Rs C-146/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 4 lit. b RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; Pflicht zur Angabe von Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden; Relevanz der Werbung für eigene Produkte bzw. der Verlinkung mit (fremden) Internetseiten; Vorlage (100587/EU XXV.GP)

EGH: RS C-146/16 LIMITE
15.04.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-146/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 4 lit. b RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; Pflicht zur Angabe von Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden; Relevanz der Werbung für eigene Produkte bzw. der Verlinkung mit (fremden) Internetseiten; Vorlage

Erstellt am 15.04.2016

Eingelangt am 18.04.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-146/16/0001-V/7/2016)