EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Text von Bedeutung für den EWR)
Erstellt am 27.04.2015
Eingelangt am 27.04.2015, Europäische Kommission - Österr. Parlament
- COM: COM(2015) 188 final PDF
Linkart | Link |
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COM
Kommission |
COM(2013) 44 |
COM
Kommission |
COM(2013) 45 |
INT
Interinstitutionelle Zahl |
2013/0025 (COD) |
ABL
Amtsblatter |
ABl. L 214 vom 4.8.2006, S. 29 |
RIL
Richtlinien |
2005/60 |
VER
Verordnungen |
1781/2006 |
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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2013/0025 COD | Legislative Observatory |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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29.04.2015 | RAT: 8468/15 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (64058/EU XXV.GP) |