EU-V: Beschlüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union - des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs
Eingelangt am 07.12.2011, Bundesministerium für Finanzen
- RAT: 16812/11
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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COM: KOM (2011) 724 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (66067/EU XXIV.GP) |
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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2011/0328 NLE |
Code | Sachgebiet |
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WTO 421 | Welthandelsorganisation |
SERVICES 128 | Handel mit Dienstleistungen |
COEST 423 | GASP: Osteuropa und Mittelasien |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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12.07.2012 | RAT: 12517/12 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist: 17.7.2012 (88311/EU XXIV.GP) |