Verordnung des Rates zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zwei neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens neunzehn Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind - Schriftliches Verfahren - (36077/EU XXIII.GP)

RAT: CM 1562/08
30.04.2008
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Verordnung des Rates zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zwei neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens neunzehn Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind - Schriftliches Verfahren -

Eingelangt am 30.04.2008, Bundeskanzleramt

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