Rs C-203/15; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation); Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 GRC; Zulässigkeit einer generellen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von sämtlichen Verkehrsdaten über alle elektronischen Kommunikationsmittel bei bestimmten Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsanforderungen und Löschungsverpflichtungen; Vorlage
(69849/EU XXV.GP)
EGH: RS C-203/15 LIMITE 15.06.2015 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-203/15; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation); Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 GRC; Zulässigkeit einer generellen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von sämtlichen Verkehrsdaten über alle elektronischen Kommunikationsmittel bei bestimmten Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsanforderungen und Löschungsverpflichtungen; Vorlage
Erstellt am 15.06.2015
Eingelangt am 18.06.2015, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-203/15/0001-V/7/2015)
EGH: RS C-203/15
Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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