EFTA-Gerichtshof, Rs E-5/11, Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sowie der Verordnung (EG) Nr. 1891/2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe in nationales Recht; Bestehen einer Verpflichtung zur Umsetzung von Verordnungen (EG/EU), selbst wenn sich diese nur EU Organe oder an MS richten, nicht aber Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen regeln. (51021/EU XXIV.GP)

EGH: RS E-5/11
05.05.2011
englisch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

EFTA-Gerichtshof, Rs E-5/11, Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sowie der Verordnung (EG) Nr. 1891/2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe in nationales Recht; Bestehen einer Verpflichtung zur Umsetzung von Verordnungen (EG/EU), selbst wenn sich diese nur EU Organe oder an MS richten, nicht aber Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen regeln.

Eingelangt am 05.05.2011, Bundeskanzleramt (BKA-VV.E-5/11/0001-V/7/2011)