EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse
Abschluss internationaler Abkommen auf dem Gebiet der Forschung (Artikel 186 AEUV) - Verfahren - Artikel 218 AEUV - Zustimmung des Europäischen Parlaments - Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit - Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung Japans über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit - Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit - Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dem die Färöer mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) der Union assoziiert werden
Eingelangt am 27.04.2010, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF-360.039/0010-II/5/2010)
- RAT: 7869/10 REV 1
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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27.04.2010 | 30052/EU XXIV.GP |
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französisch | LIMITE |
Code | Sachgebiet |
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RECH 109 | Forschung (Allgemein) |
JUR 154 | Rechtsfragen |