Vierter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht unter Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit seitens bestimmter Drittländer Bericht nach Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2005 in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus (41958/EU XXIII.GP)

COM: KOM (2008) 486 PUBLIC
24.07.2008
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Vierter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht unter Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit seitens bestimmter Drittländer Bericht nach Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2005 in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus

Eingelangt am 24.07.2008, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
09.09.2008 43103/EU XXIII.GP
deutsch PUBLIC

EU-Vorlage Berichte u. Beratungsergebnisse

Vierter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht unter Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit seitens bestimmter Drittländer Bericht nach Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2005 in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus

Eingelangt am 09.09.2008, Europäische Kommission - Österr. Parlament