wir von Verwal­tungsvereinfachung sprechen, und wie das letztendlich beim Bürger unten ankommen kann, wenn es darum geht, Kontrollgeräte nicht extra im Linienverkehr einzuführen, denn – wie mein Vorredner schon gesagt hat – das wäre zusätzlicher Aufwand, der zusätzliche Kosten verursacht. Und wer müsste diese Kosten tragen? – Derjenige, der ein Ticket zu kaufen hat. Da ist es schon richtig, wenn diese Daten bereits aufge­nom­men wurden, diese zu verwenden. Dann braucht man das nicht dreimal zu machen.

Wir haben diese Ausnahmeregelungen vor allem auch für den kleingewerblichen Betrieb – das betrifft nicht den Transport von Gütern, sondern den Transport von Gütern, die man für die Werktätigkeit braucht. Man braucht sich nur einen Installateur vorzustellen, der zu einer Baustelle fährt, der zu Reparaturarbeiten fährt et cetera, und die Regelung ist dahin gehend, dass auch er diese Kontrollgeräte nicht in sein Auto einbauen muss.

Besonders freut es mich, dass wir diese Ausnahmeregelung auch für die Landwirt­schaft geschaffen haben, dort, wo wir Lebendtiertransporte haben, dass wir von 50 auf 100 km gehen konnten. Auch das bedeutet eine Vereinfachung. Da ist es mir aber auch ganz wichtig, weil das ein Kritikpunkt im Ausschuss war, darauf hinzuweisen, dass es einerseits nicht der Regionalität schadet, wenn man den Umkreis von 50 auf 100 km erweitert, denn nicht jede Fahrt mit lebenden Tieren ist sozusagen die letzte Fahrt in einen Schlachthof, sondern man handelt ja auch mit Tieren, es ist oft die Auffahrt zu einer Alm, et cetera. Daher ist der Umkreis von 50 km etwas zu beschränkt. Es ist eine Erleichterung, da auf 100 km zu gehen.

Das Zweite ist etwas ganz Wesentliches, was uns allen ein Anliegen ist: der Tier­schutz. Auch der Tierschutz wird nicht angegriffen. Nach wie vor haben Transporteure, die Tiere transportieren, oder auch Bauern, die Tiere transportieren, die Tiertrans­portscheine auszufüllen, mit den Uhrzeiten, wo transportiert wird, wie viel Stück und


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natürlich auch die Entfernung in Kilometern. (Abg. Riemer: Da gibt es die meisten Beanstandungen! Über 300 von 1 000 Kontrollen! Ganz schlimm!)

Ja, Herr Kollege, ich weiß, Sie reden auch immer davon, wir sollten für die Bauern alles erleichtern. Gestern hatten wir den Antrag, dass wir die Aufbewahrungsfristen betref­fend Aufzeichnungen, Papiere für ÖPUL verkürzen sollen.

Ich sage Ihnen Folgendes: Es ist für einen Bauern wahrscheinlich der kleinere Schmerz, wenn er das eine oder andere Papier drei Jahre länger auf dem Dachboden liegen hat, als wenn er jedes Mal, wenn er etwas transportieren muss, großartig Kontrollgeräte kaufen, einbauen und dann benutzen muss. Ich glaube, dem Tierschutz ist hier Genüge getan.

Wenn Ihre Art von Kontrolle jene ist, dass wir nicht nur jeder Kuh zwei Ordnungs­marken in die Ohren geben müssen, sondern dass wir am Ende auch jedem Bauern eine Marke geben müssen, damit er anständig kontrolliert ist (Zwischenruf des Abg. Riemer), dann ist das nicht unsere Linie. Da bin ich sehr froh, dass wir in der Regierung sitzen und nicht Sie! (Beifall bei der ÖVP.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

20.18.30

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich wollte auch noch ein paar Sätze zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung 1960 sagen. Das Schöne ist, das basiert auf einer Initiative des Parlaments. Wir haben uns auch im Ausschuss ausführlich darüber unterhalten und hatten Expertenhearings.

Weil mich Herr Willi so anschaut, der Kollege von der ÖVP hat es vorhin auch schon erwähnt: Wenn jetzt drei Bundesländer oder in Ihrem Fall – Sie haben von fünf gesprochen – ein Bundesland dagegen ist, dann wird das nicht überstimmt. Das heißt, in diesem Bundesland bleibt der Istzustand, da wird sich nichts ändern, da gibt es keine Ausnahme. Daher verstehe ich die Bedenken jetzt nicht und würde vorschlagen: Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach und stimmen dann doch noch mit uns mit!

Worum geht es in diesem Gesetz? – Es ist eine Verwaltungsvereinfachung. Es ist natürlich auch eine finanzielle Einsparung für diejenigen, die um diese Ausnahme­regelung ansuchen, weil sie nicht mehr in allen Bundesländern extra ansuchen müs­sen, sondern es reicht, wenn man, wenn es um Lkw-Sonderfahrten geht, in dem Bun­desland ansucht, von dem aus man startet. Das betrifft aber zum Beispiel auch die Österreich-Radrundfahrt, das haben wir heute schon gehört, und viele andere Bereiche.

Es ist eine Verwaltungsvereinfachung. Wir sprechen ja sehr oft darüber, dass wir das gerne hätten. Im Verkehrsausschuss haben wir jetzt gleich gehandelt und haben einen entsprechenden Antrag formuliert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


20.20.10

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich können wir uns heute freuen, dass wir endlich ein Gesetz mit breiter Zustimmung beschließen – auch mit Oppositionsparteien –, das Verwaltungsvereinfachungen und Bürokratieabbau bringt. Das sollte uns Vorbild für


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eine Reihe von Gesetzesnovellen sein, wo wir Entbürokratisierung und Verwaltungs­vereinfachungen vornehmen.

