Sitzung Gruppe Steuerreferenten und -attaches der Ständigen Vertretung am 8.12.1997 (zu 37428/EU XX.GP)

NON: 6024/97
04.12.1997
deutsch

EU-V: Tagesordnung

Sitzung Gruppe Steuerreferenten und -attaches der Ständigen Vertretung am 8.12.1997

Gruppe: Steuerreferenten/-attachés

betrifft Sitzung am 08.12.1997

Eingelangt am 04.12.1997, Ständige Vertretung (Delaustria)

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Dok.Nr.
Betreff
RAT: 10256/97 Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel 28 e Absatz 1 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme zu verlängern (33023/EU XX.GP)
RAT: 11580/97 Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, eine von Artikel 2 und Artikel 28 a Absatz 1 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung anzuwenden (38157/EU XX.GP)
RAT: 12806/97 Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, eine von den Artikeln 6 und 17 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung zu verlängern (38281/EU XX.GP)
RAT: 8535/97 Bericht der Kommission an den Rat gemäß Artikel 2 der Entscheidung 92/545/EWG des Rates vom 23. November 1992 (Anwendung einver von Artikl 21 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) zur Harmonisiserung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Maßnahme) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Königreiches der Niederlande, die Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Maßnahme zu verlängern (29023/EU XX.GP)
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