Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14.8.2018 zur Genehmigung von Abweichungen von der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission hinsichtlich der Anwendung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Ökologisierungszahlung für das Antragsjahr 2018 in Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Finnland und Schweden - C(2018) 5458 final (32863/EU XXVI.GP)