Welche Berichte legt die Bundesregierung dem Parlament vor?
In zahlreichen Gesetzen finden sich Verpflichtungen für die Bundesregierung bzw. ihre Mitglieder, Berichte an den Nationalrat und zum Teil auch an den Bundesrat zu erstatten. Der Nationalrat und der Bundesrat können aber auch im Wege von (rechtlich unverbindlichen) Entschließungen Berichte über bestimmte Vollzugsbereiche einfordern. Schließlich gibt es auch viele freiwillige Berichtslegungen.
In allen drei erwähnten Kategorien sind einmalige und wiederkehrende Berichte anzutreffen. Berichte dienen der Information der Abgeordneten, der Kontrolle des Vollzugs im weitesten Sinn, aber auch der Vorbereitung und der Vorschau auf Gesetzes- und Vollzugsvorhaben. Sie bringen – unabhängig von Gesetzes- und Entschließungsinitiativen sowie spezifischen Kontrollinstrumenten – wiederkehrend bestimmte Themenbereiche in die parlamentarische Beratung, und damit öffentliche politische Debatte. Mit der Vorlage an den Nationalrat und Bundesrat sind die Berichte auch der Öffentlichkeit direkt zugänglich.