EU-V: U32 CO-Entscheidung EP und Rat
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 9.10.2012
Erstellt am 27.09.2012 von: Allgemeine politische Fragen
Eingelangt am 27.09.2012, U32 Übermittlung
- RAT: PE-CONS 50/12
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