Ich verstehe nur eines nicht, Herr Kollege Willi, dass Sie bei so einer breiten Zustim­mung Ihre Zustimmung als Grüner verweigern. Das verstehe ich nicht, weil ich Sie persönlich sehr schätze, mit sehr tiefgründigen Argumenten für Nachhaltigkeit, für Öko­logie, für Wirtschaft auch im ländlichen Raum. Daher vermisse ich heute Ihre Bereitschaft, diesem Gesetz zuzustimmen. Ich glaube, die Grünen sollten endlich aus dieser Rolle, alles nur schlechtzureden und zu verhindern, herauskommen und auch aus der Opposition heraus versuchen, das Beste für den Wirtschaftsstandort Österreich auch im Sinne der Nachhaltigkeit zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Vorteile dieser Gesetzesnovelle wurden ja alle angesprochen: Verwaltungs­verein­fachung auch für die Landwirtschaft, die Erweiterung von 50 km auf 100 km. Das ist gut und wichtig und notwendig, damit es hier nicht zusätzliche Belastungen gibt.

Herr Bundesminister Stöger! Wenn ich schon am Wort bin und es heute das erste Mal ist, dass Sie als Infrastrukturminister auf der Regierungsbank sitzen, so möchte ich doch auch die Gelegenheit wahrnehmen, Sie zu bitten, insbesondere dafür zu sorgen, dass Breitband in Österreich unteilbar für jeden zur Verfügung steht, wo immer er zu Hause ist, ob in der Stadt oder auf dem Land. Das ist ganz, ganz wichtig, damit auch der ländliche Raum ein entsprechender Wirtschaftsstandort sein kann, damit die Menschen dort auch die Vorteile des Breitbands nutzen können (Abg. Deimek: Zu gleichen Kosten!), damit sie die Welt ins Dorf bekommen und damit sie in Sekun­denschnelle auch ihre Leistungen, Ideen und Produkte und die Landschaft in der Welt darstellen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hakel. – Abg. Willi: Spindel­egger !)

Zum Zweiten lade ich Sie ein, Herr Bundesminister – und ich hoffe, ich leiste hier keine Fehlbitte –, ich lade Sie in die Obersteiermark zu einem Lokalaugenschein ein, wenn es darum geht, die S 36 und die S 37 weiter auszubauen. Da darf es kein Zurück mehr geben, das brauchen wir. Wir brauchen diesen Lückenschluss in den Süden, das braucht die Wirtschaft, das braucht die Industrie, das brauchen die Klein- und Mittel­betriebe, denn das sind jene Betriebe, die Arbeitsplätze, Einkommen und Wertschöp­fung in der Region sichern.

Und wir wollen sie in der Region halten. Wir haben dort aber leider mit einem großen demografischen Problem zu leben, mit einer Abwanderung in einem besonderen Maße. Daher sind diese Infrastrukturprojekte Straße, Schiene und vor allem die Schlüsselinfrastruktur Breitband für die Obersteiermark ganz wichtig. Vielleicht können wir hier wirklich in einem breiten Konsens parteiübergreifend alle Parteien einladen, in der Obersteiermark einen entsprechenden Lokalaugenschein mit Ihnen vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


20.23.52

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Als letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt darf ich feststellen, dass die Argumente ausgetauscht wurden. Auch ich sehe die Novelle zur Straßenverkehrsordnung sehr positiv, weil sie Deregulierung bedeutet, weil sie einen geringeren Verwaltungsaufwand bedeutet und weil sie für die Antragsteller einen einfacheren Zugang zu einer Behördenentscheidung bedeutet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf eine Forderung des Österreichischen Gemeindebundes aufmerksam zu machen, nämlich


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nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die automationsunterstützte punktuelle Geschwindigkeitsmessung durch die Gemeinden, sprich Radargeräte auf Gemeindestraßen.

Ich darf darauf hinweisen, dass es dankenswerterweise ein Pilotprojekt des Landes Niederösterreich unter Beteiligung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und des Innenministeriums gibt, das 2015 evaluiert werden soll. Aus meiner Sicht könnte diese Evaluierung Grundlage für eine gesetzliche Umsetzung im Sinne der Ausschuss­feststellung vom 12. Dezember 2012 sein. Damals hat sich der Verkehrsausschuss bereits sehr positiv zu diesem Thema geäußert.

Warum unterstütze ich die Forderung des Gemeindebundes? – Weil es damit eine Handhabe gegen Raser im Ortsgebiet gibt. Sie wissen alle, zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich im Ortsgebiet und haben fatale Folgen. Das Tempolimit 50 km/h im Ortsgebiet wird von 48 Prozent der Kfz-Lenker ignoriert. Wenn es zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fußgänger bei Tempo 50 kommt, dann endet das für 70 Prozent der Passanten tödlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Entscheidend für die Radarüberwachung ist nicht, dass die Abzocke im Vordergrund steht, wie es in vielen Argumenten dagegen heißt, sondern dass sie der Verkehrssicherheit dient. Ich halte es für sinnvoll, wenn die Gemeinden mit den Polizeidirektionen entsprechende Verkehrskonzepte auch gemein­de­übergreifend entwickeln. Ich bin überzeugt davon, dass die Zusammenarbeit zwi­schen den Gemeinden und der Polizei zu einer guten Lösung auf Gemeindestraßen im Sinne der Verkehrssicherheit führt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.26

20.26.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, samt Titel und Eingang in 329 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, samt Titel und Eingang in 330 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 229

20.28.0524. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellierung der §§ 5, 10 des Meldegesetzes 1991 (356 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


20.28.34

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehapparaten! Zu Tagesordnungspunkt 24, der den Tourismus betrifft: Es ist mir eine Freunde, wenn man die letzten Sitzungen anschaut, dass immer wieder Punkte auf der Tagesordnung sind, die sich mit der Entbürokratisierung beschäftigen. In der Vergangenheit sind eigentlich immer mehr Vorschriften dazugekommen, jetzt sind wir anscheinend wirklich in die Phase der Entbürokratisierung eingetreten. Dank sage ich dieser Regierung und dem zuständigen Minister dafür, dass das durchforstet wird.

