EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-436/15; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften: Qualifikation eines Vorhabens als „mehrjähriges Programm“; Beginn der Verjährungsfrist; Vorlage
Erstellt am 23.09.2015
Eingelangt am 24.09.2015, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-436/15/0001-V/7/2015)
- EGH: RS C-436/15
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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21.11.2017 | EGH: RS C-243/17 | EUGH
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof |
Rs C -243/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Rückzahlung von Beihilfen; mehrjähriges Programm; Verfolgungsverjährung; Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der VO Nr. 2988/95; Zeitpunkt der Unregelmäßigkeit maßgeblich; Vorlage sowie Beschluss des Gerichtshofs nach Urteil in der Rs. C-436/15 (3154/EU XXVI.GP) |