Mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gerichtet an die Republik Österreich wegen der im Tiroler Grundverkehrsgesetz (Gesetz vom 3.7.1996 über den Verkehr mit Grundstücken in Tirol), LGBl. 61/1996, nachstehend "TGVG", verankerten Beschränkungen beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, die offensichtlich gegen die Artikel 63 (freier Kapitalverkehr) und Artikel 49 (Niederlassungsfreiheit) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen. (28606/EU XXIV.GP)

COM: D (10) 3742
24.03.2010
deutsch

EU-V: Empfehlungen und Stellungnahmen

Mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gerichtet an die Republik Österreich wegen der im Tiroler Grundverkehrsgesetz (Gesetz vom 3.7.1996 über den Verkehr mit Grundstücken in Tirol), LGBl. 61/1996, nachstehend "TGVG", verankerten Beschränkungen beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, die offensichtlich gegen die Artikel 63 (freier Kapitalverkehr) und Artikel 49 (Niederlassungsfreiheit) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen.

Eingelangt am 24.03.2010, Bundeskanzleramt (BKA-VV.08/4845/0001-V/7/2010)

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Dok.Nr.
Betreff
COM: K (2010) 1468