Das Thema Meldegesetz wird in diesem Tagesordnungspunkt behandelt; auch das Meldegesetz wurde durchforstet. Man hat geschaut: Was ist notwendig, was ist nicht notwendig? Also auch da hat Entbürokratisierung stattgefunden. Aber man sieht in dieser breiten Palette der Entbürokratisierung auch immer, was für den einen Berufs­stand gut ist, ist für den anderen Berufsstand nicht immer das Beste – deswegen dieser Tagesordnungspunkt betreffend Tourismus.

Bei den Gästemeldungen hat man die Postleitzahlen herausgenommen, und wenn Busse anreisen, muss eigentlich nur eine Person von dort, wo die Gruppe herkommt, namentlich gemacht werden. Aber wir wissen, dass der Tourismus auch ganz intensiv in der Werbebranche tätig ist und dass es da auch gewisse Unterlagen braucht, zumin­dest gewisse Zuordnungen, um zielorientiert werben zu können. Deshalb geht dieser Antrag dorthin, dass es auch in Zukunft wieder möglich ist, auf dem Meldezettel die Postleitzahlen draufstehen zu haben. Das wird ergänzt. Das ist nichts Wichtiges, aber es muss gemacht werden. Die Voraussetzungen dafür braucht es. Dasselbe ist wie gesagt auch bei den Busanreisen zu machen.

Alle Parteien sind im Tourismusausschuss dieser Meinung. Der Tourismusausschuss zeichnet sich überhaupt dadurch aus, dass die Punkte, die dort auf der Tagesordnung sind, eigentlich fast immer Sechs-Parteien-Anträge sind. Also es gibt da fast immer Einstimmigkeit. Das könnte auch ein Beispiel für viele andere Materien sein, sage ich dazu. Also man sieht, es geht es auch so.

Es ist ja heute auch wieder ein Antrag eingebracht worden. Das Medientrans­parenz­gesetz wurde ja geschaffen, um die Politik kontrollieren zu können, die Verantwort­lichen, um zu sehen, wo die Mittel eingesetzt werden. Auch da sehen wir, es gibt Branchen, in denen das nicht notwendig ist. Das trifft zum Beispiel auf die Österreich Werbung, die Landestourismusorganisationen und auch die Gemeindeorganisationen zu. Es geht darum, wenn diese im Ausland Gäste anwerben, dass das ohne viel Bürokratie und Kosten aufgezeichnet werden kann, dass das auch gestrichen wird. Dazu gibt es einen Fünf-Parteien-Antrag, aber da sind wir noch nicht am Ende. Das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 230

werden wir noch durchdiskutieren, und ich bin großer Hoffnung, dass wir auch für diesen Antrag eine Sechs-Parteien-Einigung schaffen werden.

Das wäre es zu diesem Thema. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Unterrainer ist der nächste Red­ner. – Bitte.

 


20.32.03

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen und Zuseher und Zuseherinnen! Ich möchte einen kleinen Teil meiner Zeit für etwas ganz anderes verwenden, was mir aber extrem wichtig ist. Vielleicht haben Sie heute in der Früh im Radio gehört, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Absam, das ist die Feuerwehr meiner Heimatgemeinde Absam, unter den Top 3 der weltbesten Feuerwehren befindet und gerade auf dem Weg nach Ulm ist, um dort am Finale für den Conrad Dietrich Magirus Preis 2014 teilzunehmen.

Der Grund für diese Nominierung ist der spektakuläre und einzigartige Einsatz bei einem gigantischen Waldbrand im März 2014, bei dem mehr als 50 Hektar Wald im hochalpinen Bereich vernichtet wurden. Und ich möchte Sie hier einladen, mit mir gemeinsam ihnen morgen die Daumen zu halten, weil sie sich den ersten Preis ver­dienen, denn sie sind ganz einfach die Besten. Es ist auch ein Zeichen für die Wich­tigkeit und die Wertigkeit der Freiwilligkeit in unserem Land. Bitte schön und danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Zum Tourismus: Für eine ganze Generation war der VW-Käfer eigentlich der Inbegriff der Mobilität. Doch die Zeiten haben sich geändert und die Zeiten ändern sich. Der Pkw ist nach wie vor mit 75 Prozent das häufigste Anreisemittel. Doch gerade die jungen Menschen verstehen unter einer neuen Mobilität etwas ganz anderes, nämlich das Benützen der verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel und vor allen Dingen des Internets, das immer und überall verfügbar sein sollte. Das fordert den österreichischen Tourismus ganz besonders, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Der heutige Gast fordert eine funktionierende Infrastruktur, Anreise mit Bahn oder Flugzeug und Service von zu Hause bis zum Hotel. Das ist die neue Mobilität im Tourismus, ein Kernthema der Regierungspolitik.

Überhaupt ist neue Mobilität auch eine Chance. Eine Befragung der Gäste hat erge­ben, dass die größte Stärke Österreichs die intakte Natur ist. Weniger Autoverkehr ist hier eindeutig mehr, mehr an Lebensqualität für unsere Gäste, aber vor allen Dingen auch mehr an Lebensqualität für unsere Menschen, für unsere Bürger und Bürgerinnen in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ.)

Denn Tourismus nützt uns allen. Er bietet dort Arbeitsplätze, wo sonst nur wenig bis nichts vorhanden ist. Wir sollten also dankbar und stolz darauf sein, dass wir ein so beliebtes Reiseziel sind. Was wären der Weissensee, das Stubaital oder Hallstatt ohne unsere Gäste? – Es wären menschenleere Dörfer, menschenleere Täler, ausgestorben aufgrund von Mangel an Arbeitsplätzen. Und genau deshalb setze ich mich für den Tourismus ein, und dazu gehören seine Unternehmen und seine Angestellten. Divi­dieren wir doch nicht immer die Unternehmer und die Mitarbeiter auseinander! Sie gehö­ren einfach zusammen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es freut mich, dass die Rolle des heimischen Tourismus von vielen Abgeordneten hier im Haus gemeinsam getragen und unterstützt wird, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, wie etwa beim vorliegenden Antrag aller Parteien zur Novellierung der §§ 5 und 10 des


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Meldegesetzes mit dem Ziel, die Beherbergungsstatistik zu erhalten. Denn je besser, vollständiger und aussagekräftiger die gesammelten Daten sind, umso zielgerichteter, effizienter und kundenorientierter können die Bemühungen der Tourismuswirtschaft sein, um die Bedürfnisse unserer künftigen Gäste auch befriedigen zu können. Des­halb liegt dieser Antrag vor, um einfach sicherzustellen, dass man bei der Verein­fachung nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und die Vereinfachung nicht auf Kosten der Qualität macht.

