Beschluss des Rates zur Annahme von Änderungen der Artikel 3 und 7 der Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, und dem Staat Vatikanstadt, vertreten durch den Heiligen Stuhl, zur Ermächtigung der Italienischen Republik, diese Änderungen in Kraft zu setzen
Gemeinsame Leitlinien
Konsultationsfrist: 26.9.2003
(19406/EU XXII.GP)
RAT: 12376/03 18.11.2003 deutsch
EU-V: Beschluss- / Entschliessungsentwürfe
Beschluss des Rates zur Annahme von Änderungen der Artikel 3 und 7 der Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, und dem Staat Vatikanstadt, vertreten durch den Heiligen Stuhl, zur Ermächtigung der Italienischen Republik, diese Änderungen in Kraft zu setzen
Gemeinsame Leitlinien
Konsultationsfrist: 26.9.2003
Eingelangt am 18.11.2003, Bundesministerium für Finanzen
RAT: 12376/03
Interinstitutionelle Zahl
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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