Mitwirkung in EU-Angelegenheiten

Informationen zu den Mitwirkungsrechten des österreichischen Parlaments.

Mitgestaltung und Mitbestimmung bei EU-Gesetzgebung

Im Zuge des EU-Beitritts Österreichs wurde die Zuständigkeit des Parlaments zur Gesetzgebung in bestimmten Politikbereichen eingeschränkt. Man spricht auch von der Übertragung von "Souveränitätsrechten" an die EU. Das bedeutet, dass in vielen Bereichen nicht mehr allein das nationale Parlament entscheiden kann. Das Europäische Parlament und der Rat der EU beschließen als europäische Gesetzgeber Regeln, die alle Mitgliedstaaten der EU binden (Näheres dazu unter Gesetzgebung in der EU). Das österreichische Parlament hat trotzdem vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten.

EU-Verordnungen und EU-Richtlinien

EU-Verordnungen werden unmittelbar, ohne nationale Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam. EU-Richtlinien müssen hingegen durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Den einzelnen Mitgliedstaaten wird hier die konkrete Ausgestaltung der EU-Vorgaben überlassen. Die EU-Richtlinien geben somit den inhaltlichen Rahmen vor. Die Mitwirkung des Parlaments erfolgt erst im Nachhinein, ohne auf die Beschlussfassung der Richtlinie selbst Einfluss nehmen zu können.

Möglichkeiten der Mitbestimmung

Die Subsidiaritätskontrolle

Die Subsidiaritätsklage

Mitwirkung bei Änderungen der EU-Verträge

Die Europäische Union wurde durch völkerrechtliche Verträge zwischen ihren Mitgliedstaaten gegründet. Diese Verträge wurden immer wieder geändert und an neue Gegebenheiten angepasst. Solche Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU können auch in Zukunft erfolgen, wenn die Organe und die Mitgliedstaaten es für erforderlich erachten.

Eine umfangreiche Änderung der EU-Verträge fand durch den Vertrag von Lissabon statt, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Eine der vielen Änderungen betrifft auch das Vertragsänderungsverfahren selbst. Nun wird zwischen

  • ordentlichen Änderungsverfahren und
  • vereinfachten Änderungsverfahren

unterschieden.

Mitwirkung beim ordentlichen Vertragsänderungsverfahren

Mitwirkung beim vereinfachten Vertragsänderungsverfahren