Abschließend möchte ich noch betonen, dass wir dem Tourismus jetzt umfassend unter die Arme greifen müssen, denn die Konjunkturflaute, die Wirtschaftskrise, die jetzt herrscht und uns schon lange beschäftigt, trifft den Tourismus zwar sehr zeitver­setzt, aber sie wird ihn treffen. Deswegen müssen wir jetzt vorsorgen, und für mich ist ein wichtiger Punkt in der Vorsorge, dass wir jetzt die Besteuerung des Faktors Arbeit angehen und diese nach unten bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bewegen wir uns gemeinsam für den österreichischen Tourismus mit seinen fleißigen Unternehmern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, für Arbeitsplätze und für gesunde Betriebe! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


20.36.19

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als dritter Redner wird man nicht mehr viel Neues sagen können zum Meldegesetz, dazu, dass die Postleitzahlen aus Marketing­gründen und statistischen Gründen erhalten bleiben sollen. Vielleicht noch eines: Es sind nicht nur Marketing- und Werbegründe ausschlaggebend, dass die Postleitzahlen bei der Anmeldung erhalten bleiben sollten, sondern es werden in Österreich auch Tourismusinvestitionen von Investoren danach getätigt, wie viel an Umsatz aus gewis­sen Herkunftsmärkten erwartet wird. Daher ist es auch aus dem Investitions­gesichts­punkt heraus sehr, sehr wichtig, dass die Eintragung der Postleitzahlen bei der Anmeldung erhalten bleibt.

Da ich der letzte Redner meiner Fraktion bin und noch 7 Minuten  (Abg. Obernosterer: Der erste bei diesem Thema!) – Der letzte bei diesem Tagesordnungspunkt, mein Lieber! Wir sprechen eh noch über die ÖVP, das bleibt euch nicht erspart. Du weißt auch, was kommt, lieber Gabriel.

Noch zwei andere Themen: Das erste – Kollege Obernosterer hat es angesprochen – ist die Änderung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes. Diese wurde als Allparteienantrag bei dieser Sitzung heute eingebracht und wird im Ausschuss besprochen werden – nicht als Allparteienantrag, Kollege Willi von den Grünen ist nicht mitgegangen. Ich verstehe auch, warum, das kann er aber selbst erklären. Ich bin mitgegangen, obwohl ich der gleichen Ansicht bin, diese Änderung ist nicht weitgehend genug.

Es geht darum, dass in diesem Haus vor einigen Jahren das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz beschlossen wurde, dessen Zielsetzung es ist, die Vergabe von Werbeaufträgen und Kooperationen mit Medien öffentlich und transparent zu machen. Das Problem ist, wir beschneiden uns damit selber in unserem Touris­muserfolg, indem die Österreich Werbung jetzt beispielsweise alle ihre Marketing- und Medienkooperationen öffentlich machen muss und die ausländischen Tourismus­organi­sationen nur schauen müssen, was die Österreicher machen. Die können ab­kupfern, was wir offenlegen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Da schaden wir uns selber. Das gehört repariert, und das wird auch mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag repariert.

Aber, Herr Staatssekretär, dieser Vorschlag geht nicht weit genug. Er bezieht sich erstens nur auf Tourismusmarketingorganisationen und auch nur auf das Ausland. Es ist auch nicht einzusehen, warum zum Beispiel die Region Arlberg genau sehen kann, was die Region Kitzbühel macht, und umgekehrt. Da schmälern wir auch wieder unsere Chancen und unseren Erfolg. Das ist das eine.

Das andere, was aber meines Erachtens in diesem Zusammenhang viel, viel wichtiger ist, sind die privatwirtschaftlichen Beteiligungen der öffentlichen Hand. Hier geht es darum, dass beispielsweise ein Land an einer Therme nicht nur beteiligt ist, sondern diese zu 99 Prozent besitzt, wie das in Oberösterreich mit der Therme Schallerbach der Fall ist. Diese ist im freien Wettbewerb, muss sich gegen Konkurrenz durch­setzen – und der private Konkurrent, eine andere Therme, kann durch die Offen­legungs­pflicht genau sehen, was sein Hauptkonkurrent macht. Da schaden wir dem Besitz des Staates.

Da müssen wir uns auch bitte dringend etwas überlegen für solche Unternehmen (Beifall bei der FPÖ), die keine Hoheitsaufgaben haben, die einen privatwirt­schaft­lichen Unternehmensgegenstand haben, die im nationalen und internationalen Wettbe­werb stehen, die gewinnorientiert sind, die nicht öffentlich ausschreibungspflichtig sind und die auch vorsteuerabzugsberechtigt sind, die also richtige Firmen sind. Die dürfen wir nicht in ihren Erfolgsaussichten, in ihren Erfolgschancen schmälern, und daher, bin ich mir hundertprozentig sicher, werden wir diesen gemeinsam eingebrachten Antrag auch noch ändern müssen. Auf jeden Fall wird es dazu einige Anträge geben.

