RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 9.10.2012
(92494/EU XXIV.GP)
RAT: PE-CONS 50/12 PUBLIC 27.09.2012 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 CO-Entscheidung EP und Rat
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 9.10.2012
Erstellt am 27.09.2012 von: Allgemeine politische Fragen
DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on coordination of safeguards which, for the protection of the interests of members and others, are required by Member States of companies within the meaning of the second paragraph of Article 54 of the Treaty on the Functioning of the European Union, in respect of the formation of public limited liability companies and the maintenance and alteration of their capital, with a view to making such safeguards equivalent (Recast) COMMON GUIDELINES Consultation deadline for Croatia: 9.10.2012
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR KOORDINIERUNG DER SCHUTZBESTIMMUNGEN, DIE IN DEN MITGLIEDSTAATEN DEN GESELLSCHAFTEN IM SINNE DES ARTIKELS 54 ABSATZ 2 DES VERTRAGES ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION IM INTERESSE DER GESELLSCHAFTER SOWIE DRITTER FÜR DIE GRÜNDUNG DER AKTIENGESELLSCHAFT SOWIE FÜR DIE ERHALTUNG UND ÄNDERUNG IHRES KAPITALS VORGESCHRIEBEN SIND, UM DIESE BESTIMMUNGEN GLEICHWERTIG ZU GESTALTEN (NEUFASSUNG)
Erstellt am 25.10.2012 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL ON COORDINATION OF SAFEGUARDS WHICH, FOR THE PROTECTION OF THE INTERESTS OF MEMBERS AND OTHERS, ARE REQUIRED BY MEMBER STATES OF COMPANIES WITHIN THE MEANING OF THE SECOND PARAGRAPH OF ARTICLE 54 OF THE TREATY ON THE FUNCTIONING OF THE EUROPEAN UNION, IN RESPECT OF THE FORMATION OF PUBLIC LIMITED LIABILITY COMPANIES AND THE MAINTENANCE AND ALTERATION OF THEIR CAPITAL, WITH A VIEW TO MAKING SUCH SAFEGUARDS EQUIVALENT (RECAST)
Erstellt am 25.10.2012 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
Eingelangt am 26.10.2012, U32 Übermittlung
Interinstitutionelle Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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