Interpellations- oder Fragerecht
Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Das betrifft auch Unternehmen im Mehrheitseigentum des Bundes.
Grundsätzlich sind die Befragten zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Ist die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, dann ist dies in der Beantwortung zu begründen.