EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-612/15; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 47 und 53 GRC; Art. 6 und 7 der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs; Verpflichtung zur wirksamen Strafverfolgung; Einstellung des Strafverfahrens bei Verstößen gegen wesentliche Verfahrenserfordernisse; Ausübung der Verteidigungsrechte und Rechtsmissbrauch; Vorlage
Erstellt am 15.01.2016
Eingelangt am 22.01.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-612/15/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-612/15
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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28.01.2019 | EGH: RS C-704/18 | EUGH
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof |
Rs C-704/18; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 267 AEUV; Unmöglichkeit den Tenor eines Urteils des Gerichtshofs – das aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des vorlegenden Gerichts erlassen wurde (im konkreten Fall: C-612/15) – vollständig auf das Ausgangsverfahren anzuwenden, da das Strafverfahren eingestellt und an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen wurde; Vorlage (51995/EU XXVI.GP) |