Das dritte Thema: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die, die schon länger hier sind, zumindest in der letzten Legislaturperiode schon in diesem Haus waren, können sich erinnern: Wir hatten mindestens zwei gemeinsame Allparteienanträge zum Thema Forcierung von Schulskikursen. Drei Ministerien haben wir beauftragt, gemeinsam tätig zu werden: Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium, Sportministerium. Es wurde eine gemeinsame Plattform gegründet, 1 600 Lehrer haben sich auf dieser Plattform verlinkt. Und wir haben es wirklich geschafft, die Zahl der Schulskikurse wieder in die Höhe zu bringen – wichtig für die Tourismusdestination Österreich, für die Skifahrer­nation Österreich. Wenn die Kinder nicht Ski fahren lernen, fehlen uns die Gäste von morgen. Das ist eine ganz einfache Rechnung. Wir haben das rechtzeitig erkannt. Wir haben Maßnahmen ergriffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Gebt bitte eurem Generalsekretär Blümel eine Nachschulung! Er hat doch tatsächlich am Montag in einer Aussendung in einem, weiß ich nicht, Anfall von EU-Euphorie nicht einfach nur gefordert: Machen wir mehr EU-Wochen für die Schüler! Das wäre ja noch in Ordnung gewesen, kann man aus seiner Sicht irgendwie verstehen. Aber nein, er hat auch noch gesagt: Streichen wir die Schulskikurse, und schicken wir die Kinder dafür öfter nach Brüssel! (Abg. Podgorschek: Aber zum Skifahren!  – Abg. Eßl: Das hat er nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren von der ÖVP, Schulskikurse streichen und dafür öfter nach Brüssel fahren?! – Gebt dem Herrn Blümel eine Nachhilfestunde (Abg. Eßl: Er hat gesagt, auch Schulskikurse sind wichtig!), gebt ihm eine Nachhilfestunde in österreichi­scher Tourismuspolitik! (Beifall bei der FPÖ.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 



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20.42.41

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Kollege Unterrainer, ja, ein Hoch auf die Feuerwehr von Absam, aber das Stubaital lebt nicht nur vom Tourismus, sondern hat eine sehr starke Industrie. Die machen zum Beispiel hervorragende Werkzeuge. Also das ist ein starkes Tal in mehrfacher Hinsicht.

Herr Kollege Grillitsch hat mir einen Elfer aufgelegt. Er hat in Richtung der Grünen gesagt, wir sollen das Beste für den Wirtschaftsstandort Österreich tun, und hat einen großen Appell für die Verwaltungsvereinfachung gemacht. – Ja, was wir jetzt machen und weshalb Sie noch da sitzen, hat damit zu tun, dass die ÖVP Verwaltungs­verein­fachung machen wollte und dabei über das Ziel hinausgeschossen ist. Deswegen müssen wir jetzt alle nachsitzen und reparieren.

Glücklicherweise gibt es in euren Reihen aber doch ein paar gescheite Leute, und der Herr Gabriel Obernosterer ist draufgekommen, wenn das, was in dem Meldegesetz drinnen steht, so kommt, dann haben wir ein Riesenproblem in einem der wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs, nämlich im Tourismus. Dann fehlt dem Tourismus das Steuerungsinstrument, um zu wissen, wie die Märkte bearbeitet werden sollen. Sie wissen dann nämlich nicht mehr, wo die Gäste herkommen, wie die Altersstruktur ist und ob die Marketingmaßnahmen überhaupt greifen.

Und da erzählt uns die ÖVP, sie sei die Wirtschaftspartei und wir hätten davon keine Ahnung, wir Grüne!? Das ist heute Abend widerlegt. Wir müssen nachsitzen, weil Sie zu wenig vom Wirtschaften verstehen! (Beifall bei den Grünen.)

Aber das Schöne ist: Gabriel Obernosterer wird seinem Namen heute alle Ehre machen können. Er wird heute Abend noch den Touristikern die Einstimmigkeit und eine große Freude verkünden können. Gabriel, du hast heute noch einen großen Auftritt. Wir werden das hinbiegen, wir werden es reparieren.

Was mich nur erstaunt, ist, dass die ÖVP offensichtlich nicht lesen kann, denn in allen Stellungnahmen zu diesem Meldegesetz stand drinnen: Leute, das geht nicht! Und ich zitiere nur einen kleinen Absatz. Alle Landestourismusorganisationen und die Öster­reich Werbung haben geschrieben – ich zitiere –:

„Die Erhebung der Postleitzahl (bei Gästen aus Österreich und Deutschland) und des Herkunftslandes pro Gast ist für ein sinnvolles Tourismusmarketing und eine aussage­kräftige Tourismusstatistik unabdingbar. Die (möglichst) vollständige Erfassung der Ankünfte und Nächtigungen nach Herkunftsländern zählt zu den grundlegenden Indi­katoren in der Tourismusstatistik, aber auch bei Potenzialanalysen oder in der Erfolgs­mes­sung. Sie ist der wichtigste Eckpfeiler der strategischen Planung von Marketingor­gani­sationen.“

Und genau das hätten Sie den Tourismusorganisationen entzogen. Ja, wo ist denn da Ihre Wirtschaftskompetenz, meine Damen und Herren von der ÖVP?

Ich sage Ihnen: Bitte, sitzen Sie nach, und lernen Sie das! Denn – und damit schließe ich – wenn die Tirol Werbung und die Tourismusverbände von Tirol grob 50 Millionen € pro Jahr für touristische Werbung einsetzen, dann wollen die wissen: Bringt es etwas, wenn wir zum Beispiel in ein deutsches Bundesland gehen und dort Marketingmaß­nahmen setzen? Die wollen doch nachher messen: Hat das etwas gebracht? Das ist ja notwendig.

Ihr predigt immer vom sinnvollen und effizienten Einsatz von Steuermitteln. Damit die gut eingesetzt werden können, brauchen wir diese Informationen! Die wolltet ihr aber den Touristikern vorenthalten. Wir alle sind zum Reparieren angetreten, wir werden


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das heute sanieren. Es ist ein schöner Ausklang des heutigen Tages. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


20.47.00

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Staatssekretär! Es freut mich auch ganz besonders, dass es zu einem Allparteien­an­trag kommt, dem wir uns natürlich nicht verschließen werden, weil es eben ein Allpar­teienantrag ist.

