Parlamentarische Anfragen

Das Interpellations- oder Fragerecht als Instrument politischer Kontrolle.

Interpellations- oder Fragerecht

Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Das betrifft auch Unternehmen im Mehrheitseigentum des Bundes.

Grundsätzlich sind die Befragten zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Ist die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, dann ist dies in der Beantwortung zu begründen.

Schriftliche Anfragen

Schriftliche Anfragen können von fünf Abgeordneten oder drei Bundesrät:innen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder gerichtet werden. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden. 

Fünf Abgeordnete zum Nationalrat können überdies Anfragen an den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin stellen. Auch diese Anfragen sind innerhalb von zwei Monaten zu beantworten.

Abgeordnete zum Nationalrat können jeweils allein schriftliche Anfragen auch an den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats und die Vorsitzenden der Ausschüsse des Nationalrats richten. In beiden Fällen gibt es keine Frist für die Beantwortung.

Ein Mitglied des Bundesrats kann ebenfalls allein schriftliche Anfragen an den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Bundesrats und Ausschussvorsitzende des Bundesrats richten. Für die Beantwortung dieser Anfragen gilt eine Frist von zwei Monaten.

Kurze Debatte über die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage

Im Nationalrat haben fünf Abgeordnete das Recht, vor Eingang in die Tagesordnung die Durchführung einer Kurzen Debatte über die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu verlangen. Dies geschieht dann, wenn eine Beantwortung als ungenügend erachtet wird oder neue Fragen aufwirft. Im Rahmen einer solchen Debatte kann der Antrag gestellt werden, dass der Nationalrat die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen möge.

Mündliche Anfragen (Fragestunde)

In der Fragestunde, die am Beginn von Plenarsitzungen stattfindet, können alle Parlamentarier:innen mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung stellen. Nach der Beantwortung durch das Regierungsmitglied können der/die Fragesteller:in sowie Mitglieder anderer Fraktionen Zusatzfragen stellen. Die Fragestunde soll 60 Minuten nicht überschreiten, doch kann ihre Dauer ausnahmsweise verlängert werden.

Dringliche Anfragen

Wird verlangt, eine schriftliche Anfrage dringlich, also noch in derselben Sitzung, zu behandeln, spricht man von einer Dringlichen Anfrage.

Im Nationalrat

Im Nationalrat müssen diesbezügliche Verlangen von fünf Abgeordneten unterstützt und vor Eingang in die Tagesordnung eingebracht werden. Die Behandlung hat nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr, frühestens aber drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung zu erfolgen. Nach einer Begründung durch den/die Anfragesteller:in hat das befragte Regierungsmitglied mündlich zu antworten bzw. eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben, dann folgt eine Debatte. In einer Sitzung kann nicht mehr als eine Dringliche Anfrage verlangt werden.

Die Anzahl der Dringlichen Anfragen, die eingebracht werden können, ist beschränkt: Abgeordnete dürfen innerhalb eines Jahres jeweils nur ein Verlangen unterzeichnen. Darüber hinaus kann jeder Klub pro Jahr weitere vier Dringliche Anfragen einbringen. In diese Anzahl werden jeweils auch die von Abgeordneten bzw. Klubs eingebrachten Dringlichen Anträge eingerechnet.

Im Bundesrat

Auch im Bundesrat braucht es für eine Dringliche Anfrage die Unterstützung von fünf Bundesrät:innen. Doch kann ein Bundesratsmitglied sogar zwei Verlangen für dieselbe Sitzung unterzeichnen. Es können in einer Sitzung mehrere Dringliche Anfragen gestellt werden. Wird das Verlangen vor Eingang in die Tagesordnung gestellt, muss die Behandlung spätestens um 16 Uhr erfolgen. Dringliche Anfragen können aber auch noch nach Eingang in die Tagesordnung eingebracht werden.

Aktuelle Stunde

Eine Aktuelle Stunde findet im Nationalrat auf Verlangen von fünf Abgeordneten zu Beginn einer Plenarsitzungswoche statt. Sie dient einer Aussprache über aktuelle Themen der Vollziehung des Bundes. Die Themen werden von den parlamentarischen Klubs abwechselnd festgelegt. Im Bundesrat bestimmt der bzw. die Präsident:in nach Beratung mit der Präsidialkonferenz, wann eine Aktuelle Stunde stattfindet.

Seit 2010 gibt es auch Aktuelle Europastunden, die der Aussprache über aktuelle Themen aus dem Zuständigkeitsbereich der EU dienen.

Weiterführende Informationen

Lesen Sie mehr zum Fragerecht sowie Hinweise zu den Recherchemöglichkeiten:

Blick vom Rednerpult zum Präsidium mit Adler und Glaskuppel

Schriftliche und mündliche Anfragen

Recherchieren Sie hier schriftliche und mündliche Anfragen von Mandatar:innen an die Bundesregierung.

Blick über das Rednerpult zum Präsidium mit Adler

Wesen und Reichweite des parlamentarischen Fragerechts

Das Fachdossier befasst sich mit Wesen, Zweck und Reichweite des Interpellationsrechts.

Sternförmiges Mosaik Muster am Boden.

Grenzen und Durchsetzbarkeit des parlamentarischen Fragerechts

Das Fachdossier erörtert die Antwortpflicht von Befragten sowie deren Ausnahmen.