VERORDNUNG (EG) NR. /96 DES RATES vom
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1981/94 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Malta, Marokko, Tunesien, der Türkei, Zypern, im Westjordanland und im Garastreifen sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Zollkontingente
(13946/EU XX.GP)
RAT: 9943/96 LIMITE 11.10.1996 deutsch
EU-V: Verordnungsentwürfe
VERORDNUNG (EG) NR. /96 DES RATES vom
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1981/94 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Malta, Marokko, Tunesien, der Türkei, Zypern, im Westjordanland und im Garastreifen sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Zollkontingente
Eingelangt am 11.10.1996, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (360.00/132-III.2/96)
RAT: 9943/96
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
11.10.1996
14005/EU XX.GP
RAT: 9943/96
deutsch
LIMITE
EU-Vorlage Verordnungsentwürfe
VERORDNUNG (EG) NR. /96 DES RATES vom
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1981/94 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für betimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Malta, Marokko, Tunesien, der Türkei, Zypern, im Westjordanland und im Gazastreifen sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Zollkontingente
Eingelangt am 11.10.1996, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (32.237/27-III/2/96)
Interinstitutionelle Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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