Ich möchte nur etwas zum Kollegen Haider ergänzen: Nicht nur das Land betreibt Konkurrenzbetriebe, auch die Wirtschaftskammer betreibt Konkurrenzbetriebe zu den einzelnen Unternehmen. Und das halte ich auch für den falschen Weg.

Beim Tourismus in Österreich sind wir mit den 140 Millionen wirklich Weltmeister. Das ist einmal etwas Gutes, da sind wir ganz vorne. Gemessen an der Einwohnerzahl sind wir hier Weltmeister mit unseren 140 Millionen. Und der Tourismusbereich ist eine Querschnittsmaterie.

Kollege Bacher von den Bergbahnen, Kollege Auer, der die Weinbauern vertritt, aber auch Kollege Obernosterer haben alle das gleiche Ziel. Aber wenn es darum geht, dass wir es einfacher und gerechter machen können, dann frage ich den Kollegen Auer: Warum wurde die Sektsteuer eingeführt? Warum wurden die Weinbauern damit drangsaliert? – Eine Sektsteuer, die nichts bringt, außer 14 Millionen Einnahmen und 30 Prozent Umsatzeinbußen bei den Sektproduzenten. Was bringt diese Steuer? Das sollte einmal angegangen werden.

Was brauchen wir, um den österreichischen Tourismus auch in Zeiten der Krise in sichere Gewässer zu führen? – Wir brauchen eine bessere Dotierung der Öster­reich Werbung. Die muss einmal angehoben werden. Sie ist ja, gemessen an der Inflationsrate, nie angehoben worden. Und was braucht der Tourismus? – Der Touris­mus braucht Arbeitszeitflexibilisierung. Der Tourismus braucht ein Konzept für 365 Tage Tourismus. Das sind alles Punkte, die wir in der letzten Zeit immer wieder durchbesprochen haben, wo es aber nie zu Reformen gekommen ist. Wir brauchen Durchrechnungszeiträume, flexiblere Arbeitszeiten, im Grunde genommen: weniger, einfacher und gerechter.

Und gerade weil es um die Investitionstätigkeit im Tourismus geht, Herr Staatssekretär, und weil Sie bei der letzten Ausschusssitzung auch die ÖHT erwähnt haben: Sie haben leider verschwiegen – sicher, es gibt eine wahnsinnige Kreditanfrage –, wie viele von diesen Kreditanfragen jetzt wirklich die Unternehmen betreffen und wie viele Infrastruk­turunternehmen wie Bergbahnen? Das möchte ich auch noch gerne klar dargelegt haben.

Und wenn der Konjunkturmotor Tourismus auch in einzelnen Talschaften als Inves­titions­motor gesehen wird, dann brauchen wir in Zukunft eine funktionelle Abschrei­bung. Um das geht es. Wenn Sie zu mir ins Hotel kommen und ich gebe Ihnen ein 30 Jahre altes Zimmer, drehen Sie oben auf der Ferse um, kommen zu mir herunter und fragen: Was soll das?!

Das kann kein Unternehmer mehr leisten. Die Zeit ist schnelllebiger geworden, und vor allem auch der Tourismus braucht spezielle Mechanismen, um weiter der Investitions­motor zu sein. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

20.50



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 235

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


20.50.15

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Zur Verwaltungsvereinfachung: Ja, meine Damen und Herren, Verwaltungsvereinfachung ist ein Ziel, das wir uns immer vor Augen halten sollten. Im Falle der Novellierung des Meldegesetzes von 1991 ist dieser Punkt auch über weite Strecken erfüllt. Den Tourismusbetrieben würden aber mit Inkrafttreten der geplanten Novelle künftig wichtige Daten fehlen. Die Qualität der Gästedatenbank, die derzeit vorbildlich ist, würde stark eingeschränkt.

Worum geht es? – Künftig sollte bei den Gästemeldungen die Angabe der Postleitzahl entfallen, was insbesondere bei österreichischen und deutschen Gästen mit einem deutlichen Daten- und Informationsverlust verbunden gewesen wäre. Eine Zuordnung der Gäste zu den einzelnen Bundesländern beziehungsweise zu den deutschen Regionen wäre nicht mehr möglich gewesen.

Weiters wäre bei einer Reisegruppe nur noch eine Person zur Angabe des Herkunfts­landes verpflichtet gewesen. Die Herkunft aller anderen Mitglieder der Reisegruppe würde im Gegensatz zur derzeit gültigen Regelung nicht mehr erfasst werden. Somit müssten die Tourismusbetriebe die fehlenden Daten im Sinne der Statistik zusätzlich erfassen. Das heißt, dass mit dem Informationsverlust auch ein Mehraufwand für die einzelnen Betriebe verbunden gewesen wäre.

Genau das verhindern wir nun mit diesem Antrag.

Meine Damen und Herren! Wieder einmal zeigt sich, dass unsere Tourismusbetriebe trotz unsicherer Wirtschaftslage krisenfest bleiben. Sie sind eine wichtige Konjunk­turstütze, die Arbeitsplätze auch in dezentralen Lagen sichern. Der vorliegende Antrag soll unsere Tourismusbetriebe vor unnötigem bürokratischem Aufwand bewahren, ich bitte daher um breite Unterstützung. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


20.52.34

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Hohes Haus! Dieser Tagesordnungspunkt zeigt wieder, dass es auch Themen gibt, bei denen sich alle Parteien einig sind und einen gemeinsamen Antrag einbringen. Das ist sehr erfreulich und kommt auch öfters vor, als man in den Medien lesen kann.

So wichtig es auch ist, dass wir die Herkunft der Gäste statistisch erfassen, so wichtig sind auch andere Bereiche im Tourismus, die meiner Ansicht nach zumindest das gleiche Gewicht haben sollten wie die Postleitzahlen der Gäste. Dazu zähle ich die Arbeitsbedingungen im Tourismusbereich. Unsere Mitarbeiter in diesem Bereich sind in saisonalen Spitzen enormen Belastungen ausgesetzt und geben ihr Bestes, um dem Gast die Wünsche zu erfüllen. Und wie wertschätzen wir diesen Einsatz? – Wir sprechen hier von dieser Stelle aus immer wieder von Durchrechnungszeiten und Jahresarbeitszeitmodellen. Das ist nicht die Wertschätzung, die unsere Kolleginnen und Kollegen in Tourismusbetrieben brauchen! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Sinne eines ganzjährigen Tourismus, im Sinne von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauchen wir im Tourismus menschliche Arbeitszeitmodelle und eine ordentliche Entlohnung. Unsere Gäste werden es uns danken. Die Intention jeglicher Durchrechnungen ist das Einsparen von Überstundenzuschlägen. In der Praxis heißt das dann, dass keine Überstunden mehr anfallen und dadurch auch keine Zuschläge


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 236

mehr zur Auszahlung kommen. Bei dem ohnehin schon niedrigen Lohnniveau in allen Branchen des Tourismus würde dies zu einer weiteren Verschlechterung der Einkom­menssituation führen. Arbeiten wir gemeinsam daran, das zu verhindern! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


20.54.15

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich per­sönlich komme aus der Region Mostviertel/Eisenstraße, eigentlich eine Region, die sehr gute Strukturdaten hat, geringe Arbeitslosigkeit, hohes Medianeinkommen, aber wir haben auch in unserer Region Gebiete, bezüglich derer wir über touristische Ent­wicklungen sehr intensiv diskutieren. Das sind Gebiete in den südlichen Tallagen, wo halt keine klassischen Betriebsansiedelungen möglich sind.

Im Zuge der Vorbereitungen auf die neue Leader-Periode haben wir uns in der touristischen Entwicklung sehr, sehr ehrgeizige Ziele gesetzt. Wir haben die besten Voraussetzungen dafür: Wir haben eine wunderbare Kulturlandschaft, wir haben drei Naturparke – Naturpark Ötscher-Tormäuer, Naturpark Eisenwurzen, Naturpark Buchen­berg –, wir haben ein sehr schönes Wildnisgebiet, wir haben den Lunzer See, wir haben das Mendlingtal, wir haben Schigebiete, das Hochkar, den Ötscher, den Königsberg, Maiszinken, und, und, und.

Wir wollen in der touristischen Entwicklung wirklich vorankommen. Voraussetzung dafür ist natürlich ein professionelles touristisches Marketing, gar keine Frage, und ein professionelles touristisches Marketing braucht natürlich auch entsprechende Daten. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird sichergestellt, dass diese Daten­grundlagen in Zukunft auch vorhanden sind.

Wir haben uns in der touristischen Entwicklung auch ehrgeizige Ziele gesetzt. Diese Ziele können wir nur dann überprüfen, wenn wir auch die entsprechenden Daten haben. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag werden diese Daten sichergestellt.

Deshalb ist dieser Antrag ein sehr guter und sehr unterstützenswert. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


20.55.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich ein paar Worte zu diesem Entschließungsantrag verliere, erlauben Sie mir, dass ich in aller Kürze, angesichts der vorgeschrittenen Zeit, ein bisschen etwas zur aktuellen Situation im Tourismus sage. Es sind ein paar aktuelle Themen angesprochen worden, die im Ausschuss intensiv und sehr konstruktiv debattiert wurden.

Angesichts der durchaus angespannten Wirtschaftslage gibt es zumindest von der touristischen Front durchaus gute Nachrichten in Bezug auf die abgelaufene Sommer­saison. Wir können berichten, dass die Zahl der Ankünfte im Zeitraum Mai bis September um zirka 2,3 Prozent gestiegen ist. Die endgültigen Abrechnungsergeb­nisse werden erst in zehn Tagen veröffentlicht. Damit ergibt sich ein Rekordwert von 17,94 Millionen Ankünften – eigentlich sensationell für die jetzige Lage! Die Zahl der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 237

Nächtigungen selbst ist im Vergleichszeitraum um 0,7 Prozent auf 60,1 Millionen ge­stiegen.

Auch die Umsätze, wie das Wifo berichtet – auch im Ausschuss debattiert –, sind laut letzten Berechnungen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 um 0,8 Prozent gestie­gen und belaufen sich preisbereinigt auf 9,4 Milliarden €.

Das sind gute Nachrichten in einer durchaus angespannten Situation. Man sieht nach wie vor, dass der Tourismus eine sehr wichtige Wirtschaftsstütze ist, ein Beschäfti­gungsgarant. Der Tourismus ist eine Branche, die nicht wegziehen kann, die mit dem Land eng verbunden und hier stark verwurzelt ist und die vielen Menschen in Öster­reich einen sehr sicheren Arbeitsplatz bietet.

Wie von Herrn Abgeordnetem Schellhorn angesprochen gibt es auch eine Steigerung im Bereich der Investitionen. Ich möchte das noch einmal ausführen, weil ich glaube, dass das in Summe auch das Hohe Haus interessieren wird. Das beantragte Kredit­volumen bei der ÖHT im Vergleichszeitraum 2013/2014 bezieht sich auf die Monate Jänner/Oktober. Es betrug im Jahr 2013 190 Millionen und im selben Zeitraum heuer 228 Millionen. Das heißt, es wird in wirtschaftlich angespannten Zeiten sichtlich kräftig investiert.

Der Tourismus ist natürlich erfreulicherweise mehr als nur Gastronomie- und Hotel­lerie­betriebe, sondern auch Infrastruktur, die man in unterschiedlichen Bereichen braucht. Das bezieht natürlich das gesamte kulturelle Umfeld mit ein. Es ist schön, dass dort investiert wird.

Auch das Haftungsvolumen ist im selben Vergleichszeitraum um 17 Prozent gestiegen, nämlich von 41 Millionen auf 48 Millionen. Daher haben wir uns auch entschlossen, das ERP-Kreditvolumen von 50 Millionen € im heurigen Jahr mit Anfang November um weitere 27 Millionen € zu erhöhen. Das ist mehr als eine 50-prozentige Erhöhung. Sie sehen, es wird in Österreich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation investiert. Das ist gut so, das ist richtig und wichtig für die österreichische Volkswirtschaft in ange­spannten Zeiten.

Erlauben Sie mir einen kurzen Ausblick am Ende des Tages auch in Richtung Winter. Sie wissen, wir haben eine gedämpfte Reiselust der russischen Gäste zu verzeichnen. Das macht dem Tourismus und uns allen gemeinsam leichte Sorgen. Betroffen sind natürlich Regionen, die in den letzten Jahren sehr hohe Steigerungsraten – durch­schnitt­lich über 17 Prozent – hatten, wie etwa Wien und Tirol. Das bezieht sich vor allem auf die Vier- und Fünf-Sterne-Hotelbetriebe.

Es gab im Sommer einen leichten Rückgang. Das ist noch verschmerzbar, aber die Sorge ist natürlich, was jetzt im Winter passiert. Im Wintertourismus hat sich der Besuch russischer Gäste in den letzten Jahren sehr, sehr stark niedergeschlagen. Wir haben daher aufgrund der Sanktionen reagiert, die Mittel bei der go-international-Initiative um 2,5 Millionen € aufgestockt, um auch in anderen Märkten internationale Investitionen zu tätigen – davon profitiert natürlich auch der Tourismus, es gibt schon erste Anfragen, Interesse an Buchungen –, dort auch intensiv das Marketing zu be­feuern.

Für die Wintersaison in Summe ergibt sich ein sehr guter Ausblick. Sie wissen, dass Österreich Wintertourismusland Nummer 1 in ganz Europa ist. Es wurde dafür jetzt auch eine Kampagne der Österreich Werbung in der Höhe von 14 Millionen € gestartet: „Ein Winter voller Lebensfreude“. Diese bewirbt speziell auf den Auslandsmärkten Deutsch­land, Niederlande, Italien und Ungarn Österreich als Wintertourismusland um­fas­send. Es geht nicht nur um das Skifahren. „Voller Lebensfreude“ heißt in dem Fall eine umfassende Werbung rund um Kulinarik, um Wandern, um Kulturangebote, damit


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natürlich auch die Städte und das Umfeld rund um die traditionellen Tourismusregionen davon profitieren können.

Sie sehen, es tut sich viel im österreichischen Tourismus. Wir hoffen auf eine gute Wetterlage, auf den notwendigen Schnee. Das hat der Tourismus so an sich, man braucht auch im Winter ein bisschen Glück.

Fazit von mir zum vorliegenden Entschließungsantrag: Er ist rein aus marketingtech­nischen Gründen zu begrüßen. – Danke. Guten Abend! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


21.01.42

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was hat ein Engländer, ein englischer Professor der London School of Economics, mit dem österreichischen Tourismus zu tun? – Der englische Wissenschafter lädt seine internationale Forschervereinigung zu einem Kon­gress nach Österreich, nach Wien ein. Es ist ein kleiner Kongress mit 400 Teil­nehmern, aber dieser kleine Kongress tagt bereits das dritte Mal in Wien. Ich habe diesen Engländer im Wiener Rathaus kennengelernt, und auf meine Frage, warum er schon zum dritten Mal mit seinem Kongress in Wien ist, hat er mir gesagt: Sym­pathische Städte gibt es viele, aber am wohlsten und auch am sichersten fühlt er sich in Wien – sicher am Abend auf der Straße, sicher in der Nacht in der U-Bahn –, und dieses schöne Gefühl kommt auch bei seinen Kongressgästen sehr, sehr gut an. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Wenn der wüsste!)

Weltweit liegt Wien punkto Sicherheit laut der internationalen Studie Mercer’s Personal Safety Ranking unter den fünf besten Städten nach Luxemburg, Bern, Helsinki und Zürich.

Der Tourismus braucht aber auch Sicherheit, nämlich internationale Stabilität. In Sorge beobachte ich den Rückgang bei russischen und ukrainischen Gästen in Österreich. Der Tourismus braucht eben Frieden, Stabilität, internationale Zusammenarbeit, und in diesem Sinne wünsche ich mir in Europa mehr Dialog und weniger Sanktionen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Dann hättet ihr aber nicht zustimmen dürfen!)

Natürlich zieht Österreich seine Gäste mit Natur und Kultur an. Österreich punktet bekannterweise mit Erlebnistourismus, Wintersport, im Sommer Wandern und Radeln. Unser Reichtum im Tourismus sind eben Natur, Kultur und die Traditionen. Österreich darf aber nicht stehen bleiben wie so mancher Kurort, der die moderne Entwicklung in Bezug auf Tourismus verschläft.

Ich glaube, wir müssen vor allem auch auf junge Touristen setzen, die wir neu für unser Land gewinnen wollen. Musik, Modernität, Weltoffenheit und Toleranz sind Dinge, die sich vor allem bei jungen Menschen hoher Sympathie erfreuen und die wir in Wien und überhaupt in Österreich nutzen sollten. Ein unerwartet positives Echo hatte vor Jahren schon der Life Ball in Wien ausgelöst. Jedes Jahr sind wir damit internationales Thema. Jetzt legt die Steiermark mit Conchita noch ein Schäuferl nach, kann man sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Eurovision Song Contest 2015 in Österreich wird unser Land zu einer Weltbühne machen, zu einer Weltbühne der Musik, aber auch zu einer Weltbühne der Toleranz, des Miteinanders, zu einem Sehnsuchtsort der Musik und einem Wohlfühlort.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 239

2015 heißt es aber auch: Was wir für den Tourismus tun können, ist eine gescheite Steuerreform, die allen, die im Tourismus arbeiten, auch etwas bringt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05

21.05.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 356 d.B. ange­schlossene Entschließung betreffend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellierung der §§ 5, 10 des Meldegesetzes 1991.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 59.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.05.59Einlauf

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 788/A bis 826/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3080/J bis 3150/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.07 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.06.26Schluss der Sitzung: 21.06 Uhr

 

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